Monthly Archives: Mai 2016

Jungjäger 2016: Wieder ein erfolgreicher Jungjägerkurs!

Mölln (ik) – Die wohl härtesten Lernwochen liegen nun endlich hinter ihnen. 22 Teilnehmer des Jungjägerkurses 2016 der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg erhielten nach bestandener Prüfung am 27. Mai ihre Jägerbriefe und wurden somit als Jungjäger in das „Jägerleben“ und die Natur entlassen. Die Übergabe der Jägerbriefe auf dem Schießstand Waldhof durch Kreisjägermeister Horst Meister und KJS-Vorsitzenden Bernd Karsten erfolgte mit guten Ratschlägen und natürlich auch mahnenden Worten. Meister erinnerte die jungen Waidgesellen an die Wahrung der Ethik und verliest die zehn Gebote eines Jägers, wobei das höchste Gebot die Achtung vor der Kreatur beinhaltet. Karsten begann seine Ansprache mit „Genießen Sie die vor Ihnen liegenden Jagdjahre“ und erfreuen Sie Sich an der Natur“. Nach einem großen Waidmannsheil für alle Prüflinge wurde – mit inzwischen auffallend entspannten Gesichtern – bis in die späte Nacht mit Freunden und Ausbildern direkt auf dem Schießstand die herrliche Frühlingsnacht bei festen und flüssigen Genussmitteln entsprechend gewürdigt.

Jürgen Schmal als Vertreter der Jagdbehörde, Kreisjägermeister Horst Meister und Vorsitzender Bernd Karsten überreichten die Jägerbriefe.

Jürgen Schmal als Vertreter der Jagdbehörde, Kreisjägermeister Horst Meister und Vorsitzender Bernd Karsten überreichten die Jägerbriefe.

JJ Mai0005.JPG Noch sind die Gesichter ernst – die Jägerbriefe noch nicht überreicht…


Noch sind die Gesichter ernst – die Jägerbriefe noch nicht überreicht…

Hier sieht es anders aus: entspannte Gesichter und Freude pur. Die Prüfung ist geschafft, die Jägerbriefe haben 90 Prozent der Prüflinge erhalten, das Waidwerken kann beginnen!

Hier sieht es anders aus: entspannte Gesichter und Freude pur. Die Prüfung ist geschafft, die Jägerbriefe haben 90 Prozent der Prüflinge erhalten, das Waidwerken kann beginnen!

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Landesparcoursschießen Mannschaften

Wald

Bild (c) S tefan Vergo

Ergebnisse 2016

 

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Landesbläserwettbewerb 2016

Ergebnisse 2016

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Erster Heuler im Aufzuchtbereich

seehund mbDie Geburtenzeit der Seehunde in Schleswig-Holstein hat im Mai begonnen und die ersten Heuler wurden in die Seehundstation Friedrichskoog eingeliefert. Am 11. Mai wurde ein junger Seehund am Olanddamm gefunden und  der zuständige Seehundjäger Martin Sell gerufen. Bei dem Tier handelte es sich um eine wenige Tage alte Frühgeburt, die noch das lange weiße Embryonalfell trug. Nach einer gründlichen Begutachtung des Gesundheitszustandes durch den geschulten und erfahrenen Seehundjäger wurde der Heuler an die Mitarbeiter der Seehundstation Friedrichskoog zur Aufzucht übergeben.


Er brachte bei der Einlieferung 9,2 kg auf die Waage, war geschwächt aber ansonsten gesund  und wurde zunächst im Quarantänebereich versorgt. Inzwischen hat der auf den Namen „Piefke“ getaufte Heuler einen großen Teil des Embryonalfells verloren und ist sehr aktiv und munter. Am Wochenende konnte er daher in den Aufzuchtbereich umziehen, in dem sich außer ihm Kegelrobbenjungtiere aus dem Frühjahr und ältere Seehunde, die verletzt eingeliefert wurden, befinden. Er wird dort nicht lange allein bleiben, denn am Wochenende wurden mit „Heintje“ und „Smutje“ bereits weitere Heuler eingeliefert, die sich in der Quarantäne befinden.

Die Robben sind für die Besucher der Seehundstation aus dem Informationszentrum Seehund, vom Aussichtsturm und über eine Kamera zu sehen. Bitte beachten Sie die verschiedenen Fütterungszeiten der Tiere auf der Homepage. Mitarbeiter informieren die Gäste während der Fütterungen über die beiden heimischen Robbenarten, die Arbeit der Station und das richtige Verhalten gegenüber Seehunden und Kegelrobben im Wattenmeer. Die Hauptgeburtenzeit der Seehunde im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer hat gerade erst begonnen. Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Tieren ist daher ausgesprochen wichtig.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein, die Nationalparkverwaltung und die Seehundstation Friedrichskoog bitten, in der freien Wildbahn einen großen Abstand zu den Meeressäugern einzuhalten.

Beim Fund eines allein liegenden Seehundes sollte folgendes beachtet werden:
1.       Seehunde nicht anfassen.
2.       Hunde fernhalten und weiten Abstand einhalten.
3.       Seehundjäger, Seehundstation oder Polizei benachrichtigen.

Bei einem Heulerfund entscheidet der zuständige, speziell geschulte Seehundjäger vor Ort über die weitere Vorgehensweise. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Die Seehundstation Friedrichskoog ist gemäß internationalem Seehundabkommen die einzig berechtigte Aufnahmestelle für Robben in Schleswig-Holstein. Nur die vom Land Schleswig-Holstein bestellten Seehundjäger sind berechtigt, die Heuler zu bergen.

Ihr Ansprechpartner:
An der Seeschleuse 4
25718 Friedrichskoog
Tel.:      04854/1372
Fax:      04854/9231
info@seehundstation-friedrichskoog.de
www.seehundstation.de

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60 Jahre Bläserwettbewerbe in Schleswig-Holstein

Horntrichter klDie Landesbläserschaft des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein veranstaltet aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums der Landeswettbewerbe einen Jubiläumswettbewerb, zu dem sich 38 Gruppen mit über 650 Bläsern angemeldet haben. Die Veranstaltung findet am Sonntag, den 29. Mai 2016 ab 8.30 Uhr in Wilster am „Colosseum“ im Kreis Steinburg statt. Highlight wird u.a. das um 14.15 Uhr geplante Sonderkonzert Jubiläumsklasse und das Abschlusskonzert mit Siegerehrung um 15.30 Uhr sein.

Flintbek: Am 29. Mai 2016 findet in Wilster im Kreis Steinburg der diesjährige Landesbläserwettbewerb im Jagdhornblasen statt. Die Bläser blicken auf 60 Jahre Wettbewerbe im Jagdhornblasen in Schleswig-Holstein zurück. Für Wilster haben sich 38 Gruppen mit über 650 Bläsern aus Schleswig-Holstein aber auch aus Hamburg, Niedersachsen und Dänemark angesagt. Angefangen hat es in Bad Segeberg im Jahre 1956. Damals blies man in vier Kategorien von den Anfängern bis zu den Fortgeschrittenen. Inzwischen messen sich die Bläser in 10 verschiedenen Kategorien. Lassen Sie sich überraschen von der Vielfalt der Hörner und ihren Naturtönen. In den verschiedenen Klassen zeigen die Bläser ihr Können mit unterschiedlichen Hörnern. Da spielt das kleine Plesshorn gemeinsam im Corps oder auch jagdpraxisnah im Solo und Duo. In den gemischten Gruppen mit Plesshörnern und den großen Parforcehörnern werden Sie bekannte Volksweisen, Signale für die verschiedenen Wildarten und auch konzertante Stücke zu Gehör bekommen.

Zum 60-jährigen Jubiläum hat sich der Landesbläservorstand etwas Besonderes einfallen lassen. Es wird zusätzlich eine „Jubiläumsklasse“ eingerichtet. In dieser Kategorie wird vielfältiges Musizieren unter dem Thema Jagd zu Gehör gebracht. Alle Instrumente sind erlaubt, sogar zum Singen sind die Bläser aufgefordert! Neben jagdlicher Brauchtumsmusik werden Konzertstücke aus verschiedenen Regionen, festliche Rahmenmusiken, sowie Messestücke und vieles mehr zum Vortrag kommen. Dieses kleine Konzert wird im Großen Saal des „Colosseums“ um 14.15 Uhr zu hören sein, wenn alle anderen Beiträge von den Richtern, die bereits seit 8.30 Uhr im Einsatz sind, bewertet wurden. Das abschließende gemeinsame Blasen aller 650 Teilnehmer mit der Siegerehrung findet wieder draußen vor dem Colosseum ab 15.30 Uhr statt.


Jörn Neupert
Obmann für Öffentlichkeitsarbeit in der Landesbläserschaft
Mobil: 0174/8649342 Tel.: 04331/62309 E-Mail janc.neupert@t-online.de
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Ergebnisse der 1. Quali

Ergebnisse der 1. Quali

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Verunsicherung hält an

Halbautomatische Jagdwaffen (Quelle: DJV) Eine Expertenrunde für Waffenrecht hat sich kürzlich zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Eine Entscheidung darüber, wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit halbautomatischen Jagdwaffen umzugehen ist, gab es allerdings nicht.

Ende April trafen sich die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik zu einer Dringlichkeitssitzung: Beendet werden sollte die Hängepartie um den Einsatz halbautomatischer Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verursacht hat. Bedauerlicherweise sind bis heute keine greifbaren Ergebnisse veröffentlicht worden, legalen Waffenbesitzern droht weiter die Kriminalisierung. Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk, Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) halten diesen Zustand für untragbar.

Verbände fordern praktikable Zwischenlösung

„Bundesminister Christian Schmidt muss offiziell klarstellen, wie die juristische Unsicherheit rund um halbautomatische Jagdgewehre mit der geplanten Bundesjagdgesetz-Novelle konkret ausgeräumt wird. 2-Schuss-Wechselmagazine müssen für die Jagd erlaubt bleiben“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Nur so lasse sich verhindern, dass Behörden willkürlich Entscheidungen treffen, die sich auch noch innerhalb Deutschlands widersprächen. Da eine Verabschiedung der geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes frühestens Ende 2016 zu erwarten ist, fordern die Verbände eine praktikable Zwischenlösung. Wegen der Verunsicherung, die das BVerwG-Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Langwaffe besitzen, diese derzeit nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen.

Die Verbände-Allianz betont, dass Länderbehörden auch nach der Einzelfallentscheidung des BVerwG nicht verpflichtet sind, die waffenrechtliche Erlaubnis für halbautomatische Jagdgewehre mit Wechselmagazin zu entziehen. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 45, Absatz 3, des Waffengesetzes. „Sollten Behörden tatsächlich den Besitz legal erworbener Waffen widerrufen, werden wir uns juristisch wehren. Wir dulden keine weiteren Einschnitte und werden uns dann an den Kosten für Musterklagen beteiligen“, so Dammann-Tamke. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend benachrichtigt werden.

Potenzial für verbesserten Tierschutz

Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab. Dies sei völlig haltlos, so die Verbände-Allianz. Bereits Mitte April stellte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einer Pressemeldung klar: „Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist.“

Halbautomatische Jagdwaffen sind eine Fortentwicklung der gängigen Repetierbüchse, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Weiterentwicklungen in der Waffentechnik sowie in der Zieloptik bieten immer Potenzial für einen verbesserten Tierschutz. Dies dürfe nicht durch fragwürdige juristische Entscheidungen und Behördenwillkür abgewürgt werden, fordern die Verbände. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass eine Waffe, die legal für die Jagd erworben wurde, plötzlich illegal sein solle.

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Landesmeisterschft im jagdlichen Schießen

Ab sofort sind die Ausschreibungen zur Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für die Damen-, Alters-, Senioren- und Offene Klasse und zur Landesmeisterschaft der Junioren im jagdlichen Schießen online.

Hier geht´s zur Anmeldung:

Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für die Damen-, Alters-, Senioren- und Offene Klasse http://www.ljv-sh.de/component/seminar/?task=3&cid=321

Landesmeisterschaft der Junioren http://www.ljv-sh.de/veranstaltungen?task=3&cid=322

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