Monthly Archives: September 2019

BP2 Hundeprüfung 2019

Hundegruppe der Kreisjägerschaft stellte sich den Prüfern

Einen Sommer lang übten die Hundeführer nahezu jeden Samstag Gehorsam und in der Woche Schweißfährten. Endlich war es nun soweit der Prüfungstag war da. Die Kandidaten trafen sich pünktlich und auch die drei Prüfer ließen nicht auf sich warten. Zunächst mussten sich alle Hundeführer, ausgerüstet mit den Papieren ihrer Hunde beim Prüfungsleiter anmelden und natürlich die Prüfungsgebühr bezahlen. Nach einer einführenden Rede des Prüfungsleiters und des Obmannes der Prüfergruppe fand die Verlosung statt. Jeder wünschte sich nicht der erste zu sein und als letzter wollte auch keiner unbedingt an der Reihe sein. Diejenigen, die es dann traf, trugen ihr Schicksal mit Humor. Zuerst wurden die Hunde auf der Nachsuche für Schalenwild geprüft. Am Vortag hatten die Fährtenleger vier 400 Meter Fährten und zwei 800 Meter Fährten im Revier Müssen 1 gelegt. Mit zwei Fahrzeugen wurden die Prüfer, die Fährtenleger und jeweils ein Prüfling in die Nähe des Anschusses gefahren. Die Wartezeit vertrieb man sich mit fachsimpeln über Hundearbeit. In der Nacht hatte es geregnet und so hofften Alle, dass die Fährten doch noch den Duft gehalten hatten und die Suche für die Hunde nicht ganz so schwer war. Am Ende kam es dann auch so, dass alle Hunde am Stück ankamen und die Prüfung bestanden hatten. Jetzt war es bereits Mittag geworden und die Gehorsamsprüfung konnte beginnen. Bewertet wurden u. a. die Leinenführigkeit, folgen frei bei Fuß, Verhalten auf dem Stand und ablegen. Am Ende hatten es leider zwei Hunde nicht geschafft. Sie hatten beim Verhalten auf dem Stand nicht die Prüfungsanforderung gezeigt. Das klappt bestimmt beim nächsten Mal. Denn vorbereitet hatten sich alle sehr gut. Aber wie sagt man so schön, ein Hund ist auch nur ein Mensch.


Am Ende der Prüfung waren die Hundeführer, die Ausbilder und die Prüfer erleichtert. Alle stellten sich fröhlich zu einem Abschiedsfoto zusammen und stellten fest, dass es trotz der Aufregung doch ein schöner Prüfungstag war.


Im Rahmen der Gehorsamsprüfung stellten sich hier die Hundeführer mit ihren Hunden zum Prüfungsfach Verhalten auf dem Stand auf.

Fotos: Ute Olsson-Wollner

 

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uJ-Junge-Jäger-Schießen 2019 – Die Ergebnisse

Am 21. September fand das diesjährige uJ-Junge-Jäger Schießen auf dem Schießstand Heede statt.

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Gebt dem Rothirsch eine Stimme!

Gebt dem Rothirsch eine Stimme!

Online-Petition der Deutschen Wildtierstiftung e.V. unterstützt Anliegen des LJV Baden-Württemberg

Im Lauf des Jahres 2020 läuft bei in Baden-Württemberg die Rotwildrichtlinie aus. Der LJV Baden-Württemberg nimmt das zum Anlass zu fordern, den Umgang des Landes mit seinem Wappentier auf eine neue Basis zu stellen. Eine über 61 Jahre alte Rotwildverordnung, die Grundlage für die Richtlinie ist, ist keine zeitgemäße Basis mehr für die Behandlung unserer größten Säugetierart im Land. Sie widerspricht einem modernen Wildtiermanagement.

Bereits beim Parlamentarischen Abend des LJV im Mai haben wir einen ersten Aufschlag unternommen, das Thema Rotwild in der Politik zu platzieren. Nun starten wir mit der Aktion „Platz Hirsch“ eine weiterführende Kampagne. Bei der Baden-Württembergischen Jagd-und Fischereiausstellung in Ulm vom 20.-22.September 2019 gibt es ein Rotwild-Diorama und Informationen über unsere Kampagne. Weitere Aktivitäten werden folgen.

„Schützenhilfe“ bekommen wir seit dem 16.September von der Deutschen Wildtierstiftung e.V.: Sie hat eine Online-Petition gestartet, die sich an alle Jäger, Tier-und Naturfreunde wendet. Sie fordert das Land auf, die Lebensräume für Rotwild in Baden-Württemberg auszuweiten. Die Petition steht unter dem Motto „Gebt dem Rothirsch Eure Stimme“ und das aus gutem Grund: Sie wird die weltweit erste geröhrte Petition sein! Jede Stimme bedeutet eine Sekunde Hirschröhren, je 3.600 Unterstützerinnen und Unterstützer also eine Stunde. Je mehr mitmachen, umso länger wird das Röhren für Veränderungen im Sinne des Rotwildes. Die ungewöhnliche Petition soll Ende November öffentlichkeitswirksam der Landesregierung übergeben werden.

Machen Sie mit und unterstützen Sie die Petition der Deutschen Wildtierstiftung, die im Sinne unserer Rotwildkampagne ist und diese wirkungsvoll unterstützt.

Weitere Informationen und die Petition finden Sie hier.

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Kofferfalle wieder erlaubt in Schleswig-Holstein

Kofferfalle wieder erlaubt in Schleswig-Holstein

Ab sofort darf die Kofferfalle wieder durch den LJV geprüft & registriert und somit landesweit eingesetzt werden. Das LJV-Präsidium und der Arbeitskreis Niederwild im LJV begrüßen den Erlass, an dem lange gearbeitet wurde: "Mit diesem Erlass sind wir unserem Ziel, die jagdlichen Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein zu verbessern, ein großes Stück näher gekommen", stellt  LJV-Präsident Wolfgang Heins fest. Ebenso positiv äußert sich der Vorsitzende des Arbeitskreises Niederwild Revieroberjäger Christopher von Dollen: "Dies ist ein wichtiger Schritt für das Prädatorenmanagement zur Niederwildhege". Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) gibt folgenden Erlass bekannt:

Mit Datum vom 06.04.2009 wurde der LJV aufgefordert, die Registrierung von bis dato geprüften Kofferfallen zurückzunehmen und auch keine weiteren Kofferfallen mehr abzunehmen. Als Grund wurde seinerzeit die unzulängliche Selektivität der Kofferfalle genannt. Da vermutet wurde, dass der Köder für Vögel sichtbar sein könnte, wurde befürchtet, dass auch nicht jagdbare Arten gefangen werden. Bei Auftreten mehrerer Vögel (z.B. Rabenkrähen) wurde weiterhin die Verletzungsgefahr anderer Individuen bei diesem Fallentyp angeführt. Untersuchungen zur Kofferfalle wurden nicht durchgeführt.
Die insgesamt positiven Erfahrungen mit der Kofferfalle in anderen Bundesländern gaben Anlass, die Thematik neu zu überdenken. Die damals geäußerte Vermutung, dass mit der Kofferfalle nicht selektiv gefangen werden kann, konnte in der Praxis nicht bestätigt werden. Von besonderer Bedeutung bei der Fangjagd ist der tierschutzgerechte und selektive Fang, der nach Ansicht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung bei folgenden Konstruktionsmerkmalen von Kofferfallen gegeben ist:

  • Das Mindestmaß für den Kofferdeckel beträgt (180 cm x 90 cm x 20 cm).
  • Der Abstand vom Rand des Auslösers zum vorderen und seitlichen Fallenrand muss mindestens 60 cm betragen.
  • Es dürfen keine scharfen Kanten, Spitzen oder sonstige Verletzungsrisiken in den Fangraum ragen.
  • Die Fallhöhe des Kofferdeckels (gemessen vom vorderen Deckelrand) darf maximal 40 cm betragen.
  • Das Gewicht des Kofferdeckeis darf 35 kg nicht überschreiten.
  • Die Falle darf erst arretieren, wenn der Deckel vollständig geschlossen ist.
  • Der Fangraum muss bei vollständig geschlossener Falle abgedunkelt sein.

Sofern Kofferfallen die genannten Eigenschaften aufweisen, können diese ab sofort gemäß § 2 Absatz 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Fangjagdverordnung wieder abgenommen und registriert werden.

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