Landesjägerball 2025: Vorverkauf gestartet

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) feiert 2025 sein 75. Bestehen. Diesen Anlass wollen wir am 21. März 2025 gebührend im Rahmen eines Landesjägerballs gemeinsam mit Ihnen feiern. Dafür wird die Musik- und Kongresshalle (MUK) in Lübeck einen Abend lang das Revier von uns Jägerinnen und Jägern sein – und natürlich auch das unserer Freunde und Angehörigen.

Für gute Musik und Unterhaltung wird Norddeutschlands erfolgreichste Coverband Tin Lizzy mit tanzbarer Live-Musik sorgen. Zum Programm gehört neben einem leckeren Wildbuffet vorab auch die große Tombola mit tollen Preisen.

Der Vorverkauf startet ab sofort. Die Karte inklusive Wildbuffet kostet 79,00 Euro, eine Karte exklusive Wildbuffet kostet 35,00 Euro pro Person. Karten können Sie ausschließlich online bestellen.

+++ Wer seine Karten bis zum 24.12.2024 ordert und Mitglied im LJV ist, erhält einen Rabatt von fünf Euro +++

Einlass für Ballgäste mit Wildbuffet: 18.00 Uhr

Einlass für Ballgäste ohne Wildbuffet: 20.00 Uhr

Dresscode: Der Dresscode lautet „jagdlich schick“. Zum Beispiel Tracht, Janker oder Tweed-Sakko. An diesem Abend wollen wir in den Farben unserer Zunft feiern.

Sie wollen vor Ort in Lübeck übernachten? Eine Liste mit Unterkünften und Hotels finden Sie hier: Hotelliste

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Kinder-Podcast: Neue Folgen von „Waldzauber und Wiesenfreude“

Rechtzeitig zur Weihnachtszeit veröffentlicht der Landesjagdverbvand Schleswig-Holstein neue Folgen seines Kinder-Podcasts „Waldzauber und Wiesenfreude“. In unterhaltsamen Geschichten wird Wissenswertes rund um Wild und Natur verpackt. Der Podcast steht auf den gängigen Podcast-Portalen und unter www.mitpapierundbleistift.de kostenfrei bereit.

„Waldzauber und Wiesenfreude“ heißt der Kinder-Podcast des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein (LJV SH). Auf den gängigen Portalen wie iTunes/Apple Podcasts, Spotify, Amazon Music und auf der Homepage www.mitpapierundbleistift.de stehen die neuen Folgen für Kinder im Alter von fünf bis neun Jahren zum Anhören bereit. Die fantasievollen und lehrreichen Kurzgeschichten und Gedichte sind von Kindern für Kinder geschrieben und vermitteln in zwei bis drei Minuten Wissenswertes über die Natur vor der Haustür.

Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5 bis 7 haben in den Schreibwettbewerben „Mit Papier und Bleistift“ Geschichten über die Natur und Umwelt geschrieben. Dabei sind eine Vielzahl fantasievoller Märchen, spannender Geschichten und Gedichte entstanden. Eine Auswahl präsentiert der LJV SH nun wieder im Podcast „Waldzauber und Wiesenfreude“. In der ersten neuen Folge geht es um die Themen „Sturmflut“ und „Waldbrand“. Weitere Folgen werden in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Am fünften Schreibwettbewerb „Mit Papier und Bleistift unterm Sternenhimmel“ können die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 aus Schleswig-Holstein noch bis zum 30.04.2025 teilnehmen. Informationen und Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb gibt es unter www.mitpapierundbleistift.de

 

 

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Waffenrecht: Frage-Antwort-Papier veröffentlicht

2. Dezember 2024 (DJV) Berlin. Auswirkungen der Gesetzesänderung werden erläutert. Für Unsicherheit bei Behörden und Jägern werden unbestimmte Rechtsbegriffe sorgen, kritisiert der DJV. Änderungen der Zuverlässigkeitsprüfung führen bereits zu chaotischen Zuständen bei Behörden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Frage-und-Antwort-Papier zur Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht. Darin werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung für Jägerinnen und Jäger ausführlich erläutert. Das Papier ergänzt eine Kurzübersicht und eine Synopse der Änderungen, die bereits zuvor veröffentlicht wurden.

Aufgrund der Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen wie „allgemein anerkannter Zweck“ oder „berechtigtes Interesse“ wird es bei der Beurteilung konkreter Situationen im Zusammenhang mit den ausgeweiteten Messerverboten teils große Unsicherheiten geben. Juristische Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren diese Unsicherheit bei der Rechtsanwendung kritisiert. DJV, zahlreiche weitere Experten und sogar Vertreter der Ampelfraktionen haben im Gesetzgebungsverfahren darauf verwiesen, dass neue Messerverbotszonen kaum etwas gegen Gewaltkriminalität ausrichten können.

Weitere Änderungen des Waffengesetzes betreffen in erster Linie die Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung zum Waffenbesitz. Auch hier waren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Änderungen abzusehen. Viele Waffenbehörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse, weil die neu eingeführten Behördenabfragen noch nicht möglich sind. Der angestrebte Sicherheitsgewinn wird schon deshalb nicht erreicht, kritisiert der DJV.

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Jagdliches Schießen: Termine 2025 veröffentlicht

Die Schießtermine auf Landes- und Bundesebene wurden veröffentlicht. Die Stände und Startzeiten werden später bekannt gegeben.

Termine auf Landesebene:

17. Mai 2025 – 1. Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft 2025

06. – 07. Juni 2025 – Landesparcoursschießen Flinte Mannschaft

21. Juni 2025 – 2. Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft 2025

28. Juni 2025 – Landesmeisterschaften der Juniorinnen und Junioren

11. – 12. Juli 2025 – Landesmeisterschaften o. Junioren

09. August 2025 – „Unsere Jagd“-Jungjägerschießen-Schießen

20. September & 26. – 27. September 2025 – Landesparcoursschießen Flinte

13. September 2025 – Juniorenvergleich Parcours in Hasenmoor

 

Termine auf Bundesebene:

19. – 21. Juni 2025 – Großgoldschießen in Liebenau

03. – 06. September 2025 – Bundesmeisterschaften

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Wilder Genuss: Gesund, nachhaltig & lecker

Ob geschmort, gegrillt oder gebraten: Wildfleisch aus heimischer Jagd ist gesund, lecker und einfach in der Zubereitung. Wer an Weihnachten regionales Wildbret genießen möchte, sollte sich ranhalten. Rezepte und Anbieter gibt es auf wild-auf-wild.de, über die  Waldfleisch-App und somit von Ihren Jägerinnen und Jägern von nebenan.

Ein liebevoll gekochtes Festtagsessen gehört zu Weihnachten einfach dazu. Bleibt die Frage: Was kommt an Weihnachten auf den Tisch? Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein empfiehlt Fleisch von Wildschwein, Reh, Hirsch, Hase oder Fasan. Das heimische Frischeprodukt ist zwar ganzjährig verfügbar, unterliegt aber saisonalen Schwankungen: Wildvorkommen und Jagderfolg regeln die Verfügbarkeit. Schnell sein lohnt sich jetzt, denn besonders an den Feiertagen ist die Nachfrage besonders groß. Tipps und Rezepte gibt es auf der Internetseite wild-auf-wild.de oder in der Waldfleisch-App. Dort kann über die Postleitzahl-Suche auch der nächste regionale Wildbretanbieter oder ein Restaurant mit Wildbret im Angebot gefunden werden.

Wildbret lässt sich genauso leicht zubereiten wie Rind- oder Schweinefleisch. Ob rustikaler Wildschweinbraten, raffiniertes Saltimbocca vom Reh oder exotischer Souvas-Kebab vom Rotwild. Weihnachtliche Rezepte finden Interessierte in der Broschüre „Wilde Festtagsküche“. Eine Online-Version zum kostenlosen Download gibt es hier.

Wildbret kommt aus der Region und ist frei von künstlichen Zusätzen und besonders fettarm. Rehfleisch enthält beispielsweise im Winter nur etwa 2 Gramm Fett pro 100 Gramm Muskel. Zudem stecken darin besonders viel Vitamin B und Mineralstoffe wie Selen, Eisen und Zink. Laut DJV-Umfrage isst jeder zweite Deutsche mindestens einmal im Jahr Wild. Die Hälfte bereitet es selbst zu.

5 Tipps für die wilde Festtagsküche

  • Wegen der großen Nachfrage: Wild bereits jetzt vorbestellen
  • Regionales Wild verkaufen Jäger, Förster oder lokale Metzgereien
  • Wild kann auch modern: Es lässt sich schmoren, garen oder grillen
  • Wildfleisch lässt sich bis zu ein Jahr einfrieren
  • Über 400 Rezepte gibt es auf wild-auf-wild.de oder in der Waldfleisch-App

DJV-Broschüre: Wilde Festtagsküche

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Wettbewerb gestartet: Niederwildrevier des Jahres gesucht

Ab sofort sucht der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV SH) das „Niederwildrevier des Jahres“. Pro Hegering kann im Rahmen des Wettbewerbs ein Revier vorgeschlagen werden. Antragsberechtigt sind Hegeringleiter/innen bzw. die Stellvertreter/innen innerhalb des Verbandes. Der Wettbewerb findet im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ statt, die vom LJV SH und dem „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ durchgeführt wird. Bewerbungen können vom 15.11.2024 bis 01.03.2025 eingereicht werden.

Ein Niederwildrevier zu führen, bedarf ein hohes Maß an Motivation, Passion und Arbeitswillen. Dabei kommt die Niederwildhege nicht nur Arten zugute, die dem Schutz des Jagdrechts unterliegen, sondern auch vielen anderen Arten. Die Anlage von biotopverbessernden Maßnahmen und Brachflächen, die aktive Fangjagd aber auch unzählige weitere Bausteine gehören zur erfolgreichen Revierführung dazu. Schleswig-Holstein ist ein Niederwildland und um das Engagement zur würdigen, freut sich der Arbeitskreis Niederwild über viele Bewerbungen aus allen Landesteilen.

„Es geht nicht darum, die besten und größten Niederwildstrecken zu prämieren, sondern die Initiative der aktiven Jägerschaft und den Erfolg der angewandten Maßnahmen auszuzeichnen“, erklärt Fabian Wiese, neuer Vorsitzender des Arbeitskreises Niederwild. Von der Einbindung von Jungjägern in den Revieralltag, über die Hundeausbildung, das jagdlichen Brauchtum und nicht zuletzt die jagdwirtschaftliche Zielsetzung für das Revier spielen wichtige Rollen bei der Bewerbung. Das umfangreiche Bewerbungsformular kann im Fortfolgenden heruntergeladen werden.

Bewerbungsberechtigt sind ausschließlich Hegeringleiter/innen des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV SH) bzw. stellvertretende Hegeringleiter/innen, wenn das Revier des/der Hegeringleiter/in selbst vorgeschlagen werden soll. Der Wettbewerb findet im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ statt, die vom LJV SH und dem „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ durchgeführt wird. Pro Hegering kann im Rahmen des Wettbewerbs eine Bewerbung für einen Jagdbezirk aus dem Hegering eingereicht werden. Bewerbungen für Jagdbezirke, die im Rahmen des Wettbewerbs ausgezeichnet werden, dürfen sich ausschließlich auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein befinden. Bewerbungen können ab dem 15. November 2024 bis zum 01. März 2025 eingereicht werden.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Niederwildhege!
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Nachruf: Landesjagdverband trauert um Bernhard Hansen

Oberförster Bernhard Hansen war lange Jahre Geschäftsführer des Landesjagdverbandes (Bild Privat)

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Bernhard Hansen, der am 10. November 2024 im Alter von 99 Jahren verstorben ist. Bernhard Hansen war eine herausragende Persönlichkeit, die das Jagdwesen und den Natur- und Umweltschutz in Schleswig-Holstein über Jahrzehnte geprägt hat.

Als Oberförster und langjähriger Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein von 1973 bis 1987 setzte er sich mit unermüdlichem Einsatz und großem Sachverstand für die Belange der Jägerschaft und des Naturschutzes ein. Im Jahr 1987 wurde er für seine außerordentlichen Verdienste mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet – eine Würdigung, die die Bedeutung seines Wirkens unterstreicht.

Besonders am Herzen lag ihm das Hegelehrrevier Grönwohld, dessen Aufbau und Entwicklung er als erster Leiter maßgeblich vorantrieb. Unter seiner Leitung wurden innovative Maßnahmen zur Förderung der Wildbestände und zur Gestaltung naturnaher Lebensräume eingeführt. Die Schaffung von Gewässern, die Entenhege, die Regulierung von Raubwild und Schutzmaßnahmen gegen den Mähtod für Jungwild sind nur einige der Initiativen, die auf sein Wirken zurückgehen und noch heute nachwirken.

Mit Bernhard Hansen verlieren wir einen engagierten Naturschützer, einen fachkundigen Jäger und Förster sowie einen Freund, dessen Hingabe und Leidenschaft für die Natur und die Jagd unvergessen bleiben. Sein Einsatz für die Schonung und Pflege unserer Lebensräume wird uns auch weiterhin ein Vorbild sein.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen, die ihn gekannt und geschätzt haben.

In stillem Gedenken,

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V.

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Seminar: Wildbrethygiene – Schulung zur „kundigen Person“

Wildbrethygiene beginnt bereits vor dem Schuss, um eine möglichst komplette Verwertung des erlegten Stückes zu erreichen. Ansprechen, Winkel, Entfernung und viele weitere Faktoren müssen für die saubere und weidgerechte Erlegung von Wild beachtet werden. Ausschlaggebend ist aber auch die Behandlung des Wildbrets nach dem Schuss, das Erkennen von bedenklichen Merkmalen etc. All diese Themen werden in unserem Wildbrethygiene-Seminar im Rahmen der Schulung zur „kundigen Person“ vermittelt. Ein Seminar, dass nicht nur spannend für junge Jägerinnen und Jäger ist, sondern auch für alte Hasen!

Das Wildbrethygiene-Seminar findet am Sonnabend, den 13. September 2025 von 09:30 – 17:00 Uhr statt und beschäftigt sich mit zeitgemäßer Wildbrethygiene in Theorie und Praxis sowie der Vermarktung von Wild. Neben der Teilnahmebescheinigung erhalten alle Teilnehmer die Broschüre “Wildbret – aus der Natur in die Küche“ im praktischen DIN A5 Format. Die Broschüre zeigt auf 60 Seiten mit 85 Abbildungen und Fotos alle Themen rund um das Thema Wildbret.

WICHTIG: Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten, da diese für die Bescheinigung „Kundige Person“ benötigt werden!

Themen des Seminars:

  • Übersicht über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen beim Inverkehrbringen von Wildbret mit und ohne Fleischuntersuchung
  • Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Jägers in Hinblick auf die Wildbrethygiene
  • Vermarktungswege von Wildtierkörpern und Wildfleisch
  • Umgang mit frei lebenden Groß- und Kleinwild nach der VO (EG) 853/2004
  • Sorgfaltspflicht des Jägers als Lebensmittelunternehmer

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Schwarzwildgatter: Rückblick auf eine erfolgreiche Saison

Die diesjährige Übungssaison im Schwarzwildgatter Segeberger Heide ist erfolgreich zu Ende gegangen. Im Rahmen von 905 Übungseinheiten bereitete das Team des Schwarzwildgatters junge Jagdhunde für die Arbeit am Schwarzwild vor. Damit konnte auch im Jahr 2024 ein wichtiger Beitrag für die Ausbildung zukünftiger Jagdgebrauchshunde sowie für die tierschutz- und weidgerechte Jagd geleistet werden. Der Dank gilt hierbei den engagierten Ausbilderinnen und Ausbildern um Gattermeister Hans-Günter Ehlers, die in diesem Jahr wieder unter großem Einsatz die Übungseinheiten ermöglichten, aber auch allen Gespannen, die großes Engagement bei der Ausbildung im Gatter zeigten.

Eine Neuheit wurde in diesem Jahr besonders gut angenommen. Ab diesem Jahr bot der Landesjagdverband Schleswig-Holstein erstmals eine ermäßigte Übungsmöglichkeit im Rahmen der Einzelübungstage für Junghunde im Alter von mindestens 3 bis maximal 6 Monaten im Schwarzwildgatter Segeberger Heide an. Das innovative „Junghundeticket“ wurde ab Sommer 2024 insgesamt 63 mal gebucht. Auch von diesem Baustein profitierten sowohl Hunde, wie auch die Hundeführerinnen und Hundeführer, wie sich anhand der Übungstage zeigte. Im 13. Jahr seines Bestehens ist das Schwarzwildgatter Segeberger Heide zu einer wichtigen Institution bei der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden in Schleswig-Holstein geworden. Auch in Zukunft wird der Landesjagdverband Schleswig-Holstein mit der Ertüchtigung des Gatters einen Beitrag für das Jagdhundewesen leisten.

Das Schwarzwildgatter wurde bereits 2011 vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten ins Leben gerufen, um die professionelle, waid- und tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung zu gewährleisten und zu unterstützen. Es stehen Sauen in unterschiedlichen Altersklassen für die tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung zur Verfügung. Ziel ist es, Jagdhunde auszubilden, die Schwarzwild suchen, finden, vier bis fünf Meter Abstand halten, verbellen und die Sauen in Bewegung bringen. Nach dem System der Stufenausbildung und den Ausbildungsleitlinien der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter Deutschland werden die Jagdhunde unter kontrollierten Bedingungen an das wehrhafte Schwarzwild herangebracht und ausgebildet.

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Brauchtum: Seminare für Fürst Pless- und Parforcehörner

Anlässlich der Outdoor-Messe 2025 in den Holstenhallen in Neumünster finden zwei Tagesseminare für Jagdhornbläserinnen und -Bläser statt. Die Seminare „Tagesseminar für Fürst Pless- und Parforcehörner in „B“ und „Tagesseminar für Parforcehörner in „Es“ – Neue Musik zu St. Hubertus“ finden am 05. und 06. April 2025 statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie über den Link:

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„Unsere Jagd“-Jungjäger-Schießen 2024: Die Ergebnisse

Am 12. Oktober 2024 fand  das „Unsere Jagd“-Jungjäger-Schießen statt. In diesem Jahr haben euch der Landesjagdverband und die Redaktion von Unsere Jagd auf dem Schießstand in Heide begrüßt.Wir bedanken uns bei allen Sponsoren und Unterstützern des Jungjäger-Schießens:

  • FRANKONIA
  • G+S Jagdversicherungen
  • Krefelder Fuchsfalle
  • Wildmagnet
  • Kappelner Werkstätten
  • Waffen Schrum
  • Eiderheim
  • Waffenhandel Ahnert
  • Waffen Timm
  • Waffen Reinhardt
  • Brennecke
  • Waffen Behrendt
  • Askari
  • Profi Kiel – Baumarkt Bordesholm
  • Unsere Jagd – Das Monatsmagazin für passionierte Jäger

Die Ergebnisse findet ihr im Folgenden:

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Seminar: Training für Welpen und Junghunde mit Lisa Meyer

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bietet ein eintägiges Seminar in Theorie und Praxis an für den optimalen Ausbildungsstart für Welpen und junge Jagdhunde mit Berufsausbilderin Lisa Meyer. Erarbeitet werden alle Themen, um seinen Welpen bzw. Junghund frühestmöglich und sinnvoll zu fördern und auf die Aufgaben im späteren Jagdgebrauch vorzubereiten.

Die unterschiedlichen Aufgabenbereiche werden theoretisch als auch praktisch im Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein gezeigt. Die Seminarleitung entscheidet hierfür welche Hunde für die praktischen Übungen in Frage kommen. Bitte an entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk denken.

Es werden unter anderem folgende Inhalte behandelt:

Inhalte:

  • Lerntheorien
  • Welpenprägung
  • „Lernen“ lernen
  • Anlagenförderung

Ca. 16.00 Uhr Ende

Wichtig:

  • Ein Mittagessen ist in den Teilnahmegebühren enthalten.
  • Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf die korrekte Angabe Ihrer Daten.
  • Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie einen Hund mitbringen können und welchen Ausbildungsstand dieser Hund hat. Die Seminarleitung entscheidet hierfür welche Hunde für die praktischen Übungen in Frage kommen.

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Wildschäden: Schonzeit für Wildkaninchen an den Küsten aufgehoben

Wildkaninchen (Bild Reiner Bernhardt)

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hat eine Allgemeinverfügung erlassen für die Aufhebung der Schonzeiten für Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus). Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31.03.2028. Die Schonzeitaufhebung gilt für:

  • die nordfriesischen Inseln,
  • die Insel Fehmarn,
  • alle Reviere des Kreises Nordfriesland mit Anschluss an die Nordseeküste,
  • alle Reviere des Kreises Ostholstein mit Anschluss an die Ostseeküste sowie
  • die befriedeten Bezirke der Städte Norderstedt, Segeberg und Henstedt-Ulzburg.

Die Schonzeitaufhebung wurde laut Ministerium aus Gründen der Vermeidung von übermäßigen Wildschäden erforderlich. Für die oben definierten Gebiete hat eine Abfrage bei den unteren Jagdbehörden der Kreise und kreisfreien Städte ergeben, dass aufgrund einer erhöhten Anzahl an Anträgen auf Abschussanordnungen nach § 27 des Bundesjagdgesetzes hohe Besätze an Wildkaninchen nachgewiesen wurden, die durch umfangreiche Wühltätigkeit ihr großes Schadpotenzial entfalten. Nicht zuletzt aus diesem Grund habe das Ministerium in § 2 Absatz 3 der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten festgelegt, dass u.a. Wildkaninchen entlang von Deichkörpern, Warften oder sonstigen Erhöhungen außerhalb der Seedeiche ganzjährig und unter Aufhebung des Elterntierschutzes (§ 22 Absatz 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes) bejagt werden dürfen. Der Elterntierschutz bleibt in den von der Allgemeinverfügung betroffenen Gebieten ausdrücklich in Kraft. Um die Anpassung an zukünftige Entwicklungen sicherzustellen, wird diese Allgemeinverfügung vorerst auf drei Jahre bis zum Ablauf des Jagdjahres 2026/2027 befristet, heißt es in der Begründung weiter.

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Schleswig-Holstein: Jagdstrecken 2023/24 veröffentlicht

Die Jagdstrecken des letzten Jagdjahres 2023/2024 wurden veröffentlicht. Das Jagdjahr dauert vom 01. April bis 31. März des Folgejahres. Auch wenn die Jagdstrecken keine Rückschlüsse auf die wirkliche Größe einer Population zulassen, können Trends und Entwicklungen an den Jagdstrecken abgelesen und interpretiert werden.

Nach zwei Jahren mit rückläufigen Strecken konnten im Jagdjahr 2023/ 2024 bei nahezu allen Wildarten wieder Streckenzuwächse verzeichnet werden. Insgesamt kamen 84.919 Stück Schalenwild und damit 6.933 Stück (8,9 %) mehr als im vorangegangenen Jagdjahr in Schleswig-Holstein zur Strecke. Die Schwarzwildstrecke konnte im Vergleich zum Vorjahr um 33 % gesteigert werden. Die Jagdstrecken des Rot- und Damwildes sind mittlerweile etwa doppelt so hoch wie noch vor 20 Jahren und die des Rehwildes schwanken auf konstantem Niveau um die 50.000 Stück pro Jagdjahr.

Die Strecken der Niederwildarten und somit vermutlich auch die Besätze haben sich im Jagdjahr 2023/ 2024 nahezu durchweg positiv entwickelt. So wurden im vergangenen Jahr erneut mehr Hasen (+ 12 %), Kaninchen (+ 15 %) und Fasanenhähne (+ 11 %) erlegt. Weniger erfreulich ist, dass sich auch die invasiven Arten Waschbär (+ 20 % Streckenzuwachs) und Nutria (+ 89 %) weiter ausbreiten.

Weitere Statistiken zur Jagd werden im Jahresbericht zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz am Ende des Jahres veröffentlicht.

MLLEV

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Damwild: Papillomaviren-Erkrankungen in Schleswig-Holstein?

Letztes Jahr erreichten uns nach unserem Aufruf vermehrt Meldungen von verendeten bzw. krank erlegten Damhirschen mit blumenkohlartigen Geschwüren an den Pinselspitzen. Diese Symptomatik wurde begleitet durch eine massiv gefüllte Blase. Das auf dem Foto unten dokumentierte Krankheitsbild erinnert an die vom Menschen bekannte Blumenkohlpeniserkrankung, die durch Humane Papillomaviren (HPV) verursacht und i.d.R. durch Geschlechtsverkehr übertragen wird. Bis zum Ausbruch der Krankheit beim Menschen können bis zu 8 Monate vergehen. Wir wissen von Pferden, dass Papillomaviren die ihnen oft zugesagte Wirtsbindung längst nicht immer einhalten, so wird z. B. die Sarkoidose der Pferde durch Bovine Papillomaviren ausgelöst. Bei der Untersuchung erkrankter Stücke sollte daher unbedingt auf angemessene Hygienemaßnahmen geachtet werden. Eine eindeutige Diagnose kann nur durch eine histologische Untersuchung von Schnitten unter dem Mikroskop getroffen werden.

Pinsel mit Geschwulst aus der Segeberger Heide, 04.11.2023 (Foto Jana Forstreuter)

Wenn Sie ein Stück Schalenwild mit derartigen krankhaften Veränderungen schon einmal erlegt haben oder von so einem Fall Kenntnis haben, wären wir für Nachricht darüber mit entsprechendem Fotomaterial dankbar.

Sollten Sie so ein Stück erlegen oder von der Erlegung erfahren, so informieren Sie bitte unverzüglich hierüber ihre zuständige Kreisveterinärbehörde. Zur Sicherung der Probe entnehmen Sie bitte unter Beachtung von Hygienemaßnahmen die Brunftrute und kühlen diese bis zur Weitergabe an die Veterinärbehörde (bitte nicht einfrieren). Bitte entnehmen Sie bei Gelegenheit auch eine Schweißprobe für eine zusätzliche Untersuchung auf Blauzungenkrankheit, die losgelöst von den vorgenannten Symptomen untersucht werden sollte.

Planung von Bewegungsjagden und Wildbretverwertung: In betroffenen Revieren sollte eine bewusste Abwegung stattfinden, ob Bewegungsjagden durchgeführt werden sollen. In jedem Falle sollte sich ein Bild über den gesamten Bestand gemacht werden. Bei der Durchführung von Bewegungsjagden sollte besonders auf kranke Stücke geachtet werden. Eine Weitergabe des Wildbrets ist im Einzefall zu prüfen. Im Zweifel sollte eine fleischhygienische Untersuchung stattfinden, wenn das Stück verwertet werden soll.

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Fortbildungsseminar für Pless- und Parforcehörner in „B“ und „Es“

Fortbildungsseminar für Pless- und Parforcehörner in „B“ und „Es“ vom 14. – 16. Februar 2025 Jugendfeuerwehrzentrum Rendsburg, P.-H.-Eggers-Straße 22-24

Hier findet jede Jagdhornbläserin und jeder Jagdhornbläser interessante Themen für sich.

Die versierten Übungsleiter können auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehen, wenn es um Ansatz- und Atemtechnik oder „schöne Töne“ geht. Die Erarbeitung von neuen Vorträgen in verschiedenen Formationen, für z.B. eines Konzertes, das praxisnahe Jagdhornblasen in Einzelbesetzung oder auch spannende Themen für Corpsleiter, stehen bei diesem Seminar mit auf dem Programm.

Bei den Es-Hörnern wird zusätzlich zu den Themen Kleinformation und Gruppenvorträge ein Schwerpunkt auf die Artikulation, Stopftechnik und den Bass gelegt. Zudem wird es das Thema Musik zu St. Hubertus geben, für ein neues Stück für die Landeshubertusmesse in 2025.

Für die gute Unterkunft und Verpflegung sorgt, wie immer, das von allen Seminarteilnehmern geschätzte Team des Jugendfeuerwehrzentrums.

Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten, es stehen nur begrenzte Teilnehmerplätze zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über das Formular unter www.ljv-sh.de/veranstaltungen. Meldeschluss ist der 05. Dezember 2024 und wird nach Reihenfolge der Anmeldungen bearbeitet.

Nach der Anmeldung erfolgt eine Rechnungsstellung.

Anmeldungen erfolgen nur über die Landesbläserobfrau Mandi-Rose Wargenau-Hahn, Pommernweg 9, 24972 Steinbergkirche, Tel. 04632/7515 oder landesblaeserobfrau1@gmx.de.

Die Rücknahme einer Meldung schließt Erstattungsansprüche aus.

Termin:

Die Landeshubertusmesse findet am 15. November 2025 in Kiel, St. Nikolaikirche, statt.

 

Mandi-Rose Wargenau-Hahn

Landesobfrau für das Jagdhornblasen

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Web-Seminar: Gesundheit und Sicherheit bei der Jagd

Gemeinsam bieten der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein Web-Seminar an:

Gesundheit und Sicherheit spielen auch bei der Jagd eine übergeordnete Rolle. Sei es z. B. beim Bau von sicheren Jagdeinrichtungen oder der richtigen Organisation von Bewegungsjagden. Das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) unterstellt in § 123 (1) Nr. 5 die Jagden der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und beauftragt die LBG in § 14 (1) „… mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen“.

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben die Berufsgenossenschaften die Unfallverhütungsvorschriften erlassen, unter anderem die VSG 4.4 „Jagd“.

Das kostenlose Web-Seminar widmet sich mehreren Themenblöcken und wendet sich u.a. an Revierpächterinnen und Revierpächter.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

19.00 Uhr – Begrüßung

19.15 Uhr -Kreis der versicherten Personen und Leistungen der LUV

19.45 Uhr – Beitragsgestaltung bei Jagden in der LUV

20.15 Uhr – Pause

20.30 Uhr – Unfallschwerpunkte im Jagdbetrieb/Unfallverhütungsmaßnahmen

20.45 Uhr – Abschluss und Fragen

Das Seminar ist kostenlos. Wir bitten daher, dass alle angemeldeten Teilnehmer entsprechend teilnehmen oder rechtzeitig absagen, um anderen Personen eine Teilnahme zu ermöglichen.

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Schießübungsnachweis: Anforderungen auf einen Blick

Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes Ende Januar 2024 wurde ein für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild verpflichtender Schießübungsnachweis eingeführt, der zum Zeitpunkt der Jagd nicht älter als ein Jahr sein darf. Eine Gesellschaftsjagd definiert sich als Jagd, bei der mehr als drei Jägerinnen und Jäger räumlich und zeitlich zusammenwirken. Das Zusammenwirken entsteht dabei durch den Einsatz von Hunden, Treibern oder aber auch landwirtschaftliche Erntemaschinen. Mit dieser Abgrenzung ist klargestellt, dass der gemeinschaftliche Ansitz keine Gesellschaftsjagd im Sinne des Landesjagdgesetzes ist.

Die Anfang August in Kraft getretene Verordnung konkretisiert die Anforderungen an einen Schießübungsnachweis. Es sind fünf Schüsse auf den sog. „laufenden Keiler“ in einem mindestens auf Rehwild zugelassenen Kaliber abzugeben. Eine Leistungsvorgabe besteht nicht. Neben dem laufenden Keiler kann der Schießübungsnachweis alternativ auch in einem Schießkino absolviert werden. Wichtig ist, dass sich die zu beschießenden Ziele in Bewegung befinden.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz ( MLLEV) hat für den Nachweis der Schießübung ein Nachweisheft aufgelegt, welches den Schießständen im Land zur Verfügung gestellt wurde und dort kostenlos ausgehändigt wird. Zudem steht dieser auch auf der Homepage des MLLEV zum Herunterladen zur Verfügung. Grundsätzlich wird aber auch jeder andere Nachweis, der bescheinigt, dass die Anforderungen gemäß § 2 der Landesverordnung erfüllt wurden und mit einem Stempel des Schießstandes, Datum sowie Namen und Unterschrift der Standaufsicht versehen ist, anerkannt. Der Nachweis über die vollständige Teilnahme an einer Kreis-, Landes- oder Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen gilt gleichwertig und hier darf auch weiterhin .22 Hornet geschossen werden. Nachweise aus Bundesländern, die auf einer jeweils gesetzlichen Grundlage erbracht wurden, gelten ebenso gleichwertig.

Ebenso gelten Schießübungsnachweise, die vor Inkrafttreten der Verordnung erbracht wurden und zum Zeitpunkt der Gesellschaftsjagd nicht älter als zwölf Monate sind.

 

Anforderungen für den Schießnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild zusammengefasst auf einen Blick:

  • fünf Schüsse auf den sog. „laufenden Keiler“ oder im Schießkino mit schalenwildtauglichem Kaliber
  • vollständige Teilnahme an Kreis-, Landes- oder Bundesmeisterschaft (bei den jeweiligen DJV-Durchgängen im Rahmen der Meisterschaften darf auch weiterhin .22 Hornet geschossen werden) gilt als gleichwertig
  • Nachweise aus Bundesländern, die dort auf einer jeweils gesetzlichen Grundlage erbracht wurden, gelten als gleichwertig
  • Schießübungsnachweise, die vor Inkrafttreten der Verordnung erbracht wurden und zum Zeitpunkt der Gesellschaftsjagd nicht älter als zwölf Monate sind, werden anerkannt

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des MLLEV unter schleswig-holstein.de – Wald – Jagd

Den genauen Verordnungstext finden Sie hier: Landesverordnung über die Erlangung des Schießübungsnachweises

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Waldwirtschaft: Hegelehrrevier erneut PEFC-zertifiziert

Das Hegelehrevier Grönwohld ist für weitere fünf Jahre PEFC zertifiziert. Damit ist die nachhaltige Waldwirtschaft im Hegelehrrevier erneut festgestellt worden. Das Revier wird seit 1954 vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. betreut. Insbesondere wurden die sich im Eigentum des Landesjagdverbandes befindlichen Waldflächen durch verschiedene Maßnahmen wild- und umweltgerecht gestaltet. PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und damit eine Art weltweiter „Wald-TÜV“. Die Abkürzung PEFC steht für die englische Bezeichnung „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“, also ein „Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen“.

PEFC Deutschland e. V. wurde 1999 gegründet und entwickelt die Standards und Verfahren der Zertifizierung, stellt der Öffentlichkeit Informationen bereit und vergibt die Rechte am PEFC-Logo in Deutschland. PEFC ist in Deutschland das bedeutendste Waldzertifizierungssystem: Mit über acht Millionen Hektar zertifizierter Waldfläche sind bereits rund drei Viertel der deutschen Wälder PEFC-zertifiziert. Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf den strengen Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Diese Bewirtschaftung wird durch kompetente und unabhängige Organisationen kontrolliert. Trägt ein Produkt aus Holz das PEFC-Siegel, dann heißt das: Die gesamte Produktherstellung – vom Rohstoff bis zum gebrauchsfertigen Endprodukt – ist zertifiziert und wird durch unabhängige Gutachter kontrolliert.

Produkte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.

Nachhaltige Waldbewirtschaftung bedeutet beispielsweise:

1. Es wird nur maximal so viel Holz geerntet, wie im Wald auch wieder nachwächst.

2. Klimastabile Wälder werden erhalten und weiterentwickelt.

3. Gewässer und Trinkwasserreserven sowie Böden werden geschützt.

4. Besondere Biotope im Wald – etwa Totholzbäume als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten – werden erhalten

5. Bleibende Schäden an den Bäumen oder am Boden werden unterlassen.

6. Naturwälder dürfen nicht in Plantagen umgewandelt werden.

7. Es werden keine genetisch veränderten Bäume angepflanzt.

8. Die Einhaltung höchster Standards bei der Sicherheit der Waldarbeitenden ist Pflicht.

9. Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist ein wichtiger Bestandteil – dazu gehört die faire Bezahlung der Arbeitskräfte.

10. Die sozialen Bedürfnisse und Rechte der Menschen, die vom, am oder im Wald leben, werden besonders beachtet.

11. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung stellt den wertvollen Rohstoff Holz für die Gesellschaft zur Verfügung – mit einem Nachweis, dass Holz- und Papierprodukte aus diesem Rohstoff aus legalen und nachhaltigen Quellen stammen.

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Blauzungenkrankheit: Erster Nachweis bei Wildwiederkäuer

Am 15. Oktober 2024 wurde der erste BTV-Nachweis (Blauzungenkrankheit) bei einem Wildwiederkäuer in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Es handelt sich hierbei um ein verendet aufgefundenes Stück Muffelwild aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Das aktuelle Tierseuchengeschehen der Blauzungenkrankheit ist weiterhin dynamisch. Neben Nachweisen des Blauzungenvirus (BTV) in Rinder- und Schafhaltungen sowie u.a. bei Lamas und Alpakas wurden bundesweit zudem bislang 46 BTV-Nachweise bei wildlebendem Muffel-, Rot- und Damwild (Stand 11.10.2024) berichtet.

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. In Schleswig-Holstein erfolgte die erste Bestätigung von BTV-3 am 8. August 2024 in Nutztierhaltungen. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Bitte beachten Sie daher die Informationen für Jägerinnen und Jäger.

Das Informationsblatt finden Sie über den Link:

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