Der Landtag hat in 2. Lesung die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes sowie des Landesjagdgesetzes und des Landeswaldgesetzes mehrheitlich beschlossen.
Beschlossen wurde die Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drucksache 18/4002) sowie der Antrag der Regierungsfraktionen (Drucksache 18/4128).
Dank des Engagements auf allen Ebenen – u.a. die mehrfachen schriftlichen Stellungnahmen des LJV SH, die gemeinsame Demonstration im September 2015 vor dem Landtag, die Petition gegen das allgemeine Betretungsrecht, die zahlreichen Gespräche mit Minister, Landtagsabgeordneten, die enge Kooperation mit den befreundeten Verbänden etc. – konnten für uns Jägerinnen und Jäger einige tolle Erfolge erreicht werden.
So kommt es nicht zu dem, von Umweltminister Habeck vorgeschlagenen, allgemeinen Betretungsrechtder freien Landschaft. Kein Allgemeinenes Betretungsrecht der freien Landschaft! – Ein toller Erfolg nicht nur für unser heimisches Wild sondern für die Natur insgesamt.
Es erfolgt keine Streichung von Tierarten aus dem Katalog der jagdbaren Arten. Mauswiesel und Hermelin verbleiben im Jagdrecht! Ein Erfolg unserer Arbeit auf allen Ebenen.
Für die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein sind aber weitere Regelungen getroffen worden:
- Vorkaufsrecht für den Zweck des Naturschutzes wird für das Land SH eingeführt!
- Befriedung von Eigentumsflächen aus ethisch-moralischen Gründen wird auf juristische Personen ausgeweitet!
- Der Abschussplan für Rehwild wird abgeschafft!
- Die Abschusspläne für alle Schalenwildarten außer Schwarz- und Rehwild werden von dreijährigen Jahresabschussplänen auf Dreijahrespläne umgestellt!
- Ein Verbot der Ausübung der Jagd in Jagdgattern wird eingeführt!
- Verbot von Ansitzeinrichtungen im Umkreis von 200m (ab Mitte Bauwerk) bei Querungsbauwerken, die vor Inkrafttreten des Gesetztes errichtet wurden.
- Die Einführung eines Jagdverbotes an Querungsbauwerken im Umkreis von 250m kann im Rahmen von Planfeststellungsbeschlüssen erfolgen!
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein, in Kraft. Dies kann noch einige Wochen dauern … bis dahin gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen!
Weitere Informationen sowie die Reden der Abgeordneten und des Umweltministers unter http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/42/debatten/03.html