Aussetzung der Trichinenuntersuchungsgebühr
Aussetzung der Trichinenuntersuchungsgebühr für in Schleswig-Holstein erlegte Wildschweine Aufgrund einer Vereinbarung des Landes Schleswig-Holstein mit den Kreisen und kreisfreien Städten zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest werden den Jägerinnen und Jägern mit Wirkung vom 01.08.2018 für die Dauer von 2 Jahren die Gebühren für die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild, das in Schleswig-Holstein erlegt wurde, erlassen. Für … Weiterlesen