Monthly Archives: Mai 2014

Tag des Hundes 2014

Parson Russel TerrierDer 1. Juni 2014 ist unseren treuen Vierbeinern gewidmet. Hunde spielen in unserer Gesellschaft eine besondere Rolle. Entstehung und Werdegang des Hundewesens sind untrennbar mit dem Menschen und der Entwicklung der Jagd verbunden. Als Haustier und als jagdlicher Helfer des Menschen hat sich der Hund in fast allen Erdteilen zeitgleich entwickelt. Bereits 4400 bis 4000 v. Christi stand der Hund im Orient im Dienst des Menschen. Nützlich war dem Menschen der Geruchssinn des Hundes beim Aufspüren von Wildtieren und deren Verfolgung auf Fährten und Spuren, aber auch die Bereitschaft, den Menschen gegen wehrhafte Wildtiere zu verteidigen.

Im Laufe der Geschichte verbesserte der Mensch seine Jagdmethoden, was gleichzeitig zu einer Spezialisierung der verschiedenen Hundetypen führte. Über Jahrhunderte hinweg haben wir, wie kaum ein anderes Lebewesen, durch Züchtungen einer Vielzahl von Variationen den Ansprüchen seiner Halter, dem Menschen, angepasst.

Viele unserer Hunderasse, die heute in den Städten und Dörfern gehalten werden, wie Cockerspaniel, Beagle, Golden Retriever, Labrador, Russel Terrier und Dackel sind eigentlich Jagdhunde.

Diese große Vielfalt der Hunderassen ist für die Gesellschaft ebenso beeindruckend, wie die rassespezifischen Haltungsvoraussetzungen und unzähligen Einsatzgebiete. Hunde übernehmen als Familien- oder Wachhund, als Diensthund bei der Polizei oder beim Zoll, als Therapie- oder Blindenhund oder die wichtigen Aufgaben als Hüte-, Rettungs- und auch als brauchbarer Jagdhund für die Menschen tagtäglich in allen Lebensbereichen wertvolle, unverzichtbare Aufgaben.

Vor mehr als 110 Jahren begann in Deutschland die Rein- und Leistungszucht für die heute anerkannten Jagdhunderassen. Parallel hierzu entwickelte sich das bis in die heutige Zeit anerkannte und in der Welt einmalige jagdliche Prüfungssystem unter der Federführung des Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV). Der JGHV ist die Dachorganisation des deutschen Jagdhundewesens.

Ende des 19.Jahrhunderts wurde begonnen, nach dem Grundsatz "Durch Leistung zum Typ" zu züchten und auf jagdlichen Prüfungen die Jagdhunde vorzustellen. Die Prüfungsergebnisse werden bis heute zentral erfasst und an die Zuchtvereine weitergeleitet. Dieses züchterische Ziel hat bis heute nichts von seiner Bedeutung verloren. Der Einsatz von geprüften Jagdgebrauchshunden mit anerkanntem Abstammungsnachweis aus leistungsbezogener Zucht, ist für eine jagdethisch anspruchsvolle Jagdausübung, unverzichtbar.

Züchter und Jagdhundeführer stellen sicher, dass junge Jagdgebrauchshunde entsprechend ihrer jagdlichen Zweckbestimmung und den gesetzlichen Vorgaben ausgebildet, geprüft und eingesetzt werden.

Das Jagdgebrauchshundewesen in Schleswig-Holstein besitzt nicht nur im eigenen Bundesland, sondern auch in der bundesdeutschen Jagdkynologie – die Lehre von Zucht, Dressur und Krankheiten – eine besonders hervorgehobene Stellung. Die in Schleswig-Holstein ansässigen Zucht- und Prüfungsvereine sind im JGHV organisiert und stellen bundesweit die mitgliederstärksten Landesgruppen innerhalb ihrer Jagdgebrauchshunde-Zuchtvereine.

Die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden erfordert von einem Jagdhundeführer ein großes Einfühlungsvermögen, Geduld und eine konsequente Ausbildungsprogression entsprechend der jagdlichen Zweckbestimmung seines Jagdhundes. Das bedeutet, durch die Ausbildung werden die unterschiedlichen Jagdhunderassen auf die verschiedenen Jagdarten eingestellt. Um dieses hohe Ziel erreichen zu können, nimmt in der Regel die Ausbildung bis zu drei Jahre in Anspruch. Das bedeutet aber auch, dass ein Jagdhundeführer viel Zeit und Kosten für die Ausbildung und Prüfungen aufbringen muss.

Darüber hinaus muss ein Jagdgebrauchshund in Schleswig-Holstein seine jagdliche Brauchbarkeit offiziell nachweisen. Dieser Nachweis wird durch eine in Schleswig-Holstein geltende „Brauchbarkeitsprüfung“ erbracht, in welcher ein Jagdgebrauchshund seine jagdliche Eignung erbringen muss.

Um den unterschiedlichen jagdlichen Anforderungen gerecht zu werden, stellt der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. über seine Kreisjägerschaften die fachkundige Ausbildung der Vorsteh-, Stöber-, Schweiß-, Erd- und Apportierhunde sicher, damit sie später auf den unterschiedlichen Jagden in Schleswig-Holstein erfolgreich eingesetzt werden können. Die Zucht- und Prüfungsvereine in Schleswig-Holstein prüfen jährlich nahezu 500 Jagdhunde.

Eine negative Entwicklung ist allerdings zu beobachten, nämlich die Zunahme der Anschaffungen und deren jagdlicher Einsatz von Jagdhunden ohne anerkannten Abstammungsnachweis. Gegen eine Anschaffung von Jagdgebrauchshunden „unbekannter Herkunft“, d. h. ohne anerkannten Abstammungsnachweis“ sprechen eine Reihe triftiger Gründe.

Unbeantwortet bleiben dann die Fragen, wie:

  • Für welche jagdliche Zweckbestimmung wurde dieser Jagdhund leistungsbezogen gezüchtet?
  • Stehen über die Elterntiere umfassende Informationen hinsichtlich Gesundheit und jagdlicher Leistung überhaupt zur Verfügung?
  • Nach welchen anlagen- und leistungsbezogenen Kriterien wurde er gezüchtet?
  • Wurde dieser Jagdhund nur aus kommerziellen Gründen gezüchtet?

Allein aus vorgenannt beschriebenen Gründen, ist für einen potentiellen Käufer erkennbar, dass neben der züchterischen Herkunft eines Jagdgebrauchshundes auch verbindlich sichergestellt ist, dass der Jagdhund aus einer kontrollierten jagdlichen Leistungszucht eines anerkannten Zuchtvereins des JGHV stammt.

Weitere Informationen zu dem Jagdgebrauchshunden:  

 
Landesobfrau für das Jagdgebrauchshundewesen
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Umgang mit „Haus- und Automardern“

Steinmarder

Als Kulturfolger haben insbesondere Steinmarder sich in fast allen Ortschaften und Großstädten als feste Mitbewohner etabliert. Die Marder finden in Dachböden, Scheunen und Schuppen optimal Unterschlupf. Durch ein breites Nahrungsspektrum sind die Marder in der Lage sich in unserem Umfeld ohne Probleme zu ernähren. Ein Steinmarder muss um in Feld und Wald Nahrung zu finden viel weitere Strecken zurücklegen, als in befriedeten Bezirken.

Die Anwesenheit der Marder sorgt insbesondere auf Dachböden oder in Reetdächern für teilweise hohe finanzielle Schäden. Für die Betroffenen Mieter oder Hausbesitzer ist aber hauptsächlich die Lärm- und Geruchsbelästigung ein großes Problem.

Ein anderes Problem sind die Schäden an PKWs durch im Motorraum randalierende Marder, welche oft durch Revierstreitigkeiten ausgelöst werden, wenn man mit seinem Auto in das Revier eines anderen Marders gefahren ist und dieser seinen Geruch im Motorraum hinterlassen hat, kann das zu Hause problematisch werden. Um diese Probleme mit Steinmardern zu verhindern gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten das Problem zu beheben.

Die vermeintlich einfachste Möglichkeit den Marder mit der Falle zu fangen und ihn im „Wald“ wieder auszusetzten ist praktisch und rechtlich problematisch.

Wenn ich nämlich eine Falle aufstellen möchte, muss diese durch den Landesjagdverband registriert werden und ich muss einen anerkannten Fangjagdlehregang besucht haben. Wenn ich einen Marder gefangen habe, darf ich diesen auch nicht an einer anderen Stelle freilassen, weil das Aussetzen von Tieren verboten ist. Wenn ich den gefangenen Marder töten möchte (ausschließlich in der Jagdzeit vom 16.10. – 28.02.) muss ich außerdem im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.

Die Hauptprobleme treten im Frühjahr und Sommer außerhalb der Jagdzeit – während der Jungenaufzucht auf und können deshalb mit der Falle nicht gelöst werden. Um den „Hausmarder“ loszuwerden kann man egal ob auf dem Dachboden oder im Auto auf Duftwässerchen, Menschen oder Hundehaare verzichten, weil diese gegen die anpassungsfähigen Marder maximal kurzfristig helfen. Teilweise konnten Erfolge mit Ultraschall Geräten erreicht werden, aber hundertprozentigen Schutz kann man nicht erwarten.

Der sicherste Weg ist es alle möglichen Zugänge zum Dach zu versperren. Man muss dabei bedenken, dass die Marder sehr gute Kletterer sind. Es hat sich auch bewährt oberhalb der Fenster eine an ein Weidezaungerät angeschlossene Elektrolitze um das Haus ziehen zu lassen um dem Marder den Zugang zu verwehren. Für den Schutz von Fahrzeugen kann man ein engmaschiges Drahtgeflecht auf einem Holzrahmen unter dem Wagen platzieren. Bei einigen Fahrzeugtypen ist es auch möglich den Motorraum Mardersicher verschließen zu lassen.

 

Chr. von Dollen

 

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Hegeringsversammlung

Im Rahmen der sehr gut besuchten Hegeringversammlung, am Donnerstag, den 20. März 2014 in der Alten Meierei in Schwarzenbek wurden Dieter Roy aus Klein Pampau und Harald Koch aus Wangelau für 40 Jahre Treue zum Landesjagdverband mit einer Urkunde und einer Treuenadel des Landesjagdverbands ausgezeichnet.

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Dieter Roy nimmt die Auszeichnung gern in Empfang. Er war viele Jahre Hegeringleiter des Hegering X.

 

 

 

 

Harald Koch, freut sich sehr über die Auszeichnung. Schon als kleiner Junge war er mit der Jagd und dem Hundewesen vertraut. Da war es nur selbstverständlich, dass er in den Landesjagdverband eintrat und mit seinen Hunden aktiv an vielen Jagden teilnahm.

 

Die Hegeringleiterin, Ute Olsson-Wollner besuchte Herrn Hans Paulsen zu Hause und überreichte ihm die Treuenadel und die Urkunde für 60 Jahre Mitgliedschaft im Landesjagdverband. Im Jahr 1952 kam Hans Paulsen nach Elmenhorst und ist dort noch heute für das Revier, welches zum Gut Lanken gehört, zuständig.

 

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Landesparcoursschießen

Ergebnisse des Mannschaftsschießens

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Fachvortrag „Das Ansprech von Damhirschen“

Einladung zum Fachvortrag
 
Der Damwildring Nordost der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg lädt am 22. Mai 2014 herzlich zu dem spannenden und informativen Abendvortrag 
 
„Das Ansprechen von Damhirschen” 
 
in den Schmilauer Hof (Möllner Straße 2 in 23911 Schmilau) ein. Referent ist Jan-Wilhelm Hammerschmidt, Kreisjägermeister in Plön. Die Veranstaltung ist kostenlos und beginnt um 19 Uhr.
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Aufgang der Bockjagd

Aufgang der Bockjagd

 Endlich ist es wieder soweit. Die Jagd auf den Rehbock geht auf und so mancherorts wird sich auf den bereits im April bestätigten Rehbock angesetzt. So wurde auch dieses Jahr mit der Einladung zum Bockfrühstück bei Stahmer´s Gasthof in Hohenfelde vom Hegering 8 der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg das neue Jagdjahr gebührend eingeläutet. Nach dem Ansitzen in den unterschiedlichen Revieren trafen pünktlich um 8.30Uhr 62 Pächter, Jagdgäste und Interessierte am Streckenplatz ein und präsentierten Ihre Strecke. Es wurden an diesem Morgen drei Rehböcke erlegt. So manches geringe Schmalreh musste pardoniert werden, da diese nun völlig unverständlich erst am 1.09. des jeweiligen Jagdjahres aufgehen.

Dennoch haben acht Bläser des Hegering 8 ordnungsgemäß Begrüßung und nach Bericht und Bruchübergabe durch den Hegeringleiter Herrn Stäcker an die einzelnen Schützen „Bock tot und Jagdvorbei-Halali“ geblasen. Danach bekamen die Anwesenden noch das Signal „Zum Essen“ bevor sich die Jäger in dem festlich geschmückten Saal aufwärmen konnten. Ein wirklich opulentes Frühstück und frischer heißer Kaffee oder Tee ließen die Stimmung auf hohem Niveau weiterlaufen.

 Es wurde von dem Erlebten berichtet, sich über die neue Jagdzeitenverordnung kritisch unterhalten und auch so manche Jagdepisode von den winterlichen Drückjagden erzählt.

Mit vollem Bauch und guter Stimmung verließen die letzten Jäger um 11Uhr die Räume der Gastronomie und wollten etwas Schlaf nachholen, bevor abends mit den eigenen Kindern oder der lieben Ehefrau der nächste Streifzug im Revier bevorstand.

J.Stäcker

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Landesbläserwettbewerb 2014

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Jäger müssen auf bleifrei umsatteln: Landtag verabschiedet Jagdgesetz

Schleswig-Holsteins Jäger müssen ab April kommenden Jahres ihre bleihaltige Munition entsorgen. Für die Jagd ist dann nur bleifreie Munition zugelassen. Das ist der Kernpunkt des neuen Landes-Jagdgesetzes, das die Regierungskoalition mit ihrer Mehrheit in namentlicher Abstimmung beschloss. Während die Koalition eine gesundheitliche Gefahr bei dem Genuss des mit Bleimunition geschossen Wilds sehen, übte die Opposition harsche Kritik: Die Regelung sei ein "Schnellschuss" und der Tierschutz bleibe auf der Strecke.

Redner von CDU, FDP und Piraten führten an, dass bleifreie Munition nicht die gleiche Tötungswirkung wie bleihaltige Geschosse habe, Tiere müssten länger leiden. "Durch ein anderes Abprall-Verhalten gefährdet sie außerdem in der Nähe stehende Menschen", ergänzte Hauke Göttsch (CDU). Oliver Kumbartzky (FDP) hielt der Koalition "rein ideologische Gründe" vor: "Sie machen damit Tierquälerei zum Gesetz."

Minister Habeck: Es kommt vor allem darauf an, wie gut man schießt und trifft.

Für Marlies Fritzen (Grüne) liegt "der Hase an ganz anderer Stelle im Pfeffer". Die deutsche Munitionsindustrie habe die Entwicklung verschlafen. "Es gibt noch keinen hiesigen Markt für bleifreie Munition, deshalb wollen Sie noch warten", hielt sie der Opposition vor. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich Blei beim Verzehr von Wild im menschlichen Körper ansammelt. Das sei besonders für Kinder und Schwangere eine Gesundheitsgefahr, so Fritzen.

"Jagd"-Minister Robert Habeck (Grüne) führte zwei weitere Punkte für die bleifreie Jagd an. Untersuchungen hätten gezeigt, dass es bei der schnellen Tötung eines Tieres nicht auf die Munition, sondern darauf ankäme, wie gut man schießt und trifft. Und: In den Landesforsten werde bereits seit zwei Jahren mit bleifreier Munition gejagt. Habeck: "Meine Mitarbeiter dort haben mir versichert, dass es bisher damit keine Komplikationen gab".

http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/mai2014/texte/02_jagdgesetz.htm

 

 

Deatiel zum Vorgang hier! 

 

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Die Jagd in Schleswig-Holstein in Gefahr!

Mit der Mehrheit von einer Stimme versucht die rot-grüne Landesregierung eine Novellierung des Landesjagdgesetzes durchzuführen und hier insbesondere die bleihaltige Büchsenmunition zu verbieten.

Und dies, obwohl der Landesregierung sehr deutlich gemacht wurde, dass die Verwendung der bleihaltigen Munition weder eine Gefährdung im Verbraucherschutz noch im Artenschutz (Seeadler) darstellt.

Darüber hinaus ist letztlich nicht geklärt, ob nicht durch die alleinige Verwendung bleifreier Munition Mensch (Abprallverhalten) und Tier (Tötungswirkung) zusätzlich gefährdet werden.

Dies ist nach der Jagd- und Schonzeitverordnung für die Jägerinnen und Jäger ein weiterer Nachweis, dass die Landesregierung ohne Begründung und ohne gesicherte Erkenntnis weiter bemüht ist, grundsätzlich die Jagd einzuschränken.

Die Jagd dient dem Allgemeinwohl und die Leistungen der Jagd im Artenschutz und in der Gesellschaft sind unbestritten. Durch die grund- und sinnlosen Einschränkungen der Jagd wird den Jägerinnen und Jägern ihre Handlungsfreiheit genommen und damit dem Allgemeinwohl, dem Artenschutz und der Vielfalt der Natur in Schleswig-Holstein ein Bärendienst erwiesen.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert alle Parteien in Schleswig-Holstein auf, zu wissensbasierten Entscheidungen zurückzukehren und diese Regelungen umgehend zu korrigieren.

 

Aktueller Stand zum Vorgang hier! 

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Immer mehr Wölfe und andere Wildtiere fallen dem Straßenverkehr zum Opfer – Jägerschaft …

Der vor einigen Tagen bei Reinbek im Straßenverkehr verunglückte Wolf ist bereits der zweite überfahrene Wolf im Kreis Stormarn innerhalb eines guten Jahres. Das Schicksal teilen in Schleswig-Holstein weit über zehntausend andere Wildtiere pro Jahr. Die Jäger im Land fordern einen Ausbau der Grünbrücken zum Schutze der Verkehrsteilnehmer und unserer Wildtiere.

Flintbek/Hoisdorf: „Viel wird über den Neubürger Wolf diskutiert. Wenn er aber nach Schleswig-Holstein kommt, ist sein Schicksal meistens der Tod im Straßenverkehr“ sagt Hendrik Löffler, Obmann für Öffentlichkeitsarbeit der Kreisjägerschaft Stormarn. Innerhalb eines guten Jahres sind im Kreis Stormarn nun bereits zwei Wölfe überfahren worden. „Die Wölfe sind aber nur ein prominentes Beispiel für mehr als zehntausend Wildtiere die pro Jahr alleine auf den Straßen in Schleswig-Holstein zu Tode kommen“ so Löffler weiter.

Auch die Statistik der Versicherungswirtschaft spricht eine deutliche Sprache. So wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. im Jahr 2012 ca. 258.000 versicherte Wildunfälle registriert. Tendenz steigend. Da bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren auch Menschen gefährdet sind, ist Handlungsbedarf gegeben.

Um Wildunfällen entgegenzuwirken setzt sich der Landesjagdverband Schleswig-Holstein seit Jahren für den Ausbau von Grünbrücken im Land ein. „Durch den Bau von Grünbrücken und deren Einbindung in die umgebende Landschaft können wichtige Wanderachsen für Wölfe aber auch andere Wildtiere wie z.B. den Rothirsch wieder hergestellt werden, die heute durch Verkehrsnetze zerschnitten sind“ erläutert Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Unter den zerschnitten Lebensräumen leidet insbesondere das Rotwild, da gerade Hirsche von der Verinselung ihrer Lebensräume durch genetische Verarmung der Bestände besonders betroffen sind.

Die Jägerschaft fordert die Landesregierung entsprechend auf, das am 29.02.2012 von der Bundesregierung beschlossene Bundesprogramm zur Wiedervernetzung aktiv zu nutzen und zum Schutze der Verkehrsteilnehmer und unserer heimischen Wildtiere verstärkt in den Bau von Grünbrücken und Unterführungen zu investieren. „Wir haben bereits vor 5 Jahren eine Übersicht von Konfliktpunkten erarbeitet und der Landesregierung notwendige Punkte für Wiedervernetzungsmaßahmen vorgeschlagen“, so Baasch. „Leider wurde von unseren knapp 20 Vorschlägen für Wildquerungen nur die Grünbrücke über die A 24 bei Gudow bislang realisiert. Hier muss die Landesregierung dringend aktiv werden und nacharbeiten“, fordert Baasch.  

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Warming Up 2014 – Ergebnisse

Siegerehrung mit Ansprache des Landesobmannes

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