Geschäftsstelle: Publikumsverkehr wird wegen Corona weitestgehend eingestellt

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird der Publikumsverkehr in der Geschäftsstelle weitestgehend eingestellt. Besucherinnen und Besucher der Geschäftsstelle werden gebeten, sich vor einem Besuch telefonisch oder per Email anzumelden.

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo., Di & Do.: 9 – 12 Uhr & 13 – 16 Uhr Mi. & Fr.: 8 – 12 Uhr

unter: 04347-9087-0

Erreichbarkeit per Email: info@ljv-sh.de

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Sauenschutz für Mensch & Hund: Rabatt für LJV-Mitglieder bei Kruedener

Der Landesjagdverband hat mit der Firma KRUEDENER eine Kooperation abgeschlossen. Alle Mitglieder des LJV bekommen ab sofort 10% auf das gesamte Sortiment – einschließlich Maßhundeschutzwesten und Sauenschutzhosen- und Jacken. Monatliche Aufmaßtermine gibt es in Wittstock und Endeholz. Aufmaßtermine können coronabedingt auch per Videotelefonie mit Unterstützung des KRUEDENER-Teams wahrgenommen werden. Individuelle Aufmaßtouren werden ab 10 Hunden geplant.

Die Maßhundeschutzweste gewährt eine hohe Schutzwirkung bei extrem leichtem Gewebe (Durchstoßfestigkeit > 1.100 Newton), kann den Hund somit komplett abdecken und hat einen extra langen Hals. Die zertifizierte Keilerschutzhose (für Damen und Herren) überzeugt mit ihrem Rundumschutz durch neuste Materialkompositionen. Sie bietet trotz leichtem Gewebe eine hohe Durchstoßfestigkeit kombiniert mit der höchsten Schnittschutzklasse (Messer und Klingen). Die Hundeführer-/Durchgehjacke ist aus dem gleichem Material wie schon bereits die Keilerschutzhose und Maßhundeschutzweste gefertigt. Sie zeichnet sich durch Ihre extreme Leichtigkeit aus und ist aufgrund ihres großzügigen Schnitts jederzeit einfach über die Jagdbekleidung zu ziehen. Alle drei Produkte sind wasserdampfdurchlässig, atmungsaktiv und wasserdicht. Die hohe Elastizität des Materials von bis zu 15 Prozent je nach Zugrichtung ermöglicht dem Träger eine volle Bewegungsfreiheit und exzellenten Tragekomfort. Weitere Infos unter www.kruedener.com.

Wenn Sie den exklusiven Mitglieder-Rabatt nutzen möchten, melden Sie sich bitte bei der LJV-Geschäftsstelle unter Tel.: 0437/9087-0 oder per Email unter: info@ljv-sh.de

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Landesgrenzen nach Mecklenburg-Vorpommern bleiben für Jäger geschlossen

Corona: Bewegungsjagden in Schleswig-Holstein erlaubt (Foto LJV SH)

Das Einreiseverbot für Jäger*innen nach Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin. Trotz drohender ASP und der Notwendigkeit bspw. der Schalenwildbejagung insbesondere im Rahmen von Drückjagden haält die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern an dem Einreiseverbot aus anderen Bundesländern fest.

Das Verbot gilt nicht für Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen (bsw. Pächten und Eigenjagdbesitzer) oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern sind.

Quelle: (Corona-LVO M-V) Vom 28. November 2020; GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. B 2126 – 13 – 31

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Brauchbarkeitsprüfungen: Prüfungsjahr 2020 abgeschlossen

Im Prüfungsjahr 2020 wurden landesweit 456 Hunde auf 73 Prüfungen vorgestellt. (Foto M. Migos)

Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich. Ob bei Stöberjagden, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild bei Verkehrsunfällen. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit „Beruf“. Damit die Hunde zur Jagd eingesetzt werden können, müssen Jagdhunde ihre jagdliche Brauchbarkeit in einer Prüfung unter Beweis stellen. Coronabedingt war dies im Jahr 2020 eine Herausforderung.

Das Jahr 2020 hat Jägerschaft vor Herausforderungen und Probleme gestellt. Hiervon betroffen waren auch die Brauchbarkeitsprüfungen in Schleswig-Holstein. Bis auf die Frühjahrsprüfungen konnte sichergestellt werden, dass die Jagdhunde die jagdliche Brauchbarkeit sowie die Zuchttauglichkeit erlangen konnten. Allen Beteiligten gilt ein besonderer Dank für ihren Einsatz und die Mühen für das Jagdgebrauchshundewesen in Schleswig-Holstein!

Im Prüfungsjahr 2020 wurden landesweit 456 Hunde auf 73 Prüfungen im Rahmen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung des Landes vorgestellt. Davon konnten 398 Gespanne die Prüfung bestehen. 58 haben das Ziel nicht erreicht. Die Anzahl der Prüfungen ist etwas geringer als in 2019, dafür ist die Anzahl der geprüften Hunde nahezu gleich geblieben. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung, da aus der Statistik zu erkennen ist, dass die Anzahl der Teilnehmer auf den Prüfungen höher ist, das heißt, dass die Prüfungen besser ausgelastet waren.“, so LJV-Geschäftsführer Marcus Börner.

Die Prüfungstermine für das kommende Jahr finden Sie zeitnah online unter www.bpo-sh.de

 

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Gesund, nachhaltig und lecker – auch an den Feiertagen!

Im vergangenen Jagdjahr 2019/2020 haben die Deutschen rund 34.000 Tonnen Wildbret verspeist. Das sind 24 Prozent mehr als im Vorjahr. Am begehrtesten sind Wildschwein, Reh, Rot- und Damhirsch. Auf der Internet-Plattform Wild-auf-Wild.de bieten über 4.000 Jägerinnen und Jäger Wild aus der Region an. Wildfleisch ist gesund, nachhaltig und lecker.

Wildfleisch ist beliebt: Mehr als 60 Prozent der Deutschen greifen mindestens einmal pro Jahr zu Hirsch, Wildschwein & Co. Das ist doppelt erfreulich, denn Wildbret ist gesund und nachhaltig – und passt damit perfekt zur bevorstehenden Weihnachtszeit! Wildbret ist cholesterin- und fettarm und zudem vitamin- und nährstoffreich. Heimisches Wildfleisch verbindet seine gesunden Qualitäten mit einer bewussten Küche, die voll im Trend liegt!

Heimisches Wildfleisch verbindet seine gesunden Qualitäten mit einer bewussten Küche (Bild LJV SH)

Im vergangenen Jagdjahr 2019/20 haben die Deutschen fast 34.000 Tonnen Wildbret von Hirsch, Wildschwein und Reh gegessen – knapp ein Viertel mehr (+24 Prozent) als im Jahr davor. Am begehrtesten: Wildschwein mit mehr als 20.000 Tonnen Wildbret. Auf zwei Platz ist das Reh mit fast 9.000 Tonnen Wildbret. Danach folgen Rothirsch mit 2.600 Tonnen und Damhirsch mit mehr als 1.300 Tonnen. Weil sich die Jägerinnen und Jäger um den Bestand des Wildes kümmern und nur so viele Tiere erlegen, wie es ökologisch sinnvoll und gesetzlich vorgeschrieben ist, ist Wildfleisch ein natürliches und nachhaltiges Nahrungsmittel.

Kurze Wege und Regionalität stehen bei Wildfleisch absolut im Vordergrund. Hierauf sollten Verbrauchende besonders achten! Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. empfiehlt, auf die Herkunft zu achten: Besonders in Discountern wird oft sogenanntes „Wildfleisch“ aus Osteuropa und Übersee verkauft. Es stammt größtenteils von Tieren aus Gatterhaltung und nicht aus nachhaltiger Jagd.

Deshalb haben die Jagdverbände die Initiative „Wild auf Wild“ gegründet. Auf der Internet-Plattform Wild-auf-Wild.de sind über 4.000 regionale Wildanbieter registriert. Die Postleitzahlensuche ermöglicht das schnelle Finden von Anbietern aus der Region. Auf der Plattform sind zudem mehr als 350 Wildgerichte zum einfachen Nachkochen kostenlos verfügbar. Aus diesem Grund weist der Landesjagdverband in seinem neuen Radio-Spot auf die Initiative hin, die für gesundes, nachhaltiges und leckeres Wildbret steht!

 

Mit der Kampagne „Wild auf Wild“ machen die Jagdverbände Appetit auf mehr (Bild DJV)

Mit der Kampagne „Wild auf Wild“ machen die Jagdverbände Appetit auf mehr (Bild DJV)

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Böhnhusener Weg 6

24220 Flintbek

Tel.: 04347-9087-0

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Über die Hälfte aller Bewegungsjagden abgesagt

Corona: Bewegungsjagden in Schleswig-Holstein erlaubt (Foto LJV SH)

Eine Online-Blitzumfrage ergibt: Etwa 60 Prozent der Bewegungsjagden fallen 2020 wegen der Corona-Pandemie aus. Der DJV fordert Nachbesserungen im Regelwerk der Länder und eine bessere Unterstützung der Wildbretvermarktung.

Auch auf Bewegungsjagden gilt: Mundschutz und Mindestabstand
Auch auf Bewegungsjagden gilt: Mundschutz und Mindestabstand (Quelle: DJV)

Mehr als die Hälfte aller Bewegungsjagden fällt in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie aus. Dies ergibt eine Online-Blitzumfrage des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Zudem werden die stattfindenden Jagden in zwei Drittel aller Fälle mit weniger Schützen durchgeführt. Als häufigste Gründe werden dafür eine „unsichere Informationslage der Landesregierungen“ (49 Prozent) sowie „fehlende Übernachtungsmöglichkeiten für Jägerinnen und Jäger durch das Beherbergungsverbot“ (42 Prozent) angegeben.

Jäger sind jedoch nach Ansicht des DJV vom Beherberungsverbot ausgenommen, da dieses nur für nicht notwendige Zwecke gilt, etwa Tourismus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Jagd bereits im April als „systemrelevant“ anerkannt, wofür sich der DJV zu Beginn des Jagdjahres vehement eingesetzt hatte. Innerhalb einer Woche hatten Anfang November 1.056 Personen an der Blitzumfrage teilgenommen, davon 84 Prozent Jäger und 16 Prozent Jägerinnen. Das Durchschnittsalter lag bei 43 Jahren.

Insbesondere für die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine weitere Reduktion der Wildschweinbestände notwendig. Bewegungsjagden im Winter sind hierzu wichtig. Der DJV fordert die Landesregierungen nun auf, am Regelwerk nachzubessern und die Wildbretvermarktung vor Ort zu unterstützen. Einen entsprechenden Forderungskatalog hat der DJV bereits im Spätsommer veröffentlicht.

Quelle: DJV 20.11.2020

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Fellwechsel: LJV unterstützt Projekt weiterhin

Die Fellwechsel GmbH hat ihr operatives Geschäft größtenteils an die neugegründete Fellwechsel Vertrieb GmbH übergeben. Die Fellwechsel Vertrieb GmbH wird unter dem altbekannten Logo weiterhin produzieren und vermarkten. In der aktuellen Sammelsaison ab November 2020 wird die Fellwechsel Vertrieb GmbH durch einige Landesjagdverbände bei Logistik und Organisation unterstützt.

Auch der Landesjagdverband Schleswig-Holstein unterstützt die Initiative Fellwechsel weiterhin, um im Sinne eines aktiven Prädatorenmanagements und nachhaltiger Bejagung das Niederwild und bedrohte Arten zu schützen und durch die Inwertsetzung der Bälge die Herstellung hochwertiger ökologischer Produkte zu ermöglichen. Hierdurch soll die Fangjagd als eine der ältesten Formen der menschlichen Jagdausübung durch Nutzung einer natürlichen Ressource erhalten werden.

Besonders ist an der neuen Situation, dass der jetzige Vertriebspartner seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat. Der LJV wird vorerst die logistischen Aufgaben wie etwa die Leerung der Truhen mit den gespendeten Kreaturen für Schleswig-Holstein übernehmen. Bitte unterstützen Sie unser Projekt weiter auf allen Ebenen. Helfen Sie auch weiterhin und kaufen Sie hochwertige Fellprodukte aus unserem Shop und zeigen Sie, dass nachhaltiger Pelz aus heimischer Jagd Zukunft hat! (www.ljv-shop.de)

In der LJV-Geschäftsstelle wird Herr Franzen (Telefon: 04347 – 9087-12; E-Mail: m.franzen@ljv-sh.de) künftig Ihr zentraler Ansprechpartner für Fellwechsel in Schleswig-Holstein sein.

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Totes Wildschwein gefunden – was tun?

Früherkennung ist das Wichtigste um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Die Jagdverbände haben ein Infoposter veröffentlicht, das richtiges Verhalten erklärt, wenn Pilzsammler oder andere Naherholungssuchende ein totes Wildschwein entdecken. Die Plakate gibt es als Druckdatei in unterschiedlichen Varianten und Formaten zum selbst Ausdrucken. Das Herunterladen ist kostenfrei. Jäger, Waldbesitzer oder Förster können die Poster in der Nähe von Waldwegen, Straßen oder Parkplätzen aufhängen. Gerne können Sie die Infoplakate nutzen, verteilen oder verbreiten.

Die Plakate enthalten drei Verhaltensregeln, Informationen zur ASP sowie QR-Codes, die Verbraucher zur Tierfund-Kataster-App weiterleiten. Die App übermittelt Daten erfasster Wildschweinkadaver sofort an das Friedlich-Loeffler-Institut und von dort an das zuständige Veterinäramt. So können Behörden im ASP-Ernstfall schnell reagieren.

Die Poster gibt es in drei verschiedenen Varianten und jeweils in drei Formaten: DIN-A4, -A3 und -A2. Kontaktdaten des zuständigen Veterinäramts und der Jägerschaft vor Ort können ergänzt werden. Alle Druckversionen gibt es hier. Der ASP-Virus ist für den Menschen ungefährlich, tötet aber die meisten infizierten Haus- und Wildschweine in kürzester Zeit. Die hochansteckende Seuche kann beispielsweise im Schlamm bis zu 100 Tage überleben. Wegen des hohen Verbreitungsrisikos sollen Menschen verdächtige Kadaver nicht anfassen und sofort den Behörden melden.

LJV Schleswig-Holstein: ASP-Infoposter DIN A4
LJV Schleswig-Holstein: ASP-Infoposter DIN A3
Quelle: DJV/LJV

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Jungjäger-Lehrgänge: Ausbildung weiterhin möglich

Jungjägerkurse Ausbildung weiterhin möglich (Foto R. Hartwig)

Die Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfungen können weiterhin durchgeführt werden. Die teilten die zuständigen Behörde auf Initiative des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV) mit. Der LJV hatte zuvor auf die Wichtigkeit der Lehrgänge mit einer entsprechenden Begründung hingewiesen. In der Bestätigung heißt es, dass die Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung unter § 12a Abs. 1 der Corona-BekämpfVO fallen, so dass neben den allgemeinen Beschränkungen (§ 2 und § 3) die Vorgaben für Veranstaltungen nach § 5 gelten.

Bei den Vorbereitungslehrgängen für die Jägerprüfung handelt sich nicht um eine außerschulische Bildungsveranstaltung, die überwiegend der Freizeitgestaltung der Teilnehmer/innen dient. Vielmehr liegt die Vorbereitung auf einen Jagdschein zumindest in gewissen Teilen im öffentlichen Interesse, da nur Jäger den jagdrechtlichen Pflichten, die auch dem öffentlichen Interesse dienen, nachkommen können, daher gilt § 12 a Abs. 1 und nicht Abs. 2.

Kann bei gewissen Ausbildungsteilen der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

 

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Corona: Bewegungsjagden auf Schalenwild in Schleswig-Holstein erlaubt

Corona: Bewegungsjagden in Schleswig-Holstein erlaubt (Foto LJV SH)

In Schleswig-Holstein sind Drück- und Bewegungsjagden auf Schalenwild trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen auch weiterhin erlaubt. Das hat die Landesregierung in der neuen Landesverordnung klar herausgestellt. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt diese Entscheidung und ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Durchführung der Jagden auf.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass Bewegungsjagden auf Schalenwild weiterhin durchgeführt werden dürfen. In der Begründung heißt es: „Zu den ausgenommenen Veranstaltungen zählen […] Gesellschafts- und Bewegungsjagden auf Schalenwild, einschließlich der An- und Abreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese Jagden dienen der Seuchenprävention (z.B. afrikanische Schweinepest) und dem Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.“

Bewegungsjagden, die der Reduzierung des Schalenwildes dienen, sind vom Versammlungsverbot ausgenommen. Innerhalb von namentlich dokumentierten Gruppen darf dabei auch der Mindestabstand notfalls unterschritten werden. Eine Teilnehmerhöchstgrenze liegt bei 100 Personen. Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer muss für vier Wochen sichergestellt werden. Für Bewegungsjagden ist ein Hyginekonzept zu erstellen.

Die Hinweise und Empfehlung für die Durchführung von Gesellschaftsjagden befinden sich derzeit in der Abstimmung mit den zuständigen Behörden und werden hiernach umgehend veröffentlicht.

Quelle: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

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Nordfriesland: Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen

Im Kreis Nordfriesland, ist bei mehreren verendet aufgefundenen Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Eine entsprechende Bestätigung hat das Landwirtschaftsministerium am30. Oktober 2020 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Geflügelpest, erhalten.

Im Kreis Nordfriesland wurden im Bereich der Küste bei drei verendet aufgefundenen Wildvögeln (Großer Brachvogel, Pfeifente, Wanderfalke), die im Rahmen des sogenannten passiven Wildvogelmonitorings beprobt wurden, Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Veterinäramt des Kreises ordnet nun die Aufstallung von Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten an. Hierzu stellt der Kreis Nordfriesland www.nordfriesland.de/amtsblatt entsprechende Informationen zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln.

Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, weist das Ministerium darauf hin, dies schnellstens nachzuholen.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan eine Serie von Geflügelpest-Ausbrüchen des Subtyps H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Die betroffenen Regionen liegen auf der Vogelzugroute von Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen. In den Jahren 2005/2006 und 2016/2017 waren ähnliche Ausbruchsserien in derselben Region einem dann folgenden umfangreichen Geschehen in Europa vorausgegangen. Das FLI hat in einer aktuell veröffentlichten Risikoeinschätzung das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest nach Europa und Deutschland als hoch eingestuft. Erste Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie in Hausgeflügelbetrieben in Europa meldeten jüngst die Behörden in den Niederlanden.

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung des FLI bereits Anfang Oktober nochmals verstärkt. Im Zuge dieses Monitorings wurden die aktuellen Nachweise im Kreis Nordfriesland geführt.

Im Jahr 2016/17 ereignete sich das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von welchem Schleswig-Holstein auch stark betroffen war. Der letzte Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein wurde im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung festgestellt.

 

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00033121/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-10-02.pdf

Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Informationen für Jägerinnen und Jäger:

Gemäß der „Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln vom 8. März 2016“ (WvGeflpestMonV) führen die Länder nach vorgegebenem Mindestprobenumfang jährlich ein Monitoring zur Untersuchung von Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren durch. Hierbei sollen erlegte Vögel, insbesondere von Arten aus der Ordnung Gänsevögel (Gänse, Enten) in den Monaten September bis Januar des Folgejahres, beprobt werden.

Auf Schleswig-Holstein entfällt ein Mindestprobenumfang von 450 Proben, von welchem fast die Hälfte über Kotproben abgedeckt wird. Mit Beginn der Jagdzeit auf Wildgänse- und Enten sollen je Kreis mindestens 25 und je kreisfreier Stadt mindestens 5 erlegte Vögel mittels kombinierter Rachen- und Kloakentupfer beprobt und am Landeslabor untersucht werden.

Die WvGeflpestMonV sieht vor, dass diese Proben von den Jagdausübungsberechtigten nach näherer Anweisung der Veterinärämter genommen werden. Das Verfahren (z.B. Ausgabe der Tupfer, Rücklauf der Proben, Probenbegleitscheine) ist jeweils mit dem zuständigen Veterinäramt des Kreises/der kreisfreien Stadt abzustimmen. Eine Liste der zuständigen Veterinärämter finden Sie hier:

Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.

Quellen: MELUND, FLI

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Durchführung von Bewegungsjagden in Schleswig-Holstein: Gemeinsames Forderungspapier veröffentlicht

Trotz der Coronapandemie müssen Bewegungsjagden durchgeführt werden (Foto S. Grell)

Die Jagd ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge. Sie dient der Lebensmittelproduktion, der Seuchenprävention und dem Schutz von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft.

Der Herbst ist die Zeit der Bewegungsjagden. Trotz der Coronapandemie müssen sich Jägerinnen und Jäger auf die Bewegungsjagden vorbereiten. Großflächig und zum Teil revierübergreifend geplante Jagden sind wichtig. Sie sind kontaktarm und finden im Freien statt.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein, der Bauernverband Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinische Waldbesitzerverband, der Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) und die Familienbetriebe Land und Forst Schleswig-Holstein appellieren an die Landesregierung die Durchführung von Bewegungsjagden bei den weiteren Ausgestaltungen der Regelungen zum Umgang mit Corona weiterhin zuzulassen:

  • Die intensive Bejagung des Schwarzwildes im Zuge der Seuchenpräventionsmaßnahmen im Hinblick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist von höchster Priorität, um eine Ausbreitung der ASP im Wildschweinbestand zu verhindern und einem Seucheneintrag in Schweinemastbetrieben vorzubeugen. Die Bewegungsjagden fungieren als elementarer Baustein der ASP-Seuchenpräventionsmaßnahmen. Um eine Ausbreitung der ASP zu verhindern und die Wahrscheinlichkeit eines großflächigen Seuchengeschehens zu verringern müssen Bewegungsjagden durchgeführt werden.

 

  • Jagden dienen der Wildschadensprävention in Feld und Wald. Im Hinblick auf Schalenwildarten wie bspw. Schwarzwild kann bei den derzeitigen Verhältnissen (Klima, Nahrungsverfügbarkeit etc.) eine jährliche Reproduktionsrate von über 300% erwartet werden. Um Ernten von Feldfrüchten und den Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern zu gewährleisten sind effektive Bewegungsjagden unabdingbar. Aus Sicht des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums ist die Durchführung von Jagden, insbesondere die Fortführung der intensiven Jagd auf Schalenwild von großer Bedeutung und unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen auch durchaus möglich.

 

  • Der Großteil der Jahresgesamtstrecken können ausschließlich mit Hilfe von Bewegungsjagden erlegt werden. Sie sind somit ein funktionierendes und notwendiges Werkzeug in der Bestandsregulierung und nachhaltigen Nutzung des Wildes. Um dies effektiv zu gewährleisten und die behördlich angeordneten Abschusspläne zu erfüllen, muss die Durchführung von Bewegungsjagden ermöglicht werden.

 

  • Bei der Jagd ist problemlos ein Mindestabstand von über anderthalb Metern einzuhalten da die Jagden im Freien stattfinden. Der Hygiene kommt eine noch größere Bedeutung zu, als dies bei der Jagd ohnehin schon der Fall ist. Die Jägerinnen und Jäger sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Mit derselben Verantwortung werden sie auch die Abstands- und Hygieneregeln auf Bewegungsjagden umsetzen.

 

  • Jagden finden nicht im öffentlichen Raum statt. Wald- und Wirtschaftswege können entsprechend gesperrt werden, um Kontakt zu Dritten zu verhindern.

 

  • Hundeführerinnen, Hundeführern und Treibern muss ein problemloses Agieren unter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln ermöglicht werden.

 

 

  • Sonderregelungen wie bspw. die Erntehelferregelung haben gezeigt, dass weitsichtige Entscheidungen zielführend und konform zu geltenden Coronabestimmungen getroffen werden können.
Landesjagdverband Schleswig-Holstein
Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Schleswig-Holstein

Kontakt: Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V., Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek
Tel.: 04347-9087-0, Info@LJV-SH.de, www.LJV-SH.de

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Wildunfälle: Die meisten passieren im Oktober

Mitte Oktober beginnt die Damwildbrunft. Damit steigt auch die Gefahr von Wildunfällen. Besonders in der Morgen- & Abenddämmerung ist Aufmerksamkeit geboten. Wildunfälle stellen eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr dar. Wildwarner-App warnt Autofahrer bei der Fahrt durch Gefahrengebiete mit erhöhtem Wildwechsel

Im Oktober sterben die meisten Rehe, Hirsche und Wildschweine auf deutschen Straßen. Besonders gefährlich wird es in der Morgen- und Abenddämmerung. Über das Jahr hinweg kommen Rehe am häufigsten unter die Räder. Überraschend oft fallen auch Hase und Kaninchen und andere Wildtiere dem Verkehr zum Opfer. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben aus diesem Grund das Tierfund-Kataster im Jahr 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der Deutsche Jagdverband das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet. Dadurch ist es möglich, Wildunfälle nach bundesweit einheitlichen Standards zu erfassen. Bereits über 14.000 Nutzer sind registriert. Sie melden über die kostenlose App oder die Internetseite Tierfunde ortsgenau. Wissenschaftler suchen im zweiten Schritt nach Wildunfallschwerpunkten. Diese können schließlich entschärft werden – für mehr Tierschutz und Sicherheit auf Straßen.

Mit den Daten der Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein, ist Anfang August die kostenlose Wildwarn-App von WUIDI für Schleswig-Holstein gestartet. Der digitale Wildwarner warnt Autofahrer bei der Fahrt durch Gefahrengebiete mit erhöhtem Wildwechsel, erstmals orts- und zeitabhängig. Die Warnung erfolgt entweder über eine App oder dank Bluetooth-Kopplung direkt über das Auto. Dank eines Hintergrundmodus ist keine Bedienung während der Fahrt notwendig und kann dadurch problemlos im Straßenverkehr eingesetzt werden. Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, erhält der Nutzer eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und auf Basis der GPS-Lokalisierung die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners, der Polizeidienststelle oder des Jagdausübungsberechtigten. Durch die Erfassung des Unfallstandortes können tierschutzgerechte Nachsuchen schneller eingeleitet werden.

 

Weitere Infos zur Tierfund-Kataster-App:

Die kostenlose App des Tierfund-Katasters ist komplett überarbeitet. Nutzer können jetzt eigene Tierfunde auf einer Karte oder als Liste ansehen und direkt bearbeiten. Die App gibt es bei Apple und Google Play. Wie die App funktioniert, erklärt ein Tutorial.

Weitere Infos zur Wildwarner-App:

Die kostenlose Wildwarner-App warnt Autofahrer bei der Fahrt durch Gefahrengebiete mit erhöhtem Wildwechsel, erstmals orts- und zeitabhängig: Wildwarner-App

Für Jägerinnen und Jäger:

Unfallmeldebögen finden Jägerinnen und Jäger hier: Unfallmeldebögen

Für Autofahrerinnen und Autofahrer:

Informationen zur Vermeidung und Maßnahmen bei Wildunfällen enthält der Wildunfall-Flyer des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein: LJV-Wildunfaelle

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Motorsägenlehrgänge 2021: Jetzt anmelden

Der sichere Umgang mit der Motorsäge im Revier ist Pflicht! Sie wollen Grundkenntnisse und Fertigkeiten für das sichere Arbeiten mit der Motorsäge erwerben? Dann sind unsere Motorsägenlehrgänge genau das Richtige für Sie!

Teilnahmebedingungen für den Motorsägenkurs sind eine komplette Schnittschutzausrüstung (Schnittschutzschuhe, Schnittschutzhose & Motorsägenhelm) sowie das Mindestalter von 18 Jahren.

Folgende Termine stehen zur Auswahl:

30.01.2021 Hier geht es zur Anmeldung

13.02.2021 Hier geht es zur Anmeldung

13.03.2021 Hier geht es zur Anmeldung

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Delegiertenversammlung am 30. Oktober abgesagt

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus, hat sich das Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. nach langer und intensiver Diskussion dazu entschieden, die Delegiertenversammlung abzusagen. Die Delegiertenversammlung war für den 30. Oktober 2020 in Neumünster geplant. „Wir meinen, dass wir uns in dieser Situation mit der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, die auch wir haben, richtig entschieden haben“, erklärt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.  Nach Möglichkeit soll die Delegiertenversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Eine Online-Veranstaltung wird jedoch nicht ausgeschlossen. Planmäßig soll der Landesjägertag im nächsten Jahr wieder im Rahmen der Messe OUTDOOR in Neumünster stattfinden, sofern es die Situation zulässt.

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Delegiertenversammlung am 30. Oktober abgesagt

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus, hat sich das Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. nach langer und intensiver Diskussion dazu entschieden, die Delegiertenversammlung abzusagen. Die Delegiertenversammlung war für den 30. Oktober 2020 in Neumünster geplant. „Wir meinen, dass wir uns in dieser Situation mit der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, die auch wir haben, richtig entschieden haben“, erklärt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.  Nach Möglichkeit soll die Delegiertenversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Eine Online-Veranstaltung wird jedoch nicht ausgeschlossen. Planmäßig soll der Landesjägertag im nächsten Jahr wieder im Rahmen der Messe OUTDOOR in Neumünster stattfinden, sofern es die Situation zulässt.

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Wild auf Wild: Regionales Wildfleisch beziehen

Leckere Rezepte, Anbieter von Wildfleisch in der Nähe und nützliche Küchentipps – die Seite www.wild-auf-wild.de bietet alles rund um das Thema Wildbret. Die Internetseite der DJV-Kampagne punktet mit neuem Design und verbesserten Funktionen.

Die Internetpräsenz der Kampagne „Wild auf Wild“ (www.wild-auf-wild.de) hat ein neues Design erhalten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Seite für mobile Endgeräte wie Handy oder Tablet optimiert und die Navigation übersichtlicher gestaltet. Zusätzlich wurde die Seite optisch aufgewertet und mit neuen Funktion versehen.

Mehr als 300 Rezepte samt praktischer Zutatenliste lassen sich nun bequem ausdrucken für das Kochen zu Hause oder anderswo. Auch eine Bewertung der Rezepte ist jetzt möglich. Der „Social Media Newsroom“ auf der Startseite bündelt alle „Wild auf Wild“-Kanäle in den sozialen Medien und gibt einen praktischen Überblick: etwa wenn neue Rezeptvideos auf YouTube eingestellt werden oder auf Facebook über Wildbret diskutiert wird.

Bewährte Funktionen wie die Postleitzahlensuche, mit der Verbraucher lokale Anbieter von Wildbret oder Wild-Restaurants finden können, bleiben erhalten. Gelistet sind bisher mehr als 3.000 Anbieter bundesweit. Für Fleischsommeliers gibt es weiterhin praktische Küchentipps sowie die kleine Warenkunde zum Thema Wildbret. Wichtige Hinweise für Jäger, etwa zur Wildbrethygiene oder zur Abgabe von Wildbret, sind ebenfalls auf www.wild-auf-wild.de zu finden.

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Internet Ausfall: Eingeschränkte Erreichbarkeit

Aktuell kommt es im Bereich Flintbek zu erheblichen Störungen des Festnetzes sowie der Internetverbindung. Aus diesem Gurnd ist die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holsetin derzeit eider nur eingeschränkt erreichbar. Nach Angaben des Anbieters soll der großflächige Ausfall schnellstmöglich behoben werden.

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Nachruf auf Frank Schmidt

Waidmannsruh, lieber Frank

Viel zu früh wurde Frank Schmidt aus dem Leben gerissen und zum Schöpfer gerufen. Wir alle sind zutiefst bestürzt und senken unser Haupt in stillem Gedenken.

Frank Schmidt, geboren 1968, Waidmann, Hundeführer und herausragender Schütze, verlor den heftigen Kampf gegen den Krebs und verließ uns zum 29. September. Er war ein Mann mit starkem Gerechtigkeitssinn und über die Kreisjägerschaft Rendsburg-West hinaus bekannt.

Schon von Kindesbeinen an wurde Frank von dem waidmännischen Handwerk geprägt und trat mit dem 16. Lebensjahr in den Landesjagdverband ein. Sein Talent zum jagdlichen Schießen forderte ihn, und so kam es, dass er zur Zeit von Botho Baumann schon Aufgaben im Schießwesen übernahm.

Frank Schmidt ist am 29. September verstorben

Das Ehrenamt machte ihm viel Spaß und nach einiger Zeit ergab es sich, dass er die Stellvertretung des Landesschießobmannes übernahm. 2010 wurde er zum Landesschießobmann des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein gewählt.

Frank war immer aktiv und als Mannschaftsschütze eine zuverlässige Größe bei Kreis-, Landes- und Bundesschießen. Häufig traf man ihn auf dem Schießstand in der Ausbildung, und viele profitierten von seinen Erfahrungen. Seine nachhaltigen Bemühungen galten überdies Jugendlichen und der steigenden Anzahl an Jägerinnen. Während seiner Amtszeit als Landesschießobmann stiegen die Meldungen zur Junioren-Landesmeisterschaft auf ca. 120 Starts an. Auch dass die Damen eine eigene Wertung bei den Bundesmeisterschaften bekamen, war unter anderem dem Antrag durch Frank als Landesobmann zu verdanken.

Frank hat immer dafür gekämpft, dass das jagdliche Schießen auch jagdnah bleibt und nicht zu weit an das sportliche Schießen angeglichen wird, hier gab es oft leidenschaftliche Diskussionen auf den Tagungen der Landesobleute anlässlich der Bundesmeisterschaften. Frank hat immer wieder angemahnt, dass auch alle Jäger, die nicht den Wettkampf im Schießen wählen, auf den Schießständen mitgenommen und motiviert werden müssen.

Für seine besonderen Verdienste wurden Frank 2015 die DJV Nadel in Bronze und 2018 das LJV – Ehrenmesser und die DJV Verdienstnadel in Silber verliehen. Er lebte das Waidwerken, war über seine viel zu kurze Zeit in den Revieren Brinjahe, Embühren und Lüthjenwestedt beheimatet und auch auf vielen auswärtigen Jagden unterwegs. Frank liebte besonders die Gesellschaftsjagden. Für ihn war nicht die Strecke wichtig, sondern die Geselligkeit in der Jagdgemeinschaft und die Tradition. Die Gesellschaften wählten ihn gerne als Richter beim Jagdgericht oder als Würdenträger beim Jägerschlag. Für die Jagd konnte Frank gerne alles stehen und liegen lassen und seine Zeit war davon geprägt. Diana war ihm zum 30.08.2014 holt und er streckte seinen Lebenshirsch in Brinjahe. Einige unter uns können über das ausschweifende Hirschfest berichten. Und so wollen wir ihn in Erinnerung halten.

Für seine Kameradschaft sind wir ihm unendlich dankbar.

Der Familie und den Angehörigen sprechen wir, im Namen der Kreisjägerschaft Rendsburg-West, der Landesschießobleute und des Präsidiums des Landesjagdverbandes Schleswig-Holsteins, unsere Anteilnahme aus.

Das Reh steigt schweigend am stillen Hang,
vom Wald hört man des Kuckucks Klang.
Hoch über dem Forst des Habichts Flug,
da drunter des Jägers Abschiedszug.
Die Hörner spielen dein Halali,
mein Freund, vergessen werden wir dich nie.

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Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest

Aktuelle Zahlen

Verendete Wildschweine werden in Brandenburg auf Afrikanische Schweinepest untersucht. Die Proben werden im Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. Sollte ein Ergebnis positiv sein, wird der amtliche Verdachtsfall festgestellt und die Probe umgehend an das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Bestätigung weitergeleitet.

In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 49 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt (Stand: 3. Oktober 2020):

Fundort Anzahl bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen (Stand: 3. Oktober 2020)
Landkreis Spree-Neiße 9
Landkreis Oder-Spree 39
Landkreis Märkisch-Oderland 1
Land Brandenburg gesamt 49
(Quelle: MSGIV)

Übersicht der Restriktionszonen in Brandenburg

 

(Quelle: MSGIV)

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Die Ansteckung kann wie bei der europäischen Schweinepest durch direkten Kontakt mit infizierten Individuen, als auch indirekt über die Futteraufnahme oder durch kontaminiertes Material erfolgen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 10. September den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg bestätigt. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden.

Die Euopäische Union erreichte das Virus Anfang 2014. Es wurde vermutlich 2007 über den Schwarzmeerhafen Poti in Georgien aus Afrika auf das eurasische Festland eingeschleppt. Aktuell gab es in der Europäischen Union, im ersten Halbjahr 2020 annähernd doppelt so viele Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen als in der Vorjahresperiode.Spitzenreiter sind Ungarn mit 2.938 und Polen mit 2.737 ASP-Infektionen im Wildschweinbestand. Beide Länder übertreffen damit schon im ersten Halbjahr 2020 die ASP-Virusnachweise des gesamten Kalenderjahres 2019.

Hier erhalten Sie genaue Informationen über den chronologischen Verlauf der ASP in Brandenburg

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