Die Ausbildung zum Jagdhund

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Es wird in einem wöchentlich stattfindenden Lehrgang auf die Brauchbarkeitsprüfungen BP 1 und BP 2 nach der Ordnung des Landes Schleswig-Holstein vorbereitet. Dazu werden auch die Anforderungen für die Gehorsamsfächer eingeübt.

Lehrgangsziel ist es, dem Hundeführer die Kenntnisse zu vermitteln, die er benötigt, um seinen Hund zur Brauchbarkeitsprüfung zu führen. Die Zulassungsbedingungen zu den Prüfungen können der Prüfungsordnung entnommen werden. Diese ist beim LJV- Schleswig-Holstein zu bekommen.

Der Schwerpunkt der Ausbildung für die BP 1 liegt beim Bringen auf der Schleppe, Wasserarbeit, Schussfestigkeit, Verlorenbringen und Arbeit auf der Duftspur der Lebenden Ente. Dabei ist das tägliche Training im Revier unerlässlich.

Der Schwerpunkt der Ausbildung für die BP 2 liegt bei der Schweißarbeit, vorbereitet wird wahlweise auf 400 Meter, 600 Meter und 800 Meter. Trainiert wird die Arbeitsweise auf der Rotfährte, Fährtensicherheit und Fährtenwille (Finderwille)

Im Rahmen des Gehorsams werden folgende Fächer eingeübt: Allgemeines Verhalten (u ,a, Ruhiges Verhalten gegenüber Personen und anderen Hunden), Schussfestigkeit, Folgen frei bei Fuß, Ablegen, Leinenführigkeit und Verhalten auf dem Stand.

Für Junghunde, bis zu einem Alter von 12 Monaten finden regelmäßig Einweisungen über das tägliche grundlegende Training mit dem Hund statt.

Die Termine der jeweiligen Lehrgänge werden auf der Internetseite der KJS-RZ bekannt gegeben.

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