Monthly Archives: Oktober 2021

Landesbläserwettbewerb 2022

Endlich ist es wieder so weit. Auf, auf zum nächsten Landesbläserwettbewerb an die Ostsee!

Am 12. Juni 2022 findet der Landesbläserwettbewerb des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. in Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Oldenburg auf dem Gut Görtz in 23777 Heringsdorf/Holstein statt. Zur  Motivation haben wir die Ausschreibung verändert, sodass für jeden etwas dabei ist. Lasst euch überraschen.

Weidmannsheil und Hörnerklang

Mandi-Rose Wargenau-Hahn

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Brauchtum: Hubertusmessen 2021

Im ganzen Land beginnt bald wieder die Zeit der traditionellen Hubertusmessen. Daher haben wir eine kleine Übersicht der Hubertusmessen für Schleswig-Holstein zusammengestellt.

Sollten Sie Informationen über weiter stattfindende Hubertusmessen haben, können Sie diese gerne an uns weiterleiten an r.hartwig@ljv-sh.de. Wir werden die Liste dann ergänzen.

 

Parforcehornbläser Rendsburg – Schleswig

05.11.2021, 18.00 Uhr, St.Catharinen-Kirche in 24259 Westensee, Dorfstr. 1

 

Freischütz Eutin

22.10.2021, 19.00 Uhr, St. Michaelis-Kirche in 23701 Eutin, Schloßstr. 2

24.10.2021, 10.00 Uhr, St. Laurentius Kirche in 23701 Süsel, An der Kirche 4

31.10.2021, 16.30 Uhr, St. Jürgen Kirche in 23749 Grube, Bei der Kirche

06.11.2021, 19.00 Uhr, St. Johannis Kirche Neukirchen in 23714 Malente, Hauptstr. 22

 

Parforcehornbläser Lübeck

05.11.2021, 18.00 Uhr, St. Jacobi Kirche, 23552 Lübeck, Jacobikirchhof 1

07.11.2021, 17.00U Uhr, Ratzeburger Dom in 23909 Ratzeburg, Domhof 18

 

Parforcebläserkreis Eckernförde

03.11.2021, N.N., St. Jürgen Kirche in 24214 Gettorf

 

Hintergrund: Am 3. November gedenken Jägerinnen und Jäger in ganz Europa ihres Schutzheiligen Sankt Hubertus, Pfalzgraf von Burgund. Er wird als Begründer einer nachhaltigen und weidgerechten Jagd angesehen, an dem sich Jägerinnen und Jäger ein Beispiel nehmen sollen. Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein zügelloser Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Weder christliche Feiertage noch ethische Grundsätze hinderten den Jäger, seiner Leidenschaft hemmungslos nachzugehen. Nachdem seine Frau gestorben war, ging er als Einsiedler in die Wälder der Ardennen, um dort über seine Trauer hinwegzukommen und ernährte sich ausschließlich durch die Jagd.
Eine Begegnung mit einem Hirsch, der ein leuchtendes Kreuz zwischen seinen Geweihstangen trug, bekehrte ihn und ließ ihn erkennen, dass die Jagd nicht allein dem Selbstzweck dient, sondern ein Dienst an der Natur mit weitreichender Verantwortung ist. Diese „Achtung vor dem Geschöpf“ ging als Waidgerechtigkeit in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein. Der Heiliggesprochene wird meist mit Jagdhund und Jagdhorn kniend vor dem „Hubertushirsch“ dargestellt, bewaffnet mit Schwert und Spieß. Hubertusmessen werden Anfang November von Jagdhornbläsern begleitet und in feierlich geschmückten Kirchen gehalten.

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Fischotter: Spurensucher-Seminare

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) wird in der Wintersaison 2021/22 die landesweite ISOS Fischotterkartierung organisieren und durchführen. Für die Bearbeitung der im ganzen Land verteilten ca. 600 Kartierpunkte werden noch freiwillige Kartierer gesucht.

Eine Einweisung in die Otter-Spurensuche für freiwillige Kartierer bietet der LJV am Samstag, den 20. November 2021 in 24306 Plön, Ölmühlenallee 2 im Schwentine-Infozentrum der Kreisjägerschaft Plön an. Eine weitere Möglichkeit, sich als Otterkartierer ausbilden zu lassen besteht am Samstag, den 27. November 2021 in 24616 Sarlhusen in der „Alten Schule“, Hörn 6.

Die Seminare finden in der Zeit von 9:30 Uhr bis ca. 13:30 Uhr statt. Wir werden mit einem Theorieteil starten und danach im Gelände das Wissen in die Praxis umsetzen. Festes Schuhwerk oder Gummistiefel sind hier von Vorteil. Die Teilnahme für zukünftige Kartierer ist kostenlos.

Fischotter-Spurensucher-Seminare – 20.11.2021 in Plön
Fischotter-Spurensucher-Seminare – 27.11.2021 in Sarlhusen

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30 Jahre Trilaterales Seehundabkommen: Erfolgsgeschichte für den Artenschutz im Wattenmeer

Vor 30 Jahren wurde das Abkommen über die Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer, das „Wadden Sea Seal Agreement“ (WSSA) von Dänemark, den Niederlanden und Deutschland unterzeichnet. Auslöser für das Abkommen war das Seehundsterben im Jahr 1988. So lebten bereits 1999 über 15.000 Seehunde im Wattenmeer. Im Jahr 2020 stieg die Populationsgröße auf über 28.000 Seehunde. Das Abkommen kann aus heutiger Sicht also als mehr als erfolgreich gewertet werden.

Dabei waren es vor allem die negativen Umwelteinflüsse, welche den Seehundbestand reduzierte. Die Jagd auf den Seehund wurde ab 1974 eingestellt und die Hege des Seehundes wurde zum Hauptaugenmerk der Jägerinnen und Jäger. Bis heute engagieren sich zahlreiche Seehundjägerinnen und Seehundjäger ehrenamtlich für den Meeressäugerschutz an den Küsten Schleswig-Holsteins. Sie eilen zur Hilfe, wenn verlassene Heuler von Touristen umringt werden oder wenn schwerverletzte Tiere an den Stränden liegen und leiden. Störfaktoren wie Tourismus und die damit verbundenen Auswirkungen benötigen fachkundige Aufklärungsarbeit, die von den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Wattenmeer geleistet wird. Und dies mitunter seit Jahrzehnten, schon bevor das Trilaterale Abkommen geschlossen wurde.

So gründeten die Gemeinde Friedrichskoog und der Landesjagdverband die bis heute bestehende Seehundstation Friedrichskoog. Bereits in den 50er Jahren gab es in Friedrichskoog eine private Heuleraufzucht. Im Garten und auf dem Kutter von Familie Rohwedder konnten zahlreiche Jungtiere aufgezogen und ausgewildert werden. Die erste zentrale Aufzuchtstation entstand 1969 in Büsum. 1985 erfolgte die Gründung der Seehundstation Friedrichskoog durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Gemeinde Friedrichskoog zur Unterstützung der Station in Büsum. Werner „Polli“ Rohwedder wurde der erste Stationsleiter. Bis 1996 leitete er die Seehundstation. Der Landesjagdverband ist bis heute Gesellschafter der „Seehundstation Friedrichskoog“.

Den Schleswig-Holsteinischen Seehundjägerinnen und Seehundjäger obliegt die Betreuung von Seehunden, Robben und anderen Meeressäugern (z.B. Kleinwale) sowie die Bergung von toten Meeressäugern, die Durchführung von Kontrollfahrten sowie Informations- und Aufklärungsarbeit. Sie leisten mit ihrem Beitrag eine wichtige Grundlage für die wissenschaftliche Arbeit, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für terrestrische und aquatische Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführt wird. Zu den Aufgaben der Seehundjäger zählen die Beobachtung, die Bergung, der Fang sowie die Weitergabe kranker oder verletzter Seehunde und Robben an die einzige anerkannte Aufzuchtstation „Seehundstation Friedrichskoog“ in Schleswig-Holstein.

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
04347-9087-0
Jäger praktizieren Tierschutz: Seehundrettung an den Küsten

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Naturschutzgebiete: Begehung in NSG „Spülflächen bei Schachtholm“

Am 07. Oktober konnte die jährliche Begehung im Naturschutzgebiet (NSG) Spülflächen bei Schachtholm gemeinsam mit den NSG-Betreuern, der Arbeitsgemeinschaft Heimische Orchideen, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, der Unteren Naturschutzbehörde und dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein wieder in Präsenz abgehalten werden.

Wie jedes Jahr wurden vom NSG-Betreuerteam Entkusselungsmaßnahmen in den Orchideengebieten durchgeführt, um die jungen Birken- und Pappelaufwüchse zurückzudrängen. Ebenso wird durch das Mähen und Abfahren des Mähgutes versucht den Birkenaufwuchs einzudämmen. Daneben unterstützt die gezielte Schafbeweidung das Offenhalten der Flächen.

Um die zahlreichen gefährdeten und bedrohten Orchideenarten zu erhalten, darunter das Kleine Knabenkraut (Orchis morio), das Fleischfarbene Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) sowie das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), werden die bisherigen Maßnahmen rege diskutiert und bewertet.

Um diese gefährdeten Orchideenarten auch künftig zu erhalten, werden eine Intensivierung der Beweidung und das Mulchen von definierten Birkenflächen diskutiert. Das Ziel ist es die Naturschutzmaßnahmen möglichst effizient, großräumig und langfristig effektiv für die Orchideenvorkommen durchzuführen.

 

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Jagd und Corona: Was ist erlaubt?

Die Jagdausübung in Schleswig-Holstein ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie grundsätzlich vollumfänglich möglich und vorgesehen. Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd und mit ihr im Zusammenhang stehende Arbeiten.

Allgemein wird weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gemäß § 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung empfohlen. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.

Gesellschaftsjagden unterliegen nach § 5a Satz 1 Nr. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nicht den strengen Anforderungen an Veranstaltungen. Das bedeutet, dass sie unter Einhaltung des Mindestabstandes ohne ein gesondertes Hygienekonzept durchgeführt werden können. Dies gilt jedoch nicht für nach der Jagd geplante „Schüsseltreiben“. Das „Schüsseltreiben“ ist zwar keine Veranstaltung im Sinne der Verordnung, es sind aber die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen zu beachten (max. 25 Personen innerhalb geschlossener Räume, die nicht geimpft oder genesen sind).

Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung sind als Präsenzveranstaltung zulässig. Es ist ein Hygienekonzept nach § 4 der Corona-Bekämpfungsverordnung zu erstellen und es dürfen nur Personen teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind (sog. „3G“-Regel).

Weitere Informationen dazu finden Sie unter „3G-Regel“.

Bitte halten Sie sich an die Vorgaben von Bund, Land und Ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sichere Option! Auch und gerade in Zeiten von Corona gilt der alte jagdliche Grundsatz: Sicherheit geht vor!

Weitere Informationen

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