Erlass zur unterjährigen Meldung von Schwarzwildstrecken verlängert!

Für das Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird der Erlass zur quartalsmäßigen Meldung der Schwarzwildstrecke vom 20.05.2019 für die Jagdjahre 2021/2022 und 2022/2023 verlängert.

„Ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung zur Fortführung des Erlasses vom 20.05.2019 ist der Anteil des auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beprobten Fallwildes an der Gesamtzahl des Fallwildes. Dieser Anteil ist erfreulicherweise im letzten Jagdjahr auf 56 % gestiegen und zeigt somit einen deutlich positiven Trend. Dennoch reicht der Anteil des untersuchten Fallwilds noch nicht aus, um allein über diese Maßnahme einen Ausbruch der ASP beim Schwarzwild zuverlässig frühzeitig zu erkennen, sodass zusätzlich weiterhin der bekannte Abgleich von Fallwild und Gesamtstrecke erfolgen muss“, heißt es in der Begründung des Ministeriums. Allerdings ist unklar, wann das Quorum erreicht ist, damit dieser zusätzliche bürokratische Aufwand entfallen kann.

Wir bitte alle Jägerinnen und Jäger sich intensiv bei der Meldung (über die Tierfund-Kataster APP) und Beprobung von Schwarzwild als Verkehrsfallwild zu beteiligen.

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Kampf gegen den Mähtod: Drohnen retten Rehkitze

Bundeslandwirtschaftsministerium fördert die Anschaffung der Flugtechnik mit drei Millionen Euro

Vegetations- und witterungsbedingt bleibt den Landwirten nur ein kleines Zeitfenster, um ihre Wiesen zu mähen (Mahd). Moderne Landmaschinen arbeiten dabei immer schneller und effizienter. Aus der Kabine der großen Maschinen kann der Fahrer Wildtiere in dichten Grasbeständen aber oft nicht entdecken. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr tausende Rehkitze bei der Mahd getötet. Die bisher gesammelten Erfahrungen bei der Kitzrettung zeigen, dass moderne, mit Wärmebildkamera ausgestattete Drohnen die mit Abstand effektivste Möglichkeit sind, Rehkitze zu orten und zu retten.

Derzeit werden Drohnen in Deutschland jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem, da sie in der Anschaffung relativ teuer sind. Um den Einsatz dieser Technik und dadurch den Tierschutz voranzutreiben, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro auf den Weg gebracht. Der Start der Förderung wird kurzfristig, voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte 2021, erfolgen.

Bundesministerin Klöckner: „Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt, weil sie im hohen Gras gut geschützt sind. Vielen der Jungtiere wird das aber leider jedes Jahr zum Verhängnis. Denn wenn das Gras für Futterzwecke gemäht wird, fliehen sie nicht und werden durch die Mähmaschine getötet – für den Landwirt sind sie mit bloßen Auge nicht zu erkennen. Umso wichtiger, dass die Felder vorher abgesucht werden – am effektivsten ist das aus der Luft. Das fördern wir und stärken so den Tierschutz: Mit Hilfe von Drohnen, die mit Wärmebildkameras ausgestattet sind, können Rehkitze gefunden und gerettet werden. Dabei ist es wichtig, dass die Tiere nicht in den direkten Kontakt mit einem Menschen kommen, damit sie den Geruch nicht annehmen und hinterher von den Muttertieren verstoßen werden. Mit unserer Millionen-Förderung leisten wir einen Beitrag, diese Technik in die Fläche zu bringen.“

Wer und was gefördert wird:

  • Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen auf Kreisebene oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, gehört.
  • Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt.
  • Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert.
  • Die Förderung kann nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bereits in der Vergangenheit die Erforschung der Praxistauglichkeit geeigneter Wildrettersysteme, die mit Hilfe von Sensoren Rehkitze erkennen, gefördert.

So hat das Bundesministerium im Zeitraum von Mai 2012 bis Dezember 2015 mit einer Förderung von über zwei Millionen Euro das Verbundprojekt „Wildretter“ unterstützt. Das Ziel des Projekts war die Verbesserung der arbeitsintensiven Vergrämungsmethoden durch technisches Gerät. Im Rahmen dieses Projektes sind Anwendungssysteme zur Wildtierrettung beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen entwickelt worden. Mittlerweile haben verschiedene kommerzielle Anbieter Wildretter-Systeme im Programm.

Weitere Infos unter http://www.bmel.de

Quelle: BMEL

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Mit der Initiative ‚Schleswig-Holstein blüht auf‘ fördert das Land die Artenvielfalt im echten Norden – nun gibt es noch mehr Geld

530 Hektar Blühflächen

Seit Projektbeginn im Jahr 2018 haben sich rund 400 Landwirt:innen an der Aktion beteiligt und insgesamt 530 Hektar Blühflächen angelegt – einige von ihnen sind von Anfang an dabei und wollen auch in diesem Jahr ihren Beitrag zum Artenschutz leisten. Nach erfolgreicher Anmeldung wird den Landwirt:innen das Saatgut zugesandt.

Alle Informationen zur Teilnahme auf der Internetseite des DVL

Neues Programm gestartet

Aufgrund der bislang großen Nachfrage gibt es nun ein zusätzliches Förderprogramm: Kommunen und Eigentümer:innen von nicht-landwirtschaftlichen Flächen ab 1.000 Quadratmetern können ab diesem Jahr am Förderprogramm „Blütenbunt-Insektenreich“ vom Bundesumweltministerium teilnehmen. In den kommenden sechs Jahren insgesamt 6,4 Millionen Euro bereit, um Grünflächen mit regionalem Saatgut in Blühwiesen zu verwandeln. Das Land beteiligt sich mit 500.000 Euro. Darüber hinaus soll das Geld in die Bildungsarbeit fließen, beispielsweise in Lehrmaterialien für Schulen und Universitäten.

Zum Förderprogramm „Blütenbunt-Insektenreich“

Weitere Informationen

Aus dem Archiv: Umweltminister Albrecht stellt die Biodiversitätsstrategie vor
(Meldung vom 17. Februar 2021)

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AK Schalenwild: Olaf Malmström zum Vorsitzenden gewählt

Auf der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises Schalenwild wurde am 03. März 2021 turnusgemäß ein neuer Vorsitzender gewählt. Neuer Vorsitzender ist Olaf Malmström, der auf Hans-Albrecht Hewicker folgt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Jan-Wilhelm Hammerschmidt. Die Sitzung fand coronabedingt digital statt. Der achtköpfige Arbeitskreis wird seine Arbeit umgehend aufnehmen.

Der Arbeitskreis Schalenwild hat Olaf Malmström zum neuen Vorsitzenden gewählt. Malmström ist stellvertretender Kreisjägermeister des Kreises Rendsburg-Eckernförde und Kreisjägermeister für die Kreisjägerschaft Eckernförde. Malmström legte seine Jägerprüfung 1986 in Eckernförde ab und wurde 1987 Jagdaufseher auf Gut Warleberg. Malmström, der seit 35 Jahren aktiver Hundeführer ist, ist zudem Verbandsrichter des JGHV und Verbandsrichter „Schweiß“. Seit 2006 ist er Pächter auf Gut Ellersdorf. Darüber hinaus engagiert sich Malmström im Vorstand der Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost. Durch seine jährliche Teilnahme an den Kreis- und Landesmeisterschaften im Jagdlichen Schießen ist er Inhaber der Schießleistungsnadel Gold und vielen Jägerinnen und Jägern bekannt. Zudem ist er Projektleiter des Fasanenbestandsstabilisierungs-Programms des Hegerings Langwedel. Malmström verfügt über langjährige Erfahrung in der Bewirtschaftung von Schalenwildbeständen und der damit verbundenen Direktvermarktung.

Olaf Malmström wurde zum neuen Vorsitzenden des AK Schalenwild gewählt (Foto: Privat)

Unterstützt wird der Vorsitzende von seinem Stellvertreter und den Mitgliedern des Arbeitskreises. Sein Stellvertreter Jan-Wilhelm Hammerschmidt (KJS Plön) ist Kreisjägermeister des Kreises Plön und als Damwild-Experte bekannt. Die weiteren Mitglieder des Arbeitskreises sind Wildmeister (DJV) Dirk Bacher (KJS Oldenburg), Christian Dohr (KJS Hzgt. Lauenburg), Sven Nicolaisen-Dlubatz (KJS Flensburg), Dr. Christian Schadendorf (KJS Pinneberg), Karl-Peter Tadsen (KJS Nordfriesland) und Frank Zabel (KJS Segeberg). „In der Vorstellungsrunde habe ich bei jedem einzelnen die innere Haltung zur Jagd und zum Wild gespürt. Das wir keinen leichten Zeiten entgegengehen ist uns allen klar und umso wichtiger ist daher ein aktiver Ausschuss, den alle Jäger des Landes und die gesamte Öffentlichkeit erleben sollen“, sagte Malmström nach der Sitzung.

Ziele des Arbeitskreises reichen dabei von biotopverbessernden Maßnahmen und der Umsetzung von Ruhezonen und Ruhephasen für das Wild sowie die altersgerechte Bejagung des Wildes unter Berücksichtigung des Wildes. Zudem hat sich der Arbeitskreis klar für den Muttertierschutz und die Jagd unter Berücksichtigung der Sozialstruktur des Wildbestandes ausgesprochen. Besonders möchte sich der Arbeitskreis für Jägerinnen und Jäger einsetzen, die sich in der Öffentlichkeit für das Jagdrecht, das Wildtierwohl und die weidgerechte Jagd einsetzen. Der neue Vorsitzende dankte seinem Vorgänger Hans-Albrecht Hewicker für seinen Einsatz für Wild, Jagd und Natur. Der Arbeitskreis Schalenwild wurde im Rahmen der Sitzung des erweiterten Präsidiums im Oktober 2020 neu gewählt.

 

 

 

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Knickpflege: Flyer informiert über Knickpflege und richtigen Umgang mit Schnittgut

Rotkehlchen (Bild Jan Kieckbusch)

Im ausgehenden Winter fällt das abgeschnittene Holz überall in der Landschaft auf – denn bis zum letzten Februartag durften noch Knicks und Hecken im Rahmen der traditionellen Knickpflege auf den Stock gesetzt werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass Knicks ihr typisches Erscheinungsbild behalten und sich zu dem artenreichsten Lebensraum für Tiere und Pflanzen im Binnenland entwickeln können. So mancher wird diese Frist bis zum letzten Tag genutzt haben. Wer nach dem Schneiden allerdings zu lange mit dem Abtransport wartet, gerät leicht in die Brutzeit und gefährdet damit Nester mit Gelegen und Jungvögeln.

Bei den kürzlich so ganz ohne Übergang eingesetzten milden Temperaturen werden schon im ausgehenden Winter die Reviere mit Gesang abgegrenzt und die Nester gebaut. Dabei sind Schnittguthaufen für Arten wie Rotkehlchen und Zaunkönig, die gerne im dichten Unterholz brüten, scheinbar geeignete Brutstandorte. Schnittguthaufen erweisen sich dann schnell als ökologische Fallen, wenn sie in der Brutzeit geschreddert, verbrannt oder zu spät entfernt werden. Nester mit Gelegen werden zerstört und Jungvögel möglicherweise getötet. Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es verboten, wildlebende Tiere zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen zu beschädigen oder zu zerstören. Unter diesen Schutz fallen auch die Gelege unserer heimischen Singvögel.

Immer wieder ist zu beobachten, dass Schnittgut noch bis in den April hinein liegen bleibt und bereits von Vögeln als Brutplatz angenommen wurde. Dies führt unweigerlich dazu, dass die Haufen bis Ende September liegenbleiben müssen. Wer eine derartige behördliche Verfügung nicht riskieren möchte und die Vögel schützen will, sollte die Haufen nach dem Knicken zeitnah entsorgen, spätestens aber bis Mitte März.

Mehr über die Pflege von Knicks in Schleswig-Holstein kann im Internet unter www.schleswig-holstein.de – Suchbegriff „Knick“ – nachgelesen werden. Der kostenlose Flyer ist über broschueren@llur.landsh.de oder Tel. 04347/704-230 zu beziehen – hier auch als pdf-Datei: http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/faltblatt/flyer_knickpflege.pdf

PM LLUR

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Erneuter Anstieg der Nachweise bei Wildvögeln und neuer Subtyp H5N4 nachgewiesen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat erstmals Geflügelpest des Subtyps H5N4 in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Der Subtyp wurde bei einem Schwan und einer Möwe aus Heiligenhafen, Kreis Ostholstein, festgestellt. Darüber hinaus wurden seit dem Jahreswechsel bei 70 weiteren Wildvögeln aus den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg sowie in der Hansestadt Lübeck das Geflügelpestvirus nachgewiesen.

Nachdem die Zahlen zu Beginn des Jahres langsam sanken, ist nun wieder ein Anstieg zu erkennen. Umweltminister Jan Philip Albrecht warnt: „Der Kampf gegen die Geflügelpest braucht einen langen Atem. Dass bislang nur wenige Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verzeichnen sind, haben wir insbesondere der Vorsicht und Gewissenhaftigkeit der Halterinnen und Halter zu verdanken. Jetzt geht es darum, weiter durchzuhalten und die aktuellen Entwicklungen genau zu beobachten.“

Mit rund 440 im aktuellen Geschehen bestätigten Fällen entfallen etwa 70 Prozent aller Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln in Deutschland auf Schleswig-Holstein.

Seit Beginn dieser Woche wird dabei ein erneuter Anstieg von positiven Befunden an West- und Ostküste sowie dem Binnenland im Landeslabor verzeichnet. So stehen derzeit über 20 seit Montag eingesendete Proben aus neun Kreisen und zwei kreisfreien Städten zur Bestätigung beim FLI aus.

Der neue Subtyp H5N4 wurde EU-weit bislang nur bei einzelnen Wildvögeln im Bodenseeraum in Baden-Württemberg und der Schweiz nachgewiesen. Der neue Subtyp H5N4 stellt damit aktuell neben H5N8, H5N5, H5N3 und H5N1 den fünften in Schleswig-Holstein nachgewiesenen Subtyp bei Wildvögeln dar.

In Schleswig-Holstein erfolgte in bislang sechs Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 5.000 Stück ein Nachweis der Geflügelpest. Der letzte Fall ereignete sich Ende Dezember in Dithmarschen. Bundesweit sind bereits über 60 Haltungen betroffen, die Zahl steigt weiter an.

Nach den letzten Nachweisen bewertet das FLI das Risiko einer Virusausbreitung der Wildvogelpopulation und das eines Eintrags in Hausgeflügelhaltungen aktuell weiterhin als hoch.

 

Hintergrund:

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht:

Weitere Informationen

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts

Informationen der Landesregierung

Weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts über Geflügelpest

 

Quelle: PM/MELUND

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Fotowettbewerb: Jagdliches Brauchtum einmal anders fördern

Der Landesbläservorstand ruft zum Jagdhorn-Fotowettbewerb 2021 auf

Wir suchen für Grußkarten die schönsten Detailaufnahmen zum Thema Jagdhörner. Die
ausgewählten Fotos werden dann für Kartenmotive genutzt, die später über den LJV-Shop
käuflich erworben werden können. Eingesendet werden können pro Person bis zu drei Fotos.
Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Die Motive dürfen lediglich ein Jagdhorn zeigen.
Der Hintergrund ist frei wählbar. Gerne sollten die Fotos eine kurze Beschreibung enthalten.
Nach Einsendeschluss können alle Fotos in der Online-Galerie bewundert werden. Es kann dann
jeder über sein Lieblingsfoto abstimmen. Unter den 10 Fotos mit den meisten Stimmen wählt
dann eine Jury die drei Gewinner aus. Es warten attraktive Preise!

Wie kann ich mitmachen?

  • Einsendeschluss bis zum 30. Mai 2021 unter: redaktion@ljv-sh.de
  • Originalfotos mit Überschriften, Name, Vorname, Adresse versehen
  • Onlineabstimmung findet statt vom 7. bis 20. Juni 2021 unter: www.ljv-sh.de

Mit dem Zusenden Ihrer Fotos bestätigen Sie, dass Sie Inhaber der Nutzungsrechte sind und uns diese
zur Veröffentlichung in der Online-Galerie und im Gewinnfall auch im Print übertragen. Mit der Teilnahme
am Gewinnspiel willigen Sie in die Erhebung und Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse ein. Wir erheben,
speichern und verarbeiten diese personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung
des Gewinnspiels und um Sie, im Falle eines Gewinns, zu benachrichtigen. Eine Weitergabe an Dritte
findet nicht statt. Sie können die Einwilligung jederzeit durch eine Nachricht an uns widerrufen, Ihre
Daten werden umgehend nach Auswahl der Gewinner gelöscht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir
freuen uns auf zahlreiche und interessante Einsendungen.

Mandi-Rose Wargenau-Hahn, Landesobfrau für das Jagdhornblasen

Flyer: Fotowettbewerb 2021

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JugendProNatur – Jagdschein-Kompaktkurs

Der Kompaktkurs zur Erlangung des ersten Jagdscheins findet wieder in Zusammenarbeit mit der Jagdschule Grimbart und der JugendPRONatur in Nordfriesland statt.

Dieser Kursus ist ein Sonderangebot der Jagdschule Grimbart für Schüler, Studenten, Auszubildende, freiwillig Wehrdienstleistende oder Teilnehmende an Freiwilligendiensten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (maximal 15 Teilnehmer – es gilt das Windhundverfahren). Dieser Kursus wird durch JugendPROnatur unterstützt.

In den Kursgebühren sind enthalten: Ein Lehrbuch, Munition für die Grundausbildung, die Benutzung von Leihwaffen, Lernmaterial inklusive Kopien, die Teilnahme an einem Fangjagdseminar sowie Schießstandgebühren und die Prüfungsgebühr.

Unterschiedlich geschäftete Ausbildungswaffen stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

 

Kursgebühr 1.200€ (OHNE Unterkunft)

Veranstalter: Jagdschule Grimbart, www.jagdschule-grimbart.de, info@jagdschule-grimbart.de

Veranstaltungsort: Schulweg 2, 25876 Fresendelf

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. Die Kursgebühren werden nach der erfolgten Anmeldung separat von der Jagdschule Grimbart in Rechnung gestellt.

 

2 x Intensiv Wochenende und 2,5 Wochen Intensivkurs – Termine unter Corona-Vorbehalt:

  • ca. 29. Mai Kennenlernmeeting über Google Meet/Zoom oder Ähnliches
  • 5/ 6. Juni 2021 Präsenzwochenende
  • 9. Juni Onlinecheck
  • 12/13. Juni 2021 Präsenzwochenende
  • 16. Juni Onlinecheck
  • 19. bis 6. Juli Intensivunterricht (Präsenzpflicht)
  • Genaue Schießtermine werden noch bekannt gegeben
  • Schießprüfung und Schriftliche Prüfung 7. Juli 2021
  • Mündliche Prüfung 9. Juli 2021

WICHTIG: 

  • Für die Präsenztage wird eine Unterkunft in der Nähe benötigt. Bitte rechtzeitig selber drum kümmern. 
  • Wir sind darauf angewiesen die Schießstände anzufahren. Wir können einige Schüler (ca. 6-7)  in unseren Autos mitnehmen. Aber wir können nicht garantieren alle 15 Teilnehmer befördern zu können. Wer einen Führerschein und ein Auto hat, sollte dies unbedingt mitbringen.
  • Mit Beginn des Kurses muss die Mitgliedschaft im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. durch Aufnahmeantrag und die Hauptwohnung in Schleswig-Holstein nachgewiesen sein (Das erste Mitgliedsjahr ist beitragsfrei).

 

HIER GEHT’S ZUR ANMELDUNG

 

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Nachruf: Die Jagd ist aus, der Hörnerklang verhallt – Karin Schröder verstorben

Die Jagdhornbläser und Jagdhornbläserinnen der Kreisjägerschaft Eckernförde e. V. trauern um ihre ehemalige Kreisbläserobfrau Karin Schröder, die am 14. Dezember 2020 im Alter von 79 Jahren friedlich eingeschlafen war. Ein passioniertes und verdientes Herz, gerade in der Erhaltung von Brauchtumspflege und des Jagdhornbläserwesens, hat damit aufgehört zu schlagen.

Nachdem Karin bereits viele Jahre der Jagdhornbläsergruppe Hüttener Berge mit konsequenter Hand als Korpsleiterin vorgestanden hatte, übernahm sie zudem das Amt der Kreisbläserobfrau in der KJS Eckernförde. Diesem Amt stand sie bis zum Jahre 2001 vor, nachdem sie dieses in die Hände von Marita Hansen legte, welche Karin, noch als junges Mädchen in die Kunst des Jagdhornblasens eingeführt hatte.

So „nebenbei“ hielt Karin das Amt der Landesbläserobfrau im Landesjagdverband Schleswig-Holstein in ihren Händen, dass sie sehr erfolgreich von 1997 bis zum Jahre 2002 souverän, jedoch bestimmt, ausübte.

Das prägende Jagdhorn von Karin Schröder wird wohl nie verklingen (Foto Privat)

Über 25 Jahre leitete die musikalisch engagierte Karin zudem den Parforcehorn-Bläserkreis Eckernförde und ließ dabei mit einfühlsamer Hand die Hubertusmessen im Altkreis Eckernförde zu musikalischen Klangvorstellungen mit Gänsehauterlebnis in unseren Kirchen aufblühen. An ihrer Seite immer dabei ihr Mann Klaus, der ebenfalls passionierter Jagdhornbläser war.

Der Höhepunkt in diesem Amte war für sie offensichtlich die Erste Landeshubertusmesse in Schleswig-Holstein bis dato, die sie mit dem damaligen Landesbläservorstand im Jahre 1997 in der Nikolaikirche zu Kiel unter großer Beachtung und hohem Besucherandrang initiiert hatte. Nicht genug damit, gab Karin zudem mehrere Jagdhorn-Seminare in Es auf der Nordseeinsel Föhr und im Schloss zu Noer.

Herausfordernder Punkt in ihrem passionierten musikalischen Leben war wohl der im Jahre 1991 stattfindende Landesbläserwettbewerb auf dem Gut Altenhof, den sie zusammen mit ihren Jagdhornbläser_innen zu einem musikalisch gesellschaftlichen Ereignis für ganz Schleswig-Holstein werden ließ.

Hier auf dem Gute Altenhof bei Eckernförde verbrachte Karin mit ihrem Mann Klaus auch ihr Jägerleben. Als Jagdaufseher betreute das Paar gemeinsam den gesamten östlichen Bereich des Gutes, wunderschön am Ostseestrand gelegen. Viele Gesellschaftsjagden wurden von ihnen organisiert und Karin verstand es dabei, Jungjäger_innen nach diesen Jagden nach altem Brauch und jagdlicher Sitte persönlich in den Jägerstand zu erheben. Selbstverständlich wurden diese Fuchs- / Gänse- / Treib- und Schalenwildjagden unter Weisungen des Jagdherrn Christoph von Bethmann Hollweg, dem Karin und Klaus als Adjutanten mit ihren Jagdhörnern zur Seite standen, geführt, geleitet und die Strecken letztlich ehrenvoll verblasen.

Karin, wie auch ihr Mann Klaus, waren im Jagdgebrauchshundewesen der KJS Eckernförde bekannte Größen. Sie bildeten selbst so manchen Deutsch Drahthaar aus und führten diese auch erfolgreich durch die schwierigen Prüfungen und die Jagd.

Auserkorener Liebling von Karin, aus all diesen Vorstehhunden, war jedoch Ihr Drahthaar-Rüde Cliff. Dieser wich ihr nicht von der Seite und durfte sich auch Sachen herausnehmen, die sie bei ihren vorherigen Jagdhunden nie hätte durchgehen lassen.

In späteren Jahren verfasste Karin als Mitglied der Senioren-Redaktion der Shz nette Beiträge über die Jagd in all ihren Facetten, die sehr positiv von der Leserschar im weiten Umkreis von Eckernförde wahrgenommen wurden.

Karin Schröder wird vielen Jäger und Jägerinnen in Erinnerung bleiben, ging sie doch gemeinsam mit Klaus durch ein jagdlich ereignisreiches Leben. Die Jagdmusik war jedoch für Karin immer der rote wichtige Faden darin.

Ihr prägendes Jagdhorn wird daher hier wohl nie verklingen.

Unsere Trauer und unser aufrichtiges Mitgefühl richten sich auch an ihre Kinder und Enkelkinder.

Als letzter Gruß von hier mit DANKESCHÖN – AUF WIEDERSEHN von Deinen Jagdhornbläsern und Jagdhornbläserinnen.

 

 

Mandy Rose Wargenau Hahn

Landesbläserobfrau

Marita Hansen

Kreisbläserobfrau KJS Eckernförde

Uwe Jacobi

Verfasser

 

Wolfgang Heins

Präsident des Landesjagdverbandes

Schleswig-Holstein e.V.

 

 

 

 

 

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Mehr Ruhezonen für Rothirsch & Co: Stiftung Naturschutz und Landesjagdverband kooperieren beim Management großer Wildtiere

(4.2.2021) Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. arbeiten zukünftig noch enger zusammen, um Ruhe- und Jagdzonen für Wildtiere im Stiftungsland zu optimieren. Dafür beschreiten sie gemeinsam neue Wege bei der Bildung und dem Management von Eigenjagdbezirken der Stiftung.

„Unsere Kooperation ist lange überfällig und konsequent“, erklärte Dr. Walter Hemmerling, Geschäftsführer der Stiftung Naturschutz, heute bei der Unterschrift in der Geschäftsstelle der Stiftung in Molfsee. „Unsere Naturschutzflächen sind stets auch Heimat großer Wildtiere wie Reh, Rothirsch oder Wildschweinen – da ist eine Bejagung unter bestimmten Bedingungen notwendig“, so Hemmerling. „Andererseits wollen wir in einigen Bereichen absolute Ruhezonen für Wild vorhalten!“ Dazu ergänzt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes: „Ruhe können unsere Jägerinnen und Jäger gut, aber wenn es sein muss, können sie auch gezielt eingreifen. Denn gerade bei Rotwild und Wildschweinen bedarf es aus Wildschadensgründen und zur Seuchenprävention einer effektiven Regulierung durch Jägerinnen und Jäger – auch in den Naturschutzflächen.“ Dabei denke er genauso an die durch die EU vorgesehene Reduzierung von nicht-heimischen Arten, den sogenannten Neozoen wie etwa Waschbären und Marderhunden.

Das Naturschutzgebiet Dellstedter Birkwildmoor ist im Eigentum des Landesjagdverbandes und der Stiftung Naturschutz

Die Stiftung Naturschutz kann gemäß Landesjagdgesetz immer dann die Jagd auf Eigentumsflächen selbst organisieren, wenn ein arrondierter Bereich von mehr als 75 Hektar vorhanden ist. Die Stiftungsmitarbeiter jagen dort aber nicht selbst, sondern sie setzen für jedes Gebiet einen oder mehrere Jagdpartner ein (sogenannte Begehungsscheininhaber). Das Management von Wildtieren kann beispielsweise in Wiesenvogelgebieten, bei der Bekämpfung von Seuchen (Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen) oder bei der Regulierung von Problemarten geboten sein. Es gibt aber viele stiftungseigene Flächen, deren jeweiliges Schutzziel keiner Jagd bedarf. Hier verzichten Stiftung Naturschutz und Jägerinnen und Jäger auf die Ausübung. Diese Stiftungsflächen bieten dann einen, in unserer Landschaft selten gewordenen vollkommen ungenutzten und ungestörten Rückzugsraum, eine neue Wildnis auch für Wildtiere.

In der Kooperation haben der Landesjagdverband und die Stiftung Naturschutz nun vereinbart, dass überall dort, wo die Stiftung neue eigene Jagdbezirke ausweist, die betroffenen Jagdgenossenschaften und die örtliche Jägerschaft frühzeitig informiert und in einem offenen Dialogprozess über das örtliche Wildtiermanagement mit eingebunden werden.
Dieser wird in großer Transparenz und intensiver Abstimmung mit dem Landesjagdverband und den örtlichen Jägerinnen und Jägern durchgeführt. Als Ergebnis dieser Zusammenarbeit erwarten beide Seiten, dass sich Konflikte durch die Ausweisung entschärfen lassen und die örtlichen Jägerinnen und Jäger als erfahrene und gebietskundige Jagdpartner dabei helfen, Wildtierbestände gesund zu erhalten und außerhalb der Kernruhezonen nachhaltig zu nutzen, damit in der umgebenden Kulturlandschaft keine Schäden entstehen. „Wir sind davon überzeugt, dass diese Kooperation im beiderseitigen Interesse ist und zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen wird“ so Heins und Hemmerling abschließend.

 

Verantwortlich für diesen Text:

Thomas Voigt, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein,
Eschenbrook 4, 24113 Molfsee, Tel. 0431/210 90 202, www.stiftungsland.de
E-Mail: thomas.voigt@stiftungsland.de

Marcus Börner, Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.,
Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek, Telefon 04347 9087-0, E-Mail: info@ljv-sh.de

 

Hier gelangen Sie zum Presseportal des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

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Gut vorbereitet ins neue Jagdjahr

Am 01. April 2021 beginnt das neue Jagdjahr. Die Verlängerung des Jahresjagdscheins, die Jagdpacht und gesetzliche Neuerungen müssen beachtet werden. Um die Jagd auch weiterhin ordnungsgemäß ausüben zu können, ist es notwendig an alles Wichtige zu denken!

Das neue Jagdjahr steht vor der Tür und somit gibt es vieles zu beachten. Fristen und gesetzliche Änderungen müssen berücksichtigt werden, um die Jagd auch in den kommenden zwölf Monaten ordnungsgemäß ausüben zu dürfen.

Jahresjagdschein verlängern: Denken Sie daran den Jahresjagdschein rechtzeitig zu verlängern. Seit letztem Jahr ist im Rahmen der Verlängerung des Jahresjagdscheins eine Abfrage beim Verfassungsschutz notwenig. Dies kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine rechtzeitige Absprache mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde ist sinnvoll. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie geänderte Öffnungszeiten bei den Behörden gelten können.

Jagdpacht/Begehungsscheine: Sofern Revierinhaber zeitlich befristete Jagderlaubnisscheine ausgehändigt haben, sollten die Fristen überprüft und ggf. verlängert werden. Ein entsprechender Vordruck eines Begehungsscheins kann über den LJV-Shop bezogen werden: Vordruck Begehungsschein

NWR-ID: Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei, aber auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern, die Kenntnis und Verwendung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) von Bedeutung. Alle Infos finden Sie im Info-Flyer des Nationalen Waffenregisters: Info-Flyer – Anzeige- und Mitteilungspflichten im Nationalen Waffenregister

Gesetzliche Neuerungen: Bleiben Sie auf dem Laufenden! Als Mitglied des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. erhalten Sie alle Informationen zu rechtlichen Neuerungen über das Mitteilungsblatt „Jäger in Schleswig-Holstein“ direkt in Ihren Briefkasten und bequem per Email über den verbandsinternen Mitglieder-Newsletter „Jäger-Infobrief“. Sie sind Mitglied und bekommen noch keinen „Jäger-Infobrief“? Dann teilen Sie der Schriftführerin oder dem Schriftführer Ihrer Kreisjägerschaft bitte Ihre Email-Adresse mit.

Der Landesjagdverband veranstaltet am 18. Februar von 15.45Uhr – 20.00Uhr ein Online-Seminar (Webinar) zum Thema Waffenrecht für Jäger. Das 4-stündige Abendseminar gibt einen kompakten Überblick über die Neuerungen im Waffenrecht und richtet sich speziell an die Ausbilder in den Jungjägerkursen der Kreisjägerschaften sowie Interessierte. Eine Teilnahmegebühr in Höhe von 10EUR wird erhoben. Hier gelangen Sie zur Anmeldung

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Mitmachaktion für den Artenschutz: Kostenlose Samentütchen des bedrohten Großen Wiesenknopfs

Schleswig-Holsteiner können mithelfen, die Pflanzenvielfalt im Land zu bewahren. In ihrem Artenschutzprojekt zur Blume des Jahres verschenken das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) und die Stiftung Naturschutz SH wieder Saatgrußkarten an Naturliebhaber. 2021 ist der Große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) an der Reihe. In Schleswig-Holstein gehört die winterharte Staude zu den stark gefährdeten Pflanzenarten.

Der Große Wiesenknopf ist ein altes Heilkraut mit blutstillender und entzündungshemmender Wirkung. Darauf verweist der wissenschaftliche Name aus „sanguis“ für Blut und „sorbere“ für aufsaugen. Aufgrund seiner schlichten Schönheit ist der Große Wiesenknopf ein Geheimtipp für jeden naturnahen Garten. Mit der Saatgrußkarte können Bürgerinnern und Bürger diesen Geheimtipp nach Hause holen oder verschenken. Die Grußkarte umfasst ein Tütchen mit Samen des Großen Wiesenknopfs, Informationen über die Pflanze und eine Pflanzanleitung.

In Schleswig-Holstein wächst der Große Wiesenknopf ursprünglich in Hochstaudenfluren und Weidengürteln von Elbe, Miele, Eider, Treene und der inneren Schlei. Von dort aus besiedelte er Grabenränder und angrenzendes nasses oder feuchtes Grünland. Als die Flüsse ausgebaut und Niederungen trockengelegt und intensiver genutzt wurden, verlor die Pflanze bundesweit viele Wuchsorte. Um für den Erhalt ihres artenreichen Lebensraums, das extensiv genutzte Grünland, zu werben, hat die Loki Schmidt Stiftung den Großen Wiesenknopf zur Blume des Jahres 2021 gekürt.

Der Große Wiesenknopf wird über einen Meter hoch. Er blüht von Juli bis September und wächst in der Sonne und im Halbschatten. Die Samen brauchen einen Kältereiz zur Keimung. Es empfiehlt sich eine Vorzucht bis spätestens März.

Die Saatgrußkarte ist erhältlich bei postalischer Bestellung über LLUR, z.H. ÖA 6, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek oder bevorzugt per E-Mail über broschueren@llur.landsh.de

Wir bitten diesmal, die telefonische Bestellmöglichkeit (0 43 47 / 704-230) nur ausnahmsweise zu nutzen.

PDF-Flyer: Blume des Jahres 2021 „Eine schlichte Schönheit“: Der Große Wiesenknopf – Artenschutzprojekt für Sanguisorba officinalis

PM LLUR

 

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Welche Folgen hat ASP für Revierinhaber?

DJV veröffentlicht Papier mit Antworten zu zentralen Themen wie Behördenbefugnisse, Jagdeinschränkung oder Entschädigung. Das Frage-Antwort-Papier mit allgemeinen Informationen zur Tierseuche wurde überarbeitet.

Aktuell gibt es in Deutschland 556 nachgewiesene Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen – 537 davon in Brandenburg und 19 in Sachsen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Es kann aber jederzeit durch diesen in andere Gebiete verschleppt werden und Haus- sowie Wildschweine infizieren. Betroffen sind dann auch Jagdausübungsberechtigte. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt ein Frage-Antwort-Papier zur ASP für Revierinhaber veröffentlicht. Darin werden zentrale Fragen zu Befugnissen von Behörden im Seuchenfall, Einschränkungen der Jagd oder Entschädigungsmöglichkeiten beantwortet. Das Frage-Antwort-Papier mit allgemeinen Fragen zur ASP hat der DJV jetzt aktualisiert.

Im Seuchenfall legt die Behörde vor Ort konkrete Maßnahmen fest. Diese unterscheiden sich teilweise für das gefährdete Gebiet mit Kernzone und die angrenzende Pufferzone. Möglich sind beispielsweise ein generelles Jagdverbot sowie die Einschränkung der land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Behörden können Revierinhaber verpflichten, bei der Kadaversuche mitzuwirken, Proben zu entnehmen oder Informationen zum Revier bereitzustellen – etwa die Position von Suhlen oder Kirrungen. Der DJV weist darauf hin, dass Jagdausübungsberechtigte verdächtige Kadaver nicht bergen oder transportieren sollten. Die Verschleppungsgefahr des Virus ist zu groß. Nach Ansicht des DJV reicht es aus, den Behörden den Fundort zu melden. Nach Probenahme an einem verdächtigen Kadaver sollten Kleidung und Schuhe desinfiziert werden.

Das DJV-Papier behandelt auch Fragen zur Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs. Dabei geht es unter anderem um Wildschäden durch Jagdverbot sowie Mehraufwand durch Fallwildsuche oder verstärkte Bejagung. Die beiden Frage-Antwort-Papiere zur ASP und zu weiteren Themen gibt es hier.

Frage-Antwort-Papier Afrikanische Schweinepest für Revierinhaber (Stand: Januar 2021)

Frage-Antwort-Papier Afrikanische Schweinepest (Stand: Januar 2021)

Quelle: PM DJV

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Liste der anerkannten Nachsuchengespanne aktualisiert

Der Landesjagdverband hat die Liste der anerkannten Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein aktualisiert. Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.

Liste: Anerkannte Nachsuchengespanne in Schleswig-Holstein

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OUTDOOR 2021: Termin verschoben

Aufgrund der offiziellen Mitteilung des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar, dass bis Ostern keine Veranstaltungen stattfinden können, wird die OUTDOOR jagd & natur auf Ende Juni verschoben und vom Freitag, 25.− Sonntag, 27. Juni 2021 auf dem Messegelände der Holstenhallen in Neumünster stattfinden:

Plakat anklicken zum Download

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Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2020 veröffentlicht

Anfang Januar veröffentlichte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur & Digitalisierung den „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2020“. Die Schwerpunktthemen des Berichts sind unter anderem der Klimaschutz, das Schalenwild in Schleswig-Holstein aber auch die Vorkommen von Neobiota, also gebietsfremden Arten, wie der Große Angelfarn oder der Chinesische Muntjak.

Außerdem beinhaltet der Bericht die aktuellen Statistiken zu den Jagdstrecken sowie weitere Informationen rund um die Themen Biodiversität, Jagd- und Naturschutz. Der Bericht umschlägt auf 150 Seiten aktuelle Themen zu Jagd- und Naturschutz.

Das Wildtierkataster des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV) stellt u.a. umfassende Berichte und Grafiken zu den heimischen Schalenwildarten vor. Ebenfalls werden die vom LJV betreuten Naturschutzgebiete vorgestellt.

DOWNLOAD: Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2020

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Webinar: Waffenrecht für Jäger

Der LJV veranstaltet am 18. Februar von 15.45Uhr – 20.00Uhr ein Online-Seminar (Webinar) zum Thema Waffenrecht für Jäger. Das 4-stündige Abendseminar gibt einen kompakten Überblick über die Neuerungen im Waffenrecht und richtet sich speziell an die Ausbilder in den Jungjägerkursen der Kreisjägerschaften sowie Interessierte.

Nutzen Sie die Chance und erwerben Sie theoretisches und auch praktisches Wissen rund um das aktuelle Waffenrecht aus erster Hand. Lassen Sie Ihr Wissen um die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition, zum Transport oder zum Erwerb auf den neuesten Stand bringen. Neben einem einleitenden Vortrag erhalten Sie in einer Diskussion Gelegenheit, Detailfragen zu klären.

Das Seminar wird vom Waffenrechts-Experten André Busche geleitet. André Busche ist Autor mehrerer Fachbücher zum Waffenrecht und zur Waffensachkunde. Die Nutzung seiner Literatur in zahlreichen Lehrgängen und auch in der Verwaltung belegt die Aktualität und Verständlichkeit seiner Informationen.

Die Teilnahmegebühren betragen 10€. Die Veranstaltung findet in Form eines Webinars als Videokonferenz statt. Hier gehts zur Anmeldung:

ANMELDUNG

 

 

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Die meisten Jäger pro 1.000 Einwohner gibt es in Schleswig-Holstein

397.414 Menschen gingen 2020 zur Jagd. Das sind 8.900 mehr als im Jahr zuvor. Die meisten kommen aus Nordrhein-Westfalen: 92.074. Bezogen auf die Bevölkerung liegt Schleswig-Holstein vorn: 8,3 Jäger pro 1.000 Einwohner.

In Schleswig-Holstein leben durchschnittlich 8,3 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner

In Schleswig-Holstein leben durchschnittlich 8,3 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner

Ende März 2020 gab es genau 397.414 Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Das sind knapp 8.900 mehr als im Jahr zuvor und sogar 75.700 mehr als vor 30 Jahren. Die meisten Inhaber eines Jagdscheins wohnen in Nordrhein-Westfalen: 92.074. Auf Platz zwei liegt Niedersachsen (60.000), gefolgt von Baden-Württemberg (49.400). Bezogen auf die Einwohnerzahl bietet sich ein anderes Bild – dann hat Schleswig-Holstein die Nase vorn. Dort leben durchschnittlich 8,3 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner. Mecklenburg-Vorpommern folgt mit dem Wert 8,0. An dritter Stelle steht Niedersachsen (7,5). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Bundesweit betrachtet leben 4,7 Jäger pro 1.000 Einwohner – europaweit gesehen eher Mittelfeld. Spitzenreiter ist Norwegen mit einem Wert von 94,3. Schlusslicht ist Belgien mit einem Wert von 1,1. Knapp ein Viertel aller Teilnehmer der Jägerausbildung sind in Deutschland laut DJV-Statistik Frauen. Tendenz: steigend. Der Anteil von Jägerinnen in Deutschland liegt bei 7 Prozent. Organisiert in Verbänden sind 75 Prozent der Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Sie üben die Jagd zumeist ehrenamtlich aus. Die Aufgaben im Sinne der Allgemeinheit reichen von Artenschutz über Prävention von Tierseuchen und Wildschäden bis hin zu Hilfe bei Wildunfällen.

(PM DJV)

Die Zahl der Jagdscheininhaberinnen und -inhaber ist in den letzte Jahren gestiegen.

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Handlungsleitfaden Straßenbegleitgrün

Umweltministerium und Verkehrsministerium veröffentlichen Leitfaden zur Anlage und Pflege artenreicher Grünflächen an Straßen, Wegen und Plätzen. Grünflächen sind mehr als nur kurz gemähter Rasen: Längst sprießen vielerorts neben Wegen und Straßen in Schleswig-Holstein üppige Blühwiesen mit Margerite, Schafgarbe und Hasenklee. So gewinnen kommunale und straßenbegleitende Grünflächen zunehmend an Bedeutung: Sie sind rund um die Uhr geöffnete Tankstelle für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Sie sind beliebter Spielplatz und Rückzugsort für Tiere. Und sie erfüllen eine weitere wichtige Funktion, indem sie das Landschaftsbild bereichern und die Kulturlandschaft mit heimischen Pflanzenarten bewahren.

Der Leitfaden dient der Anleitung zur Anlage und Pflege artenreicher Wiesen- und Rasenflächen an Straßen, Wegen und Plätzen in Schleswig-Holstein und kann hier heruntergeladen werden.

MELUND/LJV

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Jagd und Corona: Was ist erlaubt?

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aktuell dazu angehalten, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein tragen dies uneingeschränkt mit.

Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd und notwendige Revierarbeiten. Bei allen Tätigkeiten sind die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen und gegebenenfalls die Anforderungen an die Organisation von Veranstaltungen einzuhalten.

Dabei haben Jägerinnen und Jäger Folgendes zu beachten:

  • An jagdlichen und notwendigen Revierarbeiten können höchstens zwei Haushalte mit maximal fünf Personen teilnehmen

Was dürfen Jägerinnen und Jäger im Einzelnen nach diesen Grundregeln noch im Rahmen des Jagdbetriebes tun?

Revierarbeiten?

  • Alleinarbeit – ja (z. B. Kontrollgänge, Reviergänge, Ausbringen von Salzlecken, Kirren, Freischneiden, Arbeiten an Jagdeinrichtungen unter Beachtung anderer Sicherheitsmaßgaben, insbesondere der VSG [keine Alleinarbeit mit der Motorsäge]).
  • Gruppenarbeit – Ja, höchstens zwei Haushalte aus maximal fünf Personen.
  • Wildäcker anlegen, Wildschadensbehebung im Grünland – ja, höchstens zwei Haushalte mit maximal fünf Personen.

Jagdausübung?

  • Einzeljagd – ja.
  • Jagd in Begleitung – Ja, höchstens zwei Haushalte mit maximal fünf Personen.
  • Gesellschaftsjagd – Gesellschaftsjagden sind Veranstaltungen im Sinne des § 5 Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Stand: 14.12.2020), wobei die Durchführung von Gesellschaftsjagden zur Bejagung von Schalenwild privilegiert ist (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 Corona-BekämpfVO).Diese Jagden dienen der Seuchenprävention (z.B. Afrikanische Schweinepest) und dem Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Bei diesen Veranstaltungen gilt lediglich das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 sowie das Gebot aus § 2 Absatz 2, Kontakte nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken. Darüberhinausgehende Hygienemaßnahmen sind in eigener Verantwortung zu treffen. Zudem sind Kontaktdaten nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.Gesellschaftsjagden auf andere Wildarten sind gem. § 5 Abs. 1 der Corona-BekämpfVO unzulässig.
  • Sammelansitz – vgl. Gesellschaftsjagden.
  • An- und Einschießen von Waffen im Revier – Ja, höchstens zwei Haushalte mit fünf Personen

Wildunfälle?

  • Nachsuchen und Bergen von verunfalltem Wild – Ja, unter Beachtung der Mindestabstände (1.5 m) zu anderen Personen außerhalb des eigenen und eines weiteren Haushaltes.
  • Treffen mit Unfallbeteiligten und/oder Polizei an der Unfallstelle – Ja, aber nach polizeilicher Anordnung und unter Beachtung des Sicherheitsabstandes.

Hundearbeit / Hundeausbildung?

  • Jagdhundeausbildung – ja, sofern Hundeführer und Hund alleine sind oder es sich um fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten handelt.
  • Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung? – Sind als Präsenzveranstaltung gem. § 12a als außerschulische Bildungsangebote unzulässig. Keine Präsenzveranstaltungen sind insbesondere digitaler Fernunterricht und digitale Fernangebote. Prüfungen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 Nummer 2 zulässig.

Wildbretverarbeitung / Wildbretvermarktung?

  • Aufbrechen/Zerwirken – ja, unter Beachtung der Hygienevorschriften.
  • Anliefern an Metzgereien – ja, aber Mindestabstand (1,5 m) beachten.
  • Direktvermarkten von Wildbret – ja, aber Mindestabstand (1,5 m) beachten.

Wild- und Jagdschadenstermine?

  • Gemeinsamer Termin am Schadensort – ja, aber individuelle und einvernehmliche Vorababsprache nötig, damit Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird.

Gesellige Treffen?

  • Versammlungen jedweder Art – nein

Jungjäger-Ausbildung?

  • als Präsenzveranstaltung – nein

 

Alle weiteren möglichen Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus sind bei der Jagdausübung uneingeschränkt zu beachten.

Die vorgenannten Regelungen geben den aktuellen Stand (14.12.2020) wieder und beziehen sich auf das Land Schleswig-Holstein.

Bitte beachten Sie mögliche weiterreichende örtliche Restriktionen!

Bitte halten Sie sich strikt an die Vorgaben von Bund, Land und Ihren örtlichen Gesundheitsbehörden. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sichere Option! Auch und gerade in Zeiten von Corona gilt der alte jagdliche Grundsatz: Sicherheit geht vor!

(Quelle: Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14. Dezember 2020 (in Kraft ab 16.12.2020))

Siehe auch: Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Bewegungsjagden

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