Der Waldzustandsbericht 2024 für Schleswig-Holstein zeigt erfreuliche Entwicklungen in den Wäldern des Landes. Besonders die regenreichen Monate des vergangenen Jahres haben zur Erholung der Wälder beigetragen, nachdem diese in den letzten Jahren durch Trockenheit und Schädlinge stark belastet wurden. Diese Erholung ist von großer Bedeutung für die Umwelt und die Jagd, da gesunde Wälder nicht nur die Biodiversität fördern, sondern auch stabile Lebensräume für Wildtiere bieten.
Für die Jägerinnen und Jäger Schleswig-Holsteins ist der Waldzustand ein entscheidender Faktor, da er direkten Einfluss auf die Wildbestände hat. Ein gesunder Wald bedeutet nicht nur eine vielfältige Flora, sondern auch eine gute Nahrungsquelle und Lebensbedingungen für Wildtiere. Die Beobachtungen und Daten aus dem Waldzustandsbericht sind daher besonders relevant, um die Wildpopulationen zu verstehen und zu managen.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein sieht den Erhalt und die Pflege der Wälder als eine der zentralen Aufgaben für den nachhaltigen Wildschutz. Der Bericht liefert wertvolle Informationen für die enge Zusammenarbeit zwischen Jägern, Forstbehörden und Naturschutzorganisationen. Gemeinsam arbeiten wir daran, langfristige Lösungen zu entwickeln, um die Wälder zu stärken und die Natur im Land zu bewahren. Besonders im Hinblick auf das aktuelle Jahr, in dem die Fruktifikation der Buchen zu einer erhöhten Mast geführt hat, ist es von großer Bedeutung, das Wildmanagement sorgfältig und nachhaltig zu gestalten.
Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren ist entscheidend, um die Wälder und die Wildbestände langfristig zu schützen und die Biodiversität in Schleswig-Holstein zu erhalten.
Am 25. November 2024 wurde in Schleswig-Holstein der erste Ausbruch der Geflügelpest im Herbst 2024 in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland bestätigt. Dies hat eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche ausgelöst. Die Behörden, einschließlich des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, arbeiten eng zusammen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die Geflügelpest, die durch das H5N1-Virus verursacht wird, stellt nicht nur eine Bedrohung für die Tiergesundheit dar, sondern kann auch erhebliche wirtschaftliche Schäden im Landwirtschaftssektor verursachen. Insbesondere ist es entscheidend, die Bewegungen von Wildvögeln und domestizierten Tieren zu überwachen und alle notwendigen Präventionsmaßnahmen schnell umzusetzen.
Für Jägerinnen und Jäger bedeutet dies, aufmerksam zu sein und bei der Überwachung von Wildvögeln sowie in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden eine aktive Rolle zu spielen. Nur durch eine enge Kooperation und rechtzeitige Maßnahmen kann die Ausbreitung der Krankheit effektiv kontrolliert werden.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert alle Mitglieder und Interessierte auf, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und Verantwortung im Rahmen der tiergesundheitlichen Maßnahmen zu übernehmen.
Um für den Ernstfall eines ASP-Ausbruchs gut vorbereitet zu sein, hat Schleswig-Holstein am 25. November 2024 eine umfassende Übung zum Zaunbau durchgeführt. An der Übung, die in den Landesforsten stattfand, nahmen zahlreiche Institutionen teil, darunter das Landwirtschaftsministerium, die Kreise und kreisfreien Städte, die Landesforsten, der Bauernverband, die Bundeswehr, der Landesjagdverband sowie Vertreter/innen weiterer relevanter Organisationen.
Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies betonte die Wichtigkeit der Übung: „Schleswig-Holstein muss für den Ernstfall gerüstet sein. Gerade mit Blick auf die ASP-Situation in den anderen Bundesländern ist dieses Training von größter Wichtigkeit. Die Bekämpfung der Seuche im Falle eines Ausbruchs in einer Wildschweinpopulation ist besonders anspruchsvoll und erfordert eine gute Einbindung und Abstimmung aller Beteiligten.“
Ein wesentlicher Bestandteil der Übung war der Zaunbau, der eine zentrale Maßnahme zur Eindämmung der ASP darstellt. Insbesondere geht es darum, Wildschweine in betroffenen Gebieten schnell zu isolieren, um die Seuche nicht weiterzuverbreiten. Neben diesem vorbeugenden Schritt ist die Früherkennung eines möglichen Eintrags der ASP von entscheidender Bedeutung für die Erfolgsaussichten der Bekämpfungsmaßnahmen.
Für Jägerinnen und Jäger sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, sich über diese Vorbereitungsmaßnahmen zu informieren und aktiv zur frühzeitigen Erkennung und Eindämmung der ASP beizutragen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein setzt sich gemeinsam mit den anderen Institutionen für den Schutz der Wildtierpopulationen und die Vermeidung eines ASP-Ausbruchs ein.
DJV will juristische Schritte prüfen gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Änderungen im Waffengesetz. Keine Verbände- oder Länderanhörung im Vorfeld: Verband kritisiert Vorgehen der Ampelregierung. Ziel wird verfehlt, islamistischer Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen.
Der Deutsche Bundestag stimmt für das selbst in der Ampelkoalition umstrittene Sicherheitspaket. Mit großer Enttäuschung hat der Deutsche Jagdverband (DJV) auf das Ergebnis reagiert und kündigt an, juristische Schritte gegen die in Teilen sogar verfassungsrechtlich bedenklichen Waffengesetzänderungen zu prüfen. Das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket wurde im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht, selbst Änderungsanträge der größten Oppositionsfraktion von CDU/CSU wurden nicht zugelassen. Zudem gab es im Vorfeld keine Verbände- oder Länderanhörung. „Dieser Vorgang ist beispiellos und zeigt, dass die Ampelfraktion kein Interesse hatte, sich mit konkreten Vorschlägen der Betroffenen auseinanderzusetzen“, sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Das eigentliche Ziel, islamistischen Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen, werde komplett verfehlt.
Der DJV geht davon aus, dass sich die Situation bei den ohnehin schon überlasteten Sicherheitsbehörden in den Ländern durch die Umsetzung des Sicherheitspakets weiter verschärfen wird. Der Dachverband der Jäger bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung als Bärendienst an der Inneren Sicherheit, weil das eigentliche Problem, der Vollzug bestehender Gesetze, überhaupt nicht angegangen wird. Beispielsweise fanden die Attacken in Mannheim und Solingen mit bereits illegalen Messern in bestehenden Messerverbotszonen statt. Fokus der Politik muss es laut DJV sein, den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen. Denn nicht das Messer ist das Problem, sondern der, der es in Händen hält.
Die Bundesregierung plant drastische Verschärfungen des Waffengesetzes, die sich nicht gegen Extremismus richten, sondern uns, die rechtstreuen Legalwaffenbesitzer, treffen. Jäger, Sportschützen, Angler, Sammler und sogar andere verantwortungsvolle Messerbesitzer, wie Handwerker werden durch diese Änderungen massiv benachteiligt.
Jetzt ist der Moment, zusammenzuhalten und ein klares Zeichen zu setzen! Der Bundesverband Zivile Legalwaffen (BZL) hat eine Petition gestartet, um diese ungerechtfertigten Verschärfungen zu stoppen.
➡️ Unterschreibt die Petition und verteidigt unser Recht auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und Messern. Jede Stimme zählt! Hier online Unterschreiben!
➡️ Teilt diesen Aufruf mit euren Freunden und Familien – wir müssen gemeinsam dagegenhalten! 💪✊
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. hat sich intensiv mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land auseinandergesetzt. Wir möchten Sie über unsere Stellungnahme informieren und auf die erheblichen Auswirkungen hinweisen, die die geplanten Windkraftvorhaben auf die Rotwildpopulation haben könnten.
Wesentliche Punkte der Analyse
Die durchgeführte Analyse der Planungen hat landesweit 103 Konfliktbereiche identifiziert, in denen die zentralen Wanderkorridore des Rotwildes direkt betroffen sind. Darüber hinaus wurden bei der Verschneidung der erweiterten Wanderkorridore insgesamt 1.223 Konfliktpunkte festgestellt. Diese Konfliktbereiche werden im Kontext der sieben Rotwildcluster im Land kartografisch dargestellt.
Gefährdung der Rotwildpopulation
Die große Anzahl der identifizierten Konfliktbereiche deutet darauf hin, dass die geplanten Windkraftvorhaben die ohnehin bereits stark eingeschränkten Wanderbewegungen des Rotwildes weiter behindern könnten. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für die Lebensgrundlage dieser Wildtiere dar.
Unsere Stellungnahme
Wir haben unsere Bedenken in einer detaillierten Stellungnahme zusammengefasst, die wir an die Planungsbehörde übermittelt haben. Unser Anliegen ist es, sicherzustellen, dass die Interessen des Naturschutzes und der Jagd angemessen berücksichtigt werden und dass die Planungen so angepasst werden, dass die negativen Auswirkungen auf das Rotwild minimiert werden.
Wir werden über die Entwicklungen im Planungsverfahren informieren und setzen uns aktiv dafür ein, dass die Bedürfnisse des Naturschutzes gewahrt bleiben.
Am 29.8.2024 haben SPD, FDP und Grüne ihr so genanntes Sicherheitspaket vorgestellt, das als unmittelbare Reaktion auf das terroristische Messer-Attentat von Solingen angekündigt war. Schon in der Einleitung kündigt die Ampel-Koalition Stoßrichtung und Gangart vollmundig an, wenn es da wörtlich heißt: „Unser Staat wird auf diesen Akt des islamistischen Terrors mit der notwendigen Härte antworten. ….. Gleichzeitig ziehen wir die notwendigen Schlüsse aus dieser verbrecherischen islamistischen Tat. Dazu werden wir Änderungen im Waffenrecht vornehmen und unsere Sicherheitsbehörden noch besser in die Lage versetzen, den gewalttätigen Islamismus zu bekämpfen…. „
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Anja Hajduk stellen das Maßnahmenpaket vor.
Was dann aber zum Thema Waffenrecht kommt, ist nicht nur ein Offenbarungseid der Hilf- und Konzeptlosigkeit gegenüber dem eigentlichen Problem, sondern ein skandalöser „Deal“ zwischen SPD, Grünen und FDP, der den islamistischen Terror unbehelligt lässt, dafür aber einige zentrale Punkte aus Nancy Faesers Waffenrechtsverschärfung verwirklicht und so die gesetzestreuen Legalwaffenbesitzer zum Sündenbock macht.
Im Folgenden stellen wir sämtliche zum Waffenrecht dargelegten Punkte im Einzelnen vor, inklusive einer Bewertung und Kommentierung des BZL. Diese zeigt auf, dass die Ampel-Koalition nicht in der Lage ist, einem solchen Thema kompetent und konsequent zu begegnen, sondern stattdessen Gesellschaftsgruppen, die mit islamistischem Terror absolut nichts zu tun haben, mit übergriffigen Maßnahmen gängelt.
1. Verbesserungen im Waffenrecht
a.) Wir werden die Regelungen zum individuellen Waffenverbot schärfen, indem wir durch Regelbeispiele klarstellen, wann eine Person keine Waffe besitzen darf.
Dazu der BZL: Genau der Punkt, auf den es ankommt, bleibt vage. Die Bundesregierung setzt damit ihre traurige Bilanz fort, die entscheidenden Dinge im entscheidenden Moment eben nicht zu tun.
Dabei hat der BZL zu individuellen Waffenverboten bereits am Dienstag klare und unmissverständliche Forderungen gestellt:
Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Asylsuchende. Wiederholter Verstoß führt zum Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung.
Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Personen, die wegen eines Gewaltdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind.
Parallel dazu hat der BZL seine Forderungen an alle waffenrechtlichen Berichterstatter der Regierungsparteien geschickt. In dem Schreiben an die FDP haben wir überdies noch auf die Verunsicherung unserer Mitglieder nach den ersten Aussagen von Bundesjustizminister Buschmann hingewiesen. Alle Parteien haben wir um ein zeitnahes Gespräch gebeten. Während von der SPD und den Grünen wenigstens das prompte Feedback kam, dass ein zeitnaher Gesprächstermin nicht möglich sei, warten wir auf die Antwort der FDP bis heute. Seit gestern Abend wissen wir auch, warum.
b.) Es wird ein generelles Umgangsverbot für gefährliche Springmesser im Waffenrecht eingeführt. Bestimmten Berufs- und Personengruppen wie Jägern oder Handwerkern, sofern sie ein berechtigtes Interesse und berufliche Notwendigkeit für die einhändige Nutzung eines Springmessers haben, wird der Umgang ermöglicht.
Dazu der BZL: Bereits am 13. August hat der BZL auf ein Interview der Bundesinnenministerin reagiert und diese „Nebelkerze“ als solche entlarvt. Schon vor zwei Wochen haben wir darauf hingewiesen, dass nach § 42a WaffG in Verbindung mit Anlage 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.1 WaffG Springmesser, Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser, Einhandmesser sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge jenseits 12 cm bereits seit Jahren entweder gänzlich verboten oder aber mit einem Führverbot belegt sind und dass es keine belegbare Deliktrelevanz von Messern gibt, die noch nicht von einem Verbot betroffen sind (z. B. Messer mit auf Federdruck seitlich herausspringender Klinge).
Die nun im Sicherheitspaket gewählte Formulierung setzt aber einen neuen und geradezu irrwitzigen Akzent. Jetzt nämlich müssten Jäger und Handwerker die Notwendigkeit für die einhändige Nutzung eines solchen Springmessers nachweisen. Man mag sich die grotesken Szenen gar nicht vorstellen, wenn der Teppichleger oder Jagdaufseher in einem „szenischen Ensemble“ den kontrollierenden Polizeibeamten vorzuführen versucht, warum er das betreffende Messer einhändig benutzen will oder muss.
Im Gespräch mit dem BZL hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) explizit darauf hingewiesen, dass die Regelungen und Ausnahmeregelungen bzgl. der Messerverbote schon heute zu komplex seien und schon die Beamten bei Kontrollen daher häufig unsicher bzgl. der Rechtslage wären. Die nun im Sicherheitspaket gewählte Formulierung zeigt auf bedauerliche Weise, dass die Autoren nicht nur gezielt an den Realitäten vorbeiformulieren, sondern auch keinerlei Rücksicht auf die berechtigte Kritik der Polizei nehmen.
c.) Es wird ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen eingeführt. Dazu wird § 42 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) entsprechend geändert. So wird ein gesetzliches Messerverbot durch Bundesrecht geschaffen, ohne dass es einer Ermächtigung der Landesregierung bedürfte. Begründete Ausnahmen werden weiter ermöglicht, beispielsweise soweit für den Veranstaltungszweck erforderlich etwa für Gastronomie, Verkaufsstände auf Märkten oder Schausteller.
Dazu der BZL: Im bereits bestehenden § 42 ist dieses Verbot durch Bundesrecht längst geregelt, mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Personengruppen bzw. Anlässe. Es bleibt also völlig offen, was durch die nun angekündigte Änderung des § 42 noch an Zugewinn für die öffentliche Sicherheit erzielt werden soll. Vermutlich zielt man auf die Tilgung einiger derzeit bestehender Ausnahmen ab, allen voran wohl auf die Möglichkeit der zuständigen Behörde, solche Ausnahmen zuzulassen.
Ebenso sei darauf hingewiesen, dass durch diese Regelung Veranstaltungen wie das Wacken Open Air oder Rock am Ring, bei dem die Besucher campieren und somit auch logischerweise und gezwungenermaßen Messer mit sich führen, in dieser Form definitiv nicht mehr möglich sein werden.
Dagegen verlieren die Autoren kein Wort darüber, wer solche Verbote kontrollieren soll. Erneut sei auf das Gespräch des BZL mit der GdP verwiesen, in der deren Bundesvorsitzender Jochen Kopelke deutlich machte, dass die Polizei gar nicht über die Kapazitäten verfüge, um Messerverbote bzw. Messerverbotszonen wirkungsvoll zu überwachen.
d.) Die Länder werden ermächtigt, absolute Messerverbote an kriminalitätsbelasteten Orten wie z.B. an betroffenen Bahnhöfen einzuführen. Damit können die Landesregierungen durchsetzen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten wird. Auch hier werden Ausnahmen bei berechtigtem Interesse vorgesehen (z.B. Gastronomie, Handwerker). Aktuell sind die Länder nur ermächtigt, an diesen Orten Verbote für Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern zu erlassen.
Dazu der BZL: Wenn sich Realitätsferne in Maßnahmenpaketen äußert, dann hier. Wer solche Verbote erlässt, muss sich zwei Gedanken machen:
Wen soll dieses Verbot treffen? Antwort: Wir glaubten, die Koalition setzt sich in ihrem Sicherheitspaket mit der Bekämpfung von Messer-Kriminalität in den bekannten Milieus und mit Terrorismus a la Solingen auseinander und geht gezielt auf die potenziellen Tätergruppen zu. Aber weit gefehlt: Nach dem Willen von SPD, FDP und Grünen macht das Multitool mit feststellbarer Klinge in der Fahrradwerkzeugtasche den unbescholtenen Bürger zum Kriminellen, und das feststehende Obstmesser im Rucksack des Trekking-Touristen wird zum Corpus Delicti. Und während die Polizei – die übrigens verpflichtet ist, bei Entdeckung des Mitführens (z. B. Messer/Multitool am Gürtel/Rucksack/Fahrrad sichtbar) einzuschreiten – mit der Überführung dieser „kriminellen Elemente“ beschäftigt ist, machen die eigentlichen Gefährder nach wie vor, was sie wollen und womit sie es wollen.
Wer soll es kontrollieren? Antwort: Genau die Beamten, die bereits jetzt nicht mehr in der Lage sind, die schon bestehenden Verbote effizient und auch nur halbwegs flächendeckend kontrollieren zu können.
e.) Messerverbote im öffentlichen Personenverkehr: Es wird im Fernverkehr bundesweit einheitliche Regelungen für alle Beförderer (Bahn, Fernbus etc.) geben. Ausnahmen werden beispielsweise für Handwerker oder für den Transport von Haushaltsmessern in Behältnissen sowie auch für Jäger und Sportschützen und andere Personen mit einem berechtigten Interesse ermöglicht. Derzeit ist bei der Deutschen Bahn die Mitnahme gefährlicher Gegenstände, wie etwa Messer, nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen verboten. Im öffentlichen Personenverkehr (inkl. Nahverkehr) können die Länder per Verordnungsermächtigung das Mitführen von Messern ab einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verbieten (§ 42 Abs. 6 WaffG).
Dazu der BZL: Egal, ob auf der Straße, am Marktplatz, beim Volksfest oder eben im Zug, im Bus oder der U-Bahn – es ist wie beim vorherigen Punkt: Nicht nur, dass keinerlei Konzepte geschweige denn Kapazitäten für eine effiziente Kontrolle solcher Verbote vorliegen. Nein, erneut trifft die Schaufensterpolitik dieses Papiers die rechtstreue Allgemeinheit, die aber eben genau nicht Täter, sondern Opfer des Messer-Terrorismus ist, den die Koalitionäre hier bekämpfen sollten. Es ist schlicht nicht hinnehmbar, dass nun Menschen, die die allseits propagierten öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, zu potenziellen Kriminellen werden, weil sie im Rucksack, am Fahrrad bzw. in der Hand- oder Hosentasche ein auch noch so kleines Messer mitführen. Und erneut: Wer in Bus oder Bahn die Größe Allahs oder die Macht seiner Gang mit dem Messer in der Hand untermauern will, wird sich von derlei Polit-Show nicht abhalten lassen, Menschen zu bedrohen, zu verletzen oder zu töten.
f.) Die Umsetzung der Verbote wird sichergestellt. Dazu werden den Ländern erweiterte Kontrollbefugnisse für die oben genannten Waffenverbotszonen für Volksfeste/Sportveranstaltungen etc. (§ 42 Abs. 1 WaffG), an kriminalitätsbelasteten Orten (§ 42 Abs. 5 WaffG) sowie im öffentlichen Personenverkehr (§ 42 Abs. 6 WaffG) ermöglicht. Die meisten Länder haben keine erweiterten Kontrollbefugnisse.
Durch eine Änderung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) erhält die Bundespolizei die Befugnis, stichprobenartig verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Nach geltender Rechtslage kann die Bundespolizei nach § 43 i.V.m. § 23 BPolG solche Kontrollen/Durchsuchungen nur durchführen, wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass die Person Straftaten begehen wird. Die Auswahl der verdachtsunabhängig kontrollierten Personen anhand eines Merkmals im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund, ist unzulässig.
Dazu der BZL: Genau solche Beschlüsse kommen heraus, wenn Political Correctness über das Sicherheitsbedürfnis der eigenen Bürger gestellt wird. Es geht den Autoren des Pakets also gar nicht um die Personen, in deren Händen Messer zur Gefahr werden, sondern einfach um die Messer selbst, da nach dieser Logik Terrorismus und Kriminalität vom Gegenstand ausgehen. In diesem Zusammenhang bleibt auch die Frage gänzlich unbeantwortet, welche Anhaltspunkte zu einer bevorstehenden Straftat die Beamten konkret zur Kontrolle berechtigen sollen? Wenn das Messer gezogen oder das Opfer bereits niedergestochen ist (siehe Mannheim), wird es erneut zu spät sein.
g.) Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) wird klargestellt, dass Vollzugsbeamte des Bundes Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG, sog. Taser) nutzen dürfen. Die Anwendererprobung durch die Bundespolizei läuft bereits. Die Nutzung von DEIG wird flächendeckend bei der Bundespolizei zum Einsatz gebracht.
Dazu der BZL: Ein wichtiger und richtiger Beschluss, der einer zentralen Forderung des BZL nachkommt. Allerdings haben wir die flächendeckende Freigabe von Tasern für alle Polizeien – nicht nur die Bundespolizei – gefordert. Sehr wohl ist bekannt, dass dies Ländersache ist. Aber von einem Sicherheitspaket in der derzeitigen Lage muss man erwarten können, dass seitens des Bundes hier ein ganz klares Signal an die Bundesländer und die dort Verantwortlichen kommt.
h.) Extremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Daher werden künftig auch die Bundespolizei (BPol), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) abgefragt, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt oder die Zuverlässigkeit eines Antragstellers geprüft wird (Änderung § 5 WaffG). In die Regelabfrage zur Eignung für die Beantragung und Überprüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse werden ebenfalls zusätzliche Polizeibehörden (ZKA, BPol sowie die zuständigen Polizeibehörden der letzten 10 Jahre) aufgenommen (Änderung § 6 WaffG). Verfahrensverzögerungen sind auszuschließen und auch nicht zu erwarten, da die Bundesbehörden über polizeiliche Verfahren digital angeschlossen sind und Landespolizeibehörden grundsätzlich über Abfragemöglichkeiten verfügen.
Dazu der BZL: Es ist geradezu skandalös, dass in einem Sicherheitspaket, welches als wirksame Reaktion auf die jüngsten Messer-Attentate durch Schwerkriminelle und Islamisten verkauft werden soll, nun die rechtstreuen und bereits vielfach überprüften Legalwaffenbesitzer in den Fokus geraten. Hier hat es die FDP also entgegen aller vorherigen Bekundungen zugelassen oder sogar unterstützt, dass zentrale Punkte von Nancy Faesers Misstrauens-Rundumschlag gegen Legalwaffenbesitzer Wirklichkeit wird. Bereits nach dem jetzt geltenden Waffengesetz würde keiner der in der jüngeren Vergangenheit ermittelten Messer-Täter einen Jagdschein, eine WbK oder eine andere waffenrechtlich Erlaubnis bekommen. Mit dieser angedachten Regelung erreicht man nur eines: Eine weitere Blockade der Behörden durch noch mehr Bürokratie und unendliche Wartzeiten für Jäger und Sportschützen, wenn waffenrechtliche Erlaubnisse beantragt werden. Allein der in diesem Punkt gefasste Satz „Verfahrensverzögerungen sind auszuschließen und auch nicht zu erwarten“ zeigt, wie weit entfernt die Autoren des Papiers von der täglichen Realität in deutschen Waffenbehörden sind. Schon die vor einigen Jahren eingeführte Regelabfrage beim Verfassungsschutz hat zu Wartezeiten bei Jagdscheinverlängerungen oder bei Ein-/Austragungen in Waffenbesitzkarten geführt, die jenseits von Gut und Böse waren und Menschen teils wochen- und monatelang ohne ihr waffenrechtliches Dokument haben im Regen stehen lassen. Das Misstrauen von SPD, FDP und Grünen gegenüber Jägern und Sportschützen scheint allerdings derart ausgeprägt, dass man dies, sowie die damit verbundenen Kosten und Wartezeiten gern in Kauf nimmt – Behördenlähmung inklusive und Sicherheitszugewinn in Bezug auf Messerkriminalität gleich Null.
i.) Die Nachberichtspflicht wird auf Polizeibehörden erweitert und eine eigenständige Pflicht der Polizeibehörden, örtlich zuständige Waffenbehörden über zuverlässigkeitsrelevante Tatsachen zu unterrichten, geschaffen.
Dazu der BZL: Die Schaffung einer Pflicht zur Unterrichtung hilft wenig oder gar nichts, wenn keinerlei digitale Systeme vorhanden sind, die eine solche Informations-Übermittlung schnell und zielgenau gewährleisten können. Umso bemerkenswerter ist es, dass ein solcher Allgemeinplatz – der in seinen Grundzügen für behördliche Zusammenarbeit sowieso selbstverständlich sein sollte – Eingang in ein solches Papier findet, in dem es um konkrete und wirksame Maßnahmen gegen Messer-Kriminalität und Terrorismus geht.
j.) Wenn der Verdacht besteht, dass Personen ohne Zuverlässigkeit und Eignung – wie beispielsweise Extremisten – im Besitz von Waffen sind, wird schneller gehandelt. Hierzu werden wir die Möglichkeiten der – auch vorläufigen – Sicherstellung verbessern, wobei wir einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen gewährleisten.
Dazu der BZL: Dieser Punkt bedarf einer deutlichen Klarstellung. Sollte damit gemeint sein, dass hier die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes erleichtert werden soll, geht das Ganze grundsätzlich in die richtige Richtung. Dann allerding hätte die Formulierung anders lauten können, wenn nicht sogar müssen. In der jetzigen Form drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Messerkriminalität hier ein Konstrukt skizziert worden ist, welches dem Staat eine extrem weit gefasste Kompetenz zur Entwaffnung von Legalwaffenbesitzern gibt. Denn allein die Formulierung rund um das Instrument der vorläufigen Sicherstellung und den Rechtsschutz der Betroffenen zeigt, dass es wohl nicht um illegale Waffen gehen kann. Diese kann man schon heute sofort beschlagnahmen. Ergo: Ein weiterer Punkt aus Nancy Faesers Schubladengesetz, mit dem sie ihrem Misstrauen und ihrer Ablehnung gegenüber dem Legalwaffenbesitz Ausdruck verleiht. Darüber kann auch das sorgsam in die Formulierung eingeflochtene „wie beispielsweise Extremisten“ nicht hinwegtäuschen.
k.) Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten beinhaltet. So wird verhindert, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer staatsgefährdenden oder extremistischen Straftat verurteilt wurden, Zugang zu Waffen und Sprengstoff haben – also waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse bekommen.
Dazu der BZL: Auch hier wird sich die Güte der Ankündigung erst durch die konkrete Ausgestaltung zeigen. Denn schon heute gibt der § 5 WaffG alles her, um – wie es derzeit im Gesetzestext heißt – bei „Bestrebungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind“, die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Worin also werden sich staatsgefährdende oder extremistische Straftaten von solchen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, unterscheiden? Wenn hier die richtigen Rahmen gesetzt werden, ist eine solche Regelung zur Entwaffnung von Terroristen und Extremisten durchaus zu befürworten, jedoch bleiben berechtigte Zweifel, da es die dazu notwendigen Formulierungen ja bereits gibt.
l.) Wir stellen klar, dass sich Anhaltspunkte, welche für die Anordnung des persönlichen Erscheinens herangezogen werden können, beispielsweise aus dem Schriftverkehr oder Telefonaten der betroffenen Person mit der Waffenbehörde oder beispielsweise aus öffentlich zugänglichen Quellen, ergeben können.
Dazu der BZL: Dieser Punkt ist ein weiterer unerträglicher Beweis, wie sehr die Autoren des Pakets den Legalwaffenbesitzern misstrauen. Nicht anders ist es zu erklären, dass übergriffige Gängeleien gegen Jäger und Sportschützen in ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Messer-Kriminalität und des Messer-Terrorismus integriert und als Teil der Lösung dieses Problems verkauft werden. Spätestens jetzt werden Jäger, Sportschützen und Sammler in einen Topf mit Schwerkriminellen oder extremistischen Gewalttätern und Mördern geworfen, und die Bundesregierung muss sich fragen lassen, welches Bild sie von ihren Bürgern hat und aufgrund welcher Delikte der jüngeren Vergangenheit sie zu einer derartigen Einschätzung kommt.
Darüber hinaus fehlt jegliche Erläuterung bzw. Erklärung aufgrund welcher Kenntnisse und Ausbildungsqualifikationen die Beschäftigten in den Waffenbehörden anhand von Schriftverkehr oder Telefonaten beurteilen können, ob ein persönliches Erscheinen angeordnet werden soll – ganz zu schweigen, dass dann auch im persönlichen Gespräch seitens der dort Tätigen keinerlei psychologische, medizinische oder politologische Kenntnisse vorliegen dürften, um hier valide und auch vor Gericht belastbare Beurteilungen vornehmen zu können.
Was durch derlei Regelungen allerdings sichergestellt wird, ist der Freifahrtschein für Behördenwillkür mit einer drastischen Zunahme von Verweigerungen, Aberkennung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Verwaltungsgerichtsprozessen und noch weiter fortschreitender Behördenlähmung.
m.) Es wird gesetzlich klargestellt, dass Recherchen der Waffenbehörden in öffentlich zugänglichen Quellen zulässig sind.
Dazu der BZL: Die vollkommen unzureichende Personalausstattung in vielen Waffenbehörden verbunden mit kolossal schlechter Digitalisierung ist nicht nur der Grund für extreme Bearbeitungszeiten, sondern auch für Versäumnisse, die in der Vergangenheit bereits dazu geführt haben, dass Extremisten oder potenzielle Straftäter nicht rechtzeitig entwaffnet werden konnten. Und diese völlig überlasteten Stellen sollen nun auch noch als Spitzel im World Wide Web oder an anderen Quellen gegen Legalwaffenbesitzer eingesetzt werden, was sowohl gegenüber den Mitarbeitern in den Behörden als auch gegenüber den Legalwaffenbesitzern eine Frechheit ist.
n.) Um eine Kriminalisierung bestimmter bislang legaler Verhaltensweisen zu vermeiden, werden Altfall- und Übergangsregelungen sowie eine Amnestieregelung für die Abgabe unerlaubt besessener Waffen eingeführt.
Dazu der BZL: Legalwaffenbesitzer heißen so, weil sie keine illegalen Waffen ihr Eigen nennen oder eben – wie das Papier es ausdrückt – Waffen nicht unerlaubt besitzen. Während man dieser Personengruppe aber mit den in den vorherigen Punkten formulierten Repressalien begegnet, versäumt man es nicht, dem illegalen Sektor – sprich Kriminellen – ein verlockendes Angebot zu machen. So sieht also die im Intro genannte „notwendige Härte“ aus.
o.) Die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen werden auch bei Erteilung eines Jagdscheins bei den Waffenbehörden konzentriert (§ 44 WaffG). Dies soll die bei den Waffenbehörden bestehende Expertise auch im Zuge von Jagdscheinerteilungen nutzbar machen. Die Jagdbehörden müssen dann nicht – wie bisher – die waffenrechtlichen Prüfungen selbst durchführen.
Dazu der BZL: Auch dieser Punkt zeugt von der totalen Unkenntnis, was in deutschen Waffenbehörden los ist. Zu wenig Personal, schlechte digitale Ausstattung, unzählige Probleme mit dem völlig over-engineerten Daten-Monster „Nationales Waffenregister“ und eine erhebliche Mehrbelastung aufgrund eines jetzt schon für die meisten Nutzer nicht mehr verständlichen Waffenrechts. Wer angesichts dieser traurigen Realitäten die Verlängerung der Jagdscheine in die Waffenbehörden transferiert und dies mit der dort vorhandenen Expertise bzgl. waffenrechtlicher Prüfungen erklärt, zeigt deutlich, dass er den konsequenten Ausbau des Überwachungsstaates gegen die eigenen Bürger über die Effizienz der Verwaltung und die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter stellt.
Beitragssteigerung wegen neuer Berufskrankheit. DJV hält die Art und Weise für rechtswidrig.
Berlin, 9.8.2024: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verschickt derzeit ihre jährlichen Beitragsbescheide für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Die leistungsbezogenen Beiträge sind dabei erneut – und in diesem Jahr besonders drastisch – angestiegen. Dies begründet die SVLFG in erster Linie mit Rückstellungen aufgrund der Anerkennung von Parkinson (wegen des Verdachts der Verursachung durch Pflanzenschutzmittel) als Berufskrankheit. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert nicht die Bildung von Rücklagen an sich, fordert aber, dass damit keine Quersubventionierung anderer Bereiche stattfinden dürfe. Denn die gebildeten Rücklagen werden nicht zur Beitragssenkung verwendet, wenn die Mittel nicht für den eigentlichen Zweck – die Absicherung der Liquidität bei zu erwartenden Ausgaben – benötigt werden. Der DJV kritisiert in diesem Zusammenhang auch die fehlende Transparenz.
Nach einer vorläufigen Prüfung hält der DJV diese Beitragsgestaltung für rechtswidrig. Betroffene, die sich dagegen wehren wollen, müssen jedoch rechtzeitig Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen, ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und ist rückwirkend nur in bestimmten Fällen noch abzuändern. Der Widerspruch kann schriftlich oder elektronisch erfolgen (Details dazu im Beitragsbescheid) unter Nennung des entsprechenden Bescheides, er bedarf aber ansonsten keiner besonderen Form und auch keiner Begründung.
Der DJV wird die Beitragsgestaltung noch einer genaueren juristischen Prüfung unterziehen und ggf. ein Musterverfahren unterstützen.
Nach langer Vorbereitung ist es am 3. Juli gelungen den Wanderhirsch – genannt „Der Bargfelder“ – im Revier Jersbek Forst zu immobilisieren und zu besendern. Im letzten Licht ist es dem Team aus Stiftung Naturschutz, Landesjagdverband, Schleswig-Holsteinischen Landesforsten und ehrenamtlichen Helfern gelungen, den Hirsch nach nur 10 Ansitzen zu narkotisieren und zu besendern.
Der Hirsch trägt ein blaues Sendehalsband und eine gelbe Ohrmarke. Auch an seiner kahlen Stelle auf der rechten Schulter ist er eindeutig zu erkennen. Wir bitten ausdrücklich darum den Hirsch zu schonen!
Ziel der Besenderung ist die Dokumentation der Wanderbewegungen des Hirsches zwischen Bargteheide / Duvenstedter Brook und der Segeberger Heide. Damit wäre es erstmals möglich den genauen Verlauf der bekannten Korridore festzustellen und so besser gegen die rasant fortschreitende Verbauung zu sichern.
Wir danken den beteiligten Revieren Jersbek Forst und Mönkenbrook sowie den ehrenamtlichen Helfern für die Unterstützung!
Anbei zwei Fotos, die uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden. Das Geweih wird sich natürlich noch verändern, aber so können Sie sich einen Eindruck vom Hirsch, dem Sendehalsband und der Kahlstelle machen.
Über eine kurze Mitteilung bei Beobachtungen oder Bi würden wir uns ebenfalls sehr freuen.
Am Dienstag dieser Woche besuchten der Präsident des Landesjagdverbandes, Wolfgang Heins, und der Geschäftsführer, Marcus Börner, gemeinsam mit der Staatssekretärin, Anne Bennet-Sturies, das Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Dieser Besuch fand im Rahmen der Sommertour der Staatssekretärin statt.
Die Führung durch das Revier erfolgte durch den Berufsjäger, Wildmeister Christopher von Dollen, gemeinsam mit dem neuen Auszubildenden. Während des informativen Rundgangs wurden nicht nur die beeindruckenden Weiterbildungseinrichtungen vorgestellt, sondern es fand auch ein intensiver Austausch über zahlreiche aktuelle Themen statt. Besondere Schwerpunkte waren die Anbindung von ländlichen Gebieten an die städtische Infrastruktur, die Umweltbildung, die Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie Konzepte zur Förderung von Wildquerungen.
Darüber hinaus wurden weitere jagdliche und naturschutzfachliche Themen besprochen, die für die Zukunft der Region von Bedeutung sind. Der Besuch bot allen Beteiligten eine wertvolle Gelegenheit, sich über gemeinsame Ziele und Herausforderungen auszutauschen.
Seien Sie dabei, wenn sich am 21. September 2024 die Kreisbläserobleute unn Corpsführer aus ganz Schleswig-Holstein in Nortorf zum jährlichen Austausch treffen. Die Tagung bietet eine großartige Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen, aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und sich auf kommende Veranstaltungen vorzubereiten. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Berichten, Wahlen und Informationen zu den bevorstehenden Bläserwettbewerben und der Landeshubertusmesse.
Melden Sie sich noch heute an und sichern Sie sich Ihren Platz für das Mittagessen und einen spannenden Tag voller Hörnerklang und Jagdtradition. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen harmonischen Austausch im Kreis der Bläsergemeinschaft!
Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern – Landwirtschaftsministerium weist aus aktuellem Anlass auf Sicherheitsmaßnahmen hin
Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland sowie der bevorstehenden sommerlichen Reisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Landwirtinnen und Landwirte, die Jägerschaft sowie Reisende dazu auf, weiterhin besonders wachsam zu sein und auf eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.
„Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel“, sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalterinnen und -halter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.
Auch die Jägerschaft sei nach wie vor aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten weiter zu minimieren. „Unsere Jägerinnen und Jäger leisten schon seit Jahren durch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag bei der ASP-Prävention“, so Benett-Sturies. Aber auch jeder einzelne können seinen Beitrag zur Vorbeugung des Seuchengeschehens leisten: „Bitte werfen Sie nicht einfach Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese nur in verschlossenen Müllbehältern“, so die Staatssekretärin.
Hinweise für Reisende:
Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (z.B. Wurstwaren oder Schinken) von Wild- und Hausschweinen, Wildbret oder Jagdtrophäen von Wildschweinen aus von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht werden. Ebenso sollten aus Vorsichtsgründen entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Auch aus allen Ländern außerhalb der EU, also vielen Urlaubsländern, ist die Einfuhr unter anderem von Fleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen im privaten Reisegepäck grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu vermeiden. Insbesondere stellen in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.
Hinweise für Jägerinnen und Jäger:
Jägerinnen und Jäger sind essentiell für die Prävention, das Monitoring und im Ernstfall die Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bei der Jagd ist daher besonders wichtig. Was es hierbei zu beachten gilt, finden Sie unter: schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Informationen für Jägerinnen und Jäger
Hinweise für Schweine haltende Betriebe:
Um einen Seucheneintrag möglichst zu verhindern, sind die Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Was Landwirtinnen und Landwirte vorbeugend tuen könne, finden Sie hier: schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Informationen für Schweinehalter und Unternehmen
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.
Persönliche Schutzausrüstung ist jetzt verpflichtend, Schalldämpfer zugelassen, loser Zielstock für die Fuchsscheibe erlaubt: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Im LJV-Shop gibt es die neuen Regelungen als Broschüre.
Brille, Gehör- und Kopfschutz sind nun verpflichtend auf Schrotständen. Die wichtigsten Neuerungen der DJV-Schießvorschrift im Überblick. (Quelle: Kapuhs/DJV)
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine neue Schießvorschriftveröffentlicht. Diese ersetzt die seit 2015 gültige Version und enthält einige Änderungen. Die wichtigsten fünf gibt es hier im Überblick.
Schutzausrüstung:
Auf Schrotständen und beim Kurzwaffenschießen sind jetzt Brille, Gehörschutz und Kopfschutz (Kappe) verpflichtend – zum persönlichen Schutz von Augen, Ohren und Kopfhaut.
Schalldämpfer:
Die Nutzung eines Schalldämpfers ist ab sofort erlaubt. Wichtig: Wird dieser benutzt, müssen im Wettbewerb alle Disziplinen damit geschossen werden. Die Waffe darf inklusive Optik und Schalldämpfer ein Gesamtgewicht von 5 Kilogramm nicht überschreiten.
Anschlag bei der Fuchsscheibe:
Schützinnen und Schützen ab 65 Jahren dürfen die Disziplin Fuchsscheibe ab sofort stehend angestrichen vom losen Zielstock aus schießen – statt liegend von der Pritsche. Der Zielstock muss einen Durchmesser von 30 Millimeter (+/- 5 Millimeter) haben und ist 2 Meter lang.
Anschlagsmarkierung:
Der Oberarm muss bei der Prüfung der Markierungsstreifen jetzt senkrecht am Körper anliegen, der Unterarm muss waagerecht im 90-Grad-Winkel dazu bei nicht angehobenen Schultern nach vorne gebeugt sein. Bereits vorhandene Markierungsstreifen sind dadurch oftmals zu hoch angebracht und somit unzulässig.
Timer beim Flintenschießen:
Die Nutzung eines elektronischen Timers ist jetzt möglich und wird über eine Ausschreibung geregelt. Dadurch soll ein “Vorstarten” verhindert werden: Der Schütze darf erst nach Sichtbarwerden der Wurfscheibe in den Anschlag gehen.
Die neue DJV-Schießvorschrift gib es kostenfrei auf jagdverband.de zum Herunterladen. Sie kann auch im LJV-Shop bestellt werden.
Am 16. Mai trafen sich Vertreter des Landesjagdverbandes, der Kreisjägerschaften Oldenburg und Eutin mit den Planern und Umweltschutzteam der Deutschen Bahn für die Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ). Zwischen Oldenburg und Ratekau wurden vor Ort mehrere wichtige Punkte besichtigt, die zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung von Wildtierquerungen der Bahntrasse und der A 1 sinnvoll und notwendig sind. In einem konstruktiven wie wertschätzenden Austausch wurden Themen zur wildtierfreundlichen Planung und Gestaltung besprochen. Dabei im Fokus standen Unterführungen der Verkehrsträger, Leitstrukturen und Bepflanzung, Bestandsstrecke und Rückbau, Fischotter und Querungen bei Gewässern, Flächentausch und Ausgleichsmaßnahmen, Austausch zwischen Verkehrsträgern bei Bündelung von Trassenführungen sowie Wildbrücken.
Der Landesjagdverband begleitet dieses Großprojekt seit vielen Jahren und hat sich bereits sehr intensiv in das Raumordnungsverfahren sowie in die bisherigen Planfeststellungsabschnitte fachlich mit Stellungnahmen eingebracht.
Wir haben großartige Neuigkeiten für Sie! Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit demAutohaus Häufle & Lundt GmbH & Co. KGexklusive Konditionen für unsere Mitglieder und deren Familien ausgehandelt. Profitieren Sie von attraktiven Rabatten und speziellen Angeboten auf Ford-Fahrzeuge – vom Focus bis zum Ranger.
Nach einem erfolgreichen Jahr schulischer Ausbildung startet er voller Enthusiasmus in sein zweites Lehrjahr im Niederwildrevier des Landesjagdverbandes. Wir gratulieren herzlich zu diesem Meilenstein und wünschen Ben-Louis eine lehrreiche Zeit sowie unzählige freudige Stunden in den Wäldern und Fluren direkt an der Ostseeküste. Seine Leidenschaft für die Natur und die Jagd wird unser Team bereichern. Wir sind gespannt auf die kommenden Erfahrungen und Erlebnisse, die er sammeln wird. Herzlich willkommen und viel Erfolg!
Posted inHegelehrrevier, Landesjagdverband|Kommentare deaktiviert für Willkommen im Team: Ben-Louis Zahradnik ist neuer Auszubildender im Hegelehrrevier
Noch bis zum 31.01.2023 können Hegeringe, Kreisjägerschaften, Zucht- und Prüfverbände etc. hier Gruppenübungstage in Schwarzwildübungsgatter Segeberger Heide buchen. Die Anmeldungen sind verbindlich. An den gebuchten Übungstagen werden mind. 10 und max. 12 Hunde gearbeitet. Wer einen Gruppenübungstag bucht, ist selbstständig dafür verantwortlich die 10-12 Hunde für den Tag zu organisieren. Die Übungsentgelte werden dann vor Ort bezahlt. Es werden keine Hunde zur Übungs zugelassen, die älter als 3 Jahre sind.
Wir freuen uns, dass wir im nächsten Jahr ein zusätzliches Fortbildungsseminar für Jagdhornbläser/innen und Corpsführer anbieten können. Schwerpunktthema ist das notengerechte Blasen.
Wir konnten als Übungsleiter Herrn Günther Lunemann aus NRW gewinnen. Herr Lunemann wird Tipps aus seiner jahrelangen Erfahrung als Wertungsrichter auf Landes- und Bundesebene vermitteln.
In der Seminargebühr sind ein Mittagessen, Kuchen, Kaffee/Tee/Mineralwasser enthalten. Meldeschluss ist der 15. Januar 2023. Bei Rückfragen ist die LBO Mandi-Rose Wargenau-Hahn, unter Tel 04632/7515 und E-Mail: landesblaeserobfrau1@gmx.de zu erreichen.
Die Anmeldung wird erst bei Eingang der Seminargebühr wirksam. Die Rücknahme einer Meldung schließt Erstattungsansprüche aus.
Posted inAllgemein, Jagdhornblasen, Landesjagdverband|Kommentare deaktiviert für Fortbildungsseminar am 4.2.2023: „Notengerechtes Jagdhornblasen“ für Pless- und Parforcehörner in „B“- Jetzt anmelden!
Vom 22.-24. Spetember lädt der Landesjagdverband zum Landesparcoursschießen auf den Schießstand Hasenmoor ein. Nach den großen Erfolgen der letzten Jahre, bei denen Jagdsituationen mit allen erdenklichen Möglichkeiten einer Niederwildjagd nachgestellt wurden, wird dieses Schießen auch in diesem Jahr durchgeführt.
Der Durchgang umfasst 60 jagdliche Situationen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden.
Schießmöglichkeiten 2026 für Mitglieder der KJS Termine zum Schießen …
######################## Fallen TÜV
am 15.03., 14.06., 20.09. , 13.12. jeweils um 12-14:00 Uhr in Köthel. Details hier …
######################
Aktuelles
Untersuchungszeiten im Fleischhygienelabor Mölln aufgrund der Feiertage in den Monaten April und Mai Details hier …
######################
Jungwildrettung im Kreis Herzogtum Lauenburg,
Informationen für Landwirte und Jagdausübungsberechtigte Details hier …
######################
Anordnung vom Ministerium MLLEV zur Fortführung der Quartalsmeldungen von Schwarzwild Details hier …
###################### Informationsblatt zur Blauzungenkrankheit Details hier …
######################