Monthly Archives: April 2021

Bundesregierung bestätigt Einzeljagd trotz Ausgangssperren

Bundesregierung bestätigt Einzeljagd trotz Ausgangssperren
(28. April 2021, Berlin) Verunsicherungen mit einem Rundschreiben an die Behörden beendet. Auch Nachsuche und Kitzrettung sind zulässig.

In einem Rundschreiben an die obersten Jagdbehörden der Bundesländer hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium) bestätigt, dass die Einzeljagd auf Schalenwild auch dort zulässig ist, wo eine nächtliche Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz besteht.

Die Bundesministerien machen sich damit die Auffassung zu eigen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche Abgeordnete vertreten hatten: „Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar.“

Damit ist nunmehr klar, dass die Jagd – insbesondere auf Schwarzwild, aber auch auf anderes Schalenwild – auch dann möglich ist, wenn eine nächtliche Ausgangssperre aufgrund des kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetzes gilt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte sich der Deutsche Jagdverband (DJV) für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Auffassung des Gesetzgebers zur Jagd deutlich – nämlich, dass die Jagd auf Schalenwild in der Regel unter die generelle Ausnahmeklausel in § 28b des Infektionsschutzgesetzes fällt. Dennoch gab es im Anschluss bei vielen Jägerinnen und Jägern Unsicherheit, was nun erlaubt ist. Auch bei vielen Jagdbehörden war das der Fall. Diese Unsicherheiten sind nun mit der Klarstellung der Ministerien ausgeräumt.

Der DJV weist in diesem Kontext darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Jagd auch weitere Ausnahmen gelten: Das Gesetz sieht nämlich (ausdrücklich) vor, dass eine Ausnahme auch für die Versorgung von Tieren gilt. Dazu zählen auch die Nachsuche, etwa nach einem Verkehrsunfall, oder die Kitzrettung vor der Mahd – beides ist schon aus Tierschutzgründen erforderlich.

PM DJV

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Brut-und Setzzeit der heimischen Wildtiere beginnt – Jäger und Bauern: Gemeinsame Anstrengungen für den Schutz des wilden Nachwuchses

Auch wenn die Temperaturen noch nicht frühlingshaft erscheinen: mit Beginn des Frühlings werden Wiesen, Wald und Felder zur Kinderstube des heimischen Wildes. Die Brut- und Setzzeit beginnt. Ebenso beginnt das Wachstum der Gräser auf den Wiesen und Weiden. Das hohe Wiesengras bietet den jungen Wildtieren Deckung und Schutz vor natürlichen Feinden.

Landwirte starten in den nächsten Wochen mit dem Mähen und Bergen des ersten Aufwuchses, um die Rinder auch in der kalten Jahreszeit mit Futter versorgen zu können. Damit bei der Wiesenmahd keine Wildtiere zu Schaden kommen, arbeiten Jäger und Bauern regional in enger Abstimmung zusammen.

„Unsere schleswig-holsteinischen Jäger engagieren sich flächendeckend für die Jungwildrettung und unterstützten die Landwirte wo sie können – ganz im Sinne des Tier- und Naturschutzes. Damit dies gelingen kann, muss eine gute Zusammenarbeit gewährleistet sein.“ sagt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Überregional mündete die Zusammenarbeit von sechs Landesjagdverbänden und zwei Landesbauernverbänden im Jahr 2019 in die Gründung des Vereins „Norddeutsche Wildtierrettung“. Der Verein bietet eine Plattform für den Austausch und die Forschung zur Wildtierrettung.

Die „Norddeutsche Wildtierrettung“ unterstützt auch bei der Suche nach sog. „Kitzrettungsteams“ und berät z.B. bei der Anschaffung von Drohnen und Wärmebildkameras.

Aufgrund der hohen Anschaffungskosten werden Drohnensysteme noch nicht überall eingesetzt. Das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft hat in diesem Jahr eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro auf den Weg gebracht.

„Dies ist ein gutes Signal, damit mehr Jäger und Landwirte die Drohnentechnik nutzen und, gerade beim Auffinden von Rehkitzen, noch effektiver im Sinne des Tierschutzes zusammenarbeiten können“, so Bauernverbands-Präsident Werner Schwarz.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und der Bauernverband Schleswig-Holstein rufen ihre Mitglieder auf, das gute Miteinander bei der Wildtierrettung auch in diesem Jahr fortzusetzen.

 

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Bildmaterial finden Sie im Presseportal des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

Verantwortlich für diesen Text:

Dr. Kirsten Hess, Bauernverband Schleswig-Holstein, Telefon 04331-127729

Marcus Börner, Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.,

Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek, Telefon 04347 9087-0, E-Mail: info@ljv-sh.de

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OUTDOOR jagd & natur 2021 abgesagt

(Neumünster) Nach Rücksprache mit den zuständigen Genehmigungsbehörden besteht mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes keine kalkulierbare Grundlage mehr, um die Veranstaltung OUTDOOR jagd & natur im Juni trotz umfänglicher Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie digitaler Nachverfolgung durchführen zu können.

Da alleinig der Inzidenzwert einer Region bestimmend ist, sind angepasste Schutz- und Hygienekonzepte für Veranstaltungen nicht mehr in dem Maße relevant. Verschiedene Faktoren wie die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes oder der Stufenplan des Landes Schleswig-Holstein lassen keine Planung für Veranstaltungen in den nächsten Wochen zu.

Wir bedauern sehr, die OUTDOOR jagd & natur nach der Verschiebung auf den 25. – 27. Juni 2021 absagen zu müssen.

Die nächste OUTDOOR findet vom 8. – 10. April 2022 statt. Wir freuen uns, Besucher, Aussteller und unsere Partner dann wieder begrüßen zu können und wünschen allen bis dahin alles Gute!

Quelle: PM Holstenhallen

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Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich

Büchse mit Schalldämpfer

Der Bundestag beschließt nächtliche Ausgangssperren – Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

(Berlin, 21. April 2021) Der Bundestag hat heute eine bundesweite „Notbremse“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete.

Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Forderung nach einer entsprechende Klarstellung hat sich der Dachverband der Jäger an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Abgeordnete des Bundestages gewandt. Neben einer Generalausnahme für „ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke“ sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung der Gefahr eines „veterinärmedizinischen Notfalls“ vor. Nach Auffassung des DJV greifen in vielen Fällen auch diese Ausnahmegründe.

„Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, sei es präventiv oder im Falle eines Ausbruchs wie aktuell in Brandenburg und Sachsen“, sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es komme hinzu, dass nachts und in den Morgen- und Abendstunden nur die Einzeljagd ausgeübt werde, bei der praktisch kein Infektionsrisiko bestehe, betonte Dr. Böhning weiter.

Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren auszunehmen ist. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die Jagd einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft leistet und zum dringend erforderlichen Waldumbau beiträgt. Eine entsprechende Klarstellung gibt es bereits in den Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise in denen Ausgangssperren gelten.

Mit dem Gesetz wird sich am morgigen Donnerstag noch der Bundesrat befassen.

Link zur Pressemitteilung

DJV

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„Mit Papier und Bleistift durch das Moor“: LJV startet dritten Schreibwettbewerb

Um das Umweltbewusstsein und die Aktivität der jungen Generation zur Mitwirkung an der Gestaltung der Umwelt zu fördern, ist es notwendig, das Interesse der Kinder und Jugendlichen zu wecken und ihren Blick für diese Lebensbereiche zu schärfen.

Nicht zuletzt spielen die Umwelt und insbesondere auch der Wald eine große Rolle in der deutschen Literatur. Daher hatte der Landesjagdverband in einem Pilotprojekt 2017 einen ersten Literaturwettbewerb ausgeschrieben unter dem Motto „Mit Papier und Bleistift durch den Wald“. Damals beteiligten sich über 30 Schulen mit mehr als 150 Einzelbeiträgen an der Ausschreibung, was unsere Erwartungen weit übertraf. Auch anlässlich unseres zweiten Wettbewerbs zum Thema „Mit Papier und Bleistift über die Wiesen“ entstanden viele spannende, lustige, aber auch nachdenkliche Texte.

Nun rufen wir erneut Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 7 aus den Schulen Schleswig-Holsteins zur Teilnahme an diesem literarischen Wettbewerb auf.

Hier finden Sie den Flyer für den diesjährigen Wettbewerb „Mit Papier und Bleistift durch das Moor“

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter schreibwettbewerb@ljv-sh.de gern zur Verfügung.

Einsendeschluss ist der 30.11.2021.

Wir hoffen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler sowie Klassenverbände die Gelegenheit nutzen, ihr kreatives Talent unter Beweis zu stellen. Wir bitten alle Lehrerinnen und Lehrer, die Kinder und Jugendlichen zur Teilnahme zu ermuntern und sie bei der Fertigung ihrer Beiträge zu unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre eingereichten Beiträge!

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Maibock – Online-Wildseminar mit „Der Wilde Metzger“

Am Samstag den 24. April startet unsere erste Veranstaltung im neuen Jagdjahr für Euch! Wir konnten Conrad Baierl alias „Der Wilde Metzger“ davon überzeugen, mit uns sein erstes Online-Wildseminar zu starten.  Und ihr könnt mit dabei sein!

Die Tage bis zum 1. Mai sind gezählt und schon bald liegt das erste Stück frisch erlegtes Wildbret vom Maibock vor uns. Höchste Zeit den Kochskills den letzten Schliff zu geben! Conny wird Tipps zum Zerlegen und zu verschiedenen Zubereitungsvarianten geben, ihr dürft gespannt sein! Typisch „Der Wilde Metzger“ wird es nicht nur lehrreich und lecker, sondern auch humorvoll und unterhaltsam zur Sache gehen. Ihr habt Fragen zum Thema Wildbretverwertung oder zur richtigen Zubereitung – hier wird Conny Rede und Antwort stehen, so dass jeder in der kommenden Grill- und Kochsaison bestens gerüstet ist.

Wann?

Samstag, 24. April 2021

Wo?

Bequem auf eurer Terrasse, der Couch, der Küche oder der Jagdhütte. Einzige Voraussetzung – Internet und gute Laune! Die Veranstaltung wird über das Onlinetool des Landesjagdverbandes übertragen.

Weitere Infos?

Für Junge Jäger im Landesjagdverband Schleswig-Holstein ist die Veranstaltung kostenlos.
Alle anderen Interessierten können für einen Teilnehmerbeitrag von 10 Euro ebenfalls ihre Kochskills optimieren.

ACHTUNG! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, also schnell verbindlich anmelden! Wir freuen uns auf euch!

Hier geht es zur ANMELDUNG

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Warum eine Verschärfung des Waffenrechts sinnlos ist

Das Attentat von Hanau soll dazu dienen, das Waffenrecht zu verschärfen. Das würde mehr Bürokratie bedeuten – ohne ein Plus an Sicherheit. Denn: Der Täter wurde vorher 15 mal aktenkundig – und durfte Waffen trotzdem behalten. Der DJV klärt auf, warum Behörden besser zusammenarbeiten müssen und welche Rolle illegale Waffen spielen.
Weitere Informationen zum Waffenrecht finden Sie unter: https://www.jagdverband.de/waffenrecht

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„Regierung verspielt Vertrauen in Sicherheitspolitik“

Bundeskabinett beschließt Änderung des Waffengesetzes  – obwohl sie deren Bedarf kurz vorher mit Hinweis auf Vollzugsdefizite abgelehnt hat. FWR-Kritik am Entwurf wird gänzlich ignoriert. Regierungskoalition brüskiert 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer.

Mit Unverständnis reagieren die Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrechts (FWR) auf die geplante Verschärfung des Waffenrechts. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das Bundeskabinett diese beschlossen. Stimmt der Bundestag zu, müssen künftig Gesundheitsämter in die Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden. Änderungsvorschläge der betroffenen Verbände wurden nicht übernommen. Zudem mussten diese innerhalb von nur vier Tagen Stellung nehmen zum Gesetzentwurf – obwohl das Bundesinnenministerium Anfang März mitgeteilt hatte, dass eine Novelle in der laufenden Wahlperiode nicht geplant sei. Am selben Tag hatte die Regierungskoalition einen Antrag auf Verschärfung des Waffenrechts von Bündnis 90/Die Grünen mit der Begründung abgelehnt, dass Vollzugsdefizite ein Risiko für die innere Sicherheit seien, nicht lückenhafte Gesetze. Diesen Standpunkt vertritt das FWR nach wie vor. „Mit einer solchen Rolle rückwärts verspielen CDU/CSU und SPD jegliches Vertrauen in eine vernünftige Sicherheitspolitik“, sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Damit brüskiere die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD rund anderthalb Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland, so Göpper.

In seiner Stellungnahme hat das FWR ausführlich auf die Mängel in der Umsetzung der bestehenden Gesetze hingewiesen. Der Attentäter von Hanau ist zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet, obwohl dies nach den bestehenden Regelungen zwingend notwendig gewesen wäre. Ausgerechnet mit diesen Fall von Behördenversagen begründet die Regierungskoalition nun eine notwendige weitere Verschärfung des Waffenrechts.

Die Behörden vor Ort würden durch die Gesetzesnovelle mit noch mehr Bürokratie überfrachtet – ohne erkennbaren Mehrwert für die Sicherheit. Das FWR mahnt stattdessen eine deutliche Verbesserung der Schnittstellen zwischen Behörden an. Diese sind teils technisch völlig veraltet oder überhaupt nicht existent. Leidtragende sind Behördenmitarbeiter vor Ort und legale Waffenbesitzer: Sie müssen künftig noch länger auf ein Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung warten. Es drohen praktische Probleme: Jagdpachtverträge drohen auszulaufen oder der Munitionsbesitz wird illegal, wenn der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert wird.

Die wesentlichen Dokumente finden Sie hier:

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Ruhezonenschilder – Eine gelungene Möglichkeit Erholungssuchende im Wald und der Natur auf Ruhezonen des Wildes hinzuweisen.

Schild-Ruhezone-Infobogen

Kontakt:
Sebastian Grell
0172 8835523
sebastian@techspeak.de

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