Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt in Kraft – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: …

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.

Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich.

Geflügelpest-Virus H5N8 in Schleswig-Holstein

Bekanntlich wurde in der letzen Woche bei Wasserwild, zuerst im Kreis Plön, nun aber auch schon in anderen Kreisen Schleswig-Holsteins, das hoch infektiöse Geflügelpest-Virus H5N8 festgestellt.

Um der Verbreitung der Seuche keinen Vorschub zu leisten, wurde für Geflügelhalter  eine Aufstallpflicht  durch Anordnung des Ministeriums erlassen.  

Eine seuchenrechtliche Anordnung, die auch auf die Jagdausübung Folgen hätte, wurde bislang nicht erlassen.

Dennoch empfiehlt das MELUR als auch der Landesjagdverband dringend, bis auf weiteres von der Jagd auf Wasserwild Abstand zu nehmen, um auch hierdurch der Verbreitung der Seuche entgegen zu wirken.

 

Weitere Informationen unter:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/161109_gefluegelpest_hotline2.html;jsessionid=4D5162F6A734A7A2669B1EA001985327

 

Klimaschutzgesetze bei A20 missachtet: LNV legt Verfassungsbeschwerde ein

Mit Urteil vom 28. April 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter Instanz auf die Klage des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LNV) gegen den Planfeststellungsbeschluss des schleswig-holsteinischen Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr vom 30. Dezember 2015 für die A20-Elbquerung, schleswig-holsteinischer Teil den Beschluss für rechtswidrig erklärt, soweit es das (europäische) Wasserrecht betrifft. Das schriftliche Urteil wurde dem Verband am 5. September 2016 zugestellt.

Gegen dieses Urteil hat der LNV nunmehr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Der LNV rügt, dass das Gericht insbesondere in der Frage des Klimaschutzes seine Entscheidung gefällt hat, ohne den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Ein ähnlicher Vorwurf gilt auch für andere Fragen des europäischen Naturschutz- und Umweltrechts.

Hintergrund:
Treten in einem Prozess in der letzten Instanz europarechtliche Fragen auf, deren Beantwortung nicht ein-deutig ist, muss das jeweilige nationale Gericht den Europäischen Gerichtshof im Wege der sogenannten Vorabentscheidung anrufen, wie dies hinsichtlich des Wasserrechts beispielsweise jüngst bei der Weservertiefung geschehen ist. Nach eigener Darstellung des Bundesverkehrsministeriums im Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (dort: Seite 132) ist die geplante A20 das umweltschädlichste Projekt des Bundesverkehrswegeplans 2030 und dies maßgeblich wegen seiner Auswirkungen auf den Klimawandel. Wörtlich:

Die Ergebnisse der monetarisierten Umweltkriterien streuen sehr stark. Der höchste positive Umweltnutzen liegt bei 99,9 Mio. € (Projekt-Nr. A006-G020-BY – Autobahnkreuz Nürnberg Ost) und der niedrigste Wert liegt bei -498,8 Mio. € (Projekt-Nr. A20-G10-NI-SH – Autobahn A20 zwischen AD A28/A20 (Westerstede) und Hohenfelde (A 23) mit A 26). Der negative Nutzen resultiert in der Regel aus den prognostizierten zusätzlichen Luftschadstoffemissionen und CO2-Emissionen. Die Emissionen von CO2 haben in der Regel den größten Einfluss auf die Nutzensumme Umwelt. Insgesamt haben 616 und damit 56 % der bewerteten Straßenprojekte einen positiven Umweltnutzen. 482 und damit 44 % der Projekte haben einen insgesamt negativen Umweltnutzen.

Im Gerichtsverfahren hatte der LNV darauf hingewiesen, dass die Frage der Klimawirksamkeit gerade für den Tunnelabschnitt von besonderer Bedeutung sei, weil der Bau des Tunnels zu einem großen Ausstoß von Klimagasen führe.

Die europäische Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt bei Vorhaben wie dem Neubau von Autobahnen die Prüfung der „Auswirkungen auf das Klima“. Das BVerwG meint, dies umfasse nicht die „Auswirkungen auf den Klimawandel“. Dies sei, so das Gericht, so offensichtlich, dass dies nicht in Frage gestellt werden könne. Deshalb, so das Gericht weiter, sei es nicht erforderlich, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Der LNV ist anderer Auffassung und hofft, dass das Bundesverfassungsgericht das BVerwG zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofes veranlasst. Sollte dies geschehen, müsste eine Untersuchung zur Klima-wirksamkeit der A20 erstellt und in die Planfeststellungsunterlagen einbezogen werden. Folge wäre, dass über klimaschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen, bspw. Aufforstungen oder Moorregenerationen, vorge-nommen werden müssten. Auch hierfür wäre eine (weitere) Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Die sich ggf. hieraus ergebende Verzögerung wäre dann kein Selbstzweck, sondern gäbe allen Beteiligten noch einmal Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob das (Gesamt-)Projekt wirklich durchgeführt werden sollte.

Ansprechpartner: Volkher Looft T. 04342-7880270, Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg T. 0175-7749978

Der LNV ist Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände in Schleswig-Holstein. Er ist gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz und § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannter Naturschutzverein. In ihm sind 22 Vereine mit rund 175.000 Mitgliedern organisiert.

Ein Dankeschön im Hegelehrrevier

WhatsApp Image 2016-10-26 at 11.31.56 Mehrere Tage hat Christopher von Dollen den Jagdgast Christoph Keller auf einen starken Damhirsch im Hegelehrrevier Grönwohld geführt. Heute beim Morgenansitz hat nun alles gepasst. Nachdem beide den Hirsch fast 30 Minuten von Ansitz aus ansprechen konnten, konnte Herr Keller den Hirsch strecken. Herr Keller hat den Abschuss als Dankeschön für sein langjähriges Engagement für die Sache der Jagd, der Naturschutz- und Jugendarbeit u.a als Hegeringleier, Naturschutzgebietsbetreuer und Initiator einer Jugendgruppe am Selenter See erhalten.

Weidmannsheil, Herr Keller!

Es-Horn Seminar der LEHRANSTALT FÜR FORSTWIRTSCHAFT IN BAD SEGEBERG

In der Zeit von Freitag, 03. März bis Sonntag, 05. März 2017 findet an der Lehranstalt für Forstwirtschaft in Bad Segeberg ein Es-Horn-Seminar statt. Das Seminar richtet sich an interessierte Jagdhorngruppen und Einzelpersonen, die schon Erfahrung im Es-Horn-Blasen sammeln konnten und sich auf dem Es-Parforcehorn weiterentwickeln möchten. Notwendige Noten werden vorher im Internet verfügbar sein oder während der Veranstaltung ausgegeben.

Ergebnisse Landesparcoursscgiessen 2016

Abweichend zu der Auswertung durch Stechen bzw. Gäste, die in der Auswertung mit aufgeführt wurden, ergeben sich folgende Platzierungen:

Sieger aller Klassen:

  1. Jörg Wullweber
  2. Henri Henrici
  3. Thomas Pahl

Offene Klasse:

  1. Jörg Wullweber
  2. Olav Schreiner
  3. Matthias Bartels

Junioren:

  1. René Radtke
  2. Lars Hahn
  3. Christoph Moritz
  4. Michael Wilken
  5. Valentin Burkhardt (beim Stechen nicht anwesend)

Alter-/Seniorenklasse:

  1. Werner Henrici
  2. Thomas Pahl (2 x Treffer2)
  3. Jens-Uwe Maier (4 x Treffer 2)

Damenklasse:

Karolin Klar nahm als Gast am Schießen teil.

  1. Swenja Holm
  2. Steffi Wullweber
  3. Anja Reese

Mannschaften:

  1. Revier Silberstedt
  2. Revier Schülp
  3. Revier Stolle

Den jeweils 4 Letztplatzierten wird ein Schießgutschein von Claudia von Kanitz in ihrem Schiesscentrum Treffpunkt zugesandt.

Jäger feiern den Hubertustag

2015HubertusHirschinternetHubertus, Heiliger und Schutzpatron der Jäger, auf ihn besinnen sich die Jäger am 3. November, den Namenstag des Patrons. Ihm zu Ehren werden an diesem Tag in vielen Kirchen Hubertusmessen abgehalten.

Sehr stimmungsvoll sind die Gottesdienste zu Ehren des Schutzpatrons. Die Jäger schmücken die Kirchen mit den Gaben der Natur und häufig weisen Schwedenfeuer den Besuchern den Weg zur Kirche.  „Wenn die Bläser mit ihren Parforcehörner das Gebet des Jägers anstimmen, ehrt die Jägerschaft das erlegte Wild und zeigt sich dankbar für das vergangene Jagdjahr“ erläutert Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Eine schöne Legende rankt sich um den Pfalzgrafen Hubertus, der ein passionierter Jäger war. Der Sage nach konnte Hubertus selbst am höchsten kirchlichen Feiertag, dem Karfreitag, nicht vom Jagen lassen. Als er einem kapitalen Hirsch dicht auf den Fersen war, drehte sich dieser um und der Pfalzgraf erblickte ein strahlendes goldenes Kreuz zwischen den Stangen des Hirsches. Seit diesem Tage ging er achtungsvoller und gemäßigter auf die Jagd und wurde zum Schutzpatron der Jäger. Aber auch über Schützen, Kürschner, Metzger, Büchsenmacher, Optiker  und Hersteller von mathematischen Geräten hält Hubertus von Lüttich (geb. um 655, gst.727) seine schützende Hand.

Die ethische Pflicht und Verantwortung der Jäger wird allgemeinhin als Weidgerechtigkeit umschrieben. Was bedeutet dieser für Außenstehende so unhandliche Begriff?  Die Jagd umfasst nicht nur das Erlegen des Wildes und das anschließende Verwerten des Wildbrets. Hege und Pflege des Wildes sowie seines natürlichen Lebensraumes gehören ebenso zum heutigen, modernen Begriff der Jagd, wie der Tierschutz, der für den Jäger wie für jeden Bürger die Verpflichtung ist, das Tier als Mitgeschöpf anzusehen, dem kein unnötiges Leiden und Schmerzen zuzufügen ist. Weidgerecht heißt außerdem, den ehrlichen und verantwortungsvollen Umgang mit anderen Jägern und Mitmenschen, die nicht die Jagd ausüben.

Hubertusmessen finden beispielsweise statt am:

Donnerstag, den 3. November 2016 um 19 Uhr in der Peter Paul Kirche zu Bad Oldesloe und
Sonntag, den 6. November 2016 um 18 Uhr in der Marienkirche zu Flensburg statt.

Aufklären statt Ängste schüren – Wolfshotline nimmt Hinweise, Fragen und Sorgen rund um …

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weist noch einmal auf die Wolfshotline des Landes hin. Die Mitarbeiter der Hotline nehmen Fragen und jede Art von Hinweisen rund um Wölfe auf und kümmern sich darum, dass fachkundige Kräfte – dazu zählen die 70 Wolfsbetreuerinnen und Wolfsbetreuer des Landes – der Angelegenheit nachgehen. Gerade wenn Gerüchte um angebliche Wolfsangriffe für Unsicherheit sorgen, ist ein Anruf bei der Wolfshotline (Telefonnummer 0 174 / 63 30 335) sinnvoll, um für Aufklärung zu sorgen.

Anlass für den Hinweis ist ein Vorfall Anfang August. Eine Frau wurde im Bereich des Aukrugs bei einem Spaziergang mit ihren beiden Hunden von einem großen hundeartigen Tier angegriffen. Einer der beiden Hunde sowie die Hundehalterin selbst erlitten Bissverletzungen, die jeweils ärztlich behandelt werden mussten. Kurz nach dem Vorfall tauchte die Vermutung auf, es könne sich um einen jungen Wolf handeln, auch wenn die Spaziergängerin und erfahrene Hundehalterin selbst zunächst von einem Hund sprach. Nach Prüfung aller Fakten durch die zuständigen Mitarbeiter des Wolfsmanagements in Schleswig-Holstein und Begutachtung durch den Fachmann, Dr. Normann Stier von der Technischen Universität Dresden, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Biss von einem Hund stammte.

Zwar ist eine absolut sichere Bewertung nicht möglich, da keine Fotos, Videos oder Genetikspuren zur Verfügung stehen. Wolfswelpen sind aber Anfang August noch viel kleiner, als das durch die Hundehalterin beschriebene Tier – die erfahrene Hundehalterin hatte den Angreifer zunächst als Malinoismischling (Schäferhundrasse) angesprochen. Wolfswelpen könnten in dem Alter auch noch keine Bissverletzungen verursachen, wie sie im Rahmen des Vorfalls festgestellt wurden. Ein ausgewachsener Wolf w

äre in der Lage, Hunde der mitgeführten Rassen und Größen innerhalb weniger Sekunden zu töten. Der Umstand, dass dies nicht geschehen ist, spricht sehr für einen Hund als Verursacher.
Im Rahmen dieses Vorfalls zeigte sich auch, dass es nach wie vor eine gewisse Unsicherheit gibt, wie häufig Wölfe in Schleswig-Holstein vorkommen. Es wurde zudem vermutet, dass nicht alle Wolfsfeststellungen in Schleswig-Holstein bekannt gegeben werden, um die Bevölkerung nicht unnötig zu beunruhigen.

Aus diesem Grund stellt das das Landesamt klar, dass jede bestätigte Wolfsmeldung der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. Derzeit sind 30 sichere beziehungsweise bestätigte Wolfsmeldungen seit dem ersten Wiederauftreten eines wild lebenden Wolfes in Schleswig-Holstein seit 2007 bekannt geworden – keine davon im Bereich Aukrug.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass nur in den seltensten Fällen tatsächlich Wölfe Auslöser entsprechender Meldungen sind. So wurden angeblich an Straßen liegende tote Wölfe letztlich als Hasen, Dachse, Wildschweine und Marderhunde identifiziert. Für viele der gemeldeten Nutztierrisse waren letztlich sehr viel häufiger Hunde als Wölfe verantwortlich (ca. 60 Prozent). Trotzdem ist jede einzelne Meldung für das Gesamtbild wichtig und kann Hinweise liefern, die es ermöglichen, das Wolfsmanagement zu optimieren.

Das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement kann nur die Fälle untersuchen, die ihm auch gemeldet werden. Gerüchte tragen nicht zu einer Versachlichung des Problems bei, sondern schüren in der Regel unnötig Ängste. Hierzu gehören auch die immer wieder im Lande auftauchenden Hinweisschilder, die vor Wölfen warnen, die in den jeweiligen Gebieten angeblich vorkommen sollen. Diese Wolfswarnschilder werden nicht durch Mitarbeiter des Landes ausgebracht. Alle bisher durch Wolfsbetreuer überprüften Gebiete, in denen solche Schilder aufgehängt wurden, beherbergten keine Wölfe. Leider haben die zuständigen Behörden häufig keine rechtliche Handhabe, die Schilder zu entfernen.

Nach wie vor sind Wölfe sehr seltene Gäste in Schleswig-Holstein und verlassen das Land in der Regel nach kurzer Zeit wieder. Bis heute konnte kein dauerhaft lebender Einzelwolf oder gar ein Wolfsrudel in Schleswig-Holstein nachgewiesen werden. Für den – sehr unwahrscheinlichen – Fall einer Wolfsbegegnung hat das schleswig-holsteinische Umweltministerium gemeinsam mit dem „Runden Tisch Wolfsmanagement“ Verhaltensempfehlungen erarbeitet, die über die Mitarbeiter des Wolfsmanagements oder direkt über das MELUR bezogen werden können.

Die Wolfshotline ist unter der Telefonnummer 0 174 / 63 30 335 jederzeit zu erreichen. Bei Fragen sollte man sich deshalb nicht scheuen, die Wolfshotline des Landes zu kontaktieren, um fachkundige Informationen zu erhalten.

www.schleswig-holstein.de/wolfsmanagement; Koordinator der Wolfsbetreuer: jens.matzen@gmx.de

Projekt gestartet!

Das Wildtierprojekt des Landesjagdverbandes ist gestartet. Die ersten beiden Kameras nahm Hermann Meyer, Lehrer am Eckhorst Gymnasium in Bargteheide, entgegen. Hermann Meyer ist selbst Jäger und wird noch vor den Herbstferien mit seinen Schülern ins Revier ziehen, um die Fotokästen aufzuhängen. Der Lehrer hofft Schwarz- und Rotwild ins Visier nehmen zu können. Geplant ist es, unter anderem herauszufinden in welchem Umkreis sich die gut fünfzig Rothirsche aufhalten. Eine weitere Fragestellung lautet: “Wie entwickelt sich die Schwarzwildpopulation?“

Bis zu den Sommerferien werden sich die Schüler der Oberstufe mit der Auswertung der Fotos beschäftigen. Eine Präsentation der Ergebnisse wird von den Teilnehmern zum Ende des Projekts erstellt. Auf die Ergebnisse dürfen wir gespannt sein.

Wildtierkameraprojekt Herr Meyer 030

Hermann Meyer nimmt die erste Wildtierkamera für das Gymnasium Bargteheide entgegen.

Jugendbläserfreizeit

Die Jugendbläserfreizeit im Wildpark Eekholt stand im Jahre 2016 wettermäßig unter einem sehr guten Stern, was man bei der letzten bläserischen Großveranstaltung dem Landesbläserwettbewerb in Wilster nicht sagen konnte. Dort gewannen die Jugendlichen, die teilweise bei strömendem Regen auftreten mussten Gutscheine für die Teilnahme an dieser Freizeit. Um die Jugendarbeit zu fördern, hatten damals der Schirmherr Heiner Rickers (MdL), der Kreisjägerschaftsvorsitzende (KJS Steinburg) Sven Heesch und die Landesbläserobfrau Mandi-Rose Wargenau-Hahn Gutscheine für drei jugendliche Sieger gestiftet.

Diese drei Bläser waren natürlich in die Gruppe der Fortgeschrittenen eingeteilt, die Günter Lunemann –ein Bundesrichter aus NRW – betreute. Um der unterschiedlichen Leistungsstärke gerecht zu werden, gab es insgesamt vier Übungsgruppen. Den blutigen Anfängern brachte Connie Kröger aus SH das Blasen bei. Sie musste nicht nur den richtigen Ansatz vermitteln sondern auch mit psychologischem Feingefühl das Selbstbewußtsein einiger kleiner Bläser stärken, damit sie sich trauten, auch einmal alleine zu blasen. Da hatten es die Übungsleiter Michael Juraske und Karl Unger leichter, deren Gruppen schon Signale und kleine Jagdstücke kannten.

Die bläserischen Einheiten wechselten mit dem direkten Erleben der Natur ab. So ging es am ersten Abend in der Dunkelheit – es war sternklare Nacht – zur Hirschbrunft in den Wildpark. Hier musste man tatsächlich einmal ganz still sein – was in der Gruppe nicht immer leicht fällt. Zunächst hörte man nichts, doch als ein Jäger die Hirsche „anröhrte“, antworteten diese tatsächlich. Ein Erlebnis! Am nächsten Tag konnte man Fütterungen der Otter und Wölfe beobachten oder auch gespannt einer Flugvorführung der Greife zusehen. Doch auch die Feinmotorik war gefragt – einige Mädchen lernten von Gunda Mohr, wie man einen schönen Schmuck herstellt oder andere versuchten sich im Nistkastenbau. Hier musste Betreuer Björn Bischoff Bischoff öfter einen Nagel wieder gerade biegen!

Die „Küchenschaben“, Bianka Randschau, Sonja Bischoff, Gunda Mohr und Renate Meyer, wie das Versorgungsteam liebevoll genannt wird, erfreuten alle Teilnehmer nicht nur mit einem leckeren Grillabend am Samstag, sondern trugen insgesamt mit ihrer guten Verpflegung zur fröhlichen Stimmung der Veranstaltung bei. Der Landesbläserfrau Mandi-Rose Wargenau-Hahn mit ihrem Organisationsteam und speziell den Übungsleitern sei herzlich für ihren Einsatz gedankt. Doch der beste Dank ist der Erfolg, der sich bei dem abschließenden kleinen Konzert, im Wildpark, durch das die LBO führte, den Eltern und den Parkbesuchern zeigte. Über den war auch Frau Hatlapa – die Frau des ehemaligen Wildparkgründers – erfreut. Sie betonte in ihrer Begrüßung, dass es wichtig sei, gerade die Jugend, die ihr so am Herzen liege, für die Natur zu begeistern und sie mit dem Blasen der Wild-und Leitsignale an das jagdliche Brauchtum heranzuführen. Zuhörer und vor allem auch die Teilnehmer waren voll zufrieden, denn bei so einem Auftritt erfährt man den Lohn der vorangegangenen Arbeit.

Jörn Neupert

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Teilnehmer der Jugendbläserfreizeit mit Landesbläserobfrau M-R Wargenau-Hahn und Ausbildern Connie Kröger, Günter Lunemann und Michael Juraske  (von rechts)

 

„Leben auf dem Lande“

  Vom 9. bis 11. September fand auf dem Gut Basthorst der beliebte Herbstmarkt „Leben auf dem Lande“ statt. Die KJS Herzogtum Lauenburg wurde dort durch den Hegering VIII vertreten und präsentierten dort auch das Infomobil. Die verschiedenen Präparate und Trophäen fanden viel Zulauf und weckten reges Interesse. Durch die vielen Fragen der Besucher zu … Weiterlesen

Afrikanische Schweinepest: Weitere Fälle in Polen und im Baltikum, Schwarzwild-Monitoring in …

Im Osten Polens ist es im August 2016 zu weiteren Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen und zu mehreren Ausbrüchen in Hausschweinebeständen gekommen. Dadurch hat sich das ASP-Geschehen in Polen weiter nach Westen verlagert. Auch aus den baltischen Staaten wird weiterhin über eine große Anzahl von Nachweisen beim Schwarzwild berichtet. So gab es in Estland in 2016 bislang ca. 730, in Lettland ca. 500 und in Litauen ca. 200 Nachweise bei Wildschweinen und damit insgesamt schon mehr als im gesamten Vorjahr.

Daher muss alles getan werden, damit sich das hoch ansteckende Virus nicht noch weiter nach Westen verbreitet. Die Einschleppung der ASP nach Deutschland würde schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Hausschweinebestände sowie gravierende Folgen für das Schwarzwild bedeuten, denn es gibt keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. Von Jagdreisen in die genannten Länder wird daher dringend abgeraten, denn das Virus ist an Ausrüstungsgegenständen, Jagdtrophäen, in Fleisch oder Fleischprodukten monatelang haltbar und infektiös.

In der beginnenden Jagdsaison wird in Schleswig-Holstein wie bereits in den Vorjahren ein Schwarzwild-Monitoring auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest sowie die Aujeszkysche Krankheit durchgeführt. Dafür wird darum gebeten, vorrangig Schweißproben von erlegtem Schwarzwild der Untersuchung zuzuleiten. Blutprobenröhrchen werden durch die zuständigen Veterinärämter zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Untersuchung im Landeslabor trägt das Land. Auch sollen gefallene und erlegte verhaltensauffällige Stücke zur Untersuchung ins Landeslabor nach Neumünster gebracht werden.

Eine weitere wichtige Präventivmaßnahme zur Minderung des Seuchenrisikos besteht darin, den Schwarzwildbestand niedrig zu halten. Grundsätzlich müssen für eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes die Familienstrukturen berücksichtigt werden und Leitbachen sind zwingend zu schonen. Zudem ist streng darauf zu achten, dass zum Kirren weder Abfälle von Wildschweinen noch Speiseabfälle oder Schlachtreste von Haustieren verwendet werden dürfen.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume

Bundesjagdgesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich, bedauern aber, dass mit der Novellierung die ursprünglich beabsichtigten bundeseinheitlichen Regelungen zur Jagdmunition, Jägerausbildung und Schießübungsnachweis nicht mit aufgenommen wurden.

„Mit dem gemeinsamen Vorgehen haben wir dafür gesorgt, dass die Rechtssicherheit für Jäger wieder hergestellt wurde“, sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Für uns Jäger werden viele Drückjagden und Erntejagden, die zur Reduzierung der Wildschweine unerlässlich sind, erleichtert“, so Fischer. Er bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten. „Nach jahrelangen Diskussionen und aufwendigen Studien hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen wissensbasierten und praxisorientierten Vorschlag vorgelegt, der dann in letzter Minute von einem einzelnen Ministerpräsidenten gestoppt wurde“, bedauerte Fischer.

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes war – neben der Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht im März die Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin bei der Jagd als verboten bezeichnet hatte. Das Urteil kam überraschend, da diese Meinung in der juristischen Literatur, von anderen Gerichten und auch von den Parteien des Verfahrens bislang nicht vertreten worden war. Die Verbände hatten sich vehement für eine rasche Klarstellung des Sachverhaltes eingesetzt. Es bestand – auch über die Regierungskoalition hinaus – Konsens, dass dies geschehen sollte. Politik und Verbände hatten insbesondere betont, dass die effektive Bejagung des Schwarzwildes entsprechende Mittel erfordere.

Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Neuregelung zu halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin, insbesondere zur Verwendung bei Ernte- und Drückjagden, hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass der Bundesrat der Regelung zustimmen muss. Der Bundestag hätte die Regelung auch ohne Zustimmung des Bundesrates beschließen können, allerdings hätte die Regelung dann erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten können.

https://www.jagdverband.de/content/bundesjagdgesetz-passiert-den-bundesrat

Herbst, Häcksler und hektisches Wild

Sie hat begonnen, die Maisernte in Schleswig-Holstein. Land auf Land ab brummen die Häcksler über die Felder. Für das Wild beginnt eine hektische Zeit und die Unfallgefahr auf den Straßen steigt.

In den letzten Wochen waren die Maisbestände Nahrungsquelle und Deckung fürs Wild. Besonders die Wildschweine fühlen sich in den zahlreichen Maisfeldern sehr wohl.

Wenn die großen Häcksler sich durch die Maisschläge fressen, werden die Schwarzkittel aus der Deckung gescheucht und für die Jäger ergibt sich eine gute Möglichkeit sie zu bejagen. „Diese Bejagung ist wichtig, um den Bestand des Schwarzwildes konstant zu halten“, so Wolfgang Heins, der Präsident des Landejagdverbandes Schleswig-Holstein. „Die Wildschweine haben keine natürlichen Feinde und würden sich in kürzester Zeit so stark vermehren, dass sie zur Plage werden können“, warnt Heins weiter.

Mit der beginnenden Maisernte und den Aufscheuchen des Wildes steigt auch die Unfallgefahr im Straßenverkehr. Die großen Erntefahrzeuge sind bis in den späten Abend im Einsatz. Durch die früh einsetzende Dunkelheit kommt ein zusätzlicher Gefahrenfaktor dazu, das flüchtende Wild ist noch später für den Kraftfahrzeugfahrer zu erkennen. Unbedingt die Warnhinweise auf Ernte und Erntejagten beachten, das Wild ist beunruhigt durch die Erntefahrzeuge und verfällt in Hektik, es nimmt den Straßenverkehr nicht wahr. Wolfgang Heins appelliert: „Wir empfehlen allen, zu ihrer eigenen Sicherheit: Fuß vom Gas!“

50-jähriges Bestehen der Bläsergruppe Lauenburg-Süd

Mit einem festlichen Ball hat die Bläsergruppe Lauenburg-Süd ihr Jubiläum anlässlich Ihres 50-jährigen Bestehens am 3. September  im Gasthof Höltig in Havekost gefeiert. Neben den aktiven Jagdhornbläsern und den passiven Vereinsmitgliedern folgten der Einladung viele dem Verein nahestehende und ihn unterstützende Gäste, unter ihnen auch Bernd Karsten als Vorsitzender der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg. In seiner … Weiterlesen

Jagdgenossenschaften: Neuregelung zur Umsatzsteuer bei Jagdverpachtung – Fristen müssen …

Bereits durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts – und damit auch von Jagdgenossenschaften – neu gefasst. Danach sind diese jetzt als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen. Die Änderungen sind bereits zu Beginn des Jahres in Kraft getreten. Nach einer Übergangsregelung unterliegen jedoch erst Umsätze, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden, der o. g. Neuregelung. Demnach besteht ab 2017 auch bei der Jagdverpachtung durch eine Jagdgenossenschaft grundsätzlich Umsatzsteuerpflicht sowie die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung!

Jagdgenossenschaften haben allerdings die Möglichkeit, für eine Übergangszeit weiterhin die Anwendung der bisherigen Steuerregeln zu wählen, nach denen die langfristige Verpachtung des Jagdrechts eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht umsatzsteuerpflichtig war. Sie können demnach gegenüber ihrem für die Umsatzsteuer zuständigen örtlichen Finanzamt einmalig und formlos erklären, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung, die am 31.12.2015 galt, für alle nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwenden wollen (sog. Optionserklärung).

Diese Optionserklärung ist durch die gesetzlichen Vertreter der Jagdgenossenschaft (i.d.R. durch drei Vorstandsmitglieder) gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Sie bedarf keiner speziellen Form, sollte jedoch schriftlich erfolgen.

Die Optionserklärung ist bis spätestens 31.12.2016 abzugeben! Es handelt sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.

Über die Frage, ob eine solche Optionserklärung abgegeben wird, ist von jeder Jagdgenossenschaft für sich für ihren konkreten Fall zu entscheiden. Wegen der dadurch zumindest für fünf Jahre hinausgezögerten Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung wird jedoch fast immer eine Ausübung des Optionsrechts zu empfehlen sein.

Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, wird ab 2017 und ansonsten ab 2021 die Jagdverpachtung für Jagdgenossenschaften umsatzsteuerpflichtig.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie sog. Kleinunternehmer gem. § 19 UStG sind. Hierauf können sich Unternehmer berufen, deren Umsätze 17.500 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht übersteigen und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen werden. Dabei sind die genannten Beträge Bruttobeträge, d.h., dass die Umsatzsteuer von derzeit 19 % darin enthalten ist. Im Gegenzug ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Kleinunternehmer können allerdings auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Abzugsmöglichkeit zu erhalten. Für Jagdgenossenschaften, die weniger als 17.500 EUR Pachteinnahmen haben, kann die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein, da dadurch der bürokratische Aufwand verringert wird. Eine Umsatzsteuer wird von ihnen durch die Finanzverwaltung dann nicht erhoben. Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sind jedoch auch sie verpflichtet.

Unabhängig von den Erklärungen gegenüber dem Finanzamt sollten die Jagdpachtverträge auf die neue Rechtslage angepasst werden. Soweit die Optionserklärung nicht erfolgt, sollte eine Ausweisung der Umsatzsteuer auf den Jagdpachtzins im Vertrag vorgenommen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es mit dem Jagdpächter zum Streit darüber kommt, wer die Umsatzsteuer zu tragen hat. Das gleiche gilt ab 2021 dann grundsätzlich für alle Jagdgenossenschaften, die dies allerdings bei einer möglicherweise inzwischen vorgenommenen Neuverpachtung im Vertragstext bereits berücksichtigen können. Auch bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung sollte die Formulierung im Vertrag überprüft werden. Voraussetzung ist dann nämlich, dass im Vertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Es sollte dort jedoch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden.

Dies könnte im Anschluss an die Vereinbarung zum Pachtzins wie folgt geschehen:

„Die Jagdgenossenschaft wendet gemäß § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung an. Sobald die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewandt wird, handelt es sich bei dem vereinbarten Pachtzins um einen Nettobetrag. Der Jagdpächter hat auf Verlangen der Jagdgenossenschaft die gesetzliche Umsatzsteuer zu tragen.“

Für die Verpachtung eines Eigenjagdbezirkes treten keine Änderungen ein, diese unterliegt ohnehin bereits im Regelfall der Umsatzbesteuerung.

Für eine umfassende Beratung zu diesem Thema steht die Geschäftsstelle des Arbeitskreises zur Verfügung. Dort werden auch Musterschreiben für die Optionserklärung sowie Empfehlungen für die Änderungen des Jagdpachtvertrages bereitgehalten.

Zusätzlich kann gegebenenfalls die Einholung einer Steuerberatung angezeigt sein.

Hans-Heinrich von Maydell
Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband Schleswig-Holstein e. V.
24768 Rendsburg
Grüner Kamp 19-21
Telefon: 04331/1277-23
Telefax: 04331/1277-77

 

Jugendbläserfreizeit in Eekholt

PresseGruppeJugend kleinDer Herbst steht vor der Tür und die jugendlichen Jagdhornbläser des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein treffen sich zum gemeinsamen Musizieren und um die Natur zu erleben.

Es wird lebhaft am Wochenende vom 23. bis 25. September 2016  im Wildpark Eekholt. Dort treffen sich knapp vierzig junge Jagdhornbläser des Landesjagdverbands SH um gemeinsam zu üben. Je nach Können werden die Bläser in vier Gruppen eingeteilt und werden durch erfahrene Übungsleiter geschult. Das jagdliche Brauchtum steht an diesem Wochenende an erster Stelle, hier erfahren die Jugendlichen, dass das Fürst Plesshorn  auch heute noch ein wichtiges Hilfsmittel auf der Jagd ist. Es dient der Verständigung untereinander und erweist dem Wild durch eigene Wildsignale die letzte Ehre. Wichtige Anweisungen auf der Jagd und so auch am Wochenende der Jugend-Bläser-Freizeit, regelt das Horn, hier wird zum Beispiel zum Sammeln und zum Essen gerufen. Der wunderschöne Hörnerklang wird dann an diesem Wochenende durch den Wildpark zu hören sein, bis der letzte Teilnehmer/in mit dem Jagdhorn zur Ruhe gerufen wird.

Natürlich kann nicht den ganzen Tag unentwegt musiziert werden, die Jugendlichen erfahren  auf einer Rallye durch den Tierpark viel über die Natur und die Tiere. Auf einer Flugvorführung werden sie die Jagd der Greifvögel beobachten können. Abends geht es unter fachkundiger Führung  zur Hirschbrunft in den Wildpark.  Ratespiele und sportliche Aktivitäten lockern die Zeit zwischen den bläserischen Einheiten auf. An so einem Wochenende darf natürlich ein zünftiges Lagerfeuer nicht fehlen, an dem gegrillt wird.

Übernachtet wird in sogenannten „Nurdachhäusern“.Für die Versorgung der Kinder steht ein bewährtes Team zur Verfügung, die die Kinder vor Ort den ganzen Tag aus der eignen Küche verpflegt.

Am Sonntag um 12 Uhr wird ein kleines Abschlusskonzert für Eltern und Parkbesucher im Eingangsbereich des Wildparkes geboten. Dann klingt es vierzigfach durch den Wald –  Halali.

Weniger Wildunfälle dank Wildwarnreflektoren

Wildunfälle gesDie Zahl der Wildtierunfälle in Schleswig-Holstein sinkt. Diese erfreuliche Bilanz zieht das Umweltministerium im Land zwischen den Meeren. Einen maßgeblichen Beitrag dazu leistet die Jägerschaft des Landes.

Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2005 gab es in Schleswig-Holstein 15.841 Wildunfälle mit Rothirsch, Reh, Wildschwein und Co. Bis 2015 verringerte sich die Zahl um ein Viertel auf 11.790 Unfälle. „Diesen enormen Rückgang kann sich die Jägerschaft des Landes auf die Fahnen schreiben“, freut sich Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Der engagierte Weidmann nennt dafür zwei Gründe: “Wir haben landesweit an unfallträchtigen Straßen Reflektoren an den Leitpfosten montiert und konsequent an Unfallschwerpunkten Rehwild bejagt.“

Werden die Reflektoren im Dunkeln durch das Scheinwerferlicht eines Autos angestrahlt, leuchte sie blau, dieses Licht verschreckt das Wild. Die blaue Farbe nehmen Wildtiere als Gefahr wahr und halten sich somit von der Straße fern. Ist es wieder dunkel, ziehen sie weiter. Die Wildwarnreflektoren werden von der Jägerschaft gekauft, montiert und gewartet – über 50.000 Stück in ganz Schleswig-Holstein. Ein enormer Einsatz für die Verkehrssicherheit, den die Jägerinnen und Jäger erbringen. Ein Reflektor kostet um die fünf Euro. Einen Effekt erzielen die Wildwarnlichter nur, wenn sie rechts und links der Straße über eine gewisse Länge montiert werden.

wildunfälle Reh
Welche Straßenabschnitte besonders durch Wildunfälle gefährdet sind, wird von der jeweilig ansässigen Jägerschaft ermittelt. Beim Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein laufen diese Meldungen auf und werden zusammengefasst. „Jeder kann bei der Erfassung mitmachen und so seinen Beitrag leisten, die Straßen sicherer zu machen“, berichtet Heiko Schmüser vom Wildtierkataster, „einfach unter www.totfund-kataster.de registrieren und über die Totfund-App Funde melden.“