ASP: Kadaverfunde richtig dokumentieren

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 10. September vergangenen Jahres erstmals den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg bestätigt. Der stark verweste

Die Umgebung eines Fundes sollt großflächig fotgrafiert werden. (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Die Umgebung eines Fundes sollt großflächig fotgrafiert werden. (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Kadaver eines Wildschweins wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden. Die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern haben gezeigt, dass eine sprunghafte Ausbreitung der ASP vor allem durch das Einwirken des Menschen möglich ist. Umso wichtiger sind Monitoringmaßnahmen, um Funde von tot aufgefundenem Schwarzwild frühestmöglich zu melden und zu dokumentieren. Die Jagdverbände rufen deshalb alle Jägerinnen und Jäger, Landwirte, Forstleute und Erholungssuchende zu erhöhter Aufmerksamkeit auf: Wildschweinkadaver sollten in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) gemeldet werden, erreichen direkt das FLI und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt. Bei einer Meldung über die TFK-App kann Fotomaterial des Fundes direkt hochgeladen werden.

Wichtig ist im Falle eines Fundes die ausführliche Dokumentation des Fundortes. Der Fund lässt sich mittels Foto einfach und schnell dokumentieren. Wichtig sind hierbei folgende Aufnahmen: Fotografieren Sie die Umgebung um den jeweiligen Fundort großflächig. Dies ist vor allem wichtig, wenn sich bspw. ein großer Ameisenhaufen oder ein Fuchsbau in der näheren Umgebung befindet. Fotografieren Sie den Kadaver nach Möglichkeit aus mehreren Blickwinkeln. Machen Sie außerdem mehrere Bilder von Insekten am Kadaver. All diese Informationen helfen, die Liegezeit des Kadavers zu beurteilen. Wichtige Informationen wie wetterbedingte und jahreszeitliche Umwelteinflüsse, aber auch standortbedingte Informationen wie bspw. ein abgeerntetes Feld oder eine Suhle in einer Dickung, liefern unter Umständen Informationen zu Liegezeit oder zur Ursache eines möglichen Seucheneintrags.

Ein Kadaver sollte in jedem Fall gesichert werden. Das weitere Vorgehen sollte bei einem Fund mit dem Veterinäramt abgestimmt werden: Das ASP-Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens über 100 Tage – das Verbreitungsrisiko ist entsprechend groß. Ein Transport ist nur in dichten Spezialbehältern sicher. Kleidung, Schuhe und weitere Gegenstände sollten nach Kontakt mit verdächtigen Kadavern desinfiziert werden.

(Quelle: 2020 Zersetzungsstadien bei Wildschweinkadavern – und wie die Liegezeit geschätzt werden kann. ATD, 27, 2,85-94)

Detailaufnahmen von Insekten sind wichtig, um die Liegezeit zu bestimmen (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Detailaufnahmen von Insekten sind wichtig, um die Liegezeit zu bestimmen (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Verwesungsstatus des Kadavers kann mit Bildern besser nachvollzogen werden (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Verwesungsstatus des Kadavers kann mit Bildern besser nachvollzogen werden (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Kadaver sollte aus mehreren Blickwinkeln fotografiert werden. (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Kadaver sollte aus mehreren Blickwinkeln fotografiert werden. (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Einfluss von Insekten und bspw. Aasfressern lassen wichtige Rückschlüsse zu (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

Der Einfluss von Insekten und bspw. Aasfressern lassen wichtige Rückschlüsse zu (Carolina Probst, Friedrich-Loeffler-Institut)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Absage: Fortbildungsseminar für Jagd- und Parforcehornbläser/innen im Februar 2022

Liebe Freunde der Jagdmusik,

in Absprache mit dem Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg müssen wir leider das Fortbildungsseminar für Jagd- und Parforcehornbläser/innen im Februar 2022 absagen.

Die neuesten Erkentnisse der Pandemie zwingen uns leider dazu. Wir bedauern es sehr, diese Entscheidung treffen zu müssen, glauben aber hiermit der Verantwortung, die wir in der heutigen Situation allen Beteiligten gegenüber haben, gerecht geworden zu sein.

Wir hoffen auf euer Verständnis.

Wir wünschen euch eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen, Waidmannsheil und Hörnerklang

Mandi-Rose Wargenau-Hahn,

Lndesobfrau für das Jagdhornblasen

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ASP erstmals bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern

Nahe der Autobahn 24 ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten. Der Fundort im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist 160 Kilometer entfernt vom nächsten Ausbruch. DJV fordert mehr Biosicherheit an Transitrouten und in Schweinemastbetrieben.

Gestern haben Behörden einen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Es ist damit das dritte Bundesland, in dem das Virus nachgewiesen wurde. Den verendeten Frischling haben Jäger in den Ruhner Bergen nahe der Autobahn 24 gefunden. Wie das Virus dorthin gelangt ist, können die zuständigen Behörden derzeit noch nicht sagen. Der nächste bekannte Ausbruch bei Wildschweinen ist 160 Kilometer entfernt. Nach Ansicht des Deutschen Jagdverbands (DJV) deutet vieles darauf hin, dass Menschen die Tierseuche eingeschleppt haben. Dies gilt auch für den ASP-Ausbruch vor zehn Tagen in einer abgeschotteten Schweinemastanlage in Mecklenburg-Vorpommern. Der DJV fordert, dass die Biosicherheit ernster genommen und strenger kontrolliert wird.

Lebensmittelreste aus Schweinefleisch beispielsweise können das hochinfektiöse ASP-Virus enthalten und weitere Tiere anstecken. Rastanlagen an Transitstrecken sollten deshalb gezäunt, Mülltonnen grundsätzlich verschlossen sein. Zudem sollten landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung verstärkt auf Hygiene achten. Das Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens oder an der Kleidung über 100 Tage.

Deutschlandweit gibt es bereits mehr als 2.800 nachgewiesene ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen – Tendenz steigend. Gemeinsam mit dem Deutschem Bauernverband und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer fordert der DJV ein konsequenteres Vorgehen gegen die Seuche. Trotz guter Ansätze müssten die Behörden von Bund, Länder und Landkreisen enger zusammenarbeiten. Die gemeinsamen Positionen der drei Verbände sind im „Forderungspapier zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest“ zusammengefasst.

Weitere aktuelle Informationen zur ASP gibt es im Internet: www.jagdverband.de/asp.

Quelle PM DJV

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Allgemeinverfügung: LLUR erlaubt den Abschuss von Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein

Ab sofort ist der Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein erlaubt. Dies erlies das zuständige LLUR nun in einer Allgemeinverfügung. Hintergrund ist die ungewollte Ausbreitung der invasiven Art. Eine Etablierung des nichtheimische Zwerghirschs soll auf Grundlage der EU-Verordnung 1143/2014 und § 40a BNatShG verhindert werden. Muntjaks leben in dichtem Unterholz in Wäldern. Ihre Invasivität beruht auf einer möglichen Nahrungskonkurrenz zu Rehwild bzw. auf selektivem Fraß von Jungpflanzen mit (negativer) Veränderung von Vegetationsstrukturen. Die Art unterliegt nicht dem Jagdrecht

Der Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein ist im Rahmen einer erlassenen Allgemeinverfügung nun erlaubt worden. Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wurde am 15. November im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Bei der Erlegung ist der Muttertierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) zu beachten. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich geschossene oder verendete Tiere aneignen.

Es dürfen nur solche Jagdlangwaffen zum Einsatz kommen, die nach den jagd- bzw. waffenrechtlichen Vorschriften für die Jagdausübung zulässig sind. Zudem ist Büchsenmunition zu verwenden, deren Auftreffenergie in analoger Anwendung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 a BJagdG auf 100 Meter (E 100) mindestens 1.000 Joule beträgt („rehwildtaugliches Kaliber“). Erlegte Tiere, die zu Lebensmittelzwecken verwendet werden sollen, sind einer Untersuchung auf Trichinen zu unterziehen. Kadaverfunde von verendeten Tieren sollen ebenso wie erlegte Tiere an das LLUR gemeldet werden.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Allgemeinverfügung für den Abschuss des Chinesischen Muntjaks

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Afrikanische Schweinepest: Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt

(16. November 2021 (dpa/DJV) Schwerin/Berlin) Bei Güstrow ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest im Nordosten aufgetreten. Tausende Tiere einer Mastanlage müssen getötet werden.

Der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern ist nun amtlich. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – habe die Tierseuche am Montag in entsprechenden Proben nachgewiesen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Abend mit. Die ASP sei erstmals in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten.

Zuvor hatte das Landes-Agrarministerium mitgeteilt, dass in einer Schweinemastanlage mit mehreren Tausend Tieren im Landkreis Rostock mehrere Tiere verendet seien, und ein Test habe den Verdacht ergeben, dass sie mit dem ASP-Erreger infiziert gewesen sein könnten.

Den Angaben zufolge greifen jetzt die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder: Unter anderem muss die zuständige Behörde vor Ort nun anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die für Wild- und Hausschweine meist tödlich endet. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Quelle DJV

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Landesbläserwettbewerb 2022

Endlich ist es wieder so weit. Auf, auf zum nächsten Landesbläserwettbewerb an die Ostsee!

Am 12. Juni 2022 findet der Landesbläserwettbewerb des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. in Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Oldenburg auf dem Gut Görtz in 23777 Heringsdorf/Holstein statt. Zur  Motivation haben wir die Ausschreibung verändert, sodass für jeden etwas dabei ist. Lasst euch überraschen.

Weidmannsheil und Hörnerklang

Mandi-Rose Wargenau-Hahn

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Brauchtum: Hubertusmessen 2021

Im ganzen Land beginnt bald wieder die Zeit der traditionellen Hubertusmessen. Daher haben wir eine kleine Übersicht der Hubertusmessen für Schleswig-Holstein zusammengestellt.

Sollten Sie Informationen über weiter stattfindende Hubertusmessen haben, können Sie diese gerne an uns weiterleiten an r.hartwig@ljv-sh.de. Wir werden die Liste dann ergänzen.

 

Parforcehornbläser Rendsburg – Schleswig

05.11.2021, 18.00 Uhr, St.Catharinen-Kirche in 24259 Westensee, Dorfstr. 1

 

Freischütz Eutin

22.10.2021, 19.00 Uhr, St. Michaelis-Kirche in 23701 Eutin, Schloßstr. 2

24.10.2021, 10.00 Uhr, St. Laurentius Kirche in 23701 Süsel, An der Kirche 4

31.10.2021, 16.30 Uhr, St. Jürgen Kirche in 23749 Grube, Bei der Kirche

06.11.2021, 19.00 Uhr, St. Johannis Kirche Neukirchen in 23714 Malente, Hauptstr. 22

 

Parforcehornbläser Lübeck

05.11.2021, 18.00 Uhr, St. Jacobi Kirche, 23552 Lübeck, Jacobikirchhof 1

07.11.2021, 17.00U Uhr, Ratzeburger Dom in 23909 Ratzeburg, Domhof 18

 

Parforcebläserkreis Eckernförde

03.11.2021, N.N., St. Jürgen Kirche in 24214 Gettorf

 

Hintergrund: Am 3. November gedenken Jägerinnen und Jäger in ganz Europa ihres Schutzheiligen Sankt Hubertus, Pfalzgraf von Burgund. Er wird als Begründer einer nachhaltigen und weidgerechten Jagd angesehen, an dem sich Jägerinnen und Jäger ein Beispiel nehmen sollen. Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein zügelloser Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Weder christliche Feiertage noch ethische Grundsätze hinderten den Jäger, seiner Leidenschaft hemmungslos nachzugehen. Nachdem seine Frau gestorben war, ging er als Einsiedler in die Wälder der Ardennen, um dort über seine Trauer hinwegzukommen und ernährte sich ausschließlich durch die Jagd.
Eine Begegnung mit einem Hirsch, der ein leuchtendes Kreuz zwischen seinen Geweihstangen trug, bekehrte ihn und ließ ihn erkennen, dass die Jagd nicht allein dem Selbstzweck dient, sondern ein Dienst an der Natur mit weitreichender Verantwortung ist. Diese „Achtung vor dem Geschöpf“ ging als Waidgerechtigkeit in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein. Der Heiliggesprochene wird meist mit Jagdhund und Jagdhorn kniend vor dem „Hubertushirsch“ dargestellt, bewaffnet mit Schwert und Spieß. Hubertusmessen werden Anfang November von Jagdhornbläsern begleitet und in feierlich geschmückten Kirchen gehalten.

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Fischotter: Spurensucher-Seminare

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) wird in der Wintersaison 2021/22 die landesweite ISOS Fischotterkartierung organisieren und durchführen. Für die Bearbeitung der im ganzen Land verteilten ca. 600 Kartierpunkte werden noch freiwillige Kartierer gesucht.

Eine Einweisung in die Otter-Spurensuche für freiwillige Kartierer bietet der LJV am Samstag, den 20. November 2021 in 24306 Plön, Ölmühlenallee 2 im Schwentine-Infozentrum der Kreisjägerschaft Plön an. Eine weitere Möglichkeit, sich als Otterkartierer ausbilden zu lassen besteht am Samstag, den 27. November 2021 in 24616 Sarlhusen in der „Alten Schule“, Hörn 6.

Die Seminare finden in der Zeit von 9:30 Uhr bis ca. 13:30 Uhr statt. Wir werden mit einem Theorieteil starten und danach im Gelände das Wissen in die Praxis umsetzen. Festes Schuhwerk oder Gummistiefel sind hier von Vorteil. Die Teilnahme für zukünftige Kartierer ist kostenlos.

Fischotter-Spurensucher-Seminare – 20.11.2021 in Plön
Fischotter-Spurensucher-Seminare – 27.11.2021 in Sarlhusen

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30 Jahre Trilaterales Seehundabkommen: Erfolgsgeschichte für den Artenschutz im Wattenmeer

Vor 30 Jahren wurde das Abkommen über die Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer, das „Wadden Sea Seal Agreement“ (WSSA) von Dänemark, den Niederlanden und Deutschland unterzeichnet. Auslöser für das Abkommen war das Seehundsterben im Jahr 1988. So lebten bereits 1999 über 15.000 Seehunde im Wattenmeer. Im Jahr 2020 stieg die Populationsgröße auf über 28.000 Seehunde. Das Abkommen kann aus heutiger Sicht also als mehr als erfolgreich gewertet werden.

Dabei waren es vor allem die negativen Umwelteinflüsse, welche den Seehundbestand reduzierte. Die Jagd auf den Seehund wurde ab 1974 eingestellt und die Hege des Seehundes wurde zum Hauptaugenmerk der Jägerinnen und Jäger. Bis heute engagieren sich zahlreiche Seehundjägerinnen und Seehundjäger ehrenamtlich für den Meeressäugerschutz an den Küsten Schleswig-Holsteins. Sie eilen zur Hilfe, wenn verlassene Heuler von Touristen umringt werden oder wenn schwerverletzte Tiere an den Stränden liegen und leiden. Störfaktoren wie Tourismus und die damit verbundenen Auswirkungen benötigen fachkundige Aufklärungsarbeit, die von den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Wattenmeer geleistet wird. Und dies mitunter seit Jahrzehnten, schon bevor das Trilaterale Abkommen geschlossen wurde.

So gründeten die Gemeinde Friedrichskoog und der Landesjagdverband die bis heute bestehende Seehundstation Friedrichskoog. Bereits in den 50er Jahren gab es in Friedrichskoog eine private Heuleraufzucht. Im Garten und auf dem Kutter von Familie Rohwedder konnten zahlreiche Jungtiere aufgezogen und ausgewildert werden. Die erste zentrale Aufzuchtstation entstand 1969 in Büsum. 1985 erfolgte die Gründung der Seehundstation Friedrichskoog durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Gemeinde Friedrichskoog zur Unterstützung der Station in Büsum. Werner „Polli“ Rohwedder wurde der erste Stationsleiter. Bis 1996 leitete er die Seehundstation. Der Landesjagdverband ist bis heute Gesellschafter der „Seehundstation Friedrichskoog“.

Den Schleswig-Holsteinischen Seehundjägerinnen und Seehundjäger obliegt die Betreuung von Seehunden, Robben und anderen Meeressäugern (z.B. Kleinwale) sowie die Bergung von toten Meeressäugern, die Durchführung von Kontrollfahrten sowie Informations- und Aufklärungsarbeit. Sie leisten mit ihrem Beitrag eine wichtige Grundlage für die wissenschaftliche Arbeit, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für terrestrische und aquatische Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführt wird. Zu den Aufgaben der Seehundjäger zählen die Beobachtung, die Bergung, der Fang sowie die Weitergabe kranker oder verletzter Seehunde und Robben an die einzige anerkannte Aufzuchtstation „Seehundstation Friedrichskoog“ in Schleswig-Holstein.

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
04347-9087-0
Jäger praktizieren Tierschutz: Seehundrettung an den Küsten

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Naturschutzgebiete: Begehung in NSG „Spülflächen bei Schachtholm“

Am 07. Oktober konnte die jährliche Begehung im Naturschutzgebiet (NSG) Spülflächen bei Schachtholm gemeinsam mit den NSG-Betreuern, der Arbeitsgemeinschaft Heimische Orchideen, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, der Unteren Naturschutzbehörde und dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein wieder in Präsenz abgehalten werden.

Wie jedes Jahr wurden vom NSG-Betreuerteam Entkusselungsmaßnahmen in den Orchideengebieten durchgeführt, um die jungen Birken- und Pappelaufwüchse zurückzudrängen. Ebenso wird durch das Mähen und Abfahren des Mähgutes versucht den Birkenaufwuchs einzudämmen. Daneben unterstützt die gezielte Schafbeweidung das Offenhalten der Flächen.

Um die zahlreichen gefährdeten und bedrohten Orchideenarten zu erhalten, darunter das Kleine Knabenkraut (Orchis morio), das Fleischfarbene Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) sowie das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), werden die bisherigen Maßnahmen rege diskutiert und bewertet.

Um diese gefährdeten Orchideenarten auch künftig zu erhalten, werden eine Intensivierung der Beweidung und das Mulchen von definierten Birkenflächen diskutiert. Das Ziel ist es die Naturschutzmaßnahmen möglichst effizient, großräumig und langfristig effektiv für die Orchideenvorkommen durchzuführen.

 

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Jagd und Corona: Was ist erlaubt?

Die Jagdausübung in Schleswig-Holstein ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie grundsätzlich vollumfänglich möglich und vorgesehen. Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd und mit ihr im Zusammenhang stehende Arbeiten.

Allgemein wird weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gemäß § 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung empfohlen. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.

Gesellschaftsjagden unterliegen nach § 5a Satz 1 Nr. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nicht den strengen Anforderungen an Veranstaltungen. Das bedeutet, dass sie unter Einhaltung des Mindestabstandes ohne ein gesondertes Hygienekonzept durchgeführt werden können. Dies gilt jedoch nicht für nach der Jagd geplante „Schüsseltreiben“. Das „Schüsseltreiben“ ist zwar keine Veranstaltung im Sinne der Verordnung, es sind aber die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen zu beachten (max. 25 Personen innerhalb geschlossener Räume, die nicht geimpft oder genesen sind).

Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung sind als Präsenzveranstaltung zulässig. Es ist ein Hygienekonzept nach § 4 der Corona-Bekämpfungsverordnung zu erstellen und es dürfen nur Personen teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind (sog. „3G“-Regel).

Weitere Informationen dazu finden Sie unter „3G-Regel“.

Bitte halten Sie sich an die Vorgaben von Bund, Land und Ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sichere Option! Auch und gerade in Zeiten von Corona gilt der alte jagdliche Grundsatz: Sicherheit geht vor!

Weitere Informationen

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Junge Jäger buddeln für’s Klima

Die Jungen Jäger Schleswig-Holstein pflanzen zum Tag der Deutschen Einheit Setzlinge für besseres Klima, eine größere Biodiversität und mehr Lebensraum.

Unter dem Motto „Ihr spendet – wir buddeln“ rufen die Jungen Jäger des Landes zum Spenden für Ihre Baumpflanzaktion auf. „Als junge Generation, wollen wir in die Zukunft investieren. Für Wildtiere sind Knicks und Wälder wichtige Lebensräume. Sie erhöhen die Biodiversität in unserer Natur, zudem leistet jeder gepflanzte Baum einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Wir werden unter anderem Eichensetzlinge pflanzen, wenn diese irgendwann eine Höhe von 20m erreicht haben, kann ein Baum 400-800kg CO²  binden. “ so Isabelle Tiede, Vorsitzende der Jungen Jäger Schleswig-Holstein.

Als Jäger ist man täglich mit der Natur in Kontakt, bekommt klimatische oder landschaftliche Veränderungen und ihre Auswirkungen direkt mit. „Jeder Jäger leistet in seinem Revier ganz selbstverständlich einen Beitrag. Denn die Hege und Pflege unserer Wildtiere ist für uns nicht nur eine Aufgabe, sondern wir gehen mit Herzblut an die Sache.“ erläutert die Vorsitzende weiter. „Mit unserer Aktion wollen wir im größeren Rahmen einen ergänzenden Beitrag leisten.“ Auch jemand der selbst nicht aktiv werden kann, hat über eine Spende die Möglichkeit sich für Natur- und Artenschutz einzusetzen.

Anpacken ist für die Jungen Jäger kein Problem – darum ist das Vorstandsteam der Jungen Jäger beim Pflanzen der jungen Setzlinge selbst tatkräftig mit dabei. Unterstützt werden die Jungen Jäger vom Landesjagdverband und dem Hegelehrrevier. Auch der Landtagsabgeordnete und jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Hauke Göttsch beteiligt sich an der Pflanzaktion. „Eine Aktion, zu der man „Ja“ sagen muss. Wenn junge Menschen sich so tatkräftig für Klima, Wald und Wild einsetzen, gehört das honoriert. Da nutze auch ich den Sonntag Nachmittag gerne, um mit anzufassen und neue Bäume zu pflanzen.“

 

Wer bei so viel Engagement selber Lust bekommen hat, aktiv zu werden, kann unter angegebenem Konto eine Spende tätigen oder Mitglied der Jungen Jäger werden und im kommenden Jahr selbst mit anfassen.

 

 

Spendenkonto: Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

IBAN: DE44 2109 0007 0051 5769 02

Verwendungszweck: „Meine Spende für Natur-, Umwelt- und Tierschutz – Junge Jäger Einheitsbuddeln“

Direkt online spenden ist natürlich auch möglich. Wo? Na, hier: SPENDEN

 

Infokasten Junge Jäger:

Die Jungen Jäger sind alle Mitglieder im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. bis einschließlich 27 Jahre. Wir setzen uns für die Interessen der jungen Generation ein, bieten Veranstaltungen für und mit den Jungen Jägern an. Vom geselligen Ausflug über ein Grillseminar, bis hin zum Bäume pflanzen, das Spektrum ist so breit wie das Thema Jagd selbst. Ihr seid neugierig geworden, dann schaut gerne auf unseren Social Media Kanälen vorbei oder schreibt uns unter info@jungejaeger-sh.de.

Instagram: @jungejaegersh

Facebook: @jungejaegersh

 

Vertreter der Presse sind herzlich zum symbolischen Baumpflanzen am 3. Oktober 2021 um 15:00 Uhr im Hegelehrrevier Grönwohld eingeladen. Eine genaue Anfahrtsbeschreibung erhalten Sie auf Anfrage von der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes.

 

Pressekontakt:

Isabelle Tiede, Vorsitzende Junge Jäger Schleswig-Holstein

info@jungejaeger-sh.de

0179 9833588

 

Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V.

info@ljv-sh.de

04347 90870

 

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Der Verbandsbericht 2020/21: Offen und transparent

Der Jahresbericht erklärt Schwerpunktthemen aus Jagdpraxis und Wissenschaft, stellt neue Funktionsträger vor und erläutert anschaulich die Aktivitäten des Verbandes (Bild S. Grell)

Mit dem Verbandsbericht 2020/21 beschreibt der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. nicht nur das zurückliegende Jahr, sondern stellt in kompakter und transparenter Weise die Arbeiten und Aktivitäten des Verbandes aus dem vergangenen Geschäftsjahr vor. „Für alle, die sich schon immer gefragt haben – Wofür verwendet der LJV seine Mitgliedsbeiträge? Was macht die Landesjägerschaft eigentlich so alles? – bietet der Verbandsbericht einen guten Überblick. Mit diesem Bericht konnten wir erneut unserem Versprechen nach mehr Information und Transparenz gegenüber unseren Jägerinnen und Jägern gerecht werden“, freut sich LJV-Präsident Wolfgang Heins.

Der Jahresbericht erklärt Schwerpunktthemen aus Jagdpraxis und Wissenschaft, stellt neue Funktionsträger vor und erläutert anschaulich die Aktivitäten des Verbandes. Außerdem legt er Budget, Ausgaben und die Personalsituation des Verbandes offen. Ergänzt durch Fotos, weiterführende Informationen und den LJV-Ansprechpartnern bietet er interessierten Lesern eine gute Übersicht der zurückliegenden Verbandsarbeit. Besonderes Augenmerk liegt in diesem Verbandsbericht auf dem 70-jährigen Jubiläum des Landesjagdverbandes sowie dem 25-jährigen Bestehen des Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein. Ergänzt durch viele Artikel und Berichte zur Entwicklung verschiedener Wildarten, bietet der Verbandsbericht 2020/21 einen umfassenden Rückblick auf das zurückliegende Jahr.

Download: Verbandsbericht 2020/2021

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Schleswig-Holstein-Cup: Wettkampf einmal anders

Da auch in diesem Jahr alle offiziellen Wettkämpfe, angefangen bei Kreismeisterschaften bis hin zur Bundesmeisterschaft, im Jagdlichen Schießen ausfallen mussten, hat der Landesjagdverband einen Wettkampf in einem etwas anderem Format ausgeschrieben. Die Schützen konnten sich anmelden und bekamen dann drei Schießkarten übersendet, mit denen sie innerhalb einer vorgegeben Frist von ca. vier Monaten drei verschiedene Schießstände aufsuchten und dort jeweils einen jagdlichen Durchgang schossen der von den jeweiligen Standaufsichten festgehalten wurde. Die Karten wurden auf den jeweiligen Schießständen gesammelt und nach Ablauf der Wettkampffrist an den LJV übersendet und vom Landesschießobmann ausgewertet.

Für die jeweils besten drei Schützen der jeweiligen Klassen gab es Medaillen. Diverse gesponserte Preise wurden in der Geschäftsstelle unter allen Schützen verlost. An dem Event haben 58 Schützen teilgenommen.

Bester Schütze aller Klassen ist Hans-Jörg Faden mit insgesamt 995 Punkten, auf dem zweiten Rang Johannes Domke mit 983 Punkten (84 Tauben) gefolgt von Hans Wörmcke, ebenfalls 983 Punkte aber eine Taube weniger. Die Klassen stellen sich wie folgt dar:

Damenklasse: Doris Opitz 878 Punkte vor Johanna Eckhardt 870 Punkte gefolgt von Stephanie Dethlefs mit 651 Punkten. Bei den Senioren konnte sich Dieter Dunkelmann mit einer Goldmedaille schmücken (894), eine Silbermedaille ging an Bernd Carstens (883). Die Bronzemedaille erhielt Jürgen Stecker (863). In der Altersklasse Hans-Jörg Faden vor Hans Wörmcke und Hans-Jürgen Hamann mit 974 Punkten. Die Juniorenwertung konnte Eike Remmers mit 968 Punkten für sich entscheiden, gefolgt von Leon Leckband (906) und Philipp Jensen (900). Die Offene Klasse hat Johannes Domke für sich entschieden, vor Robert Freistein (982) und Tobias Haacks (956). Mit 85 Tauben lag Hans-Jörg Faden vorne, gefolgt von Johannes Domke und Hans Wörmcke, im Büchsenstand konnte Robert Freistein mit 572 Punkten Hans-Jürgen Hamann (laufender Keiler 134 Punkte) und Hans-Jörg Faden (laufender Keiler 131 Punkte) mit jeweils 569 Punkten auf die Plätze verweisen.

Verlost wurden im Anschluss diverse Gutscheine (z.B. Teilnahme am Jagd- und Naturschutzseminar 2022, Start Landesparcours Schießen 2022, Krähenseminar 2022, oder aber ein Gutschein über 300 € zum Kauf einer Falle etc.) Claudia von Kanitz hat drei Gutscheine für ihr Schießkino zur Verfügung gestellt, die Firma Grube mehrere Jagdmesser, Sitzkissen und Kappen. Von der Firma Landig gab es diverse Hilfsmittel zur fachgerechten Verarbeitung von Wildbret, Die Firma Bosch Hundefutter hat Hundedecken und Hundefutter zur Verfügung gestellt. Wir möchten uns bei allen Sponsoren noch einmal herzlichst für die Unterstützung dieses Events bedanken.

Sowohl die Medaillen als auch die ausgelosten Preise werden den Schützen von der Geschäftsstelle zugesandt.

Schleswig-Holstein Cup 2021: Die Medaillienvergabe

Schleswig-Holstein Cup 2021: Preisverleihung

Hier finden Sie alle Ergebnislisten:

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Ministerbesuch im Hegelehrrevier: Umweltminister Jan Philipp Albrecht zu Gast

Am 27. September konnte das Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein Umweltminister Jan Philipp Albrecht im Hegelehrrevier des Verbandes begrüßen. Minister Albrecht und LJV-Präsident Wolfgang Heins tauschten sich zu verschiedenen Inhalten aus. Themen wie die aktuelle Niederwildinitiative, der Waldumbau sowie Wildquerungen und die Umweltbildung wurden angesprochen. An dem Treffen nahmen außerdem Vizepräsident Stephan Gülck, Schriftführer Jörg Sticken, Schatzmeister Peter Stodian, LJV-Geschäftsführer Marcus Börner sowie Henrik Schwedt, Jagdreferent beim Umweltministerium teil. Die zweistündige Führung wurde von Revieroberjäger Christopher von Dollen geleitet.

Zu einem zweistündigen Rundgang durch das Hegelehrrevier konnte LJV-Präsident Wolfgang Heins den Umweltminister Jan Philipp Albrecht am 27. September 2021 begrüßen. An dem Rundgang, der von Revieroberjäger Christopher von Dollen geleitet wurde, nahmen auch LJV-Vizepräsident Stephan Gülck, Schriftführer Jörg Sticken, Schatzmeister Peter Stodian, LJV-Geschäftsführer Marcus Börner sowie Henrik Schwedt, Jagdreferent beim Umweltministerium teil und die persönliche Referentin des Ministers Paulina Spiess teil. Neben verschiedenen Themen, die an mehreren Stationen angesprochen wurden, gab der Revierleiter auch einen umfangreichen Einblick in die vielfältigen Aufgaben der Jägerinnen und Jäger Schleswig-Holsteins.

Themen wie die Niederwildinitiative, die Fangjagd aber auch das Thema Wildquerungen und die Zerschneidung der Landschaft wurden angesprochen. Auch der Waldumbau sowie Fragestellungen zum Forst-Jagd-Konflikt wurden erörtert. Neben dem ältesten Wildtunnel Deutschlands wurden das Naturschutzgebiet (NSG) „Bewaldete Düne bei Noer“ sowie verschiedene Einrichtungen und Maßnahmen zur Hege des Hoch- und Niederwildes vorgestellt. Das NSG wurde 1981 mit 47 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Sämtliche Stadien der Dünenentwicklung von der Spülsaumzone bis zum Wald lassen sich hier auf engstem Raum beobachten. Aufgrund der hier noch ablaufenden ungestörten Weiterentwicklung der Küstenlandschaft konnten sich die verschiedenen Vegetationszonen von der offenen Düne bis hin zur Bewaldung mit ihrer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt einstellen.

Die vielen  Teiche, Wildäcker und das Naturschutzgebiet bilden einen artenreichen und faszinierenden Lebensraum, von denen sich alle Anwesenden überzeugen konnten. Zum Abschluss wurde ein kleines Frühstück gereicht, welches dankenswerterweise von Steffi von Dollen und LJV-Azubi Ole Meyer gereicht wurde. LJV-Präsident Wolfgang Heins bedankte sich abschließend bei Minister Albrecht, den Anwesenden Mitgliedern des Präsidiums, der Geschäftsführung sowie der Organisation im Hegelehrrevier.

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Bundesjägertag: Delegierte tagen digital

In Rekordzeit von drei Stunden hat das oberste Gremium der Jäger Grundsatzentscheidungen getroffen. Die Satzung des Dachverbands wurde geändert. Dr. Dirk-Henner Wellershoff ist neuer DJV-Schatzmeister.

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Jagdverbands (DJV) hat heute digital getagt. Von den Bildschirmen zu Hause aus konnten insgesamt 252 Stimmen vergeben werden. Innerhalb von nur drei Stunden haben die Delegierten wichtige Entscheidungen getroffen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Neuwahl des DJV-Schatzmeisters. Als einziger Kandidat ist DJV-Vizepräsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff angetreten, der das Amt seit Ende 2020 kommissarisch bekleidet. Die Delegierten wählten Wellershoff mit großer Mehrheit. Er wird bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2023 amtieren.

Die frei gewordene Position des vierten DJV-Vizepräsidenten wird bis Ende der Wahlperiode nicht neu besetzt – dafür haben die Delegierten mit großer Mehrheit gestimmt. Der bisherige Schatzmeister Kurt Alexander Michael schied aus gesundheitlichen Gründen Ende 2020 aus. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning dankte Michael für seine langjährige Tätigkeit im Dachverband.

In einem mehrstufigen Verfahren haben die Delegierten über eine Änderung der DJV-Satzung abgestimmt. Dabei wurden mehrere Anträge, auch aus den Reihen der Delegierten, angenommen. Die gesamte Satzungsänderung wurde abschließend mit Dreiviertelmehrheit verabschiedet.

Auf der Delegiertenversammlung lobte Dr. Böhning die ehrenamtliche Arbeit der rund 7.000 geschulten Jägerinnen und Jäger, die Lernort Natur ehrenamtlich tragen. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Initiative hat der DJV einen Sonderpreis im Gesamtwert von 7.000 Euro vergeben. Besonders erfreulich: Den dritten Platz belegte die Kreisjägerschaft Nordfriesland mit ihrem Projekt „Eidum Vogelkoje“ auf Sylt. Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro.

Der kommende Bundesjägertag wird am 23. und 24. Juni 2023 in Wernigerode, Sachsen-Anhalt, stattfinden.

PM DJV/LJV

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Jagdhornbläser: Landesbläserobfrau im Amt bestätigt

Nach pandemiebedingter Pause konnte wieder die Tagung der Kreisbläserobleute und Corpsführer stattfinden, die sehr gut besucht war. Die Landesbläserobfrau Mandi-Rose Wargenau-Hahn

V.l.n.r. Landesbläserobfrau Mandi-Rose Wargenau-Hahn, 1. Stellvertreterin Renate Meyer, 2. Stellvertreter Marco von Hellms, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Bianka Randschau und Beisitzerin Marita Hansen (Bild Privat)

begrüßte neben den Kreisbläserobleuten auch LJV-Präsidiumsmitglied Jörg Sticken, die Vize-Präsidentin des Landesmusikrates Schleswig-Holstein Alexandra Ehlers sowie langjährige Vertreter des Landesverbandes Hamburg.

Für das kommende Bläserjahr sind viele Termine bereits in Planung, so sollen auf jeden Fall das Fortbildungsseminar vom 18.-20.02.2022, der Landesjägertag, die Jugend-Bläser-Freizeit vom 23.-25.09.2022 und der Landesbläserwettbewerb durchgeführt werden. Interessierte für die Landeshubertusmesse 2023 konnten auch bereits gefunden werden.

Weiterhin wurden die Bilder des Fotowettbewerbes vorgestellt, die die gesamte Brandbeite der Kreativität der Einsender zeigte. Trotz Corona beschäftigten sich doch viele Bläser mit ihrem Jagdhorn.

Einen besonders interessanten Vortrag erhielt die Versammlung durch Frau Ehlers, die ihre Arbeit im Landesmusikrat vorstellte, deren Mitglied der LJV S.-H. e.V. seit Kurzem ist. Schnell zeigten sich Verbindungen in den Verbänden, die in Zukunft noch weiter ausgebaut werden sollen.

Die anstehenden Wahlen wurden souverän von Paul Linger aus dem Landesverband Hamburg durchgeführt, alle Wahlergebnisse wurden einstimmig erreicht.

Die Landesbläserobfrau wurde in ihrem Amt bestätigt, ebenso Marco von Hellms im Amt des 2. Stellvertreters. Bianka Randschau bekleidet nun das Amt der Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Marita Hansen (KJS Eckernförde) unterstützt den Landesbläservorstand als neues Mitglied im Amt der Beisitzerin. Die Wahlperioden werden beibehalten.

 

Bianka Randschau

 

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Geflügelpest: Nachweis von Virus bei drei Seehunden

Bei drei toten Seehunden aus dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ist ein Geflügelpest-Virus nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor für aviäre Influenzaviren hat in Proben von den drei Tieren Infektionen mit hochpathogenem aviären Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N8 bestätigt, nachdem ein Erstnachweis bei zwei Tieren durch die Tierärztliche Hochschule Hannover erfolgt war. Nach ersten Untersuchungen sind die Sequenzen dieses Virus den in den vergangenen Monaten bei Wildvögeln nachgewiesenen Geflügelpestviren sehr ähnlich. Weitere Untersuchungen zur Charakterisierung des Virus werden am FLI unter enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden durchgeführt.

Ein sporadisches Überspringen von H5N8-Viren auf Säugetiere war im Rahmen des Geflügelpest-Geschehens 2020/2021 bereits bei vier Seehunden, einer Kegelrobbe und einem Fuchs im Vereinigten Königreich sowie bei einer Kegelrobbe in Schweden berichtet worden. Seit Mitte August wurde eine leichte Häufung von Totfunden und noch lebenden auffälligen Tieren bei ausgewachsenen oder vorjährigen Seehunden im Wattenmeer festgestellt. Seit über einer Woche wurden keine weiteren toten Seehunde gemeldet.

Mehrere tot aufgefundene Tiere wurden im Rahmen des regelmäßigen Gesundheits-Monitorings am Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule in Büsum untersucht. An der Tierärztlichen Hochschule Hannover war an Proben von zwei Tierkörpern HPAIV H5N8 nachgewiesen worden. Weitere Seehunde wurden daraufhin dem Landeslabor zugeleitet. Nur bei einem Teil der untersuchten Seehunde wurde das Geflügelpest-Virus nachgewiesen.

Die mit Seehunden direkt in Kontakt kommenden Personengruppen wurden über die Befunde informiert und vorsorglich auf die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen hingewiesen. Ebenso wurden die Veterinärbehörden der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen sowie das Gesundheitsministerium informiert.

Für alle Strandbesucher gilt nach wie vor die Regelung, Seehunde nicht anzufassen und auch ihre Hunde auf Abstand zu halten.

 

Hintergrund:

Für 2020 wurde ein stabiler Bestand von 15.400 Seehunden im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ermittelt. Die Zahlen für 2021 liegen noch nicht vor. In den Jahren 2014/15 war ein überregionales Seehundsterben beobachtet worden, das durch ein Influenza-Virus des Subtyps H10N7 ausgelöst worden war. Staupeerreger, die Auslöser früherer großer Seehundsterben waren, wurden bei den aktuellen Untersuchungen nicht gefunden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de |

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Niederwild Initiative Schleswig-Holstein: Landesjagdverband startet Förderung von Fanggeräten

Für das Jagdjahr 2021/22 fördert der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. den Kauf von Fallen. Pro Jagdbezirk kann im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ jeweils ein Antrag mit einer Förderung für max. zwei in der Bauart für Schleswig-Holstein zugelassene Fanggeräte gestellt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV SH) fördert den Kauf von Fallen durch seine Mitglieder. Die Förderung findet im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ statt, die vom LJV SH und dem „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ durchgeführt wird. Die Förderung beläuft sich auf 50% des Kaufpreises jedoch max. 200€ pro Fanggerät im Rahmen des hierfür im Haushalt zur Verfügung gestellten Gesamtbudgets. Pro Jagdbezirk kann im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ jeweils ein Antrag mit einer Förderung für max. zwei in der Bauart für Schleswig-Holstein zugelassene Fanggeräte gestellt werden.

Um die Situation des Niederwildes und anderer Arten zu verbessern, bedarf es der Durchführung von biotopverbessernden Maßnahmen als Reaktion auf intensive landwirtschaftliche Nutzung. Hinsichtlich extremen Wetterereignissen und Wetterunbilden dienen Brachflächen und Blühstreifen als Rückzugsmöglichkeiten, die Schutz bieten. Damit all diese Maßnahmen erfolgreich sind, muss ein umfassendes Prädatorenmanagement gewährleistet werden. Mit der Bejagung von invasiven Arten wie dem Waschbär oder dem Marderhund sowie heimischen Raubsäugern wie dem Fuchs hilft die Fangjagd dem Niederwild und gefährdeten Bodenbrütern wie der Feldlerche, dem Kiebitz oder dem Braunkehlchen.

Gefördert werden deshalb Fanggeräte und Bausätze für die Errichtung von Fanggeräten zum Lebend- und Totfang. Zusätzliche Baustoffe/Verbrauchsmaterialien wie bspw. Schrauben, Bauholz, Draht etc. oder andere Materialien wie bspw. elektronische Fallenmelder, die bei der Fertigstellung und den Betrieb eines Fanggerätes benötigt werden, sind aktuell nicht förderfähig.

Der Förderungszeitraum beginnt ab 01. September 2021 und endet am 31. März 2022.

Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des LJV SH zu richten
( ☎ 04347/9087-0, ✉ info@ljv-sh.de, Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek).

Wir wünschen viel Erfolg bei der Niederwildhege!

Antrag auf Förderung von Fanggeräten für das Jagdjahr 2021/22

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Muntjak-Vorkommen in Schleswig-Holstein: Jägerschaft beteiligt sich an erforderlicher Beseitigung

Im Frühjahr 2020 wurde in Schleswig-Holstein erstmalig eine ungewöhnliche Tierart beobachtet, das Chinesische Muntjak. Dieser kleine, aus Ostasien stammende Hirsch hat neben seinen natürlichen Vorkommen im südöstlichen China im Verlauf von etwa 100 Jahren auch große Bestände in England etablieren können. Weitere Vorkommen wurden inzwischen aus verschiedenen europäischen Ländern bekannt. Das große Ausbreitungspotential dieser nicht heimischen Art und ihr negativer Einfluss auf die Artenvielfalt – so durch die Verdrängung einheimischer Arten und ihren hohen Verbiss aufwachsender Gehölze – führten dazu, dass sie als invasive Art von EU-weiter Bedeutung eingestuft und in eine Rechtsverordnung der Europäischen Union aufgenommen wurde.

Für invasive Arten, die sich in einem europäischen Mitgliedstaat in einer frühen Phase der Invasion befinden, gilt demnach die Verpflichtung, die Vorkommen vollständig zu beseitigen. Durch die mediale Aufmerksamkeit, mit der die Fundmeldung aus dem Frühjahr letzten Jahres begleitet wurde, sind den schleswig-holsteinischen Behörden inzwischen zahlreiche Tiere in freier Wildbahn gemeldet worden. Um die Etablierung dieser Art in Schleswig-Holstein zu verhindern, wurde den Jägern an verschiedenen Orten im Land von der Naturschutzbehörde die jagdliche Entnahme angeordnet. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der heimischen Artenvielfalt und von den beauftragten Jägern umzusetzen.

Die Maßnahme trifft bei den Jägern sowie dem Landesjagdverband auf großes Engagement, obwohl die oft geringe öffentliche Akzeptanz für jagdliche Maßnahmen in der Praxis häufig erschwerend auf die Umsetzung dieser Anordnungen wirkt. Dies gilt besonders, wenn die Gefährdung der heimischen Arten durch die nur vereinzelt angetroffenen Individuen von invasiven Arten vielen Menschen noch nicht nachvollziehbar ist. In einer Phase von vereinzelten Nachweisen wirken drastische Maßnahmen oft überzogen, sie sind aber langfristig die einzig wirksame Art, eine flächenhafte Ausbreitung zu verhindern.

Wenn nach einigen Fortpflanzungszyklen und einer starken Vermehrung von invasiven Arten dann ihre Konkurrenzfähigkeit und ihre Auswirkungen auf das Ökosystem und andere Arten deutlich geworden sind, ist es zumeist zu spät. Dann sind die finanziellen und personellen Ressourcen, die zum effektiven Schutz der heimischen Artenvielfalt vor einer weiteren Beeinträchtigung benötigt werden, oft nicht mehr aufzubringen. Dies ist eindrücklich z.B. in England zu beobachten, wo die anfängliche Besiedelung nicht verhindert wurde und wo mit inzwischen mehreren 10.000 chinesischen Muntjaks praktisch nur noch die Ausbreitungsgeschwindigkeit verzögert werden kann.

Die Naturschutzbehörden bitten daher darum, den Jägern bei der Umsetzung der ihnen angeordneten jagdlichen Entnahmen von Muntjaks mit Verständnis und nicht mit persönlichen Anfeindungen zu begegnen.

Weitere Informationen inkl. FAQs finden Sie auch unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/muntjaks.html

 

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Martin Schmidt, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek; Tel. 0 43 47 / 704-243; Email: martin.schmidt@llur.landsh.de; Internet: www.schleswig-holstein.de/llur

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