Monthly Archives: Mai 2015

Schleswig-Holstein stellt das Wolfsmanagement neu auf

Sehr geehrte Damen und Herren,

bis zum Anfang des 19 Jahrhunderts wurden die Wölfe in Schleswig-Holstein ausgerottet – der Wolf, ein gejagter Jäger. Nun, 200 Jahre später ist er wieder da.

Der Wolf ist ein wildes Raubtier, und als moderne Zivilisation sind wir es nicht mehr gewöhnt, mit wilden Raubtieren umzugehen. Aber auch umgekehrt gilt: Der Wolf ist nicht an die moderne Zivilisation gewöhnt, und wir wissen nur wenig darüber, wie er sich in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft verhält.

Das Miteinander von Mensch und Wolf war stets Ausdruck für Ambivalenz, und auch heute weckt er Neugier und Furcht, Angst und Lust, ist mal Mythos, mal Dämon. In diesem Spannungsfeld müssen wir das Verhältnis Wolf – Mensch neu austarieren, Annahmen hinterfragen und diskutieren. Dafür sind wir heute Abend hier. Um einen offenen, sachlichen Blick zu wagen.

Schleswig-Holstein hat sich in Verantwortung meiner Amtsvorgängerin Juliane Rumpf früh aufgestellt und für den Fall, dass mal Wölfe auftauchen sollten, mit allen Beteiligten –Nutzern und Naturschützern – ein Managementprogramm erarbeitet. Über das Wolfmanagement wird informiert und aufgeklärt, untersucht und beraten, unterstützt und entschädigt. Das Programm war vorausschauend und richtig. Aber damals gingen Fachleute des Bundesamtes für Naturschutz davon aus, dass– wenn überhaupt – nur einzelne Tiere selten und für sehr kurze Zeit in Schleswig-Holstein auftauchen würden.
Die Wirklichkeit hat uns eines besseren belehrt. Jetzt streifen Wölfe praktisch permanent durch das Land. 22 sichere Nachweise sowie zwei bestätigte Hinweise gab es in den letzten Jahren, und auch in Dänemark tauchen immer wieder Wölfe auf.

Das fordert alle Beteiligten, und es fordert sie mehr als ursprünglich gedacht.

Da sind die Tierhalterinnen und Tierhalter: Schafe wurde gerissen – auch wenn es in zwei Dritteln der Fälle Hunde waren, so besorgt dies doch die Tierhalterinnen und Tierhalter. Sie sehen den Wolf als Bedrohung für ihre Herden, und die Bilder nach einem Angriff sind verstörend. Ja, die Tierhalter sind verantwortlich dafür, ihre Tiere selbst zu schützen. Aber wir wollen offene Weidelandschaften, wir wollen, dass Schafe auf der Wiese grasen und nicht in Ställe verbannt werden. Und deshalb leistet der Staat über das Wolfsmanagement den Tierhaltern ja auch Hilfe und Unterstützung.

Das sind die ehrenamtlichen Wolfsbetreuer – 38 im Land. Sie arbeiten bis zum Anschlag, sind unsere erste Hilfe Tag und Nacht, sind Ansprechpartner, Berater, Unterstützer, Experten. Ihnen gebührt besonderer Dank – stellvertretend für sie steht Herr Matzen, die treibende Kraft. Ohne sie geht es nicht, und ohne sie wird es nicht gehen.

Das ist Herr von Schenck – Leiter des Wildparks Eekholt. Der Wildpark hat von 2010 bis 2015 die Aufgabe eines schleswig-holsteinischen Wolfsinformationszentrums übernommen und sich in dieser Zeit stark und mit großer Sachkenntnis für den Schutz des Wolfes in Schleswig-Holstein engagiert. Die schiere Arbeitsanforderung ist es, weshalb der Wildpark diese Aufgabe in der Breite nicht mehr wahrnehmen kann.

Vor diesem Hintergrund strukturieren wir das Wolfsmanagement um und stellen in den nächsten Wochen neu auf. Die hohe öffentliche Bedeutung des Themas erfordert, dass wir es stärken und ausbauen.

Es wird künftig staatlich organisiert und beim LLUR angesiedelt. Das LLUR wird die zentrale Erst-Anlaufstelle für Betroffene und Interessierte, es übernimmt die Koordinierung der Aus- und Fortbildung der Wolfsbetreuer im Lande. Mit Hilfe der Integrierten Stationen werden Herdenschutzpakete künftig an mehreren Orten im Land gelagert werden und von dort an Betroffene gebracht werden.

Das Management wird personell verstärkt. Herr Matzen wird noch mehr als bisher eingebunden. Erstmals werden wir – vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments – für 2016 einen eigenen Haushaltstitel haben, und das Management so auch finanziell stärken, voraussichtlich mit 100 000 Euro ausgestattet. Damit werden wir uns gut aufstellen.

Die ehrenamtlichen Wolfsbetreuer sind für uns unentbehrlich. Sie sind schnell vor Ort, sie beraten die Tierhalter. Das soll auch so bleiben. Auch auf den fachkundigen Rat der Experten des Wildparks Eekholt wollen wir in Zukunft nicht ganz verzichten.
Und wir werden den Runden Tisch, der Jäger und Schafhalter, Natur- und Artenschützer einbindet, wiederbeleben und mit ihm diskutieren, ob das alles so reicht oder noch andere Dinge betrachtet werden müssen. Er soll regelmäßig tagen, so dass alle gesellschaftlichen Gruppen weiterhin einbezogen werden.
Letzte Details der Neuaufstellung des Managements werden wir noch klären, in den nächsten Wochen können wir das Programm dann in allen Einzelheiten veröffentlichen

Ich weiß, es gibt eine Debatte darüber, ob der Wolf in das Jagdrecht soll. Es ist kein Geheimnis, dass ich das nicht für sinnvoll halte. Mir erscheint es vielmehr als eine Stellvertreterdebatte für – ja, wofür eigentlich?

Der Wolf ist streng geschützt über das Artenschutzrecht. Im Jagdrecht hätte er daher ohnehin eine ganzjährige Schonzeit. Das Jagdrecht hat das Ziel, Bestände wildlebender Tiere zu bewirtschaften, im Sinne einer nachhaltigen Nutzung. Der Wolf befindet sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand– daran wird sich absehbar nichts ändern. Vor diesem Hintergrund erscheint das Jagdrecht grundsätzlich weniger zur Lösung der anstehenden Probleme im Wolfsschutz geeignet als das Artenschutzrecht.

Auch konkret erscheint dieses sinnvoller: Um in Gefahrensituationen vorgehen zu können, gibt es auch jetzt die nötigen rechtlichen Instrumente: Wir haben die Möglichkeit, im Einzelfall artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung und zum Abschuss zu erteilen. Die Aufnahme ins Jagdrecht würde hier eher zu mehr Aufwand führen, weil zusätzliche Behörden eingebunden wären. In einer konkreten Gefahrensituation für Menschen darf zudem die Polizei selbstverständlich eingreifen.

Worüber wir aber reden müssen, ist, dass sich die Wölfe teilweise anders verhalten als bisher angenommen. In Lauenburg etwa zeigte ein Wolf kaum Scheu vor Menschen, in Niedersachsen ebenso, wie vermutet wird, weil den Tieren die Scheu durch Füttern abdressiert wurde. – Wie sollen und können wir auch praktisch mit auffälligen Tieren umgehen?

Schon im ersten Managementprogramm wurde vereinbart, dass Wölfe, die durch problematisches Verhalten die Akzeptanz für die Wolfspopulation gefährden, , im Einzelfall „entnommen“, ja, also getötet werden dürfen, unter Beachtung der strengen Ausnahmereglungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Das ist nicht trivial, weder grundsätzlich noch in der Praxis Es geht hier um Akzeptanz. Dazu gehört, dass sich Menschen nicht bedroht fühlen. Das Instrument der Vergrämung soll – wann immer nötig und möglich – genutzt werden. Die Tötung soll immer der letzte Ausweg sein.

Auch darüber müssen wir offen reden, nicht im stillen Kämmerlein. Möglicherweise hier, und am Runden Tisch.
Mit all diesem werden wir uns auch in dieser neuen Phase des Wolfsmanagements in unserem Land gut aufstellen. Dafür brauchen wir auch Ihre Expertise, Ihre Erfahrung, Ihre Kritik.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de |

Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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Hundeführerlehrgang zur Vorbereitung für die HZP

Und wieder ist ein Jahr um…..und deshalb findet auch in diesem Jahr wieder ein jagdlicher
Hundeführerlehrgang zur Vorbereitung für die HZP, Brauchbarkeit oder VGP durch die
Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg in unterschiedlichen Revieren des Kreises statt.

Die Anmeldung findet am
Dienstag, den 02. Juni 2015
um 19.00 Uhr
im Vereinshaus des Ziethener Hundesportvereins
GHSV Ziethen, Mechower Weg (hinter dem Ihlensee)

statt.

Eine Tollwut-Impfbescheinigung und Haftpflichtversicherung für den Jagdhund ist
mitzubringen.

Rückfragen sind unter der Tel.: 0 45 46 / 80 89 40 möglich.

Lars Krieger
Obmann für das Gebrauchshundewesen

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Daumen hoch für heimisches Wildbret

WWF bewertet Wildfleisch als empfehlenswert

Der WWF hat einen Ratgeber zur Orientierung an der Fleischtheke vorgelegt. Produktionsmethoden, Labels und Warenklassen wurden für die WWF-Empfehlungen durchleuchtet und nach einem einfachen Ampelsystem bewertet. Als insgesamt empfehlenswert wurden Bio- oder Neuland-Produkte, Weide- und Wildfleisch eingestuft. Konventionell produzierte Fleisch- und Wurstwaren hätten enorme negative ökologische Auswirkungen. Wildfleisch aus nachhaltiger, regulierter Jagd sei hingegen mit kaum negativen, ökologischen Auswirkungen verbunden.

„Wild aus der Region ist ein frisches Naturprodukt, das durch kurze Vertriebswege schnell und umweltfreundlich zu dem Endverbraucher gelangt“, so Dr. Jürgen Ellenberger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Die aktuelle DJV-Statistik zeigt, Wildbret ist bei den Deutschen beliebt: Über 23.452 Tonnen Fleisch von Hirsch, Reh und Co. kam im Jagdjahr 2013/14 auf die Tische der Verbraucher. Während die Einfuhr von Wildfleisch aus Osteuropa und Übersee in den vergangenen fünf Jahren um 11 Prozent gesunken ist, bleibt der Verzehr von heimischem Wild gleichbleibend hoch.

Ob klassischer Wildschweinbraten aus der Keule, würziges Gulasch oder saftige Steaks aus dem Rücken, die Vielzahl der Rezepte und Zubereitungsmöglichkeiten bieten für jeden Fleischliebhaber das passende Gericht. Und wer sich noch nicht an einen Wildbraten, wegen der vermeintlich schwierigen Zubereitung, getraut hat, findet auf der Internetseite www.wild-auf-wild.de einfache und leckere Rezepte für alle heimischen Wildarten.

Wissenswertes zu Wildfleisch

  • Wildbret ist eine Bezeichnung für das Fleisch wild lebender Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Der Begriff stammt aus dem Mittelhochdeutschen und wurde in den Jahren zwischen 1050 und 1350 geprägt. Das Wort „bræt“ bedeutet lediglich Fleisch.
  • Wildfleisch ist besonders im Herbst und frühen Winter sehr zart, weil das Muskelfleisch der Tiere prozentual mehr „gute“ Fette enthält.
  • Das Fleisch heimischer Wildtiere enthält einen ähnlich hohen Anteil (14-21 Prozent) der gesunden Omega-3-Fettsäuren  wie der allzeit gepriesene Lachs (20 Prozent).
  • Wo Verbraucher dieses Zeichen „Wild aus der Region“ finden, gibt es heimische Ware. Im Supermarkt sollte unbedingt die Herkunft geprüft werden: Hirschfleisch stammt oftmals von Tieren aus Gatterhaltung in Neuseeland.
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Daumen hoch für heimisches Wildbret

WWF bewertet Wildfleisch als empfehlenswert

Der WWF hat einen Ratgeber zur Orientierung an der Fleischtheke vorgelegt. Produktionsmethoden, Labels und Warenklassen wurden für die WWF-Empfehlungen durchleuchtet und nach einem einfachen Ampelsystem bewertet. Als insgesamt empfehlenswert wurden Bio- oder Neuland-Produkte, Weide- und Wildfleisch eingestuft. Konventionell produzierte Fleisch- und Wurstwaren hätten enorme negative ökologische Auswirkungen. Wildfleisch aus nachhaltiger, regulierter Jagd sei hingegen mit kaum negativen, ökologischen Auswirkungen verbunden.

„Wild aus der Region ist ein frisches Naturprodukt, das durch kurze Vertriebswege schnell und umweltfreundlich zu dem Endverbraucher gelangt“, so Dr. Jürgen Ellenberger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Die aktuelle DJV-Statistik zeigt, Wildbret ist bei den Deutschen beliebt: Über 23.452 Tonnen Fleisch von Hirsch, Reh und Co. kam im Jagdjahr 2013/14 auf die Tische der Verbraucher. Während die Einfuhr von Wildfleisch aus Osteuropa und Übersee in den vergangenen fünf Jahren um 11 Prozent gesunken ist, bleibt der Verzehr von heimischem Wild gleichbleibend hoch.

Ob klassischer Wildschweinbraten aus der Keule, würziges Gulasch oder saftige Steaks aus dem Rücken, die Vielzahl der Rezepte und Zubereitungsmöglichkeiten bieten für jeden Fleischliebhaber das passende Gericht. Und wer sich noch nicht an einen Wildbraten, wegen der vermeintlich schwierigen Zubereitung, getraut hat, findet auf der Internetseite www.wild-auf-wild.de einfache und leckere Rezepte für alle heimischen Wildarten.

Wissenswertes zu Wildfleisch

  • Wildbret ist eine Bezeichnung für das Fleisch wild lebender Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Der Begriff stammt aus dem Mittelhochdeutschen und wurde in den Jahren zwischen 1050 und 1350 geprägt. Das Wort „bræt“ bedeutet lediglich Fleisch.
  • Wildfleisch ist besonders im Herbst und frühen Winter sehr zart, weil das Muskelfleisch der Tiere prozentual mehr „gute“ Fette enthält.
  • Das Fleisch heimischer Wildtiere enthält einen ähnlich hohen Anteil (14-21 Prozent) der gesunden Omega-3-Fettsäuren  wie der allzeit gepriesene Lachs (20 Prozent).
  • Wo Verbraucher dieses Zeichen „Wild aus der Region“ finden, gibt es heimische Ware. Im Supermarkt sollte unbedingt die Herkunft geprüft werden: Hirschfleisch stammt oftmals von Tieren aus Gatterhaltung in Neuseeland.
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Ausschreibung zur Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen – JETZT ANMELDEN!

IMG 2110 580pxLM:  http://www.ljv-sh.de/index.php/veranstaltungen?task=3&cid=256

LM-Junioren:http://www.ljv-sh.de/index.php/veranstaltungen?task=3&cid=257

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Ausschreibung zur Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen – JETZT ANMELDEN!

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Wolfsvorkommen im Kreis bestätigt

Neben einigen Fotonachweisen, gibt es in unserem Kreis Herzogtum Lauenburg zwei durch Genetik –
festgestellt an Schafen und an einem Rotwildriss – nachgewiesene Wölfe. Ein Tier stammt definitiv
aus dem Munsteraner Rudel. Ein zweiter Wolf, der aus einem anderen Rudel kommt, trägt Erbgut aus
der weiter östlich stammenden europäischen Population. (Ostpolen/ Ostpreußen. Ein Elterntier aus
dem Gartower Rudel stammt ursprünglich aus dieser Population.) Es ist zurzeit nicht bekannt ob diese
beiden Wölfe sich momentan hier noch aufhalten.

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„Fitness-Check“ für EU-Richtlinien

EU-Kommission startet Online-Befragung zu EU-Naturschutzrichtlired3ffnien

(Berlin, 08. Mai 2015) Die EU-Kommission hat am 30. April 2015 eine öffentliche Konsultation zum sogenannten „Fitness-Check“ der europäischen Naturschutzrichtlinien, der Vogel-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), gestartet.

An der Konsultation kann sich jedermann bis zum 27.07.2015 online beteiligen. Der Fitness-Check soll zeigen, ob die Richtlinien ihre Aufgaben erfüllen und wo es möglicherweise Verbesserungsbedarf gibt. Anfang 2016 will die EU entscheiden, ob es zu einer Überarbeitung, ggf. auch Zusammenlegung, der Richtlinien kommt.

Beide Richtlinien sind für alle 28 Mitgliedstaaten der EU verbindlich und bilden auch für den Naturschutz in Deutschland einen maßgeblichen rechtlichen Rahmen. Umgesetzt in nationales Recht bestimmen sie die Ausweisung und den Schutz bzw. das Management von über 26.000 europäischen Natura 2000-Gebieten.

Unbestritten ist, dass die Schutzbemühungen infolge der Richtlinien, wie auch der ehrenamtlichen Bemühungen der Jägerschaft in den letzten Jahrzehnten zu Erfolgen für den Naturschutz geführt haben. So sind einst weitgehend verschwundene Arten wie Seeadler, Kranich, Schwarzstorch und Uhu aber auch Wolf, Wildkatze und Biber wieder nach Mitteleuropa zurückgekehrt und breiten sich weiter aus.

Die Ausweisung von Schutzgebieten bedeuten für die land- und fischereiwirtschaftliche sowie die jagdliche Nutzung in zunehmenden Maße auch Einschränkungen und Verbote, die zum Teil überzogen und der weiteren Akzeptanz der Richtlinien in der Bevölkerung nicht förderlich sind. So kann es z.B. zur Einschränkung der Fangjagd oder von Jagdzeiten kommen oder bestimmte Arten erhalten einen besonders strengen Schutzstatus, trotz eines günstigen Erhaltungszustandes.

Eine zahlreiche Teilnahme der deutschen Jägerschaft am „Fitness-Check“ bietet nun die Chance, zum einen Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen, zum anderen aber auch negative Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis deutlich zu benennen.

Auch der DJV und seine Landesjagdverbände werden sich an der Umfrage beteiligen. In diesem Zusammenhang bittet der DJV die Jäger um Nennung von weiteren (positiven wie negativen) Beispielen aus der Praxis im Umgang mit den Richtlinien. Rückmeldungen bis Ende Juni bitte an Dr. Armin Winter unter a.winter@jagdverband.de. Der DJV beabsichtigt, der EU-Kommission daraus eine weitere Stellungnahme zukommen zu lassen.

Der DJV ruft daher alle Jägerinnen und Jäger auf, sich an der Befragung zu beteiligen!

So gelangen Sie zur deutschen Ansicht der Umfrage:

Link zur Überblicksseite des „Fitness-Check“ (ausschließlich in englischer Sprache): http://bit.ly/1EPSPyz
Link zur deutschen Erklärung der Umfrage (PDF): http://bit.ly/1zICOeC
Link zur den speziellen Datenschutzhinweisen (PDF auf Deutsch): http://bit.ly/1F9eKEf
Direkter Link zur Umfrage: http://bit.ly/1GOzPP9 (*Erklärung zur Seite – siehe weiter unten)

* Nachdem Sie dem direkten Link zur Umfrage gefolgt sind, öffnet sich diese zunächst in englischer Sprache. Um die Umfrage auf Deutsch anzuzeigen, klicken Sie bitte auf der rechten Bildschirmseite im Bereich „Languages“ auf den Link „Deutsch“.

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Freundlicher Empfang beim LJV in Flintbek

Am 20. April besuchten unsere Vorsitzenden Andreas-Peter Ehlers und Bernd Karsten den LJV in Flintbek. In überaus freundlicher Atmosphäre wurden in einem offenen und konstruktiven Gespräch mit dem Präsidenten Dr. Klaus-Hinnerk Baasch und Schatzmeister Hans-Jürgen Langbehn diverse Themen angesprochen. So stand beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Schießstand Mölln, Jugendarbeit und die zukünftige Zusammenarbeit mit dem LJV im Mittelpunkt. Übereinstimmend wurde beschlossen, diese und weitere Themen in zukünftigen Gesprächen zu konkretisieren und sicherte sich gegenseitige Unterstützung bei den anstehenden und neuen Aufgaben zu.

– Inga Kronfeld

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19. Mai 2015 Wolfsveranstaltung in Kiel

WoelfeSH 19

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Landesweite Biotopkartierung 2014 bis 2019 fortgesetzt –Umweltminister Habeck: „Der …

HochmoorNeue Runde bei der Naturschutz-Inventur: Die landesweite Biotopkartierung in Schleswig-Holstein wird von diesem Monat an fortgesetzt. Dafür schwärmen bis 2019 Kartierer aus, um alle naturnahen Lebensräume im Land zu erfassen und flächendeckend zu bewerten.

„Die Landschaft und die Natur in Schleswig-Holstein unterliegen einem ständigen Nutzungswandel. In keinem anderen Bundesland sind aber die Daten der Biotopkartierung so alt und unvollständig wie in Schleswig-Holstein“, sagte Minister Robert Habeck heute (4. Mai 2015). Neue Daten seien eine notwendige Grundlage, um auch längerfristig die richtigen Schwerpunkte im Naturschutz zu setzen. Die Kartierung helfe zudem, die Flächeninanspruchnahme bei Infrastrukturmaßnahmen besser zu steuern. So werden bei Infrastrukturvorhaben in der freien Landschaft, etwa bei Straßen oder Schienentrassen, als wertvoll erkannte Biotope, allemal wenn sie einem gesetzlichem Schutz unterliegen, nach Möglichkeit umgangen.

Habeck betonte: „Mit einer aktualisierten Biotopkartierung können Naturräume rechtssicher in Planungsprozesse aufgenommen und diese somit rechtssicher gestaltet werden. Die Kartierung ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage für jede Planung im Land. Bei einem Flächenverbrauch von 3,2 Hektar pro Tag sind wir verpflichtet, unsere Naturräume so gut wie möglich zu schützen und unser Land mit seinen Werten zu erhalten.“

Die landesweite Biotopkartierung ist eine Gesamt-Inventur der Lage, der Größe und der Qualität aller naturnahen Lebensräume (Biotope) mit einer Bewertung dieser Lebensräume für den Naturhaushalt im Lande und überregional. Sie stellt Daten für Biotopverbundplanungen und allgemein für eine koordinierte und abgewogene Regional-, Landschafts- und Grünordnungsplanung zum Nutzen von regionalen Planungsverbänden, Städten und Gemeinden bereit.

Im Zuge der Biotopkartierung werden alle Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen, gesetzlich geschützten Biotopen und sonstigen, gefährdeten oder für die biologische Vielfalt bedeutsamen Biotoptypen erfasst und insbesondere für eine digitale Auswertung und Datenbereitstellung aufgearbeitet werden.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) in Flintbek, das als obere Naturschutzbehörde unter anderem für die flächendeckende Kartierung von naturnahen Biotopen zuständig ist, wird jetzt diese Grundlagenerhebung in den Jahren 2015 bis 2019 auf der Basis einer systematischen und vergleichenden Erfassung und Bewertung der Biotope und FFH-Lebensraumtypen in neun Kreisen (ohne die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Segeberg) und vier kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins federführend durchführen lassen. „Für eine Unterstützung der Kartiererinnen und Kartierer bin ich sehr dankbar“, sagte Minister Habeck.

Über weitere rechtliche Hintergründe informiert das LLUR unter folgendem Link:

 http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/biotope/biotopkartierung.html

Hintergrund

Als Biotope werden in der Biologie bestimmte, abgrenzbare Lebensräume in einem Ökosystem bezeichnet. Diese Lebensräume werden geprägt von den in ihr lebenden Organismen. So gibt es Wasserbiotope (z. B. Seen, Tümpel, Teiche, Fließgewässer), Waldbiotope (z. B. Auenwälder, Nadelwälder, Bruchwälder), Freilandbiotope (z. B. Wiesen), Feuchtbiotope (z. B. Moore, Sümpfe, Wattlandschaften) oder anderenorts auch Wüstenbiotope (z. B. Sandwüsten, Steinwüsten, Felswüsten usw.).

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Landesweite Biotopkartierung 2014 bis 2019 fortgesetzt –Umweltminister Habeck: „Der …

HochmoorNeue Runde bei der Naturschutz-Inventur: Die landesweite Biotopkartierung in Schleswig-Holstein wird von diesem Monat an fortgesetzt. Dafür schwärmen bis 2019 Kartierer aus, um alle naturnahen Lebensräume im Land zu erfassen und flächendeckend zu bewerten.

„Die Landschaft und die Natur in Schleswig-Holstein unterliegen einem ständigen Nutzungswandel. In keinem anderen Bundesland sind aber die Daten der Biotopkartierung so alt und unvollständig wie in Schleswig-Holstein“, sagte Minister Robert Habeck heute (4. Mai 2015). Neue Daten seien eine notwendige Grundlage, um auch längerfristig die richtigen Schwerpunkte im Naturschutz zu setzen. Die Kartierung helfe zudem, die Flächeninanspruchnahme bei Infrastrukturmaßnahmen besser zu steuern. So werden bei Infrastrukturvorhaben in der freien Landschaft, etwa bei Straßen oder Schienentrassen, als wertvoll erkannte Biotope, allemal wenn sie einem gesetzlichem Schutz unterliegen, nach Möglichkeit umgangen.

Habeck betonte: „Mit einer aktualisierten Biotopkartierung können Naturräume rechtssicher in Planungsprozesse aufgenommen und diese somit rechtssicher gestaltet werden. Die Kartierung ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage für jede Planung im Land. Bei einem Flächenverbrauch von 3,2 Hektar pro Tag sind wir verpflichtet, unsere Naturräume so gut wie möglich zu schützen und unser Land mit seinen Werten zu erhalten.“

Die landesweite Biotopkartierung ist eine Gesamt-Inventur der Lage, der Größe und der Qualität aller naturnahen Lebensräume (Biotope) mit einer Bewertung dieser Lebensräume für den Naturhaushalt im Lande und überregional. Sie stellt Daten für Biotopverbundplanungen und allgemein für eine koordinierte und abgewogene Regional-, Landschafts- und Grünordnungsplanung zum Nutzen von regionalen Planungsverbänden, Städten und Gemeinden bereit.

Im Zuge der Biotopkartierung werden alle Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen, gesetzlich geschützten Biotopen und sonstigen, gefährdeten oder für die biologische Vielfalt bedeutsamen Biotoptypen erfasst und insbesondere für eine digitale Auswertung und Datenbereitstellung aufgearbeitet werden.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) in Flintbek, das als obere Naturschutzbehörde unter anderem für die flächendeckende Kartierung von naturnahen Biotopen zuständig ist, wird jetzt diese Grundlagenerhebung in den Jahren 2015 bis 2019 auf der Basis einer systematischen und vergleichenden Erfassung und Bewertung der Biotope und FFH-Lebensraumtypen in neun Kreisen (ohne die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Segeberg) und vier kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins federführend durchführen lassen. „Für eine Unterstützung der Kartiererinnen und Kartierer bin ich sehr dankbar“, sagte Minister Habeck.

Über weitere rechtliche Hintergründe informiert das LLUR unter folgendem Link:

 http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/biotope/biotopkartierung.html

Hintergrund

Als Biotope werden in der Biologie bestimmte, abgrenzbare Lebensräume in einem Ökosystem bezeichnet. Diese Lebensräume werden geprägt von den in ihr lebenden Organismen. So gibt es Wasserbiotope (z. B. Seen, Tümpel, Teiche, Fließgewässer), Waldbiotope (z. B. Auenwälder, Nadelwälder, Bruchwälder), Freilandbiotope (z. B. Wiesen), Feuchtbiotope (z. B. Moore, Sümpfe, Wattlandschaften) oder anderenorts auch Wüstenbiotope (z. B. Sandwüsten, Steinwüsten, Felswüsten usw.).

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