Monthly Archives: Januar 2021

Mitmachaktion für den Artenschutz: Kostenlose Samentütchen des bedrohten Großen Wiesenknopfs

Schleswig-Holsteiner können mithelfen, die Pflanzenvielfalt im Land zu bewahren. In ihrem Artenschutzprojekt zur Blume des Jahres verschenken das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) und die Stiftung Naturschutz SH wieder Saatgrußkarten an Naturliebhaber. 2021 ist der Große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) an der Reihe. In Schleswig-Holstein gehört die winterharte Staude zu den stark gefährdeten Pflanzenarten.

Der Große Wiesenknopf ist ein altes Heilkraut mit blutstillender und entzündungshemmender Wirkung. Darauf verweist der wissenschaftliche Name aus „sanguis“ für Blut und „sorbere“ für aufsaugen. Aufgrund seiner schlichten Schönheit ist der Große Wiesenknopf ein Geheimtipp für jeden naturnahen Garten. Mit der Saatgrußkarte können Bürgerinnern und Bürger diesen Geheimtipp nach Hause holen oder verschenken. Die Grußkarte umfasst ein Tütchen mit Samen des Großen Wiesenknopfs, Informationen über die Pflanze und eine Pflanzanleitung.

In Schleswig-Holstein wächst der Große Wiesenknopf ursprünglich in Hochstaudenfluren und Weidengürteln von Elbe, Miele, Eider, Treene und der inneren Schlei. Von dort aus besiedelte er Grabenränder und angrenzendes nasses oder feuchtes Grünland. Als die Flüsse ausgebaut und Niederungen trockengelegt und intensiver genutzt wurden, verlor die Pflanze bundesweit viele Wuchsorte. Um für den Erhalt ihres artenreichen Lebensraums, das extensiv genutzte Grünland, zu werben, hat die Loki Schmidt Stiftung den Großen Wiesenknopf zur Blume des Jahres 2021 gekürt.

Der Große Wiesenknopf wird über einen Meter hoch. Er blüht von Juli bis September und wächst in der Sonne und im Halbschatten. Die Samen brauchen einen Kältereiz zur Keimung. Es empfiehlt sich eine Vorzucht bis spätestens März.

Die Saatgrußkarte ist erhältlich bei postalischer Bestellung über LLUR, z.H. ÖA 6, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek oder bevorzugt per E-Mail über broschueren@llur.landsh.de

Wir bitten diesmal, die telefonische Bestellmöglichkeit (0 43 47 / 704-230) nur ausnahmsweise zu nutzen.

PDF-Flyer: Blume des Jahres 2021 „Eine schlichte Schönheit“: Der Große Wiesenknopf – Artenschutzprojekt für Sanguisorba officinalis

PM LLUR

 

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Welche Folgen hat ASP für Revierinhaber?

DJV veröffentlicht Papier mit Antworten zu zentralen Themen wie Behördenbefugnisse, Jagdeinschränkung oder Entschädigung. Das Frage-Antwort-Papier mit allgemeinen Informationen zur Tierseuche wurde überarbeitet.

Aktuell gibt es in Deutschland 556 nachgewiesene Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen – 537 davon in Brandenburg und 19 in Sachsen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Es kann aber jederzeit durch diesen in andere Gebiete verschleppt werden und Haus- sowie Wildschweine infizieren. Betroffen sind dann auch Jagdausübungsberechtigte. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt ein Frage-Antwort-Papier zur ASP für Revierinhaber veröffentlicht. Darin werden zentrale Fragen zu Befugnissen von Behörden im Seuchenfall, Einschränkungen der Jagd oder Entschädigungsmöglichkeiten beantwortet. Das Frage-Antwort-Papier mit allgemeinen Fragen zur ASP hat der DJV jetzt aktualisiert.

Im Seuchenfall legt die Behörde vor Ort konkrete Maßnahmen fest. Diese unterscheiden sich teilweise für das gefährdete Gebiet mit Kernzone und die angrenzende Pufferzone. Möglich sind beispielsweise ein generelles Jagdverbot sowie die Einschränkung der land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Behörden können Revierinhaber verpflichten, bei der Kadaversuche mitzuwirken, Proben zu entnehmen oder Informationen zum Revier bereitzustellen – etwa die Position von Suhlen oder Kirrungen. Der DJV weist darauf hin, dass Jagdausübungsberechtigte verdächtige Kadaver nicht bergen oder transportieren sollten. Die Verschleppungsgefahr des Virus ist zu groß. Nach Ansicht des DJV reicht es aus, den Behörden den Fundort zu melden. Nach Probenahme an einem verdächtigen Kadaver sollten Kleidung und Schuhe desinfiziert werden.

Das DJV-Papier behandelt auch Fragen zur Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs. Dabei geht es unter anderem um Wildschäden durch Jagdverbot sowie Mehraufwand durch Fallwildsuche oder verstärkte Bejagung. Die beiden Frage-Antwort-Papiere zur ASP und zu weiteren Themen gibt es hier.

Frage-Antwort-Papier Afrikanische Schweinepest für Revierinhaber (Stand: Januar 2021)

Frage-Antwort-Papier Afrikanische Schweinepest (Stand: Januar 2021)

Quelle: PM DJV

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Liste der anerkannten Nachsuchengespanne aktualisiert

Der Landesjagdverband hat die Liste der anerkannten Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein aktualisiert. Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.

Liste: Anerkannte Nachsuchengespanne in Schleswig-Holstein

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OUTDOOR 2021: Termin verschoben

Aufgrund der offiziellen Mitteilung des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar, dass bis Ostern keine Veranstaltungen stattfinden können, wird die OUTDOOR jagd & natur auf Ende Juni verschoben und vom Freitag, 25.− Sonntag, 27. Juni 2021 auf dem Messegelände der Holstenhallen in Neumünster stattfinden:

Plakat anklicken zum Download

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Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2020 veröffentlicht

Anfang Januar veröffentlichte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur & Digitalisierung den „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2020“. Die Schwerpunktthemen des Berichts sind unter anderem der Klimaschutz, das Schalenwild in Schleswig-Holstein aber auch die Vorkommen von Neobiota, also gebietsfremden Arten, wie der Große Angelfarn oder der Chinesische Muntjak.

Außerdem beinhaltet der Bericht die aktuellen Statistiken zu den Jagdstrecken sowie weitere Informationen rund um die Themen Biodiversität, Jagd- und Naturschutz. Der Bericht umschlägt auf 150 Seiten aktuelle Themen zu Jagd- und Naturschutz.

Das Wildtierkataster des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV) stellt u.a. umfassende Berichte und Grafiken zu den heimischen Schalenwildarten vor. Ebenfalls werden die vom LJV betreuten Naturschutzgebiete vorgestellt.

DOWNLOAD: Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2020

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Webinar: Waffenrecht für Jäger

Der LJV veranstaltet am 18. Februar von 15.45Uhr – 20.00Uhr ein Online-Seminar (Webinar) zum Thema Waffenrecht für Jäger. Das 4-stündige Abendseminar gibt einen kompakten Überblick über die Neuerungen im Waffenrecht und richtet sich speziell an die Ausbilder in den Jungjägerkursen der Kreisjägerschaften sowie Interessierte.

Nutzen Sie die Chance und erwerben Sie theoretisches und auch praktisches Wissen rund um das aktuelle Waffenrecht aus erster Hand. Lassen Sie Ihr Wissen um die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition, zum Transport oder zum Erwerb auf den neuesten Stand bringen. Neben einem einleitenden Vortrag erhalten Sie in einer Diskussion Gelegenheit, Detailfragen zu klären.

Das Seminar wird vom Waffenrechts-Experten André Busche geleitet. André Busche ist Autor mehrerer Fachbücher zum Waffenrecht und zur Waffensachkunde. Die Nutzung seiner Literatur in zahlreichen Lehrgängen und auch in der Verwaltung belegt die Aktualität und Verständlichkeit seiner Informationen.

Die Teilnahmegebühren betragen 10€. Die Veranstaltung findet in Form eines Webinars als Videokonferenz statt. Hier gehts zur Anmeldung:

ANMELDUNG

 

 

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