Monthly Archives: November 2021

ASP: Kadaverfunde richtig dokumentieren

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 10. September vergangenen Jahres erstmals den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg bestätigt. Der stark verweste

Die Umgebung eines Fundes sollt großflächig fotgrafiert werden. (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Die Umgebung eines Fundes sollt großflächig fotgrafiert werden. (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Kadaver eines Wildschweins wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden. Die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern haben gezeigt, dass eine sprunghafte Ausbreitung der ASP vor allem durch das Einwirken des Menschen möglich ist. Umso wichtiger sind Monitoringmaßnahmen, um Funde von tot aufgefundenem Schwarzwild frühestmöglich zu melden und zu dokumentieren. Die Jagdverbände rufen deshalb alle Jägerinnen und Jäger, Landwirte, Forstleute und Erholungssuchende zu erhöhter Aufmerksamkeit auf: Wildschweinkadaver sollten in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) gemeldet werden, erreichen direkt das FLI und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt. Bei einer Meldung über die TFK-App kann Fotomaterial des Fundes direkt hochgeladen werden.

Wichtig ist im Falle eines Fundes die ausführliche Dokumentation des Fundortes. Der Fund lässt sich mittels Foto einfach und schnell dokumentieren. Wichtig sind hierbei folgende Aufnahmen: Fotografieren Sie die Umgebung um den jeweiligen Fundort großflächig. Dies ist vor allem wichtig, wenn sich bspw. ein großer Ameisenhaufen oder ein Fuchsbau in der näheren Umgebung befindet. Fotografieren Sie den Kadaver nach Möglichkeit aus mehreren Blickwinkeln. Machen Sie außerdem mehrere Bilder von Insekten am Kadaver. All diese Informationen helfen, die Liegezeit des Kadavers zu beurteilen. Wichtige Informationen wie wetterbedingte und jahreszeitliche Umwelteinflüsse, aber auch standortbedingte Informationen wie bspw. ein abgeerntetes Feld oder eine Suhle in einer Dickung, liefern unter Umständen Informationen zu Liegezeit oder zur Ursache eines möglichen Seucheneintrags.

Ein Kadaver sollte in jedem Fall gesichert werden. Das weitere Vorgehen sollte bei einem Fund mit dem Veterinäramt abgestimmt werden: Das ASP-Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens über 100 Tage – das Verbreitungsrisiko ist entsprechend groß. Ein Transport ist nur in dichten Spezialbehältern sicher. Kleidung, Schuhe und weitere Gegenstände sollten nach Kontakt mit verdächtigen Kadavern desinfiziert werden.

(Quelle: 2020 Zersetzungsstadien bei Wildschweinkadavern – und wie die Liegezeit geschätzt werden kann. ATD, 27, 2,85-94)

Detailaufnahmen von Insekten sind wichtig, um die Liegezeit zu bestimmen (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Detailaufnahmen von Insekten sind wichtig, um die Liegezeit zu bestimmen (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Verwesungsstatus des Kadavers kann mit Bildern besser nachvollzogen werden (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Verwesungsstatus des Kadavers kann mit Bildern besser nachvollzogen werden (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Kadaver sollte aus mehreren Blickwinkeln fotografiert werden. (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Kadaver sollte aus mehreren Blickwinkeln fotografiert werden. (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Einfluss von Insekten und bspw. Aasfressern lassen wichtige Rückschlüsse zu (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Einfluss von Insekten und bspw. Aasfressern lassen wichtige Rückschlüsse zu (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Absage: Fortbildungsseminar für Jagd- und Parforcehornbläser/innen im Februar 2022

Liebe Freunde der Jagdmusik,

in Absprache mit dem Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg müssen wir leider das Fortbildungsseminar für Jagd- und Parforcehornbläser/innen im Februar 2022 absagen.

Die neuesten Erkentnisse der Pandemie zwingen uns leider dazu. Wir bedauern es sehr, diese Entscheidung treffen zu müssen, glauben aber hiermit der Verantwortung, die wir in der heutigen Situation allen Beteiligten gegenüber haben, gerecht geworden zu sein.

Wir hoffen auf euer Verständnis.

Wir wünschen euch eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen, Waidmannsheil und Hörnerklang

Mandi-Rose Wargenau-Hahn,

Lndesobfrau für das Jagdhornblasen

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ASP erstmals bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern

Nahe der Autobahn 24 ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten. Der Fundort im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist 160 Kilometer entfernt vom nächsten Ausbruch. DJV fordert mehr Biosicherheit an Transitrouten und in Schweinemastbetrieben.

Gestern haben Behörden einen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Es ist damit das dritte Bundesland, in dem das Virus nachgewiesen wurde. Den verendeten Frischling haben Jäger in den Ruhner Bergen nahe der Autobahn 24 gefunden. Wie das Virus dorthin gelangt ist, können die zuständigen Behörden derzeit noch nicht sagen. Der nächste bekannte Ausbruch bei Wildschweinen ist 160 Kilometer entfernt. Nach Ansicht des Deutschen Jagdverbands (DJV) deutet vieles darauf hin, dass Menschen die Tierseuche eingeschleppt haben. Dies gilt auch für den ASP-Ausbruch vor zehn Tagen in einer abgeschotteten Schweinemastanlage in Mecklenburg-Vorpommern. Der DJV fordert, dass die Biosicherheit ernster genommen und strenger kontrolliert wird.

Lebensmittelreste aus Schweinefleisch beispielsweise können das hochinfektiöse ASP-Virus enthalten und weitere Tiere anstecken. Rastanlagen an Transitstrecken sollten deshalb gezäunt, Mülltonnen grundsätzlich verschlossen sein. Zudem sollten landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung verstärkt auf Hygiene achten. Das Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens oder an der Kleidung über 100 Tage.

Deutschlandweit gibt es bereits mehr als 2.800 nachgewiesene ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen – Tendenz steigend. Gemeinsam mit dem Deutschem Bauernverband und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer fordert der DJV ein konsequenteres Vorgehen gegen die Seuche. Trotz guter Ansätze müssten die Behörden von Bund, Länder und Landkreisen enger zusammenarbeiten. Die gemeinsamen Positionen der drei Verbände sind im „Forderungspapier zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest“ zusammengefasst.

Weitere aktuelle Informationen zur ASP gibt es im Internet: www.jagdverband.de/asp.

Quelle PM DJV

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Allgemeinverfügung: LLUR erlaubt den Abschuss von Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein

Ab sofort ist der Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein erlaubt. Dies erlies das zuständige LLUR nun in einer Allgemeinverfügung. Hintergrund ist die ungewollte Ausbreitung der invasiven Art. Eine Etablierung des nichtheimische Zwerghirschs soll auf Grundlage der EU-Verordnung 1143/2014 und § 40a BNatShG verhindert werden. Muntjaks leben in dichtem Unterholz in Wäldern. Ihre Invasivität beruht auf einer möglichen Nahrungskonkurrenz zu Rehwild bzw. auf selektivem Fraß von Jungpflanzen mit (negativer) Veränderung von Vegetationsstrukturen. Die Art unterliegt nicht dem Jagdrecht

Der Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein ist im Rahmen einer erlassenen Allgemeinverfügung nun erlaubt worden. Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wurde am 15. November im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Bei der Erlegung ist der Muttertierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) zu beachten. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich geschossene oder verendete Tiere aneignen.

Es dürfen nur solche Jagdlangwaffen zum Einsatz kommen, die nach den jagd- bzw. waffenrechtlichen Vorschriften für die Jagdausübung zulässig sind. Zudem ist Büchsenmunition zu verwenden, deren Auftreffenergie in analoger Anwendung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 a BJagdG auf 100 Meter (E 100) mindestens 1.000 Joule beträgt („rehwildtaugliches Kaliber“). Erlegte Tiere, die zu Lebensmittelzwecken verwendet werden sollen, sind einer Untersuchung auf Trichinen zu unterziehen. Kadaverfunde von verendeten Tieren sollen ebenso wie erlegte Tiere an das LLUR gemeldet werden.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Allgemeinverfügung für den Abschuss des Chinesischen Muntjaks

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Afrikanische Schweinepest: Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt

(16. November 2021 (dpa/DJV) Schwerin/Berlin) Bei Güstrow ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest im Nordosten aufgetreten. Tausende Tiere einer Mastanlage müssen getötet werden.

Der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern ist nun amtlich. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – habe die Tierseuche am Montag in entsprechenden Proben nachgewiesen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Abend mit. Die ASP sei erstmals in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten.

Zuvor hatte das Landes-Agrarministerium mitgeteilt, dass in einer Schweinemastanlage mit mehreren Tausend Tieren im Landkreis Rostock mehrere Tiere verendet seien, und ein Test habe den Verdacht ergeben, dass sie mit dem ASP-Erreger infiziert gewesen sein könnten.

Den Angaben zufolge greifen jetzt die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder: Unter anderem muss die zuständige Behörde vor Ort nun anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die für Wild- und Hausschweine meist tödlich endet. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Quelle DJV

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Diesjährige Hundeführerlehrgänge für die BP 1 und BP 2 erfolgreich beendet

Noch nie war die Nachfrage nach einem Hundeführerlehrgang so groß wie in diesem Jahr. Bereits seit April übten jeden Sonntag sieben Hundeführer*innen mit Ihren Hunden für die Brauchbarkeit 1, d.h. für die Nachsuche auf Niederwild und den entsprechenden Gehorsam. Am Schluss stellten sich drei Hundeführer*innen den Prüfern und bestanden mit sehr gutem Erfolg. Drei weitere legten die Prüfungen in ihren jeweiligen Hundevereinen, auch mit Erfolg ab. Ein Kandidat wird im nächsten Jahr sicher die Prüfung auch noch ablegen.

BP1 Ausbildungsgruppe
BP1 Vergabe der Urkunden

Zur Vorbereitung der BP2 Prüfung, d.h. die Nachsuche auf Schalenwild außer Rehwild mit dem entsprechenden Gehorsam meldeten sich elf Hundeführer*innen an. Alle bereiteten sich fleißig vor und kamen seit April nahezu jeden Samstag nach Müssen um den Gehorsam zu üben und in der Woche wurden dann die Schweißfährten gearbeitet. Am Ende wurden zwei Prüfungen veranstaltet und es bestanden insgesamt neun Hunde die Prüfung. Ein Hund bestand die Prüfung in einem anderen Bundesland. Ein Hund hat es leider nicht geschafft und wird sich im kommenden Jahr wieder dabei sein.

BP2 Ausbildungsgruppe mit Richtern

Die Ausbilder waren sehr froh, dass die Revierinhaber*innen mit der großen Anzahl an Hunden und den vielen Übungstagen keine Probleme hatten und die Reviere zur Verfügung stellten. Es bestand untereinander eine große Hilfsbereitschaft und bei Kaffee und Kuchen gab es auch einige gemütliche Stunden bei bester Stimmung. Sogar das Wetter spielte sehr gut mit und zeigte sich in der Regel von seiner besten Seite.  

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