Monthly Archives: Januar 2020

Wolfsattacke auf Jagdhund: LJV fordert Rechtssicherheit

Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken ist der Einsatz von Jagdhunden in Wolfsgebieten nicht mehr möglich. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) fordert Bund und Länder auf, Rechtssicherheit nach schwedischem Vorbild zu schaffen

Anfang 2019 hat ein Wolf bei einer Jagd mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er die Hunde weiter attackierte. Zeugen haben den Vorgang bestätigt. Die Bissverletzungen stammen von dem Wolf, wie ein Tierarzt bestätigte. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation. Der zuständige Staatsanwalt hat nun in einem Telefonat gegenüber dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Jäger nach seiner Rechtsauffassung in keinem Fall hätte schießen dürfen – ungeachtet der Notstandslage. Nach Ansicht von Dr. Granzin ist dies „absurd“. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will Anklage erheben. Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) zeigten sich entsetzt. Sollte sich diese Rechtsansicht durchsetzen, werden Jäger wegen der strafrechtlichen Risiken künftig keine Jagdhunde mehr für Stöberjagden und Nachsuchen in Wolfsgebieten einsetzen. Der LJV fordert Bund und Länder auf, die Rechtsunsicherheit umgehend zu beenden.

„Wir fordern vom Gesetzgeber klare Regeln für einen derartigen Notstand!“, so LJV-Präsident Wolfgang Heins.: Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Es sei deshalb vollkommen inakzeptabel, dass diese im Einsatz nicht geschützt werden könnten. Auch anderen Hundebesitzern würde bei einem drohenden Urteil die Möglichkeit genommen, ihren Hund zu beschützen. Als vorbildlich sei die Rechtslage in Schweden zu bezeichnen: Dort können Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor müsse allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides war im Brandenburger Fall gegeben.

Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine zur vorbeugenden Seuchenbekämpfung wie der drohenden Afrikanischen Schweinepest – und Nachsuchen auf krankes oder verletztes Wild nicht möglich. In Deutschland lebt in jedem fünften Haushalt ein Hund, insgesamt etwa 9,4 Millionen Tiere. An Jäger und andere Hundebesitzer appellieren beide Verbände: Bei vermeintlichen Wolfsattacken umgehend einen Tierarzt einschalten und eine DNA-Probe sichern lassen. Der Nachweis von Wolf-DNA ist nur innerhalb weniger Stunden möglich. Viele Wunddesinfektionsmittel machen Proben unbrauchbar.

Die meisten Wolfsangriffe auf Hunde gibt es in Skandinavien von Oktober bis Dezember – zwischen 1995 und 2018 über 600. Laut Norwegian Institute for Nature Research endeten 400 davon für den Hund tödlich. Der LJV geht davon aus, dass auch in Deutschland die Zahl der Übergriffe auf Hunde zunehmen wird.

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Leben am und im Wasser: Hegelehrrevier bekommt neue Lern-Tafeln

Leben am und im Wasser: Seit dem 29. Januar stehen die neuen Lern-Tafeln im Hegelehrrevier des Landesjagdvberbandes Schleswig-Holstein. Aus wiederstandsfähigem Lerchenholz gefertigt, bilden die Tafeln in Verbindung mit dem neuen Steg – unserem neuen „Klassenzimmer auf dem Wasser“ – eine hervorragende Möglichkeit, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den Lebensraum Natur näherzubringen.

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Jagdhundeausbildung: Hundeführerlehrgang im Hegelehrrevier

Der LJV bietet ein eintägiges Seminar in Theorie und Praxis an für die Vorbereitung auf die Jagdhundeausbildung mit Berufsausbilderin Lisa Meyer. Erarbeitet werden alle Themen, um seinen Hund mit einem strukturierten Übungsaufbau auszubilden und zu trainieren. Es werden unter anderem folgende Inhalte behandelt:

  • Lerntheorien
  • Prüfungsordnung
  • Einarbeitung in den Apport
  • Schleppenarbeit
  • Einführung in die Wasserarbeit

Die unterschiedlichen Aufgabenbereiche werden theoretisch als auch praktisch im Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein gezeigt. Die Seminarleitung entscheidet hierfür welche Hunde für die praktischen Übungen in Frage kommen. Für Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein 80,-€ pro Person, für Nichtmitglieder 160,-€ pro Person inklusive Mittagessen.

Hier geht es zur Anmeldung:

ANMELDUNG: Hundeführerlehrgang

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Zur Vorbereitung der Landestrophäenschau 2020

Nachdem in den vergangenen Jahren die Landestrophäenschau außerhalb des Versammlungsraums der Landesverbandsversammlung im Zentrum der Outdoor-Messe gezeigt worden ist und auf außerordentlich großes Interesse stieß, soll diese Vorgehensweise beibehalten werden. Es soll also auch in diesem Jahr anlässlich des Landesjägertages (4.4.2020) im Rahmen der Outdoor-Messe in den Holstenhallen in Neumünster (3.-5.4.2020) eine Landestrophäenschau stattfinden. Alle Kreisjägerschaften sollen die jeweils zwei stärksten Trophäen aller Schalenwildarten, die im abgelaufenen Jagdjahr zur Strecke gekommen sind (auch als Fallwild), dort vorzeigen. Es soll auch in diesem Jahr vorweg eine Bewertung der angelieferten Trophäen erfolgen.

Die Umsetzung dieses Vorhabens erfordert die Anlieferung der Trophäen in den Kongressräumen im Foyer Nord der Holstenhallen in Neumünster schon am Mittwoch, dem 1.4.2020, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Es werden nur Trophäen angenommen, die mit einem vollständig ausgefüllten  Trophäenanhänger versehen sind, auf dem die Rubriken „Gewicht der Trophäe“ und „Bemerkungen“ nicht ausgefüllt sein sollen. Allerdings wird gebeten, die Rubriken „Hegegemeinschaft, Hegering und Revier“ mit den vollständigen Namen und nicht mit irgendwelchen Kürzeln oder Nummern auszufüllen und in der Rubrik „Erleger“ Vor- und Nachnamen lesbar anzugeben. Unterkiefer sollen den Trophäen nicht beigefügt sein und werden nicht entgegengenommen. Für jede empfangene Trophäe wird eine Quittung an den Einlieferer übergeben, die bei Wiederabholung am Sonntag, dem 5.4.2020, zwischen 18.00 und 19.00 Uhr zurückzugeben ist, nachdem auf ihr der Rückempfang bestätigt worden ist. Ohne Vorlage dieser Quittung wird keine Trophäe herausgegeben!

Die am Mittwoch angelieferten Trophäen werden am Donnerstag bewertet und dann im Forum  aufgehängt, wo sie während der Messeöffnungszeiten von den Messebesuchern besichtigt werden können.

Für die Bewertung werden alle Trophäen (Ausnahme Muffelwild) vom Brett abgenommen und so weit demontiert, dass eine Gewichtsfeststellung ohne Fremdkörper möglich ist. Auch Keilerwaffen können nur bewertet werden, wenn Gewehre und Haderer ohne Beschädigung vom Brett abgenommen und wieder montiert werden können. Aufgeklebte Keilerwaffen können nicht bewertet werden.

Für jede Trophäe wird eine Ergebnisurkunde für die Bewertung erstellt und mit zurückgegeben. Mit der Anlieferung der Trophäen erklärt der Inhaber sein Einverständnis mit dem vorstehend geschilderten Vorgehen.

Es ist vorgesehen, alle Trophäen zu fotografieren. Wenn ein Inhaber nicht damit einverstanden ist, dass seine Trophäe fotografiert wird, soll dieses auf der Rückseite des Trophäenanhängers vermerkt werden. Wenn dieser Vermerk nicht vorliegt, wird vom Einverständnis des Inhabers ausgegangen.

Das vorstehend geschilderte Vorgehen kann unseren Einblick in und unsere Information über die Entwicklung unserer Schalenwildbestände deutlich verbessern und liegt daher in unser aller Interesse. Es wäre deshalb wünschenswert, dass sich möglichst alle Erleger oder Inhaber infrage kommender Trophäen an diesem Vorhaben beteiligen und die Kreisjägerschaften trotz des frühen Termins rechtzeitig über die Entsendung entscheiden und den An- und Abtransport organisieren.

 

                                                                                                              Hans-Albrecht Hewicker

                                                                                                              Vorsitzender AK Schalenwild

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Vom Revier bis zur Ladentheke: LJV veranstaltet Wildbrethygiene-Seminar

Wildbrethygiene-Seminar – Schulung zur „kundigen Person“

Vom Revier bis zur Ladentheke – Zeitgemäße Wildbrethygiene und –vermarktung

Für eine hohe Fleischqualität ist korrekte Wildbrethygiene unabdingbar. Diese beginnt bereits vor dem Schuss. Ausschlaggebend ist aber auch die Behandlung des Wildbrets nach dem Schuss, das Erkennen von bedenklichen Merkmalen und viele weitere Faktoren. All diese Themen werden in dem Seminar vermittelt und die Teilnehmer zur „Kundigen Person“ geschult. Auch das Thema Vermarktungswege und –strategien werden aufgezeigt. das Seminar findet am 13. Juni von 9:3016:30Uhr in Grube statt. Hier geht es zur Anmeldung:

Anmeldung: Wildbrethygiene-Seminar

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Anerkannte Nachsuchegespanne aktualisiert

Der Landesjagdverband hat die Liste der anerkannten Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein aktualisiert. Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.

Liste: Anerkannte Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein

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Bestätigung von Jagdaufsehern: Zweites Jagd- und Naturschutzseminar geplant

Aufgrund der großen Nachfrage veranstaltet der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. in diesem Jahr ein zweites Jagd- und Naturschutzseminar. Das Seminar ist Grundlage für die Bestätigung zum Jagdaufesehern.

Anmeldung unter: https://bit.ly/2RfkHJ7

Jagd- und Naturschutzseminar 2020

vom 07.05.– 09.05.2020

Voraussetzung zur Bestätigung von Jagdaufsehern

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. veranstaltet  in Osdorf (bei Gettorf/ Kreis Rendsburg-Eckernförde) „Dibbern´s Gasthof“, Tel.: 04346 – 8700, ein Jagd- und Naturschutzseminar für alle LJV-Mitglieder und sonstige Interessierte. Die Veranstaltung ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifikationsgesetz Schleswig-Holstein anerkannt.

Meldeschluss:

Anmeldung online unter ljv-sh.de/events (Veranstaltungen) bitte bis zum 18.04.2020.

Die Lehrgangsgebühr beträgt für LJV-Mitglieder 175 Euro, für Nichtmitglieder 350 Euro. In der Seminargebühr sind alle Mittagsessen und Kaffeegedecke für die Dauer der Veranstaltung enthalten.

Für alle, die über die 3 Tage vor Ort ein Zimmer buchen möchten, besteht die Möglichkeit, im Landhaus Hammerich, Hauptstraße 3, 24251 Osdorf, Tel.: 043 46 – 412 822, E-Mail:   landhaus-hammerich@t-online.de oder   info@landhaus-hammerich.de zu übernachten. Bitte eigenständig buchen! Die Übernachtungskoten sind nicht in der Seminargebühr enthalten!

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Niederwildhege: LJV veranstaltet „Tag des Niederwildes“

Die Niederwildbesätze sind vielerorts zurückgegangen oder stagnieren. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der Wandel der Agrarlandschaft spielt hierbei eine ebenso große Rolle wie die Ausbreitung fremder Arten wie dem Marderhund oder dem Waschbär. Heutzutage erfordert es den besonderen Einsatz der Jägerinnen und Jäger, um geeignete Habitate für Niederwildarten wie Rebhuhn, Fasan und Feldhasen aber auch bedrohte Leitarten wie die Feldlerche zu schaffen. Diese Aufgabe kann nur gemeinsam durch den Jagd- und Naturschutz und die Landwirtschaft gelingen. Um verschiedene Möglichkeiten zur Biotopverbesserung aufzuzeigen, veranstaltet der Landesjagdverband Schleswig-Holstein am 13.06.2020 von 10.00-18.00Uhr auf Gut Augustenhof, 24251 Osdorf den „Tag des Niederwildes“, der Interessierten eine Plattform für Information und Austausch bietet. Vorträge zur aktiven Niederwildhege, Prädatorenmanagement, Stillegung von Flächen bis hin zu Auswilderungsmaßnahmen bieten ein vielfältiges Programm an diesem Tag. Zahlreiche Aussteller und Experten sind vor Ort.

Die Teilnahme/Eintritt ist kostenlos

Weitere Informationen finden Sie unter: https://ljv-sh.de/event/tag-des-niederwildes/

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Junge Jäger Abend bei Frankonia

Am 13. Dezember waren wir beim #JungeJäger-Abend in der neuen Frankonia-Filiale in Kaltenkirchen zu Gast! Auf dem Programm standen Schießkino, Late-Night-Shopping und jagdlicher Klönschnack in entspannter Atmosphäre. Natürlich gab es auch eine kleine vorweihnachtliche Auslosung.

Wir planen noch zwei weitere Termine mit ähnlichem Ablauf! Die Termine sollen Mitte/Ende Januar und im Februar stattfinden. Falls ihr also Interesse haben solltet, könnt ihr euch jederzeit an uns wenden unter: info@ljv-sh.de

Eure Jungen Jäger SH

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Prüfung zum Jagdgebrauchshornbläserabzeichen „C“

Im Rahmen der OUTDOOR jagd & natur 2020 wird allen Bläserinnen und Bläsern die Möglichkeit für die Prüfung zum Jagdgebrauchshornbläserabzeichen „C“ geboten. Bläserinnen und Bläser im Landesjagdverband können ab sofort eine Prüfung zum neuen Jagdgebrauchshornbläserabzeichen „C“ ablegen. Das Abzeichen dient der Sicherheit im Jagdbetrieb und fördert den Erhalt des jagdlichen Brauchtums. Durch das Abzeichen weisen sich die Inhaber als geprüfte Bläser aus, die die erforderlichen Kenntnisse zur bläserischen Leitung einer Jagd erworben haben. Infos und Prüfungsordnung gibt es über die Landesobfrau für das Jagdhornblasen.

Die Prüfung findet am 04. April 2020 von 14.45Uhr bis 17Uhr auf dem Messegelände der Holstenhallen in Neumünster statt. Geprüft wird in einem separaten Raum unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

ANMELDUNG: Die Anmeldung erfolgt über die Landesobfrau für das Jagdhornblasen Frau Mandi-Rose Wargenau-Hahn unter:

landesblaeserobfrau1@gmx.de

Anmeldeschluss: 28.03.2020

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen sich um 14.45 Uhr mit der Landesbläserobfrau und der Prüfungskommission am Messestand des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein (Eingangshalle/Foyer):

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