Monthly Archives: März 2020

Kitzrettung in Zeiten von Corona

Die Zeit der Kitzrettung steht bevor und es häufen sich die Fragen, ob die klassischen Kitzrettungsmaßnahmen weiterhin in Zeiten von Corona möglich sind.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. gibt hierzu folgende Empfehlungen (Stand 30.03.2020):

  • Absuchen der Flächen mit Hund – ja, sofern Hundeführer und Hund alleine sind. Erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.
  • Absuchen der Fläche in der Gruppe oder mit Menschenkette – nein
  • Aufstellen von Vergrämungsmaßnahmen – ja, sofern alleine und im Rahmen des gesetzlichen Rahmens. Erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.
  • Absuchen der Flächen mit Drohnen – ja, mit der Maßgabe, dass das Team aus Drohnenpilot und Wildbeobachter (unter Beachtung der Mindestabstände (1.5 m) untereinander) völlig getrennt von dem Team der Wildtierberger (bestehend aus max. 2 Personen unter Beachtung der Mindestabstände (1.5 m) untereinander) in der Fläche arbeitet. Kontakt zwischen Drohnenteam und Wildtierbergeteam besteht vor, während und nach dem Einsatz ausschließlich über Telefon oder Funk

Die vorgenannten Regelungen geben den aktuellen Stand (Stand 30.3.2020) wieder und beziehen sich auf das Land Schleswig-Holstein.
Bitte beachten Sie mögliche weiterreichende örtliche Restriktionen!

Bitte halten Sie sich strikt an die Vorgaben von Bund, Land und Ihren örtlichen Gesundheitsbehörden. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sichere Option! Auch und gerade in Zeiten von Corona gilt der alte jagdliche Grundsatz: Sicherheit geht vor!

Weitere Informationen finden sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html

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Anerkannte Nachsuchegespanne aktualisiert

Der Landesjagdverband hat die Liste der anerkannten Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein aktualisiert. Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.

Liste: Anerkannte Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein

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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Jagd:

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Jagd:

Einzeljagd ist weiterhin erlaubt, Gesellschaftsjagden sind untersagt   

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung weist darauf hin, dass die Jagdausübung im Land auch unter den derzeitigen Umständen der Corona-Pandemie grundsätzlich weiterhin möglich und vorgesehen ist. Konkret erlaubt sind sämtliche Formen der Einzeljagd, die Jagdhundeausbildung und notwendige Revierarbeiten. Untersagt sind Gesellschaftsjagden (mehr als vier Jägerinnen und Jäger im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang) sowie sonstige Zusammenkünfte von Jägerinnen und Jägern.

Für die genannten Tätigkeiten haben Revierinhaber folgendes zu beachten:

  • Bei allen Handlungen ist der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausgenommen sind Angehörige des eigenen Hausstands oder eine weitere Begleitperson. Die Einhaltung der behördlich bestätigten Abschusspläne ist zu gewährleisten.
  • Die Prophylaxe zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist weiterhin notwendig, weshalb das Schwarzwild weiter intensiv bejagt werden muss.
  • Im Falle von Wildunfällen im Straßenverkehr ist der Einsatz des Jagdausübungsberechtigten unverzichtbar und nicht zuletzt aus Gründen des Tierschutzes gefordert.
  • Die rechtlich verankerte Pflicht zur Vermeidung von Wildschaden ist zu beachten.

Die Fahrt ins Revier als Pächter, Eigenjagdbesitzer oder Jagderlaubnisscheininhaber ist keine Reise aus touristischem Anlass. Die Jagdausübung ist eine notwendige Tätigkeit und damit verbunden ist auch die Anreise ins Revier nach Schleswig-Holstein zulässig. Alle weiteren möglichen Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus sind bei der Jagdausübung uneingeschränkt zu beachten.

Quelle: MELUND/26.03.2020

Jagd in der Corona – Was müssen Jäger wissen?

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Erfassung der Marderartigen und Neozoen 2020

Das Wildtier-Kataster erfasst in diesem Jahr 2020 die Marderartigen, Neozoen und Biber. Ihre Daten können Sie gern wie jedes Jahr online unter www.wtk-sh.de eingeben. Dazu müssen Sie einen Zugang für Ihr Revier beantragen, falls Sie diesen noch nicht besitzen.

Um Ihnen die Eingabe zu erleichtern, finden Sie auf der WTK Homepage ein Anleitungsvideo, in dem das Ausfüllen des Onlinebogens erläutert wird.

Natürlich ist auch nach wie vor die Abgabe der Erfassungsbögen per Post oder per Mail möglich.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern jederzeit unter melden@wtk-sh.de zur Verfügung. Außerdem möchten wir uns für Ihr ehrenamtliches Engagement am WTK bedanken, denn nur durch Ihre Kooperation sind ein langfristiges Monitoring und ein Schutz unserer heimischen Wildtiere möglich.

Datenerfassung online – hier erklären wir, wie es ganz einfach geht.

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Zeitschrift „Jäger in Schleswig-Holstein“ – Ihre Meinung zählt!

Der Jäger in Schleswig-Holstein ist unser Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Ihre Meinung ist uns wichtig! Das Heft attraktiv zu halten und weiterzuentwickeln ist unser Bestreben. Helfen Sie uns dabei! Schencken Sie sich 5 Minuten Ihrer Zeit und beantworten die folgenden Fragen.

Hier geht´s zur Umfrage!!!

Herzlichen Dank,

Ihr LJV-Team

 

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Wildpark Eekholt braucht Ihre Hilfe!!!

Wir alle befinden uns aktuell in einer Ausnahmesituation, in der Solidarität und gemeinschaftliches Engagement einen hohen Stellenwert haben. Das öffentliche Leben ist weitestgehend heruntergefahren.

Auch unser Kooperationspartner, der Wildpark Eekholt muss mindestens bis zum 19.04.2020 geschlossen bleiben und verliert bis dahin sämtliche Einnahmen. Schon jetzt stehen dramatische Einnahmeausfälle fest und staatliche Hilfen sind dringend notwendig!

Die landesweit anerkannte Umweltbildungseinrichtung trifft es besonders hart: per Erlass müssen alle Buchungen von Schulklassen und Kindergärten im Rahmen ein- und mehrtägiger Umweltpädagogischen Betreuungen bis Ende 2020 abgesagt werden. Eine laufende staatliche Unterstützung erhält die rein private Bildungseinrichtung nicht. Für den Wildpark Eekholt bedeuten die momentan hunderte von stornierten Betreuungen täglich weitere gravierende Einnahmenverluste.

Die ausreichende und sichere Versorgung der Eekholter Tiere hat jetzt oberste Priorität. Die Eekholter Mitarbeiter bilden Notfallteams und kümmern sich um die Versorgung, medizinische Betreuung und auch um die Fortführung von Trainings- und Beschäftigungsmaßnahmen.

Der Wildpark Eekholt ist ein rein privater Betrieb, der sich seit 50 Jahren gemeinnützig in der Umweltbildung, dem Artenschutz und Betrieb einer Vogelpflegestation engagiert. Im Gegensatz zu vielen anderen zoologischen Einrichtungen oder Umweltbildungseinrichtungen erhält der Wildpark jedoch keinerlei staatliche Unterstützung!

Der Wildpark Eekholt bittet jetzt alle Freunde und Unterstützer dringend um Hilfe, damit er diese noch nie erlebte Situation durchstehen und auch in Zukunft Menschen für einen sorgsamen Umgang mit der Natur begeistern kann.

Bitte unterstützen Sie den Wildpark Eekholt und spenden zugunsten des Förderungsvereins WILDPARK EEKHOLT e.V.! Bitte tragen Sie mit Ihrer Spende von 15, 30, 50 Euro oder jedem anderen Betrag Ihrer Wahl dazu bei.

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und Ihre Spende ist steuerlich voll abzugsfähig.

Stichwort „Spende Corona-Krise“ IBAN: DE 7623 0510 3005 1035 4426, Sparkasse Südholstein

Unter www.wildpark-eekholt.de ist eine Online-Spendenfunktion eingerichtet.

Auch mit der Übernahme einer Tierpatenschaft können Sie helfen. Ansprechpartnerin ist Gunda Kubich, 04327/9923-0.

Alle Eekholter und vor allem die tierischen Zwei- und Vierbeiner danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre wichtige Unterstützung.

 

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Jagd trotz Corona-Krise notwendig

DJV-Eilbrief an Bundeslandwirtschaftsministerin: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest macht Jagd notwendig. Jäger müssen von Einschränkungen wie Ausgangssperren ausgenommen sein. Sonst drohen zudem Ernteausfälle durch Wildtiere. Jagd hilft der Landwirtschaft und damit einer systemrelevanten Daseinsvorsorge. 
Das Corona-Virus legt immer weitere Teile des öffentlichen Lebens lahm. In einem Eilbrief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Dr. Volker Böhning, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), deutlich gemacht, dass Jäger wegen ihrer gesellschaftlich relevanten Aufgaben generell von weitergehenden Beschränkungen ausgenommen werden müssen. „Eine etwaige Ausgangssperre würde Jagd auf Wildschweine unmöglich machen. Und damit auch den Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“, sagte Dr. Böhning. Diese ist nur noch wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Eine Verbreitung der Tierseuche hätte gravierende wirtschaftliche Folgen für die deutsche Landwirtschaft. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko eines Eintrags der Seuche durch Wildschweine aus Westpolen und Belgien als hoch ein.

Daseinsvorsorge: Jagd verhindert große Ernteausfälle

Der DJV-Brief ging auch an Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Darin erläutert der Verband, dass das Infektionsrisiko für Jäger bei einer Einzeljagd vom Hochsitz aus extrem gering ist. Diese Form der Jagd ist beginnend mit der Aussaat von Sommerkulturen enorm wichtig. Wildschweine und andere Wildtiere würden sonst große Schäden in Mais, Raps und Getreide verursachen. Gravierende Ernteausfälle wären die Folge. Jäger tragen unmittelbar zur systemrelevanten Daseinsvorsorge bei, indem sie Wildschäden auf Wiesen und Feldern verhindern.

Hochwasserschutz durch Jagd

Die Jagd auf invasive gebietsfremde Arten ist ebenfalls erforderlich, um teils erhebliche Schäden zu verhindern. Die aus Südamerika stammende Nutria beispielsweise vermehrt sich stark. Sie unterhöhlt Entwässerungsgräben oder Deiche und gefährdet damit den Hochwasserschutz. Aus Tierschutzgründen ist die Nachsuche mit Jagdhunden nach Wildunfällen regelmäßig erforderlich. Alle zweieinhalb Minuten passiert ein Wildunfall in Deutschland.

Jäger sind gesetzlich verpflichtet, für einen gesunden, artenreichen Wildbestand zu sorgen. Wildschäden in Wald und Feld sollen sie  per Gesetz durch Jagd eindämmen. Sie müssen zudem im Zuge der Seuchenprävention und -bekämpfung mit Behörden zusammenarbeiten.

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Corona und der LJV

Der LJV SH ist sich seiner Verantwortung bewusst und setzt zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, seiner Mitglieder und Mitarbeiter*innen um.

Der LJV SH nimmt die Hinweise zum Corona-Virus sehr ernst. Wir alle sind aufgefordert, die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen, damit alle Menschen, die darauf angewiesen sind, angemessen medizinisch versorgt werden können.

So eine Situation ist auch für uns neu. Doch uns ist klar, dass wir sie nur durch entschlossenes gemeinsames Handeln meistern können! So sehr der LJV SH sich für die Jagd, den Natur- und Artenschutz einsetzt, gilt seine Solidarität in diesen besonderen Zeiten daher selbstverständlich allen möglichen Betroffenen dieser Krise. Wir tuen unsererseits alles, um Ansteckungsgefahren zu vermindern und den Kampf gegen das Virus zu unterstützen.

Wie für das gesamte Alltagsleben in Deutschland hat die Corona-Krise deshalb aber natürlich auch für die Arbeit des LJV SH einige Auswirkungen. Wir möchten Sie mit den Informationen an dieser Stelle darüber informieren.

Was bedeutet die Corona-Krise für …

… die Arbeit des LJV SH

Unser Einsatz für unsere Mitglieder, die Jagd und Hege geht unvermindert weiter. Doch die Bedingungen, unter denen wir während der Krise arbeiten, ändern sich wie vielerorts.

Zum Schutz seiner Mitarbeiter*innen und der Bevölkerung wird der LJV SH bzw. das Wildtier-Kataster die Präsenz in der Geschäftsstelle in Flintbek drastisch verringern und soweit möglich auf mobiles Arbeiten von zuhause umstellen.

Da seit dem 17. März alle Schulen und Kitas in Schleswig-Holstein geschlossen sind, müssen einige unserer Mitarbeiter*innen zudem ihre Kinder betreuen.

Wir möchten Sie deshalb um Verständnis dafür bitten, dass es aufgrund der besonderen Situation zu Einschränkungen und verspäteten Reaktionen unsererseits kommen wird.

Die Geschäftsstelle des LJV SH ist zwar weiterhin geöffnet. Wir bitten aber darum, zum Schutze unserer Mitarbeiter*innen vorerst auf einen persönlichen Besuch zu verzichten und sich mit ihren Anfragen per Mail oder Telefon an uns zu wenden.

… die Erreichbarkeit des LJV SH

Da unser Büro in nächster Zeit weitgehend leer stehen, wird die telefonische Erreichbarkeit des LJV SH bis mindestens Mitte April leider eingeschränkt sein und der Kommunikationsweg vorrangig über E-Mail gewährleistet werden. Sie erreichen uns entweder über die allgemeine Mailadresse unter info@ljv-sh.de. Darüber hinaus sind die einzelnen Mitarbeiter*innen über ihre Mailadresse erreichbar.

… die Veranstaltungen des LJV SH

Der LJV SH tritt bis Ende Juni nicht als Gastgeber eigener Veranstaltungen auf.

Geplante Veranstaltungen bis dahin sind abgesagt bzw. verschoben.

Auch das Hegelehrevier und das Schwarzwildübungsgatter sind vorerst für Publikumsverkehr geschlossen.

… die Bestellungen im LJV-Shop

Bestellungen über den LJV-Onlineshop werden weiterhin bearbeitet und ausgeliefert. Längere Bearbeitungs- und Lieferzeiten sind leider unvermeidbar.

Solidarität mit den Betroffenen

Die derzeitige Situation ist eine besondere für alle Menschen im Deutschland und Europa. Wir alle müssen im Sinne einer größtmöglichen Solidarität mit den Betroffenen der Corona-Krise unsere Art zu leben und zu arbeiten ändern. Der LJV SH möchte seinen Teil dazu beitragen. Und wir möchten Sie nochmals um Entschuldigung bitten, falls Ihnen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen.

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Jägersilvester wird verschoben

Das Jägersilvester 2020 wird verschoben. Dies gab der Veranstalter heute bekannt. Im Zuge der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus wird das Jägersilvester 2020, welches am 28. März auf Schloss Wotersen stattgefunden hätte, auf einen neuen Termin gelegt. Die Karten behalten ihre Gültigkeit.

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Veranstaltungen abgesagt

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Umgang mit dem Corona-Virus werden vorerst alle Veranstaltungen des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. bis zum 14. April 2020 abgesagt bzw. auf unbestimmte Zeit verschoben.

Dies betrifft u.a.:

  • Landesjägertag – 4. April 2020
  • Landespflanzenbörse – 3.-5. April 2020 – Vorbestellungen werden bearbeitet – wenden Sie sich für weitere Infos an folgenden Kontakt: Link
  • Prüfung zum Jagdgebrauchshornbläserabzeichen „C“-  4. Apirl 2020
  • Jagd- und Wildschadensseminar 3. April 2020 – Das Seminar wird verschoben
  • Bogenjagdseminar – 5. April 2020
  • Messe: OUTDOOR jagd & natur – 3.-5. April 2020
  • Trophäenbewertung – 2.-5. April 2020
  • Landestrophäenschau – 2.-5. April 2020
  • Motorsägenlehrgang – 28. März 2020
  • Jugendobleutetagung – 3. April 2020
  • Jahrestagung der Obleute für Öffentlichkeitsarbeit – 21. März 2020

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Landesjägertag 2020 abgesagt

Aufgrund der aktuellen Situation im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus, hat sich das Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. dazu entschieden, den Landesjägertag 2020 abzusagen. Der Landesjägertag sollte am 04. April 2020 in Neumünster stattfinden. Der Entschluss wurde im Rahmen der Sitzung des erweiterten Präsidiums des LJV am 11. März 2020 mitgeteilt. Die Entscheidung hierzu fiel dem Präsidium nicht leicht. „Wir meinen, dass wir uns in dieser Situation mit der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, die auch wir haben, richtig entschieden haben“, so LJV-Präsident Wolfgang Heins. Weiterhin bat die Verbandsführung alle Untergliederungen auf Kreis- und Hegeringsebene kritisch zu hinterfragen, ob weitere Versammlungen durchgeführt werden sollen.

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OUTDOOR 2020 abgesagt

Aus aktuellem Anlass wird aufgrund des Erlasses der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung vom 10. März 2020 in Bezug auf die Verbreitung des Coronavirus die Messe OUTDOOR jagd & natur, die vom 03.-05. April 2020 stattfinden sollte, abgesagt.

Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern dürfen bis zum 10. April 2020 in Schleswig-Holstein nicht durchgeführt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie zeitnah bei der nächsten Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

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Jagd in Schleswig-Holstein – so vielfältig, wie das ganze Land

Premiere des LJV-Imagefilms am 12.3.20 um 12 Uhr.

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Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) und die Kreisjägerschaften sind gemeinnützige Vereine. Sie sind berechtigt, gem. § 51 AO Spenden zu empfangen und Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 200EUR genügt es, wenn der Empfänger (bspw. der LJV bzw. die Kreisjägerschaft) eine Körperschaft im Sinne des § 5.1.Nr 9 Körperschaftssteuergesetz ist. In diesem Fall reicht der Überweisungsbeleg zuzüglich einiger Angaben über den Empfänger der Zuwendungen aus, um diese von den Steuern absetzen zu können. Es muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, angegeben werden. Weitere wichtige Angaben auf dem zu erstellenden Beleg sind die Angaben über die Freistellung lt. Körperschaftssteuerbescheid und ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Dies kann alles der Spender/Beitragszahler auf einem Beleg vermerken. Ein Vermerk auf dem Beleg und dem Überweisungsträger dazu sind im Rahmen der Steuererklärung ausreichend.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. und die Kreisjägerschaften in Schleswig-Holstein machen dazu folgende Angaben:

Liste der Steuernummern: LJV & Kreisjägerschaften

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2020 erfolgreich gestartet: Bläserseminar am Nordostseekanal in Rendsburg wieder ein voller Erfolg

Die Bläserseminare in Rendsburg erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Schon bald nach der Ankündigung Ende 2019 waren so viele Anmeldungen eingegangen, dass Landesbläserobfrau Mandi-Rose Wargenau-Hahn zwei Seminare hätte veranstalten können. Sie musste also vielen der Interessierten absagen. Im Jugendfeuerwehrzentrum war zum Übernachten nicht genügend Platz, so dass einige Bläser in einem nahegelegenen Hotel unterkommen mussten. Eine große organisatorische Herausforderung für Renate Meyer, aber letztendlich hat sie für jeden Teilnehmer ein nettes Plätzchen gefunden.

Ein Grundprinzip des Seminars ist es, das in relativ kleinen Gruppen geübt wird. So kann der Übungsleiter auf die Wünsche der einzelnen Teilnehmer direkt eingehen. Mit neun Übungsleitern konnte die Anzahl der Bläser auf höchstens 10 pro Gruppe gehalten werden. Jeder der hochqualifizierten Übungsleiter bot für seinen Bereich in „B“ oder in „Es“ Basisarbeit an, um dann gezielt in die vorbereiteten Themen einsteigen zu können.

Es gab wieder Anfängerunterricht, aber auch  spezielle Wünsche konnten erfüllt werden. So bot z. B. Dr. Gregor Steidle erstmalig das Thema „Rund um die Jagd zu Pferde“ an. Wertungsrichter und langjähriger Übungsleiter Günter Lunemann aus NRW ging  speziell auf die Besonderheiten eines Wettbewerbes ein und fand dann in seinen Übungseinheiten auch mal die gesamte Bläsergruppe Dänischer Wohld vor. Am 14. Juni 2020 findet auf dem malerischen Gelände der Stiftung Louisenlund in der KJS Eckernförde der Landesbläserwettbewerb, mit „Offener Klasse“ – „Wettbewerb-nein danke-gibt es nicht!“, statt.

Auch die Teilnehmer beim „Bass und Stopfen“, rund um Übungsleiter Michael Mull, hatten eine lehrreiche Zeit. Viele kannten ihn noch von der klangvollen Landeshubertusmesse in Lübeck und konnten nun im kleinen Kreis ihr Können verfeinern.

Besondere Begeisterung empfanden die Bläser/innen in der Übungseinheit„Es-Horn-Schnupperkurs“, welcher für Neueinsteiger galt. Die drei verschiedenen Übungsleiter bauten auf das Erlernte des Vorherigen auf und sorgten so für eine lückenlose Ergänzung und Festigung der Basisarbeit. Auch nach drei Tagen Es-Horn schwärmten die Teilnehmer noch immer über so manchen Aha-Effekt.

Neu war in diesem Jahr ebenso, dass man das Jagdgebrauchshornbläserabzeichen erwerben konnte. Damit kann man nach Außen zeigen, dass man Jagden bläserisch begleiten kann. Dafür hatten sich 16 Bläser angemeldet. Seit Freitagabend wurden die Aspiranten durch Gunda Mohr, Max Unger und die Landesbläserobfrau intensiv auf diese   Prüfung am Sonntag vorbereitet.  Zunächst wurden 3 Signale aus einer Auswahl von 13 gezogen, welche dann nacheinander und einzeln vorgetragen werden mussten. Alle Bläser haben bestanden und trugen stolz das kleine Jagdhorn, das extra für diese Prüfung kreiert worden war und zeigten ihre dazugehörige Urkunde. Herzlichen Glückwunsch hierzu!

Die Übungseinheiten speziell für Corpsleiter wurden gezielt auf den kommenden Landesbläserwettbewerb ausgerichtet, darüber hinaus wurde die Notenlehre von vielen weiteren Teilnehmern angenommen.

Das Seminar ist u.a. so beliebt, weil jeder Teilnehmer bis zu drei verschiedene Übungsleiter kennenlernen kann und beim gemeinsamen grünen Abend die speziellen Talente einzelner Teilnehmer und bereits Erlerntes vorgetragen wird. Die Übungsleiter trugen mit ihren Hörnern ein konzertantes Stück in solcher Vollendung vor, das sie dafür mit Recht tosenden Beifall erhielten.

Für die gute Stimmung auf dem Seminar tragen sicher nicht zuletzt die hervorragende Verpflegung und die herzliche und stets aufmerksame Bedienung  in der Küche und  Kantine bei. Vielen Dank.!

Dann bis zum nächsten Jahr vom 26.2. bis 28.2.2021!

Jörn Neupert und Bianka Randschau

 

Hier finden Sie den Bericht als Download

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Landesparcoursschießen „Mannschaft“ – 2020

Jagdliches Schießen

Am 29. und 30. Mai 2020 findet das Landesparcoursschießen der Mannschaften statt. Gemeldet werden können Mannschaften mit mindestens vier und maximal sechs Jägern oder Jägerinnen. Alle Schützen einer Mannschaft müssen Mitglied des LJV Schleswig-Holstein und einer Kreisjägerschaft bzw. eines Hegeringes innerhalb einer Kreisjägerschaft sein. Jede Kreisjägerschaft kann auch mehrere Mannschaften melden nach dem Prinzip „wer mitschießen möchte, der soll auch die Gelegenheit dazu bekommen“. Aber Achtung: Der Schwierigkeitsgrad darf sicher als sehr anspruchsvoll bewertet werden.

Hier geht es zur ANMELDUNG

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Was ist neu für Jäger im Waffenrecht?

Büchse mit Schalldämpfer

Gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes veröffentlicht. Grundlage sind zahlreiche Anfragen von Jägern, die FWR und DJV in den letzten Tagen erreicht haben. Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte oder Waffenverbotszonen: Die Novelle bringt einige Änderungen mit sich. Insgesamt 26 häufig gestellte Fragen haben FWR und DJV zusammengetragen und beantwortet.

Bereits jetzt sind Änderungen des Waffengesetzes in Kraft, die Jäger betreffen. Diese umfassen unter anderem den Erwerb von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik. Jäger müssen zudem Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Frage-Antwort-Papier: Was ist neu im Waffenrecht?

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