Monthly Archives: März 2021

Nachruf auf Hans Christian Brogmus

Die Kreisjägerschaft Schleswig trauert

um Hans Christian Brogmus, der am 08.02.2021 nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist.

Die Kreisjägerschaft Schleswig trauert um Hans Brogmus (Foto Privat)

Die Kreisjägerschaft Schleswig trauert um Hans Brogmus (Foto Privat)

Hans Christian war über 60 Jahre Mitglied im Landesjagdverband und der Kreisjägerschaft Schleswig.

Schon früh hat sich Hans Christian in die Arbeit der Kreisjägerschaft eingebracht.

Sein besonderes Anliegen war stets das jagdliche Brauchtum, wobei das Jagdhornblasen die herausragende Rolle spielte!

Hans Christian selbst passionierter Bläser hat im Laufe der Jahre mit höchstem persönlichem Engagement das Bläserwesen im Kreis Gebiet vorangebracht!

So hat er vielen von uns erste Anleitungen gegeben.

Hans Christian hat neben verschiedenen Ehrenämtern 40 Jahre als Kreis Bläserobmann eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit aller Bläsergruppen im Kreis gelebt!

In dieser Zeit wurden viele herausragende Ereignisse wie Bläserwettbewerbe und eine Landes Hubertusmesse maßgeblich von ihm geprägt!

Viele Ehrungen wurden ihm zuteil – DJV Verdienstnadel in Silber, LJV Bläser Ehrennadel in Silber, Ehrenbecher der Kreisjägerschaft Schleswig um nur einige zu erwähnen.

Mit Hans Christian Brogmus ist eine Persönlichkeit von uns gegangen der wir alle viel zu verdanken haben!

Die Jägerinnen und Jäger der Kreisjägerschaft Schleswig werden Hans Christian in dankbarer Erinnerung behalten!

Unsere Gedanken sind bei seiner Familie!

 

Horst Bröge

Vorsitzender der Kreisjägerschaft Schleswig

 

Mandi-Rose Wargenau-Hahn

Landesobfrau für das Jagdhornblasen

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Wildäcker: Jetzt wird’s bund im Revier!

Jetzt wirds bunt im Revier!

Die richtige Anlage eines Wildackers fördert nicht nur einzelne Wildarten, sondern kann das Ökosystem ganzheitlich stützen. Blüten- und nektarreiche Buntbrachen, Blühstreifen und Wildwiesen gestalten nicht nur attraktive Lebenräume für unser Niederwild, sondern auch für Spinnentiere, Wildbienen und andere Insekten! Ein gelungener Wildacker bietet dem Wild Rückzugsmöglichkeiten, gute Äsung und Schutz vor Beutegreifern.

Wie gelingt der Wildacker?

Ein erfolgreicher Wildacker bietet dem Wild Rückzugsmöglichkeiten, eine artgerechte Äsung und Schutz vor Beutegreifern. Damit dies sichergestellt ist, sollten die folgenden Tipps beachtet werden:

  • Standort: Unabhängig davon, ob die Fläche in der Feldflur oder im Wald liegt, sollte nach Möglichkeit ein sonniger, ruhiger und von Menschen ungestörter Bereich gewählt werden.
  • Saatgut: Schalenwildarten suchen im Wildacker vor allem energie- und eiweißreiche Äsung. Für Hochwildreviere bietet sich daher eine Artenzusammenstellung mit vielen schmackhaften Hülsenfrüchten an, die dem Wild auch in der vegetationsarmen Zeit von Winter bis Frühjahr ein ausreichendes Äsungsangebot bieten – dafür wurde die Hochwild-Mischung konzipiert. Niederwildarten benötigen neben einem vielfältigem Nahrungsangebot eine ausreichende Deckung zur Aufzucht der Jungtiere. Rebhuhn und Fasan bevorzugen den hochgewachsenen Bewuchs von Niederwildmischungen.
  • Bestellung & Aussaat: Ein gutes Saatbett ist die Grundvoraussetzung für üppiges Wachstum. Sinnvoll ist zunächst eine tiefe Bodenlockerung mit Pflug oder Grubber. Im Idealfall folgt eine Kreiselegge und anschließend eine Drillsaat, die das Saatgut 2,0 cm tief in den garen Erdboden legt. Wenn keine Drilltechnik zur Verfügung steht, kann die Saat auch eingestriegelt werden. Auf leichten Böden hilft zudem eine vorsichtige Rückverfestigung per Walze.

Für alle, die die Anlage eines Wildackerrs planen, haben wir verschiedene Mischungen im Hegelehrrevier getestet und in unserem Shop zusammengestellt:

Niederwild-Mischung (zweijährige Wildackermischung)

  • Getestet im Hegelehrrevier des LJV Schleswig-Holstein
  • Für alle heimischen Wildarten geeignet
  • Blüten sind Anziehungspunkt für zahlreiche Insekten
  • Auch für Wildäcker auf landwirtschaftlichen Flächen
  • Winterharte Komponenten bieten auch im Winter und bei Frost Äsung und Deckung

 

Hochwild-Mischung (zweijährige Wildackermischung)

  • Getestet im Hegelehrrevier des LJV Schleswig-Holstein
  • Passend für Wildacker auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden
  • Bestand mit wiederaustreibenden Kleearten kann geschröpft werden, um Verunkrautung mit Ampfer zu verhindern
  • Exzellente Wildäsung mit schmackhaften Proteinpflanzen
  • Robuste und winterharte Sorten sorgen für einen langanhaltenden Bestand
  • Die nektar- und pollenreichen Arten nähren Insekten und nützen so der gesamten Flora und Fauna

 

Bienen-Mischung (einjährige Honigbrache ohne Kruziferen)

  • Nutzung von brachliegendem Land mit Honigpflanzen
  • Kruziferenfreie Mischung aus elf Komponenten
  • Blühmischung mit langer Blühphase für hohe Biodiversität und positivem Imagewert für die Landwirtschaft
  • Durchwurzelt unterschiedliche Bodenhorizonte und wirkt stabilisierend auf das Bodengefüge
  • Gräserfrei zur problemlosen Auflaufbekämpfung in Folgekultur
  • Frei von Buchweizen

 

Blüh-Mischung (einjährige Bienenbrache)

  • Mischung aus 12 Komponenten für Antrag Honigpflanzen / Brachebegrünung
  • Blühmischung für hohe Biodiversität und mit vielfältigem Nutzen
  • Durchwurzelt unterschiedliche Bodenhorizonte und wirkt stabilisierend auf das Bodengefüge
  • Gräserfrei zur problemlosen Auflaufbekämpfung in Folgekultur
  • Wirkungsvoller Schutz vor Erosion und Austrocknung
  • Als Zwischenfrucht nach GPS- oder Getreideernte oder als Randstreifenbegrünung für Mais und andere Kulturen

 

Rabattaktion für LJV-Mitglieder

Für alle Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV) hat der LJV mit der Fa. Saaten-Zeller einen Rabatt-Code ausgehandelt. Alle LJV-Mitglieder erhalten mit einem Rabatt-Code 10% Rabatt auf alle Bestellungen. Das Angebot ist bis zum 31.12.2021 gültig. Den Rabatt-Code erhalten Sie über die LJV-Geschäftsstelle unter Tel: 04347/9087-0 oder per E-Mail: info@ljv-sh.de

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Erlass zur unterjährigen Meldung von Schwarzwildstrecken verlängert!

Für das Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird der Erlass zur quartalsmäßigen Meldung der Schwarzwildstrecke vom 20.05.2019 für die Jagdjahre 2021/2022 und 2022/2023 verlängert.

„Ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung zur Fortführung des Erlasses vom 20.05.2019 ist der Anteil des auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beprobten Fallwildes an der Gesamtzahl des Fallwildes. Dieser Anteil ist erfreulicherweise im letzten Jagdjahr auf 56 % gestiegen und zeigt somit einen deutlich positiven Trend. Dennoch reicht der Anteil des untersuchten Fallwilds noch nicht aus, um allein über diese Maßnahme einen Ausbruch der ASP beim Schwarzwild zuverlässig frühzeitig zu erkennen, sodass zusätzlich weiterhin der bekannte Abgleich von Fallwild und Gesamtstrecke erfolgen muss“, heißt es in der Begründung des Ministeriums. Allerdings ist unklar, wann das Quorum erreicht ist, damit dieser zusätzliche bürokratische Aufwand entfallen kann.

Wir bitte alle Jägerinnen und Jäger sich intensiv bei der Meldung (über die Tierfund-Kataster APP) und Beprobung von Schwarzwild als Verkehrsfallwild zu beteiligen.

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Kampf gegen den Mähtod: Drohnen retten Rehkitze

Bundeslandwirtschaftsministerium fördert die Anschaffung der Flugtechnik mit drei Millionen Euro

Vegetations- und witterungsbedingt bleibt den Landwirten nur ein kleines Zeitfenster, um ihre Wiesen zu mähen (Mahd). Moderne Landmaschinen arbeiten dabei immer schneller und effizienter. Aus der Kabine der großen Maschinen kann der Fahrer Wildtiere in dichten Grasbeständen aber oft nicht entdecken. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr tausende Rehkitze bei der Mahd getötet. Die bisher gesammelten Erfahrungen bei der Kitzrettung zeigen, dass moderne, mit Wärmebildkamera ausgestattete Drohnen die mit Abstand effektivste Möglichkeit sind, Rehkitze zu orten und zu retten.

Derzeit werden Drohnen in Deutschland jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem, da sie in der Anschaffung relativ teuer sind. Um den Einsatz dieser Technik und dadurch den Tierschutz voranzutreiben, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro auf den Weg gebracht. Der Start der Förderung wird kurzfristig, voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte 2021, erfolgen.

Bundesministerin Klöckner: „Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt, weil sie im hohen Gras gut geschützt sind. Vielen der Jungtiere wird das aber leider jedes Jahr zum Verhängnis. Denn wenn das Gras für Futterzwecke gemäht wird, fliehen sie nicht und werden durch die Mähmaschine getötet – für den Landwirt sind sie mit bloßen Auge nicht zu erkennen. Umso wichtiger, dass die Felder vorher abgesucht werden – am effektivsten ist das aus der Luft. Das fördern wir und stärken so den Tierschutz: Mit Hilfe von Drohnen, die mit Wärmebildkameras ausgestattet sind, können Rehkitze gefunden und gerettet werden. Dabei ist es wichtig, dass die Tiere nicht in den direkten Kontakt mit einem Menschen kommen, damit sie den Geruch nicht annehmen und hinterher von den Muttertieren verstoßen werden. Mit unserer Millionen-Förderung leisten wir einen Beitrag, diese Technik in die Fläche zu bringen.“

Wer und was gefördert wird:

  • Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen auf Kreisebene oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, gehört.
  • Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt.
  • Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert.
  • Die Förderung kann nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bereits in der Vergangenheit die Erforschung der Praxistauglichkeit geeigneter Wildrettersysteme, die mit Hilfe von Sensoren Rehkitze erkennen, gefördert.

So hat das Bundesministerium im Zeitraum von Mai 2012 bis Dezember 2015 mit einer Förderung von über zwei Millionen Euro das Verbundprojekt „Wildretter“ unterstützt. Das Ziel des Projekts war die Verbesserung der arbeitsintensiven Vergrämungsmethoden durch technisches Gerät. Im Rahmen dieses Projektes sind Anwendungssysteme zur Wildtierrettung beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen entwickelt worden. Mittlerweile haben verschiedene kommerzielle Anbieter Wildretter-Systeme im Programm.

Weitere Infos unter http://www.bmel.de

Quelle: BMEL

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Mit der Initiative ‚Schleswig-Holstein blüht auf‘ fördert das Land die Artenvielfalt im echten Norden – nun gibt es noch mehr Geld

530 Hektar Blühflächen

Seit Projektbeginn im Jahr 2018 haben sich rund 400 Landwirt:innen an der Aktion beteiligt und insgesamt 530 Hektar Blühflächen angelegt – einige von ihnen sind von Anfang an dabei und wollen auch in diesem Jahr ihren Beitrag zum Artenschutz leisten. Nach erfolgreicher Anmeldung wird den Landwirt:innen das Saatgut zugesandt.

Alle Informationen zur Teilnahme auf der Internetseite des DVL

Neues Programm gestartet

Aufgrund der bislang großen Nachfrage gibt es nun ein zusätzliches Förderprogramm: Kommunen und Eigentümer:innen von nicht-landwirtschaftlichen Flächen ab 1.000 Quadratmetern können ab diesem Jahr am Förderprogramm „Blütenbunt-Insektenreich“ vom Bundesumweltministerium teilnehmen. In den kommenden sechs Jahren insgesamt 6,4 Millionen Euro bereit, um Grünflächen mit regionalem Saatgut in Blühwiesen zu verwandeln. Das Land beteiligt sich mit 500.000 Euro. Darüber hinaus soll das Geld in die Bildungsarbeit fließen, beispielsweise in Lehrmaterialien für Schulen und Universitäten.

Zum Förderprogramm „Blütenbunt-Insektenreich“

Weitere Informationen

Aus dem Archiv: Umweltminister Albrecht stellt die Biodiversitätsstrategie vor
(Meldung vom 17. Februar 2021)

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AK Schalenwild: Olaf Malmström zum Vorsitzenden gewählt

Auf der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises Schalenwild wurde am 03. März 2021 turnusgemäß ein neuer Vorsitzender gewählt. Neuer Vorsitzender ist Olaf Malmström, der auf Hans-Albrecht Hewicker folgt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Jan-Wilhelm Hammerschmidt. Die Sitzung fand coronabedingt digital statt. Der achtköpfige Arbeitskreis wird seine Arbeit umgehend aufnehmen.

Der Arbeitskreis Schalenwild hat Olaf Malmström zum neuen Vorsitzenden gewählt. Malmström ist stellvertretender Kreisjägermeister des Kreises Rendsburg-Eckernförde und Kreisjägermeister für die Kreisjägerschaft Eckernförde. Malmström legte seine Jägerprüfung 1986 in Eckernförde ab und wurde 1987 Jagdaufseher auf Gut Warleberg. Malmström, der seit 35 Jahren aktiver Hundeführer ist, ist zudem Verbandsrichter des JGHV und Verbandsrichter „Schweiß“. Seit 2006 ist er Pächter auf Gut Ellersdorf. Darüber hinaus engagiert sich Malmström im Vorstand der Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost. Durch seine jährliche Teilnahme an den Kreis- und Landesmeisterschaften im Jagdlichen Schießen ist er Inhaber der Schießleistungsnadel Gold und vielen Jägerinnen und Jägern bekannt. Zudem ist er Projektleiter des Fasanenbestandsstabilisierungs-Programms des Hegerings Langwedel. Malmström verfügt über langjährige Erfahrung in der Bewirtschaftung von Schalenwildbeständen und der damit verbundenen Direktvermarktung.

Olaf Malmström wurde zum neuen Vorsitzenden des AK Schalenwild gewählt (Foto: Privat)

Unterstützt wird der Vorsitzende von seinem Stellvertreter und den Mitgliedern des Arbeitskreises. Sein Stellvertreter Jan-Wilhelm Hammerschmidt (KJS Plön) ist Kreisjägermeister des Kreises Plön und als Damwild-Experte bekannt. Die weiteren Mitglieder des Arbeitskreises sind Wildmeister (DJV) Dirk Bacher (KJS Oldenburg), Christian Dohr (KJS Hzgt. Lauenburg), Sven Nicolaisen-Dlubatz (KJS Flensburg), Dr. Christian Schadendorf (KJS Pinneberg), Karl-Peter Tadsen (KJS Nordfriesland) und Frank Zabel (KJS Segeberg). „In der Vorstellungsrunde habe ich bei jedem einzelnen die innere Haltung zur Jagd und zum Wild gespürt. Das wir keinen leichten Zeiten entgegengehen ist uns allen klar und umso wichtiger ist daher ein aktiver Ausschuss, den alle Jäger des Landes und die gesamte Öffentlichkeit erleben sollen“, sagte Malmström nach der Sitzung.

Ziele des Arbeitskreises reichen dabei von biotopverbessernden Maßnahmen und der Umsetzung von Ruhezonen und Ruhephasen für das Wild sowie die altersgerechte Bejagung des Wildes unter Berücksichtigung des Wildes. Zudem hat sich der Arbeitskreis klar für den Muttertierschutz und die Jagd unter Berücksichtigung der Sozialstruktur des Wildbestandes ausgesprochen. Besonders möchte sich der Arbeitskreis für Jägerinnen und Jäger einsetzen, die sich in der Öffentlichkeit für das Jagdrecht, das Wildtierwohl und die weidgerechte Jagd einsetzen. Der neue Vorsitzende dankte seinem Vorgänger Hans-Albrecht Hewicker für seinen Einsatz für Wild, Jagd und Natur. Der Arbeitskreis Schalenwild wurde im Rahmen der Sitzung des erweiterten Präsidiums im Oktober 2020 neu gewählt.

 

 

 

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Knickpflege: Flyer informiert über Knickpflege und richtigen Umgang mit Schnittgut

Rotkehlchen (Bild Jan Kieckbusch)

Im ausgehenden Winter fällt das abgeschnittene Holz überall in der Landschaft auf – denn bis zum letzten Februartag durften noch Knicks und Hecken im Rahmen der traditionellen Knickpflege auf den Stock gesetzt werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass Knicks ihr typisches Erscheinungsbild behalten und sich zu dem artenreichsten Lebensraum für Tiere und Pflanzen im Binnenland entwickeln können. So mancher wird diese Frist bis zum letzten Tag genutzt haben. Wer nach dem Schneiden allerdings zu lange mit dem Abtransport wartet, gerät leicht in die Brutzeit und gefährdet damit Nester mit Gelegen und Jungvögeln.

Bei den kürzlich so ganz ohne Übergang eingesetzten milden Temperaturen werden schon im ausgehenden Winter die Reviere mit Gesang abgegrenzt und die Nester gebaut. Dabei sind Schnittguthaufen für Arten wie Rotkehlchen und Zaunkönig, die gerne im dichten Unterholz brüten, scheinbar geeignete Brutstandorte. Schnittguthaufen erweisen sich dann schnell als ökologische Fallen, wenn sie in der Brutzeit geschreddert, verbrannt oder zu spät entfernt werden. Nester mit Gelegen werden zerstört und Jungvögel möglicherweise getötet. Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es verboten, wildlebende Tiere zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen zu beschädigen oder zu zerstören. Unter diesen Schutz fallen auch die Gelege unserer heimischen Singvögel.

Immer wieder ist zu beobachten, dass Schnittgut noch bis in den April hinein liegen bleibt und bereits von Vögeln als Brutplatz angenommen wurde. Dies führt unweigerlich dazu, dass die Haufen bis Ende September liegenbleiben müssen. Wer eine derartige behördliche Verfügung nicht riskieren möchte und die Vögel schützen will, sollte die Haufen nach dem Knicken zeitnah entsorgen, spätestens aber bis Mitte März.

Mehr über die Pflege von Knicks in Schleswig-Holstein kann im Internet unter www.schleswig-holstein.de – Suchbegriff „Knick“ – nachgelesen werden. Der kostenlose Flyer ist über broschueren@llur.landsh.de oder Tel. 04347/704-230 zu beziehen – hier auch als pdf-Datei: http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/faltblatt/flyer_knickpflege.pdf

PM LLUR

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Erneuter Anstieg der Nachweise bei Wildvögeln und neuer Subtyp H5N4 nachgewiesen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat erstmals Geflügelpest des Subtyps H5N4 in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Der Subtyp wurde bei einem Schwan und einer Möwe aus Heiligenhafen, Kreis Ostholstein, festgestellt. Darüber hinaus wurden seit dem Jahreswechsel bei 70 weiteren Wildvögeln aus den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg sowie in der Hansestadt Lübeck das Geflügelpestvirus nachgewiesen.

Nachdem die Zahlen zu Beginn des Jahres langsam sanken, ist nun wieder ein Anstieg zu erkennen. Umweltminister Jan Philip Albrecht warnt: „Der Kampf gegen die Geflügelpest braucht einen langen Atem. Dass bislang nur wenige Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verzeichnen sind, haben wir insbesondere der Vorsicht und Gewissenhaftigkeit der Halterinnen und Halter zu verdanken. Jetzt geht es darum, weiter durchzuhalten und die aktuellen Entwicklungen genau zu beobachten.“

Mit rund 440 im aktuellen Geschehen bestätigten Fällen entfallen etwa 70 Prozent aller Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln in Deutschland auf Schleswig-Holstein.

Seit Beginn dieser Woche wird dabei ein erneuter Anstieg von positiven Befunden an West- und Ostküste sowie dem Binnenland im Landeslabor verzeichnet. So stehen derzeit über 20 seit Montag eingesendete Proben aus neun Kreisen und zwei kreisfreien Städten zur Bestätigung beim FLI aus.

Der neue Subtyp H5N4 wurde EU-weit bislang nur bei einzelnen Wildvögeln im Bodenseeraum in Baden-Württemberg und der Schweiz nachgewiesen. Der neue Subtyp H5N4 stellt damit aktuell neben H5N8, H5N5, H5N3 und H5N1 den fünften in Schleswig-Holstein nachgewiesenen Subtyp bei Wildvögeln dar.

In Schleswig-Holstein erfolgte in bislang sechs Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 5.000 Stück ein Nachweis der Geflügelpest. Der letzte Fall ereignete sich Ende Dezember in Dithmarschen. Bundesweit sind bereits über 60 Haltungen betroffen, die Zahl steigt weiter an.

Nach den letzten Nachweisen bewertet das FLI das Risiko einer Virusausbreitung der Wildvogelpopulation und das eines Eintrags in Hausgeflügelhaltungen aktuell weiterhin als hoch.

 

Hintergrund:

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht:

Weitere Informationen

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts

Informationen der Landesregierung

Weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts über Geflügelpest

 

Quelle: PM/MELUND

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Fotowettbewerb: Jagdliches Brauchtum einmal anders fördern

Der Landesbläservorstand ruft zum Jagdhorn-Fotowettbewerb 2021 auf

Wir suchen für Grußkarten die schönsten Detailaufnahmen zum Thema Jagdhörner. Die
ausgewählten Fotos werden dann für Kartenmotive genutzt, die später über den LJV-Shop
käuflich erworben werden können. Eingesendet werden können pro Person bis zu drei Fotos.
Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Die Motive dürfen lediglich ein Jagdhorn zeigen.
Der Hintergrund ist frei wählbar. Gerne sollten die Fotos eine kurze Beschreibung enthalten.
Nach Einsendeschluss können alle Fotos in der Online-Galerie bewundert werden. Es kann dann
jeder über sein Lieblingsfoto abstimmen. Unter den 10 Fotos mit den meisten Stimmen wählt
dann eine Jury die drei Gewinner aus. Es warten attraktive Preise!

Wie kann ich mitmachen?

  • Einsendeschluss bis zum 30. Mai 2021 unter: redaktion@ljv-sh.de
  • Originalfotos mit Überschriften, Name, Vorname, Adresse versehen
  • Onlineabstimmung findet statt vom 7. bis 20. Juni 2021 unter: www.ljv-sh.de

Mit dem Zusenden Ihrer Fotos bestätigen Sie, dass Sie Inhaber der Nutzungsrechte sind und uns diese
zur Veröffentlichung in der Online-Galerie und im Gewinnfall auch im Print übertragen. Mit der Teilnahme
am Gewinnspiel willigen Sie in die Erhebung und Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse ein. Wir erheben,
speichern und verarbeiten diese personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung
des Gewinnspiels und um Sie, im Falle eines Gewinns, zu benachrichtigen. Eine Weitergabe an Dritte
findet nicht statt. Sie können die Einwilligung jederzeit durch eine Nachricht an uns widerrufen, Ihre
Daten werden umgehend nach Auswahl der Gewinner gelöscht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir
freuen uns auf zahlreiche und interessante Einsendungen.

Mandi-Rose Wargenau-Hahn, Landesobfrau für das Jagdhornblasen

Flyer: Fotowettbewerb 2021

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