Aktionswoche Biologische Vielfalt: Landesjagdverband ruft zur Teilnahme auf

Jagdliche Praxis zeigt Biodiversität vor Ort

Vom 6. bis 13. September 2026 steht in Schleswig-Holstein die dritte Aktionswoche Biologische Vielfalt an. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) begrüßt die Initiative des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (BNUR) und sieht darin eine gute Gelegenheit, praktische Naturschutzarbeit sichtbar zu machen. Aus Sicht des LJV braucht der Schutz biologischer Vielfalt mehr Wissen über Arten, Lebensräume und deren Nutzung – und genau das kann diese Aktionswoche vermitteln.

„Biologische Vielfalt lässt sich nicht abstrakt erklären. Sie wird dort verständlich, wo Menschen Arten kennenlernen, Lebensräume erleben und sehen, wie aktiver Naturschutz in der Fläche funktioniert“, sagt LJV-Präsident Wolfgang Heins.

Die Aktionswoche will die Bedeutung der Biodiversität mit Exkursionen, Bildungsangeboten und Mitmachformaten in den Mittelpunkt stellen. Gesucht werden Beiträge aus ganz Schleswig-Holstein – von Naturführungen über Artenkenntnis bis zu praxisnahen Angeboten für Kitas, Schulen und Erwachsene. Damit entsteht ein landesweites Programm, das fachliche Inhalte verständlich aufbereitet und unterschiedliche Zielgruppen erreicht.

Aus Sicht des LJV ist das ein sinnvoller Ansatz. Artenvielfalt entsteht nicht allein durch politische Ziele, sondern vor allem durch konkrete Arbeit im Lebensraum. Revierpflege, Biotopverbesserung, Artenmonitoring und Umweltbildung gehören dazu. Jagd kann hier Wissen aus der Praxis einbringen und dazu beitragen, ökologische Zusammenhänge anschaulich zu vermitteln.

Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist biologische Vielfalt eng mit der Nutzung von Landschaft verbunden. Entscheidend ist deshalb, Schutz, Pflege und nachhaltige Nutzung zusammenzudenken. Wo Menschen Verantwortung für Lebensräume übernehmen, wächst auch das Verständnis für die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes.

Der LJV unterstützt deshalb Formate, die Biodiversität nicht nur als Leitbegriff behandeln, sondern als konkrete Aufgabe vor Ort begreifbar machen. Die Aktionswoche kann dazu beitragen, Fachwissen, Naturerlebnis und Verantwortung für die Kulturlandschaft sinnvoll zu verbinden.

Wie können Jägerinnen und Jäger mitmachen?

Das BNUR bündelt die Veranstaltungen in einem vielfältigen Programm für die öffentliche Veranstaltungsreihe sowie in einer
gesonderten Reihe für Schulklassen und Kitas:

  • Nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.
    Für jede öffentliche Veranstaltung erhalten Sie vom Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR)
    eine Sockelpauschale von 30 Euro; Ihr weiteres Honorar wird über ein Teilnahmeentgelt abgedeckt.
  • Für jede Kita- oder Schulveranstaltung erhalten Sie pauschal 120 Euro.
  • Die Veranstaltergemeinschaft sorgt für intensive, landesweite Öffentlichkeitsarbeit und bietet so eine überregionale Plattform für Ihr Engagement.

Zudem empfiehlt das BNUR, Ihre örtliche Volkshochschule einzubinden – sie verfügt über umfangreiche Organisationserfahrung und Infrastruktur. Bitte nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit Ihrer VHS auf. Senden Sie Ihre Veranstaltungsvorschläge bitte bis zum 01.05.2026 mit dem Anmeldebogen n das BNUR zu. Das BNUR behält sich vor, eine Auswahl zu treffen, um ein ausgewogenes Programm zusammenzustellen. Die Aktionswoche Biologische Vielfalt braucht viele engagierte Unterstützer – bringen Sie Ihre Expertise und Ihr Engagement ein!

Alle wichtigen Informationen finden Sie im Anschreiben des BNUR:

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Rehe haben keine Uhr: Zeitumstellung erhöht Wildunfallrisiko

24. März 2026 (DJV) Berlin. Achtung auf deutschen Straßen: Im Frühjahr gibt es besonders viele Wildunfälle. Am häufigsten kracht es mit Rehen. Nicht nur die Zeitumstellung erhöht das Unfallrisiko.

Autofahrerinnen und -fahrer sollten jetzt besonders aufmerksam unterwegs sein: In den Monaten April und Mai passieren die meisten Wildunfälle mit Rehen. Am kritischsten ist der Zeitraum der Morgendämmerung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet daher in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht auf den Straßen, speziell in Waldgebieten und entlang von Wald-Feld-Kanten. Angepasste Geschwindigkeit kann dabei Leben retten: Bei Tempo 80 statt 100 verkürzt sich der Bremsweg bereits um 25 Meter.

Hauptverkehrszeit, Hunger und Hormone: Warum Rehe jetzt häufig unter die Räder kommen

Grundlage für die Wildunfallstatistik sind Daten aus dem Tierfund-Kataster (tierfund-kataster.de). Die zeigen: Besonders oft kommen Rehböcke im Frühjahr unter die Räder. Jede dritte gemeldete Kollision findet im April oder Mai statt. Ein Grund dafür ist menschengemacht: die Zeitumstellung. Der Berufsverkehr fällt am letzten Sonntag im März von einem Tag auf den anderen wieder in die Dämmerung  die Zeit, in der viele Wildtiere besonders aktiv sind. Vor allem Pflanzenfresser wie das Reh queren jetzt häufig Straßen. Nach den kargen Wintermonaten sind sie auf der Suche nach frischem Grün. Bei den Rehböcken spielen zudem die Hormone verrückt: Im Frühjahr verteidigen sie ihr Revier gegen Kontrahenten. Geschlechtsreife einjährige Böcke werden vertrieben und müssen sich eine neue Bleibe suchen.

Tierfunde einfach per App melden

Das Tierfund-Kataster ermöglicht in Deutschland erstmals die standortgenaue und bundesweite Meldung von Wildunfällen und anderen Totfunden. Über 35.000 Nutzer haben bis jetzt knapp 190.000 Tierfunde eingetragen. Die App ermöglicht eine unkomplizierte Dateneingabe von unterwegs. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Wissenschaftler werten die gesammelten Daten aus. Das Ziel: Unfallschwerpunkte erkennen und entschärfen zum Wohl von Mensch und Tier. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

Daten zeigen Unfallschwerpunkte

Die Ergebnisse machen deutlich, wo sich Unfallschwerpunkte häufen – und ermöglichen gezielte Gegenmaßnahmen. Ein Beispiel ist die B199 nördlich von Kappeln: Auf Basis der im Tierfund-Kataster erfassten Wildunfälle wurde dort 2023 das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ aufgestellt und die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Nach demselben Muster folgten 2024 vergleichbare Schritte auf der B202 bei Oldenburg in Holstein.

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Schriftliche Landesversammlung: Satzungsänderung, Wahlordnung und Beitragsordnung beschlossen

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein hat die im Rahmen der schriftlichen Landesversammlung zur Beschlussfassung gestellten Anträge angenommen. Der Wahlvorstand hat die eingegangenen Stimmen am 18.03.2026 im Rahmen der Präsenzveranstaltung ausgezählt und das Ergebnis festgestellt. Danach wurden insgesamt 194 Stimmen aus allen Kreisjägerschaften abgegeben. Davon waren 192 Stimmen gültig und 2 Stimmen ungültig.

Auf die Satzungsänderung entfielen 166 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen.
Auf die Wahlordnung entfielen 163 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen.
Auf die Beitragsordnung entfielen 155 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen.

Damit wurden sämtliche zur Beschlussfassung gestellten Anträge angenommen.

Der schriftlichen Landesversammlung war ein intensiver organisatorischer und rechtlicher Vorbereitungsprozess vorausgegangen. Das Präsidium hatte in seiner Sitzung am 23.02.2026 beschlossen, die Landesversammlung zum Zwecke der Satzungsänderung im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Hintergrund dieser Entscheidung war zum einen die hohe Terminbelastung in den Kreisjägerschaften und Hegeringen, zum anderen das Ziel, allen Delegierten eine gleichberechtigte Beteiligung unabhängig von Zeit und Ort zu ermöglichen. Zugleich sollte vor der ordentlichen Landesversammlung Mitte April die notwendige Klarheit geschaffen werden, insbesondere mit Blick auf die anstehenden Wahlen.

Hinzu kam, dass in der Hegeringleiterversammlung ausdrücklich der Wunsch geäußert worden war, eine Beschlussfassung ohne zusätzliche Präsenzveranstaltung zu ermöglichen. Dieser Wunsch wurde vom Präsidium ernst genommen und bei der weiteren Verfahrensgestaltung ausdrücklich berücksichtigt. Mit der Durchführung der schriftlichen Landesversammlung wurde diesem Anliegen entsprochen und eine Form der Beschlussfassung gewählt, die sowohl den organisatorischen Rahmenbedingungen als auch dem Wunsch nach einer Beteiligung ohne zusätzliche Präsenzveranstaltung Rechnung trug.

Die Durchführung der Landesversammlung im schriftlichen Verfahren knüpfte an den vorgesehenen Aufgaben- und Verfahrensrahmen der Landesversammlung an. Nach der Satzung ist die Landesversammlung insbesondere für Satzungsänderungen, Wahlen und Beschlüsse über wesentliche Ordnungen zuständig. Stimmberechtigt sind die Vorsitzenden der Kreisjägerschaften sowie die von den Kreisjägerschaften gewählten Delegierten. Jedes Mitglied ist darüber hinaus berechtigt, an der Landesversammlung teilzunehmen.

Nach dem Beschluss des Präsidiums wurden die Vorsitzenden der Kreisjägerschaften am 24.02.2026 mit der Weiterleitung der Unterlagen an sämtliche stimmberechtigten Delegierten beauftragt. Zu den Unterlagen gehörten das Anschreiben an die Delegierten, der Entwurf der Satzungsänderung, der Entwurf der Wahlordnung, der Entwurf der Beitragsordnung, die Stimmzettel sowie die Verfahrenshinweise für Delegierte. Die Kreisjägerschaften hatten dabei die Funktion einer Übermittlungs- und Sammelstelle; einen eigenen Beschluss fassten sie nicht. Die Stimmberechtigung lag ausschließlich bei den Delegierten beziehungsweise dort, wo die Satzung dies vorsieht, beim Vorsitzenden der Kreisjägerschaft oder seinem Stellvertreter.

Für die Delegierten war vorgesehen, dass die Stimmabgabe schriftlich auf dem übersandten Stimmzettel erfolgt. Die ausgefüllten Stimmzettel sollten bis spätestens 17.03.2026 bei der jeweiligen Kreisjägerschaft abgegeben werden. Alternativ bestand die Möglichkeit, die Stimme im Rahmen der Präsenzveranstaltung am 18.03.2026 in Flintbek abzugeben. Maßgeblich war in jedem Fall die fristgerechte Abgabe.

Auch für die Kreisjägerschaften war das Verfahren klar strukturiert. Die Einzelstimmen waren in verschlossenen Umschlägen zu sammeln. Zusätzlich waren eine Delegiertenliste, ein unterschriebener Bestätigungsbogen der Kreisjägerschaft sowie der Nachweis über die Wahl der Delegierten beizufügen. Die Unterlagen mussten gesammelt bis spätestens 18.03.2026, 12:00 Uhr, in der LJV-Geschäftsstelle eingereicht oder zur Präsenzveranstaltung mitgebracht werden. Ausdrücklich war festgelegt, dass Stimmen nicht zusammengefasst oder pauschal gemeldet werden durften, sondern jeder Stimmzettel einzeln vorliegen musste. Nicht abgegebene Stimmen galten als nicht abgegeben.

Mit der nun festgestellten Beschlusslage ist der Weg für die weiteren verbandlichen Schritte frei. Die Vorsitzenden der Kreisjägerschaften haben das Protokoll der Auszählung bereits mit der Bitte erhalten, dieses an die Delegierten weiterzuleiten, damit diese über das festgestellte Ergebnis der schriftlichen Landesversammlung informiert sind.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein dankt allen Beteiligten ausdrücklich für ihre Unterstützung. Ein besonderer Dank gilt den Vorsitzenden der Kreisjägerschaften, die das Verfahren vor Ort organisiert und begleitet haben, ebenso wie den Delegierten, die sich an der schriftlichen Landesversammlung beteiligt haben. Für den Verband war die Durchführung einer schriftlichen Landesversammlung in dieser Form ein neues Verfahren. Umso mehr freut es uns, dass der Ablauf mit Unterstützung aller Beteiligten geordnet, transparent und reibungslos umgesetzt werden konnte.

Die zur Abstimmung gestellten Dokumente (Satzungsänderung, Wahlordnung, Beitragsordnung) finden Sie im Folgenden:

Hier finden Sie die Disziplinarordnung des Deutschen Jagdverbandes:

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Outdoor 2026: Landespflanzenbörse für mehr Lebensräume im Revier

Mit der Landespflanzenbörse auf der OUTDOOR Messe in Neumünster bietet der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) auch 2026 wieder heimische Baum- und Straucharten für eine ökologische Reviergestaltung an. Im Sortiment stehen unter anderem Stieleiche, Pfaffenhütchen und Hartriegel. Neu hinzu kommen Apfel- und Birnbäume im Topf, die sich für Revier, Streuobstwiese sowie Haus und Hof eignen.

Heimische Gehölze leisten einen wichtigen Beitrag zur Strukturvielfalt in der Landschaft. Sie schaffen Deckung, Äsung und Nistmöglichkeiten und verbessern damit die Lebensbedingungen vieler Tierarten. Auch Streuobstbestände sind ökologisch wertvoll, weil sie Nahrung und Rückzugsräume für zahlreiche Insekten, Vögel und Kleinsäuger bieten.

Mit der Landespflanzenbörse will der LJV die praktische Lebensraumverbesserung im Revier unterstützen. Die angebotenen Arten sind für eine naturnahe Gestaltung besonders geeignet und lassen sich ebenso auf Flächen rund um Haus und Hof sinnvoll einsetzen. Damit wird aus einer Pflanzaktion ein konkreter Beitrag für mehr Biodiversität in der Kulturlandschaft.

Die Ausgabe der bestellten Pflanzen erfolgt ausschließlich per Abholung auf der OUTDOOR Messe in Neumünster vom 17. bis 19. April 2026, jeweils von 9:30 bis 17:00 Uhr. Ein Versand ist nicht möglich. Bestellungen sind bis einschließlich 6. April 2026 möglich. Zur Abholung ist die Bestellbestätigung oder Rechnung digital oder ausgedruckt mitzubringen. Nicht abgeholte Bestellungen können nach Messeende weder nachträglich ausgegeben noch versendet werden.

Mit der Landespflanzenbörse verbindet der LJV praktischen Naturschutz mit konkretem Nutzen für Revier und Landschaft. Wer Lebensräume verbessern will, findet hier das passende Pflanzmaterial.

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Wildgänse: Merkblatt zur Entnahme von Gelegen veröffentlicht

In Schleswig-Holstein kommt es auch während der Brutzeit zunehmend zu erheblichen Schäden durch Wildgänse auf landwirtschaftlichen Flächen. Vor allem Grau- und Kanadagänse halten sich dauerhaft auf landwirtschaftlichen Flächen auf und verursachen durch Fraß, Tritt und Verkotung erhebliche Belastungen für die Bewirtschaftung. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) verweist deshalb auf ein neues Merkblatt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen und behördlichen Anforderungen bei der Gelegeentnahme oder dem Unfruchtbarmachen von Eiern wildlebender Gänse im Land zusammenfasst.

„Wo Gänse in der Brutzeit dauerhaft auf denselben Flächen bleiben, reichen bloße Vergrämungsmaßnahmen oft nicht aus“, sagt LJV-Geschäftsführer Marcus Börner. Besonders betroffen sind junge Kulturen sowie intensiv genutztes Grünland. Das Abweiden der Pflanzen führt zu spürbaren Ertragseinbußen. Hinzu kommen Trittschäden und eine starke Verkotung, die die Nutzung und Pflege der Flächen zusätzlich erschweren. Während der Brutzeit sind die Tiere standorttreu und verteidigen ihre Brutreviere. Dadurch kann auf einzelnen Flächen über Wochen hinweg ein erheblicher Nutzungsdruck entstehen.

Nicht-letale Vergrämungsmaßnahmen haben sich in diesem Zeitraum vielfach als nicht ausreichend erwiesen. Die Tiere gewöhnen sich rasch an optische oder akustische Reize und nutzen die betroffenen Flächen weiter. Das neue Merkblatt soll deshalb Behörden, Jagdausübungsberechtigten, landwirtschaftlichen Betrieben sowie weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren eine fachliche und rechtliche Orientierung für mögliche Managementmaßnahmen geben.

Der LJV weist zugleich darauf hin, dass das Merkblatt keine Einzelfallprüfung ersetzt. Auch eine behördliche Genehmigung bleibt dort erforderlich, wo das geltende Recht sie vorsieht. Der Umgang mit Wildgänsen in der Brutzeit braucht deshalb klare Verfahren, rechtssichere Entscheidungen und einen sachgerechten Ausgleich zwischen Artenschutz und landwirtschaftlicher Nutzung.

Im Folgenden finden Sie das Merkblatt sowie das Antragsformular für Gelegeentnahmen:

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Praxisnaher Einstieg für jagdlichen Nachwuchs: Nachhaltigkeit für Natur, Wald und Wild

Schleswig-Holsteinische Landesforsten und Landesjagdverband bieten erstmals gemeinsam »Praxisseminar Junge Jagd« im Segeberger Forst an

(Hartenholm) – Vom 11. bis 13. Mai 2026 laden die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) gemeinsam mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV SH) erstmals zum »Praxisseminar Junge Jagd« in den Segeberger Forst ein. Mit dem neuen Veranstaltungsformat reagieren beide Partner auf die steigende Zahl von Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhabern im nördlichsten Bundesland und wollen dem jagdlichen Nachwuchs einen praxisnahen Einstieg bieten.

»Die Jagd gehört bei den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten zum täglichen Handwerkszeug. Eine naturnahe Waldwirtschaft und zukunftsfähige, klimaresiliente Wälder sind ohne angepasste Wildbestände undenkbar. Wir freuen uns daher, jungen Menschen, die gerade ihren Jagdschein erworben haben, gemeinsam mit dem Landesjagdverband einen praxisnahen Einstieg zu ermöglichen«, sagt Dr. Chris Freise, Direktor der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. Das dreitägige Seminar richtet sich an Jungjägerinnen und Jungjäger mit gültigem Jagdschein und aktuellem Schießübungsnachweis. Die Teilnehmenden erwartet ein breites Programm aus praktischer Jagdausübung und fachlichem Austausch mit Wald- und Jagdprofis: Morgen- und Abendansitze unter realen Bedingungen, die Schlüsselrolle der Jagd für einen artenreichen Wald, Wildbiologie für die Praxis, Versorgen und Verarbeiten des Wildes gehören ebenso zum Praxisseminar wie Workshops zum sicheren Ansprechen des Wildes, zum Verhalten vor und nach dem Schuss mit einem bestätigten Schweißhundführer und zur Beurteilung bedenklicher Merkmale.

Ergänzt wird die Praxis durch Fachvorträge und Einblicke in die Arbeit der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten und des Landesjagdverbands Schleswig-Holstein. »Die gemeinsame Unterbringung im Jugendwaldheim Hartenholm gehört mit zum Konzept«, erklärt Jan Meyer-Hamme von den Landesforsten: »Wir wollen dem gemeinsamen Erlebnis, Kennenlernen und Kontakte knüpfen am Lagerfeuer bewusst Raum geben.« »Mit dem »Praxisseminar Junge Jagd« schaffen wir ein Angebot, das junge Jägerinnen und Jäger jagdlich weiterbildet und sie aktiv in ein starkes jagdliches Netzwerk einbindet. Nachhaltige Jagdausübung, verantwortungsvolles Waidwerk und eine gut ausgebildete Jägerschaft sind zentrale Bausteine für die Zukunft der Jagd in Schleswig-Holstein«, erklärt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Das Seminar bietet 15 Plätze. Voraussetzung sind ein gültiger Jagdschein und ein aktueller Schießübungsnachweis. Die Teilnahmegebühr beträgt 450 Euro inklusive zwei Übernachtungen mit Vollverpflegung und Kurzzeitjagderlaubnis. Mitglieder des Landesjagdverbandes unter 27 Jahren können eine Jugendförderung in Höhe von 100 Euro erhalten. Anmeldung und Abrechnung erfolgen bis zum 24. April 2026 über Jan Meyer-Hamme von den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (jan.meyer-hamme@forst-sh.de.) Je nach Interesse der Teilnehmer können sich die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein auch gut vorstellen, das »Praxisseminar Junge Jagd« zukünftig dauerhaft anzubieten.

Pressekontakte

Schleswig-Holsteinische Landesforsten
Stabstelle Unternehmenskommunikation
Ionut Huma
Memellandstr. 15
24537 Neumünster
T_04321/5592105
M_0175/2211864
E_ionut.huma@forst-sh.de

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

-Geschäftsstelle-
René Hartwig M.A.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
T_04347/908727
E_r.hartwig@ljv-sh.de

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Wolf: Bundestag stimmt für Aufnahme ins Jagdrecht

5. März 2026 (DJV) Berlin. DJV begrüßt die Entscheidung und fordert Bundesrat auf, zuzustimmen. Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz werden erstmals in Einklang gebracht. DJV-Präsident spricht von großem verbandspolitischem Erfolg.

Der Deutsche Bundestag hat am 05. März 2026 mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gestimmt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem geänderten Bundesjagdgesetz wird die Grundlage geschaffen, um Problemwölfe künftig unbürokratisch und schnell zu entnehmen. Zudem wird ein aktives Bestandsmanagement möglich, über welches die weitere Populationsentwicklung aktiv gesteuert werden kann. Artenschutz, Weidetierschutz und dauerhafte Akzeptanz des Raubtiers im ländlichen Raum werden erstmals in Einklang gebracht.

DJV dankt Bundesregierung

DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke spricht vom größten jagdpolitischen Erfolg der vergangenen Jahrzehnte. „Wir danken der Bundesregierung aus Union und SPD, dass sie Wort gehalten hat. Damit ist die zentrale jagdpolitische Frage unserer Zeit klug geregelt.“ Die Jägerschaft werde ihren Beitrag leisten, um Konflikte durch die starke Populationszunahme des Wolfes zu minimieren, so Dammann-Tamke weiter.

Entnahme von Wölfen trotz Klagen möglich

Auf den letzten Metern wurde über einen Änderungsantrag von Union und SPD auch eine Forderung des Bundesrates mit aufgenommen. Demnach haben Klagen gegen Wolfsmanagementpläne keine aufschiebende Wirkung für die Entnahme von Wölfen. Der DJV begrüßt dies ausdrücklich, denn nach den bisher geltenden Regelungen im Naturschutzgesetz war die schnelle Entnahme von Problemwölfen nach Nutztierrissen in fast allen Fällen vor Gericht gescheitert.

Ausweisung von Weidegebieten, wo Herdenschutz unmöglich ist

Bundesländer können künftig zudem sogenannte Weidegebiete ausweisen, in denen zumutbarer Herdenschutz mit vertretbarem Aufwand unmöglich ist – etwa entlang von Deichen oder auf Almen. Hier soll das Bundesjagdgesetz künftig die rechtssichere Entnahme von Wölfen auch unabhängig vom Erhaltungszustand gewährleisten.

Wildbiologisch sinnvolle Jagdzeiten geplant

Der DJV fordert, dass künftig in der Zeit von Juli bis Oktober 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses auf Basis von Managementplänen der Länder entnommen werden. Grundlage sind wildbiologische Erkenntnisse – im Gegensatz zu pauschalen Abschussquoten in anderen europäischen Ländern. Dadurch wird beim Bestandsmanagement die Sozialstruktur des Rudels gewahrt, indem Jung- und Altwölfe sicher unterschieden werden können. So kann das Wachstum des Wolfsbestandes in Deutschland verlangsamt und gleichzeitig der günstige Erhaltungszustand der Population gewahrt werden. Die Wahrung der Sozialstruktur ist wichtig, um ein Ansteigen von Nutztierrissen möglichst zu vermeiden.

Bundesrat muss Gesetzentwurf noch zustimmen

Der DJV fordert die Bundesländer jetzt auf, in der Bundesratssitzung Ende März für den Gesetzentwurf zu stimmen und zeitnah ihren Gestaltungsrahmen über regionale Managementpläne wahrzunehmen. Der DJV und seine Mitgliedsverbände werden diese nächsten Schritte kritisch begleiten. Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben bereits wichtige Vorarbeit geleistet und den Wolf ins Landesjagdgesetz aufgenommen.

Quelle PM DJV

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Outdoor 2026: Frankonia Jägerparty

Die Frankonia Jägerparty lädt zu einer unvergesslichen Nacht voller Stimmung, Musik und rustikalem Flair ein. In uriger Atmosphäre treffen sich Jäger, Freunde und Feierlustige, um gemeinsam anzustoßen, zu tanzen und den Alltag hinter sich zu lassen. Kräftige Beats, gute Drinks und echtes Jagd- und Hüttenambiente sorgen dafür, dass aus dem Revier eine lebendige Tanzfläche wird. Ob im Jägerstyle, in Tracht oder einfach kernig gekleidet – hier ist jeder willkommen, der Lust auf eine ausgelassene Party hat. Sei dabei, wenn bei Frankonia gemeinsam gefeiert wird und die Nacht zum Erlebnis wird.

Einlass ist ab 19 Uhr, die Party startet offiziell um 21 Uhr. Karten sind im Vorverkauf für 17 Euro erhältlich, an der Abendkasse für 20 Euro. Zusätzlich wartet eine Tombola mit attraktiven Preisen auf alle Gäste.

Die Frankonia-Jäger-Party soll nicht nur eine Plattform zum Feiern sein. Ebenso wollen wir vor Ort netzwerken und uns intensiv zum Thema Jagd austauschen. Daher wird es um 19.30 Uhr eine Talkrunde mit dem Titel Moral. Ethik. Social Media. geben. Zu den Talkgästen gehört unter anderem Chris Balke, Schweißhundführer aus Lauenburg. Im Anschluss an die Talkrunde soll es dann zur Party übergehen, Höhepunkt wird sicherlich die Tombola sein. Ein Teil der Erlöse der Veranstaltung soll der Jugend ProNatur vom Landesjagdverband SH gespendet werden.

Zur Talkrunde: Neben einem Freigetränk und Fingerfood werden wir mit hochkarätigen Talkgästen für sehr gute Unterhaltung und einen tollen Meinungsaustausch sorgen. Warum ist gerade die Talkrunde empfehlenswert? Es soll sich inhaltlich mit Jagd-Ethik, Moral und am Ende dem Thema Jagd in den Social-Media-Kanälen kritisch auseinandergesetzt werden. In den vergangenen Tagen sind Video-Clips aufgetaucht (die bereits tausendfach geteilt wurden), die mitunter verstörende Bilder beinhalten. Wir müssen uns gemeinsam fragen, wohin sich die Jagd in Zukunft entwickeln soll und wie breit wir unsere Leidenschaft in Form von Videos in den sozialen Netzwerken teilen sollten. Genau dazu soll die Talkrunde dienen.

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Jungjägeransitz: Landesjagdverband verlost 10 Plätze

Auch in diesem Jahr verlost der Landesjagdverband Schleswig-Holstein insgesamt zehn Plätze für einen gemeinsamen Jungjägeransitz zur Bockjagd im Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes am 01. Mai 2026. Die Verlosung richtet sich an alle Verbandsmitglieder, die ihr drittes Jagdjahr noch nicht vollendet haben. Wir stellen euch eine erfahrene Begleitperson zur Seite, die euch auf den Ansitz führt und euch beim Ansprechen hilft. Die Teilnahme ist kostenlos.

Im Anschluss an den Ansitz wird es ein gemütliches Grillen geben. Wir wünschen allen Jungjägerinnen und Jungjägern viel Glück und Weidmannsheil!

Teilnahmeschluss: 10. April 2026

Wann findet der Ansitz statt: 01. Mai 2026

(Der genaue Ort und Uhrzeit wird den Gewinnern rechtzeitig mitgeteilt).

Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern per Zufall ausgelost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Pro Person kann nur einmal an der Verlosung teilgenommen werden. Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

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Zum Bau der geplanten A20: Landesjagdverband Schleswig-Holstein gibt Stellungnahme ab

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. hat als anerkannter Naturschutzverband eine Stellungnahme zum Bau der geplanten A20 abgegeben. Der Verband setzt sich dabei mit Nachdruck für den Schutz der bestehenden Wildtierwanderkorridore ein und macht deutlich, dass die Belange der wildlebenden Tiere bei der weiteren Planung stärker berücksichtigt werden müssen.

In einer stark auf Verkehr und Infrastruktur ausgerichteten Kulturlandschaft geraten die Lebensräume heimischer Wildtiere zunehmend unter Druck. Werden Wanderwege durch Straßenbau durchschnitten, gehen nicht nur wertvolle Lebensräume verloren. Auch der genetische Austausch zwischen Populationen wird erschwert oder ganz unterbunden. Genau dies droht im Bereich des geplanten A20-Abschnitts zwischen der A7 und der B 206 westlich Wittenborn. Dort würden drei bedeutende Wildtierkorridore beeinträchtigt, die für das Land sowie darüber hinaus eine wichtige Funktion erfüllen. Schleswig-Holstein nimmt als Durchzugsraum für Wildtiere aus dem nördlichen Europa eine besondere Rolle ein.

Bereits heute stehen die Rotwildbestände im Land auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Eine weitere Zerschneidung ihrer Lebensräume würde Populationen zusätzlich voneinander trennen ebenso wie Bestände des Damwildes und diese langfristig schwächen. Aus Sicht des Landesjagdverbandes reichen die bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht aus. Für die Strecke ist lediglich eine geeignete Querungshilfe geplant, obwohl fachlich deutlich mehr Übergänge erforderlich wären. Auch in den benachbarten Bauabschnitten sind nur sehr wenige Querungsmöglichkeiten vorgesehen, sodass auf einer langen Strecke kaum sichere Wechsel für große Säugetiere zur Verfügung stünden.

Die Jägerschaft weist seit Jahren auf die Folgen solcher Entwicklungen hin. Als Anwalt des Wildes fordert der Landesjagdverband deshalb zusätzliche Querungshilfen, die sich insbesondere an den Bedürfnissen des Rothirsches orientieren. Zugleich bietet der Verband an, seine praktische Erfahrung in die konkrete Ausgestaltung geeigneter Lösungen einzubringen.

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Brut- und Setzzeit: Die Natur hält sich an keinen Kalender

Mit dem Frühjahr beginnt vielerorts die sogenannte Brut- und Setzzeit. Häufig wird dafür der Zeitraum vom 1. März bis 15. Juli genannt. Doch zumindest in Schleswig-Holstein gibt es keine starr festgelegte Frist. Der Grund: Die Natur folgt keinem Kalender. Witterung und Lebensbedingungen bestimmen, wann heimische Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen. In diesem Jahr setzte beispielsweise das Schwarzwild, also unsere heimischen Wildschweine, bereits im Januar Frischlinge. Gleichzeitig kümmern sich Feldhase, Wildkaninchen oder Rothirsch noch lange nach Mitte Juli um ihre Jungtiere. Deshalb ist es entscheidend, das ganze Jahr über Rücksicht zu nehmen und die Lebensräume der Tiere zu respektieren.

Ob im Bau, im Nest, in Baumhöhlen, im dichten Wald oder sogar am Wegesrand und im Vorgarten, Jungtiere nutzen unterschiedlichste Orte als Kinderstube. Viele Arten setzen dabei auf eine bewährte Strategie: ducken, tarnen, still verharren. Junghasen verschmelzen dank ihrer Fellzeichnung nahezu mit der Umgebung. In den ersten Lebenswochen sind sie zudem fast geruchlos. Bei Gefahr bleiben sie reglos liegen, während die Häsin nur zum Säugen während der Dämmerung oder während der Nacht zurückkehrt. Wer ein scheinbar verlassenes Jungtier entdeckt, sollte deshalb Abstand halten und es höchstens mit dem Fernglas beobachten. Gut gemeinte „Rettungsaktionen“ führen leider häufig dazu, dass gesunde Tiere unnötig in Auffangstationen landen. Besteht tatsächlich der Verdacht auf eine Verletzung, sind Jäger, Förster oder Falkner die richtigen Ansprechpartner.

Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer tragen eine besondere Verantwortung. Untersuchungen zeigen, dass Wildtiere Menschen eher tolerieren, solange diese auf den ausgewiesenen Wegen bleiben. Abseits der Pfade jedoch geraten viele Tiere in Stress, Jungtiere können von ihren Eltern getrennt werden. Zudem sind Nester oder gut getarnter Nachwuchs kaum zu erkennen. Ein unachtsamer Schritt kann also fatale Folgen haben. Wer die Natur genießt, sollte daher konsequent auf den Wegen bleiben und Rückzugsräume respektieren.

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch mitgeführten Hunden. Während der Brut- und Setzzeit sollten Vierbeiner stets im Einflussbereich ihrer Halter bleiben und angeleint werden. In Wäldern besteht ganzjährig eine Leinenpflicht. Freilaufende Hunde können Jungtiere aufscheuchen oder gefährden und sich selbst in riskante Situationen bringen. Gerade Wildschweinbachen verteidigen ihre Frischlinge energisch. Eine solche Begegnung kann mit Verletzungen für den Hund und unter Umständen auch für den Menschen enden.

Auch im eigenen Garten lässt sich ein Beitrag zum Artenschutz leisten. Hecken, Sträucher und Bäume dienen vielen Vogelarten als geschützter Nistplatz. Arten wie Rotkehlchen, Heckenbraunelle oder Grasmücke bauen dort ihre Nester und ziehen ihren Nachwuchs groß. Wer in der Brutzeit auf starke Rückschnitte verzichtet, erhält wichtige Lebensräume und schützt brütende Vögel vor Störungen. Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit ermöglichen so einen unbeschwerten Naturbesuch im Einklang mit den heimischen Wildtieren.

 

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Im Spätwinter zählt Rücksicht: Warum Hirsche jetzt Ruhe brauchen und Abwurfstangen tabu sind

Ab Februar werfen unsere heimischen Hirscharten ihr Geweih ab. Daher stammt auch der alte Monatsname „Hornung“ für den Monat Februar. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass das Sammeln von Abwurfstangen Wildtiere stört, dem Wald schadet und verboten ist. Besonders im Spätwinter braucht unser Wild Ruhe, um Energie zu sparen. Wer jetzt abseits der Wege unterwegs ist, gefährdet Tiere und Natur. Der anerkannte Naturschutzverband bittet deshalb darum, Rückzugsräume zu respektieren und im Wald auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben.

Der Monat Februar wurde früher „Hornung“ genannt. Diese alte deutsche Bezeichnung, die bis ins 15. Jahrhundert offiziell gebräuchlich war, verweist auf ein besonderes Naturereignis: Heimische Hirscharten wie der Rothirsch werfen in dieser Zeit ihr Geweih ab. Doch wie funktioniert das? Der jetzt sinkende Hormonspiegel der Hirsche aktiviert knochenabbauende Zellen, sogenannte Osteoklasten. Sie lösen die Verbindung zwischen Geweih und den knöchernen Stirnzapfen, den Rosenstöcken, sodass die eindrucksvollen Geweihstangen abfallen.

Dieses jährliche Abwerfen schafft Platz für neues Wachstum. Innerhalb eines halben Jahres bildet sich ein meist noch größeres Geweih, das vor allem während der Paarungszeit, der sogenannten Brunft, bei den Hirschen zum Einsatz kommt, um die Rangordnung festzustellen. Ein Geweih kann trotz des kurzen Wachstums am Ende problemlos mehrere Kilogramm wiegen. Die Geweihe bestehen aus Knochenmaterial und das schnelle Wachstum verlangt von den Tieren viel Energie. Gerade im Februar und März sind die Energiereserven jedoch nahezu aufgebraucht, und das Nahrungsangebot ist weiterhin knapp. Für Pflanzenfresser wie Rothirsch und Co. bedeutet diese Zeit vor allem eines: Kräfte sparen. Jede Störung, die die Tiere aufscheucht, führt zu unnötigem Energieverlust und schwächt sie zusätzlich in einer ohnehin schwierigen Phase.

Die Abwurfstangen werden meist im Verborgenen verloren. Wer sie sucht, bewegt sich daher häufig abseits der Wege und stört dabei das gerade in dieser Zeit ruhebedürftige Wild. Gleichzeitig leidet auch der Wald: Wenn die Vegetation noch Winterruhe hält, weichen unsere Wildwiederkäuer notgedrungen auf Knospen und Baumrinde aus, um ihren Energiebedarf zu decken. Zusätzlicher Stress erhöht diesen Druck auf junge Bäume. Werden Wildtiere in dieser sensiblen Zeit konsequent in Ruhe gelassen und nicht gestört, profitierten sowohl die Tiere als auch der Wald.

Auch rechtlich ist die Lage eindeutig: Abgeworfene Geweihstangen fallen unter das Jagdrecht und gehören der jagdausübungsberechtigten Person. Wer solche Fundstücke ohne Erlaubnis an sich nimmt oder sammelt, begeht Wilderei und macht sich damit strafbar. Statt unser heimisches Wild für ein dekoratives Objekt zu stören und sich strafbar zu machen, sollten die Geweihe im Wald verbleiben. Dort dienen sie kleinen Waldbewohnern und Nagetieren als natürliche und wertvolle Mineralstoffquellen.

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Kampf für Rehkitzrettung zahlt sich aus: Bundesministerium fördert auch 2026 Drohnen mit Wärmebildtechnik

Rehkitze und andere Wildtiere suchen besonders im Frühjahr Schutz im hohen Gras. Das schützt zwar vor Fressfeinden, macht sie aber auch für Landwirte nahezu unsichtbar. Wird dort gemäht, kann das zur lebensgefährlichen Falle für die Jungtiere werden. Immer wieder werden Wildtiere durch Mähwerke verletzt oder getötet.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert daher auch dieses Jahr wieder die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. 2,1 Millionen Euro stehen hierfür zur Verfügung. Drohnen mit Wärmebildtechnik stellen aktuell die effektivste und zeitsparendste Möglichkeit zur Wildtierrettung dar. Ziel ist es, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, besser vor Verletzungen oder dem Tod zu schützen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, sagt dazu: „Aus der Fahrerkabine der großen Traktoren sind die Wildtiere häufig nicht zu sehen. Das wird vor allem vielen Rehkitzen zum Verhängnis. Mit unserer Millionenförderung helfen wir effektiv und fördern damit auch den Tierschutz. Ich habe mich dafür stark gemacht, dass wir die Förderung trotz der angespannten Haushaltslage auch dieses Jahr fortsetzen. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, sowie den Jäger- und Hegegemeinschaften, die vor Ort die Rehkitze retten – ihr seid unverzichtbar!“

Das BMLEH setzt diesmal auf eine Festbetragsfinanzierung von 3000 Euro. Dadurch können Anträge schneller bearbeitet und die Drohnen frühzeitiger eingesetzt werden.

Neu ist: Die zur Rehkitzrettung geförderten Drohnen dürfen darüber hinaus zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden, sofern dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden geschieht.

Die entsprechende Richtlinie wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden. Gefördert werden eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren hauptsächlichen Aufgaben ausweislich der Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Quelle PM BMLEH

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Online Vortrag: Unsere Enten – Ein Überblick, wie man sie anspricht und wie es um ihre Besätze steht

„Unsere Enten – Ein Überblick, wie man sie anspricht und wie es um ihre Besätze steht“. Mit diesem Thema startet die DJV-Online-Akadmie in das Frühjahr und lädt Sie ein, kostenlos und bequem von zuhause aus aktuelles Fachwissen zu entdecken und zu vertiefen. Erhalten Sie fundierte Einblicke in Natur- und Wildtiermanagement, neueste Forschungsergebnisse und praxisnahe Impulse für die jagdliche Praxis.

Am Mittwoch den, 25. Februar 2026, von 15:00 bis 17:00 Uhr gibt Christian Hertz-Kleptow, M.Sc. vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein einen umfassenden Überblick zu Bestimmungsmerkmalen, Verbreitung und Gefährdungsstatus unseren heimischen Entenarten: kompakt, praxisorientiert und auf dem neuesten Stand.

Hier gelangen Sie zur kostenlosen Anmeldung

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Die 10. „OUTDOOR jagd & natur” 2026 steht vor der Tür

(Neumünster) Zum zehnten Mal findet in den Holstenhallen Neumünster die „OUTDOOR jagd & natur” statt. Für Jäger, Angler und Outdoorfans der perfekte Start in die bevorstehende Saison! Besucher dürfen sich auf ein abwechslungsreiches Programm freuen, das nicht nur aktuelle Trends und Produktneuheiten aufgreift und präsentiert, sondern auch zahlreiche informative Veranstaltungen rund um die Themen Jagd, Angeln und Natur anbietet. Die Landesjagdverbände Schleswig-Holstein und Hamburg, Danmarks Jægerforbund sowie der Landesangelverband Schleswig-Holstein bringen sich als Mitinitiatoren wieder vielfältig in die Messe ein.

Informieren, austauschen, diskutieren: Auch bei der 10. Auflage der Messe erwarten rund 220 Aussteller die Besucher mit hochwertigen Produkten und Angeboten. Allein aus den Bereichen Waffen sowie Ferngläser und Optiken sind jeweils um die 20 Anbieter vertreten. Neben den zahlreichen Kaufoptionen wird Jägern und jagdlich Interessierten ein abwechslungsreiches Programm der Extraklasse geboten: Faszinierende Vorführungen mit Jagdgebrauchshunden, die Auftritte der Jagdhornbläser und die Präsentation der Falken begeistern immer wieder aufs Neue.

Vor allem das hochkarätige Programm an Fachvorträgen findet viel Zuspruch beim Publikum: So referiert zum Beispiel Jan-Wilhelm Hammerschmidt am Freitag über die Bejagung von Damhirschen und am Sonntag über deren Ansprechen. Ebenfalls am Freitag wird von Cyanco Bandlow das aktuelle Thema „Nutria – fangen, jagen, verwerten” beleuchtet. Am Samstagvormittag informiert Christopher von Dollen zur „Auswahl und Frühprägung des Jagdhundes”, am Nachmittag dann Walter Mahnert über „Die genetische Situation der Rotwildpopulationen im Raum Bad Segeberg”. Erstmalig findet auch ein „Waffenrechtlicher Fachlehrgang für Jagdausbilder und -prüfer” des LJV Schleswig-Holstein am Sonntag statt (kostenpflichtig). Diese und alle weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.outdoor-holstenhallen.com, worüber auch die Anmeldungen getätigt werden können. Die Premiere der „Frankonia Jäger-Party”, die von !whk Kommunikation veranstaltet wird, bietet am Samstag ab 19.00 Uhr einen runden und geselligen Abschluss des zweiten Messetages.

Weitere Highlights für Jäger Auch der alljährliche Landesjägertag des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein wird Samstag, den 18. April 2026 wieder im Rahmen der Messe abgehalten. Als Ehrengast wird der schleswig-holsteinische Ministerpräsident, Daniel Günther, erwartet. Für die wachsende Gruppe von Frauen heißt das Jägerinnen-Forum wieder alle Gleichgesinnten und Interessierte im Forum der Halle 1 willkommen – zu Austausch und Gemeinschaft. Es präsentieren sich zudem zwei Jagdschulen, die Besucher über alle Möglichkeiten informieren, wie, wann und wo sie einen Jagdschein machen können und mit welchen Kosten gerechnet werden muss. Dass Norddeutschland hervorragende Reviere für unser Wild bietet, zeigt die Trophäenschau des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein eindrucksvoll: Fachkundige Jäger erklären was Stangen, Perlen und Schaufeln über die Lebensweise und Gesundheit unseres Wildes aussagen. Ein wichtiges Thema, das nicht nur Jäger und Jägerinnen berührt, ist die Wildtierrettung mit Unterstützung von Drohnen. Die Deutsche Wildtierrettung informiert an ihrem Stand im Forum über ihre Arbeit und Möglichkeiten der Mitwirkung und zudem in einem Workshop am Freitag und Samstag über „Neueste Software zur effizienten Jungwildrettung”. Auch die Seehundjäger des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein sind draußen unterwegs und kümmern sich zum Beispiel um von den Müttern verlassene Jungtiere. Was neben der Betreuung von Heulern noch alles zu ihrem spannenden Beruf gehört, erfährt man am Stand im Forum der Halle 1. Wer sich für jagdliches Bogenschießen interessiert, sollte sich in Halle 3 am Gemeinschaftsstand von Danmarks Jægerforbund und des Deutschen Bogenjagd Verbandes umschauen und ausprobieren. Wer sich an handgemachten Langbögen, Pfeilen und Köcher erfreut, ist in Halle 5 bei Bogensport Hegger goldrichtig. Dort dürfen sich auch Kinder im Bogenschießen testen. Ohne Jagdgebrauchshunde ist eine wald- und tierschutzgerechte Jagd undenkbar. Schon aus diesem Grund sind die Vierbeiner auf der „OUTDOOR jagd & natur” seit jeher vertreten. 2026 präsentieren sich in Halle 2 gleich 24 Züchter und Vereine und zeigen, was die verschiedenen Hunderassen ausmacht. In diesem Jahr sind Weimaraner, Jagd-Beagle und der Bracken-Club neu dabei. Hundehalter finden an verschiedenen Ständen zusätzlich Zubehör wie Leinen, Decken, Hunde-GPS-Ortungsgeräte, Halsbänder und Schutzwesten. Dass Jäger und Angler Messer brauchen, um ihre Passion vernünftig auszuüben, sollte selbstverständlich sein. Fàlki Knives produziert hochwertige Carbon-Messer und zeigt deren Herstellung auf dem Außengelände live vor Ort. Heimische Gehölzer wie Rotbuche, Erle oder Weißdornbüsche wechseln auf der Landespflanzenbörse des LJV Schleswig-Holstein gegen eine kleine Spende den Besitzer. Das Geld wird anschließend in regionale Umweltprojekte reinvestiert. Vorbestellungen bis zum 6. April über: www.ljv-sh.de

Und darauf dürfen Sie sich auch freuen: Erstmalig sind auch der LJV Hamburg mit einem Stand im Forum vertreten sowie der Anglerverband Hamburg in Halle 4. Outdoorfreunde finden in Halle 5 und auf dem Außengelände Camper, Vans und Wohnmobile. Moderne E-Bikes und Geländewagen laden zu einer Spritztour auf dem Offroad-Fahrparcours ein. Am Wasserbecken lassen sich Kanus und Kajaks testen. Pfadfinder, der Landesverband der Imker, Event Nature, der Erlebniswald Trappenkamp und der Steinzeitpark Dithmarschen informieren über Naturbildung und Naturpädagogik. Die Grill-Teams der NordGrill brutzeln nicht nur um die Wette und um die schleswig-holsteinische Grillmeisterschaft, sondern haben für Besucher viele Tipps und Tricks im Gepäck. Am Freitag heißt es ab 17 Uhr im HCC SH „Licht aus, Film ab”, dann präsentiert die GREEN SCREEN-Tour 2026 herausragende Naturfilme des internationalen Wettbewerbs – ein Erlebnis für Groß und Klein!

Quelle PM – Holstenhallen – Outdoor

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Kreis Schleswig-Flensburg: Aufhebung der festgestellten Notzeit

Der Kreis Schleswig-Flensburg hebt mit sofortiger Wirkung die mit Bekanntgabe vom 03.02.2026 festgestellte Notzeit gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 LJagdG auf. Damit gilt ab sofort wieder das gesetzliche Fütterungsverbot für Schalenwild nach § 18 Abs. 1 Satz 2 LJagdG.

Die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse seitens des Kreises Schleswig-Flensburg angeordnet.

Begründung des Kreises Schleswig-Flensburg: Seit der Bekanntgabe vom 03.02.2026 hat sich die Wetterlage erheblich verändert. Der anhaltende Frost ist ausgeblieben und die Schneeschmelze hat bereits eingesetzt. Dadurch ist es dem Wild – insbesondere dem Schalenwild – wieder möglich, natürliche Äsung aufzunehmen. Auch ohne zusätzliche Fütterung ist das Überleben des Wildbestandes somit nicht mehr gefährdet.

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Geflügelpest: Aufruf zur Untersuchung von Raubwild

Aufruf zur Untersuchung von Raubwild im Rahmen der Überwachung der Aviären Influenza

Die Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, „Vogelgrippe“) ist in der Wildvogelpopulation inzwischen dauerhaft präsent. In diesem Zusammenhang werden zunehmend auch Infektionen mit dem Virus bei Raubwild (Wildkarnivoren) festgestellt, insbesondere bei Fuchs, Waschbär, Marderhund, Dachs, Stein- und Baummarder, meist infolge des Kontaktes mit infizierten Wildvögeln oder deren Kadavern.

Die Untersuchung von Wildkarnivoren ist Bestandteil der gezielten Überwachung möglicher Virusübertritte auf Säugetiere (sog. Spillover-Ereignis). Im Vordergrund stehen dabei die frühzeitige Erkennung genetischer Veränderungen des Virus, die eine verbesserte Anpassung an Säugetiere begünstigen könnten, sowie die Identifikation regionaler Häufungen.

Die gewonnenen Daten fließen in laufende nationale und internationale Risikoeinschätzungen ein, u. a. über das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), und sind Teil der Überwachung im Sinne des One-Health-Ansatzes.

Vor diesem Hintergrund wird die Jägerschaft gebeten,

verendet aufgefundenes bzw. verunfalltes sowie krank oder gesund erlegtes Raubwild, insbesondere oben genannter Arten, der für sie kostenfreien amtlichen Untersuchung zuzuführen.

Die Abgabe der Tierkörper zur Untersuchung erfolgt über das jeweils zuständige Veterinäramt des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Hierzu wird gebeten, vorab Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Die Veterinärämter wurden über den Aufruf und mögliche Anlieferungen informiert. Bei der Handhabung krank erlegter Tiere und von Kadavern ist auf den Eigenschutz zu achten.

Die eingesandten Tiere werden für virologische Untersuchungen sowie zur Bewertung der regionalen Seuchenlage herangezogen. Die Ergebnisse dienen der frühzeitigen Erkennung möglicher Veränderungen des Erregers und ergänzen die bestehenden Wildvogelmonitoringprogramme. Im Rahmen der amtlichen Diagnostik können gegebenenfalls weitere Untersuchungen erfolgen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Volker vom Ministerium für Landwirtschaft,

ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gerne per E-Mail unter gabriele.volker@mllev.landsh.de zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Hinweis: Als Begleitschein kann der Untersuchungsauftrag AI Monitoring (wie beim aktiven Wildvogelmonitoring) verwendet werden; die Eintragungen erfolgen unter dem Abschnitt „Wildvögel“.

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Witterungslage: Kreis Schleswig-Flensburg hebt Fütterungsverbot vorübergehend auf

Kreis Schleswig-Flensburg hebt Fütterungsverbot vorübergehend auf

Aufgrund der anhaltenden winterlichen Wetterlage hat der Kreis Schleswig-Flensburg mit sofortiger Wirkung die vorübergehende Aufhebung des Fütterungsverbotes gemäß § 18 LJagdG angeordnet.

Der Kreis bittet darum, die Reviere entsprechend kurzfristig zu informieren. Die Fütterung darf ausschließlich artgerecht an den dafür vorgesehenen Futterstellen erfolgen. Zulässig ist nur energiearmes Raufutter.

Nach Aufhebung dieser Anordnung sind alle angelegten Fütterungen unverzüglich zu entfernen und die Futterstellen vollständig abzuräumen. Der Zeitpunkt der Aufhebung wird vom Kreis Schleswig-Flensburg gesondert und schriftlich bekannt gegeben.

Abschließend weist der Kreis darauf hin, dass nach Aufhebung der Anordnung weiterhin bestehende Fütterungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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Hegeringleitertagung 2026: „Diese Chance sollten wir nutzen“

Neumünster. Information, Austausch und Weichenstellungen für die Zukunft bestimmten die Hegeringleitertagung 2026. Am 31. Januar trafen sich die Hegeringleiter aus dem nördlichen und südlichen Landesteil Schleswig-Holsteins in Neumünster. Und das bereits zum dritten Mal gemeinsam in diesem Format.

Präsident Wolfgang Heins dankte den Teilnehmern für die konstruktive Zusammenarbeit (Bild Hartwig LJV)

Nach den Klängen des Jagdhornbläsercorps Neumünster eröffnete Präsident Wolfgang Heins die diesjährige Tagung der Hegeringleiter. In seiner Eröffnungsrede hob er die zentrale Bedeutung des Wildtiermonitorings hervor, insbesondere durch das seit mehr als 30 Jahren bestehende Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein (WTK), das wissenschaftlich fundierte Daten zu den Wildbeständen im Land liefert. Im ersten Fachvortrag stellte Heiko Schmüser vom WTK die vorläufigen Ergebnisse der Erfassungen des vergangenen Jahres vor. Kritisch thematisierte er dabei die teilweise geringe Beteiligung einzelner Hegeringe. Schmüser rief dazu auf, noch ausstehende Erfassungsbögen bis Ende Februar einzureichen oder online zu übermitteln. Zudem erinnerte er an die wichtige Weitergabe von Wildnachweisen an das WTK. Wie relevant das Monitoring ist, zeigte sich unter anderem am Tierfund-Kataster, das Hinweise für das Auftreten der Myxomatose beim Feldhasen in Schleswig-Holstein im letzten Jahr lieferte. Mit einem Ausblick auf das Monitoring 2026 schloss Schmüser seinen Beitrag.

Anschließend informierte Christian Hertz-Kleptow vom WTK über das neu gestartete Schwingenmonitoring des Landesjagdverbandes. Die bislang eingegangenen Datensätze bewertete er positiv, insbesondere die landesweit gute Beteiligung. Für das kommende Jahr ist geplant, eine Künstliche Intelligenz zur Auswertung der Daten einzusetzen. Zudem berichtete Hertz-Kleptow über das Artenschutzprojekt Wiesenweihe, dessen Erfolg sich in stabilisierten Brutvogelzahlen widerspiegelt. Große Zustimmung erhielt auch das Projekt „Lebendige Flächen“, das die ökologische Aufwertung von rund 25 Kleinstflächen vorsieht. Das vom Umweltministerium finanzierte Vorhaben soll etwa 100 Hektar landesweit zu Hotspots der Artenvielfalt entwickeln. Die Koordination und Abstimmung mit den Akteuren vor Ort wird von Stine Petersen vorangetrieben. Präsident Heins schloss diesen Tagesordnungspunkt mit einem erneuten Appell zur aktiven Mitwirkung am Wildtier-Kataster.

Die jüngeren Hegeringleiter begrüßten das geplante Seminar über die Aufgaben eines Hegeringleiters (Bild Hartwig LJV)

Über den aktuellen innerverbandlichen Entwicklungsprozess berichtete Geschäftsführer Marcus Börner. Die angestoßene Neustrukturierung des Verbandes sei nur durch das große Engagement vieler Mitglieder möglich gewesen. Der externe Berater Frank Simoneit gab anschließend einen Überblick über den Stand der Organisationsentwicklung. Zu den zentralen Ergebnissen zählen die Stärkung von Ehren- und Hauptamt, eine Neustrukturierung der Geschäftsstelle sowie eine Anpassung der Satzung an heutige Herausforderungen. Künftig sollen zudem Mitgliederservice, Digitalisierung sowie der Auftritt gegenüber Gesellschaft und Politik stärker in den Fokus rücken.

Vizepräsident Hans Wörmcke stellte darauf aufbauend die Kernpunkte der geplanten Satzungsreform vor. Vorgesehen sind unter anderem neue Ordnungen zu Wahlen und Beiträgen sowie eine Verkleinerung des Präsidiums auf

Vizepräsident Hans Wörmcke stellte die Kernpunkte der geplanten Satzungsreform vor (Bild Hartwig LJV)

sieben Mitglieder. In der Diskussion äußerten sich Hegeringleiter und Kreisjägerschaftsvorsitzende konstruktiv zu den Vorschlägen. Axel Claußen (Vorsitzender der Kreisjägerschaft Dithmarschen-Nord) betonte, dass die aktuelle Chance genutzt werden sollte und verwies auf die Pflicht zur Mitwirkung der Funktionsträger innerhalb des Verbandes und der Verbandsspitze, um die Zukunftsfähigkeit des Landesjagdverbandes zu sichern.

Einen weiteren Schwerpunkt setzte der Vortrag von Jan-Wilhelm Hammerschmidt zum Thema „Der Hegeringleiter – eine Schlüsselfunktion im deutschen Jagdwesen“. Er stellte die vielfältigen Aufgaben dieser Funktion dar und unterstrich die Bedeutung für den Verband und die Wichtigkeit einer gezielten Nachwuchsausbildung. Künftig soll ein Einführungsseminar für neue Hegeringleiter angeboten werden. Eine Initiative, die insbesondere bei den jüngeren Teilnehmern auf große Zustimmung stieß. Die neu gewählte Landesobfrau für Öffentlichkeitsarbeit, Lena Callsen, stellte anschließend die Initiative „Wilde Tage in Schleswig-Holstein“ vor. Diese soll 2026 landesweit in allen Kreisjägerschaften stattfinden und Angebote zur Natur- und Umweltbildung schaffen.

In seinen verbandspolitischen Ausführungen ging Präsident Heins auf die Neuausrichtung des Verbandes sowie auf bestehende Problematiken mit der Stiftung Naturschutz ein. Er bekräftigte die Forderung nach einem Ankaufsstopp von Flächen durch die Stiftung. Zum Thema Wolf sprach sich Heins erneut für ein aktives Wolfsmanagement aus, etwa durch Bestandsregulierung und Wolfs­ausschluss­areale. Gleichzeitig kündigte er Schulungsangebote für die Jägerschaft an, unter anderem zu den Themen Wolf und Nachtsichttechnik. Mit Blick auf anstehende Wahlen kündigte er die zeitnahe Bildung eines entsprechenden Teams an.

Zum Abschluss erinnerte die Landesobfrau für Jugendarbeit, Jenny Ehmke, an die Teilnahme am Hubertus Cup 2026. Präsident Heins wies auf weitere anstehende Termine wie die Landespflanzenbörse hin. Der Präsident nutzte die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es seine letzte Hegeringleitertagung in der Funktion des Verbandspräsidenten war. Er dankte den Teilnehmern für die konstruktive Zusammenarbeit. Die Tagung schloss mit einem dreifachen, kräftigen „Horrido – Joho!“.

Terminhinweis:
Die nächste Hegeringleitertagung findet am 6. Februar 2027 in den Holstenhallen Neumünster statt.

 

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Brauchtum: Prüfung des Jagdgebrauchshornbläserabzeichen

Am 19. April 2026 besteht für alle Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein sowie für Mitglieder anderer Landesjagdverbände die Möglichkeit, an der Prüfung zur Erlangung des Jagdgebrauchshornbläserabzeichens teilzunehmen.
Die Signale sind laut Prüfungsordnung vorzutragen, die Prüfungsordnung finden Sie im unteren Teil der Ausschreibung.

Der Kostenbeitrag beträgt € 10,-. Meldeschluss ist der 05. April 2026

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen sich am 19. April 2026, um 15.00 Uhr, mit der Landesbläserobfrau und der Prüfungskommission am Messestand des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein (Eingangshalle/Foyer).

Geprüft wird in einem separaten Raum unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt.

Nach bestandener Prüfung werden eine Urkunde sowie eine Anstecknadel vergeben.

Bei weiteren Fragen steht die Landesbläserobfrau unter Tel.: 04632-7515 oder unter landesblaeserobfrau1@gmx.de zur Verfügung.

Die Prüfungsordnung ist über den Link abrufbar: Prüfungsordnung hier herunterladen

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