Monthly Archives: September 2016

„Leben auf dem Lande“

 

Vom 9. bis 11. September fand auf dem Gut Basthorst der beliebte Herbstmarkt „Leben auf dem Lande“ statt. Die KJS Herzogtum Lauenburg wurde dort durch den Hegering VIII vertreten und präsentierten dort auch das Infomobil. Die verschiedenen Präparate und Trophäen fanden viel Zulauf und weckten reges Interesse. Durch die vielen Fragen der Besucher zu den ausgestellten Stücken entwickelte sich so manches interessantes Gespräch. Recht große Beliebtheit fand die aufgebaute Luftgewehrbahn. Somit war der Auftritt der Kreisjägerschaft ein voller Erfolg und soll im nächsten Jahr wiederholt werden.

img_0220

Posted in Allgemein, Hegering 8, Landesjagdverband, News | Leave a comment

uJ Schießen Ergebnisse

Ergebnisse

Posted in Landesjagdverband | Kommentare deaktiviert für uJ Schießen Ergebnisse

Afrikanische Schweinepest: Weitere Fälle in Polen und im Baltikum, Schwarzwild-Monitoring in …

Im Osten Polens ist es im August 2016 zu weiteren Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen und zu mehreren Ausbrüchen in Hausschweinebeständen gekommen. Dadurch hat sich das ASP-Geschehen in Polen weiter nach Westen verlagert. Auch aus den baltischen Staaten wird weiterhin über eine große Anzahl von Nachweisen beim Schwarzwild berichtet. So gab es in Estland in 2016 bislang ca. 730, in Lettland ca. 500 und in Litauen ca. 200 Nachweise bei Wildschweinen und damit insgesamt schon mehr als im gesamten Vorjahr.

Daher muss alles getan werden, damit sich das hoch ansteckende Virus nicht noch weiter nach Westen verbreitet. Die Einschleppung der ASP nach Deutschland würde schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Hausschweinebestände sowie gravierende Folgen für das Schwarzwild bedeuten, denn es gibt keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. Von Jagdreisen in die genannten Länder wird daher dringend abgeraten, denn das Virus ist an Ausrüstungsgegenständen, Jagdtrophäen, in Fleisch oder Fleischprodukten monatelang haltbar und infektiös.

In der beginnenden Jagdsaison wird in Schleswig-Holstein wie bereits in den Vorjahren ein Schwarzwild-Monitoring auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest sowie die Aujeszkysche Krankheit durchgeführt. Dafür wird darum gebeten, vorrangig Schweißproben von erlegtem Schwarzwild der Untersuchung zuzuleiten. Blutprobenröhrchen werden durch die zuständigen Veterinärämter zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Untersuchung im Landeslabor trägt das Land. Auch sollen gefallene und erlegte verhaltensauffällige Stücke zur Untersuchung ins Landeslabor nach Neumünster gebracht werden.

Eine weitere wichtige Präventivmaßnahme zur Minderung des Seuchenrisikos besteht darin, den Schwarzwildbestand niedrig zu halten. Grundsätzlich müssen für eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes die Familienstrukturen berücksichtigt werden und Leitbachen sind zwingend zu schonen. Zudem ist streng darauf zu achten, dass zum Kirren weder Abfälle von Wildschweinen noch Speiseabfälle oder Schlachtreste von Haustieren verwendet werden dürfen.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume

Posted in Landesjagdverband | Kommentare deaktiviert für Afrikanische Schweinepest: Weitere Fälle in Polen und im Baltikum, Schwarzwild-Monitoring in …

Bundesjagdgesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich, bedauern aber, dass mit der Novellierung die ursprünglich beabsichtigten bundeseinheitlichen Regelungen zur Jagdmunition, Jägerausbildung und Schießübungsnachweis nicht mit aufgenommen wurden.

„Mit dem gemeinsamen Vorgehen haben wir dafür gesorgt, dass die Rechtssicherheit für Jäger wieder hergestellt wurde“, sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Für uns Jäger werden viele Drückjagden und Erntejagden, die zur Reduzierung der Wildschweine unerlässlich sind, erleichtert“, so Fischer. Er bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten. „Nach jahrelangen Diskussionen und aufwendigen Studien hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen wissensbasierten und praxisorientierten Vorschlag vorgelegt, der dann in letzter Minute von einem einzelnen Ministerpräsidenten gestoppt wurde“, bedauerte Fischer.

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes war – neben der Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht im März die Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin bei der Jagd als verboten bezeichnet hatte. Das Urteil kam überraschend, da diese Meinung in der juristischen Literatur, von anderen Gerichten und auch von den Parteien des Verfahrens bislang nicht vertreten worden war. Die Verbände hatten sich vehement für eine rasche Klarstellung des Sachverhaltes eingesetzt. Es bestand – auch über die Regierungskoalition hinaus – Konsens, dass dies geschehen sollte. Politik und Verbände hatten insbesondere betont, dass die effektive Bejagung des Schwarzwildes entsprechende Mittel erfordere.

Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Neuregelung zu halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin, insbesondere zur Verwendung bei Ernte- und Drückjagden, hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass der Bundesrat der Regelung zustimmen muss. Der Bundestag hätte die Regelung auch ohne Zustimmung des Bundesrates beschließen können, allerdings hätte die Regelung dann erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten können.

https://www.jagdverband.de/content/bundesjagdgesetz-passiert-den-bundesrat

Posted in Landesjagdverband | Kommentare deaktiviert für Bundesjagdgesetz passiert den Bundesrat

Herbst, Häcksler und hektisches Wild

Sie hat begonnen, die Maisernte in Schleswig-Holstein. Land auf Land ab brummen die Häcksler über die Felder. Für das Wild beginnt eine hektische Zeit und die Unfallgefahr auf den Straßen steigt.

In den letzten Wochen waren die Maisbestände Nahrungsquelle und Deckung fürs Wild. Besonders die Wildschweine fühlen sich in den zahlreichen Maisfeldern sehr wohl.


Wenn die großen Häcksler sich durch die Maisschläge fressen, werden die Schwarzkittel aus der Deckung gescheucht und für die Jäger ergibt sich eine gute Möglichkeit sie zu bejagen. „Diese Bejagung ist wichtig, um den Bestand des Schwarzwildes konstant zu halten“, so Wolfgang Heins, der Präsident des Landejagdverbandes Schleswig-Holstein. „Die Wildschweine haben keine natürlichen Feinde und würden sich in kürzester Zeit so stark vermehren, dass sie zur Plage werden können“, warnt Heins weiter.


Mit der beginnenden Maisernte und den Aufscheuchen des Wildes steigt auch die Unfallgefahr im Straßenverkehr. Die großen Erntefahrzeuge sind bis in den späten Abend im Einsatz. Durch die früh einsetzende Dunkelheit kommt ein zusätzlicher Gefahrenfaktor dazu, das flüchtende Wild ist noch später für den Kraftfahrzeugfahrer zu erkennen. Unbedingt die Warnhinweise auf Ernte und Erntejagten beachten, das Wild ist beunruhigt durch die Erntefahrzeuge und verfällt in Hektik, es nimmt den Straßenverkehr nicht wahr. Wolfgang Heins appelliert: „Wir empfehlen allen, zu ihrer eigenen Sicherheit: Fuß vom Gas!“

Posted in Landesjagdverband | Kommentare deaktiviert für Herbst, Häcksler und hektisches Wild

50-jähriges Bestehen der Bläsergruppe Lauenburg-Süd

dsc_9882-blaeser-iMit einem festlichen Ball hat die Bläsergruppe Lauenburg-Süd ihr Jubiläum anlässlich Ihres 50-jährigen Bestehens am 3. September  im Gasthof Höltig in Havekost gefeiert. Neben den aktiven Jagdhornbläsern und den passiven Vereinsmitgliedern folgten der Einladung viele dem Verein nahestehende und ihn unterstützende Gäste, unter ihnen auch Bernd Karsten als Vorsitzender der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg. In seiner Eröffnungsrede erinnerte der erste Vorsitzende der Bläsergruppe  Sven Lippert an die Entstehung des Vereins, dessen Ursprung auf eine kleine Gruppe von Bläsern aus dem Südkreis zurück geht, denen der Weg nach Mölln, wo bereits eine Bläsergruppe bestand, zu weit war. Diese Gruppe traf sich in den sechziger Jahren regelmäßig und startete am 29. August 1966 einen Aufruf „an alle am Jagdhornblasen interessierte Waidgenossen in Geesthacht und näherer Umgebung, sich am Donnerstag, den 1. September 1966 im Forsthaus Grüner Jäger in Geesthacht einzufinden. Ein Jagdhorn sei, falls vorhanden, mitzubringen“. An diesem Abend wurde dann die Bläsergruppe Lauenburg-Süd gegründet, deren Vorsitz zunächst für kurze Zeit Heinz Ratzow innehatte, gefolgt bis 1969 von Ludwig Baier. Darauf folgte mit einer mehr als 40-jährigen Amtszeit bis ins Jahr 2014 Albrecht Meyer, dem Lippert besonders gedachte, da dieser sich um den Verein nicht nur außerordentlich verdient gemacht, sondern ihn auch besonders geprägt hat. Ab 1973 wurde in einer kleinen Waldarbeiterschutzhütte in Hamwarde geprobt. Der Verein bestand zu diesem Zeitpunkt aus 20 aktiven Bläsern und 26 Tontaubenschützen, die den vereinseigenen Schießstand nutzten, der noch bis 1999 unterhalten wurde. 1976 wurde eine neue Hütte errichtet, in der sich bis heute maßgeblich das Vereinsleben abspielt. Im weiteren Verlauf seiner Rede brachte Lippert seine Freude darüber zum Ausdruck, dass er mit Günter Hauschildt und Horst Eggers zum einen noch zwei Gründungsmitglieder begrüßen, zum anderen aber auch in viele junge Gesichter von Vereinsmitgliedern schauen konnte, durch die der zukünftige Fortbestand des traditionsreichen Vereins sichergestellt ist. Geschuldet ist dies den vielen, meist bereits zur Tradition gewordenen jährlichen Veranstaltungen, die von den Vereinsmitgliedern mit viel Engagement ausgerichtet werden. Darüber hinaus ist dies aber auch dem Umstand zu verdanken, dass mit Thomas Ryba im letzten Jahr ein professioneller Übungsleiter für den Verein begeistert werden konnte, durch dessen Arbeit die musikalische Ausbildung wieder in den Vordergrund gerückt ist und die auch bereits von ersten Erfolgen gekrönt wurde. So hat die Bläsergruppe im Mai dieses Jahres auf dem Jubiläumswettbewerb  in Wilster (60 Jahre Landesbläserwettbewerb Schleswig-Holstein) in der Gruppe A den dritten Platz belegt. Außerdem konnte der erste Vorsitzende während seiner Rede nicht, wie bisher üblich, nur auf die Untermalung  durch Fürst-Pless-Hörner sondern erstmals auf eine gemischte Gruppe, bestehend aus Fürst-Pless- und Parforcehörner zurückgreifen. Der Vorstand bedankt sich an dieser Stelle bei allen Gästen, die nach einem hervorragenden Büffet  mit guter Laune und einer vollen Tanzfläche bis in die frühen Morgenstunden zum Gelingen des Jubiläums beigetragen haben.

Torsten Schröder

Schriftführer

Bläsergruppe Lauenburg-Süd

dsc00569dsc00569-blaeser-ii

Posted in Kreisjägerschaft, Landesjagdverband, News | Leave a comment

Jagdgenossenschaften: Neuregelung zur Umsatzsteuer bei Jagdverpachtung – Fristen müssen …

Bereits durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts – und damit auch von Jagdgenossenschaften – neu gefasst. Danach sind diese jetzt als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen. Die Änderungen sind bereits zu Beginn des Jahres in Kraft getreten. Nach einer Übergangsregelung unterliegen jedoch erst Umsätze, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden, der o. g. Neuregelung. Demnach besteht ab 2017 auch bei der Jagdverpachtung durch eine Jagdgenossenschaft grundsätzlich Umsatzsteuerpflicht sowie die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung!

Jagdgenossenschaften haben allerdings die Möglichkeit, für eine Übergangszeit weiterhin die Anwendung der bisherigen Steuerregeln zu wählen, nach denen die langfristige Verpachtung des Jagdrechts eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht umsatzsteuerpflichtig war. Sie können demnach gegenüber ihrem für die Umsatzsteuer zuständigen örtlichen Finanzamt einmalig und formlos erklären, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung, die am 31.12.2015 galt, für alle nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwenden wollen (sog. Optionserklärung).

Diese Optionserklärung ist durch die gesetzlichen Vertreter der Jagdgenossenschaft (i.d.R. durch drei Vorstandsmitglieder) gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Sie bedarf keiner speziellen Form, sollte jedoch schriftlich erfolgen.

Die Optionserklärung ist bis spätestens 31.12.2016 abzugeben! Es handelt sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.

Über die Frage, ob eine solche Optionserklärung abgegeben wird, ist von jeder Jagdgenossenschaft für sich für ihren konkreten Fall zu entscheiden. Wegen der dadurch zumindest für fünf Jahre hinausgezögerten Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung wird jedoch fast immer eine Ausübung des Optionsrechts zu empfehlen sein.

Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, wird ab 2017 und ansonsten ab 2021 die Jagdverpachtung für Jagdgenossenschaften umsatzsteuerpflichtig.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie sog. Kleinunternehmer gem. § 19 UStG sind. Hierauf können sich Unternehmer berufen, deren Umsätze 17.500 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht übersteigen und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen werden. Dabei sind die genannten Beträge Bruttobeträge, d.h., dass die Umsatzsteuer von derzeit 19 % darin enthalten ist. Im Gegenzug ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Kleinunternehmer können allerdings auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Abzugsmöglichkeit zu erhalten. Für Jagdgenossenschaften, die weniger als 17.500 EUR Pachteinnahmen haben, kann die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein, da dadurch der bürokratische Aufwand verringert wird. Eine Umsatzsteuer wird von ihnen durch die Finanzverwaltung dann nicht erhoben. Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sind jedoch auch sie verpflichtet.

Unabhängig von den Erklärungen gegenüber dem Finanzamt sollten die Jagdpachtverträge auf die neue Rechtslage angepasst werden. Soweit die Optionserklärung nicht erfolgt, sollte eine Ausweisung der Umsatzsteuer auf den Jagdpachtzins im Vertrag vorgenommen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es mit dem Jagdpächter zum Streit darüber kommt, wer die Umsatzsteuer zu tragen hat. Das gleiche gilt ab 2021 dann grundsätzlich für alle Jagdgenossenschaften, die dies allerdings bei einer möglicherweise inzwischen vorgenommenen Neuverpachtung im Vertragstext bereits berücksichtigen können. Auch bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung sollte die Formulierung im Vertrag überprüft werden. Voraussetzung ist dann nämlich, dass im Vertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Es sollte dort jedoch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden.

Dies könnte im Anschluss an die Vereinbarung zum Pachtzins wie folgt geschehen:

„Die Jagdgenossenschaft wendet gemäß § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung an. Sobald die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewandt wird, handelt es sich bei dem vereinbarten Pachtzins um einen Nettobetrag. Der Jagdpächter hat auf Verlangen der Jagdgenossenschaft die gesetzliche Umsatzsteuer zu tragen.“

Für die Verpachtung eines Eigenjagdbezirkes treten keine Änderungen ein, diese unterliegt ohnehin bereits im Regelfall der Umsatzbesteuerung.

Für eine umfassende Beratung zu diesem Thema steht die Geschäftsstelle des Arbeitskreises zur Verfügung. Dort werden auch Musterschreiben für die Optionserklärung sowie Empfehlungen für die Änderungen des Jagdpachtvertrages bereitgehalten.

Zusätzlich kann gegebenenfalls die Einholung einer Steuerberatung angezeigt sein.

Hans-Heinrich von Maydell
Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband Schleswig-Holstein e. V.
24768 Rendsburg
Grüner Kamp 19-21
Telefon: 04331/1277-23
Telefax: 04331/1277-77

 

Posted in Landesjagdverband | Kommentare deaktiviert für Jagdgenossenschaften: Neuregelung zur Umsatzsteuer bei Jagdverpachtung – Fristen müssen …

Ergebnislisten der Bundesmeisterschaft 2016

Hier gehts zu den Ergenislisten: https://www.jagdverband.de/content/bundesmeisterschaft-2016

Posted in Landesjagdverband | Kommentare deaktiviert für Ergebnislisten der Bundesmeisterschaft 2016

Jugendbläserfreizeit in Eekholt

PresseGruppeJugend kleinDer Herbst steht vor der Tür und die jugendlichen Jagdhornbläser des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein treffen sich zum gemeinsamen Musizieren und um die Natur zu erleben.

Es wird lebhaft am Wochenende vom 23. bis 25. September 2016  im Wildpark Eekholt. Dort treffen sich knapp vierzig junge Jagdhornbläser des Landesjagdverbands SH um gemeinsam zu üben. Je nach Können werden die Bläser in vier Gruppen eingeteilt und werden durch erfahrene Übungsleiter geschult. Das jagdliche Brauchtum steht an diesem Wochenende an erster Stelle, hier erfahren die Jugendlichen, dass das Fürst Plesshorn  auch heute noch ein wichtiges Hilfsmittel auf der Jagd ist. Es dient der Verständigung untereinander und erweist dem Wild durch eigene Wildsignale die letzte Ehre. Wichtige Anweisungen auf der Jagd und so auch am Wochenende der Jugend-Bläser-Freizeit, regelt das Horn, hier wird zum Beispiel zum Sammeln und zum Essen gerufen. Der wunderschöne Hörnerklang wird dann an diesem Wochenende durch den Wildpark zu hören sein, bis der letzte Teilnehmer/in mit dem Jagdhorn zur Ruhe gerufen wird.


Natürlich kann nicht den ganzen Tag unentwegt musiziert werden, die Jugendlichen erfahren  auf einer Rallye durch den Tierpark viel über die Natur und die Tiere. Auf einer Flugvorführung werden sie die Jagd der Greifvögel beobachten können. Abends geht es unter fachkundiger Führung  zur Hirschbrunft in den Wildpark.  Ratespiele und sportliche Aktivitäten lockern die Zeit zwischen den bläserischen Einheiten auf. An so einem Wochenende darf natürlich ein zünftiges Lagerfeuer nicht fehlen, an dem gegrillt wird.


Übernachtet wird in sogenannten „Nurdachhäusern“.Für die Versorgung der Kinder steht ein bewährtes Team zur Verfügung, die die Kinder vor Ort den ganzen Tag aus der eignen Küche verpflegt.


Am Sonntag um 12 Uhr wird ein kleines Abschlusskonzert für Eltern und Parkbesucher im Eingangsbereich des Wildparkes geboten. Dann klingt es vierzigfach durch den Wald -  Halali.

Posted in Landesjagdverband | Kommentare deaktiviert für Jugendbläserfreizeit in Eekholt

Weniger Wildunfälle dank Wildwarnreflektoren

Wildunfälle gesDie Zahl der Wildtierunfälle in Schleswig-Holstein sinkt. Diese erfreuliche Bilanz zieht das Umweltministerium im Land zwischen den Meeren. Einen maßgeblichen Beitrag dazu leistet die Jägerschaft des Landes.

Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2005 gab es in Schleswig-Holstein 15.841 Wildunfälle mit Rothirsch, Reh, Wildschwein und Co. Bis 2015 verringerte sich die Zahl um ein Viertel auf 11.790 Unfälle. „Diesen enormen Rückgang kann sich die Jägerschaft des Landes auf die Fahnen schreiben“, freut sich Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Der engagierte Weidmann nennt dafür zwei Gründe: “Wir haben landesweit an unfallträchtigen Straßen Reflektoren an den Leitpfosten montiert und konsequent an Unfallschwerpunkten Rehwild bejagt.“


Werden die Reflektoren im Dunkeln durch das Scheinwerferlicht eines Autos angestrahlt, leuchte sie blau, dieses Licht verschreckt das Wild. Die blaue Farbe nehmen Wildtiere als Gefahr wahr und halten sich somit von der Straße fern. Ist es wieder dunkel, ziehen sie weiter. Die Wildwarnreflektoren werden von der Jägerschaft gekauft, montiert und gewartet – über 50.000 Stück in ganz Schleswig-Holstein. Ein enormer Einsatz für die Verkehrssicherheit, den die Jägerinnen und Jäger erbringen. Ein Reflektor kostet um die fünf Euro. Einen Effekt erzielen die Wildwarnlichter nur, wenn sie rechts und links der Straße über eine gewisse Länge montiert werden.

wildunfälle Reh
Welche Straßenabschnitte besonders durch Wildunfälle gefährdet sind, wird von der jeweilig ansässigen Jägerschaft ermittelt. Beim Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein laufen diese Meldungen auf und werden zusammengefasst. „Jeder kann bei der Erfassung mitmachen und so seinen Beitrag leisten, die Straßen sicherer zu machen“, berichtet Heiko Schmüser vom Wildtierkataster, „einfach unter www.totfund-kataster.de registrieren und über die Totfund-App Funde melden.“

Posted in Landesjagdverband | Kommentare deaktiviert für Weniger Wildunfälle dank Wildwarnreflektoren

Brauchbarkeitsprüfung Gehorsam und Schweiß bei der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg

Am 28. August sind sieben hochmotivierte Gespanne angetreten, um ihre Brauchbarkeit bei der Schweißarbeit und dem jagdlichen Gehorsam, entsprechend der Schleswig Holsteinischen Prüfungsvorschriften, unter Beweis zu stellen.

Vorangegangen war ein intensives Training, einmal wöchentlich, den gesamten Sommer lang. Die Samstagnachmittage wurden regelmäßig in Müssen in der Baumschule verbracht. Unter der Leitung von Thomas Wollner wurden die unterschiedlichen Gespanne auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet. Thomas Wollner hat sich auf die verschiedenen Hunderassen eingestellt. Er hatte bei auftretenden Schwierigkeiten immer einen Lösungsweg parat, so dass alle angetretenen Hunde und Ihre Führer ihre Prüfungen erfolgreich ablegen konnten.

04092016

Der Prüfungstag war super vorbereitet. Der Prüfungsausschuss war gut gelaunt und eine Treiberwehr stand auch zur Verfügung.
Nachdem die Schweißfährten ausgearbeitet waren und alle Hunde erfolgreich zum Stück gelangt waren, wurden die Gehorsamsfächer abgearbeitet. Nach den Beratungen des Prüfungsausschusses konnte allen Gespannen ihre Prüfungsbescheinigung übergeben werden.

Folgende geprüfte Gespanne gehen in Zukunft gemeinsam geprüft auf Jagd:

1. Neele von Maaskamp, Teckel Hartwig Thieß
2. Hugo von der Ilka Höhe, Schweitzer Niederlaufhund Dr. Melita Mucha
3. Bo von der Este, Foxterrier Hauke Jarms
4. Quwielli vom Uhlenkamp, Teckel Ute Olsson-Wollner
5. Camillo von der Loxstedter Wurth, Griffon Jürgen Drossel
6. Frida, Bayrischer Gebirgsschweißhund Dr. Ulrich Hübel
7. Ansa vom Erlenbrook, Teckel Jens Schindel

Auch in diesem Jahr konnten die Prüfungsfährten im Revier Müssen gearbeitet werden. Zur speziellen Vorbereitung und für die erschwerten Schweißprüfungen des DTK standen die Reviere Hühnerbusch von Wilhelm Preuße und Koberg Forst der Kreisforsten vom Förster Matthias Schatz zur Verfügung.
Den beiden Hochwildrevieren gilt ein besonderer Dank dafür, dass sie Schweißfährten mit sehr großen Verleitungen für die Hunde ermöglichen
.
Es wäre toll, wenn sich noch ein Revier finden würde, um die eine oder andere Schweißfährte legen zu können.
Thomas Wollner freut sich, wenn Sie ihn unter 04155/6100 anrufen und unterstützen.

Michael Lange
Hegering X
Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg e.V.

Posted in Allgemein, Hegering 10, News | Leave a comment