Photovoltaik: Solarenergie wildtierfreundlich planen

Um die Energiewende konstruktiv zu begleiten, veröffentlicht der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. eine Broschüre für die wildtierfreundliche Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Vielerorts entstehen im Zuge der Energiewende große Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie. Das bedeutet große Einschnitte für unsere Natur. Bisher gehen die mit Solarparks bestockten Flächen für die Wildtiere vollständig verloren, wodurch die Biodiversität sinkt.

Der Landesjagdverband unterstützt die gesellschaftlichen Bemühungen, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Als Naturschutzverband und Hüter der uns anvertrauten Wildtiere und Lebensräume, müssen wir jedoch auch dafür Sorge tragen, dass dieser Ausbau möglichst ohne die Beeinträchtigung wildlebender Tiere und wertvoller Lebensräume einhergeht.

Vorrangig sind Alternativen auf vorhandenen Dachflächen zu nutzen! Die nun vorliegende Broschüre soll unseren Mitgliedern, als Verpächtern, Planern und Betreibern großflächiger Solarenergie-Freiflächenanlagen, aber auch den Mandatsträgern in Gemeindeversammlungen, Ausschüssen und Behörden, dabei helfen, eine möglichst umweltfreundliche Umsetzung solcher Projekte zu gewährleisten

Broschüre: Solarenergie wildtierfreundlich planen

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Re(h)ger Verkehr führt zu Wildunfällen

Auswertung des Tierfund-Katasters zeigt: Im April und Mai sterben besonders viele Wildtiere auf der Straße. Trauriger Spitzenreiter ist das Reh. DJV gibt Tipps, wie sich Zusammenstöße vermeiden lassen und was im Ernstfall zu tun ist.

(Berlin, 22. März 2022) Mit die gefährlichsten Monate für Wildtiere und Autofahrer gleichermaßen sind April und Mai. Dann kommt es zu besonders vielen Zusammenstößen auf Straßen, vor allem zwischen 6 und 8 Uhr morgens. Das Reh wird am häufigsten Opfer, es ist in knapp die Hälfte der Wildunfälle verwickelt. Feldhasen und Kaninchen machen zusammen 10 Prozent der Kollisionen aus. Ebenso häufig ist insgesamt die Gruppe kleinerer Säuger wie Igel, Marder oder Hauskatze betroffen. Letztere machen insgesamt etwa 1 Prozent aller Verkehrsunfälle aus. Diese Ergebnisse hat der Deutsche Jagdverband (DJV) veröffentlicht. Grundlage sind über 22.000 Fälle aus dem Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de), die Verkehrsteilnehmer vom 1. April 2020 bis 16. März 2022 gemeldet haben.

Ein Viertel aller Rehe sterben im Frühjahr

Fast ein Viertel alle Rehe, die im Verkehr sterben, kommen im April und Mai unter die Räder. Besonders kritisch ist in beiden Monaten die Zeit von 6 bis 7 Uhr, im Mai zusätzlich zwischen 21 und 22 Uhr. Als Pflanzenfresser leben Rehe den Winter über im Energiesparmodus und sind im Frühling besonders häufig auf Futtersuche. Dabei müssen sie Straßen queren. Die Dämmerung bietet Schutz vor Fressfeinden – nicht aber vor dem Berufsverkehr. Mit der Zeitumstellung Ende März fällt dieser wieder für Wochen in die Dämmerung.

Im Herbst trifft es mehr Wildschweine und Hirsche

Der deutlich seltenere Feldhase lebt im Frühling ebenfalls gefährlich: Über 40 Prozent aller insgesamt gemeldeten toten Tiere entlang von Straßen entfallen auf die Monate März bis Mai. Hingegen stoßen Wildschwein, Dam- und Rothirsch in den Herbstmonaten besonders häufig mit Fahrzeugen zusammen. Insgesamt betrachtet kommen die meisten Wildtiere auf Landstraßen zu Tode.

Einen Audio-Beitrag zum Thema gibt es hier: https://www.presseportal.de/pm/54673/5177543

 

Das Tierfund-Kataster im Überblick

Mit dem Tierfund-Kataster werden im Straßenverkehr verunfallte Wildtiere und andere Totfunde erstmals bundesweit systematisch erfasst. Die gesammelten Daten können helfen, Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell erfassen. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Bisher haben über 20.000 Nutzer mehr als 100.000 Funde gemeldet. Alle gemeldeten Funde gibt es in interaktiven Karten und Diagrammen auf der Internetseite. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

 

10 Tipps für den Ernstfall

Wie lässt sich ein Wildunfall verhindern?

  • Besonders in der Dämmerung: Geschwindigkeit reduzieren entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder.
  • Besonders gefährlich: Neue Straßen durch Waldgebiete und entlang von Waldrändern, da Tiere gewohnte Wege nutzen.
  • Tier am Straßenrand: Abblenden, Hupen, Bremsen.
  • Ein Tier kommt selten allein: Autofahrer sollten stets mit Nachzüglern rechnen.

Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Polizei rufen.
  • Achtung Infektionsgefahr: Tote Tiere mit Handschuhen anfassen und soweit möglich von der Fahrbahn ziehen.
  • Abstand halten zu lebenden Tieren.
  • Wild nicht mitnehmen, Wilderei ist strafbar.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
  • Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung von Jäger oder Polizei ausstellen lassen.

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Jungjägeransitz: Landesjagdverband verlost 10 Plätze

Ihr habt gerade eure Jägerprüfung abgelegt? Ihr seid Mitglied im Landesjagdverband? Dann nehmt an unserer Verlosung teil!

Auch in diesem Jahr verlost der Landesjagdverband Schleswig-Holstein insgesamt zehn Plätze für einen gemeinsamen Jungjägeransitz zur Bockjagd im Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes am 06. Mai 2022. Die Verlosung richtet sich an alle 18 bis 27 jährigen Verbandsmitglieder, die ihr drittes Jagdjahr noch nicht vollendet haben. Die Teilnahme ist kostenlos!*

Im Anschluss an den Ansitz wird es ein gemütliches Grillen geben. Wir wünschen allen Jungjägerinnen und Jungjägern viel Glück und Weidmannsheil!

Teilnahmeschluss: 24. April 2022

Wann: 06. Mai 2022 (Genauer Ort und Uhrzeit wird den Gewinnern rechtzeitig mitgeteilt).

Gerne stellen wir euch eine erfahrene Begleitperson, die euch führt und euch beim Ansprechen hilft! Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern per Zufall ausgelost.

Hier geht es zur Verlosung

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Dithmar­schen

Im Kreis Dithmarschen ist die Geflügelpest in einer Geflügelhaltung mit rund 1.800 Gänsen festgestellt worden. Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Sonntag bei entnommenen Proben verendeter Gänse das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflü-gelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzge­rechte Tötung aller verbliebenen Gänse ist bereits erfolgt und die fachgerechte Entsor­gung des sowohl verendeten als auch getöteten Bestands wurde sichergestellt.

Um die betroffene Geflügelhaltung wird eine Sperrzone eingerichtet, die Teile der Kreise Dithmarschen sowie Steinburg umfasst. In der Sperrzone gelten rechtlich vorgegebene Regelungen für alle Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch die Kreise Dithmarschen und Steinburg zur Verfügung gestellt.

In Schleswig-Holstein erfolgten seit Herbst 2021 Geflügelpestausbrüche in sechs Haltun­gen in den Kreisen Steinburg, Dithmarschen, Pinneberg und Plön. Aufgrund dieser Aus­brüche mussten insgesamt rund 5.800 Stück Geflügel in den betroffenen Betrieben getötet werden. Vom Friedrich-Loeffler-Institut wurde in allen Fällen der Geflügelpestvirus-Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Seit Herbst 2021 wurde zudem landesweit bei insgesamt 591 Wildvögeln aus allen Krei­sen sowie den kreisfreien Städten Lübeck, Kiel und Neumünster das Geflügelpestvirus nachgewiesen. In fast allen Fällen handelt es sich um den Subtyp H5N1. Das betroffene Artenspektrum ist groß und umfasst verschiedene Gänse (Nonnen-, Grau-, Ringel-, Ka­nada-, Bläss-, Nil-, Saat-, Brandgans), Enten (Pfeif-, Eider-, Trauer-, Stockente), Möwen (Mantel-, Lach-, Sturm-, Silbermöwe), Schnepfenvögel (Großer Brachvogel, Knutt), wei­tere Regenpfeiferartige (Austernfischer), Greifvögel (Bussard, Falke, Rotmilan), Schwäne (Höcker-, Singschwan), Reiher (Silber-, Graureiher), Rabenvögel (Saatkrähe, Elster), Eulen (Uhu, Waldohreule), Teichhuhn und Kormoran. Proben von weiteren Wildvögeln befin­den sich derzeit in der Untersuchung. Bundesweit erfolgten Geflügelpest-Feststellungen in allen Bundesländern, wobei Schleswig-Holstein bisher mit mehr als der Hälfte der bundes­weiten Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln betroffen ist.

Alle Kreise und kreisfreien Städten bis auf die Stadt Kiel haben auf Grundlage einer loka­len Risikobewertung im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein kreisweites Aufstallungsgebot ver­fügt. Die in den Kreisen Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Flensburg verfügten Aufstallungsgebote wurden mittlerweile ganz oder teilweise zurückge­nommen. So teilte der Kreis Pinneberg am 17.03.2022 mit, dass er seine Allgemeinverfü­gung zur Stallpflicht für Geflügel teilweise aufgehoben und auf die Risiko-Gebietskulisse entlang Elbe und Pinnau beschränkt habe. Auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat zum 20.03.2022, gemäß seiner aktuellen Risikoanalyse die Stallpflicht für Geflügel aufge­hoben. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat das Aufstallungsgebot für Geflügel für den Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg zum 21. März 2022 aufgehoben. Weitere Informationen hierzu stellen die jeweiligen Veterinärämter zur Verfügung.

Das Landwirtschaftsministerium hat bereits am 23. November 2021 eine für alle privaten und gewerblichen Halterinnen und Halter landesweit verbindliche Allgemeinverfügung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen erlassen. Diese sind landesweit weiterhin einzu­halten, da aktuell noch nicht von einer allgemeinen Beruhigung der Lage ausgegangen werden kann. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Hal­tungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfekti­onsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahr­zeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desin­fizieren. Zudem ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen hat das Landwirtschaftsministe­rium eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält.

Mittels eines ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden und seit Herbstbeginn noch­mals intensivierten Monitorings wird die Verbreitung des Geflügelpesterregers auch in der Wildvogelpopulation ermittelt. Bürgerinnen und Bürger können hierbei unterstützen, indem sie Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif- und Eulenvögeln in Schleswig-Holstein dem Ordnungsamt oder Veterinäramt des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Das Landwirtschaftsministerium hat ein Bürgertelefon zum Thema Geflügelpest eingerich­tet. Dieses ist wochentags zwischen 9h und 15h unter 0431-988 7100 zu erreichen.

Quelle: PM MELUND

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI (Stand: 10.01.22):

Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland (openagrar.de)

Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegel-pest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

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Seminar: Am besten Wild? Wildfleisch als naturnahes Lebensmittel

Im Rahmen der Outdoor 2022 veranstaltet das BNUR (Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume) gemeinsam mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein ein ganztägiges Seminar zum Thema Wildbret. Unter dem Motto „Wildfleischforum: Am besten Wild? Wildfleisch als naturnahes Lebensmittel“ werden sich hochkarätige Referenten aus verschiedenen Bereichen dem Thema Wildbret widmen und referieren. Die Abschlussdiskussion rundet den Seminartag ab, nachdem noch genügend Zeit für einen ausgiebigen Messebesuch ist.

Hier finden Sie den Veranstaltungsflyer

Teilnahmekreis
Verbraucherinnen und Verbraucher, Jägerinnen und Jäger, Betreiberinnen und Betreiber von Wildgattern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensmittelhandels, alle Interessierten

Datum und Ort
Freitag, 8. April 2022, im Rahmen der Outdoormesse in den
Holstenhallen im Foyer West, Justus-von-Liebig-Str. 2-4,
24537 Neumünster

Leitung
Johann Böhling, Strander Forst- und Jagdservice, Strande
.Anerkannte Fortbildung Zertifizierte Natur- und Landschaftsführerinnen und -führer

Programmänderungen
Änderungen des Programms und die Möglichkeit der Absage von Veranstaltungen bleiben den Veranstaltern vorbehalten. Geben Sie dieses Detailprogramm bitte an Interessierte weiter.

Teilnahmebeitrag
60 €

Anmeldung
➢ Anmeldung: https://bit.ly/3MYbNeT
➢ Teilnahmebedingungen: https://bit.ly/2KbPQbZ

Bitte melden Sie sich möglichst bis Freitag, 1. April 2022 an.

Ermäßigung
Bei Ganztagsveranstaltungen wird eine Ermäßigung von 60 % auf den Teilnahmebeitrag folgendem Personenkreis gewährt: Ehrenamtlich Tätigen, Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Auszubildenden sowie Personen, die ein Berufsfindungsjahr oder ein Freiwilliges Soziales, Ökologisches oder Kulturelles Jahr leisten, im Europäischen Freiwilligendienst Tätigen, Erwerbslosen sowie Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld I und II. Für die Ehrenamtsermäßigung benötigen wir von Ihnen mit der Anmeldung den für das aktuelle Kalenderjahr gültigen Ehrenamtsnachweis. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt.

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Falknertagung in Schleswig-Holstein 2022: Reviere gesucht!

Der Deutsche Falkenorden wird seine alle zwei Jahre stattfindende Hauptversammlung verbunden mit gemeinsamen Beizjagden sowie weiteren Veranstaltungen als Ordenstagung 2022 vom 26. bis zum 30. Oktober 2022 in Schleswig-Holstein durchführen. Für diese gemeinsamen Beizjagden bitten die Falkner die Jäger und Revierinhaber in Schleswig-Holstein um Hilfe und Unterstützung. Der DFO hat heute 1600 Mitglieder und gliedert sich in Landesverbände. Der Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein wird im kommenden Jahr zum sechsten Mal die Ordenstagung mit internationaler Beteiligung ausrichten (nach Schwarzenbek 1957, Leck 1968 und 1978, Bad Bramstedt 1992 und Schleswig 2010). Tagungslokal wird das Waldschlösschen in Schleswig sein.

Einen wesentlichen Hauptteil der Ordenstagung bildet die Möglichkeit für Falkner aus ganz Deutschland und aus vielen anderen Ländern, am 27. bis 29. Oktober 2022 in Revieren Schleswig-Holsteins mit ihren Beizvögeln in kleinen Gruppen gemeinsam zu jagen. Dazu benötigt der gastgebende Landesverband entsprechend geeignete Jagdmöglichkeiten auf Kaninchen, Hase, Fasan und Enten. Bei geeigneten Revierverhältnissen ist auch Beizjagd auf Fuchs, Nilgänse oder Silbermöwen denkbar. Für die gern ausgeübte Beizjagd auf Rabenkrähen braucht man großräumige zusammenhängende Reviere, da die Krähenschwärme mit dem Auto gesucht und angefahren werden. Die Falkner bitten hiermit die Revierinhaber in Schleswig-Holstein um ihre Unterstützung durch Zurverfügungstellung von Revieren an den drei vorgenannten Tagen für die Ausübung der Beizjagd. Aufgrund der z.T. schwierigen Niederwildbestandsverhältnisse werden auch weite Anfahrtswege in Kauf genommen. Wer ein Revier zur Verfügung stellen möchte oder sich erstmal näher informieren will, wendet sich bitte an Dr. Andreas Engelke unter E-Mail: a.engelke@me.com oder per Telefon an Jeremy Böhm Tel. 01708027688.

Die Beizjagd – also die Jagd auf freilebende Wildtiere durch den Einsatz dazu abgerichteter (abgetragener, wie es in der Falknersprache heißt) Greifvögel – entstand vor tausenden von Jahren wohl in den Steppen Innerasiens und verbreitete sich von dort sowohl nach Osten bis nach Japan als auch nach Westen bis nach Spanien, Portugal, Frankreich und England. In Deutschland gab es in der Vergangenheit drei Phasen besonderer Beliebtheit der Falknerei (5. bis 7. Jahrhundert n.Ch., das Hochmittelalter von 1200 bis 1450 und das Barock von 1600 bis 1760). Mit der Aufklärung und der Französischen Revolution erlosch die Falknerei in Deutschland und im übrigen Europa fast vollständig. Durch die Gründung des Deutschen Falkenordens 1921 wurde sie in Deutschland wiederbelebt und strahlte von da in die europäische Nachbarschaft und bis Nordamerika aus. Heute umfasst die 1968 in Düsseldorf gegründete Internationale Vereinigung der Falkner 110 Mitgliedsverbände aus 87 Staaten aller bewohnten Erdteile, d.h. die Falknerei ist weltweit verbreitet.

Unmittelbar nach Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Abkommen über das immaterielle Kulturerbe wurde die Falknerei – als bisher einziger Bestandteil der Jagd – in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Damit verpflichtet sich der Staat, die Falknerei als Kulturgut zu erhalten, zu fördern und zu schützen. Inzwischen ist die deutsche Falknerei zusammen mit der aus 23 anderen Staaten auf die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit durch die UNESCO aufgenommen worden.

In Deutschland sind die Haltung von Greifvögeln und die Ausübung der Beizjagd streng reglementiert. Wer die Beizjagd ausüben will, muss zusätzlich zur Jägerprüfung die Falknerprüfung abgelegt haben und Inhaber eines Falknerjagdscheins sein. Laut Bundeswildschutz-Verordnung dürfen für die Zwecke der Beizjagd nur bis zu insgesamt zwei Vögel der Arten Habicht, Sperber, Wanderfalke oder Steinadler gehalten werden. Die Haltung legal erworbener, nichtheimischer Greifvögel ist allerdings zahlenmäßig nicht begrenzt. Die Mehrzahl der heute eingesetzten Beizvögel kommt aus der von Falknern in den USA und insbesondere im Deutschen Falkenorden (DFO) entwickelten Zucht von Greifvögeln in Menschenhand.

Eine Besonderheit bei der Beizjagd besteht darin, dass der Anblick des Jagdablaufs auch für Zuschauer hochinteressant ist und ihnen Einblicke in Naturabläufe gibt, die bei wilden Greifvögeln in dieser Form nur höchst selten zu sehen sind. Ein aus dem über 100 Meter hohen Anwarten in den Steinstoß übergehender Wanderfalke bei der Verfolgung eines Fasans oder einer Ente ist z.B. ein faszinierender Anblick und ein unvergessliches Erlebnis.

H.-A. Hewicker

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Hegegemeinschaften: Für unsere Jäger oder das Wild?

Hegegemeinschaften übernehmen in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle bei der Bewirtschaftung von Schalenwild. Sie sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber brauchen wir diese überhaupt? Im Rahmen eines Fachaustausches laden wir alle Vorstände der Hegegemeinschaften in Schleswig-Holstein herzlich dazu ein, sich gegenseitig kennenzulernen, Bekanntschaften zu vertiefen, sich zu vernetzten und fachlich auszutauschen.

Im Namen der Obersten Jagdbehörde und des Arbeitskreises Schalenwild im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V.  laden wir Sie herzlich zur Arbeitstagung „Hegegemeinschaften:  Warum – Für unsere Jäger oder das Wild?“ am 8. April 2022 von 11 bis 14 Uhr in die Holstenhallen Neumünster, Halle 2 ein. Die Tagung findet im Rahmen der Outdoor 2022 statt.

Diese erste Veranstaltung soll darüber hinaus dazu dienen, um folgende Aspekte aus der Arbeit der Hegegemeinschaften gemeinsam zu beleuchten und zu diskutieren:

  • Welche Aufgaben (der gesetzliche Auftrag) haben Hegegemeinschaften eigentlich? Stichwort: Abschussplan, Wildbestandserfassung
  • Welche Aufgaben können Hegegemeinschaften darüber hinaus leisten? Stichwort: Lebensraumgutachten, Schwarzwildbewirtschaftung, Wildwegeplan Schleswig-Holstein, biotopverbessernde Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung an Planverfahren (Straßenbau etc.)
  • Wer ist Mitglied einer Hegegemeinschaft?
  • Wer ist stimmberechtigt?
  • Welches Ziel übergeordnete hat die Hegegemeinschaft gemäß Satzung?
  • Welche Satzung hat die Hegegemeinschaft?
  • Wie wird mit Sanktionen umgegangen?
  • Professionalisierung der Hegegemeinschaft im Hauptamt? Stichwort: Zur gemeinsamen Vermarktung von Wild, Organisation von Revierübergreifenden Jagden etc.
  • Wie erfolgt die Aus- und Weiterbildung in der Hegegemeinschaft?
  • Wie erfolgt die Integration von Jungjägern in die Reviere der Hegegemeinschaft?
  • Gibt es eine Form der Außendarstellung? (Vielleicht auch künftig Überregional)
  • Sind die Hegegemeinschaften miteinander vernetzt und im Austausch? Stichwort: Wissenstransfer
  • Ist eine Vernetzung über den Landesjagdverband sinnvoll? (Zentrale Sammlung der Satzung, Übersicht der jagdlichen Raumnutzung, Bereitstellung von Materialien und Tools/Methoden zur Wildbestandserfassung, Aus- und Weiterbildung)
  • Hegegemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts? (Sinnvoll oder nicht?)

Wir würden uns sehr freuen, wenn sie die Chance nutzen, an der Tagung als Auftakt teilnehmen und sich in die gemeinsame Diskussion aktiv einbringen.

Die Teilnahme ist kostenlos!

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil,

Olaf Malmström,
Vorsitzender des Arbeitskreises Schalenwild
im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

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S.O.S. – Rotwild in Not!

Ein flüchtiger Blick auf die zuletzt 2014 veröffentlichte Verbreitungskarte des Rotwildes, kann einen, als Schleswig-Holsteinischen Jäger schon stolz werden lassen. Könnte man doch auf die Idee kommen, dass sich vom Süd-Osten des Landes, bis an die Dänische Grenze im Nord-Westen, ein nahezu geschlossenes Rotwildgebiet erstreckt. Die Sachlage ist aber natürlich zu komplex, als dass sie sich auf einer halbseitigen Karte darstellen und auf einen Blick verstehen ließe.

Die vielerorts schier unüberwindbaren Hindernisse in Form von Autobahnen, Siedlungen, Industriegebieten, vielbefahrenen Bundesstraßen, Bahnlinien, Aufforstungen und Freiflächensolarenergieanlagen, machen nämlich aus einem beeindruckenden, weite Teile des Landes überspannenden Rotwildgebiet, faktisch viele kleine, weitestgehend voneinander isolierte Vorkommen. Die tatsächliche Situation ist folglich eine ganz andere, als man gemeinhin denken könnte.

Rothirsch aus dem Duvenstedter Brook mit verkürztem Unterkiefer (Gernot Maass)

Um die aktuelle Lage des Rotwildes zu verstehen, muss man wissen, dass das Rotwild in Schleswig-Holstein, nach der Reform des Jagdrechts Mitte des 19. Jahrhunderts weitestgehend ausgerottet wurde. Eine Analyse der Streckenmeldungen aus den Jahren 1869 bis 1873, von Herrn Forstdirektor a.D. H.-A. Hewicker, kam zu dem Ergebnis, dass es 1869 nur noch maximal 50 bis 60 Stück Rotwild in Schleswig-Holstein gab. Diese 50 bis 60 Stück Rotwild sind, mit Ausnahme der Population im Duvenstedter Brook, die Urahnen der Stücke, die hier heute ihre Fährten ziehen. Die Bestände sind in den Folgejahren marginal angestiegen, müssen sich aber über Jahrzehnte hinweg auf einem sehr geringen Niveau bewegt haben. Die Masse des Rotwildes, dass heute durch unser Land zieht, ist daher sehr eng miteinander verwandt.

Keine der Teilpopulationen im Land ist für sich genommen groß genug, um sich dauerhaft aus sich heraus gesund zu erhalten. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass es immer wieder zur Abwanderung einzelner Stücke in andere Teilpopulationen kommt. Leider enden diese Wanderungen allzu oft an einem der zuvor beschriebenen Hindernisse. Dieser Umstand trifft insbesondere für die Populationen im Zentrum des Landes, nord-westlich der A1 und südlich des Nordostseekanals zu. In diesem Bereich ist die Situation dafür aber umso ernster. Die Folgen sind erschütternd. Im Hasselbusch zeigen sich seit Ende der 1990er Jahre Unterkieferverkürzungen, Schädeldeformationen und es wurde sogar ein Kalb ohne Lichter gesetzt. Galt der Hasselbusch lange Zeit als Einzelfall, so zeigen sich erste Anzeichen einer genetischen Verarmung mittlerweile auch im Duvenstedter Brook, wo 2019 erstmals zwei Hirsche mit verkürzten Unterkiefern gesichtet wurden. Eine genetische Analyse beider Populationen von Edelhoff et al. hat zwar sehr geringe Einschläge gebietsfremder Stücke in beiden Populationen nachgewiesen, aber der Austausch mit anderen Vorkommen ist derzeit schlichtweg zu gering, als dass diese Populationen, unter den gegebenen Umständen, dauerhaft gesund erhalten werden können. Aus Steinburg ist auch schon ein Fall eines Rothirsches mit deformiertem Schädel bekannt. Nun macht eine Mücke noch keinen Sommer, aber bei derVorgeschichte ist es durchaus vorstellbar, dass dies auch ein Zeichen von Inzuchtdepression ist

Rothirsch mit multiplen Missbildungen (H.-A. Hewicker)

Auch wenn die Lage im Hasselbusch schon deutlich weiter fortgeschritten ist als im Duvenstedter Brook, so liegt die Ursache für die Inzuchtdepressionen in beiden Populationen doch in ihrer Verinselung und den geringen Austausch mit anderen Rotwildpopulationen. Die Ausgangssituation im Duvenstedter Brook stellt sich dabei jedoch gänzlich anders dar als im Hasselbusch und dem Rest des Landes. Die Population im Brook wurde nämlich vor etwa 70 Jahren, durch die Auflösung eines Jagdgatters begründet, in dem zuvor Tiere ungarischer, polnischer und österreichischer Herkunft gehalten wurden. Der genetische Austausch mit den anderen Rotwildvorkommen, wäre unter diesen Umständen ideal. Auch wenn vereinzelte Hirsche tatsächlich den Weg in die Segeberger Heide geschafft haben, so zieht es die meisten von ihnen leider gen Osten, wo ihre Reise dann an der A1 endet.

Es ist offensichtlich, dass die Lebensraumzerschneidung das Rotwild in Schleswig-Holstein in seinem Fortbestand gefährdet. Da stellt sich natürlich die Frage, welche Rolle die Grünbrücken in dieser Gemengelage spielen. Immerhin haben wir ja mittlerweile sechs Stück davon im Land, die nicht zuletzt auf Initiative der Rotwildhegeringe gebaut wurden.

Allgemein lässt sich sagen, dass Grünbrücken sehr effektive Instrumente bei der Wiedervernetzung von Rotwildpopulationen sind. Wenn hier im Folgenden also Schwachpunkte aufgezeigt werden und Kritik geäußert wird, dann geht es dabei nicht um die Grünbrücken an sich, diese sind gut dimensioniert und gestaltet. Wir brauchen sogar noch mehr von ihnen, aber auch weitere Querungshilfen in Form von Unterführungen und elektronischen Wildwarnanlagen. Ferner sollte beim Neu- und Ausbau von Straßen und Bahnlinien, auch in Erwägung gezogen werden, diese an wichtigen Fernwechseln abzusenken und ähnlich wie an der A7 bei Stellingen, mit einem Deckel zu versehen. Dies würde den Raumwiderstand für das Wild deutlich reduzieren, so dass es den Querungspunkt weitestgehend ungestört überwinden könnte.

Selbst die besten Querungshilfen sind jedoch nur so gut wie ihr Standort und ihre Hinterlandanbindung, sprich ihre Erreichbarkeit. In unser stark fragmentierten Landschaft, ist dass das grundlegende Problem. Deshalb ist es ganz entscheidend, dass das Hinterland von Querungshilfen und die Wanderkorridore auf ganzer Länge geschützt und nicht weiter verbaut werden.

Deformierter Rothirschschädel (H.-A. Hewicker)

Dabei dürfen wir keine Zeit verlieren. Wir befinden uns nämlich in einem Rennen gegen die Zeit oder besser gesagt, in einem Rennen gegen die nicht enden wollende Lebensraumzerschneidung. Es reichen nämlich schon wenige schlecht geplante kleine Bauprojekte, die Anlage von Solar- und Windparks sowie der Ausbau von Bahnlinien und Bundesstraßen aus, um eine Querungshilfe für das Rotwild faktisch unerreichbar zu machen und einen Fernwechsel zu verschließen. Selbst die Anlage gezäunter Aufforstungen und Knickanpflanzungen kann hier großen Schaden anrichten. Dieses Risiko betrifft alle Arten von Querungshilfen. Von den sechs Grünbrücken im Land sind die beiden bei Brokenlande und Bad Bramstedt jedoch ganz besonders davon betroffen.

Die Standortwahl für die Grünbrücke in Brokenlande war ein besonders spezieller Fall. MEISSNER et al. wiesen bereits 2005 bei der Standortplanung darauf hin, dass die „Möglichkeiten für eine sinnvolle Platzierung der Grünbrücke […] durch die beiden Raststätten, den Ort Brokenlande und den Gebäudekomplex des Pony-Parks im Königsmoor eingeschränkt“ sind. Da es sich jedoch um die einzig verbliebene Querungsoption für die Verbindung der in Aukrug, Barlohe, Iloo, Schierenwald und weiter nördlich gelegenen Vorkommen, mit dem in der Segeberger Heide und den weiter südlich gelegenen Vorkommen handelt, hat man sich seinerzeit dazu entschieden diese Option zu nutzen. Es gab halt nichts Besseres. Umso wichtiger war es da, die letzte sich bietende Option zu sichern. Richtig so!  Leider hat man zwischenzeitlich jedoch den LKW-Parkplatz westlich der A7, bis auf wenige Meter an die Grünbrücke heran erweitert, so dass dort nun überwiegend nachts LKW ein- und ausfahren, LKW-Fahrer rauchen, kochen und ihre Wäsche trocknen. Nicht gerade optimale Bedingungen für eine Wildart, der man aus gutem Grund nachsagt, dass sie äußerst störungsempfindlich ist. Generell kann sich Rotwild tatsächlich an gewisse „berechenbare“ Störungen gewöhnen, ob das an dieser Brücke, die sich ja außerhalb des Kernlebensraums befindet, jedoch geschehen wird, bleibt abzuwarten.

In diesem Zusammenhang soll hier auch erwähnt werden, dass sich Rotwild in seinen Lebensräumen im Laufe der Zeit durchaus an Windkraftanlagen gewöhnen kann, da diese ortsfest sind und die sich bewegenden Rotorblätter, Schlagschatten und etwaige Geräusche stets von den gleichen Stellen ausgehen. Diese Gewöhnung ist aber ortsspezifisch! Auf und in der Nähe von Fernwechseln sind Windkraftanlagen daher besonders kritisch zu sehen. Die Fernwechsel werden ja nur temporär genutzt, so dass hier eben keine Gewöhnung einsetzen kann. Das Risiko ist folglich groß, dass die Tiere, die ja ohnehin gestresst sind, durch die Anlagen verschreckt und so an ihrem Weiterzug gehindert werden.

Rothirsch mit verkürztem Unterkiefer (H.-A. Hewicker)

Aber kommen wir zurück zur Brokenlander Brücke. In der Nähe der Brücke finden wir auf der westlichen Seite bereits, die soeben beschriebenen Windkraftanlagen. Aber auch das östliche Hinterland hat leider seine Tücken. Im Norden ist das Hinterland nämlich durch Neumünster und im Osten durch Boostedt und das dortige Munitionsdepot versperrt. Zu allem Überdruss liegt der Ort Großenaspe, südlich der Brücke, auch noch sehr ungünstig zwischen dem Depot und der A7. Insgesamt gibt es dort nur noch maximal fünf sehr schmale Korridore, die für das Rotwild passierbar sind. Aufgrund teilweise erheblicher Engpässe, zwischen Siedlungen und Gehöften, stellen vier von ihnen das Sicherheitsempfinden des Rotwildes jedoch auf eine harte Probe. Bei der gegebenen Situation reichen dort schon wenige schlecht geplante Maßnahmen und die Brücke ist faktisch für Rotwild nicht mehr erreichbar. Besonders stark angenommen wird die Brücke, die ja so dringend für den genetischen Austausch zwischen Nord und Süd benötigt wird, ohnehin noch nicht, aber das wird sicherlich noch kommen. Dafür ist es aber äußerst wichtig, dass die engen Korridore geschützt werden und dass niemand auf die Idee kommt, ausgerechnet in diese schmalen Streifen einen Solarpark, eine Windkraftanlage oder eine gezäunte Aufforstung zu setzen.

Das Umfeld der Brücke in Bad Bramstedt schaut da schon etwas besser aus. Zumindest, wenn man nicht zu sehr auf die Hinterlandanbindung achtet oder gar die Pläne für die Verlängerung der A20 berücksichtigt. Die Brücke, die die letzte Verbindung zwischen der Segeberger Heide und dem Hasselbusch ist, ist süd- und nord-westlich der A7 nämlich so sehr durch Ortschaften verbaut, dass sich lediglich zwischen Bad Bramstedt und Lentföhrden ein Korridor von knapp 1,7 km Länge bietet, auf dem das Wild über die B4 Richtung Hasselbusch ziehen kann. Die geplante Verlängerung der A20 soll genau durch diesen Korridor geführt werden. Wenn die A20 wie geplant gebaut wird, so wird sie die direkte Verbindung der Segeberger Heide mit dem Hasselbusch verschließen. Ein Austausch für die Population aus dem Hasselbusch, ist dann nur noch, über die bei Mönkloh geplante Grünbrücke, mit den Populationen in Aukrug, Barlohe, Iloo und Schierenwald möglich.

Östliche Hinterlandanbindung der Grünbrücke bei Brokenlande (Frank Zabel)

Die Brücke bei Bad Bramstedt hätte damit zumindest ihren ursprünglichen Zweck verfehlt. Schon vor dem Bau der Grünbrücke hat sich westlich der A7, nördlich der B206 jedoch eine kleine Trittsteinpopulation etabliert. Dieser Umstand lässt zumindest hoffen, dass es hier noch einen, wenn auch durch einen Windpark stark beeinträchtigten Fernwechsel gibt, der die Vorkommen in Aukrug, Barlohe, Iloo, Schierenwald mit denen in der Segeberger Heide verbindet. Um diese Option aufrecht zu erhalten, sollte der Wechsel jedoch auf ganzer Länge geschützt und auf keinen Fall weiter verbaut werden. Da er westlich und östlich der A7 die stark befahrene B206 kreuzt, sollten dort unbedingt die schon seit Jahren geplanten elektronischen Wildwarnanlagen installiert werden, um diese Wildunfallschwerpunkte zu entschärfen.

Dummerweise ist die Querung der Achse Hamburg-Lübeck, aber von ganz wesentlicher Bedeutung für das Rotwild im Rest des Landes und sogar für das in Dänemark. Die Populationen in Lauenburg und Mecklenburg zeichnen sich nämlich von allen hier behandelten Populationen, durch das höchste Maß an genetischer Variabilität aus. Die Achse Hamburg-Lübeck muss deshalb unbedingt ihre Sperrwirkung verlieren und wieder für das Rotwild passierbar gemacht werden! Gerade weil die Optionen für eine solche Querung bereits sehr eingeschränkt sind, müssen die wenigen die es noch gibt, schnellstens gesichert werden. Dies betrifft die Brückenstandorte ebenso wie deren Umfeld und die Wanderkorridore. Letztere müssen auf ganzer Länge gesichert werden. Eine dieser Optionen verläuft zum Beispiel auf Höhe Rolfshagen über A21, A1 und die Bahnlinie Hamburg-Lübeck. Dieser Vorschlag entlang der Wanderachse waldgebundener Großsäuger wurde bereits 2010 von LJV und LNV erarbeitet. Der Standort ist derzeit noch recht gut aus der Segeberger Heide und dem Duvenstedter Brook zu erreichen und verspricht einen Austausch mit den Vorkommen in Lauenburgund Mecklenburg.

Hinterlandanbindung der Grünbrücke bei Bad Bramstedt (Frank Zabel)

Wenn jedoch noch einmal 12 Jahre ins Land gehen, dann wird wohl aber auch diese Querungsoption verbaut sein. Die hier dargestellte südliche Querung der Achse Hamburg-Lübeck wäre zwar nur für das Duvenstedter Vorkommen ideal, sie kommt dafür aber dem häufigsten Wanderverhalten der Duvenstedter Hirsche entgegen, was eine zügige Annahme der Querung verspricht. Beide Routen sind noch nicht detailliert bewertet worden, in der jetzigen Lage muss das vorrangige Ziel aber auch sein, Optionen zu sichern. Sonst stehen wir nämlich ganz schnell ohne da. Dieser Fall darf nicht eintreten, denn Fakt ist, dass das Rotwild im Land auf lange Sicht nur gesund erhalten werden kann, wenn sich die Teilpopulationen wieder frei untereinander austauschen können und wenn Hirsche aus Mecklenburg wieder bis nach Dänemark und zurück wandern können.

Als Anwalt des Wildes wird es Zeit, dass wir endlich unsere Stimme erheben und uns für eben diese Wiedervernetzung einsetzen. Die Prioritäten sind dabei klar: Öffnung der Achse Hamburg-Lübeck, Schutz neuralgischer Punkte im Hinterland der Grünbrücken, Schutz noch unverbauter und Wiederherstellung bereits verbauter Fernwechsel sowie Erstellung eines rechtsverbindlichen Wildwegeplans.

Wenn wir das nicht vermögen, dann wird die Trennung unser Rotwildpopulationen auf lange Zeit zementiert. Auch wenn sich das bei den derzeitigen Beständen vielleicht noch keiner vorstellen kann, aber die Tage vitaler Rotwildbestände, die nur so vor Kraft und Eleganz strotzen, die wären damit, zumindest im Zentrum des Landes gezählt.

Die gute Nachricht ist, dass die kritischen Punkte im direkten Hinterland der Brücken und auf den Fernwechseln, dank digitaler Landkarten ruck-zuck identifiziert werden können. Es wurde aber auch schon viel erarbeitet und so liegt zum Beispiel der Bericht zu „Lebensraumsituation, Lebensraumverbund und Management“ des Rotwildes von Meißner, et al. (2009) seit 13 Jahren vor.

Potenzielle Querungen der Achse Hamburg-Lübeck sowie in der Nähe befindliche Rotwildpopulationen (Frank Zabel)

Die Wiedervernetzung der Rotwildlebensräume können wir als Jäger jedoch leider nicht allein stemmen, dafür brauchen wir die Unterstützung aus der nichtjagenden Bevölkerung, insbesondere aber aus der Politik. Damit sich dort etwas bewegt, müssen wir unseren Mandatsträgern, ob sie nun Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordneter, Mitglied des Landtags oder Mitglied des Bundestages sind, wissen lassen, dass wir von ihnen erwarten, dass sie sich für dieses Thema engagieren. Das geht am besten im persönlichen Gespräch, aber auch ein Brief wirkt mitunter Wunder. Bei Interesse können Sie sich gerne einen Musterbrief von unser Internetseite runterladen.

Neben der Sicherung der Fernwechsel ist ein ganz entscheidender Faktor, dass wir außerhalb der Kernlebensräume ziehende Hirsche vorerst möglichst schonen. Die besten Fernwechsel nützen nämlich nichts, wenn die wenigen ziehenden Stücke auf ihrer Wanderschaft erlegt werden. Hier sind die Reviere in den Kernlebensräumen auf die Unterstützung derjenigen in den Wanderkorridoren angewiesen, das geht nur miteinander.

Auch wenn es derzeit wahrlich nicht gut für das Rotwild in Schleswig-Holstein aussieht, so bin ich mir sicher, dass wir das Ruder rumreißen werden. Schließlich standen die Schleswig-Holsteinischen Jäger schon einmal ganz vorne, als es um die Rettung des Rotwildes ging. Nicht ohne Grund wurde hier 1922, mit dem Rotwildring Barlohe, der erste und damit auch älteste Rotwildring Deutschlands gegründet. Wenn wir den Geist, der damals zur Rettung des Rotwildes geführt hat, heute wieder erwecken, dann werden wir unser Rotwild auch vor den Gefahren des 21. Jahrhunderts schützen.

In diesem Sinne! Weidmannsheil und herzlichen Glückwunsch zum einhundertjährigen Bestehen nach Barlohe!

Frank Zabel, Wildbiologe (M. Sc.)

Haben auch Sie auffällige Deformationen oder sonstige Auffälligkeiten bei Hirschartigen beobachtet, so informieren Sie bitte den Verfasser über die E-Mail-Adresse f.zabel@ljv-sh.de, damit wir diese Erkenntnisse in unser Lagebild integrieren und etwaige Muster hinter vermeintlichen Einzelfällen entdecken können. Gleiches gilt für die Lage der dargestellten Fernwechsel, bei diesen handelt es sich i.d.R. um mögliche Verläufe, die sich aus dem Raumwiderstand ergeben. Informationen über fehlende oder vermeintlich falsch eingezeichnete Fernwechsel können sie gerne zusammen mit einer Karte an den Verfasser senden.

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Niederwild Initiative Schleswig-Holstein: Landwirte zum Anbau von „Bunter Biomasse“ gesucht

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. ist einer der Kofinanzierer im Kooperationsprojekt „Bunte Biomasse“. Ab sofort werden nun Landwirte in Schleswig-Holstein gesucht, die bereit sind, einen kleinen Teil ihrer Maisanbaufläche durch mehrjährige Wildpflanzenkulturen zu ersetzen. Die Betriebe erhalten über das Projekt einen Ausgleich für Deckungsbeitragsverluste und werden kostenlos beim Anbau der Bestände und der Ernte des Aufwuchses beraten. Ein deutliches Plus an Biologischer Vielfalt und einen bedeutenden Imagegewinn für die Landwirtschaft bietet das Projekt zum Nulltarif. Mehr auf www.Bunte-Biomasse.de

Energie aus Wildpflanzen ist eine produktionsintegrierte Maßnahme und kombiniert Arten-, Gewässer-, Bodenschutz und die Förderung der Artenvielfalt miteinander. Die Vorteile von mehrjährigen Wildpflanzenkulturen sind vielfältig. Die Wildpflanzen sind für fünf Jahre ausgelegt und können an unterschiedlichsten Standorten angebaut werden. Natternkopf, Fenchel, Malve und Co. senken zudem die Produktionskosten durch geringeren Arbeitsaufwand, senken die Bodenverdichtung, bieten ganzjährige Begrünung und schaffen zusätzlichen Lebensraum für Wildtiere und Insekten. Die Verminderung des Wildschadensrisikos ist ebenso ein positiver Effekt. Die mehrmonatige Blühphase schafft zudem Akzeptanz in der Bevölkerung.

Durch das Projekt sollen kleinstrukturierte und vielfältige Flächen in der Agrarlandschaft entstehen, die Hotspots der Biodiversität bilden. Durch seine Mehrjährigkeit bietet Bunte Biomasse vielen Bodenbrütern und Insekten im Frühjahr Nistmöglichkeiten und bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr ein vielfältiges Blütenangebot. Gleichzeitig produzieren die Wildpflanzenmischungen ordentlich Biomasse! Einige Betriebe konnten 2019 trotz schwieriger Bedingungen über 40 Tonnen Frischmasse ernten. Nach der Ernte bilden die Kulturen aus bis zu 25 verschiedenen Wildpflanzenarten einen Bewuchs, der für Erosionsschutz im Winter und Nahrungs- und Deckungshabitat für Wintergäste und Niederwild sorgt. Das hohe Potential der mehrjährigen Bestände, den Stickstoffaustrag ins Grundwasser zu vermindern, macht das Anbausystem nicht nur in Wasserschutzgebieten interessant.

Wir suchen Sie! Sie haben Fragen zum Projekt oder möchten sich einbringen?

Als Ansprechpartner steht Ihnen Christian Kemnade zur Verfügung (c.kemnade@DeutscheWildtierStiftung.de / 040 9707869-43)

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Ergebnisse des ASP-Monitorings veröffentlicht

Aufgrund des Näherrückens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurde die Jägerschaft Schleswig-Holsteins bereits im vergangenen Jahr gebeten, das ASP-Monitoring an erlegten Wildschweinen zu intensivieren und alles verendet aufgefundene Fall- und Unfallwild sowie krank erlegte Stücke auf ASP untersuchen zu lassen.

Zur Information der Jägerschaft und zur Transparenz des ASP-Monitorings in Schleswig-Holstein werden ab sofort die Untersuchungsergebnisse des ASP-Monitorings veröffentlicht. Jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag Nachmittag wird dafür eine aktuelle Gesamtliste der negativen ASP-Untersuchungsbefunde auf der Homepage des Landeslabors eingestellt. Die Ergebnisliste ist anonymisiert und wird nach Kreisen und kreisfreien Städten, der Wildmarke, der Labornummer sowie dem Entnahmedatum der Probe sortiert. In dieser Liste werden grundsätzlich nur negative Untersuchungsergebnisse veröffentlicht. Die Ergebnisse bleiben jeweils für 14 Tage auf der Liste stehen.

Damit Sie Ihre Ergebnisse in der Liste wiederfinden, ist die Angabe der Wildmarke in der Suchmaske erforderlich. Bei Fragen zu den Proben oder Untersuchungsergebnissen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt.

Unter folgendem Link finden Sie die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse auf der Homepage des Landeslabors:

https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset?tags=ASP&tags=+Monitoring&tags=+PCR

Sie können auch folgenden Pfad nutzen: Landeslabor Schleswig-Holstein – schleswig-holstein.de >> Service >> ASP-Ergebnisse Schwarzwild-Monitoring  >>  ASP-Ergebnisse Schwarzwild-Monitoring im Transparenzportal Schleswig-Holstein

Zur Sicherstellung der Probenhygiene beim Probentransport und zur Minimierung des Risikos einer Seuchenverschleppung müssen die Proben in auslaufsicheren, sauberen Verpackungen, z. B. in sicher verschlossenen Beuteln über die Kreise und kreisfreien Städte an das Landeslabor eingesendet werden.

Die Probenbegleitscheine sollten nicht in direkten Kontakt mit den Proben gelangen.

Zur Stärkung der ASP-Früherkennung und Intensivierung des Schwarzwild-Monitorings in Schleswig-Holstein:

Mit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern im November 2021 ist die Tierseuche ein großes Stück an Schleswig-Holstein herangerückt. Die ASP wurde erstmals am 15.11.2021 bei Hausschweinen im Landkreis Rostock sowie am 24.11.2021 bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim bestätigt. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde am 11.02.2022 bereits der elfte ASP-Fall bei einem verendet aufgefundenen Frischling im gefährdeten Gebiet in den Ruhner Bergen nachgewiesen.

Zur Früherkennung der ASP ist im Kreis Herzogtum Lauenburg, das an den von der ASP betroffenen Landkreis Ludwigslust-Parchim angrenzt, am 31.01.2022 eine Allgemeinverfügung zur Untersuchung allen erlegten Schwarzwild sowie von Fall- und Unfallwild erlassen worden.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest für Jägerinnen und Jäger finden Sie auf der Homepage des MELUND unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/ASP/Informationen_Jaeger.html

Quelle: MELUND

 

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Jagdliches Schießen: Termine 2022

Folgende Schießtermine sind für das Jahr 2022 geplant:

 

07. Mai 2022 – 1.Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft 2022, Westre

20.-21. Mai 2022 – Landesparcoursschießen Mannschaften, Heide

16.-18. Juni 2022 – Groß-Gold-Schießen Nord, Liebenau

18. Juni 2022 – Landesmeisterschaft Junioren, Heede

24.-25. Juni 2022 – Landesmeisterschaft Aller Klassen, Hasenmoor

01.-03. Juli 2022 – Europameisterschaft, TAV Piancardato, Italien

09. Juli 2022 – 2.Qualifikatonsscheßen zur Bundesmeisterschaft 2022, Kasseedorf

06.-10. September 2022 – Bundesmeisterschaften 2022, Buke

22.-24. September 2022 – Landesparcoursschießen Flinte, Hasenmoor

01. Oktober 2022 – uJ/Jungjäger-Schießen, Alt Bennebek

 

Die Ausschreibungen starten demnächst.

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Startschuss für neues Wiesenvogel-Schutzprojekt auf Eiderstedt

Hoch sollen sie fliegen und viele sollen es wieder werden. Das neue Kooperations-Projekt der Stiftung Eiderstedter Natur und der Eiderstedter Jägerschaft arbeitet in den kommenden vier Jahren daran, den Schutz für Wiesenvögel und Bodenbrüter noch einmal zu verstärken. Ein Pilotprojekt für Schleswig-Holstein. Denn: das hat es so hier bei uns im Land noch nicht gegeben.

Das neue Projekt will jetzt mit einem maßgeschneiderten Vorhaben die Feinde der bedrohten Vögel ausbremsen.

„Hand in Hand für den Artenschutz“, lautet das Motto des vom Land Schleswig-Holstein mit rund 600.000 Euro geförderten Gemeinschaftsprojekts. Erklärtes, ambitioniertes Ziel ist es, durch ausgefeilte Maßnahmen des Jagd- und Naturschutzes, die Lebens-, Brut-, und Überlebensbedingungen von Uferschnepfe, Kiebitz, Austernfischer und Rotschenkel– allesamt selten gewordene Arten hier bei uns im nördlichsten Bundesland – zu optimieren. Denn: trotz der vielen Verbesserungen der Lebensräume dieser Watvögel bleiben die Bruterfolge seit Jahren aus oder sinken drastisch. Zwar haben sich Uferschnepfe & Co. in den vergangenen Jahren immer wieder zur Familiengründung auf Eiderstedt niedergelassen. Aber ihre Fressfeinde, wie zum Beispiel Fuchs, Steinmarder, Marderhund und auch andere Beutegreifer aus der Luft, haben ihre Nester oft schon vor dem Küken-Schlupf leer geräubert. Oder die Kleinen haben es zwar aus dem Ei, aber nicht mehr in die Luft geschafft.

Das neue Projekt „Artenschutzmaßnahmen zum Wiesenvogel- und Bodenbrüterschutz auf Eiderstedt“ will jetzt mit einem maßgeschneiderten Vorhaben die Feinde der bedrohten Vögel ausbremsen. Konkret soll die Vorgehensweise so aussehen: In einem ersten Schritt werden die noch vorhandenen Besätze der Wiesenvögel und Bodenbrüter erfasst, dann werden in einem zweiten Schritt Fallen für Fuchs, Steinmarder oder Marderhund aufgestellt und künstliche Fuchsbaue installiert, um vor allem Fuchs und Marderhund gezielter bejagen zu können.

Gleichzeitig wird abgewogen, ob sogenannte Störkulissen wie Schilf, Büsche und Bäume entfernt werden sollten, da sie Fuchs und Steinmarder Versteckmöglichkeiten und Beutegreifern wie Turmfalke oder Bussard einen komfortablen Beute-Ausguck bieten. Ziel ist es, die Population der Bodenbeutegreifer auf einem für die Brut der Wiesenvögel erträglichen Niveau zu halten. Insgesamt sind 264 ehrenamtliche Jäger mit im Projekt dabei. Während der vierjährigen Laufzeit – bis zum Jahr 2026 – werden die Brut- und Aufzuchterfolge engmaschig erhoben, von Seiten der Jäger werden die Strecken ermittelt. Auch werden die Bauten der Beutegreifer kartiert und die Zahl der Nachkommen (Geheckgrößen) dokumentiert. Gerade bei der invasiven Art der Marderhunde sind Geheckgrößen von zwölf und mehr keine Seltenheit, was zusammen mit dem Fehlen jedes Feindes eine explosionsartige Ausbreitung auf Eiderstedt ermöglicht.

Hier geht es zum Ptresseportal

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Frank Zabel, Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek, Tel. 04347/9087-29
E-Mail: f.zabel@ljv-sh.de
Jana Schmidt, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Eschenbrook 4, 24113 Molfsee, Tel.: 0431/210 90 206
E-Mail: jana.schmidt@stiftungsland.de

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Niederwild Initiative Schleswig-Holstein: Landesjagdverband fördert Kauf von Wildackermischung

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. den Kauf von Wildackermischungen. Pro Jagdbezirk kann im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ jeweils ein Antrag mit einer Förderung für max. 50 kg Saatgut gestellt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV SH) fördert den Kauf von Wildackermischung durch seine Mitglieder. Die Förderung findet im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ statt, die vom LJV SH und dem „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ durchgeführt wird. Die Förderung beläuft sich auf 80 % des Kaufpreises bei max. 50 kg geförderter Wildackermischung der Sorte „Niederwild Initiative LJV SH“. Das Saatgut muss über die Saaten-Union bezogen werden. Die Abgabe erfolgt ausschließlich in Gebinden zu je 12,5 kg bis max. 50 kg. Der Förderzeitraum beginnt am 01. Februar 2022 und endet am 01. Mai 2022.

Um die Situation des Niederwildes und anderer Arten zu verbessern, bedarf es der Durchführung von biotopverbessernden Maßnahmen als Reaktion auf intensive landwirtschaftliche Nutzung. Hinsichtlich extremen Wetterereignissen und Wetterunbilden dienen Brachflächen und Blühstreifen als Rückzugsmöglichkeiten, die Schutz bieten. Damit all diese Maßnahmen erfolgreich sind, muss ein umfassendes Prädatorenmanagement gewährleistet werden. Mit der Bejagung von invasiven Arten wie dem Waschbär oder dem Marderhund sowie heimischen Raubsäugern wie dem Fuchs hilft die Fangjagd dem Niederwild und gefährdeten Bodenbrütern wie der Feldlerche, dem Kiebitz oder dem Braunkehlchen.

Gefördert wird deshalb die Wildackermischung der Sorte „Niederwild Initiative LJV SH“, die speziell vom „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ entwickelt und im Hegelehrrevier getestet wurde.

Der Förderungszeitraum beginnt ab 01. Februar 2022 und endet am 01. Mai 2022.

So stellen Sie den Antrag richtig: Bestellen Sie die gewünschte Menge Wildackermischung (max. 50 kg) bei der Saaten-Union. Nach Abschluss der Zahlung reichen Sie die Rechnung sowie den vollständigen Antrag in der Geschäftsstelle ein. Nach Bewilligung erhalten Sie 80% des Kaufpreises vom Landesjagdverband. Weitere Details finden Sie im Antrag.

Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des LJV SH zu richten
( ☎ 04347/9087-0, ✉ info@ljv-sh.de, Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek).

Wir wünschen viel Erfolg bei der Niederwildhege!

Bestellbogen Wildackermischung
Antrag auf Förderung von Wildackermischung
Anbauempfehlung des AK Niederwild

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Brauchbare Jagdhunde – Jetzt Prüfungstermine online buchen!

Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben. Ob bei Stöberjagden, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit „Beruf“. Der Landesjagdverband, die Kreisjägerschaften, Hegeringe und die Zucht- und Prüfverbände leisten Unterstützung bei der Ausbildung von brauchbaren Jagdhunden und bieten die „Brauchbarkeitsprüfungen“ für Jagdgebrauchshundehunde an. Alle Termine für die Prüfungen nach der Brauchbarkeitsprüfungsordnung Schleswig-Holstein und die Möglichkeit der Onlineanmeldung gibt es gebündelt unter www.bpo-sh.de

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Jagdhundeausbildung: Hundeführerlehrgänge 2022

Im Mai und Juni bieten wir drei verschiedene Praxisseminare zur Hundearbeit mit Berufsausbilderin Lisa Meyer im Hegelehrrevier Grönwohld des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. an.

Die Termine sind als eintägige Seminare konzipiert, in denen unter praktischer Anleitung die Vorbereitung für die Herbstzuchtprüfungen und Brauchbarkeitsprüfungen erarbeitet und vorgestellt werden. Die Kurse zeichnen sich durch einen sehr hohen Praxisanteil mit individuellen Übungen für die einzelnen Gespanne aus.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter den untenstehenden Links:

Intensivkurs für Hundeführer am 14. Mai
Grundlagen der Schweißarbeit am 15. Mai
Hundeführerlehrgang am 11. Juni

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Landesweite Fischotterkartierung 2022

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. hat die Durchführung der landesweiten Fischotterkartierung übernommen, die alle fünf Jahre stattfindet. Die Kartierung soll Auskunft darüber geben, wo der Fischotter in Schleswig-Holstein überall verbreitet ist.

Hierzu werden in ganz Schleswig-Holstein an 650 Kartierpunkten nach Otterspuren gesucht. Die Kartierarbeit wird von insgesamt 90 geschulten Ehrenamtlichen durchgeführt. Die Spurensuche soll in der vegetationsarmen Zeit bis Ende März 2022 abgeschlossen sein. Die Informationen werden in einem dafür vorgesehenen Meldebogen vor Ort festgehalten.

Falls Sie in Ihrem Revier auf ehrenamtliche Kartierer treffen sollten, möchten wir Sie bitten die Kartierung zu unterstützen. Vielen Dank!

Bei Fragen können Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin Frau Nowok wenden: c.nowok@wtk-sh.de

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Minister Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) beschließt Gebührenerhöhung um fast 60% – Der LJV lehnt diesen Griff in die Taschen der nächsten Jägergeneration strikt ab

Den im Sommer 2021 vorgelegten Entwurf zur Änderung der Landesverwaltungsgebührenordnung hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein mit Stellungnahme vom 17. August 2021 massiv abgelehnt.

Sollten doch die Verwaltungsgebühren in einzelnen Bereichen, die die Jagd betreffen, massiv angehoben werden. Bspw. wurde vorgeschlagen, die Prüfungsgebühren der staatlichen Jungjägerprüfung um fast 60% zu erhöhen. Begründet wurden diese massiven Erhöhungen mit einem gestiegenen Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Abfrage.

Trotz massiver Einsprüche hat Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) diese Erhöhung nun im Alleingang ohne Beteiligung der Regierungspartner per Verordnung (Ministerhandeln) beschlossen. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein vom 16.12.2021 (Seite 1412), sind diese massiven Erhöhungen nun in Kraft.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein verurteilt diese Entscheidung aufs Schärfste und fordert den Minister, der u.a. auch für das Thema Digitalisierung zuständig ist, dazu auf, statt die Gebühren dermaßen anzuheben, vor allem die Themen der Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ernsthaft anzugehen. So ist der angeführte gesteigerte Zeitaufwand vor allem auf die nicht ausreichende Digitalisierung der Behörden zurückzuführen. Bspw. können Abläufe wie die Anträge für die Zulassung zur Jägerprüfung immer noch nicht online gestellt werden. Dies ist nur ein Beispiel von vielen, bei denen immer noch Stift, Formular und Aktenordner Vorzug vor strukturierten digitalen Abläufen haben. Dies zu ändern, sollte zukünftig oberste Priorität haben. Mit Hilfe der Digitalisierung ließen sich Prozesse in Zukunft leichter darstellen und der Verwaltungsaufwand und die damit entstehenden Kosten können sogar gesenkt werden.

 

Stellungnahme des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. zur geplanten Änderung Verwaltungsgebührenverordnung in Jagd-, Forst- und Naturschutzangelegenheiten (17.08.2021)

Entwurf einer Verordnung zur Änderung Verwaltungsgebührenverordnung in Jagd-, Forst- und Naturschutzangelegenheiten (09.06.2021)

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung – VerwGebVO)

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Landeslabor Schleswig-Holstein: Veterinärmedizinerin Dr. Christine Bothmann ist neue Direktorin – Jahresbericht 2020 vorgestellt

Die Veterinärmedizinerin Dr. Christine Bothmann ist seit dieser Woche neue Direktorin des Landeslabors Schleswig-Holstein. Die vorherige Leiterin des Landeslabors, Katrin Lütjen, war zum 1. März 2021 als Abteilungsleiterin in das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) gewechselt. Seither war die Leitung des Landeslabors unbesetzt.

Frau Dr. Bothmann verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung als Leiterin der Abteilung Tiergesundheit und Tierschutz im niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Zuvor war sie rund 20 Jahre als Amtstierärztin in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen tätig. Darüber hinaus war sie lange Jahre Landesvorsitzende der Vereinigung der beamteten Tierärzte in Schleswig-Holstein.

„Ich freue mich, dass wir mit Frau Dr. Bothmann eine fachlich versierte Führungspersönlichkeit für die Leitung des Landeslabors gewinnen konnten. Sie ist eine absolute Fachfrau und kennt Land und Leute. Das Landeslabor sowie die Strukturen und Zuständigkeiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des amtlichen Veterinärwesens in Schleswig-Holstein sind Frau Dr. Bothmann bestens vertraut“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Zum Jahreswechsel hat das Landeslabor den Jahresbericht 2020 veröffentlicht. Er liefert Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, der Überwachung der Tiergesundheit sowie des Umweltmonitorings.

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Landeslabors im Jahr 2020 war das Management des Geflügelpest-Geschehens. Am 30. Oktober 2020 wurde in Schleswig-Holstein die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) nachgewiesen. Diesem auch derzeit aktuellen Thema ist ein umfassender Artikel im Jahresbericht gewidmet. Geflügelpestfälle bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein machten etwa 51 Prozent aller bundesweiten Geflügelpestfälle aus. Im Landeslabor wurde daraufhin ein Zweischichtbetrieb mit Wochenenddiensten und Rufbereitschaft eingeführt, um die Untersuchung eingelieferter Geflügelproben und die ständige Überwachung des Geschehens gewährleisten zu können. Dabei wurden im Zeitraum von Oktober 2020 bis Juni 2021 2.743 Proben von Wildvögeln und 2.255 Proben von Hausgeflügel untersucht.

In Kooperation mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurde ein erweitertes aktives Monitoring initiiert, in dessen Rahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) rund 1.500 Proben genommen wurden, welche anschließend zum einen im Landeslabor und zum anderen am FLI untersucht wurden.

Neben dem Geflügelpestgeschehen wird über weitere wichtige Thematiken berichtet – unter anderem den Eintrag von Benzotriazolen in schleswig-holsteinische Gewässer und die dafür notwendige Weiterentwicklung geeigneter Nachweismethoden. Das Landeslabor untersucht jährlich circa 600 Gewässerproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte, wobei zunehmend auch anthropogene Stoffe aus dem nicht landwirtschaftlichen Bereich in den analytischen Fokus rücken. Weiterhin werden vertiefte Einblicke in das sich stetig weiter entwickelnde „AuthentiSH“-Projekt zum Herkunfts- und Produktionsnachweis von Äpfeln gewährt. Diese und viele weitere Themen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die spannende Arbeit des Landeslabors informieren.

Der Jahresbericht 2020 ist verfügbar unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/lebensmittel/datengrundlage

Quelle: MELUND

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Jahresbericht 2021 zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz – veröffentlicht

Neben zahlreichen Informationen zum Schutz der biologischen Vielfalt enthält der Bericht auch wieder verschiedene Informationen zum Thema Jagd in Schleswig-Holstein – angefangen von der Wildrettung durch Wärmebildkameras bis hin zu den Jagdstatistiken.

Hinsichtlich der Jagdstrecken zeigten sich in diesem Jahr unter anderem eine weitere Zunahme der Schalenwildstrecken. Das Schalenwild bedarf weiterhin einer konsequenten Bejagung. Beim Niederwild ist im Jagdjahr 2020/2021 eine Interpretation der Strecken kaum möglich, da es hier bedingt durch den Einfluss der Corona-Pandemie und der Geflügelpest zu einem weitgehenden Verzicht auf Treibjagden kam, auf denen normalerweise der Großteil der Jagdstrecke beim Niederwild erzielt wird. Die Strecken bei Waschbär, Marderhund und Nutria – alles sogenannte invasive Arten – sind erneut kräftig gestiegen.

Hervorzuheben ist die höchste Schwarzwildstrecke seit Bestehen der Jagdaufzeichnungen in Schleswig-Holstein. Im Sinne der dringend gebotenen Prävention zur Afrikanischen Schweinepest muss der Bestand unbedingt weiter verringert werden. Dies ganz besonders aufgrund der Tatsache, dass die Afrikanische Schweinepest im November 2021 das Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern erreicht hat und sich weiter auszubreiten droht. „An dieser Stelle möchte ich daher allen Jägerinnen und Jägern im Land für ihr Engagement danken. Angesichts der vorrückenden Tierseuche sind aber auch weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Schwarzwilddichte im Land zu reduzieren, so dass das Infektionsrisiko gesenkt werden kann“, sagte Albrecht.

Jahresbericht 2021 zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz (PDF 19MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

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Steigern Sie mit für den guten Zweck!

Hilfe für die Menschen an der Ahr – Steigern Sie mit für den guten Zweck! Schleswig-Holsteins bekanntester Tier-Jagdmaler Rainer Schmidt-Arkebek & der Landesjagdverband Schleswig-Holstein versteigern gemeinsam mit Frankonia das Gemälde „Können wir sie retten?“ zugunsten der Initiative „Ahrkids & Friends“.

Die Initiative wurde vom Jagdblogger @hunting_rollo ins Leben gerufen und unterstützt den Bau von Spielplätzen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen. Der Erlös geht zu 100% in die Projekte der Initiative. Unterstützen Sie mit Ihrem Gebot die Errichtung von Spielplätzen, damit die Kinder in den betroffenen Regionen bald wieder einen kleinen Teil Normalität zurückerhalten.

Das Gemälde zeigt Rebhühner im Winter: Vor über 40 Jahren versank Norddeutschland unter unglaublichen Schneemassen. Nach der Schneekatastrophe ’78/79 brachen die Niederwildbesätze ein, was bis heute zu spüren ist, denn die Besätze haben sich bis heute nicht wieder erholt. Umso wichtiger ist das Engagement der Jägerschaft, die seitdem versucht, die Besätze zu stabilisieren und zu fördern. Das Gemälde „Können wir sie retten?“ ist Sinnbild für die Hoffnung & den Einsatz der Jägerschaft.

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