Der 1. Juni 2014 ist unseren treuen Vierbeinern gewidmet. Hunde spielen in unserer Gesellschaft eine besondere Rolle. Entstehung und Werdegang des Hundewesens sind untrennbar mit dem Menschen und der Entwicklung der Jagd verbunden. Als Haustier und als jagdlicher Helfer des Menschen hat sich der Hund in fast allen Erdteilen zeitgleich entwickelt. Bereits 4400 bis 4000 v. Christi stand der Hund im Orient im Dienst des Menschen. Nützlich war dem Menschen der Geruchssinn des Hundes beim Aufspüren von Wildtieren und deren Verfolgung auf Fährten und Spuren, aber auch die Bereitschaft, den Menschen gegen wehrhafte Wildtiere zu verteidigen.
Im Laufe der Geschichte verbesserte der Mensch seine Jagdmethoden, was gleichzeitig zu einer Spezialisierung der verschiedenen Hundetypen führte. Über Jahrhunderte hinweg haben wir, wie kaum ein anderes Lebewesen, durch Züchtungen einer Vielzahl von Variationen den Ansprüchen seiner Halter, dem Menschen, angepasst.
Viele unserer Hunderasse, die heute in den Städten und Dörfern gehalten werden, wie Cockerspaniel, Beagle, Golden Retriever, Labrador, Russel Terrier und Dackel sind eigentlich Jagdhunde.
Diese große Vielfalt der Hunderassen ist für die Gesellschaft ebenso beeindruckend, wie die rassespezifischen Haltungsvoraussetzungen und unzähligen Einsatzgebiete. Hunde übernehmen als Familien- oder Wachhund, als Diensthund bei der Polizei oder beim Zoll, als Therapie- oder Blindenhund oder die wichtigen Aufgaben als Hüte-, Rettungs- und auch als brauchbarer Jagdhund für die Menschen tagtäglich in allen Lebensbereichen wertvolle, unverzichtbare Aufgaben.
Vor mehr als 110 Jahren begann in Deutschland die Rein- und Leistungszucht für die heute anerkannten Jagdhunderassen. Parallel hierzu entwickelte sich das bis in die heutige Zeit anerkannte und in der Welt einmalige jagdliche Prüfungssystem unter der Federführung des Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV). Der JGHV ist die Dachorganisation des deutschen Jagdhundewesens.
Ende des 19.Jahrhunderts wurde begonnen, nach dem Grundsatz "Durch Leistung zum Typ" zu züchten und auf jagdlichen Prüfungen die Jagdhunde vorzustellen. Die Prüfungsergebnisse werden bis heute zentral erfasst und an die Zuchtvereine weitergeleitet. Dieses züchterische Ziel hat bis heute nichts von seiner Bedeutung verloren. Der Einsatz von geprüften Jagdgebrauchshunden mit anerkanntem Abstammungsnachweis aus leistungsbezogener Zucht, ist für eine jagdethisch anspruchsvolle Jagdausübung, unverzichtbar.
Züchter und Jagdhundeführer stellen sicher, dass junge Jagdgebrauchshunde entsprechend ihrer jagdlichen Zweckbestimmung und den gesetzlichen Vorgaben ausgebildet, geprüft und eingesetzt werden.
Das Jagdgebrauchshundewesen in Schleswig-Holstein besitzt nicht nur im eigenen Bundesland, sondern auch in der bundesdeutschen Jagdkynologie – die Lehre von Zucht, Dressur und Krankheiten – eine besonders hervorgehobene Stellung. Die in Schleswig-Holstein ansässigen Zucht- und Prüfungsvereine sind im JGHV organisiert und stellen bundesweit die mitgliederstärksten Landesgruppen innerhalb ihrer Jagdgebrauchshunde-Zuchtvereine.
Die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden erfordert von einem Jagdhundeführer ein großes Einfühlungsvermögen, Geduld und eine konsequente Ausbildungsprogression entsprechend der jagdlichen Zweckbestimmung seines Jagdhundes. Das bedeutet, durch die Ausbildung werden die unterschiedlichen Jagdhunderassen auf die verschiedenen Jagdarten eingestellt. Um dieses hohe Ziel erreichen zu können, nimmt in der Regel die Ausbildung bis zu drei Jahre in Anspruch. Das bedeutet aber auch, dass ein Jagdhundeführer viel Zeit und Kosten für die Ausbildung und Prüfungen aufbringen muss.
Darüber hinaus muss ein Jagdgebrauchshund in Schleswig-Holstein seine jagdliche Brauchbarkeit offiziell nachweisen. Dieser Nachweis wird durch eine in Schleswig-Holstein geltende „Brauchbarkeitsprüfung“ erbracht, in welcher ein Jagdgebrauchshund seine jagdliche Eignung erbringen muss.
Um den unterschiedlichen jagdlichen Anforderungen gerecht zu werden, stellt der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. über seine Kreisjägerschaften die fachkundige Ausbildung der Vorsteh-, Stöber-, Schweiß-, Erd- und Apportierhunde sicher, damit sie später auf den unterschiedlichen Jagden in Schleswig-Holstein erfolgreich eingesetzt werden können. Die Zucht- und Prüfungsvereine in Schleswig-Holstein prüfen jährlich nahezu 500 Jagdhunde.
Eine negative Entwicklung ist allerdings zu beobachten, nämlich die Zunahme der Anschaffungen und deren jagdlicher Einsatz von Jagdhunden ohne anerkannten Abstammungsnachweis. Gegen eine Anschaffung von Jagdgebrauchshunden „unbekannter Herkunft“, d. h. ohne anerkannten Abstammungsnachweis“ sprechen eine Reihe triftiger Gründe.
Unbeantwortet bleiben dann die Fragen, wie:
- Für welche jagdliche Zweckbestimmung wurde dieser Jagdhund leistungsbezogen gezüchtet?
- Stehen über die Elterntiere umfassende Informationen hinsichtlich Gesundheit und jagdlicher Leistung überhaupt zur Verfügung?
- Nach welchen anlagen- und leistungsbezogenen Kriterien wurde er gezüchtet?
- Wurde dieser Jagdhund nur aus kommerziellen Gründen gezüchtet?
Allein aus vorgenannt beschriebenen Gründen, ist für einen potentiellen Käufer erkennbar, dass neben der züchterischen Herkunft eines Jagdgebrauchshundes auch verbindlich sichergestellt ist, dass der Jagdhund aus einer kontrollierten jagdlichen Leistungszucht eines anerkannten Zuchtvereins des JGHV stammt.
Weitere Informationen zu dem Jagdgebrauchshunden:
Landesobfrau für das Jagdgebrauchshundewesen