Jugend-Bläser-Freizeit abgesagt

Die Landesbläserobfrau informiert:

Junge-Bläser-Freizeit abgesagt!

 

Liebe junge Bläser/innen leider müssen wir in diesem Jahr die Jugend-Bläser-Freizeit pandemiebedingt absagen. Wir hoffen, ihr habt dafür Verständnis.

Wir wünschen euch einen tollen Sommer und freuen uns, euch im

nächsten Jahr

zur Jugend-Bläser-Freizeit

 

vom 23.09.- 25.09.2022 im Wildpark Eekholt begrüßen zu dürfen.

 

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Wolfsschütze freigesprochen

Um einen Hund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat, das Amtsgericht Potsdam hat diesen Notstand anerkannt. DJV begrüßt das Urteil und fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Jäger.
Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, ist heute vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen worden. Bei einer Jagd in Brandenburg hatte der Jäger gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten dies. Für das Amtsgericht in Potsdam war heute klar, dass die Wolfstötung gerechtfertigt war, weil das Leben eines ausgebildeten Jagdhundes das Artenschutzinteresse überwiegt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt dieses Urteil.

Allerdings betont der DJV, dass es immer auf den Einzelfall ankomme. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und klare Regeln für einen derartigen Notstand entwickeln“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. „So erfreulich es auch für den Schützen ist, ist es dennoch wichtig, dass auch der Gesetzgeber klarstellt, dass das Eigentum am Hund das Interesse am Artenschutz überwiegt“ so Dammann-Tamke weiter. Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Ohne qualifizierte Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es sei deshalb völlig folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachten DJV und Jagdgebrauchshundverband (JGHV) die Rechtslage in Schweden: Dort könnten Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides ist im Brandenburger Fall gegeben gewesen.

DJV 21.06.2021

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Tagung der Kreisbläserobleute und Corpsführer

Die  Jahrestagung der Kreisbläserobleute und Corpsführer

findet

am Samstag, 18. September 2021 um 14.30 Uhr

in der Gaststätte „Zur Doppeleiche“

Hohe Str. 11 in 24806 Hohn statt.

(Die Maßgaben der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS – CoV-2 in der dann gültigen Fassung sind zu beachten.)

 

Es wird um verbindliche Anmeldung bei der Landesobfrau für das Jagdhornblasen per Mail landesblaeserobfrau1@gmx.de gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Weidmannsheil und Hörnerklang

Mandi-Rose Wargenau-Hahn

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Landesjägertag 2021: Digitale Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. am 26. Juni

Am 26. Juni findet der Landesjägertag des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV) statt. Die Delegiertenversammlung wird ausschließlich digital stattfinden. Verbandsmitglieder können der Veranstaltung über einen Livestream im Internet folgen. Das Präsidium trifft sich für die Übertragung in Neumünster.

Die Delegiertenversammlung des LJV findet am 26. Juni ab 10 Uhr statt. Erstmals wird das höchste Gremium der Landesjägerschaft digital stattfinden. Allen Verbandsmitgliedern wird eine Teilnahme über eine digitale Live-Übertragung in Form eines Live-Streams ermöglicht. Den Link finden Sie am Ende des Artikels.

Auf der Tagesordnung stehen neben Berichten und den Finanzen auch Wahlen.  Aus diesem Grund trifft sich ausschließlich das Präsidium in Neumünster, um gemeinsam von dort aus eine sichere Durchführung der Delegiertenversammlung zu gewährleisten. Zusätzlich werden die zu wählenden Kandidaten vor Ort sein, um sich den Delegierten vorzustellen. Zur Wahl stehen ein Vizepräsident, ein Schatzmeister, mehrere Beisitzer und ggf. ein neues Mitglied des Disziplinarausschusses sowie zwei Kassenprüfer. Außerdem soll über eine neue Ehrenordnung sowie eine Satzungsänderung abgestimmt werden.

Die Vorsitzenden der Kreisjägerschaften sowie die gewählten Delegierten werden von zu Hause an der Versammlung teilnehmen und von dort aus Abstimmen. Jeder Vorsitzende und jeder Delegierte, der seine Stimme nicht auf den Vorsitzenden übertragen hat, wird hierzu seine persönlichen Zugangsdaten erhalten über den Vorsitzenden seiner Kreisjägerschaft erhalten. Mit diesen kann man sich auf einer speziellen Internetseite einloggen und an der Versammlung und den Abstimmungen teilnehmen. Den Link finden Sie ebenso am Ende des Artikels.

Der Landesjägertag findet aufgrund der Corona-Pandemie erstmals ausschließlich digital statt. Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung ist dies die einzige Möglichkeit eine solche Großveranstaltung mit der dazugehörigen Planungssicherheit durchführen zu können. Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen!

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Jagdhorn-Fotowettberwerb 2021

Unserem Aufruf zur Teilnahme am dem Jagdhorn-Fotowettbewerb sind viele gefolgt. Über 120 tolle Bilder wurden eingereicht. Die Bilder können nun in der Online-Galerie bewundert werden und jeder kann über seine Lieblingsfotos abstimmen. Unter den 10 Fotos mit den meisten Stimmen (Sternen) wählt dann eine Jury die drei Gewinner aus. Die Online Abstimmung läuft vom 7.6.21 bis zum 20.6.21.

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Kinder-Podcast für Naturentdecker

Anlässlich des Kindertages am 1. Juni veröffentlicht die Jägerschaft den neuen Podcast „Waldzauber und Wiesenfreude“. In unterhaltsamen Geschichten wird Wissenswertes rund um Wild und Natur verpackt. Die erste Folge steht auf den gängigen Podcast-Portalen und unter www.mitpapierundbleistift.de kostenfrei bereit.

„Waldzauber und Wiesenfreude“ heißt der Podcast, den der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV SH) und der Deutsche Jagdverband (DJV) am Kindertag vorstellen. Auf den gängigen Portalen wie iTunes/Apple Podcasts, Spotify, Amazon Music und auf der Homepage www.mitpapierundbleistift.de steht die erste Folge für Kinder im Alter von fünf bis neun Jahren zum Anhören bereit. Die fantasievollen und lehrreichen Kurzgeschichten und Gedichte sind von Kindern für Kinder geschrieben und vermitteln in zwei bis drei Minuten Wissenswertes über die Natur vor der Haustür. „Wir haben während der Corona-Pandemie ein erhöhtes Interesse der Gesellschaft an Naturthemen wahrgenommen“, sagt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. „Zeitgleich sind verstärkt neue Medien für Bildungszwecke eingesetzt worden. Daran knüpfen wir mit ‚Waldzauber und Wiesenfreude‘ an.“

Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5 bis 7 haben in den Schreibwettbewerben „Mit Papier und Bleistift in Wald und Wiese“ Geschichten über die Natur und Umwelt geschrieben. Dabei sind eine Vielzahl fantasievoller Märchen, spannender Kriminalgeschichten und Gedichte entstanden. Eine Auswahl präsentieren die Jagdverbände im Podcast „Waldzauber und Wiesenfreude“. In der ersten Folge kämpfen die Waldtiere um ihre Heimat und die Verschmutzung des Waldes. Im Format „Waldzauber und Wiesenfreude“ sind 24 Folgen geplant.

Am dritten Schreibwettbewerb „Mit Papier und Bleistift durchs Moor“ können die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 aus Schleswig-Holstein noch bis zum 30.11.2021 teilnehmen. Informationen und Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb gibt es unter www.mitpapierundbleistift.de

Weitere Umweltbildungsangebote der Jägerschaft finden Interessierte unter der Initiative „Lernort Natur“.

Jagdverband.de/akademie

 

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Web-Seminar: Wiederladen für Jäger

Vom Jungjäger bis zum passionierten Weidmann: Wiederladen ist ein spannendes Thema für alle Jägerinnen und Jäger! Beim Wiederladen stehen Wirtschaftlichkeit und die Herstellung einer für den Zweck und die Waffe optimal angepassten Patrone im Vordergrung.

Referent Dirk Johannsen ist ist Geschäftsführer der Reimer Johannsen GmbH und ein absoluter Fachmann, wenn es um das Thema Wiederladen geht. Die Reimer Johannsen GmbH gehört deutschlandweit zu den führenden Unternehmen im Bereich Wiederladen.

Nutzen Sie die Chance und erwerben Sie theoretisches und auch praktisches Wissen rund um das Thema Wiederladen. Neben einem einleitenden Vortrag erhalten Sie in einer Diskussion Gelegenheit, Detailfragen zu klären. Anhand verschiedener Praxisbeispiele wird das Wiederladen anschaulich gezeigt. Holen Sie sich die besten Tipps und Tricks direkt vom Profi!

Das Web-Seminar findet am 27. Mai 2021 von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr statt.

Hier geht es zur Anmeldung

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Weniger Geflügelpestnachweise in Schleswig-Holstein: Neue Risikobewertungen in Kreisen und kreisfreien Städten

Das Umweltministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in ihren Geflügelhaltungen aktuell lokal neu zu bewerten und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen der Aufstallung weiterhin erforderlich sind. Hintergrund ist ein allgemeiner Rückgang des Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein bei Wildvögeln, der regional jedoch unterschiedlich ausfällt. Aufgrund dieser Entwicklung haben die Kreise Pinneberg, Nordfriesland, Ostholstein sowie Plön Ende April nach lokalen Risikobewertungen den Umfang der Aufstallung an die aktuelle Lage bereits angepasst und auf bestimmte Regionen beschränkt.

„Die Entwicklung bei den Geflügelpest-Nachweisen im Land ist erfreulicherweise rückläufig. Ich hoffe, dass wir den Höhepunkt des Geschehens hinter uns haben. Eine landesweite Aufstallung von Geflügel ist deshalb nicht mehr erforderlich. Für eine vollständige Entwarnung ist es jedoch zu früh, da weiterhin regelmäßig Nachweise bei Wildvögeln in verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Die Lage wird von den zuständigen Behörden weiter genau beobachtet. Wo zum Schutz der Geflügelhaltungen aufgrund der Nähe zu Gewässern sowie Nachweisen bei Wildvögeln erforderlich, wird die Stallpflicht des Geflügels durch die Kreise und kreisfreien Städte fortgeführt. Auch das Monitoring an kranken und verendeten Wildvögeln wird fortgesetzt.  Die Allgemeinverfügung des Ministeriums vom 11. November 2020 mit vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, die einheitliche Hygienemaßnahmen festlegt, gilt weiterhin.

Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 26. April 2021 wird das Risiko der Ausbreitung von Geflügelpest in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen sowie Vogelbeständen aktuell als mäßig eingestuft. Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln sind in Deutschland aktuell bundesweit insgesamt rückläufig, dennoch werden weiterhin infizierte Vögel vor allem aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg gemeldet. Der Frühjahrszug von nordischen Wasservögeln ist nach wie vor nicht abgeschlossen.

Im Rahmen des aktuellen Geschehens wurde eine Infektion mit dem Virus der Geflügelpest landesweit bei rund 655 Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N4, H5N3 sowie zuletzt vermehrt der Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Insgesamt waren bisher im aktuellen Geschehen 10 Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen mit über 134.000 Stück Geflügel zu verzeichnen. Dabei waren sowohl Kleinhaltungen wie auch große gewerbliche Geflügelhaltungen von Ausbrüchen betroffen. Damit übertrifft bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Verlauf des aktuellen Geschehens deutlich die Geflügelpest-Epidemie 2016/2017.

Bundesweit sind seit Oktober 2020 über 1.500 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelhaltungen festgestellt worden.

PM MELUND

 

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:

Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland (openagrar.de)

 

Informationen der Landesregierung:

www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

 

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

 

 

 

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Wildtierkataster: Erfassung von Dachs, Rotfuchs und Marderhund

In diesem Jahr steht die fünfte Erfassung von „Dachs, Rotfuchs und Marderhund“ an. Neben der Untersuchung von unseren heimischen baubewohnenden Arten Rotfuchs und Dachs wird auch der Marderhund als weit verbreitete Neozoe untersucht. Wie in den Vorjahren umschließt die Erfassung die Vorkommen, Gehecke, Lage der Baue sowie Jagdstrecken in den Jagdbezirken. Neben den Angaben zu Vorkommen und Nicht-Vorkommen, sind die Kartierungen der Gehecke mit ausschließlich beobachteten Jungen im aktuellen Jagdjahr 2020/21 eine wichtige Grundlage für die Auswertung räumlicher und zeitlicher Trends dieser Raubsäugerarten. Baue ohne beobachtete Junge werden in dieser Erfassung nicht abgefragt.

Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt ist die Erfassung von Krankheiten und Seuchen, wie bspw. die Sarcoptes-Räude bei Füchsen, welche Aufschluss über die aktuelle Gesundheit von Populationen liefern. Damit auch für das Jahr 2021 eine hohe und flächendeckende Beteiligungsrate gewährleistet werden kann, bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit. Auf diese Weise kann das Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH) auch zukünftig fundierte Aussagen über die Entwicklung und Situation dieser Wildtierarten treffen.

Die Erfassung kann entweder über den klassischen Erfassungsbogen handschriftlich ausgefüllt werden oder bequem über die Online-Eingabe eingereicht werden. Pro Jagdbezirk darf ausschließlich eine Erfassung eingereicht werden. Die Erfassung kann vom Revierinhaber oder einer beauftragten Person in Absprache mit dem Revierinhaber eingereicht werden. Bitte geben Sie den schriftlichen Erfassungsbogen bis zum 31. Juli 2021 an den zuständigen Hegeringleiter oder tätigen Sie bis zum 31. Juli 2021 die Eingabe über die Online-Plattform.

Wir möchten uns für Ihr ehrenamtliches Engagement am WTK SH bedanken, denn nur durch Ihre Kooperation sind ein langfristiges Monitoring und ein Schutz unserer heimischen Wildtiere möglich!

Hier geht es zur Online-Eingabe des Wildtierkatasters
Hier geht es zum handschriftlichen Erfassungsbogen

Sie möchten zukünftig die Online-Eingabe nutzen? Um Ihnen den Einstieg in die Online-Eingabe zu erleichtern, haben wir ein Erklärvideo/Video-Tutorial erstellt, in dem das Ausfüllen des Onlinebogens erläutert wird. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter melden@wtk-sh.de zur Verfügung.

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Wildtierkataster: Erfassung von Dachs, Rotfuchs und Marderhund

In diesem Jahr steht die fünfte Erfassung von „Dachs, Rotfuchs und Marderhund“ an. Neben der Untersuchung von unseren heimischen baubewohnenden Arten Rotfuchs und Dachs wird auch der Marderhund als weit verbreitete Neozoe untersucht. Wie in den Vorjahren umschließt die Erfassung die Vorkommen, Gehecke, Lage der Baue sowie Jagdstrecken in den Jagdbezirken. Neben den Angaben zu Vorkommen und Nicht-Vorkommen, sind die Kartierungen der Gehecke mit ausschließlich beobachteten Jungen im aktuellen Jagdjahr 2020/21 eine wichtige Grundlage für die Auswertung räumlicher und zeitlicher Trends dieser Raubsäugerarten. Baue ohne beobachtete Junge werden in dieser Erfassung nicht abgefragt.

Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt ist die Erfassung von Krankheiten und Seuchen, wie bspw. die Sarcoptes-Räude bei Füchsen, welche Aufschluss über die aktuelle Gesundheit von Populationen liefern. Damit auch für das Jahr 2021 eine hohe und flächendeckende Beteiligungsrate gewährleistet werden kann, bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit. Auf diese Weise kann das Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH) auch zukünftig fundierte Aussagen über die Entwicklung und Situation dieser Wildtierarten treffen.

Die Erfassung kann entweder über den klassischen Erfassungsbogen handschriftlich ausgefüllt werden oder bequem über die Online-Eingabe eingereicht werden. Pro Jagdbezirk darf ausschließlich eine Erfassung eingereicht werden. Die Erfassung kann vom Revierinhaber oder einer beauftragten Person in Absprache mit dem Revierinhaber eingereicht werden. Bitte geben Sie den schriftlichen Erfassungsbogen bis zum 31. Juli 2021 an den zuständigen Hegeringleiter oder tätigen Sie bis zum 31. Juli 2021 die Eingabe über die Online-Plattform.

Wir möchten uns für Ihr ehrenamtliches Engagement am WTK SH bedanken, denn nur durch Ihre Kooperation sind ein langfristiges Monitoring und ein Schutz unserer heimischen Wildtiere möglich!

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Sie möchten zukünftig die Online-Eingabe nutzen? Um Ihnen den Einstieg in die Online-Eingabe zu erleichtern, haben wir ein Erklärvideo/Video-Tutorial erstellt, in dem das Ausfüllen des Onlinebogens erläutert wird. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter melden@wtk-sh.de zur Verfügung.

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Bundesregierung bestätigt Einzeljagd trotz Ausgangssperren

Bundesregierung bestätigt Einzeljagd trotz Ausgangssperren
(28. April 2021, Berlin) Verunsicherungen mit einem Rundschreiben an die Behörden beendet. Auch Nachsuche und Kitzrettung sind zulässig.

In einem Rundschreiben an die obersten Jagdbehörden der Bundesländer hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium) bestätigt, dass die Einzeljagd auf Schalenwild auch dort zulässig ist, wo eine nächtliche Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz besteht.

Die Bundesministerien machen sich damit die Auffassung zu eigen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche Abgeordnete vertreten hatten: „Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar.“

Damit ist nunmehr klar, dass die Jagd – insbesondere auf Schwarzwild, aber auch auf anderes Schalenwild – auch dann möglich ist, wenn eine nächtliche Ausgangssperre aufgrund des kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetzes gilt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte sich der Deutsche Jagdverband (DJV) für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Auffassung des Gesetzgebers zur Jagd deutlich – nämlich, dass die Jagd auf Schalenwild in der Regel unter die generelle Ausnahmeklausel in § 28b des Infektionsschutzgesetzes fällt. Dennoch gab es im Anschluss bei vielen Jägerinnen und Jägern Unsicherheit, was nun erlaubt ist. Auch bei vielen Jagdbehörden war das der Fall. Diese Unsicherheiten sind nun mit der Klarstellung der Ministerien ausgeräumt.

Der DJV weist in diesem Kontext darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Jagd auch weitere Ausnahmen gelten: Das Gesetz sieht nämlich (ausdrücklich) vor, dass eine Ausnahme auch für die Versorgung von Tieren gilt. Dazu zählen auch die Nachsuche, etwa nach einem Verkehrsunfall, oder die Kitzrettung vor der Mahd – beides ist schon aus Tierschutzgründen erforderlich.

PM DJV

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Brut-und Setzzeit der heimischen Wildtiere beginnt – Jäger und Bauern: Gemeinsame Anstrengungen für den Schutz des wilden Nachwuchses

Auch wenn die Temperaturen noch nicht frühlingshaft erscheinen: mit Beginn des Frühlings werden Wiesen, Wald und Felder zur Kinderstube des heimischen Wildes. Die Brut- und Setzzeit beginnt. Ebenso beginnt das Wachstum der Gräser auf den Wiesen und Weiden. Das hohe Wiesengras bietet den jungen Wildtieren Deckung und Schutz vor natürlichen Feinden.

Landwirte starten in den nächsten Wochen mit dem Mähen und Bergen des ersten Aufwuchses, um die Rinder auch in der kalten Jahreszeit mit Futter versorgen zu können. Damit bei der Wiesenmahd keine Wildtiere zu Schaden kommen, arbeiten Jäger und Bauern regional in enger Abstimmung zusammen.

„Unsere schleswig-holsteinischen Jäger engagieren sich flächendeckend für die Jungwildrettung und unterstützten die Landwirte wo sie können – ganz im Sinne des Tier- und Naturschutzes. Damit dies gelingen kann, muss eine gute Zusammenarbeit gewährleistet sein.“ sagt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Überregional mündete die Zusammenarbeit von sechs Landesjagdverbänden und zwei Landesbauernverbänden im Jahr 2019 in die Gründung des Vereins „Norddeutsche Wildtierrettung“. Der Verein bietet eine Plattform für den Austausch und die Forschung zur Wildtierrettung.

Die „Norddeutsche Wildtierrettung“ unterstützt auch bei der Suche nach sog. „Kitzrettungsteams“ und berät z.B. bei der Anschaffung von Drohnen und Wärmebildkameras.

Aufgrund der hohen Anschaffungskosten werden Drohnensysteme noch nicht überall eingesetzt. Das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft hat in diesem Jahr eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro auf den Weg gebracht.

„Dies ist ein gutes Signal, damit mehr Jäger und Landwirte die Drohnentechnik nutzen und, gerade beim Auffinden von Rehkitzen, noch effektiver im Sinne des Tierschutzes zusammenarbeiten können“, so Bauernverbands-Präsident Werner Schwarz.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und der Bauernverband Schleswig-Holstein rufen ihre Mitglieder auf, das gute Miteinander bei der Wildtierrettung auch in diesem Jahr fortzusetzen.

 

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Bildmaterial finden Sie im Presseportal des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

Verantwortlich für diesen Text:

Dr. Kirsten Hess, Bauernverband Schleswig-Holstein, Telefon 04331-127729

Marcus Börner, Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.,

Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek, Telefon 04347 9087-0, E-Mail: info@ljv-sh.de

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OUTDOOR jagd & natur 2021 abgesagt

(Neumünster) Nach Rücksprache mit den zuständigen Genehmigungsbehörden besteht mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes keine kalkulierbare Grundlage mehr, um die Veranstaltung OUTDOOR jagd & natur im Juni trotz umfänglicher Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie digitaler Nachverfolgung durchführen zu können.

Da alleinig der Inzidenzwert einer Region bestimmend ist, sind angepasste Schutz- und Hygienekonzepte für Veranstaltungen nicht mehr in dem Maße relevant. Verschiedene Faktoren wie die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes oder der Stufenplan des Landes Schleswig-Holstein lassen keine Planung für Veranstaltungen in den nächsten Wochen zu.

Wir bedauern sehr, die OUTDOOR jagd & natur nach der Verschiebung auf den 25. – 27. Juni 2021 absagen zu müssen.

Die nächste OUTDOOR findet vom 8. – 10. April 2022 statt. Wir freuen uns, Besucher, Aussteller und unsere Partner dann wieder begrüßen zu können und wünschen allen bis dahin alles Gute!

Quelle: PM Holstenhallen

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Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich

Büchse mit Schalldämpfer

Der Bundestag beschließt nächtliche Ausgangssperren – Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

(Berlin, 21. April 2021) Der Bundestag hat heute eine bundesweite „Notbremse“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete.

Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Forderung nach einer entsprechende Klarstellung hat sich der Dachverband der Jäger an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Abgeordnete des Bundestages gewandt. Neben einer Generalausnahme für „ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke“ sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung der Gefahr eines „veterinärmedizinischen Notfalls“ vor. Nach Auffassung des DJV greifen in vielen Fällen auch diese Ausnahmegründe.

„Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, sei es präventiv oder im Falle eines Ausbruchs wie aktuell in Brandenburg und Sachsen“, sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es komme hinzu, dass nachts und in den Morgen- und Abendstunden nur die Einzeljagd ausgeübt werde, bei der praktisch kein Infektionsrisiko bestehe, betonte Dr. Böhning weiter.

Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren auszunehmen ist. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die Jagd einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft leistet und zum dringend erforderlichen Waldumbau beiträgt. Eine entsprechende Klarstellung gibt es bereits in den Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise in denen Ausgangssperren gelten.

Mit dem Gesetz wird sich am morgigen Donnerstag noch der Bundesrat befassen.

Link zur Pressemitteilung

DJV

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„Mit Papier und Bleistift durch das Moor“: LJV startet dritten Schreibwettbewerb

Um das Umweltbewusstsein und die Aktivität der jungen Generation zur Mitwirkung an der Gestaltung der Umwelt zu fördern, ist es notwendig, das Interesse der Kinder und Jugendlichen zu wecken und ihren Blick für diese Lebensbereiche zu schärfen.

Nicht zuletzt spielen die Umwelt und insbesondere auch der Wald eine große Rolle in der deutschen Literatur. Daher hatte der Landesjagdverband in einem Pilotprojekt 2017 einen ersten Literaturwettbewerb ausgeschrieben unter dem Motto „Mit Papier und Bleistift durch den Wald“. Damals beteiligten sich über 30 Schulen mit mehr als 150 Einzelbeiträgen an der Ausschreibung, was unsere Erwartungen weit übertraf. Auch anlässlich unseres zweiten Wettbewerbs zum Thema „Mit Papier und Bleistift über die Wiesen“ entstanden viele spannende, lustige, aber auch nachdenkliche Texte.

Nun rufen wir erneut Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 7 aus den Schulen Schleswig-Holsteins zur Teilnahme an diesem literarischen Wettbewerb auf.

Hier finden Sie den Flyer für den diesjährigen Wettbewerb „Mit Papier und Bleistift durch das Moor“

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter schreibwettbewerb@ljv-sh.de gern zur Verfügung.

Einsendeschluss ist der 30.11.2021.

Wir hoffen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler sowie Klassenverbände die Gelegenheit nutzen, ihr kreatives Talent unter Beweis zu stellen. Wir bitten alle Lehrerinnen und Lehrer, die Kinder und Jugendlichen zur Teilnahme zu ermuntern und sie bei der Fertigung ihrer Beiträge zu unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre eingereichten Beiträge!

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Maibock – Online-Wildseminar mit „Der Wilde Metzger“

Am Samstag den 24. April startet unsere erste Veranstaltung im neuen Jagdjahr für Euch! Wir konnten Conrad Baierl alias „Der Wilde Metzger“ davon überzeugen, mit uns sein erstes Online-Wildseminar zu starten.  Und ihr könnt mit dabei sein!

Die Tage bis zum 1. Mai sind gezählt und schon bald liegt das erste Stück frisch erlegtes Wildbret vom Maibock vor uns. Höchste Zeit den Kochskills den letzten Schliff zu geben! Conny wird Tipps zum Zerlegen und zu verschiedenen Zubereitungsvarianten geben, ihr dürft gespannt sein! Typisch „Der Wilde Metzger“ wird es nicht nur lehrreich und lecker, sondern auch humorvoll und unterhaltsam zur Sache gehen. Ihr habt Fragen zum Thema Wildbretverwertung oder zur richtigen Zubereitung – hier wird Conny Rede und Antwort stehen, so dass jeder in der kommenden Grill- und Kochsaison bestens gerüstet ist.

Wann?

Samstag, 24. April 2021

Wo?

Bequem auf eurer Terrasse, der Couch, der Küche oder der Jagdhütte. Einzige Voraussetzung – Internet und gute Laune! Die Veranstaltung wird über das Onlinetool des Landesjagdverbandes übertragen.

Weitere Infos?

Für Junge Jäger im Landesjagdverband Schleswig-Holstein ist die Veranstaltung kostenlos.
Alle anderen Interessierten können für einen Teilnehmerbeitrag von 10 Euro ebenfalls ihre Kochskills optimieren.

ACHTUNG! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, also schnell verbindlich anmelden! Wir freuen uns auf euch!

Hier geht es zur ANMELDUNG

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Warum eine Verschärfung des Waffenrechts sinnlos ist

Das Attentat von Hanau soll dazu dienen, das Waffenrecht zu verschärfen. Das würde mehr Bürokratie bedeuten – ohne ein Plus an Sicherheit. Denn: Der Täter wurde vorher 15 mal aktenkundig – und durfte Waffen trotzdem behalten. Der DJV klärt auf, warum Behörden besser zusammenarbeiten müssen und welche Rolle illegale Waffen spielen.
Weitere Informationen zum Waffenrecht finden Sie unter: https://www.jagdverband.de/waffenrecht

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„Regierung verspielt Vertrauen in Sicherheitspolitik“

Bundeskabinett beschließt Änderung des Waffengesetzes  – obwohl sie deren Bedarf kurz vorher mit Hinweis auf Vollzugsdefizite abgelehnt hat. FWR-Kritik am Entwurf wird gänzlich ignoriert. Regierungskoalition brüskiert 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer.

Mit Unverständnis reagieren die Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrechts (FWR) auf die geplante Verschärfung des Waffenrechts. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das Bundeskabinett diese beschlossen. Stimmt der Bundestag zu, müssen künftig Gesundheitsämter in die Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden. Änderungsvorschläge der betroffenen Verbände wurden nicht übernommen. Zudem mussten diese innerhalb von nur vier Tagen Stellung nehmen zum Gesetzentwurf – obwohl das Bundesinnenministerium Anfang März mitgeteilt hatte, dass eine Novelle in der laufenden Wahlperiode nicht geplant sei. Am selben Tag hatte die Regierungskoalition einen Antrag auf Verschärfung des Waffenrechts von Bündnis 90/Die Grünen mit der Begründung abgelehnt, dass Vollzugsdefizite ein Risiko für die innere Sicherheit seien, nicht lückenhafte Gesetze. Diesen Standpunkt vertritt das FWR nach wie vor. „Mit einer solchen Rolle rückwärts verspielen CDU/CSU und SPD jegliches Vertrauen in eine vernünftige Sicherheitspolitik“, sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Damit brüskiere die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD rund anderthalb Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland, so Göpper.

In seiner Stellungnahme hat das FWR ausführlich auf die Mängel in der Umsetzung der bestehenden Gesetze hingewiesen. Der Attentäter von Hanau ist zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet, obwohl dies nach den bestehenden Regelungen zwingend notwendig gewesen wäre. Ausgerechnet mit diesen Fall von Behördenversagen begründet die Regierungskoalition nun eine notwendige weitere Verschärfung des Waffenrechts.

Die Behörden vor Ort würden durch die Gesetzesnovelle mit noch mehr Bürokratie überfrachtet – ohne erkennbaren Mehrwert für die Sicherheit. Das FWR mahnt stattdessen eine deutliche Verbesserung der Schnittstellen zwischen Behörden an. Diese sind teils technisch völlig veraltet oder überhaupt nicht existent. Leidtragende sind Behördenmitarbeiter vor Ort und legale Waffenbesitzer: Sie müssen künftig noch länger auf ein Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung warten. Es drohen praktische Probleme: Jagdpachtverträge drohen auszulaufen oder der Munitionsbesitz wird illegal, wenn der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert wird.

Die wesentlichen Dokumente finden Sie hier:

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Nachruf auf Hans Christian Brogmus

Die Kreisjägerschaft Schleswig trauert

um Hans Christian Brogmus, der am 08.02.2021 nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist.

Die Kreisjägerschaft Schleswig trauert um Hans Brogmus (Foto Privat)

Die Kreisjägerschaft Schleswig trauert um Hans Brogmus (Foto Privat)

Hans Christian war über 60 Jahre Mitglied im Landesjagdverband und der Kreisjägerschaft Schleswig.

Schon früh hat sich Hans Christian in die Arbeit der Kreisjägerschaft eingebracht.

Sein besonderes Anliegen war stets das jagdliche Brauchtum, wobei das Jagdhornblasen die herausragende Rolle spielte!

Hans Christian selbst passionierter Bläser hat im Laufe der Jahre mit höchstem persönlichem Engagement das Bläserwesen im Kreis Gebiet vorangebracht!

So hat er vielen von uns erste Anleitungen gegeben.

Hans Christian hat neben verschiedenen Ehrenämtern 40 Jahre als Kreis Bläserobmann eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit aller Bläsergruppen im Kreis gelebt!

In dieser Zeit wurden viele herausragende Ereignisse wie Bläserwettbewerbe und eine Landes Hubertusmesse maßgeblich von ihm geprägt!

Viele Ehrungen wurden ihm zuteil – DJV Verdienstnadel in Silber, LJV Bläser Ehrennadel in Silber, Ehrenbecher der Kreisjägerschaft Schleswig um nur einige zu erwähnen.

Mit Hans Christian Brogmus ist eine Persönlichkeit von uns gegangen der wir alle viel zu verdanken haben!

Die Jägerinnen und Jäger der Kreisjägerschaft Schleswig werden Hans Christian in dankbarer Erinnerung behalten!

Unsere Gedanken sind bei seiner Familie!

 

Horst Bröge

Vorsitzender der Kreisjägerschaft Schleswig

 

Mandi-Rose Wargenau-Hahn

Landesobfrau für das Jagdhornblasen

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Wildäcker: Jetzt wird’s bund im Revier!

Jetzt wirds bunt im Revier!

Die richtige Anlage eines Wildackers fördert nicht nur einzelne Wildarten, sondern kann das Ökosystem ganzheitlich stützen. Blüten- und nektarreiche Buntbrachen, Blühstreifen und Wildwiesen gestalten nicht nur attraktive Lebenräume für unser Niederwild, sondern auch für Spinnentiere, Wildbienen und andere Insekten! Ein gelungener Wildacker bietet dem Wild Rückzugsmöglichkeiten, gute Äsung und Schutz vor Beutegreifern.

Wie gelingt der Wildacker?

Ein erfolgreicher Wildacker bietet dem Wild Rückzugsmöglichkeiten, eine artgerechte Äsung und Schutz vor Beutegreifern. Damit dies sichergestellt ist, sollten die folgenden Tipps beachtet werden:

  • Standort: Unabhängig davon, ob die Fläche in der Feldflur oder im Wald liegt, sollte nach Möglichkeit ein sonniger, ruhiger und von Menschen ungestörter Bereich gewählt werden.
  • Saatgut: Schalenwildarten suchen im Wildacker vor allem energie- und eiweißreiche Äsung. Für Hochwildreviere bietet sich daher eine Artenzusammenstellung mit vielen schmackhaften Hülsenfrüchten an, die dem Wild auch in der vegetationsarmen Zeit von Winter bis Frühjahr ein ausreichendes Äsungsangebot bieten – dafür wurde die Hochwild-Mischung konzipiert. Niederwildarten benötigen neben einem vielfältigem Nahrungsangebot eine ausreichende Deckung zur Aufzucht der Jungtiere. Rebhuhn und Fasan bevorzugen den hochgewachsenen Bewuchs von Niederwildmischungen.
  • Bestellung & Aussaat: Ein gutes Saatbett ist die Grundvoraussetzung für üppiges Wachstum. Sinnvoll ist zunächst eine tiefe Bodenlockerung mit Pflug oder Grubber. Im Idealfall folgt eine Kreiselegge und anschließend eine Drillsaat, die das Saatgut 2,0 cm tief in den garen Erdboden legt. Wenn keine Drilltechnik zur Verfügung steht, kann die Saat auch eingestriegelt werden. Auf leichten Böden hilft zudem eine vorsichtige Rückverfestigung per Walze.

Für alle, die die Anlage eines Wildackerrs planen, haben wir verschiedene Mischungen im Hegelehrrevier getestet und in unserem Shop zusammengestellt:

Niederwild-Mischung (zweijährige Wildackermischung)

  • Getestet im Hegelehrrevier des LJV Schleswig-Holstein
  • Für alle heimischen Wildarten geeignet
  • Blüten sind Anziehungspunkt für zahlreiche Insekten
  • Auch für Wildäcker auf landwirtschaftlichen Flächen
  • Winterharte Komponenten bieten auch im Winter und bei Frost Äsung und Deckung

 

Hochwild-Mischung (zweijährige Wildackermischung)

  • Getestet im Hegelehrrevier des LJV Schleswig-Holstein
  • Passend für Wildacker auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden
  • Bestand mit wiederaustreibenden Kleearten kann geschröpft werden, um Verunkrautung mit Ampfer zu verhindern
  • Exzellente Wildäsung mit schmackhaften Proteinpflanzen
  • Robuste und winterharte Sorten sorgen für einen langanhaltenden Bestand
  • Die nektar- und pollenreichen Arten nähren Insekten und nützen so der gesamten Flora und Fauna

 

Bienen-Mischung (einjährige Honigbrache ohne Kruziferen)

  • Nutzung von brachliegendem Land mit Honigpflanzen
  • Kruziferenfreie Mischung aus elf Komponenten
  • Blühmischung mit langer Blühphase für hohe Biodiversität und positivem Imagewert für die Landwirtschaft
  • Durchwurzelt unterschiedliche Bodenhorizonte und wirkt stabilisierend auf das Bodengefüge
  • Gräserfrei zur problemlosen Auflaufbekämpfung in Folgekultur
  • Frei von Buchweizen

 

Blüh-Mischung (einjährige Bienenbrache)

  • Mischung aus 12 Komponenten für Antrag Honigpflanzen / Brachebegrünung
  • Blühmischung für hohe Biodiversität und mit vielfältigem Nutzen
  • Durchwurzelt unterschiedliche Bodenhorizonte und wirkt stabilisierend auf das Bodengefüge
  • Gräserfrei zur problemlosen Auflaufbekämpfung in Folgekultur
  • Wirkungsvoller Schutz vor Erosion und Austrocknung
  • Als Zwischenfrucht nach GPS- oder Getreideernte oder als Randstreifenbegrünung für Mais und andere Kulturen

 

Rabattaktion für LJV-Mitglieder

Für alle Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV) hat der LJV mit der Fa. Saaten-Zeller einen Rabatt-Code ausgehandelt. Alle LJV-Mitglieder erhalten mit einem Rabatt-Code 10% Rabatt auf alle Bestellungen. Das Angebot ist bis zum 31.12.2021 gültig. Den Rabatt-Code erhalten Sie über die LJV-Geschäftsstelle unter Tel: 04347/9087-0 oder per E-Mail: info@ljv-sh.de

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