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Nachsuchengespanne

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Waffenrechtsverschärfung verhindert Terror nicht

DJV fordert Jäger auf, Kritik bei der EU-Kommission zu äußern

(Berlin, 01. Dezember 2015) Die Europäische Kommission bittet um Rückmeldung zu den Änderungsvorschlägen der Feuerwaffenrichtlinie. Diese sollen eine Antwort auf die furchtbaren Terroranschläge in Paris sein. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bedauert die Tragödie in Frankreich und drückt den Angehörigen der Opfer sein tiefes Mitgefühl aus. Der Verband betont aber auch, dass die geplante Verschärfung des Waffenrechtes nicht geeignet ist, weiteren Terror zu verhindern, sondern lediglich Einschränkungen für Legalwaffenbesitzer bedeutet. Aus diesem Grund fordert der DJV alle Jägerinnen und Jäger auf, ihre Rückmeldung direkt an die Kommission zu geben: bit.ly/1kTV7aO "Es ist wichtig, dass wir Jäger aufzeigen, wo die Vorschläge zu weit gehen und es ist wichtig, dass wir dies unverzüglich tun", sagt Helmut Dammann-Tamke, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für Waffenrecht. "Es verhindert weder Terrorismus noch organisierte Kriminalität, wenn zukünftig regelmäßig die Gesundheit von Sportschützen und Jägern überprüft wird." Der DJV weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Kommission formulierte Standardantworten nicht gewertet werden. Deshalb sollte jeder seine Kritik in eigene Worte fassen.

Der DJV hat bereits vergangene Woche den Bundesinnenminister angeschrieben und eine Stellungnahme zu den geplanten Verschärfungen der Feuerwaffenrichtlinie abgegeben. Darüber hinaus hat sich der DJV gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Jäger (FACE) sowie mit dem Forum Waffenrecht zu den geplanten Änderungen kritisch geäußert. Am kommenden Freitag werden in Brüssel die Außenminister der Länder zusammen kommen, um erneut Maßnahmen für den Kampf gegen den Terrorismus und die Verbesserung der Inneren Sicherheit zu diskutieren. Zwar ist die Feuerwaffenrichtlinie noch nicht Bestandteil der Tagesordnung, könnte aber auch zur Diskussion stehen.

Was soll geändert werden?

      Warum lehnen wir das ab?

1. Regelmäßige medizinische Tests von Legalwaffenbesitzern

  • vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohungslage haben medizinische Checks von Legalwaffenbesitzern nichts mit der Sache zu tun
  • Legalwaffenbesitzer sind rechtstreue, mündige Bürger, die verantwortungsvoll mit dem Privileg des Waffenbesitzes umgehen
  • Statistiken belegen, dass Straftaten zum allergrößten Teil mit illegal besessenen Waffen verübt werden (mehr als 95%)

2. Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen (Kategorie B7)

  • Jäger nutzen halbautomatische Waffen mit Magazinbeschränkung (2+1) legal im Rahmen der Jagdausübung
  • das Verbot dieser legalen Waffen ändert nichts an der Vielzahl von illegalen halbautomatischen und automatischen Waffen, die in Europa in den Händen von Kriminellen am Markt sind ( http://bit.ly/Terrorwaffen)

3. Verbot des Online-Handels von Waffen und Waffenteilen

  • Jäger nutzen das Internet, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, Waffen zu kaufen und zu verkaufen
  • dies geschieht ausschließlich an erwerbsberechtigte Personen, die sich entsprechend ausweisen müssen
  • der legale Handel von Waffen und Waffenteilen im Internet hat nichts mit dem illegalen Handel zu tun
  • organisierte Kriminelle kaufen nicht im legalen gewerblichen Online-Handel ein
  • es gibt einen großen Online-Schwarzmarkt (Darknet), der nicht von Google auffindbar ist und nicht systematisch überwacht werden kann

4. Zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis

  • Wer in Deutschland die Jägerprüfung absolviert hat und zur Jagd gehen möchte, hat das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen
  • das Bedürfnis wird mit dem Lösen des Jagdscheines bestätigt und erneuert
  • mit Prüfung des Bedürfnisses (mindestens im 3-Jahres-Rhythmus) geht in Deutschland die behördliche Zuverlässigkeitsprüfung einher
  • keine weitere Bedürfnisprüfung nötig, die über das gesetzliche Maß hinausgeht
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