Author Archives: RHartwig

Jetzt bewerben: Wir suchen Unterstützung

Wir suchen Unterstützung! Jetzt bewerben als Teamassistenz (m/w/d)

Sie lieben es in der Natur zu sein und die Schönheit der Umgebung zu genießen? Ihnen ist es wichtig einen Beitrag zum Natur- und Artenschutz zu leisten? Sie ergreifen nicht sofort die Flucht, wenn Sie Menschen aus dem ländlichen Raum begegnen? Hunde gehören für Sie als Bürobegleiter genauso dazu, wie die menschlichen Kolleginnen und Kollegen?

Dann sind Sie bei uns richtig aufgehoben. Wir sind die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. und verstehen und selbst als dynamisches Unternehmen, das Wert auf Teamgeist und gemeinsame Interessen legt.  Wir bieten für Jagdbegeisterte oder -interessierte ein Arbeitsumfeld, was sich durch eine einzigartige Kombination aus beruflicher Herausforderung und Leidenschaft auszeichnet.

Wir suchen eine Unterstützung für unsere Buchhaltungs- und allgemeinen Bürotätigkeiten. Dazu gehört die Koordination von Terminen und die selbständige Organisation von Veranstaltungen genauso wie die Mitwirkung bei der Rechnungsstellung und der Kontenpflege. Zudem betreuen Sie unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bringen Ihre Ideen bei der Erstellung des Verbandsmagazins ein.

Sind Sie interessiert?

Dann bewerben Sie sich gerne, wenn Sie über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Erste Erfahrung in Buchhaltung und Büroorganisation wären von Vorteil und wenn Sie bereits das Buchungsprogramm DATEV kennen und vielleicht die Jägerprüfung bestanden haben, schreibt sich Ihre Bewerbung von selbst.

Was können Sie von uns erwarten?

Zuallererst: ein hundefreundliches Büro. Haben Sie selbst einen vierbeinigen Begleiter? Dann ist dieser herzlich bei uns willkommen. Wir bieten einen spannenden und vielseitigen Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zur betrieblicher Altersvorsorge. Sie kommen in ein dynamisches Team, was auch gerne etwas zusammen unternimmt und welches Sie gerne in den ersten Wochen an die Hand nimmt und einarbeitet. Sie erhalten eine angemessene Vergütung und die Möglichkeit mobil zu arbeiten. Auch eine Teilzeitregelung ist möglich.

Passt alles?

Dann verlieren Sie keine Zeit und bewerben sich bis zum 31.03.2024 per E-Mail an m.boerner@ljv-sh.de. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Leidenschaft für die Jagd!

Schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als Teamassistenz (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses) per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung als PDF-Dokument übersandt wird.

 

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Hegeringleitertagung 2024: Hegeringleiter trafen sich in Neumünster

Die diesjährige Hegeringleitertagung fand am 03. Februar in Neumünster statt. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderem aktuelle Informationen seitens des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) sowie verbands- und jagdpolitische Themen. Auch das Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH) stellte aktuelle Daten und Ergebnisse vor.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem aktuelle Informationen zu verbands- und jagdpolitische Themen (Bild René Hartwig)

Nach der Begrüßung durch Präsident Wolfgang Heins und die Bläser der Bläsergruppe Neumünster, stellte Barbara Langer (MLLEV) die aktuelle Situation zur Afrikanischen Schweinepest vor und gab einen Informationen zu den kürzlich erlassenen Gesetzesänderungen. So wurde auch über die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht informiert sowie über die Einführung des Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild. Mit der entsprechenden Verordnung für den Schießnachweis ist ab Mitte März zu rechnen.

Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, nahm dies zum Anlass, um die Forderung für ein bundesweites differenziertes Bestandsmanagment in Bezug auf den Wolf zu erneuern. Der Präsident dankte den Jägerinnen und Jägern seitens des Präsidiums für das Engagement. In seiner Rede ging der Präsident unter anderem auf die Gründung neuer Arbeitskreise, die aktuellen Diskussionen im Waffenrecht, die Einführung eines digitalen Mitgliedsausweises sowie die Europawahl ein. Darüber erklärte der Präsident seine Amtszeit am Ende der Legislatur zu beenden. Einen entsprechenden Aufruf zur Findung einer Nachfolge erfolgte in diesem Zusammenhang.

Mit teils sehr emotionalen Meldungen und Wortbeiträgen meldeten sich einige Anwesende zu Wort. Hierbei wurde die Veranstaltung von Drückjagden in einigen Forstbezirken kritisert, die Ende Januar stattfanden. Außerdem wurde über die Beteiligung der Jägerschaft an den Bauernprotesten diskutiert.  Zudem wurde das Wolfsmonitoring sowie die Stiftung Naturschutz und der Ostseeschutz thematisiert.

Zu den aktuellen Ergebnissen des Wildtierkatasters referierte Heiko Schmüser (WTK SH). Schmüser stellte die aktuellen Auswertungen und Beteiligungen der Hegeringe vor. Er appelierte an die Hegeringleiter, die Monitoringmaßnahmen weiter zu intensivieren. Das WTK SH liefert seit über 25 Jahren wissenschaftliche Erkenntnisse rund um unsere Wildarten. Christian Hertz-Kleptow stellte zudem das geplanten Schwingemnonitoriung mittels KI-unterstützer App vor, das zukünftig für das Monitoring von Wasserwild geplant ist.

Weitere Beiträge wurden von Hans Wörmcke sowie von Tobias Christer beigesteuert. Christer stellte den neuen Runderlass Wildwechsel vor und wies in diesem Zusammenhang auf die Relevanz des Tierfund-Katasters hin. Mit einem Vortrag zum Thema Wanderkorridore informierte Wildbiologe Frank Zabel zu den einzelnen Schalenwildarten und dem genetischen Austausch innerhalb der Teilpopulationen.

An der Veranstaltung nahmen knapp 300 Jägerinnen und Jäger teil. Die Hegeringleitertagung findet einmal im Jahr statt. Neben den Hegeringleitern sind auch weitere Funktionstärger aus den Kreisjägerschaften eingeladen. Die nächste Hegeringleitertagung soll turnusgemäß Anfang Februar 2025 stattfinden.

 

 

 

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Jugendarbeit: Jetzt bewerben für den Hubertus-Cup 2024

Ausschreibung für die Teilnahme am „Hubertus Cup 2024“ für die Prämierung erfolgreicher Jugendarbeit im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V.

„In unserer Jugend liegt die Zukunft des Verbandes, darum wollen wir mehr darüber erfahren, was in unseren Revieren an ehrenamtlicher Jugendarbeit
geleistet wird. Es gibt unzählige Aktivitäten im ganzen Land und um dieses wertvolle Engagement unserer Jägerschaft zu ehren, rufen wir den Hubertus-Cup 2024 aus“, so Jörg Sticken, Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbands.

Bewerben können sich:

Reviere · Hegeringe · Kreisjägerschaften · Einzelne Jäger/innen, die Workshops, Camps, Freizeiten, Fahrten oder andere Aktionen für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Naturschutz und Jagd anbieten. Die Bewerbung ist mit Hilfe des Bewerbungsbogenseinzureichen und nach Möglichkeit mit Fotos und anderen Materialien (nur für die Jury, nicht für die Veröffentlichung) zu belegen.

Einsendeschluss ist der 29. Februar 2024

Eine Jury wird die Gewinner ermitteln, die am Samstag, den 5. April 2024, auf dem Landesjägertag in Neumünster geehrt werden. Es wartet Preisgeld und der begehrte “Hubertus Cup Pokal” auf die ersten drei Gewinner.

Bewerbungen an:
Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek

oder per E-Mail an: info@ljv-sh.de

Download: Bewerbungsbogen

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Jagd und Artenschutz: Jahresbericht 2023 veröffentlicht

Umweltminister Tobias Goldschmidt und Forstminister Werner Schwarz veröffentlichen den Jahresbericht 2023 zur biologischen Vielfalt

KIEL. Die fortschreitende Biodiversitäts- und Klimakrise gefährdet zunehmend unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Jahresberichts zur biologischen Vielfalt waren sich Umweltminister Tobias Goldschmidt und Forstminister Werner Schwarz einig, dass die Sicherung der Artenvielfalt zu den bedeutendsten Herausforderungen unserer Zeit gehöre. Der aktuelle Bericht beleuchtet nicht nur die Entwicklung einzelner gefährdeter Arten, sondern schildert auch anhand vorbildhafter Projekte, wie Biodiversität auf die unterschiedlichsten Weisen gestärkt werden kann.

Umweltminister Goldschmidt: „Eine intakte Natur ist nicht nur wunderschön, sondern auch lebensnotwendig für uns Menschen. Wir müssen unsere Anstrengungen dringend verstärken, um den Verlust von Arten und Lebensräumen stoppen und bislang negative Trends wieder umzukehren. Die Biodiversitätsstrategie des Landes „Kurs Natur 2030“ ist hierfür die gemeinsame Richtschnur und für beide Häuser verbindlich!“

Forstminister Schwarz: „Die Jägerinnen und Jäger bei uns im Land sind wichtige Akteure, wenn es darum geht, für ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Arten Sorge zu tragen. Durch die Regulierung der Wildbestände leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Wälder und zum Erhalt der Kulturlandschaft. Die im Bericht dokumentierten Jagdstrecken belegen, dass die Jägerschaft ihrer Aufgabe engagiert und zuverlässig nachgeht.“

Der Jahresbericht feiert zudem den 100. Geburtstag der Naturschutzgebiete: 1923 wurde in Schleswig-Holstein mit dem Naturschutzgebiet „Sylt, Ellenbogen, Morsum Kliff“ die erste Fläche in Deutschland komplett dem Naturschutz gewidmet. Dieser Meilenstein für den Erhalt besonders schützenswerter Naturlebensräume war der Beginn einer Reihe von mittlerweile 203 Naturschutzgebieten. Sie stellen nach wie vor ein unverzichtbares Instrument für den Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen dar. Der Bericht schließt mit Einblicken in die europäische Unionsliste der invasiven Arten und Berichten über Bestandsentwicklungen ausgewählter Tiere von Fischotter bis Sperlingskautz.

Beide Minister dankten den zahlreichen ehren- und hauptamtlichen Akteuren für ihren Einsatz und ihr Engagement bei der Erstellung dieses Berichts.

Den Bericht zur biologischen Vielfalt 2023 finden Sie hier.

Der Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2023 enthält unter anderem folgende Schwerpunkte:

Insektenfreundliche Modellgemeinden in Nordfriesland

In Anbetracht des weltweiten Insektenrückgangs gibt das Beispiel der Insektenfreundlichen Modellgemeinden in Nordfriesland ein positives Beispiel für erste Schritte aus der Krise. Unterstützt werden sie vom Deutschen Verband für Landschaftspflege und seinen regionalen Organisationen. So können die Kommunen ihr umfangreiches Potenzial bei der Steigerung der Biodiversität weiterentwickeln, etwa durch ein Entwicklungskonzept oder Grünpflege-Handbuch mit digitalem Flächenkataster. Vorreiter im Kreis Nordfriesland sind hier die Insel Pellworm sowie die Gemeinden Bordelum, Langenhorn und Koldenbüttel.

Insektenexpertise fängt in der Schule an

Um das Thema Insekten an weiterführenden Schulen als Thema für den Unterricht interessant und Schülerinnen und Schüler als zukünftige Spezialisten zu gewinnen, wurde das Projekt „Blütenbunt-Insektenreich“ ins Leben gerufen. Die Kieler Forschungswerkstatt (KiFo) am Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaft und Mathematik (IPN) ist einer von drei Partnern im Projekt. Es soll auch in der heutigen Zeit noch bestehende, große Wissenslücken über Verbreitung und Ansprüche besonders ausgefallener Insektengruppen wie etwa Gallmücken füllen. Die Kinder bekommen im Rahmen von praxisorientierten Unterrichtseinheiten Basiswissen vermittelt. Ziel ist es, dass bei den jungen Menschen das Interesse geweckt und die Grundlagen für eine eigenständige wissenschaftliche Weiterentwicklung geschaffen wird.

Jagdliches Prädationsmangement im Rahmen von Artenschutzmaßnahmen

Große Teile der deutschen Wiesen- und Küstenvogel-Populationen leben in Schleswig-Holstein. Trotz intensiver Schutzbemühungen nehmen die Bestände weiter ab. Neben negativen Einflüssen wie etwa klimatischen Veränderungen sind auch Beutegreifer ein großer Einflussfaktor. Neue Beutegreifer sind zu den einheimischen hinzugekommen, neben Marderhund und Waschbär auch zunehmend der Mink. Um den europarechtlichen Verpflichtungen zum Erhalt der Vogelpopulationen nachzukommen, müssen daher Maßnahmen zum Schutz der Arten – etwa durch Verbesserung der Lebensräume und größere Bruterfolge – ergriffen werden. Dies geschieht auch über ein intensives jagdliches Management (Berufsjäger und Beteiligung der örtlichen Jägerschaft) und über Biotopgestaltung.

Vielfalt und gesunde Natur im Naturpark Schlei

Die Schleiregion im Nordosten Schleswig-Holsteins zeichnet sich durch eine Vielzahl einzigartiger Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten aus. Sie ist Teil des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 und ausgewiesenes Fauna-Flora-Habitat- sowie Vogelschutzgebiet. 2008 wurde die schützenswerte Landschaft rund um die Schlei als Naturpark ausgewiesen. Der Naturpark Schlei e.V. setzt sich mit den Projekten Lokale Aktion Schlei (LAS) und Modellprojekt Schlei (MPS) für die biologische Vielfalt in der Schleiregion und eine Verbesserung des Umweltzustands ein. Dabei werden landseitige Lösungsansätze gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus Naturschutz, Kommunen, Land- sowie Wasserwirtschaft entwickelt und umgesetzt. Mit Landwirtinnen und Landwirten erprobt man neue Agrar-Umweltmaßnahmen, wie Blühstreifen an Gewässerrändern oder aus der Nutzung genommene Ackersenken. In der aktuellen Förderperiode liegt der Fokus zusätzlich auf Projekten des biologischen Klimaschutzes, wie zum Beispiel im Tolker Moor.

Arterhalt und Wiederansiedlung mit dem Projekt Fischhorizonte

Die Bestände vieler heimischer Fisch-, Muschel- und Krebsarten sind gefährdet. Das Projekt „Fischhorizonte“ organisiert und steuert Hilfsmaßnahmen, insbesondere den Besatz der Gewässer zum Arterhalt oder zur Wiederansiedlung. Auf diese Weise kann der dauerhafte Erhalt dieser Bestände gewährleistet werden. Finanziert wird das Konzept aus der Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein. Alle vorkommenden heimischen Fischarten werden in einem Zyklus von vier bis sechs Jahren einer fachlichen Bestandsaufnahme unterzogen. Anhand eines Kriterienkatalogs werden sie bewertet und einer Handlungskategorie zugeordnet, um die künftigen Förderschwerpunkte festzulegen. In der aktuellen Laufzeit wurde für 15 Arten ein Unterstützungsbedarf erkannt. Die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels wird künftig eine größere Rolle bei der Fortschreibung des Konzeptes einnehmen.

Saatgut für Mischwälder

Für den Umbau der Wälder zu klimaresilienten Mischwäldern ist die kontinuierliche Verfügbarkeit von geeignetem Saatgut ein wichtiger Faktor. Mit der gezielten Entscheidung für Vermehrungsgut werden die Weichen für zukünftige Wälder gelegt. Das Forstvermehrungsgutgesetz entscheidet, welche Waldbestände als Ausgangspunkt dafür zugelassen werden, um geeignetes Vermehrungsgut zu gewinnen. Dieses bildet damit die Grundlage für zukünftige neue Wälder und wird unter der Aufsicht der Kontrollstelle des Landes gewonnen.

Wildbestandsermittlung und Abschussplanung

Die Ermittlung von Wildbeständen der größeren im Land vorkommenden Schalenwildarten Rot-, Dam- und Sikawild ist eine entscheidende Grundlage für die Aufstellung von Abschussplänen und somit für ein modernes Wildtiermanagement. Nicht zuletzt der Waldumbau hin zu klimastabileren Mischwäldern erfordert an die Ökosysteme angepasste Wildbestände. Zur Wahl stehen verschiedene Methoden, die bei gewissenhafter Anwendung verwertbare Ergebnisse für die Praxis liefern. Die möglichst genaue Erfassung des Geschlechterverhältnisses spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da nur so der zu erwartende Zuwachs zuverlässig hergeleitet werden kann. Die Hegegemeinschaften sind aufgerufen, durch ihr Vorgehen verlässliche Grundlagen für die Wildbewirtschaftung zu liefern.

PM MLLEV/MEKUN

DOWNLOAD: Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2023 – Jagd und Artenschutz

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Landesjagdgesetz: Novelle tritt in Kraft

Die Gesetzesnovelle des Landesjagdgesetzes tritt mit Wirkung vom 26. Januar 2024 in Kraft. Bereits am 13.12.2023 fand im Landtag die zweite Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes statt. Die Abstimmung zum Gesetzesentwurf fand ohne Aussprache statt. Der Vorsitzende des Umwelt- und Agrarausschusses Heiner Rickers (CDU) verwies zur Abstimmung auf den Entwurf des Ausschusses, der mit den Stimmen der CDU, Grünen, FDP und SSW, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen wurde. Neben der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, stimmten die Abgeordneten auch für weitere Neuerungen in Bezug auf den Umgang mit invasien Arten, Gruppenabschussplänen sowie der Einführung eines Schießnachweises auf Gesellschaftsjagden für Schalenwild. Die Gesetzesänderung tritt ab dem 26. Januar 2024 in Kraft. Die zukünftige Ausgestaltung des verpflichtenden Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild wird zeitnah erlassen. Wir werden entsprechend informieren.

Wichtige geänderte Punkte im Überblick:

  • Der Wolf wird dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit unterstellt
  • Die Nutria bekommt eine ganzjährige Jagdzeit (vorbehaltlich dfer Bestimmungen des §22 Abs. 4 BJagdG)
  • Der Einsatz von bisher zulässiger Nachtsichttechnik auf Haaraubwild und Nutria wird erlaubt
  • Gruppenabschusspläne werden gesetzlich verankert
  • Einführung eines Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften (ab Seite 2)

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Brauchbarkeitsprüfungen 2024: Jetzt anmelden

Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich. Ob bei Stöberjagden, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild bei Verkehrsunfällen. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit “Beruf”. Der Landesjagdverband leistet Unterstützung bei der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden und bietet die „Brauchbarkeitsprüfungen“ für Jagdgebrauchshundehunde an. Die Ausbildung eines Hundes zum Jagdgebrauchshund ist ein langer Weg, der sich lohnt! Junge Jagdhunde müssen eine umfängliche Ausbildung absolvieren, an deren Ende ihre Brauchbarkeit geprüft werden. Nur geprüfte Jagdhunde dürfen im Jagdgebrauch eingesetzt werden.

Ab sofort stehen die neuen Termine für die Brauchbarkeitsprüfungen 2024 in Schleswig-Holstein fest. Informieren Sie sich jetzt über die genauen Termine und melden Sie sich direkt online an:
Onlineanmeldung: Brauchbarkeitsprüfungen

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Chinesischer Muntjak: Allgemeinverfügung zur Bejagung verlängert

Die Allgemeinverfügung für den Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Hintergrund ist die ungewollte Ausbreitung der invasiven Art. Eine Etablierung des nichtheimischen Zwerghirschs soll auf Grundlage der EU-Verordnung 1143/2014 und § 40a BNatSchG verhindert werden. Muntjaks leben in dichtem Unterholz in Wäldern. Ihre Invasivität beruht auf einer möglichen Nahrungskonkurrenz zu Rehwild bzw. auf selektivem Fraß von Jungpflanzen mit (negativer) Veränderung von Vegetationsstrukturen. Die Art unterliegt nicht dem Jagdrecht.

Der Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein ist im Rahmen einer erlassenen Allgemeinverfügung auch weiterhin erlaubt. Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wurde am 18. Dezember 2023 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht und ist somit am 09. Januar 2024 in Kraft getreten. Bei der Erlegung ist der Muttertierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) zu beachten. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich erlegte oder verendete Tiere aneignen.

Es dürfen nur solche Jagdlangwaffen zum Einsatz kommen, die nach den jagd- bzw. waffenrechtlichen Vorschriften für die Jagdausübung zulässig sind. Zudem ist Büchsenmunition zu verwenden, deren Auftreffenergie in analoger Anwendung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 a BJagdG auf 100 Meter (E 100) mindestens 1.000 Joule beträgt („rehwildtaugliches Kaliber“). Erlegte Tiere, die zu Lebensmittelzwecken verwendet werden sollen, sind einer Untersuchung auf Trichinen zu unterziehen. Kadaverfunde von verendeten Tieren sollen ebenso wie erlegte Tiere an das LfU gemeldet werden unter invasive.arten@lfu.landsh.de. Die Allgemeinverfügung gilt bis 31. Dezember 2024.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Allgemeinverfügung für den Abschuss des Chinesischen Muntjaks

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Messe OUTDOOR 2024: Vortrags- und Fortbildungsprogramm veröffentlicht

Die OUTDOOR jagd & natur 2024 findet vom 05. – 07.04.2024 statt. Draußen erleben, entdecken und aktiv sein für alle Naturinteressierten und Outdoor Freunde. Besucher können sich an drei Tagen in den Hallen und auf dem Außengelände wieder über die aktuellen Outdoor-Trends informieren und spannende Naturthemen (neu) für sich entdecken – egal ob beim Jagen oder Angeln, ob beim Wandern, Biken, Kanufahren oder auch beim Campen und Grillen. Erlebnisse, Ausflüge und Urlaube in der näheren Umgebung sind zunehmend gefragt. Nur oftmals sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht bzw. kennt sich am anderen Ende der Welt besser aus als in der Nachbarschaft. Auf der OUTDOOR können Sie die Schätze in Ihrer Region entdecken und sich für die Zeit draußen vorbereiten und ausstatten.

Für alle Interessierten hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. mit seinen Partnern wieder ein vielfältiges Vortrags- und Fortbildungsprogramm zusammengestellt. Alle Besucherinnen und Besucher können sich ab sofort für die kostenlosen Veranstaltungen anmelden. Darüber hinaus wird ein ganztägiges Seminar zum Thema Kitzrettung sowie Veranstaltungen für Jagdhornbläserinnen und -Bläser angeboten.

Hier geht es zu den Veranstaltungen
Hier finden Sie den Besucherflyer

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Seminar: Jungwildrettung – ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz

Der Einsatz von Drohnen mit entsprechender Kameraausrüstung hat neue Möglichkeiten der Suche und Rettung von Jungwild vor der Wiesenmahd in der Landwirtschaft eröffnet. In dem Seminar werden die rechtlichen Gegebenheiten beim Einsatz von Drohnen erläutert. Es werden praktische Hinweise für die Durchführung von Jungwild- und Gelegesuche sowie für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit gegeben. Schwerpunkte sind Rechtliche Gegebenheiten beim Drohneneinsatz, Praxis der Jungwildsuche und -rettung sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

Hier geht finden Sie den Flyer mit allen Infos
Hier geht es zur Anmeldung

Programm:

09:15 Uhr Ankommen bei Kaffee, Tee und belegten Brötchen

09:30 Uhr Begrüßung | Organisatorische Hinweise Johann Böhling, Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek Grußwort Anne Benett-Sturies, Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Ver-braucherschutz, Kiel

10:00 Uhr Jungwildrettung – ein rechtsfreier Raum? Andreas Alfred Brandt, Rechtsanwalt, Vorsitzender der Deutschen Wildtierrettung e. V., Hamburg

11:00 Uhr Jungwildrettung in der Praxis – was gilt es zu beachten? Frank Zabel, Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V., Flintbek

12:00 Uhr Mittagspause Gelegenheit zum Messebesuch und zum Mittagessen in eigener Regie

13:30 Uhr Luftfahrtrechtliche Grundlagen für den Betrieb und den Einsatz von Drohnen Dipl.-Ing. Carsten Konzock, Referatsleiter Unbemannte Luftfahrtsysteme beim Luftfahrts-Bundesamt, Braunschweig

14:15 Uhr Öffentlichkeitsarbeit für die Jagd – ein Drahtseilakt? Tjorven Boderius, Pressereferat des Deutschen Jagdverbandes, Berlin

15:00 Uhr Jungwildrettung nicht nur für Rehkitze – wie erkenne ich Federwildgelege und was kann ich für deren Rettung tun? Christian Hertz-Kleptow, M.Sc., Institut für Natur- und Ressourcenschutz der CAU Kiel

15:30 Uhr Technische Zukunftsperspektiven für die Wildtierrettung Dr. Martin Israel, Geschäftsführer Thermal Drones GmbH, Greifswald

16:10 Uhr Ende der Veranstaltung

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Nationalpark Ostsee: Position zum Schutz des Ökosystems Ostsee

Position zum Schutz des Ökosystems Ostsee

Der Schutz der Ostsee und ihrer natürlichen Bewohner liegt uns außerordentlich am Herzen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Erhaltung dieses einzigartigen Ökosystems von größter Bedeutung ist. Die Verbesserung der Wasserqualität ist die größte Herausforderung, die über allem steht.

Wenn es nicht gelingt die Wasserqualität zu verbessern und u.a. den Nährstoffeintrag aller Anrainerstaaten zu reduzieren, werden wir das Ökosystem Ostsee nicht retten können. Der Nationalpark ist hierfür keine Lösung.

In Anbetracht dieser ökologischen und zivilgesellschaftlichen Bedenken plädieren wir dafür, die bestehenden Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. Vielfach besteht hier ein großes Vollzugsdefizit und die Diskussion um einen Nationalpark lenkt hiervon ab. Wir als anerkannter Naturschutzverband befürchten durch die Einrichtung eines Nationalparks einen Verlust der lokalen Autonomie.

Wir hoffen, dass unsere Bedenken angemessen berücksichtigt werden, um eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Ostseeregion zu fördern. Die Landesjägerschaft steht für konstrukive Gespräche zum Schutz der Ostsee jederzeit zur Verfügung.

 

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Landestrophäenschau 2024: Wichtige Information zur Vorbereitung

Wichtige Information zur Vorbereitung der Landestrophäenschau 2024

Anlässlich des Landesjägertages am 6. April 2024 soll wieder eine Landestrophäenschau im Rahmen der OUTDOOR-Messe in Neumünster (5.-7. April 2024) durchgeführt werden.

Dazu sollen jeweils zwei Trophäen pro Kreisjägerschaft pro vorkommender Schalenwildart ausgestellt werden. Dieses können die stärksten, abnormsten oder besonders interessante Trophäen sein, die im abgelaufenen Jagdjahr 2023 zur Strecke gekommen sind (auch als Fallwild). Dazu sollten nur Trophäen von reifen Trophäenträgern angemeldet werden. Die Entscheidung obliegt der jeweiligen Kreisjägerschaft.

Auch in diesem Jahr soll eine Bewertung der angelieferten Trophäen vorweg erfolgen.

Da die Trophäenanhänger in der Vergangenheit häufig nicht lesbar oder unvollständig ausgefüllt waren, hatten die Kreisjägerschaften 2023 erstmalig alle Trophäen, die ausgestellt werden sollten, online an den LJV zu melden. Dieses Verfahren hat sich bewährt, da die Trophäenanhänger zentral ausgedruckt werden konnten und für die Besucher wesentlich besser lesbar waren. Überdies erleichterte dieses Verfahren die Organisation der Landestrophäenschau durch den Arbeitskreis Schalenwild.

Für die Landestrophäenschau 2024 sind die vorgesehenen Trophäen durch die Kreisjägerschaften online anzumelden!

Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Wildart                                                          z.B. Damhirsch
  • Kreisjägerschaft
  • Revier (mit Angabe ob EJB oder GJB):       z.B. EJB Finkental oder GJB Finkental
  • Erleger
  • Erlegungsdatum

Keine Angaben zum Alter, zum Trophäengewicht oder Wildbretgewicht!

Die Umsetzung dieses Vorhabens erfordert die Anlieferung der Trophäen im Foyer Nord der Holstenhallen in Neumünster am Mittwoch, den 3. April zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Es werden nur Trophäen angenommen, die bis zum 27. März von den Kreisjägerschaften online angemeldet wurden.

Auch Trophäen, die erst am 4. oder 5. April angeliefert werden, können nicht angenommen werden.

Ein Austausch von Trophäen ist nicht möglich. Wenn z.B. eine angemeldete Trophäe nicht termingerecht angeliefert werden kann, ist es nicht zulässig, dafür eine andere Trophäe anzuliefern.

Unterkiefer sollen den Trophäen nicht beigefügt sein und werden nicht entgegengenommen. Für jede empfangene Trophäe wird eine Quittung an den Einlieferer übergeben, die bei Wiederabholung am Sonntag, den 7. April zwischen 17.00 und 18.00 Uhr zurückzugeben ist, nachdem auf ihr der Rückempfang bestätigt wurde. Ohne Vorlage dieser Quittung wird keine Trophäe herausgegeben!

Die am Mittwoch angelieferten Trophäen werden am Donnerstag bewertet und anschließend im Forum aufgehängt, wo sie während der Öffnungszeiten der Messe von den Messebesuchern besichtigt werden können. Es erfolgt eine Bewachung der Trophäen durch einen Wachdienst der Messegesellschaft.

Für die Bewertung werden alle Trophäen (ausgenommen Muffelwild und Schwarzwild) vom Brett abgenommen und so weit demontiert, dass eine Gewichtsfeststellung ohne Fremdkörper möglich ist. Daher dürfen diese nicht verklebt oder mit Vergussmasse ausgegossen sein. Keilerwaffen können nur bewertet werden, wenn der Umfang der Gewehre ermittelt werden kann. Aufgeklebte Gewehre können nicht bewertet werden, da die Ermittlung der Umfänge in dem Zustand nicht möglich ist. Für jede Trophäe wird eine Ergebnisurkunde für die Bewertung erstellt und mit einer Medaille zurückgegeben. Die Vergabe dieser Medaille erfolgt für jede Trophäe, unabhängig vom Bewertungsergebnis!

Bei Trophäen, die zuvor bereits durch einen CIC-zertifizierten Trophäenbewerter bewertet wurden, ist die entsprechende Urkunde der Trophäe beizufügen. Eine erneute Bewertung erfolgt dann nicht mehr.

Mit der Anlieferung der Trophäen erklärt der Inhaber sein Einverständnis mit dem vorstehend geschilderten Vorgehen.

Es ist vorgesehen, diejenigen Trophäen zu fotografieren, die beim Landesjägertag am 6. April vorgestellt und besprochen werden. Wenn ein Inhaber nicht damit einverstanden ist, dass seine Trophäe fotografiert wird, soll dieses bei Anmeldung der Trophäe vermerkt werden. Wenn dieser Vermerk nicht vorliegt, wird vom Einverständnis des Inhabers ausgegangen.

Sollten bei Rückgabe der Trophäen Verluste oder Beschädigungen festgestellt werden, sind diese unmittelbar zu reklamieren.

Die Landestrophäenschau soll unseren Blick auf die Entwicklung der Schalenwildbestände verbessern und liegt daher in unser aller Interesse. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn sich möglichst alle Erleger oder Inhaber infrage kommender Trophäen an diesem Vorhaben beteiligen und die Kreisjägerschaften trotz des frühen Termins rechtzeitig über die Entsendung entscheiden und den An- und Abtransport organisieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Malmström

Vorsitzender des AK Schalenwild

schalenwild@ljv-sh.de

 

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Web-Seminar: Nutria – Eine invasive Art auf dem Vormarsch

Nutrias (Myocastor coypus L.), auch Coypu oder Sumpfbiber genannt, sind nach dem Biber die zweitgrößten Nagetiere in ganz Mitteleuropa. Ursprünglich aus Südamerika stammend, besiedeln sie mittlerweile alle Kontinente. Da sich die anspruchslosen Nagetiere auch in Schleswig-Holstein schnell vermehren, stellen sie inzwischen eine erhebliche Bedrohung für den Deich- und Hochwasserschutz dar. Auch für die Biodiversität stellen Nutria eine ernstzunehmende Gefährdung dar und können weitreichende Schäden anrichten. Nicht zuletzt richten Sie auch große Schäden in der Landwirtschaft an. Das Web-Seminar beleuchtet Grundlagen zur Biologie und Lebensweise dieser invasiven Art ebenso wie durch Nutria verursachte Schäden. Einen Schwerpunkt legt das Seminar auf die Frage „Wie erkenne ich, dass Nutria im Revier vorhanden sind?“. Zudem wird sich das umfangreiche Seminar den verschiedenen Techniken zur Bejagung widmen.

Das Web-Seminar findet am Donnerstag, den 29. Februar 2024 von 19:00 – 21:00 Uhr via Webex statt. Der Link für die Teilnahme wird spätestens am 28. Februar 2024 an alle Teilnehmer verschickt! Bei Schwierigkeiten beim Einloggen oder Fragen zum Einladungslink wenden Sie sich an Herrn Hartwig unter r.hartwig@ljv-sh.de

Referent: Revierjagdmeister Björn Matthies, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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Jetzt anmelden: Fortbildungsseminar „Notengerechtes Jagdhornblasen“

Fortbildungsseminar „Notengerechtes Jagdhornblasen“ für Pless- und Parforcehörner in „B“ am 7. April 2024 von 09.30 – 16.00 Uhr auf der Outdoor-Messe in Neumünster, HCC, Raum 1c

Wir freuen uns, dass wir im nächsten Jahr ein zusätzliches Fortbildungsseminar für Jagdhornbläserinnen, Jagdhornbläser sowie Corpsführerinnen und Corpsführer anbieten können. Schwerpunktthema ist das notengerechte Blasen. Wir konnten als Übungsleiter Herrn Michael Mull aus Lübeck gewinnen. Herr Mull wird Tipps aus seiner jahrelangen Erfahrung vermitteln.

In der Seminargebühr von 39,50 € sind eine Suppe und eine Getänkepauschale enthalten.

Meldeschluss ist der 15. März 2024.

Bei Rückfragen ist die Landesbläserobfrau Mandi-Rose Wargenau-Hahn unter Tel.: 04632 – 75 15 und E-Mail: landesblaeserobfrau1@gmx.de zu erreichen.

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Jetzt anmelden: Prüfung Jagdgebrauchshornbläserabzeichen

Prüfung Jagdgebrauchshornbläserabzeichen im Rahmen der Outdoor-Messe 2024 in den Holstenhallen Neumünster am 07. April 2024, 16.15 Uhr

Am 07.04.2024, besteht die Möglichkeit, sich der Prüfung und Abnahme des Jagdgebrauchshornbläserabzeichens zu unterziehen. Die Signale sind laut Prüfungsordnung vorzutragen, die Prüfungsordnung finden Sie im unteren Teil der Ausschreibung.

Der Kostenbeitrag beträgt € 10,-. Meldeschluss ist der 15. März 2024

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen sich am 07.04.2024, um 16.00 Uhr, mit der Landesbläserobfrau und der Prüfungskommission am Messestand des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein (Eingangshalle/Foyer).

Geprüft wird in einem separaten Raum unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Nach bestandener Prüfung werden eine Urkunde sowie eine Anstecknadel vergeben.

Bei weiteren Fragen steht die Landesbläserobfrau unter Tel.: 04632-7515 oder unter landesblaeserobfrau1@gmx.de zur Verfügung.

Die Prüfungsordnung ist über den Link abrufbar: Prüfungsordnung hier herunterladen

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Mecklenburg-Vorpommern: Aufruf zur Jäger-Demo in Schwerin

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die Jägerinnen und Jäger in unserem Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern stehen vor der größten jagdpolitischen Herausforderung der letzten 30 Jahre. Das geplante Landesjagdgesetz zielt auf eine Schwächung der Jägerschaft ab und auf eine Herabstufung bestimmter Schalenwildarten zum Schädling. Viele Punkte in dem Gesetzentwurf stehen im kompletten Gegensatz zu den Forderungen aus der Landesjägerschaft.

Deshalb wird der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern am 10.01.2024 eine Demonstration im Alten Garten, Schwerin abhalten. Die Demonstration wird um 08:00 Uhr beginnen und endet gegen 14:00 Uhr. Gemeinsam unterstützen wir die Jägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern für die Jagd und das Wild!

Bitte unterstützen auch Sie die Jägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit Ihrer Anwesenheit und kommen Sie in jagdlicher Signalkleidung und mit Jagdhorn. Verzichten Sie bitte darauf Ihre vierbeinigen Jagdhelfer mitzubringen.

Plakate und Transparente werden durch den Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern gestellt.

Weitere Informationen

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Landesjagdgesetz: Landtag stimmt für Gesetzentwurf

Am 13.12.2023 fand im Landtag die zweite Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes statt. Die Abstimmung zum Gesetzesentwurf fand ohne Aussprache statt. Der Vorsitzende des Umwelt- und Agrarausschusses Heiner Rickers (CDU) verwies zur Abstimmung auf den Entwurf des Ausschusses, der mit den Stimmen der CDU, Grünen, FDP und SSW, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen wurde. Neben der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, stimmten die Abgeordneten auch für weitere Neuerungen in Bezug auf den Umgang mit invasien Arten, Gruppenabschussplänen sowie der Einführung eines Schießnachweises auf Gesellschaftsjagden für Schalenwild. Die Gesetzesänderungen treten jedoch erst mit Veröffentlichung in Kraft.

Wichtige geänderte Punkte im Überblick:

  • Der Wolf wird dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit unterstellt
  • Die Nutria bekommen eine ganzjährige Jagdzeit (vorbehaltlich dfer Bestimmungen des §22 Abs. 4 BJagdG)
  • Der Einsatz von Nachtsichttechnik auf Haaraubwild und Nutria wird erlaubt
  • Gruppenabschusspläne werden gesetzlich verankert
  • Einführung eines Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
  • und weitere Punkte

Hier können Sie in die Aufzeichnung der Landtagssitzung sehen:

(Wahlperiode 20, Datum: 13.12.2023, 18. Tagung, ab Stunde 02:23 )

Parla-TV – Mediathek

Hier können Sie den angenommenen Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarauschusses einsehen:

Bericht und Beschlussempfehlung

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Bunte Biomasse: Förderprämie verdoppelt

4. Dezember 2023 (DJV) Berlin. Projektpartner DJV, Deutsche Wildtier Stiftung und Veolia Stiftung zahlen künftig 500 Euro pro Hektar und Jahr. Mehrjährige ertragreiche Wildpflanzenmischungen ersetzen Mais für Biomasseproduktion. Mittlerweile sind Landwirte Partner mit über 500 Hektar Anbaufläche.

Die Partner des Projekts Bunte Biomasse haben die Förderprämie für den Anbau mehrjähriger Wildpflanzenkulturen zur Biomasseproduktion verdoppelt: Landwirte, die ab der Anbauperiode 2024 mitmachen, erhalten pro Hektar und Jahr 500 Euro. Damit reagieren die Projektpartner auf die Preissteigerungen am Saatgutmarkt sowie auf die gestiegenen Honorierungsansätze für mehrjährige Blühflächen in den öffentlichen Förderprogrammen. Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Wildtier Stiftung und Veolia Stiftung sind Träger des Projekts Bunte Biomasse.

Inzwischen haben Landwirte auf deutlich über 500 Hektar Fläche mehrjährige Wildpflanzen für das Projekt Bunte Biomasse angebaut. Der Schwerpunkt liegt derzeit in Niedersachsen. Im Jahr 2024 sollen vor allem in den östlichen Bundesländern sowie in Schleswig-Holstein und Hessen Vertragsflächen etabliert werden. Landwirte, die bereit sind, 2024 mehrjährige, ertragreiche Wildpflanzenkulturen für die Biomasseproduktion zu etablieren und mindestens drei Jahre zu nutzen, können sich ab sofort direkt bei der Deutschen Wildtier Stiftung melden. Experten des Projekts begleiten alle teilnehmenden Betriebe bei Anbau, Pflege und Ernte kostenlos.

Seit dem Frühjahr 2019 betreiben DJV, Deutsche Wildtier Stiftung, Veolia Stiftung und weitere Partner das Projekt Bunte Biomasse für den Schutz der Biodiversität in den Agrarlandschaften. Ertragreiche, mehrjährige Wildpflanzenmischungen ersetzen dabei deutschlandweit Mais für die Biomasseproduktion. Ein deutliches Plus an biologischer Vielfalt und einen bedeutenden Imagegewinn für die Landwirtschaft und ihre lokalen Akteure bietet das Projekt Bunte Biomasse zum Nulltarif.

Quelle: DJV

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. ist einer der Kofinanzierer im Kooperationsprojekt „Bunte Biomasse“. 

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Biodiversität schützen: Offener Brief an Ministerpräsident Günther

Der Landesjagdverband unterstützt die gesellschaftlichen Bemühungen, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Als Naturschutzverband und Hüter der heimischen Wildtiere und Lebensräume muss die Landesjägerschaft jedoch auch dafür Sorge tragen, dass dieser Ausbau nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt geht. In dem nun veröffentlichten offenen Brief an den Ministerpräsidenten Daniel Günther thematisert LJV-Präsident Wolfgang Heins die dramatischen Folgen, die mit der Zerschneidung der Landschaft, dem Verlust von Lebensräumen und schlussendlich dem Verlust von Biodiversität einhergehen.

Den Offenen Brief können Sie unter dem folgenden Link abrufen:

Offener Brief an Ministerpräsident Daniel Günther

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Jagdliches Schießen: Termine 2024 veröffentlicht

Die Schießtermine auf Landes- und Bundesebene wurden veröffentlicht. Die Stände werden später bekannt gegeben, wenn diese zum jeweiligen Termin noch nicht angegeben wurden.

Termine auf Landesebene:

  • 11.05.2024 – 1. Quali.-Schießen zur Bundesmeisterschaft
  • 07. – 08.06.2024 – Landesparcoursschießen (Mannschaften)
  • 22.06.2024 – 2. Quali.-Schießen zur Bundesmeisterschaft
  • 29.06.2024 – Landesmeisterschaften der Junioren
  • 12. – 13.07.2024 – Landesmeisterschaften alle anderen Klassen (sofern Europaeisterschaften am ersten Juliwochenende stattfinden)
  • 28.09., 04. – 05.10.2024 – Landesparcoursschießen Flinte
  • 12.10.2024 – “Unsere Jagd”-Jungjäger–Schießen

 

Termine auf Bundesebene:

  • 30.05.2024 – Großgoldschießen in Liebenau
  • 04.- 07.09.2024 – Bundesmeisterschaften

 

*Stände werden später bekannt gegeben, wenn noch nicht angegeben.

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ASP: Präventionsmaßnahmen einhalten

Seit dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Brandenburg im Herbst 2020 ist Deutschland unmittelbar von der Tierseuche betroffen. Durch konsequente Bekämpfungsmaßnahmen konnten in Brandenburg eund Mecklenburg-Vorpommern erste Sperrzonen zurückgestuft und verkleinert bzw. aufgelöst werden. Einem möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein muss jedoch weiterhin mit großer Wachsamkeit begegnet werden. Der jüngste Ausbruch in Schweden Anfang September sollte eine Mahnung sein, weiterhin die Maßnahmen zur Seuchenprävention gewissenhaft umzusetzen. Der Landesjagdverband appelliert daher an alle Jägerinnen und Jäger zur Aufmerksamkeit und Umsetzung der Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Weitere Informationen

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