Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) und die Kreisjägerschaften sind gemeinnützige Vereine. Sie sind berechtigt, gem. § 51 AO Spenden zu empfangen und Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 200EUR genügt es, wenn der Empfänger (bspw. der LJV bzw. die Kreisjägerschaft) eine Körperschaft im Sinne des § 5.1.Nr 9 Körperschaftssteuergesetz ist. In diesem Fall reicht der Überweisungsbeleg zuzüglich einiger Angaben über den Empfänger der Zuwendungen aus, um diese von den Steuern absetzen zu können. Es muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, angegeben werden. Weitere wichtige Angaben auf dem zu erstellenden Beleg sind die Angaben über die Freistellung lt. Körperschaftssteuerbescheid und ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Dies kann alles der Spender/Beitragszahler auf einem Beleg vermerken. Ein Vermerk auf dem Beleg und dem Überweisungsträger dazu sind im Rahmen der Steuererklärung ausreichend.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. und die Kreisjägerschaften in Schleswig-Holstein machen dazu folgende Angaben:

Liste der Steuernummern: LJV & Kreisjägerschaften

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2020 erfolgreich gestartet: Bläserseminar am Nordostseekanal in Rendsburg wieder ein voller Erfolg

Die Bläserseminare in Rendsburg erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Schon bald nach der Ankündigung Ende 2019 waren so viele Anmeldungen eingegangen, dass Landesbläserobfrau Mandi-Rose Wargenau-Hahn zwei Seminare hätte veranstalten können. Sie musste also vielen der Interessierten absagen. Im Jugendfeuerwehrzentrum war zum Übernachten nicht genügend Platz, so dass einige Bläser in einem nahegelegenen Hotel unterkommen mussten. Eine große organisatorische Herausforderung für Renate Meyer, aber letztendlich hat sie für jeden Teilnehmer ein nettes Plätzchen gefunden.

Ein Grundprinzip des Seminars ist es, das in relativ kleinen Gruppen geübt wird. So kann der Übungsleiter auf die Wünsche der einzelnen Teilnehmer direkt eingehen. Mit neun Übungsleitern konnte die Anzahl der Bläser auf höchstens 10 pro Gruppe gehalten werden. Jeder der hochqualifizierten Übungsleiter bot für seinen Bereich in „B“ oder in „Es“ Basisarbeit an, um dann gezielt in die vorbereiteten Themen einsteigen zu können.

Es gab wieder Anfängerunterricht, aber auch  spezielle Wünsche konnten erfüllt werden. So bot z. B. Dr. Gregor Steidle erstmalig das Thema „Rund um die Jagd zu Pferde“ an. Wertungsrichter und langjähriger Übungsleiter Günter Lunemann aus NRW ging  speziell auf die Besonderheiten eines Wettbewerbes ein und fand dann in seinen Übungseinheiten auch mal die gesamte Bläsergruppe Dänischer Wohld vor. Am 14. Juni 2020 findet auf dem malerischen Gelände der Stiftung Louisenlund in der KJS Eckernförde der Landesbläserwettbewerb, mit „Offener Klasse“ – „Wettbewerb-nein danke-gibt es nicht!“, statt.

Auch die Teilnehmer beim „Bass und Stopfen“, rund um Übungsleiter Michael Mull, hatten eine lehrreiche Zeit. Viele kannten ihn noch von der klangvollen Landeshubertusmesse in Lübeck und konnten nun im kleinen Kreis ihr Können verfeinern.

Besondere Begeisterung empfanden die Bläser/innen in der Übungseinheit„Es-Horn-Schnupperkurs“, welcher für Neueinsteiger galt. Die drei verschiedenen Übungsleiter bauten auf das Erlernte des Vorherigen auf und sorgten so für eine lückenlose Ergänzung und Festigung der Basisarbeit. Auch nach drei Tagen Es-Horn schwärmten die Teilnehmer noch immer über so manchen Aha-Effekt.

Neu war in diesem Jahr ebenso, dass man das Jagdgebrauchshornbläserabzeichen erwerben konnte. Damit kann man nach Außen zeigen, dass man Jagden bläserisch begleiten kann. Dafür hatten sich 16 Bläser angemeldet. Seit Freitagabend wurden die Aspiranten durch Gunda Mohr, Max Unger und die Landesbläserobfrau intensiv auf diese   Prüfung am Sonntag vorbereitet.  Zunächst wurden 3 Signale aus einer Auswahl von 13 gezogen, welche dann nacheinander und einzeln vorgetragen werden mussten. Alle Bläser haben bestanden und trugen stolz das kleine Jagdhorn, das extra für diese Prüfung kreiert worden war und zeigten ihre dazugehörige Urkunde. Herzlichen Glückwunsch hierzu!

Die Übungseinheiten speziell für Corpsleiter wurden gezielt auf den kommenden Landesbläserwettbewerb ausgerichtet, darüber hinaus wurde die Notenlehre von vielen weiteren Teilnehmern angenommen.

Das Seminar ist u.a. so beliebt, weil jeder Teilnehmer bis zu drei verschiedene Übungsleiter kennenlernen kann und beim gemeinsamen grünen Abend die speziellen Talente einzelner Teilnehmer und bereits Erlerntes vorgetragen wird. Die Übungsleiter trugen mit ihren Hörnern ein konzertantes Stück in solcher Vollendung vor, das sie dafür mit Recht tosenden Beifall erhielten.

Für die gute Stimmung auf dem Seminar tragen sicher nicht zuletzt die hervorragende Verpflegung und die herzliche und stets aufmerksame Bedienung  in der Küche und  Kantine bei. Vielen Dank.!

Dann bis zum nächsten Jahr vom 26.2. bis 28.2.2021!

Jörn Neupert und Bianka Randschau

 

Hier finden Sie den Bericht als Download

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Landesparcoursschießen „Mannschaft“ – 2020

Jagdliches Schießen

Am 29. und 30. Mai 2020 findet das Landesparcoursschießen der Mannschaften statt. Gemeldet werden können Mannschaften mit mindestens vier und maximal sechs Jägern oder Jägerinnen. Alle Schützen einer Mannschaft müssen Mitglied des LJV Schleswig-Holstein und einer Kreisjägerschaft bzw. eines Hegeringes innerhalb einer Kreisjägerschaft sein. Jede Kreisjägerschaft kann auch mehrere Mannschaften melden nach dem Prinzip „wer mitschießen möchte, der soll auch die Gelegenheit dazu bekommen“. Aber Achtung: Der Schwierigkeitsgrad darf sicher als sehr anspruchsvoll bewertet werden.

Hier geht es zur ANMELDUNG

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Was ist neu für Jäger im Waffenrecht?

Büchse mit Schalldämpfer

Gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes veröffentlicht. Grundlage sind zahlreiche Anfragen von Jägern, die FWR und DJV in den letzten Tagen erreicht haben. Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte oder Waffenverbotszonen: Die Novelle bringt einige Änderungen mit sich. Insgesamt 26 häufig gestellte Fragen haben FWR und DJV zusammengetragen und beantwortet.

Bereits jetzt sind Änderungen des Waffengesetzes in Kraft, die Jäger betreffen. Diese umfassen unter anderem den Erwerb von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik. Jäger müssen zudem Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Frage-Antwort-Papier: Was ist neu im Waffenrecht?

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Jagdschein: Schwierigkeiten bei Verlängerungen

Aktuell kann es in Schleswig-Holstein zu Problemen bei der Verlängerung des Jahresjagdscheines kommen. Vorliegenden Informationen zufolge, werden in einigen Kreisen und kreisfreien Städten keine Jagdscheine mehr verlängert und ausgestellt. Hintergrund sind die kürzlich in Kraft getretenen waffenrechtlichen Änderungen, die vorsehen, dass bei der Ausstellung eines gültigen Jahresjagdscheins nun eine Abfrage im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz nötig ist. Die Abfrage ist nach aktueller Rechtslage nach Angaben der Behörden notwendig.

Auf Anfrage vom 25. Februar wurde gegenüber dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein seitens der Behörden angegeben, dass es im Zuge der gesetzlichen Änderungen keine Probleme bei der Ausstellung der Jagdscheine geben wird. Wie seitens mehrerer Verbandsmitglieder am heutigen Tage mitgeteilt wurde, haben die Unteren Jagdbehörden mit heutigem Datum jedoch auf Bitten der Obersten Jagdbehörde in weiten Teilen des Landes reagiert und die Ausstellung der Jahresjagdscheine gestoppt.

Der Landesjagdverband bemängelt die deutlich verzögerte Mitteilung seitens der Behörden und des Ministeriums, die nun zu erheblicher Verunsicherung unter den Jägerinnen und Jägern Schleswig-Holsteins geführt hat. Der Landesjagdverband geht davon aus, dass die notwendigen Anfragen beim Verfassungsschutz gestellt werden. Der Landesjagdverband kritisiert, dass es aufgrund einer bürokratischen Fehlplanung zu einer solchen Situation gekommen ist. „Die aktuelle Situation ist nicht akzeptabel, wir fordern eine zeitnahe Lösung, sodass eine ordnungsgemäße Verlängerung bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres ermöglicht wird“, so LJV-Geschäftsführer Marcus Börner.

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OUTDOOR 2020: Wild- und Jagdschadensseminar

LJV, BNUR und Landwirtschaftskammer veranstalten am 03. April im Rahmen der Messe OUTDOOR ein Wild- und Jagdschadensseminar.

Wildschäden und gelegentlich auch Jagdschäden sind sowohl auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wie auch im Wald ein heikles und immer wieder streitig diskutiertes Thema. Das Seminar beleuchtet zum einen die rechtlichen Grundlagen für die Abwicklung von Wild- und Jagdschadensverfahren und gibt dadurch Hilfen sowohl für geschädigte Grundeigentümer/innen wie auch für die in der Regel schadenersatzpflichtigen Jäger/innen. Weiterhin werden Methodik und Praxis der Schadensaufnahme und -abschätzung für Wildschäden im Feld und im Wald dargestellt.
Jagdbezirke werden überwiegend durch Verpachtung genutzt. Die Pachtvertragsgestaltung ist nicht einfach und birgt viele rechtliche Fallstricke in sich. Es wird dargestellt, welche wichtigen Inhalte Jagdpachtverträge aufweisen müssen und welche Fehler beim Vertragsabschluss häufig begangen werden.
Der Ablauf des Seminars ist so gestaltet, dass Zeit für den Besuch der Outdoor-Messe in den Holstenhallen bleibt.

Hier gehts zum Programm und organisatorischen Hinweisen

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Erlass aufgehoben: Erwerb & Besitz von Schalldämpfern landesweit geregelt

Büchse mit Schalldämpfer

Mit der Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften werden Erwerb und Besitz von Schalldämpfern landesweit einheitlich geregelt. Der Deutsche Jagdverband, die angeschlossenen Landesjagdverbände und weitere Partnerverbände haben seit Jahren auf eine bundeseinheitliche Lösung gedrängt. Der Landesjagdverband begrüßt die Vereinheitlichung, die für Jägerinnen und Jäger ebenso wie für die Behörden eine Minderung der Bürokratie bedeutet. Schalldämpfer werden in Erwerb und Besitz den Langwaffen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass der Erwerb für Jägerinnen und Jäger mit gültigem Jahresjagdschein nun ohne Voreintrag möglich ist und binnen einer Frist von 2 Wochen bei der zuständigen Ordnungsbehörde eingetragen werden muss.

Erlass zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern

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Tierärztliche Behandlungskosten steigen: Jägerschaft fordert Unterstützung

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde zum 14. Februar 2020 um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Tierhalter zahlen nun im Notfall eine pauschale „Notdienstgebühr“ von 50EUR. Hintergrund sind gestiegene Kosten für Geräte, Personal und übermäßige Beanspruchung des Notdienstes durch Fälle, die auch zu normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können. Entsprechende Versicherungen können bei der Kostensenkung helfen.

Im neuen Paragrafen 3a der GOT ist seit Anfang Februar die pauschale „Notdienstgebühr“ geregelt, wie die Bundetierärztekammer mitteilt. Wer den tierärztlichen Notdienst in Anspruch nimmt, muss eine Notdientspauschale von 50EUR bezahlen. Zusätzlich müssen Tierärzte mindestens den 2-fachen Satz im Notdienst berechnen. Anstatt wie bisher möglich, dürfen die Veterinäre nun bis maximal zum 4-fachen Satz berechnen, anstelle des vorher üblichen 3-fachen Satzes.

„Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend“, teilte die Bundestierärztekammer in einer Pressemitteilung mit.

Des Weiteren ist genau geregelt, zu welchen Zeiten die Gebühren für den Notdienst gelten: „Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!“, so die Bundestierärztekammer.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) empfiehlt den Haltern von Jagdgebrauchshunden daher den Abschluss sogenannter Hundekranken- oder OP-Versicherungen. „Es ist sinnvoll, dass diese Versicherungen bereits im Welpenalter abgeschlossen werden, da der Beitragssatz somit überschaubar bleibt“, rät LJV-Geschäftsführer Marcus Börner. Weiterhin wird empfohlen, dass Jagdleiter eine entsprechende Tagesversicherung für die eingesetzten Jagdhunde bei Gesellschaftsjagden abschließen.

Trotzdem fordert der Landesjagdverband Schleswig-Holstein von den Entscheidungsträgern auf allen Ebenen ein Umdenken bei Jagdgebrauchshunden. Gerade in Zeiten der Afrikanischen Schweinepest sind die Jägerinnen und Jäger von Gesellschaft und Politik beauftragt, eine intensive Bejagung der wehrhaften Wildschweine durchzuführen, bei der Jagdhunde auch schwer verletzt werden können. „Hier benötigt es Unterstützung unserer Hunde und Hundeführer – bspw. durch die Abschaffung der Hundssteuer für ausgebildete und geprüfte Jagdhunde. Ein entsprechender Antrag wird derzeit im Landtag beraten. Auch der schleswig-holsteinische Städte- und Gemeindetag könnte helfen, die allgemeinen Kosten für Jagdgebrauchshunde zu senken und eine Musterhundesteuersatzung mit Steuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde auf den Weg bringen“, so Börner.

Die Tierärztekammer hat eine Checkliste für den Versicherungsschutz und alle Änderungen zur Gebührenordnung erstellt, die abrufbar sind unter: www.bundestieraerztekammer.de

 

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Hegeringleitertagung Nord: Hegeringleiter treffen sich Lürschau

Die diesjährige Hegeringleitertagung der Hegeringe nördlich des Nord-Ostsee-Kanals fand am 15. Februar in Lürschau statt. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderem jagd- und verbandspolitische Themen sowie aktuelle Informationen seitens des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Auch das Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH) stellte aktuelle Daten und Ergebnisse vor.

Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein begrüßte die Hegeringleiter und Hegeringleiterinnen. Die „Bläsergruppe Hüttener Berge“ der Kreisjägerschaft Eckernförde umrahmte die Begrüßung traditionsgemäß. Hiernach stellte Henrik Schwedt als Vertreter der Obersten Forst- und Jagdbehörde die aktuelle Situation zur Afrikanischen Schweinepest vor und gab einen Ausblick auf die erwartbaren Änderungen im Jagd- und Waffenrecht. Schwedt ging auf den sogenannten „Rotwild-Erlass“ ein und unterstrich, dass es sich hierbei um keine zwingende Anordnung, sondern um eine anwendbare Möglichkeit handele. Weiterhin lobte der Vertreter des Ministeriums die umfangreiche Beteiligung an der unterjährigen, vierteljährlichen Meldung der Schwarzwildstrecken, die seit 2019 angeordnet sind.

LJV-Präsident Wolfgang Heins stellte während der Tagung weiterhin die aktuellen Themen auf Landes- und Bundesebene vor. Besonders ging Heins hierbei auf die internationale Zusammenarbeit zum Gänsemanagment ein. Weiteren Handlungsbedarf sieht die Verbandsführung bei der Unterstützung der Fellwechsel GmbH aber auch bei der Unterstützung des Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH). Heins dankte den anwesenden Funktionsträgern für die Mitarbeit, wies jedoch auf eine Intensivierung der Beteiligung hin. Des Weiteren wies der Präsident der Landesjägerschaft auf die anstehenden Termine hin. Neben dem Landesjägertag 2020 steht auch der Landesjägerball auf dem Programm, der in diesem Jahr aufgrund des 70-jährigen Bestehens des Landesjagdverbandes in Travemünde ausgerichtet wird.

Zu den aktuellen Ergebnissen des Wildtierkatasters referierte Kyra Paulweber (WTK SH) umfassend. Paulweber stellte die aktuellen Auswertungen und Beteiligungen der Hegeringe vor. Sie appelierte an die Hegeringleiter, die Monitoringmaßnahmen weiter zu intensivieren. Einen besonderen Schwerpunkt legte sie auf die Sommerzuwächse beim Niederwild. So seien den vorläufigen Ergebnissen zufolge, die Hasenbesätze gegenwärtig auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 1995. 2020 stünde die Erfassung von Marderartigen, Neozoen, Biber und Fangjagd an, so Paulweber. Das WTK SH liefert seit 25 Jahren wissenschaftliche Erkenntnisse rund um unsere Wildarten. Anlässlich dieses Jubiläums gab es einen kurzen Rückblick auf die Projekte der letzten Jahre.

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CDU-Waldgipfel: Wald und Wildtiere – Kein Wald ohne Reh

Wälder erfüllen zahlreiche wichtige Aufgaben: Sie binden CO2 und produzieren Sauerstoff. Sie sind Naherholungsräume der Bevölkerung und dienen der Forstwirtschaft zur Holzproduktion. Außerdem sind sie wichtiger Lebensraum für heimische Wildtiere und seltene Pflanzen. Nur eine Lebensgemeinschaft unter dem Motto „Wald mit Wild“ kann den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden.

Dürre, Waldbrände, Schädlinge und Stürme haben den deutschen Forst- und Waldflächen in den vergangenen Jahren zugesetzt. Als Lösung wird ein großflächiger Umbau hin zu klimastabilen Mischwäldern angesehen. Verschiedene Seiten fordern deshalb, dem Waldumbau Vorrang gegenüber Wildtieren einzuräumen und Rehe und Hirsche drastisch zu dezimieren. Die Jagd kann einen Beitrag zum Waldumbau leisten, aber die verstärkte Bejagung allein ist keine Lösung, sondern nur eines von vielen Instrumenten. „Waldumbau mit der Büchse“ ist zu kurz gedacht.

„Die rund 20.000 Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein nehmen ihre Verantwortung ernst. Dies zeigt die Streckenentwicklung der vergangenen Jagdjahre in Schleswig-Holstein deutlich“, stellt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein fest. In den Forsten der öffentlichen Hand läuft der Waldumbau seit über 30 Jahren. Ebenso lange wird dort von überhöhten Wildbeständen gesprochen. Diese Tatsache wirft die Fragen auf, warum die verantwortlichen Akteure die Situation nicht in den Griff bekommen oder ob es dieses Problem vielleicht gar nicht gibt. Wälder wachsen auch mit Wild – diese sehen dann vielleicht anders aus und bringen weniger Profit, entfalten dafür aber ihre volle Wirkung als Ökosystem.

„Es braucht für Wildtiere im Wald unter anderem verbesserten Lebensraum, Ruhezonen- vor allem im Winter, Waldwiesen als Nahrungsflächen und Konzepte für die Besucherlenkung. In diesem Zusammenhang muss auch über die Sinnhaftigkeit des allgemeinen Betretungsrechts in Schleswig-Holsteins Wäldern nachgedacht werden“, fordert Heins. Auch Jagdschneisen in großen Aufforstungsflächen müssen frühzeitig angelegt werden. Förster, Waldbesitzer und Jäger müssen vor Ort die Situation genau analysieren und zusammenarbeiten. In profitorientierten Wirtschaftswäldern kann das Schalenwild anders bejagt werden, als in ökologisch ausgerichteten Natur- und Wildniswäldern. Ebenso sind Maßnahmen wie die Einzäunung von Aufforstungen sinnvoll, da Aufforstungen ebenso wie die Zäunung finanziell gefördert werden können. Als waldärmstes Flächenland bildet Schleswig-Holstein nämlich einen Sonderfall: Hier sind Aufforstungen und Neuwaldbildung besonders wertvoll!

Politik und Gesellschaft sind gefordert gemeinsam mit allen Akteuren eine Lösung zu erarbeiten. Hier muss der Sinn von vorhandenen baumartenarmen Forstflächen, die finanzielle und personelle Ausstattung für klimastabile Waldbauprogramme ebenso hinterfragt werden, wie eine standortangepasste Schalenwilddichte. Dies jedoch verbunden mit der Frage, ob jeder Wald in Schleswig-Holstein nur als Summe seiner Bäume unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet und genutzt werden soll. „Für uns kann nur eine Lebensgemeinschaft unter dem Motto „Wald mit Wild“ diesen unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden“, so Heins.

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Hegeringleritertagung Süd: Hegeringleiter treffen sich in Bad Bramstedt

Die diesjährige Hegeringleitertagung der Hegeringe südlich des Nord-Ostsee-Kanals fand am 08. Februar in Bad Bramstedt statt. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderem aktuelle Informationen seitens des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) sowie verbands- und jagdpolitische Themen. Auch das Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH) stellte aktuelle Daten und Ergebnisse vor.

Nach der Begrüßung durch LJV-Präsident Wolfgang Heins und die Bläser der Bläsergruppe „Hubertus Bad Bramstedt“, stellte Henrik Schwedt (MELUND) die aktuelle Situation zur Afrikanischen Schweinepest vor und gab einen Ausblick auf die erwartbaren Änderungen im Jagd- und Waffenrecht.

Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, nahm dies zum Anlass, um auf die Problematiken hinsichtlich kurzsichtiger und vorschneller Gesetzesänderungen hinzuweisen. Der Präsident dankte den Jägerinnen und Jägern seitens des Präsidiums für das außerordentliche Engagement bei der Bejagung des Schwarzwildes hinsichtlich der zunehmenden Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa.

Ein weiterer Diskussionspunkt war das bundesweite Projekt „Fellwechsel“. Nach wie vor stößt das Projekt auf großen Rückhalt aus der Jägerschaft. Dies bekräftigten die Teilnehmer noch einmal.

Zu den aktuellen Ergebnissen des Wildtierkatasters referierte Heiko Schmüser (WTK SH). Schmüser stellte die aktuellen Auswertungen und Beteiligungen der Hegeringe vor. Er appelierte an die Hegeringleiter, die Monitoringmaßnahmen weiter zu intensivieren. Das WTK SH liefert seit 25 Jahren wissenschaftliche Erkenntnisse rund um unsere Wildarten. Anlässlich dieses Jubiläums gab es einen kurzen Rückblick auf die Projekte der letzten Jahre.

 

 

 

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Steuerermäßigung für Jagdhunde – Stadt Bad Bramstedt geht den richtigen Weg

In Schleswig-Holstein leben rund 11.000 ausgebildete Jagdhunde in „Jäger-Haushalten“. Bis zur jagdlichen Brauchbarkeit werden pro Hund rund 2.000 Ausbildungsstunden investiert. Die mit der Ausbildung zusammenhängenden Kosten finanzieren die Jägerinnen und Jäger eigenständig. Dieser zeitliche und finanzielle Aufwand wird nicht nur zum Wohle des Wildes und aus Tierschutzgründen betrieben. Er dient vor allen Dingen der gesamten Gesellschaft – ob im Falle eines Wildunfalles oder zur Seuchenprävention. Daher plädiert der Landesjagdverband Schleswig-Holstein seit Jahren für eine Abschaffung der Hundesteuer.

Diese Auffassung hat nun auch die Stadt Bad Bramstedt geteilt und dem Antrag der FDP-Fraktion zugestimmt, die Hundesteuer für geprüfte, also ausgebildete Jagdgebrauchshunde, zu halbieren. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir als Verband sehr begrüßen“, sagt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Während sich Städte wie Lübeck und Bad Oldesloe mit einer Steuerermäßigung oder Befreiung für Jagdgebrauchshunde nach wie vor schwertun oder diese gar wieder gestrichen haben, gibt es auch Städte und Gemeinden wie Eutin und Plön, die die Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde ganz oder teilweise abgeschafft haben.

Die Gemeinde Osterrönfeld beispielsweise ist sogar noch einen Schritt weitergegangen und verzichtet mittlerweile gänzlich auf die Erhebung einer Hundesteuer für alle Hundehalter.

„Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein wünscht sich, dass vom Schleswig-Holsteinischen Städte- und Gemeindetag eine Muster-Hundesteuer-Satzung auf den Weg gebracht wird, die eine generelle Steuerbefreiung für alle Hundehalter vorsieht, die ihre Vierbeiner für das Gemeinwohl ausbilden und einsetzen. Gerade in Hinblick auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) wird der Schritt des Umdenkens seitens der Politik immer bedeutsamer“, sagt Wolfgang Heins.

Aus historischer Sicht ist die Hundesteuer ein längst überholtes Überbleibsel einer vor rund 200 Jahren eingeführten Luxussteuer, die ähnlich der Pferdesteuer zu den Akten gelegt werden muss. Jagdhunde sind Spezialisten und Familienmitglieder mit sozialer und gesellschaftlicher Funktion. Sie dienen dem Wohle des Wildes und nicht der Wertschöpfung der Gemeinden, die mit der Erhöhung der Hundesteuer ihre klammen Kassen auffüllen wollen“, so Heins.

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LJV-Seminar: Bogenjagd im 21. Jahrhundert

Die Bogenjagd gilt als eine der ältesten Formen der Jagd in der Menschheitsgeschichte. Bis heute üben Naturvölker die Jagd mit Pfeil und Bogen aus. Aber auch in Teilen Europas und Nordamerikas wird die Bogenjagd praktiziert. In Deutschland ist die Bogenjagd verboten. Doch zeigen die jüngsten Diskussionen über die Bejagung von Schwarzwild im urbanen Raum mittels Pfeil und Bogen in Deutschland die Aktualität des Themas. Aus diesem Grund veranstaltet der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. ein eintägiges Seminar, dass sich intensiv mit den theoretischen Aspekten auseinandersetzt. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und hochkarätige Referenten:

Dr. Carl Gremse (Lehrbeauftragter Jagdbetriebskunde und Jagdmanagement an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Forschungsschwerpunkt: Tötungswirkung von Jagdgeschossen)

Bjarke Juul Larsen (staatlich anerkannter Ausbilder bei der Foreningen af Danske Buejægere)

Jan Riedel (1. Vorsitzender Deutscher Bogenjagdverband e.V., zertifizierter IBEP-Instruktor und Vizepräsident European Bowhunter Federation) werden

Moderator Frank Zabel (Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.) wird Sie durch das eintägige Seminar führen.

Hier gehts zur Anmeldung

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Neue Jagdaufseher für Schleswig-Holstein

Die letzten 3 Tage standen ganz im Zeichen unseres Jagd- und Naturschutz-Seminars für die Ausbildung zum Jagdaufseher. Tolle Lehrgangsteilnehmer, spannende Seminarthemen und Exkursionen haben den Lehrgang wieder zu einem Erfolg gemacht! Wir wünschen allen Lehrgangsteilnehmern viel Erfolg und Weidmannsheil! Das nächste Jagd- und Naturschutzseminar/Jagdaufseherlehrgang findet vom 7. – 9. Mai 2020 statt. Anmeldung unter folgendem Link: Jagd- und Naturschutzseminar

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Wolfsattacke auf Jagdhund: LJV fordert Rechtssicherheit

Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken ist der Einsatz von Jagdhunden in Wolfsgebieten nicht mehr möglich. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) fordert Bund und Länder auf, Rechtssicherheit nach schwedischem Vorbild zu schaffen

Anfang 2019 hat ein Wolf bei einer Jagd mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er die Hunde weiter attackierte. Zeugen haben den Vorgang bestätigt. Die Bissverletzungen stammen von dem Wolf, wie ein Tierarzt bestätigte. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation. Der zuständige Staatsanwalt hat nun in einem Telefonat gegenüber dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Jäger nach seiner Rechtsauffassung in keinem Fall hätte schießen dürfen – ungeachtet der Notstandslage. Nach Ansicht von Dr. Granzin ist dies „absurd“. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will Anklage erheben. Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) zeigten sich entsetzt. Sollte sich diese Rechtsansicht durchsetzen, werden Jäger wegen der strafrechtlichen Risiken künftig keine Jagdhunde mehr für Stöberjagden und Nachsuchen in Wolfsgebieten einsetzen. Der LJV fordert Bund und Länder auf, die Rechtsunsicherheit umgehend zu beenden.

„Wir fordern vom Gesetzgeber klare Regeln für einen derartigen Notstand!“, so LJV-Präsident Wolfgang Heins.: Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Es sei deshalb vollkommen inakzeptabel, dass diese im Einsatz nicht geschützt werden könnten. Auch anderen Hundebesitzern würde bei einem drohenden Urteil die Möglichkeit genommen, ihren Hund zu beschützen. Als vorbildlich sei die Rechtslage in Schweden zu bezeichnen: Dort können Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor müsse allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides war im Brandenburger Fall gegeben.

Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine zur vorbeugenden Seuchenbekämpfung wie der drohenden Afrikanischen Schweinepest – und Nachsuchen auf krankes oder verletztes Wild nicht möglich. In Deutschland lebt in jedem fünften Haushalt ein Hund, insgesamt etwa 9,4 Millionen Tiere. An Jäger und andere Hundebesitzer appellieren beide Verbände: Bei vermeintlichen Wolfsattacken umgehend einen Tierarzt einschalten und eine DNA-Probe sichern lassen. Der Nachweis von Wolf-DNA ist nur innerhalb weniger Stunden möglich. Viele Wunddesinfektionsmittel machen Proben unbrauchbar.

Die meisten Wolfsangriffe auf Hunde gibt es in Skandinavien von Oktober bis Dezember – zwischen 1995 und 2018 über 600. Laut Norwegian Institute for Nature Research endeten 400 davon für den Hund tödlich. Der LJV geht davon aus, dass auch in Deutschland die Zahl der Übergriffe auf Hunde zunehmen wird.

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Leben am und im Wasser: Hegelehrrevier bekommt neue Lern-Tafeln

Leben am und im Wasser: Seit dem 29. Januar stehen die neuen Lern-Tafeln im Hegelehrrevier des Landesjagdvberbandes Schleswig-Holstein. Aus wiederstandsfähigem Lerchenholz gefertigt, bilden die Tafeln in Verbindung mit dem neuen Steg – unserem neuen „Klassenzimmer auf dem Wasser“ – eine hervorragende Möglichkeit, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den Lebensraum Natur näherzubringen.

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Jagdhundeausbildung: Hundeführerlehrgang im Hegelehrrevier

Der LJV bietet ein eintägiges Seminar in Theorie und Praxis an für die Vorbereitung auf die Jagdhundeausbildung mit Berufsausbilderin Lisa Meyer. Erarbeitet werden alle Themen, um seinen Hund mit einem strukturierten Übungsaufbau auszubilden und zu trainieren. Es werden unter anderem folgende Inhalte behandelt:

  • Lerntheorien
  • Prüfungsordnung
  • Einarbeitung in den Apport
  • Schleppenarbeit
  • Einführung in die Wasserarbeit

Die unterschiedlichen Aufgabenbereiche werden theoretisch als auch praktisch im Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein gezeigt. Die Seminarleitung entscheidet hierfür welche Hunde für die praktischen Übungen in Frage kommen. Für Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein 80,-€ pro Person, für Nichtmitglieder 160,-€ pro Person inklusive Mittagessen.

Hier geht es zur Anmeldung:

ANMELDUNG: Hundeführerlehrgang

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Zur Vorbereitung der Landestrophäenschau 2020

Nachdem in den vergangenen Jahren die Landestrophäenschau außerhalb des Versammlungsraums der Landesverbandsversammlung im Zentrum der Outdoor-Messe gezeigt worden ist und auf außerordentlich großes Interesse stieß, soll diese Vorgehensweise beibehalten werden. Es soll also auch in diesem Jahr anlässlich des Landesjägertages (4.4.2020) im Rahmen der Outdoor-Messe in den Holstenhallen in Neumünster (3.-5.4.2020) eine Landestrophäenschau stattfinden. Alle Kreisjägerschaften sollen die jeweils zwei stärksten Trophäen aller Schalenwildarten, die im abgelaufenen Jagdjahr zur Strecke gekommen sind (auch als Fallwild), dort vorzeigen. Es soll auch in diesem Jahr vorweg eine Bewertung der angelieferten Trophäen erfolgen.

Die Umsetzung dieses Vorhabens erfordert die Anlieferung der Trophäen in den Kongressräumen im Foyer Nord der Holstenhallen in Neumünster schon am Mittwoch, dem 1.4.2020, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Es werden nur Trophäen angenommen, die mit einem vollständig ausgefüllten  Trophäenanhänger versehen sind, auf dem die Rubriken „Gewicht der Trophäe“ und „Bemerkungen“ nicht ausgefüllt sein sollen. Allerdings wird gebeten, die Rubriken „Hegegemeinschaft, Hegering und Revier“ mit den vollständigen Namen und nicht mit irgendwelchen Kürzeln oder Nummern auszufüllen und in der Rubrik „Erleger“ Vor- und Nachnamen lesbar anzugeben. Unterkiefer sollen den Trophäen nicht beigefügt sein und werden nicht entgegengenommen. Für jede empfangene Trophäe wird eine Quittung an den Einlieferer übergeben, die bei Wiederabholung am Sonntag, dem 5.4.2020, zwischen 18.00 und 19.00 Uhr zurückzugeben ist, nachdem auf ihr der Rückempfang bestätigt worden ist. Ohne Vorlage dieser Quittung wird keine Trophäe herausgegeben!

Die am Mittwoch angelieferten Trophäen werden am Donnerstag bewertet und dann im Forum  aufgehängt, wo sie während der Messeöffnungszeiten von den Messebesuchern besichtigt werden können.

Für die Bewertung werden alle Trophäen (Ausnahme Muffelwild) vom Brett abgenommen und so weit demontiert, dass eine Gewichtsfeststellung ohne Fremdkörper möglich ist. Auch Keilerwaffen können nur bewertet werden, wenn Gewehre und Haderer ohne Beschädigung vom Brett abgenommen und wieder montiert werden können. Aufgeklebte Keilerwaffen können nicht bewertet werden.

Für jede Trophäe wird eine Ergebnisurkunde für die Bewertung erstellt und mit zurückgegeben. Mit der Anlieferung der Trophäen erklärt der Inhaber sein Einverständnis mit dem vorstehend geschilderten Vorgehen.

Es ist vorgesehen, alle Trophäen zu fotografieren. Wenn ein Inhaber nicht damit einverstanden ist, dass seine Trophäe fotografiert wird, soll dieses auf der Rückseite des Trophäenanhängers vermerkt werden. Wenn dieser Vermerk nicht vorliegt, wird vom Einverständnis des Inhabers ausgegangen.

Das vorstehend geschilderte Vorgehen kann unseren Einblick in und unsere Information über die Entwicklung unserer Schalenwildbestände deutlich verbessern und liegt daher in unser aller Interesse. Es wäre deshalb wünschenswert, dass sich möglichst alle Erleger oder Inhaber infrage kommender Trophäen an diesem Vorhaben beteiligen und die Kreisjägerschaften trotz des frühen Termins rechtzeitig über die Entsendung entscheiden und den An- und Abtransport organisieren.

 

                                                                                                              Hans-Albrecht Hewicker

                                                                                                              Vorsitzender AK Schalenwild

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Vom Revier bis zur Ladentheke: LJV veranstaltet Wildbrethygiene-Seminar

Wildbrethygiene-Seminar – Schulung zur „kundigen Person“

Vom Revier bis zur Ladentheke – Zeitgemäße Wildbrethygiene und –vermarktung

Für eine hohe Fleischqualität ist korrekte Wildbrethygiene unabdingbar. Diese beginnt bereits vor dem Schuss. Ausschlaggebend ist aber auch die Behandlung des Wildbrets nach dem Schuss, das Erkennen von bedenklichen Merkmalen und viele weitere Faktoren. All diese Themen werden in dem Seminar vermittelt und die Teilnehmer zur „Kundigen Person“ geschult. Auch das Thema Vermarktungswege und –strategien werden aufgezeigt. das Seminar findet am 13. Juni von 9:3016:30Uhr in Grube statt. Hier geht es zur Anmeldung:

Anmeldung: Wildbrethygiene-Seminar

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Anerkannte Nachsuchegespanne aktualisiert

Der Landesjagdverband hat die Liste der anerkannten Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein aktualisiert. Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.

Liste: Anerkannte Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein

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