Orchideenblüte im Naturschutzgebiet Barsbeker See

Trotz der ungewöhnlich nassen Witterung im Frühjahr zeigte sich das Naturschutzgebiet Barsbeker See und Umgebung in der zweiten Maihälfte dieses Jahres von seiner schönsten Seite: Eine außergewöhnlich üppige Orchideenblüte verwandelte die Feuchtwiesen in ein farbenprächtiges Naturparadies. Besonders das Fleischfarbene Knabenkraut und das Breitblättrige Knabenkraut blühten in beeindruckender Zahl – das Gebiet beherbergt das größte bekannte Vorkommen in ganz Schleswig-Holstein.

Das rund 146 Hektar große Naturschutzgebiet liegt direkt an der Ostseeküste in den Gemeinden Barsbek und Wendtorf im Kreis Plön und wird von den ehrenamtlichen Betreuern des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein betreut. Es wurde 1982 unter Schutz gestellt und ist heute ein wertvolles Refugium für seltene Pflanzen und Tiere. Die vielfältigen Lebensräume – von Schilfzonen und Hochstaudenfluren bis hin zu salzbeeinflusstem Grünland – bieten einer Vielzahl von Arten ein Zuhause.

Im Barsbeker See leben zahlreiche Fischarten wie Hecht, Schleie, Rotfeder und Flussbarsch. Auch Flusskrebse, Großmuscheln sowie seltene Libellenarten wie die Blaugrüne Mosaikjungfer sind hier heimisch. Rohrweihe, Bartmeise, Dorngrasmücke und sogar der Seeadler nutzen das Gebiet als Lebensraum oder Nahrungshabitat. Während der Vogelzugzeiten dient es vielen Arten als wichtiger Rastplatz.

Die Pflege des Gebiets erfolgt durch Mahd sowie Beweidung mit Rindern und Schafen. Wanderwege entlang der Deiche und Informationstafeln ermöglichen Naturfreunden einen respektvollen Zugang zur einzigartigen Landschaft.

Alle Informationen zu den Naturschutzgebieten finden Sie HIER

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Landesparcoursschießen 2025: Jetzt anmelden

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein lädt herzlich zum Landesparcoursschießen 2025 ein. Die Veranstaltung findet am Sonnabend, den 20. September, sowie am Freitag, den 26., und Sonnabend, den 27. September 2025 auf dem Schießstand Wolfsberg in Hasenmoor-Hartenholm (Kreisjägerschaft Segeberg) statt. Der Parcours wird auch in diesem Jahr mit viel Engagement und Aufwand aufgebaut, um abwechslungsreiche und realistische jagdliche Schießsituationen zu bieten, die dem Niederwildgeschehen nachempfunden sind. Die insgesamt 60 Wurfscheibenziele fordern das Können der Flintenschützen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden heraus – und machen das Parcoursschießen zur idealen Vorbereitung auf die bevorstehende Jagdsaison.

Der Wettbewerb richtet sich ausdrücklich an Jägerinnen und Jäger aller Erfahrungsstufen – vom routinierten Schießstandbesucher bis zum frischgebackenen Jagdscheininhaber. Für einen zügigen Ablauf werden feste Startzeiten vergeben; die gewünschte Teilnahme an einem der drei Veranstaltungstage kann bei der Anmeldung angegeben werden, solange Kapazitäten vorhanden sind.

Am Sonnabend, den 27. September, findet als Abschluss der Veranstaltung die Siegerehrung statt. Ausgezeichnet werden neben den besten Einzelschützen auch Reviermannschaften sowie die jeweils stärksten Leistungen in den verschiedenen Klassen.

Alle Jägerinnen und Jäger sind herzlich eingeladen, dabei zu sein – zum sportlichen Vergleich, zur Auffrischung jagdlicher Fertigkeiten mit der Flinte und zum geselligen Miteinander im Zeichen der waidgerechten Jagd.

Anmeldeschluss ist der 28. August 2025. Alles Infos sind der Ausschreibung zu entnehmen.

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung:

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Ergebnisse der Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen 2025 in Hasenmoor

Die Landesmeisterschaft 2025 im jagdlichen Schießen fand in diesem Jahr auf dem Schießstand in Hasenmoor statt. Ziel dieser Veranstaltung ist nicht nur der sportliche Vergleich, sondern vor allem die kontinuierliche Schulung der Schützinnen und Schützen im sicheren und präzisen Umgang mit Büchse und Flinte. Wer jagdlich tätig ist, trägt die Verantwortung für einen sauberen, weidgerechten Schuss – entsprechend wichtig ist das regelmäßige Training.

Bereits Ende Juni haben unsere Juniorinnen und Junioren bei den Wettbewerben in Heide hervorragende Leistungen gezeigt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller weiteren Klassen haben in Hasenmoor daran angeknüpft und durchweg faire, konzentrierte und leistungsstarke Wettkämpfe gezeigt.

Diese Meisterschaft ist ein Beleg dafür, wie hoch das Engagement und das technische Können innerhalb unseres Landesjagdverbands sind. Sie zeigt auch, wie wichtig es ist, auf allen Ebenen – von den Hegeringen bis zur Landesebene – das jagdliche Schießen zu fördern und die Ausbildungsqualität stetig zu sichern.

Ein besonderer Dank gilt der Landesschießobfrau Wanja Ellerbrock für die Organisation sowie allen Aufsichten, Helferinnen und Helfern vor Ort. Auch das Team des Schießstands Hasenmoor hat maßgeblich zum reibungslosen Ablauf beigetragen. Nicht zuletzt danken wir den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, insbesondere Frau Martens, für die administrative Unterstützung im Hintergrund.

Allen Teilnehmenden, unabhängig von Platzierungen, gebührt Anerkennung für ihre Leistungen. Den Qualifizierten wünschen wir viel Erfolg bei den Bundesmeisterschaften.

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Schwarzwildgatter: Jetzt Termine sichern

Im Schwarzwildgatter Segeberger Heide stehen wieder Termine zur Verfügung, um Jagdhunde gezielt und praxisnah auf die Arbeit am Schwarzwild vorzubereiten. Unter fachkundiger Anleitung haben Hundeführer die Möglichkeit, ihre Hunde kontrolliert an Schwarzwild heranzuführen und ihre Eignung für den jagdlichen Einsatz zu fördern. Die Bedingungen im Gatter bieten realitätsnahe Übungssituationen, die eine optimale Vorbereitung ermöglichen. Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen:

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Beschwerde gegen Abschuss des Goldschakals auf Sylt hat keinen Erfolg

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 03. Juli 2025 die Beschwerde einer ortsfremden Umweltvereinigung gegen die Zulassung des Abschusses eines Goldschakals auf der Insel Sylt zurückgewiesen. Damit bleibt der Abschuss weiterhin rechtlich zulässig.

Das Gericht bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Juni 2025 (Az. 8 B 16/25), das bereits zu dem Ergebnis gekommen war, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Abschuss vorliegen. Die Beschwerdeführerin hatte im Beschwerdeverfahren geltend gemacht, das Verwaltungsgericht habe nicht berücksichtigt, dass auf Sylt bislang keine spezifischen Schutzzäune gegen Goldschakale (bzw. Wölfe) errichtet worden seien. Zudem habe das Verwaltungsgericht das sogenannte „Surplus Killing“ nicht hinreichend gewürdigt und mögliche Alternativen wie den Einsatz von Betäubungsgewehren nicht ausreichend geprüft.

Der Senat folgte dieser Argumentation nicht. Das Verwaltungsgericht sei zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt seien. Danach kann ein Abschuss insbesondere zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden zugelassen werden. Eine entsprechende Gefahrenprognose sei aufgrund der bereits eingetretenen Rissvorfälle zulässig – unabhängig davon, ob Schutzmaßnahmen vorhanden gewesen seien oder nicht.

Auch mit dem Phänomen des „Surplus Killing“ habe sich das Verwaltungsgericht hinreichend auseinandergesetzt. Es sei festgestellt worden, dass es im Zeitraum vom 19. bis 21. Mai 2025 zu insgesamt 76 Rissvorfällen an derselben Schafherde gekommen sei. Der Senat hatte im Eilverfahren zudem keine Zweifel daran, dass diese Risse dem Goldschakal zuzuordnen sind. Entsprechende Videoaufnahmen und genetische Analysen lagen vor; DNA-Proben ergaben eindeutig den Befund „Goldschakal (Canis aureus)“.

Auch hinsichtlich möglicher Alternativen zum Abschuss sah das Gericht keine hinreichend geeigneten oder zumutbaren Maßnahmen. Es sei wissenschaftlich nicht ausreichend gesichert, dass für Wölfe konzipierte Herdenschutzsysteme auch gegenüber Goldschakalen wirksam seien. Eine Betäubung mit anschließender Umsiedlung stelle ebenfalls keine gleich geeignete Maßnahme dar. Narkosegewehre arbeiten in der Regel mit Druckluft und haben eine effektive Reichweite von maximal 50 Metern, während Jagdbüchsen Reichweiten bis zu 250 Metern ermöglichen. Für eine erfolgversprechende Bejagung, insbesondere bei einem schwer zu bejagenden Tier wie dem Goldschakal, sei dies von Bedeutung.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (Az. 5 MB 8/25) ist unanfechtbar.

Weitere Informationen gibt es HIER

Forderung des Landesjagdverbands

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. fordert bereits seit Jahren, den Goldschakal in das Jagdrecht aufzunehmen – zuletzt in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2023. Die aktuelle Entwicklung bestätigt die Prognose des Verbands: Die Ausbreitung des Goldschakals in Europa verläuft dynamisch und führt zunehmend zu Konflikten zwischen Mensch und Tier. Länder wie Österreich reagieren bereits mit rechtspraktischen Maßnahmen auf die neue Situation. Der Verband verweist auf die hohe Mobilität und Anpassungsfähigkeit des Prädators und fordert die Einbindung in das aktive Wildtiermanagement. Neben den Schäden in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und den Herausforderungen für den Artenschutz ist insbesondere der Küstenschutz von zentraler Bedeutung im Land zwischen den Meeren. Daher begrüßt der Verband das zügige Handeln des MEKUN ausdrücklich.

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Starke Leistungen bei den Landesmeisterschaften der Junioren

Am 28. Juni fanden bei wechselnden Wetterbedingungen die Landesmeisterschaften der Junioren auf dem Schießstand in Heide statt. Die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten beeindruckende Leistungen und stellten ihr Können im jagdlichen Schießen unter Beweis. Wir gratulieren allen Junioren herzlich zu ihren großartigen Erfolgen.

Ein besonderer Dank gilt unserer Landesschießobfrau Wanja Ellerbrock, allen Aufsichten, den zahlreichen Helferinnen und Helfern sowie dem Team des Schießstands in Heide, die maßgeblich zum reibungslosen Ablauf und Gelingen der Landesmeisterschaften der Junioren beigetragen haben.

Das jagdliche Schießen ist ein wesentlicher Bestandteil der jagdlichen Ausbildung und Praxis. Wenn wir Wild bejagen, tragen wir die Verantwortung, es mit einem sicheren und tierschutzgerechten Schuss zu erlegen. Die regelmäßige Übung auf dem Schießstand dient deshalb nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch der stetigen Verbesserung unserer Fertigkeiten im Umgang mit der Waffe. So sichern wir eine verantwortungsvolle, waidgerechte Ausübung der Jagd.

Die vollständigen Ergebnisse der Meisterschaften sind unter folgenden Links einsehbar:

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Jagdleiter-Seminar 2025: Erfolgreiche Vorbereitung auf die Bewegungsjagden

Gesellschaftsjagden stehen und fallen mit einer sorgfältigen Organisation. Um Jagdleiterinnen und Jagdleitern eine fundierte Vorbereitung zu ermöglichen, bietet der Landesjagdverband rechtzeitig vor Beginn der Treib- und Drückjagdsaison ein praxisnahes Seminar an.

Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen sowie Aspekte der Unfallverhütung, wie sie von Berufsgenossenschaft und Versicherung gefordert werden. Anhand konkreter Beispiele werden die wichtigsten Vorschriften verständlich erläutert und auf die jagdliche Praxis übertragen.

Darüber hinaus behandelt das Seminar zentrale Themen rund um die Planung und Durchführung von Drück- und Treibjagden – von der Einladung bis zur Absicherung des Jagdablaufs. Zum Abschluss widmet sich die Veranstaltung den praktischen Vorbereitungen vor Ort sowie dem Nachsuchewesen als unverzichtbarem Bestandteil jeder gut organisierten Bewegungsjagd.

Das Seminar richtet sich an Jagdleiterinnen und Jagdleiter sowie alle, die zukünftig leitende Verantwortung bei Gesellschaftsjagden übernehmen.

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Zwischenergebnis Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft

Die Spannung steigt: Die Zwischenergebnisse der diesjährigen Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft liegen vor. Zahlreiche Schützinnen und Schützen aus dem gesamten Land haben in den vergangenen Wochen ihr Können unter Beweis gestellt und um wertvolle Punkte gekämpft. Die Ergebnisse sind ab sofort einsehbar.

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Ergebnisse des Landesparcoursschießens der Mannschaften 2025 veröffentlicht

Am 06. und 07. Juni 2025 war es wieder soweit: Das Landesparcoursschießen der Mannschaften des Landesjagdverbands Schleswig-Holstein brachte zahlreiche passionierte Schützinnen und Schützen aus dem ganzen Land auf den hervorragend vorbereiteten Schießstand. Jetzt sind die offiziellen Ergebnisse veröffentlicht!

In Teams von mindestens vier bis maximal sechs Jägerinnen und Jägern traten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an, wobei die besten vier Schützen jeder Mannschaft in die Wertung einflossen. Der Wettbewerb stand allen offen, die Mitglied im LJV Schleswig-Holstein sowie einer Kreisjägerschaft bzw. einem Hegering innerhalb einer Kreisjägerschaft sind – ganz nach dem Motto: „Wer mitschießen möchte, soll auch die Gelegenheit dazu bekommen.“

Dass das Niveau des Wettbewerbs nicht zu unterschätzen war, zeigte sich in den herausfordernden Parcours-Stationen, die von den Aufsichten souverän begleitet und überwacht wurden. Ein großes Lob gebührt an dieser Stelle nicht nur den engagierten Schützinnen und Schützen, die sportlichen Ehrgeiz und kameradschaftlichen Teamgeist bewiesen, sondern auch dem gesamten Organisationsteam rund um Landesschießobfrau Wanja Ellerbrock. Sie sorgten mit viel Einsatz und Liebe zum Detail für einen reibungslosen Ablauf und eine großartige Atmosphäre.

Besonders erfreulich: Auch in den Sonderwertungen – darunter Junioren, Damen und die Alt-Sen-Klasse – traten mehrere Kreisjägerschaften mit entsprechenden Mannschaften an, sodass spannende Wertungen möglich waren.

Die beste Mannschaft durfte sich am Ende nicht nur über die verdiente Anerkennung, sondern auch über den begehrten Wanderpokal freuen – ein Symbol für Leistung, Gemeinschaft und jagdliches Können.

Wir gratulieren allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern herzlich und bedanken uns bei allen, die zum Gelingen dieser besonderen Veranstaltung beigetragen haben!

Zu den Ergebnissen geht’s hier:

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Web-Seminar zur Nutria: Eine invasive Art auf dem Vormarsch

Nutrias (Myocastor coypus L.), auch als Coypu oder Sumpfbiber bekannt, sind nach dem Biber die zweitgrößten Nagetiere in Mitteleuropa. Ursprünglich aus Südamerika stammend, haben sich die invasiven Nagetiere mittlerweile stark ausgebreitet. In Schleswig-Holstein vermehren sich die anpassungsfähigen Tiere besonders schnell und stellen dadurch eine ernstzunehmende Bedrohung für den Deich- und Hochwasserschutz dar. Auch die Biodiversität leidet unter dem Einfluss der Nutria, da sie tiefgreifende ökologische Veränderungen verursachen können. Darüber hinaus entstehen erhebliche wirtschaftliche Schäden, insbesondere in der Landwirtschaft.

Das Web-Seminar vermittelt fundierte Grundlagen zur Biologie und Lebensweise dieser invasiven Art. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wie man Anzeichen für die Anwesenheit von Nutrias im Revier sicher erkennt. Darüber hinaus werden verschiedene Techniken und Strategien zur Bejagung ausführlich vorgestellt und diskutiert.

Das Seminar findet am Dienstag, den 29. Juli 2025, von 19:00 bis 21:00 Uhr online via Webex statt. Der Zugangslink wird spätestens am Veranstaltungstag an alle angemeldeten Teilnehmer per E-Mail verschickt.

Referent: Revierjagdmeister Björn Matthies, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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Bundeswettbewerb Jagdhornblasen: Tradition, Tracht und Tränen

16. Juni 2025 (DJV) Berlin. Freudentränen inklusive: Auf dem Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen gewannen die Bläsergruppe Mildetal-Gardelegen (Sachsen-Anhalt), das Jagdhornbläserkorps des KJV Gelnhausen (Hessen) und die Gruppe aus Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Bundesbläserobmann Jürgen Keller erhält eine besondere Auszeichnung.

Fast 1.000 Jagdhornbläserinnen und -bläser aus ganz Deutschland begeisterteten mit ihrer Leistung auf dem Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Bereits zum zweiten Mal fand dieser am 14. und 15. Juni im Park des Barockschlosses Fasanerie in Eichenzell bei Fulda statt – im Anschluss an den hessischen Landeswettbewerb. Am Bundeswettbewerb, den der DJV alle zwei Jahre ausrichtet, nahmen 58 Gruppen mit rund 1.000 Jagdhornbläsern teil.

Mildetal-Gardelegen ist Bundessieger in der Klasse Es

Als einzige ostdeutsche Gruppe im Wettbewerb gewann Mildetal-Gardelegen aus Sachsen-Anhalt die Klasse Es, geblasen mit Parforcehörnern. Das Ergebnis: 847 Punkte von 855 möglichen. Die Jagdhornbläsergruppen des KJV Groß-Gerau (Hessen) und Das Große Freie (Niedersachsen) folgten auf den Plätzen zwei und drei.

Klasse A: Gelnhausen ganz vorn

In der Klasse A werden die Stücke mit Fürst-Pless Hörnern vorgetragen. Hier setzte sich die Bläsergruppe des KJV Gelnhausen (Hessen) mit 973 von 975 möglichen Punkten an die Spitze – und es gab die ein oder andere Freudenträne bei der Siegerehrung. Den zweiten Platz belegte die Gruppe des Hegerings Kronsberg (Niedersachsen), gefolgt von Hubertus Gießen (Hessen).

Hameln-Pyrmont stößt Krefeld vom Thron

In der Klasse G blasen Fürst-Pless Hörner und Parforcehörnern gemeinsam. Die letzten beiden Bundeswettbewerbe hatte das Bläserkorps der Kreisjägerschaft Krefeld (Nordrhein-Westfalen) gewonnen. In diesem Jahr landeten sie jedoch knapp hinter dem neuen Bundessieger Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Die Gruppe konnte den Wettbewerb mit 972 von 975 möglichen Punkten für sich entscheiden. Den dritten Platz belegte die Jagdhornbläsergruppe des KJV Groß-Gerau (Hessen).

Bundesbläserobmann Jürgen Keller erhält Gold

Ein besonderer Höhepunkt: das Abschlussblasen vor der Siegerehrung. Unter Leitung von Bundesbläserobmann Jürgen Keller bliesen die Gruppen gemeinsam einige Jagdsignale, die bei den Besuchern für Gänsehaut sorgten. Bevor die Sieger verkündet wurden, erhielt Jürgen Keller die DJV-Ehrennadel in Gold von DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. DJV-Präsidiumsmitglied Ludwig Gunstheimer und Jürgen Keller vergaben am Samstag gemeinsam mit Helmut Dammann-Tamke die Preise. Am Sonntag wurden sie von Professor Dr. Jürgen Ellenberger (LJV Hessen) und dem hessischen Saatssekretär Michael Ruhl unterstützt.

Der aktuelle Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen fand am 14. und 15. Juni 2025 statt. Knapp 1.000 Jagdhornbläserinnen und -bläser aus ganz Deutschland trafen sich im Park des Barockschlosses Fasanerie in Eichenzell bei Fulda.

Hier finden Sie die aktuelle DJV-Vorschrift zum Jagdhornblasen sowie die ergänzenden Richtlinien des DJV für einen Bundeswettbewerb im Es-Horn-Blasen.

Im Folgenden finden Sie die Ergbnislisten:

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Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen: Schleswig-Holstein ruft erneut zu Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf

Im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe ist erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Befund am Samstag (14. Juni). Das Tier war verendet in einem Waldstück bei der Gemeinde Kirchhundem aufgefunden worden. Vor dem Hintergrund dieses ersten ASP-Nachweises in Nordrhein-Westfalen sowie der bevorstehenden Sommerreisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) zur besonderen Wachsamkeit auf. Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger sowie Reisende werden eindringlich gebeten, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies betonte: „Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Seuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen jedoch eindringlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Die ASP stellt ein erhebliches Risiko für unsere Haus- und Wildschweinbestände dar – mit potenziell gravierenden wirtschaftlichen Folgen für Landwirtschaft, Fleischverarbeitung und Handel. Ich appelliere daher eindringlich an alle Schweinehalterinnen und -halter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und konsequent umzusetzen.“

Auch die Jägerschaft sei weiterhin aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten der Seuche zu minimieren. „Unsere Jägerinnen und Jäger leisten seit Jahren durch verstärkte Bejagung und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag zur ASP-Prävention“, so Benett-Sturies. Aber auch jede und jeder Einzelne könne einen Beitrag leisten: „Bitte werfen Sie keine Speisereste achtlos in die Natur, sondern entsorgen Sie diese ausschließlich in verschlossenen Müllbehältern.“

Hinweise für Jägerinnen und Jäger:

Jägerinnen und Jäger sind essentiell für die Prävention, das Monitoring und im Ernstfall die Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bei der Jagd ist daher besonders wichtig. Was es hierbei zu beachten gilt, finden Sie unter: schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Informationen für Jägerinnen und Jäger

Hinweise für schweinehaltende Betriebe:

Um einen Seucheneintrag möglichst zu verhindern, sind die Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Was Landwirtinnen und Landwirte vorbeugend tun könne, finden Sie hier: schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Informationen für Schweinehalter und Unternehmen

Hinweise für Reisende:

Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (z. B. Wurstwaren, Schinken), Wildbret oder Jagdtrophäen von Haus- oder Wildschweinen aus ASP-betroffenen Regionen der EU-Mitgliedstaaten verbracht werden. Aus Vorsichtsgründen sollte auch auf die Mitnahme entsprechender Produkte aus anderen Regionen dieser Staaten verzichtet werden. Darüber hinaus ist die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im privaten Reisegepäck aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu verhindern. Besonders problematisch ist die achtlose Entsorgung von Lebensmittelresten in der Natur, an Rastplätzen oder am Straßenrand. Schweinefleischhaltige Abfälle stellen ein erhebliches Risiko dar, da sie von Wildschweinen aufgenommen werden können. Eine Infektion kann sowohl über kontaminierte Lebensmittel als auch durch direkten Kontakt zwischen Tieren erfolgen.

Hintergrund:

Die ASP ist eine für den Menschen ungefährliche Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie verläuft für infizierte Tiere fast immer tödlich. Einen Impfstoff gibt es derzeit nicht.

Seit dem ersten Nachweis in Deutschland im Jahr 2020 wurde die ASP in mehreren Bundesländern bei Haus- und Wildschweinen nachgewiesen. Besonders betroffen ist aktuell das Länderdreieck Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Mit dem Fall in Nordrhein-Westfalen ist nun eine weitere Region in Deutschland betroffen.

In Schleswig-Holstein arbeiten das Land, der Schleswig-Holsteinische Landkreistag sowie der Städteverband Schleswig-Holstein bei der APS-Prävention eng zusammen: Bereits am 1. August 2024 wurde ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum dritten Mal verlängert. Zentrale Bausteine des Pakets sind: eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro für das Auffinden, Bergen und Beproben von verendetem Schwarzwild, die kostenlose Entsorgung von Aufbruch und Kadavern an landesweit 28 Sammelstellen, sowie die Gebührenbefreiung für Trichinenuntersuchungen bei in Schleswig-Holstein erlegtem Schwarzwild. Der jährliche Finanzrahmen liegt bei 150.000 Euro und wird zu gleichen Teilen vom Land sowie den Kreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild werden ausschließlich vom Land übernommen und über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.

Weitere Informationen:

 

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Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff, Hanna Weber und Jessica Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev

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Junge-Jäger-Schießen 2025: Jetzt anmelden

Am Samstag, den 09. August 2025, laden der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. und die Redaktion der Zeitschrift „unsere Jagd“ zum Junge-Jäger-Schießen auf den Schießstand in Heede ein. Das Schießen richtet sich speziell an Jungjägerinnen und Jungjäger und bietet die Gelegenheit, in realitätsnahen Situationen das eigene Können unter Beweis zu stellen – und vor allem unter besten Bedingungen und in netter Gesellschaft zu üben.Neben dem Schießen steht das Kennenlernen und vernetzen mit anderen Jungjägerinnen und Jungjägern im Fokus. Ein vielfältiges Rahmenprogramm sorgt für Abwechslung, interessante Einblicke und gesellige Begegnungen – sowohl für Teilnehmende als auch für Begleitpersonen.

Für diese Veranstaltung wurde der Schießstand eigens zu einem jagdnahen Parcours umgestaltet. Die Bedingungen orientieren sich an tatsächlichen jagdlichen Gegebenheiten, wurden jedoch bewusst einsteigerfreundlich konzipiert. Auch die Kugeldisziplinen sind auf praxisnahe Anforderungen abgestimmt.Teilnahmeberechtigt sind alle Jägerinnen und Jäger bis einschließlich des dritten gelösten Jagdscheins, unabhängig vom Alter. Voraussetzung ist ein gültiger Jahresjagdschein, der zusammen mit dem Mitgliedsausweis des jeweiligen Landesjagdverbandes bei der Abholung der Schießkarte unaufgefordert vorzuzeigen ist. Wer noch keinem Landesjagdverband angehört, kann vor Ort eine Mitgliedschaft beantragen. Anmeldevordrucke für die LJV Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen liegen bereit.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen allen Jungjägerinnen und Jungjägern ein spannendes und erfolgreiches Schießen!

Weitere Informationen finden Sie über den Link zur Anmeldung:

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Bundeswettbewerb Jagdhornblasen: Schleswig-Holstein ist dabei

Bundeswettbewerb Jagdhornblasen

Der Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen findet am 14. und 15. Juni 2025 statt. Knapp 1.000 Jagdhornbläserinnen und -bläser aus ganz Deutschland werden im Park des Barockschlosses Fasanerie in Eichenzell bei Fulda erwartet. Der Bundesbläserwettbewerb wird alle zwei Jahre ausgetragen

Hier finden Sie die aktuelle DJV-Vorschrift zum Jagdhornblasen sowie die ergänzenden Richtlinien des DJV für einen Bundeswettbewerb im Es-Horn-Blasen.

Grußwort von Mandi-Rose Wargenau-Hahn an die teilnehmenden Bläserinnen und Bläser aus Schleswig-Holstein

Liebe Bläserinnen und Bläser aus Schleswig-Holstein,

im Namen des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein wünsche ich euch für den diesjährigen Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen und den Landeswettbewerb Hessen am 14. und 15. Juni 2025 in Eichenzell bei Fulda viel Erfolg, kräftigen Hörnerklang, einen sicheren Ansatz – und natürlich ein kräftiges Waidmannsheil! Möge eure Musik weit über den Park des Barockschlosses Fasanerie hinausklingen und ein stolzes Zeichen für das jagdliche Brauchtum aus dem Norden setzen.

Mit besten Grüßen, Waidmannsheil und Hörnerklang
Mandi-Rose Wargenau-Hahn, Landesobfrau für das Jagdhornblasen

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Goldschakal auf Sylt darf vorerst nicht erlegt werden

Wie das Umweltministerium am 11. Juni 2025 mitteilte, ging am 10. Juni 2025 beim Landesamt für Umwelt (LfU) ein Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Goldschakals auf Sylt ein. Da die Allgemeinverfügung vom 4. Juni den Sofortvollzug vorsieht, hatte dieser Widerspruch zunächst keine aufschiebende Wirkung – die Jagd auf das Tier war somit weiterhin erlaubt. Parallel wurde beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ein Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von einem nicht in der Region ansässigen, ortsfremden Verein gestellt.

Am 11. Juni 2025 erhielt das LfU einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Az.: 8 B 16/25). Demnach wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vorläufig wiederhergestellt – bis zur Entscheidung in erster Instanz über den Eilantrag. Das bedeutet, dass die Entnahme des Goldschakals bis dahin auszusetzen ist. Der zuständige Kreisjägermeister im Kreis Nordfriesland wurde entsprechend informiert.

Hintergrund:
Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hatte das Landesamt für Umwelt – unter Einbeziehung der Stellungnahmen von Naturschutzverbänden – am Abend des 4. Juni 2025 eine Allgemeinverfügung zur Entnahme eines Goldschakals veröffentlicht. Diese trat am 5. Juni um 0 Uhr in Kraft und ermöglichte seither die Entnahme des Tiers durch Jagdberechtigte auf der Insel.

Mit dem in der Verfügung angeordneten Sofortvollzug war die sofortige Umsetzung der Maßnahme erlaubt – auch im Falle eingehender Widersprüche.

Der nun bestehende sogenannte „Hängebeschluss“ des Verwaltungsgerichts ist keine inhaltliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Ausnahmegenehmigung oder des Sofortvollzugs. Er bewirkt lediglich, dass die Entnahme bis zur gerichtlichen Entscheidung in erster Instanz über den Eilantrag unterbrochen werden muss.

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Jetzt trainieren: Wasserübungsfläche kostenlos für LJV-Mitglieder

Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich. Ob beim Apportieren, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild bei Verkehrsunfällen. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit „Beruf“. Der Landesjagdverband leistet Unterstützung bei der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden. Für die gezielte Arbeit am und im Wasser bietet der Landesjagdverband allen Mitgliedern die Möglichkeit, die Wasserübungsfläche für die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden zu nutzen.

Zur Prüfungsvorbereitung oder für gezieltes Training: Allen Mitgliedern des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein steht die Wasserübungsfläche am Westensee kostenlos zur Verfügung, um ihre Jagdgebrauchshunde am und im Wasser auszubilden. Die Fläche bietet hervorragende Bedingungen für die praktische Arbeit. Ein bis zu sechs Meter breiter und etwa 50 Meter langer Schilfgürtel ermöglicht anspruchsvolle Übungen. Zusätzlich gibt es eine schilffreie Uferzone, die sich besonders gut für die Ausbildung junger Hunde eignet. Ein Drückjagdbock erlaubt eine gute Übersicht über die Fläche.

Die Wasserübungsfläche liegt am Westensee im Kreis Rendsburg-Eckernförde und kann jährlich vom 15. Juli bis zum 30. Oktober nach vorheriger Anmeldung genutzt werden.

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Blauzungenkrankheit: Monitoring unterstützen, Wildbestände schützen

Am 15. Oktober 2024 wurde erstmals ein Fall der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bei einem Wildwiederkäuer in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Es handelte sich um ein verendetes Stück Muffelwild aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Auch unsere heimischen Wildbestände können von dieser Tierseuche betroffen sein. Das aktuelle Tierseuchengeschehen ist weiterhin dynamisch. Neben Fällen bei Rindern, Schafen, Lamas und Alpakas wurden bundeswei Nachweise des Blauzungenvirus bei wildlebendem Muffel-, Rot- und Damwild gemeldet (Stand: 11.10.2024). In Schleswig-Holstein sind aktuell keine neuen Fälle bei Wild bekannt – ein Umstand, der das wachsame Monitoring durch uns Jägerinnen und Jäger umso bedeutsamer macht.

Was ist die Blauzungenkrankheit (BTV-3)?

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen – kleine, blutsaugende Mücken – übertragen wird. Besonders empfänglich sind Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer können erkranken.

Unsere Aufgabe als Jägerschaft

Die Jägerinnen und Jäger Schleswig-Holsteins können einen wichtigen Beitrag zum Seuchengeschehen leisten, indem sie aufmerksam sind und Beobachtungen sowie Auffälligkeiten frühzeitig melden. Verendetes oder krank wirkendes Wild sollte umgehend den zuständigen Behörden gemeldet werden, um eine zeitnahe Untersuchung zu ermöglichen.

Bitte informieren Sie sich über die konkreten Hinweise und Handlungsempfehlungen für das Wildmonitoring im Infoblatt für Jägerinnen und Jäger, das wir Ihnen zur Verfügung stellen. Nur mit einer engen Zusammenarbeit können wir die Gesundheit unserer Wildbestände sichern und zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit beitragen.

Bleiben Sie aufmerksam – aus Verantwortung für unser Wild.

Blauzungenkrankheit: BTV-3-Nachweise in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2025 (Stand: 30.05.2025) Quelle: MLLEV

Kreis/Kreisfreie Städte Anzahl Rinderhaltungen Anzahl Schaf- und Ziegenhaltungen Anzahl Haltungen

sonstiger Tiere*

Anzahl

Wildlebende Tiere

Dithmarschen 25
Herzogtum Lauenburg 8
Kiel 1
Lübeck 2
Neumünster 0
Nordfriesland 52 3
Ostholstein 9
Pinneberg 6
Plön 9
Rendsburg-Eckernförde 41
Schleswig-Flensburg 42
Segeberg 13
Steinburg 24
Stormarn 9
Gesamt je Tierart 241 3 0 0
Gesamt alle Tierhaltungen 243

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Landeshubertusmesse des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. 2025

Landeshubertusmesse des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V.
in der Landeshauptstadt Kiel am Samstag, 15. November 2025, St. Nikolai zu Kiel

Mit großer Dankbarkeit erinnern wir uns an die letzte Landeshubertusmesse im Dom zu Ratzeburg. Es war nicht nur ein besonderes Klangerlebnis, sondern auch ein Ereignis von großer Gemeinschaft und tiefer Harmonie.

Nun freuen wir uns auf die nächste Landeshubertusmesse, diesmal in der St. Nikolai-Kirche zu Kiel. Hier fand 1997 die erste Landeshubertusmesse statt – damals konnte niemand ahnen, wie erfolgreich und nachhaltig diese Tradition sein würde. Inzwischen kommen zahlreiche Bläserinnen und Bläser sowie Zuhörerinnen und Zuhörer, auch aus anderen Bundesländern, um an diesem besonderen Ereignis teilzunehmen. Man kann mittlerweile von einer echten kulturellen Institution sprechen, die nicht nur Jäger, sondern viele Menschen berührt und begeistert.

Ausgehend von der „Grande Messe de St. Hubert“, mit der Basisvorlage von Reinhold Stief, über die Orgelarrangements von Musikprofessor Uwe Bartels, bis hin zur klangvollen Paukenbegleitung, arrangiert durch den musikalischen Leiter Michael Mull, wurde die Messe immer wieder weiterentwickelt. Dieser Prozess setzt sich auch in diesem Jahr fort: Als Abschluss wird das Stück „Chant Final“ von Hubert Heinrich, arrangiert von Michael Mull, erklingen, das in eigens dafür vorgesehenen Seminaren den Bläserinnen und Bläsern vermittelt wird.

Die gesamten Noten der LHM 2025 sind zu finden hier: Noten Landeshubertusmesse

Den Auftakt des Wochenendes bildet am Freitagabend ein zünftiges Abendessen in der Kieler Brauerei. Gut gestärkt folgt im Anschluss die erste Probe in der St. Nikolai-Kirche. Diese, das älteste Gebäude Kiels, steht zentral am Alten Markt. Weitere verpflichtende Proben finden am Samstag tagsüber statt. Wir freuen uns, die Parforcehornbläserinnen und -bläser aus Nah und Fern im ibis Styles Hotel unterbringen zu können – alles ist so zentral gelegen, dass es fußläufig erreichbar ist.

Nach der Landeshubertusmesse findet ein Empfang für die aktiven Parforcehornbläserinnen und -bläser sowie geladene Gäste in der Forstbaumschule statt. Da vor Ort nur begrenzte Parkmöglichkeiten bestehen, organisiert die Kreisjägerschaft Kiel einen kostenfreien Shuttle-Service der zwischen der Kirche und der Forstbaumschule hin und zurück pendelt. Ein Wohlfühlerlebnis und ein besonderes musikalisches Ereignis sind garantiert.

In diesem Zusammenhang bedankt sich die Landesbläserschaft, unter der Leitung der Landesbläserobfrau Frau Mandi-Rose Wargenau Hahn, herzlich bei der Kreisjägerschaft Kiel, mit ihrem Vorsitzenden Herrn Lars Johannsen und der Kreisbläserobfrau Frau Elisabeth Fricke, für die gelungene organisatorische Vorbereitung vor Ort sowie den Jagdhornbläsercorps Kiel und Probstei für die Einstimmung zur LHM in der Kirche.

Die Anmeldung zum Seminar und zur Landeshubertusmesse erfolgt ausschließlich über die Landesbläserobfrau (LBO). Das Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung Landeshubertusmesse

Zusätzliches Angebot: Gemeinsame Probe
Eine weitere gemeinsame Probe unter der bewährten Leitung von Michael Mull findet am
Samstag, 20. September 2025, von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr im Gasthof „Ritzebüttel“ in Nortorf statt.
Anmeldung über: 14. Landeshubertusmesse – Zusätzliche gemeinsame Probe unter der Leitung von Michael Mull

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Goldschakal auf Sylt: Ausnahmegenehmigung zur Entnahme in Vorbereitung

Nach mehreren Rissvorfällen auf der Insel Sylt bereitet das Landesamt für Umwelt (LfU) derzeit eine Allgemeinverfügung zur Entnahme eines Goldschakals vor. Umweltminister Tobias Goldschmidt unterstützt dieses Vorgehen und betont die außergewöhnlichen Umstände, die eine solche Ausnahme rechtfertigen. „Der Goldschakal ist eine besonders geschützte Art. Eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme setzt – wie der Name schon sagt – besondere Umstände voraus. In diesem Fall liegen gleich drei gewichtige Gründe vor, deshalb befürworte ich eine Ausnahmegenehmigung durch das Landesamt für Umwelt.“, so Minister Goldschmidt in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).

Drei zentrale Gründe für die geplante Entnahme:

  1. Erhebliche landwirtschaftliche Schäden
    Zwischen dem 19. und 21. Mai 2025 wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement drei Rissvorfälle gemeldet, bei denen insgesamt 76 Lämmer getötet wurden. Die durchgeführte Schadensprognose bestätigt die Gefahr weiterer erheblicher wirtschaftlicher Verluste für die Tierhalter auf der Insel.

  2. Gefährdung geschützter Arten
    Das Nahrungsspektrum des Goldschakals umfasst Säugetiere, Amphibien, Reptilien und unter anderem bodenbrütende Vogelarten, deren Bestände bereits durch andere Prädatoren unter Druck stehen. Der zusätzliche Einfluss des Goldschakals gefährdet diese sensiblen Arten in einem besonders schutzbedürftigen Lebensraum.

  3. Öffentliches Interesse am Küstenschutz
    Die Schafbeweidung leistet auf Sylt einen unverzichtbaren Beitrag zur Deichpflege und somit zum Küstenschutz. Da kurzfristig kein ausreichender Herdenschutz gewährleistet werden kann, wäre ein Rückzug der Tiere eine ernsthafte Bedrohung für die Deichsicherheit.

Rechtlicher Hintergrund

Der Goldschakal ist sowohl durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (Anhang V) als auch national nach der Bundesartenschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Eine Entnahme ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 45 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz zulässig.

Eine Ausnahmegenehmigung kann erst nach Anhörung der anerkannten Naturschutzverbände erteilt werden. Diese wurden am 03. Juni 2025 durch das Umweltministerium informiert und zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

Entwicklung des Goldschakal-Vorkommens in Deutschland

Der Goldschakal stammt ursprünglich aus Süd- und Südosteuropa, hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten zunehmend nach Mitteleuropa ausgebreitet. Ursachen hierfür sind unter anderem klimatische Veränderungen und Veränderungen der Kulturlandschaft. In Schleswig-Holstein wurde der erste Nachweis 2017 im Kreis Dithmarschen dokumentiert. Mit den aktuellen Vorfällen auf Sylt steigt die Zahl der bestätigten Nachweise im Land auf zehn.

Um akute Schäden zu vermeiden, wurden dem betroffenen Tierhalter bereits optische Vergrämungsmittel und Herdenschutzpakete zur kurzfristigen Sicherung der Weideflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Forderung des Landesjagdverbands

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. fordert bereits seit Jahren, den Goldschakal in das Jagdrecht aufzunehmen – zuletzt in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2023. Die aktuelle Entwicklung bestätigt die Prognose des Verbands: Die Ausbreitung des Goldschakals in Europa verläuft dynamisch und führt zunehmend zu Konflikten zwischen Mensch und Tier. Länder wie Österreich reagieren bereits mit rechtspraktischen Maßnahmen auf die neue Situation. Der Verband verweist auf die hohe Mobilität und Anpassungsfähigkeit des Prädators und fordert die Einbindung in das aktive Wildtiermanagement. Neben den Schäden in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und den Herausforderungen für den Artenschutz ist insbesondere der Küstenschutz von zentraler Bedeutung im Land zwischen den Meeren. Daher begrüßt der Verband das zügige Handeln des MEKUN ausdrücklich.

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Erste Heuler der Saison in Friedrichskoog eingetroffen

Die Seehundstation Friedrichskoog hat ihre ersten Heuler der Saison aufgenommen: „Ariel“ und „Heddies“ wurden am 25. und 26. Mai auf Nordstrand bzw. in Büsum gefunden. Nach erfolgreicher Quarantäne zogen sie am 31. Mai in den Aufzuchtbereich um. Seehundjunge sind in den ersten Lebenswochen auf ihre Mutter angewiesen und allein nicht überlebensfähig. Besonders in der aktuellen Ferienzeit mit wechselhaftem Wetter ist Rücksicht gefragt: Ruhe bewahren, Hunde fernhalten und bei Fund eines Jungtiers Seehundjäger, Polizei oder die Robben-App kontaktieren. Nur autorisierte Seehundjäger dürfen Tiere bergen.

In den ersten vier bis sechs Wochen nach der Geburt sind junge Seehunde auf die Versorgung durch das Muttertier angewiesen und allein nicht überlebensfähig. In der kommenden Ferien- und Feiertagswoche mit derzeit unbeständigem und teilweise stürmischem Wetter, das erschwerte Bedingungen für die frisch geborenen Tiere bedeutet, ist ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Meeressäugern ausgesprochen wichtig. Die Geburts- und Liegeplätze im Nationalpark liegen in der Regel in der Schutzzone 1 und dürfen nicht betreten werden. Die Nationalparkverwaltung, der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Seehundstation Friedrichskoog bitten, in der freien Wildbahn einen großen Abstand zu den Meeressäugern einzuhalten, um die Wildtiere nicht zu beunruhigen. Beim Fund eines allein liegenden jungen Seehundes in von Menschen genutzten Bereichen, z.B. an einem Strand oder Deich, sollte folgendes beachtet werden:

1. Seehund nicht anfassen.

2. Hunde fernhalten und weiten Abstand einhalten.

3. Seehundjäger, Seehundstation oder Polizei benachrichtigen oder die Robben App nutzen

Bei einer Meldung entscheidet der zuständige ortskundige Seehundjäger über die weitere Vorgehensweise. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Nur die vom Land Schleswig-Holstein bestellten Seehundjäger sind berechtigt, die jungen Robben zu bergen. Wie im Fall von „Ariel“ und “Heddies“ werden die überlebensfähigen Tiere zur Aufzucht oder Rehabilitation an die Seehundstation Friedrichskoog übergeben. Die Seehundstation Friedrichskoog, die wie der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer in diesem Jahr ihren 40. Geburtstag feiert, ist gemäß internationalem Seehundabkommen die einzig berechtigte Aufnahmestelle für Robben in Schleswig-Holstein.

Der Heuler „Heddies“ wurde anlässlich des Jubiläumsjahrs des Nationalparks nach dem ersten Leiter des damaligen Nationalparkamtes Heddies Andresen benannt. Entlang des Nationalparks werden die beiden Jubiläen mit vielen zusätzlichen Veranstaltungen über die Besonderheiten des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und die heimischen Robbenarten Seehund und Kegelrobbe, ihre Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lebensraum gefeiert. Weitere Informationen zur Arbeit der Seehundstation Friedrichskoog und Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2025 finden Sie unter www.seehundstation-friedrichskoog.de

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