Afrikanische Schweinepest - weitere Ausbreitung in Polen und in der russischen Exklave Kaliningrad
Laut aktueller OIE-Meldung wurden in Polen in der Region Warschau (Woiwodschaft Mazowiekie) mittlerweile 30 Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest gemeldet. Die letzten Nachweise liegen außerhalb des dort eingerichteten Gefährdeten Bezirks, so dass davon ausgegangen werden muss, dass sich die Seuche im Gebiet Warschau unerkannt ausgebreitet hat.
Zudem wird seitens der OIE über vier ASP-Ausbrüche in der russischen Exklave Kaliningrad (Königsberg) berichtet. Diese Fälle befinden sich Ostseenähe im Westen der Region. Ein Überspringen der Seuche auf das anliegende Gebiet der wald- und wildreichen masurischen Seenplatte in Polen ist zu befürchten. Damit rückt die Seuche ein ganzes Stück weiter nach Westen.
In Tschechien wird über weitere Nachweise aus dem Gefährdeten Bezirk in der Region Zlin berichtet. Dort wurden mittlerweile insgesamt 23 Ausbrüche mit 183 verendet aufgefundenen oder infiziert erlegten Tieren gemeldet.
Weitere Informationen des FLI zur ASP
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein warnt ausdrücklich davor,
1) jetzt noch Jagdreisen in die betroffenen Regionen (Baltikum, Ostpolen, Weißrussland, Ukraine) zu unternehmen,
2) Jagdtrophäen aus den betroffenen Regionen (Baltikum, Ostpolen, Weißrussland, Ukraine) einzuführen,
3) Wildbreterzeugnisse etc. vom Schwarzwild aus den betroffenen Regionen (Baltikum, Ostpolen, Weißrussland, Ukraine) einzuführen.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bitte als vorbeugende Maßnahme um,
1) intensive Bemühungen bei der Reduktion der Schwarzwildbestände.
2) großzügige Freigaben bei Drückjagden und für die Einzeljagd. Deutlich erkennbaren Leitbachen und führende Stücke sind zu schonen.
3) Organisation und Durchführung von großräumig revierübergreifenden Gemeinschaftsdrückjagden.
4) frühzeitige Information der Nachbarreviere über bevorstehende Drückjagden.
5) unverzügliche Meldung verendet gefundener Sauen an die Kreisveterinärbehörde. (ggf. die Tierfund-Kataster App nutzen: Alle über die Tierfund App (iOs und Android) oder über Webseite des Tierfund-Kataster gemeldeten Wildschweine werden automatisch an die zuständige Veterinärbehörde weitergeleitet).
6) Schwarzwild sollte zentral und außerhalb des Revieres gebrochen werden.