Welcher Hund soll es sein?
Das Landesjagdgesetz verpflichtet den Revierinhaber, bei der Jagdausübung einen brauchbaren Jagdgebrauchshund bereitzuhalten.
Das bedeutet: Nicht jeder Jäger braucht einen Hund. Sie können sich Ihren Treibjagdhasen auch von dem Hund eines anwesenden Hundeführers apportieren lassen.
Liebäugeln Sie aber mit der Anschaffung eines Jagdhundes, sind zwei wesentliche Faktoren entscheidend:
1. Die Bedingungen für eine artgerechte Haltung müssen gegeben sein, also Zeit und Platz, und die Familie sollte ebenfalls einverstanden sein.
2. Ein Jagdhund ohne ausreichende Arbeitsmöglichkeiten wird nie sein Leistungsvermögen voll entfalten können.
Werden beide Bedingungen erfüllt, kann die Anschaffung eines Jagdhundes ins Auge gefasst werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rasse durch die Jagdgelegenheit des Jägers bestimmt wird. Der Hund muss ins Revier passen. Für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche gibt es folgende Möglichkeiten:
Vorstehhunde für die Arbeit vor und nach dem Schuss in Niederwildrevieren mit großem Feldanteil und viel Wasserarbeit,
Apportierhunde für schwere Nachsuchenarbeit auf Niederwild in Schilf und Unterholz, Stöberhunde für die Arbeit vor und nach dem Schuss in Dickungen und Schilfpartien. Erdhunde für die Bauarbeit und zum Stöbern,
Schweisshunde als Spezialisten für die Nachsuchenarbeit auf Schalenwild.
Ist die Entscheidung über Rasse und Geschlecht gefallen, sollten Sie den Welpenvermittler des in Frage kommenden Zuchtverbandes um Hilfe bitten. Nur Hunde aus vom Jagdgebrauchshundverband anerkannten Zwingern bieten ausreichend Gewähr für Gesundheit, ausgeglichenes Wesen und Leistung.
Ich helfe Ihnen auch bei der Auswahl Ihres neuen Jagdgefährten.
Obmann für das Hundewesen