Zur aktuellen Witterungslage – Eigenverantwortung, Weidgerechtigkeit und situationsbedingte Entscheidungen vor Ort

Angesichts der aktuell in weiten Teilen Schleswig-Holsteins vorherrschenden winterlichen Witterungsbedingungen ruft der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV SH) alle Jägerinnen und Jäger zu besonderer Umsicht, Eigenverantwortung und einer konsequent situationsbezogenen Entscheidung bei der Jagdausübung auf.

Anhaltende Frostperioden, Schneeverwehungen, verharschte Schneedecken sowie eingeschränkte Äsungsbedingungen bedeuten für viele Wildarten eine erhebliche energetische Belastung. Wildtiere befinden sich in dieser Phase vielfach in einem abgesenkten Stoffwechsel und sind in besonderem Maße auf Ruhe angewiesen. Jede vermeidbare Störung wirkt sich unmittelbar negativ auf Kondition, Gesundheitszustand und Überlebensfähigkeit aus.

Der LJV SH betont ausdrücklich, dass Jagdausübung nicht schematisch oder allein nach rechtlicher Zulässigkeit erfolgen darf. Weidgerechtigkeit bedeutet, das eigene Handeln stets an den tatsächlichen Gegebenheiten im Revier auszurichten und nicht jede theoretisch mögliche Jagd auch praktisch durchzuführen.

Insbesondere Bewegungsjagden führen unter winterlichen Bedingungen zwangsläufig zu erhöhter Fluchtaktivität, zusätzlichem Energieverbrauch und einem gesteigerten Verletzungsrisiko – etwa durch verharschten oder vereisten Schnee. In vielen Revieren wird die einzig verantwortbare Entscheidung derzeit darin bestehen, auf Bewegungsjagden zu verzichten oder die Jagdausübung insgesamt auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Die Bewertung der Situation vor Ort – Schneehöhe, Schneeverharschung, Frostintensität, Äsungsangebot, Wilddichte, Kondition des Wildes und bisherige Störungen – liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Diese Entscheidung kann und muss täglich neu getroffen werden.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein setzt dabei bewusst auf die Fachkenntnis, Erfahrung und ethische Haltung seiner Mitglieder. Jagdliche Selbstverwaltung lebt vom Vertrauen in die Kompetenz der Jägerschaft – und von der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, auch durch bewusstes Unterlassen.

Der LJV SH erwartet daher von allen Jägerinnen und Jägern:

  • eine kritische, tagesaktuelle Neubewertung der Witterungs- und Revierverhältnisse,
  • die Bereitschaft, Jagdformen anzupassen oder auszusetzen,
  • die konsequente Vermeidung vermeidbarer Störungen,
  • sowie ein Handeln, das sich an Weidgerechtigkeit und Tierschutz orientiert – nicht am jagdlichen Kalender.

Jagdverzicht unter extremen Witterungsbedingungen ist Ausdruck persönlicher Haltung, fachlicher Verantwortung und gelebter Weidgerechtigkeit.

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Kriterien für die Feststellung der Notzeit. Die Feststellung würde behördlich durch die Landkreise erfolgen.

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Naturschutz braucht Jagd – und unsere Stimme

Schleswig-Holstein steht vor wichtigen Entscheidungen: Neue Naturschutzgebiete sollen ausgewiesen, bestehende Flächen erweitert werden. Ziel ist es, unsere Natur zu schützen und Lebensräume zu erhalten – ein Anliegen, das wir Jägerinnen und Jäger seit Generationen teilen und leben.

Wir stehen für Naturschutz. Aber wir stehen ebenso für eine Jagd mit Verantwortung, Sachverstand und Praxisbezug.

Jagd ist gelebter Naturschutz – jeden Tag

Ob Hege, Bestandsregulierung, Seuchenprävention oder der Schutz sensibler Lebensräume:
Jagd ist kein Fremdkörper im Naturschutz – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil davon.

Unsere Mitglieder kennen die Reviere, die Wildbestände und die Herausforderungen vor Ort besser als jede Karte oder jedes Gutachten. Dieses Wissen ist ein Schatz, der genutzt werden muss – nicht ausgegrenzt.

Deshalb ist für uns klar:

Die ordnungsgemäße Jagd muss auch in Naturschutzgebieten grundsätzlich möglich bleiben, solange sie den Schutzzielen nicht nachweislich widerspricht.

Keine Einschränkungen aus dem Bauch heraus

Was wir nicht akzeptieren können, sind pauschale Verbote oder Einschränkungen ohne belastbare fachliche Grundlage.
Jagd darf nicht zum Sündenbock gemacht werden – schon gar nicht ohne wissenschaftliche Beweise.

Wenn Einschränkungen notwendig sind, dann müssen sie:

  • auf klaren Fakten beruhen,

  • verhältnismäßig sein,

  • und regelmäßig überprüft werden.

Alles andere gefährdet nicht nur die Jagd, sondern am Ende auch den Naturschutz selbst.

Naturschutz endet nicht an der Gebietsgrenze

Neue Schutzgebiete haben Auswirkungen – auch außerhalb ihrer Grenzen.
Wild hält sich nicht an Linien auf der Karte.

Steigende Wildschäden, Verlagerung von Beständen, Probleme für Land- und Forstwirtschaft oder Risiken für die Verkehrssicherheit dürfen nicht ignoriert werden. Naturschutz darf nicht bedeuten, dass Probleme einfach verschoben werden.

Wir mischen uns ein – sachlich, klar und geschlossen

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bringt diese Positionen aktiv in Gespräche mit Ministerien und Abgeordneten ein. Wir haben klare rote Linien formuliert und setzen uns dafür ein, dass die Stimme der Jägerschaft gehört wird.

Nicht aus Trotz.
Sondern aus Verantwortung.

Denn wir wissen:

Nur ein Naturschutz, der die Jagd einbindet, ist dauerhaft erfolgreich.

Wir stehen für Dialog statt Gegeneinander. Für Lösungen statt Symbolpolitik. Und für eine Jagd, die Teil der Zukunft unserer Kulturlandschaft bleibt.

Planung des Umweltministeriums zum Nachlesen.

 

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Aujeszkysche Krankheit: Akute Fälle im Norden – was Jäger jetzt wissen müssen

In Mecklenburg-Vorpommern sind Ende November im Landkreis Ludwigslust-Parchim zwei Jagdhunde nach Kontakt mit Schwarzwild an der Aujeszkyschen Krankheit („Pseudowut“) verendet. Zeitgleich wurde im niedersächsischen Landkreis Harburg – direkt an der Hamburger Landesgrenze – erstmals das Virus bei einem Wildschwein nachgewiesen. Diese aktuellen Fälle zeigen: Die Tierseuche rückt für Jägerinnen und Jäger in Norddeutschland spürbar näher.

Die Aujeszkysche Krankheit ist eine Virusinfektion der Schweine; Deutschland gilt im Hausschweinebestand als frei, bei Wildschweinen kommt das Virus aber weiterhin in mehreren Bundesländern vor. Für Menschen ist das Virus ungefährlich, für Hunde und Katzen verläuft eine Infektion dagegen immer tödlich – es gibt weder Impfung noch Therapie. Alle Nordländer (Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) überwachen ihre Schwarzwildbestände im Rahmen eines Tierseuchen-Monitorings; bei Hausschweinen ist AK anzeigepflichtig, Verdachtsfälle müssen unverzüglich den Veterinärbehörden gemeldet werden. In Schleswig-Holstein wurden in der Vergangenheit Einzelfälle bei Wildschweinen beschrieben; aktuell sind aber vor allem die Nachbarregionen betroffen.

Für unsere Mitglieder bedeutet das:

  • Jagdhunde konsequent schützen – kein unkontrolliertes Arbeiten am Schwarzwild, insbesondere nicht an krank wirkenden Stücken oder Aufbruchstellen.

  • Kein rohes Schweinefleisch oder -innereien (Wild- wie Hausschwein) an Hunde verfüttern – auch keine Rohwürste oder kaltgeräucherten Schinken.

  • Kontakt zu Blut und Schusswunden minimieren, Hunde bei Drück- und Bewegungsjagden möglichst früh aus dem unmittelbaren Bereich der Strecke nehmen.

  • Besondere Vorsicht bei eigenen Schweinehaltungen: Jagdkleidung, Stiefel und Hunde haben im Schweinestall nichts zu suchen.

  • Verdachtsfälle ernst nehmen: Zeigt ein Hund nach Schwarzwildkontakt starken Juckreiz, Unruhe, Wesensänderungen oder neurologische Symptome, ist sofort tierärztliche Hilfe zu suchen und der Jagdkontakt zu melden.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein steht mit den Veterinärbehörden im Austausch und empfiehlt, Probenangebote im Rahmen des Schwarzwild-Monitorings konsequent zu nutzen. So tragen wir gemeinsam dazu bei, unsere Jagdhunde bestmöglich zu schützen und den Status der Hausschweinebestände zu sichern.

FAQ des FLI

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Internationaler Tag des Ehrenamtes – 5. Dezember 2025

Ein herzliches Dankeschön an alle unsere ehrenamtlichen Unterstützer

Der 5. Dezember steht weltweit im Zeichen des Ehrenamtes. Für den Landesjagdverband Schleswig-Holstein ist dieser Tag ein besonderer Anlass, um all jenen Menschen Wertschätzung entgegenzubringen, ohne deren Engagement unsere Arbeit nicht denkbar wäre.

Tausende Jägerinnen und Jäger engagieren sich bei uns ehrenamtlich in den Kreisjägerschaften, Hegeringen und Facharbeitskreisen – und tun dies mit einer Hingabe, die weit über das hinausgeht, was selbstverständlich wäre. Sie bilden aus, organisieren Veranstaltungen, leiten Projekte, pflegen Lebensräume, retten Jungwild, betreiben Öffentlichkeitsarbeit, begleiten Schießstände, vertreten jagdliche Anliegen und tragen aktiv zum Natur- und Artenschutz in Schleswig-Holstein bei.

Dieses Engagement ist das Rückgrat unseres Verbandes.

Ehrenamt bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – oft abends, am Wochenende, im Revier, im Büro oder im Hintergrund. Es bedeutet, mit Leidenschaft für Jagd, Natur und Gemeinschaft einzustehen. Dieses selbstverständliche „Mehr tun, als man müsste“ zeichnet unsere ehrenamtliche Struktur seit Jahrzehnten aus.

Wir möchten daher heute – aber eigentlich an jedem Tag – sagen:

Danke!

Danke für Eure Zeit.
Danke für Eure Fachkenntnis.
Danke für Eure Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Danke für Euren Mut, Eure Ideen und Euren Einsatz.
Danke, dass Ihr den LJV-SH mit Leben füllt.

Ohne Euch gäbe es keinen Landesjagdverband in dieser Form, keine starke Stimme für die Jagd und kein so breites gesellschaftliches Engagement für Natur und Wild in Schleswig-Holstein.

Wir sind stolz auf Euch – und dankbar für jede einzelne Stunde, die Ihr investiert.

Euer Landesjagdverband Schleswig-Holstein

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5 Kernforderungen zum Wolf im Jagdrecht

Wildbiologie, Arten- und Nutztierschutz in Einklang: DJV fordert Jagdzeit von Juni bis Oktober auf Jungtiere. Problem-Wölfe sollen ganzjährig bejagt werden. Über die Hälfte der Deutschen hält Wolfsjagd für ethisch vertretbar, auf dem Land noch mehr.

In die heute endende Verbändeanhörung zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz bringt der Deutsche Jagdverband (DJV) Forderungen ein. Zentral sind: eine Jagdzeit von Juni bis Oktober für Jungwölfe und die ganzjährige unbürokratische Entnahme von Problem-Wölfen. „Als Anwälte des Wildes fordern wir wildbiologisch fundierte Regelungen, die den Wolf als Art schützen und gleichzeitig Konflikte mit Nutztieren in der Kulturlandschaft lösen helfen“, sagt DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Bestandskontrolle durch Jagd sei notwendig. Doch nur wer Rudelstrukturen erhalte, vermeide noch mehr Weidetierrisse, so Dammann-Tamke weiter. Deshalb lehnt der DJV Jagdzeiten ab, in denen Alt- und Jungtiere nicht sicher unterscheidbar sind.

Mehrheit der Deutschen für Wolfsjagd zum Schutz von Weidetieren

Knapp über die Hälfte der Deutschen hält die Wolfsjagd zum Schutz von Weidetieren für ethisch vertretbar, auf dem Land sind es sogar knapp zwei Drittel. Fast 80 Prozent geben an, dass Jagd zur Bestandsregulierung von Tierarten grundsätzlich legitim ist. Das sind die aktuellen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Instituts Civey im Auftrag des DJV.

5 zentrale Forderungen im Überblick

Zwei-Säulen-Modell für die Jagd umsetzen. Junge Wölfe müssen zur nachhaltigen Bestandsregulierung der Art auf Grundlage von Jagdzeiten und Abschussplänen bejagt werden dürfen – wie es auch bei anderen Wildtierarten Praxis ist. Hingegen muss das Erlegen von Problem-Wölfen – im Einzelfall auch gesamter Rudel – ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich sein.

Wildbiologisch sinnvolle Jagdzeiten einführen. Im Rahmen eines Abschussplans sollen ausschließlich Jungwölfe bejagt werden – von Anfang Juni bis Ende Oktober. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Jagdzeit von Anfang September bis Ende Februar begünstigt hingegen Fehlabschüsse und gefährdet so die Sozialstruktur im Rudel. Mögliche Konsequenz: mehr Weidetierrisse. Über Abschusspläne sollen 40 Prozent des jährlichen Zuwachses erlegt werden.

Ins Jagdrecht ohne Sonderstatus integrieren. Der Wolf muss wie andere Wildarten im Jagdrecht behandelt werden, insbesondere auch wie andere jagdbare Anhang-V-Arten der FFH-Richtlinie, zum Beispiel Gams, Baummarder oder Iltis. Einzelne Sonderregelungen sind sinnvoll, sollten sich allerdings in die bewährte Systematik des Gesetzes einfügen. Das gilt zum Beispiel für ein Fütterungsverbot oder die Aufnahme verletzter Tiere.

Regionalen Erhaltungszustand als Maßstab nehmen. Wo Wölfe regional in besonders hohen Dichten auftreten, muss künftig eine reguläre Bejagung auf Basis eines Abschussplans möglich sein – unabhängig vom Erhaltungszustand.

Rechtssicherheit für Notstandssituationen gewährleisten. Bedrohen Wölfe konkret Jagdhunde, Haus- oder Nutztiere, müssen die Möglichkeiten einer Tötung eindeutig und rechtssicher geregelt sein. Das Interesse am Schutz von Haus- und Nutztieren überwiegt.

Das ausführliche DJV-Papier mit Kernforderungen gibt es hier.

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Ehrung für Nachsuchenführer: Gerhard Büge erhielt Ehrennadel des Landes

Am 02. Dezember 2025 wurde Gerhard Büge mit der Ehrennadel des Landes S.-H. für ehrenamtliche Verdienste um das Gemeinwohl aus den Händen von Ministerpräsident Daniel Günther geehrt. Büge engagiert sich seit 30 Jahren ehrenamtlich für den Wild- und Tierschutz. In dieser Zeit hat er mit seinen professionell ausgebildeten Vorsteh- und Schweißhunden bereits tausende Nachsuchen auf verletztes Wild durchgeführt. Pro Jahr wird er rund 250-mal gerufen, um verletzte Tiere, bspw. nach einem Wildunfall, aufzufinden und die Jagd weid- und tierschutzgerecht auszuüben. Seit 1998 engagiert er sich als Ausbilder für Jagdhunde und prüft in seiner Funktion als Verbandsrichter junge Hunde für den Jagdgebrauch. Als Obmann für Naturschutz und Begrünung der Kreisjägerschaft Segeberg hat er mit seinem Fachwissen als Gartenbauingenieur mit dem Begrünungsausschuss viele Naturschutzprojekte betreut. Darüber hinaus engagiert er sich seit vielen Jahren im Naturschutzbeirat des Kreises Segeberg und als Ortsnaturschutzbeauftragter in seiner Heimatgemeinde. In der Zusammenarbeit mit der Jägerschaft, den Landesforsten und den Behörden genießt Gerhard Büge durch seinen Einsatz hohes Vertrauen. Wir gratulieren herzlich zu dieser Ehrung!

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Antrittsbesuch bei der neuen Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg

Am 1. Dezember 2025 fand im Landwirtschaftsministerium der offizielle Antrittsbesuch des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein bei der neuen Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg statt. In einer offenen und freundschaftlichen Gesprächsatmosphäre tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums und des Landesjagdverbandes über zahlreiche jagd- und naturschutzrelevante Themen aus.

Auf dem Foto sind von links nach rechts zu sehen: Till Esken (Vorsitzender der Jungen Jäger Schleswig-Holstein), Otto Carstens (Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz), Cornelia Schmachtenberg (Landwirtschaftsministerin), Wolfgang Heins (Präsident des Landesjagdverbandes) sowie Marcus Börner (Geschäftsführer des Landesjagdverbandes).

Im Gespräch wurden unter anderem folgende Themen angesprochen:

  • Nutria-Management und Bejagung

  • Sanierung, Förderung und Planungssicherheit von Schießstätten

  • Weiterentwicklung der Jungwildrettung

  • Aspekte des Wolfmanagements
  • sowie weitere jagd- und naturschutzfachliche Schwerpunkte

Der Landesjagdverband stellte seine Positionen und Forderungen umfassend vor und konnte gemeinsam mit dem Ministerium erste inhaltliche Anknüpfungspunkte und Arbeitsfelder definieren.

Ein weiterer Gesprächstermin ist verabredet, um die begonnenen Themen zu vertiefen und die konstruktive Zusammenarbeit fortzuführen.

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LJV-Stellungnahme zur Regionalplanung „Windenergie an Land“

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. hat im Rahmen der Teilaufstellung des Regionalplans „Windenergie an Land“ (Entwurf Juli 2025) eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abgegeben. Ziel des Verfahrens ist es, die zukünftige Nutzung der Windenergie landesweit raumordnerisch zu steuern.

Der LJV SH macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass der Ausbau der Windenergie nur im Einklang mit dem Schutz wandernder Wildtiere erfolgen darf. Insbesondere Rotwild, das in Schleswig-Holstein seit 2001 auf der Vorwarnliste der Roten Liste steht, leidet unter der zunehmenden Zerschneidung seiner Lebensräume.

Um dem entgegenzuwirken, fordert der LJV:

  • die Integration des Wildwegeplans Schleswig-Holstein (derzeit in Erstellung beim MLLEV) in die Regionalpläne,
  • die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Wildtierkorridore,
  • eine Freihaltung von Wanderkorridoren, Grünbrücken, Wildtunneln und Wildwarnanlagen von Windkraftanlagen und deren Zuwegungen,
  • sowie Schutz- und Pufferzonen im Umkreis dieser Querungshilfen.

Damit setzt sich der LJV-SH für eine naturverträgliche Energiewende ein, die den notwendigen Klimaschutz mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Vernetzung von Lebensräumen verbindet.

📄 Hier geht’s zur vollständigen Stellungnahme:
2025_10_06 Teilfortschreibung Windenergie an Land
Ausweisung der Konfliktbereiche zum Thema „Windenergie an Land“ in Bezug auf den Rotwildwegeplan für Schleswig-Holstein, Frank Zabel, 2024_09_04

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Kooperation neu denken – Chance für einen gemeinsamen Neuanfang mit der Stiftung Naturschutz

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) und die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) arbeiten seit vielen Jahren in zahlreichen Bereichen eng zusammen – von der Bewirtschaftung der sogenannten PRONatur-Flächen, über die Betreuung von Naturschutzgebieten im Auftrag des Landes bis hin zu Projekten wie dem Rotwildmanagement oder der Schaffung von Lebensraumverbünden.

Um diese Zusammenarbeit zu strukturieren, wurde 2021 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese regelte unter anderem den Informationsaustausch bei der Ausweisung von Eigenjagdbezirken (EJB) der Stiftung und die Einbindung lokaler Jägerinnen und Jäger in das Wildtiermanagement.

In der letzten Präsidiumssitzung im Juni 2025 wurde besprochen, diese Vereinbarung fristgerecht zu kündigen. Die Kündigung wurde inzwischen ausgesprochen und tritt – gemäß der vereinbarten Laufzeit – zum Ende des Jahres 2026 in Kraft.

Warum die Kündigung?
Die Entscheidung bedeutet keinen Bruch mit der Stiftung, sondern ist Ausdruck des Wunsches, die Zusammenarbeit auf eine neue, zeitgemäße und für beide Seiten vorteilhafte Grundlage zu stellen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Punkten Nachjustierungen nötig sind – etwa beim Informationsfluss, bei der Beteiligung der örtlichen Jägerschaft und bei jagdlichen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, eine künftige Vereinbarung zu schaffen, die diese Aspekte klarer und verbindlicher regelt.

Gesprächsrunde
Zuletzt fand am 11. Juli dieses Jahres hierzu ein gemeinsames Gespräch zwischen dem LJV, der Stiftung Naturschutz und Frau Dr. Juliane Rumpf in ihrer Funktion als Vorsitzende der Stiftung statt. Eingeladen waren auch alle interessierten Kreisjägerschaften, die Gelegenheit hatten, ihre Fragen und Anregungen direkt einzubringen. Diese Gesprächsrunde diente als Auftakt für einen offenen Austausch – weitere Gespräche werden folgen, um die künftige Zusammenarbeit gemeinsam zu gestalten.

Arbeitskreis Stiftungsfragen – Motor für den Neuanfang
Um den Prozess aktiv zu gestalten, hat das erweiterte Präsidium im LJV bereits im Oktober 2023 den Arbeitskreis Stiftungsfragen ins Leben gerufen. Dieses Gremium wird sich in den kommenden Monaten intensiv mit einer Neufassung der Kooperationsvereinbarung befassen und diese mit der Stiftung diskutieren.

Mitglieder des aktuellen Arbeitskreises sind Lothar Brandt (Vorsitzender), Andreas Peter Ehlers, Tobias Christer, Dr. Heinz Roling, Hans Wörmcke und Lutz Henne.

Der Arbeitskreis ist über die zentrale E-Mail-Adresse stiftung@ljv-sh.de jederzeit erreichbar und steht auch für Vor-Ort-Termine bei Kreisjägerschaften, erweiterten Vorständen oder Hegering-Zusammenkünften zur Verfügung, um den aktuellen Stand zu erläutern und Fragen zu beantworten.

Blick nach vorn
Bis Ende 2026 gilt die bestehende Kooperationsvereinbarung weiterhin. Gleichzeitig wollen wir die Zeit nutzen, um im Dialog mit der Stiftung Naturschutz eine tragfähige, zukunftsorientierte Grundlage für die nächsten Jahre zu erarbeiten. Die Kündigung ist damit nicht das Ende, sondern der Startschuss für einen konstruktiven Neuanfang – mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Sinne von Natur-, Arten- und Jagdschutz weiter zu stärken.

Lothar Brandt

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Aktuelles zu Myxomatose beim Feldhasen aus dem Tierfund-Kataster

Aus gegebenem Anlass (Myxomatose: Erste Fälle bei Feldhasen in Schleswig-Holstein bestätigt) werden wir hier regelmäßig über den Stand informieren, wie er sich aus den Daten unseres Tierfund-Katasters ergibt.

Wir bitten allen Jäger und Jägerinnen aufmerksam auf verendete Feldhasen insbesondere im Elberaum und Dithmarschen zu achten und Funde im Tierfund-Kataster mit Foto zu melden. Nutzen Sie hierzu einfach die Tierfund-Kataster APP!

Download unter:

Google Play Store: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.duf.totfund&hl=de

App Store von Apple: https://apps.apple.com/de/app/tfk/id551640662

Die folgenden Abbildungen zeigen den Stand vom 11.08.2025:

Meldungen zum Feldhasen (Lepus europaeus) aus dem Tierfund-Kataster (TFK) in Schleswig-Holstein. Nur Todesursachen ‚vermutlich Krankheit‘ und ‚unbekannt‘. Angaben zu Myxomatose auf Basis von Fotos oder Anmerkungen der Melder

Meldungen von Feldhasen im Tierfund-Kataster TFK aus Schleswig-Holstein vom 1.7.2025 bis zum 10.08.205. Nur Todesursachen ‚vermutlich Krankheit‘ oder ‚unbekannt‘. Verdacht auf Myxomatose durch Foto vermutet oder nach Angabe der Melder

 

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🔍 Waffenkontrollen in Schleswig-Holstein: Zahlen, Praxis und Einordnung

Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Praxis der Waffenkontrollen Stellung genommen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein nimmt dies zum Anlass, seine Mitglieder über den aktuellen Stand und die Bedeutung der Kontrollen zu informieren.

Hintergrund: Regelmäßige Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung

Nach dem Waffengesetz (§ 36 WaffG) sind Waffenbehörden befugt, ohne konkreten Anlass oder Verdacht die ordnungsgemäße Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition zu kontrollieren. Ziel ist es, den Zugriff unberechtigter Dritter zu verhindern. Seit einem Erlass des Innenministeriums von Oktober 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine Sollquote: Jährlich sollen 10 % der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer kontrolliert werden.

Zahlen aus dem Jahr 2024

Insgesamt wurden im Jahr 2024 landesweit 3.398 Kontrollen ohne konkreten Anlass durchgeführt. Damit wurde die angestrebte 10-%-Quote mit 10,22 % insgesamt erreicht. In einzelnen Kreisen wurde diese Quote übertroffen – z. B. in Kiel (22,8 %) oder Rendsburg-Eckernförde (14,45 %) – während andere Regionen teils deutlich darunter lagen.

📊 Insgesamt wurden bei den Kontrollen 126 Ordnungswidrigkeiten und 27 Straftaten festgestellt. In 28 Fällen wurde ein Widerrufsverfahren eingeleitet.

Angekündigt oder unangekündigt?

Die Art der Durchführung (angekündigt oder unangekündigt) ist nicht gesetzlich geregelt. Das Innenministerium empfiehlt, den Großteil der Kontrollen unangekündigt durchzuführen, räumt den Behörden aber bewusst Spielraum ein. Dies dient der Praxisnähe, denn unangekündigte Kontrollen sind oft logistisch aufwändig.

Beide Formen der Kontrolle gelten laut Ministerium als wirksam – auch bei angekündigten Terminen wurden Verstöße festgestellt. Die Landesregierung will die Wirksamkeit beider Varianten weiterhin im Dialog mit den Behörden evaluieren.

Einschätzung des LJV Schleswig-Holstein

Der Landesjagdverband begrüßt eine sachlich fundierte und rechtssichere Kontrolle der Waffenaufbewahrung, sieht aber auch die Notwendigkeit zur Verhältnismäßigkeit und zur fachlichen Kompetenz der prüfenden Personen. Für unsere Mitglieder ist entscheidend, dass Kontrollen nicht pauschal kriminalisierend wirken, sondern der gemeinsamen Verantwortung für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit dienen.

Wir raten allen Jägerinnen und Jägern, regelmäßig die eigenen Aufbewahrungsbedingungen zu prüfen und bei Fragen frühzeitig Kontakt zu den zuständigen Behörden oder Ihrer Kreisjägerschaft aufzunehmen.


🧷 Zum Nachlesen:
Landtagsdrucksache 20/3373 – Anfrage zu Waffenkontrollen

📩 Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihre Kreisjägerschaft.

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Transparenz schafft Vertrauen: Information zur diesjährigen Landesversammlung für die Delegierten

Transparenz ist eine der tragenden Säulen verantwortungsvoller Verbandsarbeit. Sie schafft Vertrauen, fördert den offenen Dialog und ist die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern, Gremien und der Geschäftsstelle.

Uns im Landesjagdverband ist diese Offenheit ein zentrales Anliegen – insbesondere bei Veranstaltungen von zentraler Bedeutung wie der Landesversammlung. Deshalb wenden wir uns heute in dieser Form noch einmal an Sie!

Im Nachgang zur diesjährigen Versammlung wurde die Wahl der Beisitzer aufgrund einer mündlich vorgetragenen Anfechtung rechtlich überprüft. Eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei hat den Ablauf sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wahlen umfassend geprüft. Das Ergebnis: Es sind keine rechtlichen Beanstandungen festgestellt worden.

Das offizielle Protokoll der Landesversammlung ist nach Abschluss dieser Prüfung an alle Vorsitzenden der Kreisjägerschaften mit der Bitte um Weiterleitung an die jeweiligen Delegierten am 5.5.2025 versandt worden. Das dazu eingeholte Rechtsgutachten kann von den Funktionsträgern auf Anfrage eingesehen werden.

Wir möchten uns bei allen Delegierten ausdrücklich für ihre Zeit, ihr Engagement und ihre Geduld bedanken. Die diesjährige Landesversammlung war außergewöhnlich lang, und der Ablauf der Wahlen verlief stellenweise unkoordiniert. Das hat zu verständlichem Unmut unter den Beteiligten geführt. Dies entspricht nicht unserem Anspruch an eine professionelle und vertrauensbildende Verbandsarbeit – dafür möchten wir uns bei allen Teilnehmern noch einmal ausdrücklich entschuldigen.

Rückblickend erkennen wir an, dass die Wahlen zwar rechtlich einwandfrei, organisatorisch jedoch unzureichend vorbereitet waren. Auch wenn es zu den Pflichten der Delegierten gehört, sich im Vorfeld mit der Satzung und den Wahlmodalitäten vertraut zu machen, liegt es in gleicher Weise in unserer Verantwortung, die Wahlvorgänge klar und nachvollziehbar zu erklären. Dies ist in diesem Jahr nicht in ausreichendem Maß geschehen – und das wird sich ändern.

Für die kommenden Wahlen wird eine bessere Vorbereitung sichergestellt. Eine neue, klar strukturierte Wahlordnung ist in Arbeit und soll künftig einen reibungslosen und transparenten Ablauf garantieren.

Ihre Beteiligung und Ihr Engagement als Delegierte sind ein wesentlicher Beitrag zur gelebten innerverbandlichen Demokratie und zur Weiterentwicklung unseres Verbandes. Lassen Sie uns diesen Weg der offenen Kommunikation und des Miteinanders zum Wohle unseres Verbandes gemeinsam fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Für das LJV-Präsidium:

Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

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Goldschakal auf Sylt: Ausnahmegenehmigung zur Entnahme erteilt

Das Landesamt für Umwelt hat die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Goldschakals auf Sylt erteilt

Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hat das Landesamt für Umwelt (LfU) – nach Auswertung der Stellungnahmen durch die Naturschutzverbände – gestern Abend eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals veröffentlicht. Diese ist um 0:00 Uhr am heutigen Tag, Donnerstag, den 5. Juni 2025, in Kraft getreten. Damit darf dieser Goldschakal nun von den Jagdberechtigten auf Sylt entnommen werden.

Allgemeinverfügung zum Download

 

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Wolfswelpen in Segeberg entdeckt – Hohe Wahrscheinlichkeit für Herkunft von GW2656f

Im Kreis Segeberg wurden kürzlich mindestens fünf Wolfswelpen entdeckt, die von der am Ostermontag überfahrenen Wolfsfähe (GW2656f) des Segeberger Rudels stammen könnten. Aufnahmen der Welpen lassen darauf schließen, dass sie überlebt haben.

Wie die Biologie der Wölfe zeigt, dass nahezu ausschließlich die Leitfähe eines Rudels Nachwuchs bekommt. Das Segeberger Rudel hat in der Region ein großes Territorium, das deutlich größer ist als die durchschnittlich angenommenen etwa 250 km². Zudem gibt es keine Hinweise auf ein weiteres Rudel in der Nähe. Daher kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Welpen aus dem Segeberger Rudel stammen, auch wenn letztlich ein genetischer Nachweis erforderlich wäre, um absolute Sicherheit zu erlangen.

Das Wolfsmanagement bittet darum, bei Begegnungen mit den Welpen oder anderen Wölfen stets Abstand zu halten und die Tiere nicht zu berühren. Alle Sichtungen von Wölfen sollten gemeldet werden. Dies kann über das Landesamt für Umwelt unter der Telefonnummer 04347-704 325 oder die Wolfshotline des Landes Schleswig-Holstein unter 0174-633 033 5 erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema Wolf finden Sie auf der offiziellen Website des Landes: schleswig-holstein.de – Wölfe in Schleswig-Holstein.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bedankt sich bei allen, die mit ihren Beobachtungen und Meldungen zum Monitoring der Wölfe in Schleswig-Holstein beitragen.

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Zukunftsprozess ist gestartet!

Liebe Mitglieder,

als Präsidium des Landesjagdverbandes wenden wir uns heute mit einer wichtigen Mitteilung an Sie. In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam beachtliche Erfolge erzielt, sei es im Natur- und Artenschutz, in der Hegearbeit oder in unserer Öffentlichkeitsarbeit. Diese Erfolge sind das Ergebnis Ihres Engagements und Ihrer Leidenschaft für unsere gemeinsamen Ziele.

Doch der gesellschaftliche Wandel hat auch unseren Verband erreicht. Neue gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wachsende administrative Anforderungen und die zunehmende Komplexität unserer Aufgabenstellungen machen es notwendig, dass wir uns als Organisation kontinuierlich weiterentwickeln. Als Präsidium sehen wir es als unsere Verantwortung, hierfür die richtigen Weichen zu stellen, immer mit dem Ziel, Ihr Ehrenamt zu stärken und unsere gemeinsame Wirkung zu vergrößern.

Der nun beginnende Organisationsentwicklungsprozess ist das Ergebnis einer sorgfältigen Vorbereitung. Er knüpft unmittelbar an den intensiven Zukunftsdialog an, den wir in den vergangenen Monaten mit den von Ihnen gewählten Vertretern im erweiterten Präsidium geführt haben. Ihre Anregungen und Erfahrungen aus diesem Dialog bilden die Grundlage für die jetzt anstehenden Maßnahmen.

Was genau erwartet uns in den kommenden Monaten?

Zunächst werden wir in einem transparenten Verfahren den aktuellen Stand unserer Verbandsarbeit analysieren. Dabei geht es uns um eine ehrliche Bestandsaufnahme und insbesondere darum, Stärken zu erkennen und Potenziale zu heben. In einem zweiten Schritt werden wir gemeinsam unsere Ziele und Prioritäten für die kommenden Jahre schärfen.

Diese Zielsetzungen werden wir dann in optimierte Arbeitsabläufe, klarere Zuständigkeiten und verbesserte Kommunikationsstrukturen übersetzen.

Besonderen Wert legen wir dabei auf drei Prinzipien:

  • Praxisnähe: Alle Veränderungen müssen sich an den realen Bedürfnissen unserer Mitglieder vor Ort orientieren. Deshalb binden wir die Hegeringe und Kreisjägerschaften intensiv in den Prozess ein.
  • Wertschätzung des Ehrenamts: Jede Veränderung muss dazu dienen, Ihr Engagement zu erleichtern und zu würdigen. Bürokratieabbau und klare Strukturen werden hier im Vordergrund stehen.
  • Nachhaltigkeit: Es geht uns nicht um kurzfristige Korrekturen, sondern um langfristig tragfähige Lösungen, die unseren Verein für die kommenden Jahrzehnte stärken.

Als Präsidium sind wir uns bewusst, dass Veränderungen auch Fragen und Unsicherheiten wecken können. Deshalb legen wir größten Wert auf Transparenz und Beteiligung:

  • Regelmäßige Informationen über unsere Vereinsmedien
  • Gezielte Einbindung der Gremien auf allen Ebenen
  • Die Möglichkeit für jede und jeden, Fragen und Anregungen einzubringen.

Wir sind überzeugt: Dieser Prozess wird unseren Verband in die Lage versetzen, die Herausforderungen der Zukunft noch besser zu meistern. Er wird uns helfen, unsere Stimme in Gesellschaft und Politik noch wirkungsvoller zu erheben. Und vor allem wird er dazu beitragen, dass das Engagement unserer Mitglieder, das Herzstück unseres Verbandes, die Wertschätzung und Unterstützung erfährt, die es verdient.

Die konkrete Umsetzung der ersten Projektphase wird etwa 6 Monate in Anspruch nehmen. Ein ambitionierter Zeitplan, der aber bewusst so gewählt ist, um zügig Ergebnisse zu erzielen, ohne die Qualität der Beteiligung zu beeinträchtigen. Ein erfahrener externer Berater wird uns in dem Projekt unterstützen, alle Entscheidungen im Projekt liegen aber natürlich bei den zuständigen Gremien und werden transparent kommuniziert.

Liebe Mitglieder, wir wissen Ihr Vertrauen zu schätzen, das Sie uns als Präsidium entgegenbringen. Dieses Vertrauen wollen wir durch verantwortungsvolles Handeln und transparente Kommunikation weiter stärken. Gemeinsam werden wir unseren Verband zukunftsfest machen für die Natur, die Jagd und die kommenden Generationen.

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Ihr Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

Die detaillierte Projektskizze können Sie gern bei uns anfordern. Darüber hinaus freuen wir uns auch über einen direkten Austausch mit Ihnen, wenn Sie besondere Anliegen oder Fragen zu diesem Prozess haben.

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Gute Nachrichten zu Ostern: Feldhasenbestand in Schleswig-Holstein weiterhin stabil

Kurz vor Ostern liegen die Ergebnisse der diesjährigen Feldhasenzählung in Schleswig-Holstein vor – mit erfreulichen Nachrichten: Der Hasenbestand bleibt stabil und bewegt sich sogar deutlich über dem langjährigen Mittel. Ehrenamtliche Helfer des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein (LJV SH) haben im Rahmen eines beeindruckenden bürgerschaftlichen Engagements wieder zahlreiche Stunden in der Natur verbracht, um exakte Daten zum Zustand der Feldhasenpopulation zu erfassen.

Die Ergebnisse der Zählung im Frühjahr 2024 zeigen erfreuliche Zahlen: Im Landesdurchschnitt liegt der Feldhasenbesatz bei 21,8 Hasen pro Quadratkilometer und damit deutlich über dem Medianwert der letzten 30 Jahre (16,7 Hasen/km²).

Die regionalen Zahlen im Überblick:

  • Geest: 16,8 Hasen/km²
  • Marsch: 38,6 Hasen/km²
  • Östliches Hügelland: 27,5 Hasen/km²

Diese Zahlen spiegeln die gute Lebensraumqualität und erfolgreiche Schutzmaßnahmen wider, die der LJV SH in Zusammenarbeit mit Landwirten, Jägern und Naturschützern kontinuierlich umsetzt.

Besonders hervorzuheben ist der Einsatz der ehrenamtlichen „Hasenzählerinnen und Hasenzähler“. Ihre Arbeit ist ein großartiges Beispiel für praktizierte Citizen Science – Bürgerwissenschaft, bei der Freiwillige wesentlich zur Datenerfassung und somit zum Natur- und Artenschutz beitragen.

„Das Engagement unserer ehrenamtlichen Helfer ist unverzichtbar und beispielhaft. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag für die wissenschaftliche Datengrundlage und den aktiven Artenschutz in Schleswig-Holstein“, betont Marcus Börner, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten und wünscht ein frohes Osterfest mit hoffentlich vielen Begegnungen mit unserem heimischen Feldhasen!

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Landtagsdebatte zur Katzenschutzverordnung: Ein notwendiger Schritt zum Schutz der heimischen Tierwelt

Heute hat der Schleswig-Holsteinische Landtag über eine landesweite Katzenschutzverordnung debattiert. Der überfraktionelle Antrag von FDP, SPD, SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, um eine unkontrollierte Vermehrung und das Entstehen neuer Populationen verwilderter Katzen zu verhindern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sowohl den Tierschutz zu stärken als auch die negativen ökologischen Folgen durch wildernde Katzen zu reduzieren.

Pressestimmen der Fraktionen:

• Bündnis 90/Die Grünen: Dirk Kock-Rohwer betonte die Notwendigkeit einer landesweiten Katzenschutzverordnung, um den Schutz freilebender und domestizierter Katzen zu verbessern und die Auswirkungen von wildernden Katzen auf die heimische Tierwelt zu minimieren.

• CDU: Cornelia Schmachtenberg unterstrich, dass die Einführung einer solchen Verordnung dazu beitragen wird, das Katzenelend in Schleswig-Holstein zu verringern und gleichzeitig den Tierschutz zu fördern.

• SPD: Sandra Redmann erklärte, dass mit der Katzenschutzverordnung Verantwortung für den Tierschutz übernommen wird und gleichzeitig die heimische Fauna geschützt werden kann.

• FDP: Annabell Krämer hob hervor, dass die landesweite Katzenschutzverordnung ein wichtiger Schritt ist, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen und somit sowohl den Tierschutz als auch den Artenschutz zu fördern.

• SSW: Dr. Michael Schunck wies darauf hin, dass das bisherige Kastrationsprogramm in seiner jetzigen Form unzureichend ist und daher weitere Maßnahmen, wie die Katzenschutzverordnung, notwendig sind, um die Population verwilderter Katzen einzudämmen.

Stellungnahme des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein

„In unserer Stellungnahme haben wir als Verband die gravierenden Auswirkungen verwilderter Hauskatzen auf die heimische Tierwelt betont. Studien zeigen, dass wildernde Katzen jährlich Millionen von Wildtieren töten und damit erhebliche ökologische Probleme verursachen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert gezielte Maßnahmen wie eine landesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht und spricht sich gegen eine Änderung des Paragraphen zur Ausübung des Jagdschutzes aus. Zudem muss das Management verwilderter Katzen verstärkt werden, insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten. Die Debatte zeigt deutlich, dass das Thema emotional sehr aufgeladen ist und unterschiedlich bewertet wird.
Wir begrüßen die Initiative, aber sehen im Rahmen unserer Forderungen noch weiteren Handlungsbedarf. Für Gespräche stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.“

Wissenschaftliche Fakten und Forderungen des LJV

• Eine einzige freilaufende Katze erbeutet durchschnittlich 200 Kleinsäuger und Vögel pro Jahr.

• In Schleswig-Holstein gibt es schätzungsweise bis zu 75.000 verwilderte Hauskatzen, was zu einem jährlichen Verlust von mindestens 1,5 Millionen Kleinsäugern und Vögeln allein in unserem Bundesland führt.

• Studien zeigen, dass 80 % der gerade flügge gewordenen Singvögel von Raubtieren auf vier Pfoten gefressen werden – in fast der Hälfte der Fälle sind Hauskatzen beteiligt.

• Die Weltnaturschutzunion (IUCN) stuft Hauskatzen als eine der 100 invasivsten Arten weltweit ein, da sie erheblichen Schaden in empfindlichen Ökosystemen anrichten können.

• Die BOKU-Studie (Universität für Bodenkultur Wien) kommt zu dem Schluss, dass eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht sowie verstärkte Kontrollmaßnahmen dringend notwendig sind.

Die ausführliche Stellungnahme des LJV zur Expertenanhörung ist hier abrufbar: https://ljv-sh.de/wp-content/uploads/2025/02/LJV-umdruck-20-04396.pdf

Warum ist das wichtig?

Freilaufende und verwilderte Katzen stellen eine erhebliche Gefahr für die heimische Tierwelt dar. Besonders bodenbrütende Vogelarten wie die Wiesenweihe, das Rebhuhn oder der Kiebitz sind stark betroffen. Studien zeigen, dass Katzen in Deutschland jährlich Millionen Wildtiere erbeuten – ein Problem, das durch eine effektive Regulierung minimiert werden könnte.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt die Initiative für eine Katzenschutzverordnung und setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung praktikabel, tierschutzgerecht und wirksam erfolgt. Dabei ist entscheidend, dass Jäger, Tierschutzorganisationen, Tierärzte und Kommunen in die Ausarbeitung der Verordnung eingebunden werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Verordnung spätestens nach vier Jahren evaluiert wird, um ihre Wirkung und Machbarkeit zu überprüfen. Der LJV wird den Prozess weiterhin aufmerksam begleiten und sich aktiv für den Schutz der heimischen Tierwelt einsetzen.

Die vollständige Drucksache zum Antrag finden Sie hier: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02900/drucksache-20-02961.pdf

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Jäger packen an – für ein sauberes Revier!

Unsere Natur ist unser Revier – und das soll sauber bleiben! 💚 Deshalb rufen wir alle Jägerinnen und Jäger auf: Sammelt Müll in euren Revieren, auf Wegen und Wiesen! Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen für den Naturschutz.

📸 Teilt eure Aktionen mit uns! Sendet uns eure Bilder an info@ljv-sh.de oder postet sie direkt in den Sozialen Medien mit unserem Hashtag #SauberesRevier25. Wir sammeln eure Aufnahmen für eine Online-Galerie!

Lasst uns gemeinsam Verantwortung übernehmen – für Wild, Wald und Wiesen. 🌱💪 Wer macht mit? 🙌

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Jagdverband veröffentlicht Kernforderungen zur Bundestagswahl

Waffenrecht, Wolf oder Waldumbau: 11 zentrale Anliegen aus jagdlicher Sicht sind jetzt online.
Mit 11 zentralen Forderungen zur Bundestagswahl richtet sich der Deutsche Jagdverband (DJV) an die Parteien. Der Dachverband der Jäger fordert ein klares Bekenntnis zur Jagd, denn über 450.000 staatlich geprüfte Jägerinnen und Jäger erfüllen vielfältige Aufgaben, von denen die Gesellschaft profitiert – darunter Artenschutz, Schutz vor Wildschäden oder vor Tierseuchen.

Waffengesetz grundlegend überarbeiten

Der DJV fordert eine grundlegende Überarbeitung des Waffengesetzes gemeinsam mit den betroffenen Verbänden. Die heftig kritisierte jüngste Novelle war kontraproduktiv für die innere Sicherheit und hat zu chaotischen Verhältnissen bei Behörden geführt – zu Lasten von Legalwaffenbesitzern. Die Kriminalitätsstatistik muss künftig bei Straftaten illegale Waffen explizit ausweisen, deren Bekämpfung muss Priorität haben.

Praktikables und rechtssicheres Bestandsmanagement für den Wolf

Für den Umgang mit dem Wolf muss es nach Ansicht des DJV einen Richtungswechsel geben. Statt Blockadehaltung braucht es künftig ein praktikables und rechtssicheres Bestandsmanagement, auffällige Wölfe müssen zügig entnommen werden können und für Notstandsituationen durch Wolfsattacken braucht es gesetzliche Regelungen.

Wildökologische Raumplanung verankern

Als anerkannte Naturschutzvereinigung fordert der DJV, die wildökologische Raumplanung behördlich zu verankern und bei politischen Entscheidungen mehr wildbiologische Expertise einzubeziehen. Der notwendig gewordene Waldumbau muss wildtierfreundlich gestaltet werden, ebenso die Agrarpolitik, der Ausbau regenerativer Energien und von Verkehrswegen. Ziel der Politik muss es sein, Lebensräume besser zu gestalten und zu vernetzen.

Zu den DJV-Kernforderungen zur Bundestagswahl 2025.

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Komm in unser Team als Projektmanagerin/Projektmanager (m/w/div)

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) ist die Vereinigung der Jägerinnen und Jäger und weiterer naturinteressierter Menschen Schleswig-Holsteins. Er ist anerkannt gemeinnützig und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) staatlich anerkannter Naturschutzverein.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n:

Projektmanagerin/Projektmanager (m/w/div)

Zur Umsetzung eines mehrjährigen, landesweiten Projekts zur Aufwertung von kleinflächigen Wildtierlebensräumen (Zielorganismen: vor allem Insekten, Fledermäuse, Vögel) im Eigentum des LJV und seiner Untergliederungen. Mittelgeber ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein. Projektlaufzeit ist ab sofort bis Ende Juli 2027. Bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen wird eine anschließende Weiterbeschäftigung, ggf. in anderen Projekten angestrebt. Die Vergütung erfolgt bei ausreichender Qualifikation in Anlehnung an TVL Entgeltgruppe 11. Angestrebt ist eine Besetzung in Vollzeit (40,00h), bei ausreichend geeigneten Bewerbungen ist eine Besetzung in Teilzeit oder Jobsharing verhandelbar. Dienstsitz ist Flintbek.

Das sind deine Aufgaben:

  • Auswahl geeigneter Flächen und Maßnahmen in Absprache mit den lokalen Ehrenamtlichen, Organismenexperten und Behörden
  • Konzeption, Erarbeitung und Etablierung von mehrjährigen Pflege- und Entwicklungskonzepten für die jeweiligen Flächen
  • Vorbereitung, Ausschreibung und Begleitung biotopgestaltender Maßnahmen inklusive der Einholung der entsprechenden Genehmigungen
  • Koordination des begleitenden Monitorings durch externe Fachleute (Vegetation, Insekten)
  • Koordination der Ehrenamtlichen vor Ort
  • Beteiligung am maßnahmenbegleitenden Monitoring von Vögeln und ggf. Fledermäusen
  • Information der Öffentlichkeit, u.a. Pressetermine, Führungen vor Ort
  • Dokumentation der Maßnahmen für den Mittelgeber

Deine Qualifikationen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Biologie, Geografie, Landesplanung, Landespflege, Landschaftsökologie, Land- oder Forstwirtschaft oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Gute Kenntnisse der Ökologie der relevanten Zielorganismen
  • Gute Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung biotopgestaltender Maßnahmen
  • Erfahrung im Umgang mit umsetzungsrelevanten Akteuren (u.a. Behörden, Verbänden, Gemeinden, Ehrenamtlichen, Lohnunternehmen)
  • Gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Sicherer Umgang mit einschlägiger EDV, von Vorteil: GIS-Kenntnisse
  • Führerschein Klasse B und die Bereitschaft den eigenen Wagen gegen Fahrtkostenerstattung zu nutzen

Wenn du dich darüber hinaus mit der Arbeit des LJV identifizieren kannst, bieten wir dir:

  • Eine attraktive Bezahlung in Anlehnung an TVL 11
  • Flache Hierarchien und motivierte Kollegen und Kolleginnen
  • Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, mobil zu arbeiten
  • Unterstützung für Qualifikation und Weiterbildung
  • Betriebliche Altersvorsorge

Wir freuen uns auf deine Bewerbung (mit Lebenslauf, Zeugnissen und Angabe des frühestmöglichen Arbeitsbeginns) bis zum 15.01.2025 ausschließlich als PDF per Mail an m.boerner@ljv-sh.de. Auskünfte erteilt Christian Hertz-Kleptow (04347-908716, ch.hertz-kleptow@ljv-sh.de). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

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