Invasive alien species – Muntjak in Tating gestreckt

Am 31. Juli 2020 wurde in Tating im Kreis Nordfriesland ein Muntjak gestreckt. Der Abschuss erfolgte auf Anordnung des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Weil es sich bei den Zwerghirschen um eine invasive Art handelt, sollen sie beseitigt werden, bevor sie in Europa heimisch werden.

Das Muntjak wurde in den letzten Julitagen 2020 mehrfach von Spaziergängern und Anwohnern in Tating im westlichen Eiderstedt beobachtet. Diese informierten örtliche Jäger über ein „merkwürdiges Tier, eine Mischung aus Hase oder Hund und Reh“. Eine Anwohnerin konnte ein Foto dazu senden, das eindeutig ein Muntjak zeigte.

Binnen zwei Tagen nach Meldung an die Behörden erging dann vom Land Schleswig-Holstein die Anordnung der Entnahme. Darin steht unter anderem: „Aufgrund der oben genannten Rechtsvorschriften ordne ich Ihnen als Jagdscheininhaber und Jagdausübungsberechtigten (..) an, Chinesische Muntjaks (Muntiacus reevesi) im Revier (…) durch Abschuss aus der Natur zu entnehmen. Diese Maßnahme ist mit dem Ziel der Bestandserschöpfung durchzuführen.“ Und weiter heißt es: „Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird (…) angeordnet, da die Beseitigung invasiver Arten in der frühen Phase der Invasion gemäß EU-VO 1143/2014 ein sofortiges Handeln und die unmittelbare Maßnahmenumsetzung erforderlich macht.“

Neben der Entnahmeanordnung wurde vom Kreis Nordfriesland eine Genehmigung zum Abschuss auch in befriedeten Bezirken erteilt. Diese war notwendig, da das Muntjak immer wieder auch in Hausgärten am Ortsrand gesehen wurde.

Muntjaks werden vor allem in Zoos oder Tierparks gehalten, selten auch von privaten Besitzern. In England, wo die ersten der Zwerghirsche Anfang des 20. Jahrhunderts in die freie Wildbahn entkamen, wird der Bestand auf mittlerweile rund 50.000 Tiere geschätzt, die heimisches Wild verdrängen und Schäden an land- und fortwirtschaftlichen Flächen anrichten. Seit Ende März sind beim Land Schleswig-Holstein verschiedene Meldungen von Muntjaks in freier Natur eingegangen.

Der Bewegungsradius des Muntjaks wird anhand der Sichtungen binnen einer Woche auf rund fünfzig Hektar geschätzt. Es hielt sich vor allem in den Abendstunden auf freien Flächen auf, tagsüber wurde es beim Überqueren der Wege in den wenigen Waldbeständen gesehen. Es zeigte sich nicht vertraut und sprang in dichtes Unterholz ab, wenn Spaziergänger näher kamen.

Nachdem zunächst einige Male vergeblich versucht wurde, das Muntjak nach Sichtungen zu lokalisieren und zu erlegen, kam es dann am 31. Juli 2020 in den Abendstunden zur Strecke. Das wahrscheinlich noch junge, männliche Tier wog 14 Kilogramm, weist die typischen Fangzähne im Oberkiefer, eine weiße Wedelunterseite und ein kurzes, unverecktes Geweih auf. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich um ein einzelnes Tier handelte. Seine Herkunft ist unbekannt, zuvor gab es eine Sichtung weiter nordöstlich auf Eiderstedt.

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Nachruf auf Jörn Neupert

Nachruf auf Jörn Neupert

*13. September 1944 –  verst. 16. Juli 2020

Plötzlich und unerwartet traf uns die Nachricht, dass Jörn Neupert am 16.07. 2020 für immer von uns gegangen ist. Wir sind alle tief betroffen und erschüttert. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Jörn war ein passionierter Jäger und Hundeführer, der seit 1978 Mitglied des Landesjagdverbandes war. Jörn kennen wir alle als aktiven, langjährigen Jagdhornbläser der Hohner Harde. Stets freundlich und fröhlich kümmerte er sich seit 30 Jahren im Vorstand um die Belange der Jagdhornbläsergruppe. Jörn erweiterte seinen Aufgabenbereich und wurde zum Kreisbläserobmann der Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost gewählt.

Für Jörn war es immer wichtig, das Jagdhornblasen als Brauchtum in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Seit 1998 ist Jörn als Öffentlichkeitsreferenten im Landesbläservorstand tätig. Die stets vertrauensvolle Vorstandsarbeit mit Jörn wurde durch seine ruhige Art und Ideen für Projekte sehr bereichert. Seine Geduld war stets maßgeblich für eine konstruktive Zusammenarbeit. Jörn wird uns allen als Teammitglied sehr fehlen und er hinterlässt eine große Lücke.

 Bei Veranstaltungen der Landesbläserschaft hat Jörn es immer geschafft, den Bläser/innen beim Gruppenbild ein Lächeln auf die Lippen zu zaubern. In vielen Artikeln hat Jörn das Brauchtum Jagdhornblasen in Ehren gehalten.

Beim letzten Landesjägertag wurde Jörn Neupert mit der Jagdhornbläserehrennadel in Bronze für die langjährigen und besonderen Verdienste um die Erneuerung, Erhaltung und Pflege des Jagdhornblasens ausgezeichnet.

Gedanken – Augenblicke, sie werden uns immer an Jörn erinnern,

uns glücklich und traurig machen und Jörn nie vergessen lassen.

In ehrenvollem Gedenken – Waidmannsruh!

Im Namen des Landesbläservorstandes

Mandi-Rose Wargenau-Hahn

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Mit Wildwarner App zu weniger Wildunfällen

Alle zwei Minuten verursacht der Zusammenprall mit einem Wildtier auf Deutschlands Straßen einen Unfall. Somit stellen Wildunfälle eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr dar. Mit den Daten vom Wildtierkataster Schleswig-Holstein, startet die App nun auch für Schleswig-Holstein. Das Wildtierkataster Schleswig-Holstein ist ein Projekt der Universität Kiel und des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Ab August können Verkehrsteilnehmer kostenlos die Wuidi-App herunterladen.

Wildunfallschwerpunkte in Schleswig-Holstein (Foto LJV SH)

Der digitale Wildwarner warnt Autofahrer bei der Fahrt durch Gefahrengebiete mit erhöhtem Wildwechsel, erstmals orts- und zeitabhängig. Die Warnung erfolgt entweder über eine App oder dank Bluetooth-Kopplung direkt über das Auto. Dank eines Hintergrundmodus ist keine Bedienung während der Fahrt notwendig und kann dadurch problemlos im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, erhält der Nutzer eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und auf Basis der GPS-Lokalisierung die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners, der Polizeidienststelle oder des Jagdausübungsberechtigten.

Mit Partnern wie Behörden, Verbänden, der Polizei und Fahrschulen trägt die Initiative wuidi somit zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen bei und verhilft im Falle eines Wildunfalls zu einer effizienten Abwicklung des Vorgangs.

Hier gehts zur WUIDI-App:

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Studie zum Feldhasen 2020: Aufruf zur Einsendung auffälliger Feldhasen

Die Jägerschaft in Schleswig-Holstein beobachtet seit einiger Zeit eine Zunahme von erkrankten und verstorbenen Feldhasen bei gleichzeitig abnehmender Strecke. Die Ergebnisse der Taxationen zeigen ebenfalls, dass trotz relativ konstanter Frühjahrsbestände die während der Herbstzählungen gezählten Hasen seit mehreren Jahren abnehmen. Deshalb haben  das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, in Kooperation mit dem Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein (WTK SH) des Instituts für Natur- und Ressourcenschutz der Universität Kiel sowie dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV SH) im Jahr 2016 begonnen, in einer vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) finanzierten Studie, Feldhasen auf Infektionskrankheiten zu untersuchen.

Im Rahmen der mehrjährigen Studie, gelangten Hasen aus allen vier Hauptnaturräumen Schleswig-Holsteins zur Untersuchung (Marsch [n=184], Hohe Geest [n=49], Hügelland [n=33], Vorgeest [n=1]). Aus acht verschiedenen Revieren wurden zusammen mit den örtlichen Jagdausübungsberechtigten insgesamt 190 zufällig ausgewählte Feldhasen der Jagdstrecke entnommen. Zusätzlich konnten wir in Zusammenarbeit mit den Jägern insgesamt 79 Fallwildhasen in unsere Studie aufnehmen. Von jedem Tier wurden neben der Erhebung physiologischer Daten auch histologische, virologische, parasitologische und mikrobiologische Proben genommen. Das Auftreten von Tularämie (Francisella tularensis), sowie Rabbit Haemorrhagic Disease Virus Type 2 (RHDV-2) und European Brown Hare Syndrome Virus (EBHSV) wurde in Kooperation mit Fachinstituten überprüft. So konnten wir bereits über mehrere Jahre einen Eindruck des Infektionsgeschehens erhalten und revierspezifische Unterschiede feststellen, die wir nun in Folgestudien weiter aufzuklären versuchen.

Im Studienjahr 2019 zeigten die untersuchten Feldhasen eine durchschnittlich bessere Fitness und im Vergleich zu den Vorjahren wurden weniger pathologische Veränderungen diagnostiziert. Die vorkommenden, teilweise revierspezifischen Erkrankungen entsprachen weitestgehend denen der Vorjahre, wenn auch in oft geringerer Ausprägung. In den Untersuchungen konnte darüber hinaus nachgewiesen werden, dass nahezu alle getesteten Hasen bereits Kontakt mit dem EBHS- Virus hatten. So konnten einige Reviere als aktuelle Infektionsherde identifiziert werden.

Auch wenn die Ergebnisse dieser Studie einen verbesserten Gesundheitsstatus der Feldhasenpopulation andeuten, stellt dies nur eine Momentaufnahme dar und gibt keinerlei Prognosen über zukünftige Entwicklungen des Infektionsgeschehens. Neben der Schlüsselrolle des Feldhasen bei der Übertragung von Infektionserregern auf den Menschen, ist mit EBHSV eine hoch ansteckende und teilweise mit hohen Verlusten verbundene Erkrankung in der Hasenpopulation Schleswig-Holsteins vorhanden, die jederzeit zu revierspezifischen, massiven Populationseinbrüchen führen kann. Das Infektionsgeschehen der Hasen sollte daher auch in Zukunft im Rahmen eines regulären Monitorings überwacht werden, um rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen zu können.

Gerade auch deshalb ist es wichtig weiterhin sehr eng mit den örtlichen Revierinhabern und Jagdausübungsberechtigten zusammenzuarbeiten, um ausreichend frischtote und verstorbene Feldhasen beproben zu können. Nach der sehr guten Zusammenarbeit mit der schleswig-holsteinischen Jägerschaft in den zurückliegenden Studienjahren, hoffen wir auch in 2020 auf Ihre Unterstützung bei der Beprobung von Feldhasen.

Wir bitten Sie daher, tot aufgefundene Feldhasen oder eventuell als „erkennbar krank“ erlegte Feldhasen (Hegeabschüsse) einzusammeln und uns diese schnellstmöglich nach dem Auffinden zu melden:

 

Ihre Ansprechpartner:

Tierarzt Marcus Fähndrich

Prof. Prof. h.c. Dr. Ursula Siebert

Telefon:         0511 8568154 (werktags)

0151 11631688 (rund um die Uhr erreichbar)

eMail:             marcus.faehndrich@tiho-hannover.de

 

Die Tiere werden zeitnah bei Ihnen abgeholt. Bitte bewahren Sie diese bis dahin möglichst kühl auf (bitte vorerst nicht tieffrieren!).

Wir hoffen auch in diesem Jahr auf Ihre Mithilfe bei der Untersuchung krankheitsbedingter Rückgangsursachen des Feldhasen in Schleswig-Holstein!

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Änderung des Bundesjagdgesetzes: Referentenentwurf vorgelegt

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat am 27. Juli einen Referentenentwurf  vorgelegt. Hintergrund ist die geplante Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Unter dem Titel „Mehr Schutz für Wald und Wild“ veröffentlichte das Bundeministerium eine entsprechende Presseerklärung. Der Deutsche Jagdverband e.V. bringt sich mit einer Stellungnahme innerhalb der Verbändeanhörung ein. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. beteiligt sich im Rahmen der Verbändeabfrage innerhalb der Jagdverbände.

Einen kurzen Überblick über das Gesetzesvorhaben finden Sie hier: Presseerklärung „Mehr Schutz für Wald und Wild“

Den vollständigen Referentenentwurf finden Sie unter: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Gesetzesentwurf geht nun in die Länder- und Verbändeanhörung. Die Kabinettsvorlage ist für September 2020 geplant.

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Wildwechsel über Schienen: Jägerwissen ist gefragt

Wildwechsel über Schienen - Jägerwissen ist gefragt (Foto Tierfund-Kataster)

Die Front ist zerfetzt, die Seite des Zuges aufgerissen und blutverschmiert. Dieser ICE ist in Brandenburg mit etwa 200 km/h in Rehe gerast. (Foto: privat/ Bild.de)

Welche Bahnstrecken sind ernsthafte Barrieren fürs Wild? Gibt es große Unterschiede zwischen Rehwild oder Schwarzwild? An welchen Streckentypen gibt es besonders viele Wildunfälle?

Die Universitäten Kassel, Kiel und die Hochschule Osnabrück überlagern derzeit die bundesweit bekannten Lebensraumkorridore mit dem Schienennetz. Damit werden Konfliktstellen identifiziert und diese könnten im Bundesprogramm Wiedervernetzung auch überwunden werden.

Aber zuerst müssen wir wissen, wie dringend das Problem wirklich ist. Ein Wissen, das derzeit nur Jägerinnen und Jägern sowie die Lokführerinnen und Lokführer haben, das aber nicht dokumentiert ist. Und ein Wissen, das genauso auch bei Neu- und Ausbauvorhaben zählen könnte.

Hier können Sie helfen. Beantworten Sie einen kurzen Fragebogen. Das Ausfüllen dauert nur 5 Minuten.

Umfrage: Wildwechsel über Bahntrassen

 

Mittelfristig hilft auch jeder Eintrag ins Tierfund-Kataster Deuschland – denn immer häufiger werden die Angaben der Jäger in Planungen berücksichtigt. Die Tierfund-App ist übersichtlich und einfach zu bedienen:

Tutorial Tierfund-Kataster App

 

 

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Norddeutsche Wildtierrettung: Erfahrungsberichte veröffentlicht

Sie möchten wissen, wo und wie im Frühjahr 2020 Jungwild mit Drohneneinsatz gerettet werden konnte? Wie andere Kitzrettungsteams arbeiten? Wie die Erfahrungen der eingesetzten Technik sind?

Im Mai hatte die Norddeutsche Wildtierrettung (NWR) zur Übersendung von Erfahrungsberichten aus der laufenden Saison aufgerufen. Über 30 detaillierte Erfahrungsberichte von Jungwild-Rettungsaktionen liegen jetzt vor und stehen auf der NWR-Homepage zur Verfügung. Fragen zum Thema und ein Erfahrungsaustausch der Jungwildretter untereinander sind ausdrücklich gewünscht.

Ein Jahr nach der Gründung hat sich die NWR zur Informationsplattform für alle an der Jungwildrettung Interessierten entwickelt. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge der sechs beteiligen Landesjagd- und zwei beteiligten Landesbauernverbänden sowie über Spenden. Finanzielle Zuwendungen der Drohnenanbieter sind ausdrücklich nicht erwünscht. Die NWR will unabhängig Know-how vermitteln und Wege zur Gründung eigener Jungwildrettungsteams aufzeigen.

PM NWR

Jungwildrettung 2020: Erfahrungsberichte

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84 Prozent der Deutschen meinen: Wildbret ist gesund

(DJV) Berlin. Ein Fünftel mehr Befragte als 1999 halten Fleisch von Reh, Wildschwein oder Wildente für hochwertiges Lebensmittel. Jeder zweite isst regelmäßig Wild. Der DJV veröffentlicht Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Befragung.

Der Deutsche Jagdverband hat am 20. Juli erste Ergebnisse der nationalen Imagebefragung Jagd veröffentlicht. Demnach halten 84 Prozent der Deutschen heimisches Wildbret für gesund und natürlich. Das sind ein Fünftel mehr Menschen als 1999. Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) gaben an, in den vergangenen 12 Monaten Wild gegessen zu haben. Ein knappes Viertel davon bereitet Wild auch selbst zu – 29 Prozent mehr als 2008. Die meisten Verbraucher (51 Prozent) essen Wildgerichte im Restaurant. Insgesamt 35 Prozent der Befragten kaufen Wildbret in der Metzgerei oder direkt beim Jäger. Das unabhängige Institut IfA Marktforschung Bremer + Partner hat für den DJV im Frühjahr 2020 in einer repräsentativen Befragung 1.000 Teilnehmer befragt.

Immerhin noch 40 Prozent der Deutschen halten Wildbret für schwieriger in der Zubereitung als herkömmliches Fleisch – etwas weniger als bei der vorherigen Befragung im Jahr 2017 (42 Prozent). Dabei ist das Fleisch von Reh, Wildschwein oder Hirsch genauso einfach zu verarbeiten wie das von Rind oder Hausschwein. Auf der Internetseite www.wild-auf-wild.de gibt es über 300 einfache Rezepte zum Nachkochen. Mit einer Postleitzahlensuche können Verbraucher Wild-Restaurants und Wildbret-Anbieter in der Nähe finden. Die Datenbank umfasst inzwischen mehr als 4.000 Kontakte.

Wild auf Wild

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Afrikanische Schweinepest: Maßnahmenpaket verlängert

Das Maßnahmenpaket zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird für zwei Jahre verlängert. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt das gemeinsame Engagement von Landwirtschaftsministerium, Landkreistag und Städteverband. Im Rahmen des Maßnahmenpakets wird die Auszahlung der Fallwild-Prämie in Höhe von 50€ sowie die kostenlose Trichinenprobe für Jägerinnen und Jäger sichergestellt. Zudem sind Sammelstellen zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs, also der Innereien des erlegten Wildes, eingerichtet worden. Dort können Jägerinnen und Jäger verendetes Schwarzwild sowie Aufbruch des erlegten Schwarzwildes auch weiterhin kostenfrei abliefern.

Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband haben sich auf eine zweijährige Verlängerung des 2018 initiierten Abkommens verständigt. Im Rahmen des Abkommen wurden verschiedene Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die ASP zusammengefasst. Dazu sagte Dr. Dorit Kuhnt, Staatssekretärin für Landwirtschaft: „Ich bedanke mich bei den Kreisen und kreisfreien Städten für den Konsens zur Weiterführung dieses erfolgreich etablierten Maßnahmenpakets. Die Maßnahmen sind vor dem Hintergrund der in Nachbarländern kursierenden Afrikanischen Schweinepest ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention im Land. Sie bieten der Jägerschaft in Schleswig-Holstein auch in Zukunft verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd und schaffen Anreize für das wichtige ASP-Monitoring bei Fallwild. Diese Schritte haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und werden von den Jägerinnen und Jägern gut angenommen. Für ihr Engagement und ihr Mitwirken danke ich auch der Jägerschaft.“

Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag und der Städteverband Schleswig-Holstein führen aus, dass Land und Kreise sowie kreisfreie Städte im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest nur gemeinsam die notwendigen Maßnahmen einleiten und koordinieren könnten. Die Verbände freuen sich, dass sie an einem Strang ziehen und sich gemeinsam auf einen möglichen Ausbruch vorbereiten. Der Landesjagdverband begrüßt das gemeinsame Engagement. „Die Verlängerung des Maßnahmenpakets ist ein wichtiger Baustein in der Seuchenprävention. Die Jägerschaft wird sich auch in Zukunft aktiv engagieren und einbringen“, so Marcus Börner, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes.

Mit dem Maßnahmenpaket erhalten Jägerinnen und Jäger eine finanzielle Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand, der durch die Suche nach verendetem Schwarzwild entsteht. Wer solches Fallwild findet, eine Probe für die Untersuchung auf ASP im Landeslabor entnehmen lässt und das Fallwild ordnungsgemäß entsorgt, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Die Entsorgung ist für die Jägerinnen und Jäger kostenfrei. Die Aufwandsentschädigung zahlt das Land – dies wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.

Zudem ist die Infrastruktur zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs, also der Innereien des erlegten Wilds, aufgebaut worden. Die Kreise und kreisfreien Städte haben Sammelplätze mit Containern eingerichtet: Dort können Jägerinnen und Jäger verendetes Schwarzwild sowie Aufbruch des erlegten Schwarzwilds kostenfrei abliefern. Die gesammelten Tiere sowie die Eingeweide werden im Anschluss über die Tierkörperbeseitigung unschädlich entsorgt.

Der finanzielle Rahmen des auf weitere zwei Jahre angelegten Maßnahmenpakets liegt bei 200.000 Euro pro Jahr. Die Kosten teilen sich jeweils zur Hälfte die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Land; die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild wird ausschließlich vom Land getragen.

Für Schwarzwild, das in Schleswig-Holstein erlegt wird, werden Jägerinnen und Jägern die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen – den Befall mit Fadenwürmern – vonseiten der Kreise und kreisfreien Städte erlassen. Die Kosten teilen sich weiterhin das Land und die Gebietskörperschaften. Eine Trichinenuntersuchung ist immer dann vorgeschrieben, wenn Schwarzwild verzehrt werden soll. Zur Erhöhung der Schwarzwildstrecke von 16.276 Stück im Jagdjahr 2018/2019 auf 17.210 Stück Schwarzwild im Folgejagdjahr 2019/2020 kann auch auf den Erlass der Trichinenuntersuchungsgebühr beigetragen haben.

Die Untersuchung des Fallwilds ist für das Monitoring auf Afrikanische Schweinepest als Frühwarnsystem von besonderer Bedeutung, um einen möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein frühzeitig zu entdecken. Infizierte Wildschweine können innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus verenden; das Virus bleibt jedoch in den Kadavern über lange Zeit infektiös und kann somit weitere Wildschweine infizieren. Durch die Maßnahme ist seit 2018 deutlich mehr Fallwild auf ASP untersucht worden als zuvor: Vom Jagdjahr 2018/2019 zum Jagdjahr 2019/2020 hat sich die Zahl für alle Untersuchungen des Schwarzwilds insgesamt verdoppelt; die Untersuchungen des Fallwilds haben sich sogar verdreifacht.

 

Jägerinnen und Jäger finden unter folgenden Links wichtige Vorlagen und Hinweise zum Maßnahmenpaket & zur ASP:

Liste der Sammelstellen für Fallwild und Aufbruch

Antragsformular Fallwildsuche/ Erlegung von Schwarzwild

Probenbegleitschein – Amtliches Schwarzwild-Monitoring

Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

Wissenswertes zur AfrikanischenSchweinepest

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Geflügelpest: Durchführung des Wildvogelmonitorings 2020

Gemäß der „Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln vom 8. März 2016“ (WvGeflpestMonV) führen die Länder nach vorgegebenem Mindestprobenumfang jährlich ein Monitoring zur Untersuchung von Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren durch. Hierbei sollen erlegte Vögel, insbesondere von Arten aus der Ordnung Gänsevögel (Gänse, Enten) in den Monaten September bis Januar des Folgejahres, beprobt werden.

Auf Schleswig-Holstein entfällt ein Mindestprobenumfang von 450 Proben, von welchem fast die Hälfte über Kotproben abgedeckt wird. Mit Beginn der Jagdzeit auf Wildgänse- und Enten sollen je Kreis mindestens 25 und je kreisfreier Stadt mindestens 5 erlegte Vögel mittels kombinierter Rachen- und Kloakentupfer beprobt und am Landeslabor untersucht werden.

Die WvGeflpestMonV sieht vor, dass diese Proben von den Jagdausübungsberechtigten nach näherer Anweisung der Veterinärämter genommen werden. Das Verfahren (z.B. Ausgabe der Tupfer, Rücklauf der Proben, Probenbegleitscheine) ist jeweils mit dem zuständigen Veterinäramt des Kreises/der kreisfreien Stadt abzustimmen. Eine Liste der zuständigen Veterinärämter finden Sie hier:

Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.

Weitere Informationen zur Aviären Influenza/Geflügelpest finden Sie hier:

Aktuelles zur Aviären Influenza (AI)/Geflügelpest

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Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest

Wildschweine: Im Juni 2020 ereigneten sich die meisten ASP-Fälle erneut in Ungarn und Polen. Auch unweit der deutsch-polnischen Grenze wurden erneut ASP-positive Fälle nachgewiesen. Aus dem asiatischen Teil Russlands und aus Südkorea wurden weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen gemeldet. In den baltischen Staaten, wo ASP seit 2014 vorkommt, scheint sich die Situation zu entspannen. Die Anzahl gemeldeter Fälle bei Wildschweinen ist in den letzten Monaten deutlich zurückgegangen, wobei die verbleibenden ASP-positiven Wildschweine, die gefunden werden, ausschließlich seropositiv, aber PCR-negativ sind. Auch in Belgien scheint die Situation unter Kontrolle gebracht worden zu sein. Die letzten ASP-positiven, skelettierten Kadaver wurden im März gefunden.

Hausschweine: Im Juni meldete Polen einen ASP-Ausbruch in einem Betrieb mit 24 Tieren im Westen des Landes (Großpolen) und einen Ausbruch in einem Betrieb mit 70 Tieren im Osten des Landes (Lublin). Die Betriebe befinden sich in den bereits reglementierten Restriktionsgebieten. Rumänien meldete 32 Ausbrüche in Hausschweinebetrieben. Mit Ausnahme eines Betriebes mit knapp 2.300 Tieren handelte es sich um Kleinhaltungen. Die Ukraine meldete einen Ausbruch in einem Betrieb mit 63Tieren. In China und Myanmar kam es im Berichtszeitraum zu weiteren ASP-Ausbrüchen in Hausschweinebeständen. Indien hat im Berichtszeitraum keine weiteren ASP-Ausbrüche gemeldet

Das Risiko eines ASP-Eintrags nach Deutschland durch menschliches Handeln ist nach wie vor hoch. Die kürzeste Distanz eines bestätigten Falles in Polen zur deutschen Staatsgrenze (10,5km) hat sich nicht verringert. In Deutschland haben die Vorbeugung und die Früherkennung oberste Priorität. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt haltbar, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern. Es ist deshalb verboten, Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten nach Deutschland zu verbringen. Jäger, Forstleute und Landwirte werden gebeten, aufgefundenes Fallwild an die zuständige Behörde zu melden, beispielsweise über die kostenfreie App tierfund-kataster.de. In Schweinebetrieben sind weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. In der EU legt der Durchführungsbeschluss 2014/709/EU (zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2020/860) die geltenden Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Verschleppung der Seuche (Teile I-IV) fest.

Die aktuellen Restriktionszonen in betroffenen EU-Ländern finden Sie hier.

Quellen/Links: Friedrich-Loeffler-Institut, GOV.UK, KVG, FAO, OIE-Wahis, ProMED, ADNS, PAFF, EMPRES-i

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Brauchbarkeitsprüfungen: Ergänzungen veröffentlicht

Mit Stand vom 16. Juni 2020 gelten die Änderungen zur Ordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde. Die Änderungen werden im nächsten Mitteilungsblatt an alle Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. verschickt. Der dort abgderuckte Einleger ist im üblichen Format abgedruckt und kann herausgeschnitten werden. Ferner sind die geänderten Paragraphen unter dem aufgeführten Link als Download verfügbar.

Ergänzung zur Ordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde (BPO) (Stand 16.06.2020)

Die aktuelle Ordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde mit entsprechendem Einleger können Sie als Druckexemplar im LJV-Shop unter folgendem Link beziehen:

Ordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde

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70 Jahre Verantwortung für Natur und Wild

In diesem Jahr wird der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. 70 Jahre alt. Grund genug, um einen kurzen Rückblick zu halten.

Das Jahr 2020 ist für den Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) ein besonderes Jahr. In diesem Jahr kann der Verband auf sein 70-jähriges Bestehen zurückblicken. Zur Feier dieses „runden Geburtstages“ sollte am 27. Juni 2020 der Landesjägerball in Travemünde stattfinden. Doch dann kam die Corona-Krise. Trotzdem wollen wir einen kurzen jagdgeschichtlichen und somit verbandsgeschichtlichen Rückblick auf die letzten 70 Jahre wagen.

„In jedem Ende liegt ein neuer Anfang“. Dieser Ausspruch trifft die Situation zur Gründungszeit des Verbands auch nach jagdhistorischen Gesichtspunkten relativ genau. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen. Selbstredend war hiervon auch die Jagd in vollem Umfang betroffen. Die schleswig-holsteinischen Jagdreviere wurden von der britischen Militärregierung beschlagnahmt. Der private Besitz sowie der Einsatz von Jagdwaffen war verboten. Die Jagdausübung weder möglich noch erlaubt. Doch dauerte es nicht lange, bis sich erste lockere Organisationsformen bildeten.

Am 23. April 1946 trafen sich die Vertreter der hiesigen Jägerschaft und Forstwirtschaft mit J. G. King, dem zuständigen Vertreter der britischen Besatzungsmacht, um Fragen zur Wiederaufnahme der Jagd und zu den allgemeinen jagdlichen Rahmenbedingungen zu klären. Unter den Anwesenden war auch Dr. Karl Henningsen, der von 1950 bis 1967 erster Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein werden sollte. Nach und nach setzten Lockerungen ein. Jagwaffen wurden in der Folge wieder ausgehändigt, gepachtete Reviere wurden bis 1952 wieder an die ursprünglichen Jagausübungsberechtigten übergeben und die jagdrechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet. Galten zunächst die jagrechtlichen Bestimmungen des Reichsjagdgesetzes von 1934, natürlich unter Streichung der nationalsozialistischen Beigaben, wurde 1952 das Bundesjagdgesetz ausgefertigt und verkündet. 1953 folgte das Landesjagdgesetz. Mit Unterzeichnung des Gründungsprotokolls am 20. Januar 1950 wurde die Eintragung des LJV in das Vereinsregister angestrebt. Mit der erfolgten Ersteintragung vom 28. Juni 1950 war der LJV somit gegründet und rechtlich als Verein aus zivilgesellschaftlichem Engagement auf eine demokratische Basis gestellt worden. Der neu gegründete Verband vereinigte 97% der Jagdscheininhaber Schleswig-Holsteins, was ungefähr 9000 Mitgliedern entsprach. Die erste Mitgliederversammlung fand am 28. Juli 1950 in Flensburg statt.

Die erste Jahreshauptversammlung des Landesjagdverbandes am 28.07.1950 in Flensburg (Foto LJV Archiv)

Auch die Aufgaben des Verbandes wurden von Anfang an klar formuliert. So heißt es in §2 der ersten Satzung: „[…] Der Verband setzt sich für die Selbstverwaltung der schleswig-holsteinischen Jäger ein und strebt damit ihre Vertretung gegenüber dem Landtag, der Regierung und den Behörden an. Beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen stellt er seine sachkundige Mitarbeit zur Verfügung […]“ Das Prinzip der Obleute war anfangs noch nicht in heutiger Form vorhanden. Jedoch wurden die Sparten umfangreich in den weiteren Aufgaben des Verbandes unter §4 der Satzung weiter berücksichtigt. Unter anderem wurden die Pflege der waidgerechten Jagd, die Erhaltung eines gesunden Wildstandes unter Berücksichtigung der Landeskultur, die Förderung des Jagdgebrauchshundewesens, die Bekämpfung des Wildererunwesens sowie Förderung des jagdlichen Schrifttums und die Beratung seiner Mitglieder in allen jagdlichen Belangen festgelegt. Auch die Förderung des Berufsjägertums wurde zur Verbandsaufgabe erhoben. Ebenso wurde die Pflege des Naturschutzes als Aufgabe des Verbandes klar definiert. Dies ist Beleg für den ganzheitlichen Naturschutzgedanken, welcher der Jagd seit jeher inhärent ist und durch Jägerinnen und Jäger bis heute mit Leben gefüllt wird. Dies unterscheidet die traditionsreichen jagdlichen Organisationen von Zusammenschlüssen, die sich einerseits dem Naturschutz nur partiell widmeten, wie etwa dem Vogelschutz oder andererseits ihre Gründung aus der Umweltbewegung der 1970er Jahre herleiteten und sich teilweise zur politischen Lobbyorganisation oder gar Partei entwickelten. Dem Spektrum politischer Lobbyorganisationen können auch jagdliche Zusammenschlüsse jüngeren Datums zugeordnet werden, die in erster Linie ökonomische Interessen im Sinne Ertragsmaximierung auf Kosten des Wildes verfolgen.

Dass sich der Naturschutzgedanke in den folgenden Jahren weiterentwickelte und auf unterschiedlichste Weise im LJV äußerte, zeigen die folgenden Schlaglichter: Zunächst sei an dieser Stelle das Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes genannt. Das Hegelehrrevier Grönwohld wird seit 1954 vom LJV betreut und gestaltet. Mit Revierförster Hansen konnte das Revier zu einer beispielhaften Lehrstätte entwickelt werden. Insbesondere wurden die sich im Eigentum des Landesjagdverbandes befindlichen Waldflächen durch verschiedene Maßnahmen wild- und umweltgerecht gestaltet. Aber auch weitere Projekte und Maßnahmen wurden gerade in der Anfangszeit des Verbandes mit einer enormen Tatkraft realisiert. „[…] Zwei Fasanerien in Reinfeld und Wolmersdorf wurden betrieben, mit deren Hilfe jedes Jahr 3.000 Fasanen ausgewildert werden konnten. […] Eine Forschungsstation in Segeberg-Wolfsberg wurde begründet. Drei Kreisberufsjäger sorgten für Beratung in den Revieren. Zwei Schweißhundstationen nahmen ihre Arbeit auf und 16 brauch­bare Schießstände wurden betreut. Eine rasante Wiederaufbauarbeit! […]“ berichtet Landesforstmeister a.D. Dr. Georg Volquardts anschaulich.

In diesem Jahr wird der LJV 70 Jahre alt (Foto R. Hartwig)

Weiterhin konnte im Jagdjahr 1955/56 mit 45ha das Herzstück des Dellstedter Birkwildmoors durch den Verband erworben werden. Dem erstmals 1957 mit ca. 70ha ausgewiesenen sowie 1961 und 1989 erweiterten Naturschutzgebiet, das bis heute vom LJV betreut wird, folgten weitere Naturschutzgebiete. Insgesamt werden bis heute 25 Naturschutzgebiete durch den LJV und seine ehrenamtlichen Betreuer betreut. Dabei sind die Gebiete auf das ganze Land verteilt. Die Biotoptypen unterscheiden sich von Seen, über Moore, aber auch Bruchwälder und Dünen zählen zu den besonders geschützten Gebieten.

Wie aus den Mitteilungsblättern deutlich wird, war seit Gründung des Verbandes das Monitoring der wildlebenden Tierarten ein wichtiger Punkt in der Naturschutzarbeit. Anfangs konzentrierte sich dieses Monitoring vor allem auf das Birkwild. Dass sich die einzigartigen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis umfangreich nutzen lassen, wurde früh erkannt. Schließlich war es der heutige Ehrenpräsident des LJV Hans-Jacob Andritter, der in seiner Amtszeit (1995-2002) unter anderem die Einrichtung des Wildtierkatasters Schleswig-Holstein (WTK) in Zusammenarbeit mit der Universität Trier und später mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel verwirklichen konnte. Dieses weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus bekannte Leuchtturmprojekt ist bis heute einzigartig und nutzt die Synergieeffekte von Wissenschaft und Praxis. 2001 wurde dieses schleswig-holsteinische Projekt durch den Deutschen Jagdverband (DJV) auf Bundesebene ausgeweitet. Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) stellt seitdem einen dauerhaften Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung dar und steht für einen transparenten Umgang mit wissenschaftlich abgesicherten Daten. Weiterhin führt das WTK umfangreiche Monitoringmaßnahmen, die Hasentaxation sowie Niederwildprojekte bspw. zum Rebhuhn durch.

Aber auch das Thema Kitz- und Jungwildrettung vor der Wiesenmahd, Wildunfälle oder Probleme mit der Zerschneidung der Lebensräume stellten die Jägerschaft damals wie heute vor große Aufgaben. Auch hier war es wiederum ein Projekt aus Schleswig-Holstein, welches bundesweite Beachtung fand und schließlich als Tierfundkataster die Digitalisierung aus Sicht der Jägerschaft hervorragend nutzt.

Das Mitteilungsblatt gibt es seit 1955 (Foto LJV Archiv)

„Hände weg vom, Jungwild. Auch im Watt!“ Mit diesem Titel und dem Bild eines Heulers titelten die Verbandsmitteilungen im Juli 1964. Für die schleswig-holsteinischen Jäger eine Selbstverständlichkeit und keine Besonderheit, bis heute. Im Land zwischen den Meeren und hier naturgemäß an den Küsten, steht auch der Schutz des Seehundes und anderer Meeressäuger im Fokus. Bereits in den 50er Jahren gab es in Friedrichskoog eine private Heuleraufzucht. Im Garten und auf dem Kutter von Familie Rohwedder konnten zahlreiche Jungtiere aufgezogen und ausgewildert werden. Die erste zentrale Aufzuchtstation entstand 1969 in Büsum. 1985 erfolgte die Gründung der Seehundstation Friedrichskoog durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Gemeinde Friedrichskoog zur Unterstützung der Station in Büsum. Werner „Polli“ Rohwedder wurde der erste Stationsleiter. Bis 1996 leitete er die Seehundstation. Der Landesjagdverband ist bis heute Gesellschafter der „Seehundstation Friedrichskoog“. Den Schleswig-Holsteinischen Seehundjägerinnen und Seehundjäger obliegt die Betreuung von Seehunden, Robben und anderen Meeressäugern (z.B. Kleinwale) sowie die Bergung von toten Meeressäugern, die Durchführung von Kontrollfahrten sowie Informations- und Aufklärungsarbeit. Sie leisten mit ihrem Beitrag eine wichtige Grundlage für die wissenschaftliche Arbeit, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für terrestrische und aquatische Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführt wird. Zu den Aufgaben der Seehundjäger zählen die Beobachtung, die Bergung, der Fang sowie die Weitergabe kranker oder verletzter Seehunde und Robben an die einzige anerkannte Aufzuchtstation „Seehundstation Friedrichskoog“ in Schleswig-Holstein.

Aber auch in unzähligen Biotophegemaßnahmen zeigt sich das jägerschaftliche Engagement im Naturschutz. In der Zeit von 1970 bis 1991 wurden bspw. durch den LJV und seine Mitglieder insgesamt 977ha Feuchtflächen geschaffen, auf 2166ha Deckungs- und Schutzpflanzungen angelegt und jährlich rund 2055ha Wildäsungsflächen angelegt. Zwischen 1987 und 1991 wurden 47km Knick neu bepflanzt und weitere 1,4km Knick neu angelegt. Auf den Pflanzenbörsen wurden 162500 heimische Gehölzpflanzen verteilt. Diese beeindruckenden zahlen können bis in die Gegenwart fortgeschrieben werden.

Aktuell werden durch den LJV und seine Mitglieder 25 Naturschutzgebiete betreut (Foto K. Paulweber)

Ein Meilenstein des LJV war die Anerkennung als staatlich anerkannter Naturschutzverband, die im Jahr 1987 unter Präsident Dr. Ranninger und Geschäftsführer Behrens erfolgte. Im Jahr 1988 wurde die Initiative ProNatur als Naturschutzinitiative des LJV gegründet. Getragen von Spenden und Zuschüssen von Gebietskörperschaften und der Stiftung Naturschutz, werden Gelder zum Erhalt und Entwicklung wertvoller Wildtierlebensräume bereitgestellt. Hierzu wurden Flächen angekauft oder angepachtet. Mit Hilfe der Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die jeweiligen Flächen wurde der Bedarf für Renaturierungsmaßnahmen und Biotopflegemaßnahmen ermittelt und dann unter maßgeblicher Mithilfe der ortsansässigen Jägerschaft durch ehrenamtlichen Arbeitseinsatz umgesetzt. Nicht unerwähnt sollen an dieser Stelle auch die Artenschutzprojekte zur Wiesenweihe, zum Fischotter, oder zum Seeadler bleiben. „[…] Die Initiativen des Jagdwesens dienten aber auch alle dazu, der Jagd und der Wildbahn im Lande ihren Raum zu erhalten. Den Nutzen davon hatten nicht nur die Jagdbaren Wildarten mit Jagdzeit, sondern auch die ohne eine Jagd­zeit und die sonstige freilebende Flora und Fauna. [..]“ resümiert Dr. Volquardts in seinen Ausführungen zur Jagdgeschichte Schleswig-Holsteins. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Arbeit der Hegegemeinschaften hingewiesen werden, die einen wertvollen Beitrag leisten und die flächenmäßige Betreuung der jeweiligen Schalenwildart sicherstellen. Unter Berücksichtigung des Schalenwildes als Bio-Ingenieur profitieren von den Managementmaßnahmen der Hegegemeinschaften nicht nur das jagdbare Wild, sondern auch eine Vielzahl von Insekten, Kleinstlebewesen und Organismen. Mit der 1922 gegründeten Rotwildhegegemeinschaft Barlohe gibt es in Schleswig-Holstein indes die älteste Rotwildhegegemeinschaft der Bundesrepublik.

Viele weitere große und kleine Maßnahmen werden jedes Jahr durch Jägerinnen und Jäger durchgeführt. Die vorgenannten Schlaglichter hegen zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind jedoch Beleg für das jahrzehntelange Engagement der schleswig-holsteinischen Jägerschaft. Grund für dieses Engagement ist in der Jägerschaft selbst zu suchen: 41 Prozent der knapp 385.000 Jäger in Deutschland sind ehrenamtlich tätig. Dabei engagieren sich Frauen mit 47 Prozent öfters als Männer, beispielsweise in der Umweltbildung oder in Naturschutzprojekten.

Anschaulich schildern beide Autoren, auf ihre jeweils sehr eigene Art, Meilensteine der Jagdgeschichte im Land zwischen den Meeren (Foto LJV Archiv)

Auch beim Nachwuchs steht Ehrenamt ungebrochen hoch im Kurs: Mit 45 Prozent wollen sich fast die Hälfte der Jungjäger in einer jagdlichen Vereinigung engagieren, am liebsten im Naturschutz. Im Vergleich dazu die Gesamtbevölkerung: Hier sind lediglich 18 Prozent freiwillig im Umwelt- und Naturschutz aktiv. Allein für ihre ehrenamtliche Naturschutzarbeit investieren Jäger jedes Jahr rund 86 Millionen Euro aus eigener Tasche. Hinzu kommt etwa eine Arbeitswoche pro Monat, die jede Waidfrau und jeder Waidmann durchschnittlich im Revier verbringt. Die Jagd selbst ist bereits ehrenamtliches Engagement für die Allgemeinheit: Jäger sind per Gesetz verpflichtet, einen artenreichen, gesunden Wildbestand zu erhalten. Sie reduzieren Wildbestände, damit Schäden in Wäldern und Feldern nicht Überhand nehmen und Tierseuchen keine Chance haben, sich auszubreiten. Jagd auf Raubsäuger wie Fuchs, Marder oder Waschbär ist zudem ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz. Bei Wildunfällen sind Revierpächter rund um die Uhr im Einsatz, um verletztes Wild zu finden oder Unfallbescheinigungen für Autofahrer auszustellen.

Einen umfangreichen jagdgeschichtlichen Überblick finden Sie in der „Jagdgeschichte Schleswig-Holstein“ von Hans Jessen und Dr. Georg Volquardts. Das Werk umfasst auf 656 Seiten die Jagdgeschichte Schleswig-Holsteins von den ersten jagdlichen Aufzeichnungen bis in die heutige Zeit. Es gliedert sich in zwei Teile: Hans Jessen spannte im ersten, reproduzierten Teil des Buches, das schon mal 1958 erschienen war, den Bogen von den ersten jagdlichen Aufzeichnungen im Lande über die Jagdausübung der Feudalherrschaft bis in die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg. Knapp sechzig Jahre später knüpft Dr. Georg Volquardts, ehemaliger Landesforstmeister von Schleswig-Holstein, mit der weiteren Entwicklung der Jagd bis in die heutige Zeit an. Anschaulich schildern beide Autoren, auf ihre jeweils sehr eigene Art, Meilensteine der Jagdgeschichte im Land zwischen den Meeren.

Der Landesjägerball soll nach aktuellem Stand Ende Februar/Anfang März 2021 stattfinden. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr zum Landesjägerball!

Hier finden Sie den Leitartikel in der aktuellen Ausgabe des „Jäger in Schleswig-Holstein“

 

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Helfen & unterstützen: Artenschutzprojekt Wiesenweihe

Wiesenweihen sind Bodenbrüter (Foto LJV SH)

In Schleswig-Holstein brüten jährlich knapp vierzig Paare der Wiesenweihe, ein wichtiger Anteil des deutschen Brutbestands dieses seltenen Greifvogels. Das Wildtierkataster stellt seit mehr als zwanzig Jahren den Schutz und die Erfassung der Wiesenweihe in Schleswig-Holstein sicher.

Aktuell können Sie das Projekt unterstützen. Hierfür können Sie unter folgendem Link Ihre Stimme abgeben: Canada Life Spendenaktion 2020

Das Artenschutzprojekt Wiesenweihe soll zum einen dazu beitragen, den Erhaltungszustand der Wiesenweihe und anderer Weihenarten in Schleswig-Holstein wenigstens auf dem derzeitigen Stand zu halten. Dies wird durch die Minimierung landwirtschaftlicher Verluste erreicht und trägt dazu bei, den Reproduktionserfolg langfristig zu sichern. Aufgrund der Bruthabitatnutzung der Wiesenweihe ist die Art auch langfristig abhängig von menschlichen Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus können die erhobenen Daten als Indikatoren für die Beurteilung des Erhaltungszustands der Art herangezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER

 

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Orchideenblüte im Naturschutzgebiet Barsbeker See

Das Naturschutzgebiet (NSG) Barsbeker See und Umgebung liegt direkt an der Ostseeküste im Kreis Plön. Als bedeutender Standort für heimische Orchideen freuen sich die Betreuer des Naturschutzgebietes auch in diesem Jahr wieder über die erfreuliche Blüte des Fleischfarbenen und des Breitblättrigen Knabenkrauts. Mit über 10.000 Exemplaren beherbergt das Schutzgebiet das größte bekannte Vorkommen in Schleswig-Holstein. Während einer spontanen Exkursion konnten die Schutzgebietsbetreuer sowohl Einheimischen als auch Naturinteressierten aus dem Schwabenland Wissenswertes über die Tierwelt, Botanik und die Bedeutung dieses Ökosystems vermitteln.

Alle Informationen zu den Naturschutzgebieten finden Sie HIER

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Jagdhorn: Aktuelle Informationen

Das Jagdhornblasen ist ein wesentlicher Bestandteil des Jagdlichen Brauchtums. Hier finden Sie aktuelle Informationen der Landesobfrau für das Jagdhornblasen:

Aktuelle Informationen

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Treffsicher trotz Corona

Das jagdliche Schießen auf den Schießständen dient der Übung und Förderung in der Fertigkeit beim Umgang mit den Jagdwaffen, die bei der Jagdausübung geführt werden. Es umfasst das Ausbildungs-, Übungs-, Leistungs- und Vergleichsschießen. Wenn wir unser Wild bejagen, haben wir die Pflicht, es mit einem guten, sauberen Schuss waidgerecht zu erlegen. Daher gehört das Üben mit der Büchse und der Flinte auf den Schießstand und nicht ins Revier! Vizepräsident Andreas-Peter Ehlers ist im Präsidium zuständig für das Schießwesen und wendet sich an alle schleswig-holsteinischen Jägerinnen und Jäger:

„Die derzeitige Situation im Rahmen der Corona-Pandemie schlägt sich auf alle Belange des öffentlichen Lebens nieder. Die Jagd bildet hier keine Ausnahme, wenngleich schon zu Beginn der Krise die Verbände frühzeitig auf die Bedeutung der Jagd mit all ihren Facetten hinwiesen. Und das auch erfolgreich, sodass auf Länder- und Bundesebene der relevante Beitrag der Jägerschaft mit dem Hinweis der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Jägerinnen und Jäger gewürdigt wurde. Unter den Corona bedingten Schließungen litt auch der Betrieb auf den Schießständen. Inzwischen sind die Schießstände in Schleswig-Holstein jedoch wieder geöffnet und warten auf ihr Kommen! Besuchen sie die schleswig-holsteinischen Schießstände und nutzen sie das kontaktarme Jagdliche Schießen, um ihre Fähigkeiten zu verbessern oder einfach um sich in freundlicher Atmosphäre mit Gleichgesinnten zu treffen. Beispielsweise geht am Sonnabend, den 1. August die Rabenkrähe auf. Nutzen Sie doch einmal die Gelegenheit, um sich auf dieses spannende jagdliche Ereignis vorzubereiten. Diese Jagdart ist eine der spannendsten überhaupt! Auch das Niederwild wird es ihnen danken! Haben sie schon einmal an das Ablegen eines Schießfertigkeitsnachweises gedacht? Auch der Herbst naht schneller als wir denken und somit beginnt bald wieder die Zeit der Gesellschaftsjagden. Das Ein- und Probeschießen von Jagdwaffen gehört zudem auf den Schießstand und nicht in das Jagdrevier. Nicht zuletzt müssen wir Jägerinnen und Jäger den weidgerechten Schuss immer wieder üben und sind schlussendlich selbst für den Erhalt unserer Schießstätten verantwortlich. Also nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Flinte, Büchse oder die verlässliche Kombinierte und freuen Sie sich auf die ausgezeichneten Möglichkeiten, die wir in unserem Land haben! Wir sehen uns!“

Andreas-Peter Ehlers, Vizepräsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

Eine Übersicht der Schießstände in Schleswig-Holstein gibt es unter:

Schießstände ansehen

Erfahren Sie mehr über das jagdliche Schießen im Video:

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Anerkannte Nachsuchegespanne aktualisiert

Der Landesjagdverband hat die Liste der anerkannten Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein aktualisiert. Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.

Liste: Anerkannte Nachsuchegespanne in Schleswig-Holstein

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Forst-Jagd-Konflikt lösen

DJV veröffentlicht Broschüre: Ganzheitlicher Ansatz für Waldumbau ist notwendig. Immer größerer Jagddruck kann hingegen Wildschäden verursachen. Der Lebensraum von Wildtieren muss verbessert werden. Die Raumplanung bietet Ansätze, Ansprüche von Mensch und Tier in Einklang zu bringen.

Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt: Auf 40 Seiten gibt die Broschüre des Deutschen Jagdverbands (DJV) einen Überblick über Wildschäden, deren Prävention und Ansprüche von Paarhufern an den Wald. Anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse zeigt der DJV, warum eindimensionale Lösungsversuche zum Scheitern verurteilt sind: Ein zeitlich und räumlich gesehen immer größerer Jagddruck provoziert Wildschäden sogar und verschärft den Konflikt. Die Broschüre ist ein Appell, waldbauliche und jagdliche Maßnahmen im Zuge des notwendigen Waldumbaus intelligent zu kombinieren. Beispielsweise muss auf notwendigen Aufforstungsflächen stärker bejagt werden, um gepflanzte Bäume zu schützen. Gleichzeitig sind andernorts Wildruhezonen notwendig. In diesen muss eine Nutzung zumindest saisonal unterbleiben – auch für Erholungssuchende.

Lösungsansätze bietet die wildökologische Raumplanung: Sie bezieht auch Felder und Wiesen mit ein, wichtige Teile des Wildtierlebensraumes. Notwendig ist eine ganzheitliche Betrachtung des Habitats für einzelne Tierarten. Um deren Nutzungsansprüchen mit denen des Menschen in Einklang zu bringen, müssen alle Akteure des ländlichen Raums zusammenarbeiten.

Der DJV fordert dazu auf, bestehende staatliche Fördermaßnahmen im Waldbau zu überdenken. Statt schwerpunktmäßig den Holzertrag zu fördern, sollten Auf- und Ausbau eines vielfältigen Lebensraums künftig mehr im Fokus stehen. Wildschäden und Lebensraum für Wildtiere sollten im Wald neu beurteilt werden. Dabei dürfen nicht nur Verbissprozente von Gehölzpflanzen im Fokus stehen. Vielmehr muss bewertet werden, wie viele Bäume pro Flächeneinheit unverbissen dem Äser des Wildes entwachsen, damit vorher definierte waldbauliche Ziele erreicht werden können.

Die öffentliche Hand hat in Sachen Waldumbau laut DJV eine Vorbildfunktion: Bund, Länder und Kommunen müssen in ihren Wäldern zeigen, wie sich wissenschaftliche Erkenntnis in die Praxis umsetzen lassen. Der Rationalisierungs- und Kostendruck der Forstwirtschaft hat allerdings seit den 1990er Jahren zur Streichung von bundesweit 70 Prozent der Stellen in Forstbetrieben geführt.

DJV-Broschüre: Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt

DJV-Forderungspapier: Spannungsfeld Wald, Wild und Mensch

9. Juni 2020 (DJV) Berlin

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Erstes Heuler Quartett im Aufzuchtbereich

Die Geburtenzeit der Seehunde in Schleswig-Holstein hat begonnen und die ersten Heuler wurden in die Seehundstation Friedrichskoog eingeliefert. Am 17. Mai wurde ein junger Seehund auf der Insel Amrum gefunden und der zuständige Seehundjäger gerufen. Bei dem Tier handelte es sich um eine erst ca. einen Tag alte Frühgeburt, die noch das lange weiße Embryonalfell trug. Nach einer gründlichen Begutachtung des Gesundheitszustandes durch den geschulten und erfahrenen Seehundjäger wurde der Heuler an die Mitarbeiter der Seehundstation Friedrichskoog zur Aufzucht übergeben. Die Seehundstation Friedrichskoog ist gemäß internationalem Seehundabkommen die einzig berechtigte Aufzucht- und Rehabilitationseinrichtung für Robben in Schleswig-Holstein.

Der Heuler brachte bei der Einlieferung 7,5 kg auf die Waage, war gesund und munter und wurde zunächst im Quarantänebereich versorgt. Zur Erinnerung und Dank an den im vergangenen Sommer verstorbenen Sylter Seehundjäger Claus Dethlefs, der sich zusammen mit seiner Familie sein Leben lang für die Seehunde eingesetzt hat, wurde der Lütte auf den Namen „Claus“ getauft. Er hat sich sehr gut entwickelt, wiegt nun 10 kg, hat einen großen Teil des Embryonalfells verloren und ist sehr aktiv. Anfang Juni konnte er zusammen mit Mieke, die am 18.05.2020 auf Pellworm gefunden wurde, in den Aufzuchtbereich umziehen. Heute folgen Britta und Miriam, die beide auf Eiderstedt gefunden wurden und die das Heuler Quartett vervollständigen. Im Aufzuchtbereich befindet sich außer ihnen noch ein Kegelrobbenjungtier aus dem Frühjahr, das demnächst ausgewildert werden kann. Weitere zehn Heuler werden in der Quarantäne versorgt.

Die Hauptgeburtenzeit der Seehunde im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer hat gerade erst begonnen. Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Tieren ist daher ausgesprochen wichtig. In der freien Wildbahn sollte ein großer Abstand zu den Meeressäugern eingehalten werden, um Störungen zu vermeiden.

Beim Fund eines allein liegenden Seehundes sollte folgendes beachtet werden:

1. Seehunde nicht anfassen.
2. Hunde fernhalten und weiten Abstand einhalten.
3. Seehundjäger, Seehundstation Friedrichskoog oder Polizei benachrichtigen.

Der vom Land Schleswig-Holstein bestellte, speziell geschulte Seehundjäger beurteilt die Situation vor Ort und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Nur die Seehundjäger sind berechtigt, die Robben zu bergen.

Die Seehundstation ist seit dem 06.01.2020 für Aus- und Umbauarbeiten für Besucher geschlossen. Der Tierbereich und die Tierversorgung sind hiervon nicht beeinträchtigt und laufen unverändert weiter. Eine Teilwiedereröffnung ist im Verlauf des Sommers geplant.

Aufgrund der Corona Pandemie wurde auf den üblichen gemeinsamen Presse Termin verzichtet. Bildmaterial kann im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Heuler zur Verfügung gestellt werden. Eine Einzelterminvereinbarung zu den täglichen Fütterungszeiten um 11:00h und 15:30h ist ebenfalls möglich.

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