Monthly Archives: Juni 2020

70 Jahre Verantwortung für Natur und Wild

In diesem Jahr wird der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. 70 Jahre alt. Grund genug, um einen kurzen Rückblick zu halten.

Das Jahr 2020 ist für den Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) ein besonderes Jahr. In diesem Jahr kann der Verband auf sein 70-jähriges Bestehen zurückblicken. Zur Feier dieses „runden Geburtstages“ sollte am 27. Juni 2020 der Landesjägerball in Travemünde stattfinden. Doch dann kam die Corona-Krise. Trotzdem wollen wir einen kurzen jagdgeschichtlichen und somit verbandsgeschichtlichen Rückblick auf die letzten 70 Jahre wagen.

„In jedem Ende liegt ein neuer Anfang“. Dieser Ausspruch trifft die Situation zur Gründungszeit des Verbands auch nach jagdhistorischen Gesichtspunkten relativ genau. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen. Selbstredend war hiervon auch die Jagd in vollem Umfang betroffen. Die schleswig-holsteinischen Jagdreviere wurden von der britischen Militärregierung beschlagnahmt. Der private Besitz sowie der Einsatz von Jagdwaffen war verboten. Die Jagdausübung weder möglich noch erlaubt. Doch dauerte es nicht lange, bis sich erste lockere Organisationsformen bildeten.

Am 23. April 1946 trafen sich die Vertreter der hiesigen Jägerschaft und Forstwirtschaft mit J. G. King, dem zuständigen Vertreter der britischen Besatzungsmacht, um Fragen zur Wiederaufnahme der Jagd und zu den allgemeinen jagdlichen Rahmenbedingungen zu klären. Unter den Anwesenden war auch Dr. Karl Henningsen, der von 1950 bis 1967 erster Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein werden sollte. Nach und nach setzten Lockerungen ein. Jagwaffen wurden in der Folge wieder ausgehändigt, gepachtete Reviere wurden bis 1952 wieder an die ursprünglichen Jagausübungsberechtigten übergeben und die jagdrechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet. Galten zunächst die jagrechtlichen Bestimmungen des Reichsjagdgesetzes von 1934, natürlich unter Streichung der nationalsozialistischen Beigaben, wurde 1952 das Bundesjagdgesetz ausgefertigt und verkündet. 1953 folgte das Landesjagdgesetz. Mit Unterzeichnung des Gründungsprotokolls am 20. Januar 1950 wurde die Eintragung des LJV in das Vereinsregister angestrebt. Mit der erfolgten Ersteintragung vom 28. Juni 1950 war der LJV somit gegründet und rechtlich als Verein aus zivilgesellschaftlichem Engagement auf eine demokratische Basis gestellt worden. Der neu gegründete Verband vereinigte 97% der Jagdscheininhaber Schleswig-Holsteins, was ungefähr 9000 Mitgliedern entsprach. Die erste Mitgliederversammlung fand am 28. Juli 1950 in Flensburg statt.

Die erste Jahreshauptversammlung des Landesjagdverbandes am 28.07.1950 in Flensburg (Foto LJV Archiv)

Auch die Aufgaben des Verbandes wurden von Anfang an klar formuliert. So heißt es in §2 der ersten Satzung: „[…] Der Verband setzt sich für die Selbstverwaltung der schleswig-holsteinischen Jäger ein und strebt damit ihre Vertretung gegenüber dem Landtag, der Regierung und den Behörden an. Beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen stellt er seine sachkundige Mitarbeit zur Verfügung […]“ Das Prinzip der Obleute war anfangs noch nicht in heutiger Form vorhanden. Jedoch wurden die Sparten umfangreich in den weiteren Aufgaben des Verbandes unter §4 der Satzung weiter berücksichtigt. Unter anderem wurden die Pflege der waidgerechten Jagd, die Erhaltung eines gesunden Wildstandes unter Berücksichtigung der Landeskultur, die Förderung des Jagdgebrauchshundewesens, die Bekämpfung des Wildererunwesens sowie Förderung des jagdlichen Schrifttums und die Beratung seiner Mitglieder in allen jagdlichen Belangen festgelegt. Auch die Förderung des Berufsjägertums wurde zur Verbandsaufgabe erhoben. Ebenso wurde die Pflege des Naturschutzes als Aufgabe des Verbandes klar definiert. Dies ist Beleg für den ganzheitlichen Naturschutzgedanken, welcher der Jagd seit jeher inhärent ist und durch Jägerinnen und Jäger bis heute mit Leben gefüllt wird. Dies unterscheidet die traditionsreichen jagdlichen Organisationen von Zusammenschlüssen, die sich einerseits dem Naturschutz nur partiell widmeten, wie etwa dem Vogelschutz oder andererseits ihre Gründung aus der Umweltbewegung der 1970er Jahre herleiteten und sich teilweise zur politischen Lobbyorganisation oder gar Partei entwickelten. Dem Spektrum politischer Lobbyorganisationen können auch jagdliche Zusammenschlüsse jüngeren Datums zugeordnet werden, die in erster Linie ökonomische Interessen im Sinne Ertragsmaximierung auf Kosten des Wildes verfolgen.

Dass sich der Naturschutzgedanke in den folgenden Jahren weiterentwickelte und auf unterschiedlichste Weise im LJV äußerte, zeigen die folgenden Schlaglichter: Zunächst sei an dieser Stelle das Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes genannt. Das Hegelehrrevier Grönwohld wird seit 1954 vom LJV betreut und gestaltet. Mit Revierförster Hansen konnte das Revier zu einer beispielhaften Lehrstätte entwickelt werden. Insbesondere wurden die sich im Eigentum des Landesjagdverbandes befindlichen Waldflächen durch verschiedene Maßnahmen wild- und umweltgerecht gestaltet. Aber auch weitere Projekte und Maßnahmen wurden gerade in der Anfangszeit des Verbandes mit einer enormen Tatkraft realisiert. „[…] Zwei Fasanerien in Reinfeld und Wolmersdorf wurden betrieben, mit deren Hilfe jedes Jahr 3.000 Fasanen ausgewildert werden konnten. […] Eine Forschungsstation in Segeberg-Wolfsberg wurde begründet. Drei Kreisberufsjäger sorgten für Beratung in den Revieren. Zwei Schweißhundstationen nahmen ihre Arbeit auf und 16 brauch­bare Schießstände wurden betreut. Eine rasante Wiederaufbauarbeit! […]“ berichtet Landesforstmeister a.D. Dr. Georg Volquardts anschaulich.

In diesem Jahr wird der LJV 70 Jahre alt (Foto R. Hartwig)

Weiterhin konnte im Jagdjahr 1955/56 mit 45ha das Herzstück des Dellstedter Birkwildmoors durch den Verband erworben werden. Dem erstmals 1957 mit ca. 70ha ausgewiesenen sowie 1961 und 1989 erweiterten Naturschutzgebiet, das bis heute vom LJV betreut wird, folgten weitere Naturschutzgebiete. Insgesamt werden bis heute 25 Naturschutzgebiete durch den LJV und seine ehrenamtlichen Betreuer betreut. Dabei sind die Gebiete auf das ganze Land verteilt. Die Biotoptypen unterscheiden sich von Seen, über Moore, aber auch Bruchwälder und Dünen zählen zu den besonders geschützten Gebieten.

Wie aus den Mitteilungsblättern deutlich wird, war seit Gründung des Verbandes das Monitoring der wildlebenden Tierarten ein wichtiger Punkt in der Naturschutzarbeit. Anfangs konzentrierte sich dieses Monitoring vor allem auf das Birkwild. Dass sich die einzigartigen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis umfangreich nutzen lassen, wurde früh erkannt. Schließlich war es der heutige Ehrenpräsident des LJV Hans-Jacob Andritter, der in seiner Amtszeit (1995-2002) unter anderem die Einrichtung des Wildtierkatasters Schleswig-Holstein (WTK) in Zusammenarbeit mit der Universität Trier und später mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel verwirklichen konnte. Dieses weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus bekannte Leuchtturmprojekt ist bis heute einzigartig und nutzt die Synergieeffekte von Wissenschaft und Praxis. 2001 wurde dieses schleswig-holsteinische Projekt durch den Deutschen Jagdverband (DJV) auf Bundesebene ausgeweitet. Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) stellt seitdem einen dauerhaften Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung dar und steht für einen transparenten Umgang mit wissenschaftlich abgesicherten Daten. Weiterhin führt das WTK umfangreiche Monitoringmaßnahmen, die Hasentaxation sowie Niederwildprojekte bspw. zum Rebhuhn durch.

Aber auch das Thema Kitz- und Jungwildrettung vor der Wiesenmahd, Wildunfälle oder Probleme mit der Zerschneidung der Lebensräume stellten die Jägerschaft damals wie heute vor große Aufgaben. Auch hier war es wiederum ein Projekt aus Schleswig-Holstein, welches bundesweite Beachtung fand und schließlich als Tierfundkataster die Digitalisierung aus Sicht der Jägerschaft hervorragend nutzt.

Das Mitteilungsblatt gibt es seit 1955 (Foto LJV Archiv)

„Hände weg vom, Jungwild. Auch im Watt!“ Mit diesem Titel und dem Bild eines Heulers titelten die Verbandsmitteilungen im Juli 1964. Für die schleswig-holsteinischen Jäger eine Selbstverständlichkeit und keine Besonderheit, bis heute. Im Land zwischen den Meeren und hier naturgemäß an den Küsten, steht auch der Schutz des Seehundes und anderer Meeressäuger im Fokus. Bereits in den 50er Jahren gab es in Friedrichskoog eine private Heuleraufzucht. Im Garten und auf dem Kutter von Familie Rohwedder konnten zahlreiche Jungtiere aufgezogen und ausgewildert werden. Die erste zentrale Aufzuchtstation entstand 1969 in Büsum. 1985 erfolgte die Gründung der Seehundstation Friedrichskoog durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Gemeinde Friedrichskoog zur Unterstützung der Station in Büsum. Werner „Polli“ Rohwedder wurde der erste Stationsleiter. Bis 1996 leitete er die Seehundstation. Der Landesjagdverband ist bis heute Gesellschafter der „Seehundstation Friedrichskoog“. Den Schleswig-Holsteinischen Seehundjägerinnen und Seehundjäger obliegt die Betreuung von Seehunden, Robben und anderen Meeressäugern (z.B. Kleinwale) sowie die Bergung von toten Meeressäugern, die Durchführung von Kontrollfahrten sowie Informations- und Aufklärungsarbeit. Sie leisten mit ihrem Beitrag eine wichtige Grundlage für die wissenschaftliche Arbeit, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für terrestrische und aquatische Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführt wird. Zu den Aufgaben der Seehundjäger zählen die Beobachtung, die Bergung, der Fang sowie die Weitergabe kranker oder verletzter Seehunde und Robben an die einzige anerkannte Aufzuchtstation „Seehundstation Friedrichskoog“ in Schleswig-Holstein.

Aber auch in unzähligen Biotophegemaßnahmen zeigt sich das jägerschaftliche Engagement im Naturschutz. In der Zeit von 1970 bis 1991 wurden bspw. durch den LJV und seine Mitglieder insgesamt 977ha Feuchtflächen geschaffen, auf 2166ha Deckungs- und Schutzpflanzungen angelegt und jährlich rund 2055ha Wildäsungsflächen angelegt. Zwischen 1987 und 1991 wurden 47km Knick neu bepflanzt und weitere 1,4km Knick neu angelegt. Auf den Pflanzenbörsen wurden 162500 heimische Gehölzpflanzen verteilt. Diese beeindruckenden zahlen können bis in die Gegenwart fortgeschrieben werden.

Aktuell werden durch den LJV und seine Mitglieder 25 Naturschutzgebiete betreut (Foto K. Paulweber)

Ein Meilenstein des LJV war die Anerkennung als staatlich anerkannter Naturschutzverband, die im Jahr 1987 unter Präsident Dr. Ranninger und Geschäftsführer Behrens erfolgte. Im Jahr 1988 wurde die Initiative ProNatur als Naturschutzinitiative des LJV gegründet. Getragen von Spenden und Zuschüssen von Gebietskörperschaften und der Stiftung Naturschutz, werden Gelder zum Erhalt und Entwicklung wertvoller Wildtierlebensräume bereitgestellt. Hierzu wurden Flächen angekauft oder angepachtet. Mit Hilfe der Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die jeweiligen Flächen wurde der Bedarf für Renaturierungsmaßnahmen und Biotopflegemaßnahmen ermittelt und dann unter maßgeblicher Mithilfe der ortsansässigen Jägerschaft durch ehrenamtlichen Arbeitseinsatz umgesetzt. Nicht unerwähnt sollen an dieser Stelle auch die Artenschutzprojekte zur Wiesenweihe, zum Fischotter, oder zum Seeadler bleiben. „[…] Die Initiativen des Jagdwesens dienten aber auch alle dazu, der Jagd und der Wildbahn im Lande ihren Raum zu erhalten. Den Nutzen davon hatten nicht nur die Jagdbaren Wildarten mit Jagdzeit, sondern auch die ohne eine Jagd­zeit und die sonstige freilebende Flora und Fauna. [..]“ resümiert Dr. Volquardts in seinen Ausführungen zur Jagdgeschichte Schleswig-Holsteins. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Arbeit der Hegegemeinschaften hingewiesen werden, die einen wertvollen Beitrag leisten und die flächenmäßige Betreuung der jeweiligen Schalenwildart sicherstellen. Unter Berücksichtigung des Schalenwildes als Bio-Ingenieur profitieren von den Managementmaßnahmen der Hegegemeinschaften nicht nur das jagdbare Wild, sondern auch eine Vielzahl von Insekten, Kleinstlebewesen und Organismen. Mit der 1922 gegründeten Rotwildhegegemeinschaft Barlohe gibt es in Schleswig-Holstein indes die älteste Rotwildhegegemeinschaft der Bundesrepublik.

Viele weitere große und kleine Maßnahmen werden jedes Jahr durch Jägerinnen und Jäger durchgeführt. Die vorgenannten Schlaglichter hegen zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind jedoch Beleg für das jahrzehntelange Engagement der schleswig-holsteinischen Jägerschaft. Grund für dieses Engagement ist in der Jägerschaft selbst zu suchen: 41 Prozent der knapp 385.000 Jäger in Deutschland sind ehrenamtlich tätig. Dabei engagieren sich Frauen mit 47 Prozent öfters als Männer, beispielsweise in der Umweltbildung oder in Naturschutzprojekten.

Anschaulich schildern beide Autoren, auf ihre jeweils sehr eigene Art, Meilensteine der Jagdgeschichte im Land zwischen den Meeren (Foto LJV Archiv)

Auch beim Nachwuchs steht Ehrenamt ungebrochen hoch im Kurs: Mit 45 Prozent wollen sich fast die Hälfte der Jungjäger in einer jagdlichen Vereinigung engagieren, am liebsten im Naturschutz. Im Vergleich dazu die Gesamtbevölkerung: Hier sind lediglich 18 Prozent freiwillig im Umwelt- und Naturschutz aktiv. Allein für ihre ehrenamtliche Naturschutzarbeit investieren Jäger jedes Jahr rund 86 Millionen Euro aus eigener Tasche. Hinzu kommt etwa eine Arbeitswoche pro Monat, die jede Waidfrau und jeder Waidmann durchschnittlich im Revier verbringt. Die Jagd selbst ist bereits ehrenamtliches Engagement für die Allgemeinheit: Jäger sind per Gesetz verpflichtet, einen artenreichen, gesunden Wildbestand zu erhalten. Sie reduzieren Wildbestände, damit Schäden in Wäldern und Feldern nicht Überhand nehmen und Tierseuchen keine Chance haben, sich auszubreiten. Jagd auf Raubsäuger wie Fuchs, Marder oder Waschbär ist zudem ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz. Bei Wildunfällen sind Revierpächter rund um die Uhr im Einsatz, um verletztes Wild zu finden oder Unfallbescheinigungen für Autofahrer auszustellen.

Einen umfangreichen jagdgeschichtlichen Überblick finden Sie in der „Jagdgeschichte Schleswig-Holstein“ von Hans Jessen und Dr. Georg Volquardts. Das Werk umfasst auf 656 Seiten die Jagdgeschichte Schleswig-Holsteins von den ersten jagdlichen Aufzeichnungen bis in die heutige Zeit. Es gliedert sich in zwei Teile: Hans Jessen spannte im ersten, reproduzierten Teil des Buches, das schon mal 1958 erschienen war, den Bogen von den ersten jagdlichen Aufzeichnungen im Lande über die Jagdausübung der Feudalherrschaft bis in die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg. Knapp sechzig Jahre später knüpft Dr. Georg Volquardts, ehemaliger Landesforstmeister von Schleswig-Holstein, mit der weiteren Entwicklung der Jagd bis in die heutige Zeit an. Anschaulich schildern beide Autoren, auf ihre jeweils sehr eigene Art, Meilensteine der Jagdgeschichte im Land zwischen den Meeren.

Der Landesjägerball soll nach aktuellem Stand Ende Februar/Anfang März 2021 stattfinden. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr zum Landesjägerball!

Hier finden Sie den Leitartikel in der aktuellen Ausgabe des „Jäger in Schleswig-Holstein“

 

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Helfen & unterstützen: Artenschutzprojekt Wiesenweihe

Wiesenweihen sind Bodenbrüter (Foto LJV SH)

In Schleswig-Holstein brüten jährlich knapp vierzig Paare der Wiesenweihe, ein wichtiger Anteil des deutschen Brutbestands dieses seltenen Greifvogels. Das Wildtierkataster stellt seit mehr als zwanzig Jahren den Schutz und die Erfassung der Wiesenweihe in Schleswig-Holstein sicher.

Aktuell können Sie das Projekt unterstützen. Hierfür können Sie unter folgendem Link Ihre Stimme abgeben: Canada Life Spendenaktion 2020

Das Artenschutzprojekt Wiesenweihe soll zum einen dazu beitragen, den Erhaltungszustand der Wiesenweihe und anderer Weihenarten in Schleswig-Holstein wenigstens auf dem derzeitigen Stand zu halten. Dies wird durch die Minimierung landwirtschaftlicher Verluste erreicht und trägt dazu bei, den Reproduktionserfolg langfristig zu sichern. Aufgrund der Bruthabitatnutzung der Wiesenweihe ist die Art auch langfristig abhängig von menschlichen Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus können die erhobenen Daten als Indikatoren für die Beurteilung des Erhaltungszustands der Art herangezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER

 

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Orchideenblüte im Naturschutzgebiet Barsbeker See

Das Naturschutzgebiet (NSG) Barsbeker See und Umgebung liegt direkt an der Ostseeküste im Kreis Plön. Als bedeutender Standort für heimische Orchideen freuen sich die Betreuer des Naturschutzgebietes auch in diesem Jahr wieder über die erfreuliche Blüte des Fleischfarbenen und des Breitblättrigen Knabenkrauts. Mit über 10.000 Exemplaren beherbergt das Schutzgebiet das größte bekannte Vorkommen in Schleswig-Holstein. Während einer spontanen Exkursion konnten die Schutzgebietsbetreuer sowohl Einheimischen als auch Naturinteressierten aus dem Schwabenland Wissenswertes über die Tierwelt, Botanik und die Bedeutung dieses Ökosystems vermitteln.

Alle Informationen zu den Naturschutzgebieten finden Sie HIER

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Jagdhorn: Aktuelle Informationen

Das Jagdhornblasen ist ein wesentlicher Bestandteil des Jagdlichen Brauchtums. Hier finden Sie aktuelle Informationen der Landesobfrau für das Jagdhornblasen:

Aktuelle Informationen

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Treffsicher trotz Corona

Das jagdliche Schießen auf den Schießständen dient der Übung und Förderung in der Fertigkeit beim Umgang mit den Jagdwaffen, die bei der Jagdausübung geführt werden. Es umfasst das Ausbildungs-, Übungs-, Leistungs- und Vergleichsschießen. Wenn wir unser Wild bejagen, haben wir die Pflicht, es mit einem guten, sauberen Schuss waidgerecht zu erlegen. Daher gehört das Üben mit der Büchse und der Flinte auf den Schießstand und nicht ins Revier! Vizepräsident Andreas-Peter Ehlers ist im Präsidium zuständig für das Schießwesen und wendet sich an alle schleswig-holsteinischen Jägerinnen und Jäger:

„Die derzeitige Situation im Rahmen der Corona-Pandemie schlägt sich auf alle Belange des öffentlichen Lebens nieder. Die Jagd bildet hier keine Ausnahme, wenngleich schon zu Beginn der Krise die Verbände frühzeitig auf die Bedeutung der Jagd mit all ihren Facetten hinwiesen. Und das auch erfolgreich, sodass auf Länder- und Bundesebene der relevante Beitrag der Jägerschaft mit dem Hinweis der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Jägerinnen und Jäger gewürdigt wurde. Unter den Corona bedingten Schließungen litt auch der Betrieb auf den Schießständen. Inzwischen sind die Schießstände in Schleswig-Holstein jedoch wieder geöffnet und warten auf ihr Kommen! Besuchen sie die schleswig-holsteinischen Schießstände und nutzen sie das kontaktarme Jagdliche Schießen, um ihre Fähigkeiten zu verbessern oder einfach um sich in freundlicher Atmosphäre mit Gleichgesinnten zu treffen. Beispielsweise geht am Sonnabend, den 1. August die Rabenkrähe auf. Nutzen Sie doch einmal die Gelegenheit, um sich auf dieses spannende jagdliche Ereignis vorzubereiten. Diese Jagdart ist eine der spannendsten überhaupt! Auch das Niederwild wird es ihnen danken! Haben sie schon einmal an das Ablegen eines Schießfertigkeitsnachweises gedacht? Auch der Herbst naht schneller als wir denken und somit beginnt bald wieder die Zeit der Gesellschaftsjagden. Das Ein- und Probeschießen von Jagdwaffen gehört zudem auf den Schießstand und nicht in das Jagdrevier. Nicht zuletzt müssen wir Jägerinnen und Jäger den weidgerechten Schuss immer wieder üben und sind schlussendlich selbst für den Erhalt unserer Schießstätten verantwortlich. Also nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Flinte, Büchse oder die verlässliche Kombinierte und freuen Sie sich auf die ausgezeichneten Möglichkeiten, die wir in unserem Land haben! Wir sehen uns!“

Andreas-Peter Ehlers, Vizepräsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

Eine Übersicht der Schießstände in Schleswig-Holstein gibt es unter:

Schießstände ansehen

Erfahren Sie mehr über das jagdliche Schießen im Video:

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Anerkannte Nachsuchegespanne aktualisiert

Der Landesjagdverband hat die Liste der anerkannten Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein aktualisiert. Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.

Liste: Anerkannte Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein

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Forst-Jagd-Konflikt lösen

DJV veröffentlicht Broschüre: Ganzheitlicher Ansatz für Waldumbau ist notwendig. Immer größerer Jagddruck kann hingegen Wildschäden verursachen. Der Lebensraum von Wildtieren muss verbessert werden. Die Raumplanung bietet Ansätze, Ansprüche von Mensch und Tier in Einklang zu bringen.

Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt: Auf 40 Seiten gibt die Broschüre des Deutschen Jagdverbands (DJV) einen Überblick über Wildschäden, deren Prävention und Ansprüche von Paarhufern an den Wald. Anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse zeigt der DJV, warum eindimensionale Lösungsversuche zum Scheitern verurteilt sind: Ein zeitlich und räumlich gesehen immer größerer Jagddruck provoziert Wildschäden sogar und verschärft den Konflikt. Die Broschüre ist ein Appell, waldbauliche und jagdliche Maßnahmen im Zuge des notwendigen Waldumbaus intelligent zu kombinieren. Beispielsweise muss auf notwendigen Aufforstungsflächen stärker bejagt werden, um gepflanzte Bäume zu schützen. Gleichzeitig sind andernorts Wildruhezonen notwendig. In diesen muss eine Nutzung zumindest saisonal unterbleiben – auch für Erholungssuchende.

Lösungsansätze bietet die wildökologische Raumplanung: Sie bezieht auch Felder und Wiesen mit ein, wichtige Teile des Wildtierlebensraumes. Notwendig ist eine ganzheitliche Betrachtung des Habitats für einzelne Tierarten. Um deren Nutzungsansprüchen mit denen des Menschen in Einklang zu bringen, müssen alle Akteure des ländlichen Raums zusammenarbeiten.

Der DJV fordert dazu auf, bestehende staatliche Fördermaßnahmen im Waldbau zu überdenken. Statt schwerpunktmäßig den Holzertrag zu fördern, sollten Auf- und Ausbau eines vielfältigen Lebensraums künftig mehr im Fokus stehen. Wildschäden und Lebensraum für Wildtiere sollten im Wald neu beurteilt werden. Dabei dürfen nicht nur Verbissprozente von Gehölzpflanzen im Fokus stehen. Vielmehr muss bewertet werden, wie viele Bäume pro Flächeneinheit unverbissen dem Äser des Wildes entwachsen, damit vorher definierte waldbauliche Ziele erreicht werden können.

Die öffentliche Hand hat in Sachen Waldumbau laut DJV eine Vorbildfunktion: Bund, Länder und Kommunen müssen in ihren Wäldern zeigen, wie sich wissenschaftliche Erkenntnis in die Praxis umsetzen lassen. Der Rationalisierungs- und Kostendruck der Forstwirtschaft hat allerdings seit den 1990er Jahren zur Streichung von bundesweit 70 Prozent der Stellen in Forstbetrieben geführt.

DJV-Broschüre: Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt

DJV-Forderungspapier: Spannungsfeld Wald, Wild und Mensch

9. Juni 2020 (DJV) Berlin

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Erstes Heuler Quartett im Aufzuchtbereich

Die Geburtenzeit der Seehunde in Schleswig-Holstein hat begonnen und die ersten Heuler wurden in die Seehundstation Friedrichskoog eingeliefert. Am 17. Mai wurde ein junger Seehund auf der Insel Amrum gefunden und der zuständige Seehundjäger gerufen. Bei dem Tier handelte es sich um eine erst ca. einen Tag alte Frühgeburt, die noch das lange weiße Embryonalfell trug. Nach einer gründlichen Begutachtung des Gesundheitszustandes durch den geschulten und erfahrenen Seehundjäger wurde der Heuler an die Mitarbeiter der Seehundstation Friedrichskoog zur Aufzucht übergeben. Die Seehundstation Friedrichskoog ist gemäß internationalem Seehundabkommen die einzig berechtigte Aufzucht- und Rehabilitationseinrichtung für Robben in Schleswig-Holstein.

Der Heuler brachte bei der Einlieferung 7,5 kg auf die Waage, war gesund und munter und wurde zunächst im Quarantänebereich versorgt. Zur Erinnerung und Dank an den im vergangenen Sommer verstorbenen Sylter Seehundjäger Claus Dethlefs, der sich zusammen mit seiner Familie sein Leben lang für die Seehunde eingesetzt hat, wurde der Lütte auf den Namen „Claus“ getauft. Er hat sich sehr gut entwickelt, wiegt nun 10 kg, hat einen großen Teil des Embryonalfells verloren und ist sehr aktiv. Anfang Juni konnte er zusammen mit Mieke, die am 18.05.2020 auf Pellworm gefunden wurde, in den Aufzuchtbereich umziehen. Heute folgen Britta und Miriam, die beide auf Eiderstedt gefunden wurden und die das Heuler Quartett vervollständigen. Im Aufzuchtbereich befindet sich außer ihnen noch ein Kegelrobbenjungtier aus dem Frühjahr, das demnächst ausgewildert werden kann. Weitere zehn Heuler werden in der Quarantäne versorgt.

Die Hauptgeburtenzeit der Seehunde im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer hat gerade erst begonnen. Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Tieren ist daher ausgesprochen wichtig. In der freien Wildbahn sollte ein großer Abstand zu den Meeressäugern eingehalten werden, um Störungen zu vermeiden.

Beim Fund eines allein liegenden Seehundes sollte folgendes beachtet werden:

1. Seehunde nicht anfassen.
2. Hunde fernhalten und weiten Abstand einhalten.
3. Seehundjäger, Seehundstation Friedrichskoog oder Polizei benachrichtigen.

Der vom Land Schleswig-Holstein bestellte, speziell geschulte Seehundjäger beurteilt die Situation vor Ort und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Nur die Seehundjäger sind berechtigt, die Robben zu bergen.

Die Seehundstation ist seit dem 06.01.2020 für Aus- und Umbauarbeiten für Besucher geschlossen. Der Tierbereich und die Tierversorgung sind hiervon nicht beeinträchtigt und laufen unverändert weiter. Eine Teilwiedereröffnung ist im Verlauf des Sommers geplant.

Aufgrund der Corona Pandemie wurde auf den üblichen gemeinsamen Presse Termin verzichtet. Bildmaterial kann im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Heuler zur Verfügung gestellt werden. Eine Einzelterminvereinbarung zu den täglichen Fütterungszeiten um 11:00h und 15:30h ist ebenfalls möglich.

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WILD-Portal bietet jetzt digitale Jagdstatistiken

Ab sofort bietet der Deutsche Jagdverband (DJV) digitale Jagdstatistiken von 1996/97 bis 2018/19 im WILD-Portal an. Auf der Internetseite www.wild-monitoring.de können Nutzer auf bundesweite Auswertungen aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) zugreifen. Aktuelle Jagdstatistiken und Trends für verschiedene Arten lassen sich in Form von Karten, Diagrammen und Tabellen darstellen. Die digitalen Daten orientieren sich am kürzlich veröffentlichten WILD-Jahresbericht 2018. Im Fokus stehen Schalenwildarten wie Reh-, Rot- und Schwarzwild sowie invasive Arten, wie Waschbär, Nutria und Nilgans.

Nutzer können die Ergebnisse über Filter individuell zusammenstellen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Grafiken herunterzuladen – beispielsweise für Präsentationen oder weiterführende Fragestellungen. Insgesamt lassen sich im Portal Informationen zu Vorkommen, Besatzdichte und -entwicklung sowie Jagdstatistik von 20 Tierarten recherchieren.

Der DJV stellt über das WILD-Portal seit 2019 WILD-Ergebnisse digital zur Verfügung. Die Daten werden analog zum jährlich erscheinenden WILD-Jahresbericht regelmäßig erweitert. Jäger, Behörden und Interessierte können mit wenigen Klicks Auswertungen nach Region, Besatzdichte oder Wildtierart filtern und ansehen. Der Wissensschatz der Jäger wird so allgemein zugänglich gemacht.

Quelle DJV

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Merk­blatt zu Nacht­sicht­vor- und Nacht­sichtauf­sät­zen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat ein Merk­blatt zu Nacht­sicht­vor- und Nacht­sichtauf­sät­zen veröffentlicht. In dem Merkblatt werden die wichtigsten Punkt zum Einsatz von sogenannten Dual-Use-Geräten und Single-Use-Geräten erläutert. Das Merkblatt steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

Merk­blatt zu Nacht­sicht­vor- und Nacht­sichtauf­sät­zen

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Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest

Situation bei Wild- und Hausschweinen:

Wildschweine: Im Mai 2020 ereigneten sich die meisten neuen ASP-Fälle in Ungarn und Polen (Tabelle). Unter den Fällen in Polen waren auch wieder zahlreiche im Westen des Landes, jedoch nicht näher an der deutsch-polnischen Grenze als frühere Funde. Russland und Südkorea meldeten weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen.

Hausschweine: Im Mai 2020 meldete Rumänien 29 Ausbrüche bei Hausschweinen. Mit Ausnahme von drei kommerziellen Be­trieben handelte es sich um Kleinhaltungen. In einer Haltung wurde ASP-Virus in gefrorenem Schweinefleisch nachgewiesen. Polen meldete im Mai keinen weiteren Ausbruch bei Hausschweinen. Aus der Ukraine wurde ein Ausbruch in einem Betrieb mit 150 Tieren gemeldet. Die Lage in Weißrussland ist mangels verfügbarer Daten nach wie vor schwer einzuschätzen. Die ASP hat nun auch Indien erreicht. Am 19. Mai 2020 wurden elf ASP-Ausbrüche aus den nordöstlichen Bun­desstaaten Assam und Arunachal Pradesh gemeldet. Diese grenzen an Myanmar bzw. auch an China, wo das ASP-Virus seit Monaten kursiert. In den elf betroffenen Betrieben mit insgesamt 11.000 Tieren war bereits seit Januar 2020 eine erhöhte Sterblichkeit beobachtet worden. Aus China, den Philippinen und Vietnam wurden im Berichtszeitraum weitere Ausbrüche gemeldet. In China wurden mittlerweile 1,2 Millionen Schweine getötet.

Kommentar:

Weltweit breitet sich die ASP weiter aus und überschreitet immer wieder neue Landesgrenzen. Mit Indien sind nun 13 Länder in Asien von ASP betroffen (China, Mongolei, Vietnam, Kambodscha, Südkorea, Nordkorea, Laos, Myanmar, Philippinen, Ost-Timor, Indonesien und Papua-Neuguinea). Als Ursache für die überregionale Verbreitung werden Fahrzeug- und Personenkontakte, die Verfütterung von Speiseabfällen und Tiertransporte vermutet. In der EU einschließlich der Ukraine und Moldawien hat sich die Anzahl der an ADNS gemeldeten ASP-Fälle bei Wildschweinen im Vergleich zu den Vormonaten in etwa halbiert. Allerdings ist die Anzahl Fälle, die nach Redaktionsschluss des Radar Bulletins im März und April gemeldet wurden, um mehrere Hundert Tiere gestiegen, so dass damit gerechnet werden muss, dass auch im Mai die Anzahl betroffener Wildschweine deutlich höher liegen wird. Im Berichtszeitraum meldeten auch Namibia und Südafrika weitere ASP-Ausbrüche. Im Radar Bulletin wird auf das ASP-Geschehen in Afrika üblicherweise nicht näher eingegangen, weil dort der ASP-Infektionszyklus grund­sätzlich anders ist und nicht unmittelbar mit dem aktuellen Geschehen in Europa und Asien zusammenhängt. Dennoch kursiert auch in Afrika das ASP-Virus.

Folgen für Deutschland:

Die kürzeste Distanz eines bestätigten Falles in Polen zur deutschen Staatsgrenze beträgt zwar nach wie vor etwa 10,5 km, dennoch ist die Gefahr einer ASP-Einschleppung nach Deutschland weiterhin hoch. Von zentraler Bedeutung ist daher vor allem die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Früherkennung. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt haltbar, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern. Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht wer­den. Jäger, Förster und Landwirte werden gebeten, aufgefundenes Fallwild an die zuständige Behörde zu mel­den, beispielsweise über die kostenfreie App tierfund-kataster.de. 

Quellen/Links: Friedrich-Loeffler-Institut, GOV.UK, KVG, FAO, OIE-Wahis, ProMED, ADNS, PAFF, EMPRES-i

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Jagd in Zeiten von Corona: Was Jäger aktuell wissen müssen

Die Jagdausübung in Schleswig-Holstein ist trotz Corona-Pandemie grundsätzlich weiterhin möglich und vorgesehen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. hat seinerseits diese Maßgaben mit Blick auf die Auswirkungen für die jagdliche Praxis überprüft. Für uns Jägerinnen und Jäger sind dabei folgende Grundsätze von besonderer Bedeutung:

Die Einhaltung der behördlichen Abschusspläne ist zu gewährleisten. Inländischen Jägern ist die Fahrt ins Revier uneingeschränkt möglich, ausländische Jäger dürfen nur nach Deutschland einreisen, wenn Sie Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer sind.

Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd, die Jagdhundeausbildung, Jungwildrettung und notwendige Revierarbeiten. Seit 18. Mai ist außerdem die Jungjägerausbildung wieder gestattet, sofern dafür ein Hygienekonzept erarbeitet wird und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.

Bei allen Tätigkeiten sind die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen und gegebenenfalls die Anforderungen an die Organisation von Veranstaltungen einzuhalten. Diese ergeben sich aus der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 16.05.2020.

Dabei haben Jägerinnen und Jäger folgendes zu beachten:

  • Bei allen Handlungen ist der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren.
  • Gesellschaftsjagden sind Veranstaltungen im Sinne des § 5 der Corona-Bekämpfungsverordnung (Stand:18.05.2020) und mit bis zu 50 Teilnehmern zulässig. Sie unterliegen den besonderen Anforderungen an die Hygiene und erfordern die Erstellung eines Konzeptes nach § 4 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung.

Trotz der Lockerungen gilt das grundsätzliche Kontaktminimierungsgebot. Außerdem sind weiterhin keine Veranstaltungen erlaubt (Turniere, Wettkämpfe oder sonstige Events). Zudem gilt bei der Ausübung von Dienstleistungen das Kontaktverbot. Dies ist insbesondere relevant, wenn die Ausübung von Sport mit einer Dienstleistungstätigkeit verbunden ist, bei der der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann (z.B. bei körperlicher Hilfestellung).

Aufgrund dieser Lockerungen bitten wir darum, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu sein, und alle Tätigkeiten im Rahmen der Jagdausübung unter Beachtung der Auflagen sorgsam wiederaufzunehmen.

Bitte beachten Sie mögliche weiterreichende örtliche Restriktionen!

Bitte halten Sie sich strikt an die Vorgaben von Bund, Land und Ihren örtlichen Gesundheitsbehörden. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sichere Option! Gerade in Zeiten von Corona gilt der alte jagdliche Grundsatz: Sicherheit geht vor!

 

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