Monthly Archives: August 2020

Neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten

Mit der Verkündung der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes, treten ab heute neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten in Kraft. Demnach sind beim Fang oder Erlegen von Schwarzwild Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel, zum Beispiel Zielfernrohre, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, zu verwenden oder zu nutzen; dies gilt nur für Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Jahresjagdschein mindestens ein Jahr besessen haben; waffenrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter folgendem Link:

 

(Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 14; Kiel 27. August 2020)

Die ursprüngliche Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018 finden Sie unter folgendem Link: Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018

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Tagung der Kreisbläserobleute und Corpsführer abgesagt

Tagung der Kreisbläserobleute und Corpsführer abgesagt
 

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Landesbläserschaft

 

Liebe Kreisbläserobleute, Corpsführer und Freunde der Jagdmusik,

aufgrund der besonderen Situation in diesem Jahr hat der Landesbläservorstand, mit Absprache des Landesjagdverbandes, sich dazu entschlossen die Tagung der Kreisbläserobleute und Corpsführer am 19. September 2020 abzusagen. Vorrangige Priorität hat eure und unsere Gesundheit.

Damit ihr trotzdem über die Geschehnisse in der Landesbläserschaft informiert seid, möchte ich euch, wie auf der Obleutetagung, einen kleinen Rückblick und eine Vorschau auf das kommende Bläserjahr geben.

Wir blicken auf eine sehr ausdrucksstarke Landeshubertusmesse in Lübeck zurück. Das große musikalische Gemeinschaftserlebnis klingt sicherlich noch bei vielen Bläser/innen und aktiven Gästen aus anderen Landesjagdverbänden nach. Ich habe ein großes sehr positives Feedback von vielen Zuhörern bekommen.

Unser Dank gilt vor allem unserem musikalischen Leiter Michael Mull, der uns zu diesem Klangerlebnis, gemeinsam mit den Pauken, vereint hat. Ein herzliches Dankeschön geht natürlich auch an die Kreisjägerschaft Lübeck mit ihrem Organisationsteam. Die Nähe zur St. Marien-Kirche, Hotel, Ratskeller und Gemeindehaus, sowie die Versorgung war ein „Rundumsorglos Paket“.

Marco von Hellms war in dieser Zeit unterwegs zur Bundestagung der Landesbläserobleute.

Der Bundeswettbewerb findet dann im Jahr 2022 statt. Der Austragungsort wird nicht Kranichstein sein, aber sich in Hessen befinden. Näheres ist noch nicht bekannt.

Das Fortbildungsseminar für Jagdhornbläser/innen in „B“ und „Es“ in der Jugendfeuerwehrschule in Rendsburg, war wieder vollständig ausgebucht. Kompetente Übungsleiter aus Nah und Fern konnten interessante Themen vermitteln und so manch musikalische Verbindung wurde geknüpft und musikalische Freundschaften vertieft.

Doch dann kam Corona und veränderte unser Leben, Kontakte einstellen, Rücksicht nehmen und insbesondere unser geliebtes Jagdhornblasen war in der Gemeinschaft nicht mehr möglich.

Es sollte doch das Jahr unserer Jagdhörner werden. Alle Veranstaltungen mussten abgesagt werden, so auch der Landesjägertag, Landesbläserwettbewerb in Louisenlund in der KJS Eckernförde, der Bundesbläserwettbewerb, Landesjägerball und auch die Verantwortung für die Ausführung der Jugend-Bläser-Freizeit im Wildpark Eekholt konnten wir nicht übernehmen.

Der Landesbläserwettbewerb soll im nächsten Jahr in Louisenlund nachgeholt werden.

Ich danke Marita Hansen als Kreisbläserobfrau und der Kreisjägerschaft Eckernförde mit ihrem Organisationsteam recht herzlich für die tolle Zusammenarbeit und die Vorbereitung.

Eine neue Ausschreibung und der Termin folgen in Kürze. Der Landesbläservorstand hat sich beraten und möchte neben der „Offenen Klasse“ nun auch die Abnahme des Jagdgebrauchshornbläserabzeichens im nächsten Wettbewerb ausschreiben.

Voraussichtliche Termine im Bläserjahr 2021

  • Landesjägerball
  Termin 2021 20.02.
  • Fortbildungsseminar in Rendsburg
Termin 2021 26.02.- 28.02
  • Landesjägertag und Outdoor- Messe in NMS
Termin 2021 09.04.-11.04.
  • Landesbläserwettbewerb in  Louisenlund
Termin 2021
  • Jugend-Bläser-Freizeit
Termin 2021 24.09. –  26.09.
  • weitere Termine u.a. Großveranstaltungen LJV
werden bekannt gegeben.

Eine Landeshubertusmesse ist für das Jahr 2022 geplant. Gerne nimmt der Landesbläservorstand Bewerbungen für die Ausrichtung der nächsten Landeshubertusmesse an.

Wie ihr alle im Nachruf erfahren habt, ist Jörn Neupert, unser langjähriges Vorstandsmitglied, plötzlich und unerwartet am 16.07.2020 für immer von uns gegangen. Wir alle haben Jörn viel zu verdanken. Wir werden sein Andenken in Ehren halten.

Zu den Wahlen:

Alle gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Versammlung im Amt. Unsere Beisitzerin Bianka Randschau übernimmt kommissarisch das Amt von Jörn Neupert.

Ich bedanke mich bei allen Kreisbläserobleuten für die konstruktive Zusammenarbeit. Ihr seid diejenigen, die wichtige Informationen weiterleiten und für das Wohl und den Zusammenhalt in euren Kreisbläserschaften im Sinne des jagdlichen Brauchtums wirkt. Ein Dank an die vielen Corpsführer/innen, die viele Stunden im Jahr die Bläser/innen mit Geduld ausbilden.

Natürlich gilt auch mein Dank allen Jagdhornbläser/innen, die sich fortbilden und fleißig Ansatz und Ton üben. Alle gemeinsam vertreten mit ihrer klangvollen Jagdmusik hervorragend die Landesjägerschaft in der Öffentlichkeit.

Ich wünsche euch allen viel Gesundheit, Waidmannsheil und behaltet euren Ansatz und guten Ton.

 

Mit freundlichen Bläsergrüßen

Waidmannsheil und Hörnerklang

im Namen des Landesbläservorstandes

Mandi-Rose Wargenau-Hahn

12.08.2020

 

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Nationales Waffenregister 2: Änderungen für Waffenbesitzer

Zum 01. September 2020 wird die Europäische Feuerwaffenrichtlinie auf Bundesebene umgesetzt. Für Waffenbesitzer sind folgende Änderungen zu beachten:

  • Waffenbesitzer erhalten eine persönliche Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID). Die NWR-ID beginnt mit einem „P“. Zusätzlich erhalten Waffenbesitzer eine Erwerbs-ID, die durch ein „E“ gekennzeichnet ist. Die ID’s sind 21-stellig.
  • Die ID’s werden nur für den Kontakt (Kauf, Verkauf, Reparatur) mit einem Händler bzw. Büchsenmacher benötigt.
  • Alle Waffenbesitzer können ihre persönliche NWR-ID und Erwerbs-ID bei ihrer zuständigen Behörde (Waffenbehörde) anfordern. Die ID’s werden zusätzlich in die Waffenbesitzkarten (WBK) eingedruckt. Diese können i.d.R. bei der nächsten Vorsprache/dem nächsten Antrag bei der Behörde eingereicht werden mit dem Hinweis, dass die NWR-ID’s eingedruckt werden sollen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Behörde.
  • Schusswaffen und wesentliche Teile bekommen zukünftig ebenfalls eine Identifikationsnummer. Bei Schusswaffen wird diese durch ein „W“ und bei wesentlichen Teilen durch ein „T“ geführt. Diese Nummern werden jedoch nicht in die Teile eingehämmert oder gelasert, sondern als Nummer im NWR hinterlegt. Die Identifikationsnummer wird in die WBK eingestempelt.
  • Die An- und Abmeldefrist einer Waffe beträgt weiterhin 14 Tage.
  • Der Kauf von Munition bleibt unverändert.
Hier finden Sie weitere Informationen

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DJV legt Stellungnahme zur BJagdG-Novelle vor

Dachverband der Jäger begrüßt geplante Änderungen zu Jägerausbildung und -prüfung sowie Schießübungsnachweis. Bleiminimierung in Munition bei effektiver Tötungswirkung wird befürwortet. Zur Wald-Wild-Thematik gibt es umfangreiche Änderungsvorschläge.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute (21.8.2020) seine Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) abgegeben. Der Dachverband der Jäger begrüßt die geplante Vereinheitlichung von Jägerausbildung und -prüfung ebenso wie die bundesweite Einführung eines Schießübungsnachweises. Für Büchsenmunition ist der Ausstieg aus Blei im Zuge einer Minimierungsstrategie eingeleitet worden. Der DJV befürwortet diesen wissens-und praxisbasierten Weg, insbesondere weil dabei die effektive Tötungswirkung sichergestellt wird. Über den Koalitionsvertrag hinaus gehen Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die „einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen sollen“. Hierzu hat der DJV detaillierte Änderungsvorschläge eingebracht.

Waldumbau und Aufforstung brauchen Schutzmaßnahmen
Vor allem kritisiert der DJV, dass die Formulierung zu einer „Naturverjüngung im Wald ohne Schutzmaßnahmen“ an der Realität vorbeigehe: Aktiver Waldumbau und Aufforstung brauchen aktive waldbauliche Maßnahmen. Akut betroffen ist mehr als ein Viertel des deutschen Waldes. Schutzmaßnahmen sind dort unabhängig vom Wildbestand notwendig – allein schon um Wirtschaftsbaumarten vor schnell wachsenden anderen Arten, etwa Birke, Brombeere oder Adlerfarn, zu schützen. Bereits etablierte standortgerechte Wälder sollten sich laut DJV jedoch grundsätzlich natürlich verjüngen können.

Mindestabschuss nur mit Obergrenze
Der DJV begrüßt, dass mit der vorgesehenen Regelung zum Mindestabschuss für Rehwild die Verantwortung der Beteiligten vor Ort gestärkt wird und das Verfahren in der Praxis deutlich vereinfacht wird. Der DJV fordert allerdings eine Obergrenze: Eine Regelung, die theoretisch den Totalabschuss der örtlichen Population zulässt, wird abgelehnt.

Vegetationsgutachten muss erweitert werden
Ein Vegetationsgutachten in der geplanten Form sieht der DJV kritisch. Es sollte nur in Kombination mit einer Lebensraumbewertung durchgeführt werden. Ein Gutachten über etwaige Schäden an Forstpflanzen vor Ort darf nicht alleinige Grundlage sein für die Abschusshöhe. Vielmehr muss festgestellt werden, ob das waldbauliche Ziel erreichbar bleibt, ob Ruhezonen für Wildtiere ebenso vorhanden sind, wie ausreichend Äsung und Deckung. Eigentümer, Jagdgenossenschaft, Bewirtschafter und Jagdausübungsberechtigter müssen bei der Erstellung eines solchen Gesamtgutachtens einbezogen werden. Zudem muss es gerichtlich überprüfbar sein, wenn es Grundlage für einen Mindestabschuss werden soll.

Wildruhezonen ermöglichen
Der DJV setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Wildruhezonen auszuweisen. Die immer stärkere Nutzung der Kulturlandschaft, etwa für Erholung, Verkehr, Siedlungsbau, macht diese dringend notwendig. Ruhezonen helfen zudem, Schäden an wirtschaftlich relevanten Baumarten durch Wildlenkung zu reduzieren. Das freie Betretungsrecht der Landschaft wäre dort eingeschränkt.

Änderung zur Jagd invasiver Arten abgelehnt
Jagdliche Maßnahmen zur Eindämmung invasiver Arten müssen nach Auffassung des DJV immer im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden – nach wie vor. Eine Schwächung dahingehend, dass Behörden Maßnahmen lediglich „im Benehmen“ umsetzen können, lehnt der DJV entschieden ab. Eine unabgestimmte behördliche Jagd auf Waschbär und Co. parallel zur Jagd durch den örtlichen Jäger birgt unter anderem erhebliche Sicherheitsrisiken.

Tierschutzgerechte Fangjagd sichern
Für die Jagd auf invasive Arten wie Waschbär oder Mink sind tierschutzgerechte Fallen notwendig. Der DJV plädiert deshalb dafür, dass diese rechtssicher verankert werden. Entsprechend sollte im Bundesjagdgesetz eine Ermächtigung zur Umsetzung des AIHTS-Abkommens aufgenommen werden. AIHTS steht für ein internationales Abkommen zu tierschutzgerechten Standards für die Fangjagd, das für Deutschland verpflichtend ist. Der DJV hat bereits erfolgreich gängige Fallentypen nach AIHTS-Kriterien testen lassen.

Infrarot-Aufheller für Nachtzielgeräte zulassen
Der DJV begrüßt, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik im Bereich des Schalenwildes auf Schwarzwild beschränkt bleiben soll. Er plädiert aber dafür, dass sie künftig auch für die Bejagung invasiver Arten erlaubt sein sollte. Bei der letzten Änderung des Waffengesetzes wurden zwar die waffenrechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd geschaffen, etablierte und günstige Dual-use-Geräte mit Infrarot-Aufheller blieben dabei allerdings außen vor. Der DJV plädiert dafür, dies mit der jetzigen Änderung zu korrigieren.
Die ausführliche DJV-Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes gibt es hier.

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Intensivseminar Krähenjagd- ein voller Erfolg!

Volles Haus beim LJV-Krähenjagdseminar im SSZ Kasseedorf mit Nils Kradel von der Lockschmiede. Trotz der sommerlichen Hitze und den erschwerten Hygienebedingungen hatten 30 Jägerinnen und Jäger den Weg nach Kasseedorf am Samstag gefunden. Im Intensivseminar zum Thema Krähenjagd wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Theorie und Praxis geschult. Von der Biologie der Rabenvögel, über Bajagungsstrategien, Vorbereitung und Planung einer nachhaltig erfolgreichen Krähenjagd im Revier bis hin zum praktischen Seminarteil mit Aufbau des Schirmes, Wahl der richtigen Kleidung, Aufbau eines Lockbildes, Umgang mit den Locker und einem abschließenden jagdnahen Schießtraining war alles dabei.

Wir freunen uns schon auf die Wiederholung im nächsten Jahr. Sobald der/die Termine stehen, findet ihr diese im Veranstaltungskalender.

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Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffenrechts – Ab 1.9.2020 tretten weitere Neuerungen ein

Büchse mit Schalldämpfer

Schalldämpfer, Nachtsichttechnik, Abfrage beim Verfassungsschutz: DJV und FWR erläutern, was neu ist. Zusammengestellt sind Antworten auf die häufigsten Fragen zur Änderung des Waffenrechts.

Gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes veröffentlicht. Grundlage sind zahlreiche Anfragen von Jägern, die FWR und DJV in den letzten Tagen erreicht haben. Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte oder Waffenverbotszonen: Die Novelle bringt einige Änderungen mit sich. Auf häufig gestellte Fragen haben FWR und DJV zusammengetragen und beantwortet.

Ab 1.9.2020 gelten die neuen Regeln zur NWR-ID. Die NWR-ID ist eine Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters, die eine eindeutige Zuordnung jeder einzelnen Waffe oder waffenrechtlichen Erlaubnis ermöglicht.

Frage-Antwort-Papier Novelle Waffenrecht

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„Rothirsch-Autobahn“: Internationale Biotopverbundachse für Rothirsche hergestellt

Jägerdaten belegen, die vom Bundesamt für Naturschutz in 2010 für waldgebundene Großsäuger festgelegte Verbundachse von internationaler Bedeutung, wird nun endlich vollständig als Lebensraum von Rothirschen genutzt.

Der Rothirsch ist in Schleswig-Holstein das größte wildlebende Säugetier in den heimischen Wäldern und Feldern. Als „Bio-Ingenieur“ gestaltet er seine Lebensräume ebenso mit, wie in anderen Regionen bspw. der Biber. Rothirsche leben überwiegend in Rudeln und können durch ihre Wanderungen große Strecken zurücklegen und dabei Pflanzensamen verbreiten. Sie haben nachweislich einen positiven Einfluss auf die Artenvielfalt in ihren Lebensräumen.

Als „Bio-Ingenieur“ gestaltet Rotwild seine Lebensräume. (Foto M. Breuer)

Im Rahmen der länderübergreifenden Biotopverbundplanung wurde in 2010 vom Bundesamt für Naturschutz ein Netzwerk für Wald bewohnende, größere Säugetiere erarbeitet. Dieses

Netzwerk hatte für Schleswig-Holstein eine Achse quer durch das ganze Land festlegt, welche speziell für den Verbund von Rotwildvorkommen vorgesehen war. „Als Landbrücke zwischen Skandinavien und dem restlichen Europa haben wir Schleswig-Holsteiner hier eine besondere Verantwortung“, hebt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, hervor.

Über viele Jahre hat sich der Landesjagdverband Schleswig-Holstein im Rahmen unterschiedlicher Projekte und Aktivitäten dafür stark gemacht, dass diese wertvolle „Rothirsch-Autobahn“ durchgängig als Lebensraum besiedelt werden kann. „Nun ist es endlich gelungen – ein toller Erfolg für den Natur-und Artenschutz“, freut sich Heins.

Im Rahmen eines landesweiten Monitorings durch das Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein werden die Rotwildvorkommen im Land seit Jahren in 5 Jahresrhythmen erfasst. Die Auswertung der Daten aus der letzten Erfassung belegt nun eindrucksvoll, dass die Bemühungen der schleswig­holsteinischen Jägerschaft Früchte trage und die „Rotwild-Autobahn“ zwischen dänischer Grenze und Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend als Lebensraum genutzt wird.

„Trotz dieser positiven Entwicklung darf das Engagement für unsere Hirsche, Rehe und Co. nicht nachlassen“, appelliert Heins. Themen und Anlässe hierfür gäbe es genug – bspw. die Neuwaldbildung mit Wildäsungsflächen in den Forsten, die Bejagungsstrategien in staatlichen Wäldern sowie auf Naturschutzflächen bis hin zur Lebensraumzerschneidung durch die Verkehrsinfrastruktur.

„Schleswig-Holstein ist durch Straßen und Bahntrassen stark zerschnitten, hier bedarf es eines Wildwegeplanes und ausreichender Wildquerungsmöglichkeiten, um zerschnittene Lebensräume wieder miteinander zu verbinden und neue Zerschneidungen, wie etwa durch den Bau der A 21 oder die Fehmarnbelthinterlandanbindung der Bahn zu vermeiden“, fordert Heins. Vorschläge hierfür hat die Landesjägerschaft erarbeitet und den zuständigen Planern und Behörden zur Verfügung gestellt.

Die Verbreitung des Rotwildes im Zeitraum zwischen 2004 bis 2019:

 

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Böhnhusener Weg 6

24220 Flintbek

Tel.: 04347-9087-0

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Invasive alien species – Muntjak in Tating gestreckt

Am 31. Juli 2020 wurde in Tating im Kreis Nordfriesland ein Muntjak gestreckt. Der Abschuss erfolgte auf Anordnung des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Weil es sich bei den Zwerghirschen um eine invasive Art handelt, sollen sie beseitigt werden, bevor sie in Europa heimisch werden.

Das Muntjak wurde in den letzten Julitagen 2020 mehrfach von Spaziergängern und Anwohnern in Tating im westlichen Eiderstedt beobachtet. Diese informierten örtliche Jäger über ein „merkwürdiges Tier, eine Mischung aus Hase oder Hund und Reh“. Eine Anwohnerin konnte ein Foto dazu senden, das eindeutig ein Muntjak zeigte.

Binnen zwei Tagen nach Meldung an die Behörden erging dann vom Land Schleswig-Holstein die Anordnung der Entnahme. Darin steht unter anderem: „Aufgrund der oben genannten Rechtsvorschriften ordne ich Ihnen als Jagdscheininhaber und Jagdausübungsberechtigten (..) an, Chinesische Muntjaks (Muntiacus reevesi) im Revier (…) durch Abschuss aus der Natur zu entnehmen. Diese Maßnahme ist mit dem Ziel der Bestandserschöpfung durchzuführen.“ Und weiter heißt es: „Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird (…) angeordnet, da die Beseitigung invasiver Arten in der frühen Phase der Invasion gemäß EU-VO 1143/2014 ein sofortiges Handeln und die unmittelbare Maßnahmenumsetzung erforderlich macht.“

Neben der Entnahmeanordnung wurde vom Kreis Nordfriesland eine Genehmigung zum Abschuss auch in befriedeten Bezirken erteilt. Diese war notwendig, da das Muntjak immer wieder auch in Hausgärten am Ortsrand gesehen wurde.

Muntjaks werden vor allem in Zoos oder Tierparks gehalten, selten auch von privaten Besitzern. In England, wo die ersten der Zwerghirsche Anfang des 20. Jahrhunderts in die freie Wildbahn entkamen, wird der Bestand auf mittlerweile rund 50.000 Tiere geschätzt, die heimisches Wild verdrängen und Schäden an land- und fortwirtschaftlichen Flächen anrichten. Seit Ende März sind beim Land Schleswig-Holstein verschiedene Meldungen von Muntjaks in freier Natur eingegangen.

Der Bewegungsradius des Muntjaks wird anhand der Sichtungen binnen einer Woche auf rund fünfzig Hektar geschätzt. Es hielt sich vor allem in den Abendstunden auf freien Flächen auf, tagsüber wurde es beim Überqueren der Wege in den wenigen Waldbeständen gesehen. Es zeigte sich nicht vertraut und sprang in dichtes Unterholz ab, wenn Spaziergänger näher kamen.

Nachdem zunächst einige Male vergeblich versucht wurde, das Muntjak nach Sichtungen zu lokalisieren und zu erlegen, kam es dann am 31. Juli 2020 in den Abendstunden zur Strecke. Das wahrscheinlich noch junge, männliche Tier wog 14 Kilogramm, weist die typischen Fangzähne im Oberkiefer, eine weiße Wedelunterseite und ein kurzes, unverecktes Geweih auf. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich um ein einzelnes Tier handelte. Seine Herkunft ist unbekannt, zuvor gab es eine Sichtung weiter nordöstlich auf Eiderstedt.

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