Monthly Archives: April 2016

Auktuelles aus dem Landtag – Änderungen des Landesjagd- und Landesnaturschutzgesetzes

Der Landtag hat in 2. Lesung die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes sowie des Landesjagdgesetzes und des Landeswaldgesetzes mehrheitlich beschlossen.

Beschlossen wurde die Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drucksache 18/4002) sowie der Antrag der Regierungsfraktionen (Drucksache 18/4128).

Dank des Engagements auf allen Ebenen – u.a. die mehrfachen schriftlichen Stellungnahmen des LJV SH, die gemeinsame Demonstration im September 2015 vor dem Landtag, die Petition gegen das allgemeine Betretungsrecht, die zahlreichen Gespräche mit Minister, Landtagsabgeordneten, die enge Kooperation mit den befreundeten Verbänden etc.  – konnten für uns Jägerinnen und Jäger einige tolle Erfolge erreicht werden.

So kommt es nicht zu dem, von Umweltminister Habeck vorgeschlagenen, allgemeinen Betretungsrechtder freien Landschaft. Kein Allgemeinenes Betretungsrecht der freien Landschaft!  – Ein toller Erfolg nicht nur für unser heimisches Wild sondern für die Natur insgesamt.

Es erfolgt keine Streichung von Tierarten aus dem Katalog der jagdbaren Arten. Mauswiesel und Hermelin verbleiben im Jagdrecht! Ein Erfolg unserer Arbeit auf allen Ebenen.

Für die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein sind aber weitere Regelungen getroffen worden:

  • Vorkaufsrecht für den Zweck des Naturschutzes wird für das Land SH eingeführt!
  • Befriedung von Eigentumsflächen aus ethisch-moralischen Gründen wird auf juristische Personen ausgeweitet!
  • Der Abschussplan für Rehwild wird abgeschafft!
  • Die Abschusspläne für alle Schalenwildarten außer Schwarz- und Rehwild werden von dreijährigen Jahresabschussplänen auf Dreijahrespläne umgestellt!
  • Ein Verbot der Ausübung der Jagd in Jagdgattern wird eingeführt!
  • Verbot von Ansitzeinrichtungen im Umkreis von 200m (ab Mitte Bauwerk) bei Querungsbauwerken, die vor Inkrafttreten des Gesetztes errichtet wurden.
  • Die Einführung eines Jagdverbotes an Querungsbauwerken im Umkreis von 250m kann im Rahmen von Planfeststellungsbeschlüssen erfolgen!

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein, in Kraft. Dies kann noch einige Wochen dauern … bis dahin gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen!

Weitere Informationen sowie die Reden der Abgeordneten und des Umweltministers unter  http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/42/debatten/03.html

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Chaos bei den Waffenbehörden untragbar

Übergangsregelung für den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist dringend notwendig. (Quelle: DJV)

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema Halbautomaten liegen die Nerven blank: Waffenbehören haben in Einzelfällen die Eintragung von Kurzwaffen verweigert - ein unhaltbarer Zustand. Die Verbände-Allianz fordert eine sofortige Übergangsregelung bis zur geplanten Novelle des BJagdG.
 Eine Übergangsregelung für den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist dringend notwendig, insbesondere für die effektive Bejagung von Wildschweinen. In den nächsten Tagen wird bereits die Maissaat ausgebracht, die Wildschadensabwehr hat dann im Feld bis in den Herbst höchste Priorität. Wildschweine können in Raps und Mais erhebliche Schäden verursachen, ihre Bejagung ist mit halbautomatischen Waffen besonders effektiv. „Waffen sind für uns Jäger ein Werkzeug und mehr nicht. Unsere Arbeit darf nicht darunter leiden, dass Behörden durch ein widersprüchliches Gerichtsurteil verunsichert werden“, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). „Wir fordern umgehend eine praktikable Übergangslösung, bis der Gesetzgeber Klarheit geschaffen hat.“ Getragen wird diese Forderung von insgesamt acht Verbänden, die mehr als zwei Millionen Bürger vertreten: Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB). 

Zeitnahe Übergangslösung notwendig

Die Verbände-Allianz richtet sich mit ihrer Forderung direkt an die für Waffenrecht zuständigen Experten aus Bund und Ländern, die sich Ende April zu Beratungen treffen wollen. Demnach muss der Schwebezustand möglichst schnell beendet werden, den das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verursacht hat. Hierzu braucht es zeitnah eine eindeutige Klarstellung im Bundesjagdgesetz zugunsten des Einsatzes halbautomatischer Langwaffen für die Jagd. Doch selbst wenn die Novelle des Bundesjagdgesetzes zügig verläuft, dauert sie mehrere Monate. Um Willkür und Chaos bei den Waffenbehörden schnell zu unterbinden und Rechtssicherheit herzustellen, müssen die Innenministerien der Länder deshalb umgehend konstruktive Lösungen für eine Übergangsregelung finden.

Klarstellung gefordert

Der Einsatz der bereits vorhandenen, legal erworbenen halbautomatischen Langwaffen muss für die Jagd kurzfristig gewährleistet sein, ebenso der Neuerwerb, fordert die Verbände-Allianz. Waffenbehörden sollten sich ausschließlich auf den tatsächlichen Inhalt des Rechtsstreits - die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte -  konzentrieren. Die Behörden sollten klarstellen, dass sie eine Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd weiterhin für zulässig halten. „Dass nur Magazine verwendet werden dürfen, in die 2 Patronen passen, steht schon im Bundesjagdgesetz“, betonte Dammann-Tamke. Daran müsse sich auch nichts ändern.

Behördenwillkür bei Pistolen beenden

Trotz der zwischenzeitlichen schriftlichen Klarstellung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dass Pistolen als halbautomatische Waffen von dem schwelenden Rechtsstreit nicht betroffen sind, lehnen einige Waffenbehörden deren Eintragung weiterhin ab. Ein unhaltbarer Zustand, urteilen die Verbände und fordern die Ministerien auf, die Behördenwillkür endlich zu beenden.

Verbände-Allianz unterstützt Klageweg 

An Jäger appelliert die Allianz: Sollten Waffenbehörden die Eintragung von halbautomatischen Waffen ablehnen oder sogar zurücknehmen, bitte umgehend die Verbände informieren. Gegenüber den vor dem BVerwG unterlegenen Klägern bekräftigten die acht Verbände ihre Zusage, die Kosten für den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu übernehmen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BVerwG-Urteils lag die Zusage für eine finanzielle Unterstützung gegenüber dem verantwortlichen Anwalt vor. Es wurden intensive Gespräche zwischen den Verbänden und den Klägern zum weiteren Vorgehen geführt. Auf Initiative der Kläger wurden zwischenzeitlich auch private Spendengelder gesammelt, um die Klage zu unterstützen. „Wir sind dankbar für die breite Unterstützung“, zeigte sich einer der beiden Kläger erfreut.

https://www.jagdverband.de/content/chaos-bei-den-waffenbeh%C3%B6rden-untragbar

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Kitzrettung aus der Luft

3OctocopterDollen Norman StollSeit längerem beschäftigt die Jägerschaft schon das Thema Flugroboter als Hilfsmittel zum absuchen von Wiesenflächen vor der Mahd. Im Mai, manchmal auch schon Ende April, wird der Nachwuchs beim Rehwild geboren. Die Jäger sagen dazu, die Kitze werden gesetzt. Der Begriff „gesetzt“ passt in dem Sinne sehr gut, da das Kitz an einer bestimmten Stelle mit guter Deckung im Feld von der Ricke(Muttertier) abgelegt wird. An diesem Ort verharrt das Kitz solange bis es die Ricke abholt. Das Verhalten dient dazu sich vor sämtlichen Beutegreifern zu verstecken. Das Kitz drückt sich bei Gefahr also und würde nicht vor der Erntemaschine flüchten. Was dann passiert kann sich jeder vorstellen, das Mähwerk kommt mit ca. 10km/h angefahren. Die Kitze haben keine Chance! 3Octocopter Norman StollGenau diese Bilder haben wir Jäger im Kopf und versuchen jedes Frühjahr alles Erdenkliche um dieses Leid zu verhindern. Wir stellen Scheuchen auf, wir versuchen mit Lärm die Kitze zu vertreiben, wir suchen mit Hunden und viel Personal die Felder ab, aber dies ist sehr zeitaufwendig und wir bekommen auch nicht immer rechtzeitig bescheid. Darum ist Christopher von Dollen, Leiter des Hegelehrreviers des Landesjagdverbandes SH, schon seit über einem Jahr dabei technische Lösungen zu prüfen. Es gab schon mehrere Versuche und Probeflüge, danach flossen die Verbesserungsvorschläge in die Entwicklung ein. „Jetzt sind wir an einem Punkt, wo wir die Testphase bei der anstehenden Wiesenmahd einläuten können.“ Mit einem Octocopter der Firma Height Tech der mit einer Wärmebildkamera ausgerüstet ist, werden die Felder systematisch abgeflogen. Jede Ortung wird über einen Server auf eine entsprechende App auf das Smartphone gesendet, nun kann das Rettungsteam losgeschickt werden um das Kitz außer Gefahr zu bringen. Mit einem Hochleistungsakku ist eine Flugzeit von 12 Minuten möglich, dies klingt erstmal nicht viel, aber das Gerät kann in dieser Zeit eine sehr große Fläche abfliegen und abscannen. Jan Paustian von Kreisjägerschaft Plön ist gerade dabei einen entsprechenden Förderverein für das Projekt zu gründen „Unser Antrieb sind die unschönen Erlebnisse, wenn wir trotz unseres Einsatzes nicht alle Kitze retten können. Wenn sie einmal ein Kitz gesehen haben, dass von einem Mähwerk erfasst wurde und vielleicht noch schwerverletzt am Leben ist, da haben sie Tränen in den Augen. Wir Jäger sind aktive Tierschützer, dass wird oft vergessen.“ Da der Octocopter mit ca. 12.000 Euro sicherlich nicht für jeden Revierinhaber erschwinglich ist, werden nun gemeinsame Anschaffungen bzw. Leih- und Leasingmodelle geprüft. Am vergangenen Freitag wurde nun zu einer großen Vorführung unter der Leitung von C. von Dollen in Osdorf eingeladen, die Firma Height Tech stellte ihren Inspector S als „Bambiretter“ kurz vor und lud dann zur Feldvorführung ein. 3OctocopterOstseeDas Gerät beeindruckte mit seiner Schnelligkeit und sehr scharfen Bildern per Wärmebild. „Das stimmt uns sehr positiv für die Testphase, wir hoffen auf gute Ergebnisse im Namen unseres Wildes“ sagte C.von Dollen abschließend.

Norman Stoll
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LJV Jagdleiterseminar: Noch wenige Plätze Frei

Gesellschaftsjagden stehen und fallen mit ihrer Organisation. Rechtzeitig vor Beginn der Jagdzeit bietet der LJV das passende Seminar: An Beispielen werden rechtliche Vorschriften und Unfallverhütung aus Sicht von Berufsgenossenschaft und Versicherung näher erläutert. Dazu geht’s um wichtige Punkte zur Planung und Durchführung von Drück- und Treibjagden. Abschließend werden praktische Jagdvorbereitungen einer Gesellschaftsjagd im Revier vorgestellt.


PROGRAMM

09.00 – 12.30 Uhr: Der Jagdleiter – seine Rechte und Pflichten im zivil-

und strafrechtlichen Bereich, Unfallprävention, allgemeine Anforderungen bei Gesellschaftsjagten

12.30 - 13.30 Uhr: Mittagessen

13.30 – 15.00 Uhr: Der Jagdleiter im Spannungsfeld zwischen effektiver Schalenwildbewirtschaftung und größtmöglicher Sicherheit

15.15 – 15.45 Uhr: Planung und Einsatz von Nachsuchengespannen

16.00 Praktische Beispiele – Jagdsicherheit

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 60 Personen (nur für LJV-Mitglieder) beschränkt. Die Anmeldung ist unter www.ljv-sh.Veranstaltungen zu finden.

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Landesjägertag 2016 – Die Reden des Präsidenten

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Welche Infektionskrankheiten haben Fuchs, Marderhund und Marder?

Wissenschaftler untersuchen heimische Raubtiere auf Infektionskrankheiten und die Ansteckungsgefahr für den Menschen

Menschen und Wildtiere kommen sich in Deutschland immer näher. Land- und Forstwirtschaft oder Sport- und Freizeitaktivitäten führen dazu, dass Menschen die natürlichen Lebensräume von Wildtieren verstärkt nutzen. Gleichzeitig halten sich Wildtiere immer häufiger in menschlichen Siedlungen auf. Die Kontaktflächen zwischen Menschen oder Haustieren einerseits und Wildtieren andererseits vergrößern sich. Damit steigt die Relevanz der Erreger, mit denen Wildtiere infiziert sein können. Im Sinne des „One-Health“-Konzepts sind besonders Krankheiten, die zwischen Menschen und Wildtieren übertragen werden können – sogenannte Zoonosen – interessant. Zu den möglichen Erregern zählen beispielsweise Viren, Bakterien oder Parasiten.

Um mehr über die Infektionen unserer heimischen Wildtiere zu erfahren, förderte die Oberste Jagdbehörde im schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Forschungsarbeiten an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Parasitologie, des Instituts für Pathologie und des Instituts für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung untersuchten 77 Füchse, 19 Steinmarder und 7 Marderhunde auf Infektionskrankheiten, die von Jägerinnen und Jägern des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt wurden. Die meisten der bisher untersuchten Raubsäuger kamen aus Nordfriesland und Dithmarschen, vereinzelt auch aus anderen Regionen. Das Augenmerk der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lag besonders auf mögliche Zoonoseerreger. Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes in Schleswig-Holstein sagt: „Leider wissen wir sehr wenig über den Gesundheitszustand und den Befall mit Parasiten bei Mardern, Füchsen und Marderhunden. Deshalb haben wir dieses Projekt mit unseren Jägerinnen und Jägern gern unterstützt.“

Jetzt liegen die Ergebnisse aus mehreren Untersuchungsjahren vor: Virale Erkrankungen wie Tollwut, Staupe und Pseudotollwut (Aujeszky-Virus) konnten die Wissenschaftler nicht finden. Dafür traten Parasiten in größerem Umfang auf. Bei Rotfüchsen fanden sie vor allem Endoparasiten, also Parasiten, die im Körperinnern eines Wirtes vorkommen. 45,5 Prozent der untersuchten Rotfüchse waren mit dem Hundespulwurm (Toxocara canis) infiziert, 36,4 Prozent mit Haarwürmern (Capillaria spp.), 27,3 Prozent mit dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis), 24,7 Prozent trugen den Saugwurm Alaria alata in sich und bei 23,4 Prozent der Rotfüchse fanden die Wissenschaftler den Hakenwurm Uncinaria stenocephala. Außerdem entdeckten sie verschiedene Bandwurmarten der Gattungen Taenia- und Mesocestoides sowie Kokzidien, den Peitschenwurm Trichuris vulpis und den Spulwurm Toxascaris leonina. In den untersuchten Marderhunden wiesen die Wissenschaftler die gleichen Parasiten nach.

Die bei Steinmardern bislang gefundenen Endoparasiten gehörten alle zur Gattung Capillaria. Die Fadenwürmer Trichinella spp. konnten bei keiner Tierart nachgewiesen werden. Auch einen Befall mit dem Erreger der Räude (Sarcoptes scabiei) fanden die Wissenschaftler nicht. Bei zwei Fuchsproben fanden die Wissenschaftler allerdings Milben der Gattung Demodex. Im Balg eines Fuchses befand sich zudem eine Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus), außerdem wurden verschiedene andere Zecken-Arten sowie Fuchs- und Igelflöhe entdeckt.

Nach bisherigen Auswertungen beherbergen zwei Drittel der Füchse und voraussichtlich auch der Marderhunde in Nordfriesland und Dithmarschen Parasiten mit zoonotischem Potential. Steinmarder hingegen scheinen nach den bisherigen Untersuchungen keine maßgebliche Rolle als Träger zoonotischer Parasiten zu spielen. Um einen größeren Überblick zu gewinnen, wäre es sinnvoll, die Untersuchungen auf andere Regionen Schleswig-Holsteins auszudehnen.

Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Professorin Dr. Ursula Siebert

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Tel.: +49 511 953-8158

 ursula.siebert@tiho-hannover.de

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Deutsche Fallen erfüllen internationale Tierschutznormen

DJV hat gängige Fanggeräte erfolgreich wissenschaftlich testen lassen

Die gängigsten Fallen für die Jagd in Deutschland erfüllen die hohen internationalen Standards für eine humane Fangjagd (AIHTS) und sind tierschutzgerecht. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler, die im Auftrag des Deutschen Jagdverbands (DJV) Lebend- und Totfanggeräte untersucht haben. Im Fokus standen dabei Fuchs und Steinmarder, zwei häufige räuberische Säugetiere in Deutschland. Allein der Fuchs hat seit den 1970er Jahren seinen Bestand in Deutschland verdreifacht und hat wie der Steinmarder negativen Einfluss auf bedrohte Arten wie den Wiesenbrüter Kiebitz. "Fadenscheinige Argumente für ein Fallenverbot wegen mangelnden Tierschutzes sind damit endgültig entkräftet", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Wolfgang Heins.

Nationale Zertifizierungsstelle gefordertDie Bundesregierung müsse jetzt zügig eine nationale Zertifizierungsstelle für Fallen einrichten, betonte Heins. Schließlich habe Europa und damit Deutschland das entsprechende AIHTS-Abkommen mit den USA, Kanada und der Russischen Föderation unterschrieben. Fangjagd ist laut DJV äußerst wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt: Anpassungsfähige räuberische Arten wie Fuchs und Steinmarder sind dämmerungsaktiv, was eine Jagd mit dem Gewehr erschwert. Auf dem anstehenden Landesjägertag in Neumünster (Schleswig-Holstein) präsentieren kommenden Samstag (9. April 2016) Wissenschaftler zentrale Ergebnisse des bisher unveröffentlichten Testberichts. Diesen hat der DJV an das Bundeslandwirtschaftsministerium weitergeleitet, um die Einrichtung einer offiziellen Zertifizierungsstelle zu forcieren.
 
Test von Lebenfangfallen erfolgreich
Auf der Halbinsel Eiderstedt in Schleswig-Holstein haben Wissenschaftler der Tierärztlichen Hochschule Hannover in zwei Fangsaisonen in den Jahren 2014 und 2015 in einem europaweit bedeutenden Schutzprojekt für Wiesenbrüter zwei Fallen für den Lebendfang untersucht: die Betonrohrwippfalle (Rotfuchs) und die Strack’sche Holzkastenfalle (Steinmarder). Ergebnis: Beide Fallentypen erfüllen die erforderlichen AIHTS-Kriterien und können zertifiziert werden. Das Gebiet eignete sich sehr gut für die Testreihe, da Rotfuchs und Steinmarder dort erfahrungsgemäß jeweils ein Drittel der gefangenen Raubsäuger ausmachen.

Totfanggeräte entsprechen internationalen Standards
Das international renommierte Fur Institute of Canada hat zudem auf DJV-Initiative das Eiabzugseisen (38 Zentimeter Bügelweite) und den Kleinen Schwanenhals (46 Zentimeter Bügelweite) für den Fang von Baum-, Fichtenmarder und Zobel getestet. Beide Totfanggeräte erfüllen demnach die hohen Standards für eine humane Fangjagd. In einem vom DJV beauftragten Gutachten hat das Thünen-Institut für Waldökologie in Eberswalde daraufhin bestätigt, dass die Übertragung der positiven Ergebnisse auf den Steinmarder zulässig ist. Die Prüfung einer Übertragbarkeit der Zertifizierung auf den Steinmarder war nötig, da diese Marderart eine wichtige Zielart in Deutschland ist, aber nicht im AIHTS-Katalog enthalten war.

Der DJV hat mit seiner Initiative und durch den Einsatz eigener Finanzmittel wichtige Impulse zum dauerhaften Erhalt der Fangjagd in Deutschland gegeben. Diese ist und bleibt ein essenzielles Instrument für Jagd und Artenschutz.

Hintergrund

Das „Agreement on International Humane Trapping Standards“ (AIHTS) ist ein internationales Abkommen, das sich dem tierschutzgerechten Einsatz von Fanggeräten im Bereich der Jagdausübung, der wildbiologischen Forschung und der kommerziellen Nutzung von
 
Tierbeständen widmet. Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft diesem Abkommen verpflichtet, das ebenfalls von den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und der Russischen Föderation unterzeichnet wurde. Es soll noch 2016 umgesetzt werden. Im AIHTS-Tierartenkatalog ist der Steinmarder bisher nicht gelistet, eine Erweiterung durch die Vertragsparteien des Abkommens ist aber möglich. Da der Steinmarder in Deutschland weit verbreitet ist und als anpassungsfähige Raubsäuger gilt, hat der DJV Fallen ebenso für diese Art nach AIHTS-Kriterien testen lassen.

 

Weitere Informationen unter: http://www.jagdverband.de/search/node/AIHTS  http://www.spektrum.de/news/der-fuchs-in-meinem-garten/1219114

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Urteil zu halbautomatischen Waffen sorgt bei Jägern für Unverständnis

Halbautomatische Jagdwaffen waren bisher mit 2-Schussmagazin erlaubt. (Quelle: DJV) Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil mit wechselbaren Magazinen gefällt, das für Diskussion in der Jägerschaft sorgt. Der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste, verweist auf inhaltliche Mängel des Urteils und äußert verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) kritisiert zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14). Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren nun nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern ist völlig überraschend auch darüber hinausgegangen. Es hat nämlich entschieden, dass sämtliche Halbautomaten mit wechselbarem Magazin von Jägern nicht besessen werden dürfen. Diese Ansicht ist bisher weder von der beteiligten Waffenbehörde, noch anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien.

DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke zeigte sich fassungslos: „Hätten die Richter durchdacht, was das Urteil in letzter Konsequenz für die praktische Jagdausübung bedeutet, hätten sie den vermeintlichen Willen des Gesetzgebers nicht so interpretiert“. Weiter kritisierte er: „Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eines Gerichts.“ Das Verfahren sollte daher auch vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden und der Gesetzgeber muss klarstellen, dass diese Waffen erlaubt bleiben, sagte Dammann-Tamke. Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, aber der DJV werde das Urteil so nicht hinnehmen, betonte Dammann-Tamke. Es liefen bereits Gespräche über die Folgen und das weitere Vorgehen. Eine erste Überprüfung habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung, ergeben.

Verfestigt sich die Interpretation des Gerichts, droht tausenden Jägern der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Halbautomatische Waffen, auch solche mit auswechselbarem Magazin, seien für einige jagdliche Zwecke sinnvoll, etwa aus Sicherheitsgründen bei der Nachsuche. Sie sind teilweise sogar ausdrücklich gesetzlich erlaubt.

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