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Wildunfallgefahr im April und Mai besonders hoch

Aktuelle Auswertung: Die Hälfte der Zusammenstöße ereignet sich mit Rehen. Risikoreich sind Morgen- und Abenddämmerung. DJV gibt Tipps für den Ernstfall.

In jeden zweiten Wildunfall sind Rehe verwickelt, am häufigsten kracht es im April und Mai. Besonders risikoreich für Mensch und Tier ist die Zeit von 5 bis 7 Uhr morgens und 21 bis 23 Uhr abends. Fleischfresser wie Fuchs, Dachs, Marderhund und Waschbär machen 15 Prozent der Wildunfälle aus, jeder zehnte Zusammenstoß auf Straßen ereignet sich mit Hasen und Kaninchen. Zu diesen Ergebnissen kommen Wissenschaftler, die knapp 48.200 Datensätze des Tierfund-Katasters (tierfund-kataster.de) aus den Jahren 2019 bis 2022 für den Deutschen Jagdverband (DJV) ausgewertet haben. Im Kataster können Verkehrsteilnehmer tote Tiere per App melden. Das Ausmaß von Wildunfällen mit kleineren Säugetieren wurde erst durch das Projekt sichtbar.

Besonders in der Dämmerung sind Reh, Fuchs oder Feldhase unterwegs auf Futtersuche. Durch die Zeitumstellung am 26. März ist es in der Früh wieder länger dunkel, der Berufsverkehr fällt von einem Tag auf den anderen erneut in die Rush Hour vieler Wildtiere. Der Pflanzenfresser Reh lebt den Winter über im Energiesparmodus, im Frühjahr ist frisches Grün überlebenswichtig: Fellwechsel, Entwicklung des Fötus oder Geweihwachstum sind kräftezehrend. Auf der Suche nach den ersten saftigen Knospen und Gräsern sind Rehe im April und Mai sehr aktiv – auch über Straßen hinweg. Junge, geschlechtsreif gewordene Rehböcke werden jetzt zudem vertrieben und müssen sich ein eigenes Revier suchen.

10 Tipps für den Ernstfall:

Wie lässt sich ein Wildunfall verhindern?

  • Besonders in der Dämmerung: Geschwindigkeit reduzieren entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder.
  • Besonders gefährlich: Neue Straßen durch Waldgebiete und entlang von Waldrändern, da Tiere gewohnte Wege nutzen.
  • Tier am Straßenrand: Abblenden, Hupen, Bremsen. Im Ernstfall: scharf bremsen und nicht ausweichen.
  • Ein Tier kommt selten allein: Autofahrer sollten stets mit Nachzüglern rechnen.

Was tun, wenn es gekracht hat?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Polizei rufen.
  • Achtung Infektionsgefahr: Tote Tiere mit Handschuhen anfassen und soweit möglich von der Fahrbahn ziehen.
  • Abstand halten zu lebenden Tieren.
  • Wild nicht mitnehmen, Wilderei ist strafbar.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
  • Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung von Jäger oder Polizei ausstellen lassen.

Das Tierfund-Kataster – Mitmachen und Leben retten!

Mit dem Tierfund-Kataster werden im Straßenverkehr verunfallte Wildtiere und andere Totfunde erstmals bundesweit systematisch erfasst. Die gesammelten Daten können helfen, Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell erfassen. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Bisher haben über 25.000 Nutzerinnen und Nutzer knapp 130.000 Funde gemeldet. Alle Funde gibt es in interaktiven Karten und Diagrammen auf der Internetseite. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

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Bockjagd: Landesjagdverband verlost 10 Plätze für Jungjägeransitz

Ihr habt gerade eure Jägerprüfung abgelegt? Ihr seid Mitglied im Landesjagdverband? Dann nehmt an unserer Verlosung für den Jungjägeransitz 2023 teil!

Auch in diesem Jahr verlost der Landesjagdverband Schleswig-Holstein insgesamt zehn Plätze für einen gemeinsamen Jungjägeransitz zur Bockjagd im Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes am 12. Mai 2023. Die Verlosung richtet sich an alle Verbandsmitglieder, die ihr drittes Jagdjahr noch nicht vollendet haben.  Gerne stellen wir euch eine erfahrene Begleitperson, die euch führt und euch beim Ansprechen hilft. Die Teilnahme ist kostenlos.

Im Anschluss an den Ansitz wird es ein gemütliches Grillen geben. Wir wünschen allen Jungjägerinnen und Jungjägern viel Glück und Weidmannsheil!

Teilnahmeschluss: 23. April 2023

Wann: 12 Mai 2022 (Genauer Ort und Uhrzeit wird den Gewinnern rechtzeitig mitgeteilt).

Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern per Zufall ausgelost.

Hier geht es zur Teilnahme an der Verlosung

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Sozialwahl 2023: Revierinhaber zur Teilnahme aufgerufen

Unterlagen zur Sozialwahl werden verschickt. Sozialwahl findet nur alle sechs Jahre statt. Teilnahme für alle Wahlberechtigten ist besonders wichtig!

Der Deutsche Jagdverband ruft zur Wahl der Jägerliste bei der Sozialwahl 2023 auf. Bis zum 31. Mai 2023 finden bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung – und damit auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Sozialwahlen statt. Der DJV appelliert an alle Wahlberechtigten, sich zu beteiligen und im Mai die Liste “Jäger” zu wählen. Damit werden die Rechte von Jägerinnen und Jägern gestärkt – und zwar für sechs Jahre.

In einem Video, das demnächst auf unserer Internetseite „www.jagdverband.de/Sozialwahl-2023“ veröffentlicht wird, erläutert Spitzenkandidat Josef Schneider die wichtigsten Forderungen und ruft zur Teilnahme an der Wahl auf. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) setzen sich mit ihrer gemeinsamen Liste ein für einen transparenten, objektiven und gerechten Beitragsmaßstab, insbesondere einen geringeren Grundbeitrag, für bessere Präventionsleistungen, speziell für Inhaber von Jagdrevieren, für eine bessere Versicherung für Nachsuchenführer und für mehr Transparenz bei der Verwendung der Beiträge und dem Unfallgeschehen.

Der DJV kritisiert das komplizierte Teilnahmeverfahren. Zunächst muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, um überhaupt die Wahlunterlagen zu erhalten. Wahlberechtigt sind die Inhaber von Jagdrevieren – sofern im Revier oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb keine Angestellten beschäftigt werden – außerdem deren Mitpächter und Ehepartner. Mitpächter müssen eine Kopie des Fragebogens ausfüllen.

Der DJV hat unter auf der Internetseite „www.jagdverband.de/Sozialwahl-2023“ weitere Informationen zum Wahlverfahren zusammengestellt, unter anderem ein Erklärvideo mit Angaben, wer wahlberechtigt ist, wie die Wahlunterlagen beantragt werden und welche Dokumente mit eingereicht werden müssen. In Kürze steht auch ein Muster des Fragebogens mit einer Ausfüllanleitung zur Verfügung. Die Seite wird laufend aktualisiert.

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Niederwild Initiative: Landwirte zum Anbau von „Bunter Biomasse“ gesucht

Ein letztes Mal werden nun Landwirte in Schleswig-Holstein gesucht, die bereit sind, einen kleinen Teil ihrer Maisanbaufläche durch mehrjährige Wildpflanzenkulturen zu ersetzen, bevor die Möglichkeit zur Förderung im nächsten Jahr ausläuft. Die Betriebe erhalten über das Projekt einen Ausgleich für Deckungsbeitragsverluste und werden kostenlos beim Anbau der Bestände und der Ernte des Aufwuchses beraten. Ein deutliches Plus an biologischer Vielfalt und einen bedeutenden Imagegewinn für die Landwirtschaft bietet das Projekt zum Nulltarif. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. ist einer der Kofinanzierer im Kooperationsprojekt „Bunte Biomasse“. 

Energie aus Wildpflanzen ist eine produktionsintegrierte Maßnahme und kombiniert Arten-, Gewässer-, Bodenschutz und die Förderung der Artenvielfalt miteinander. Die Vorteile von mehrjährigen Wildpflanzenkulturen sind vielfältig. Die Wildpflanzen sind für fünf Jahre ausgelegt und können an unterschiedlichsten Standorten angebaut werden. Natternkopf, Fenchel, Malve und Co. senken zudem die Produktionskosten durch geringeren Arbeitsaufwand, senken die Bodenverdichtung, bieten ganzjährige Begrünung und schaffen zusätzlichen Lebensraum für Wildtiere und Insekten. Die Verminderung des Wildschadensrisikos ist ebenso ein positiver Effekt. Die mehrmonatige Blühphase schafft zudem Akzeptanz in der Bevölkerung.

Durch das Projekt sollen kleinstrukturierte und vielfältige Flächen in der Agrarlandschaft entstehen, die Hotspots der Biodiversität bilden. Durch seine Mehrjährigkeit bietet Bunte Biomasse vielen Bodenbrütern und Insekten im Frühjahr Nistmöglichkeiten und bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr ein vielfältiges Blütenangebot. Gleichzeitig produzieren die Wildpflanzenmischungen ordentlich Biomasse! Einige Betriebe konnten 2019 trotz schwieriger Bedingungen über 40 Tonnen Frischmasse ernten. Nach der Ernte bilden die Kulturen aus bis zu 25 verschiedenen Wildpflanzenarten einen Bewuchs, der für Erosionsschutz im Winter und Nahrungs- und Deckungshabitat für Wintergäste und Niederwild sorgt. Das hohe Potential der mehrjährigen Bestände, den Stickstoffaustrag ins Grundwasser zu vermindern, macht das Anbausystem nicht nur in Wasserschutzgebieten interessant.

Wir suchen Sie! Sie haben Fragen zum Projekt oder möchten sich einbringen?

Als Ansprechpartner und Berater steht Ihnen Simon Hein zur Verfügung:

E-Mail: S.Hein@DeutscheWildtierStiftung.de

Tel.: 040 970 7869 0

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Niederwild Initiative: Landwirte zum Anbau von „Bunter Biomasse“ gesucht

Ein letztes Mal werden nun Landwirte in Schleswig-Holstein gesucht, die bereit sind, einen kleinen Teil ihrer Maisanbaufläche durch mehrjährige Wildpflanzenkulturen zu ersetzen, bevor die Möglichkeit zur Förderung im nächsten Jahr ausläuft. Die Betriebe erhalten über das Projekt einen Ausgleich für Deckungsbeitragsverluste und werden kostenlos beim Anbau der Bestände und der Ernte des Aufwuchses beraten. Ein deutliches Plus an biologischer Vielfalt und einen bedeutenden Imagegewinn für die Landwirtschaft bietet das Projekt zum Nulltarif. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. ist einer der Kofinanzierer im Kooperationsprojekt „Bunte Biomasse“. 

Energie aus Wildpflanzen ist eine produktionsintegrierte Maßnahme und kombiniert Arten-, Gewässer-, Bodenschutz und die Förderung der Artenvielfalt miteinander. Die Vorteile von mehrjährigen Wildpflanzenkulturen sind vielfältig. Die Wildpflanzen sind für fünf Jahre ausgelegt und können an unterschiedlichsten Standorten angebaut werden. Natternkopf, Fenchel, Malve und Co. senken zudem die Produktionskosten durch geringeren Arbeitsaufwand, senken die Bodenverdichtung, bieten ganzjährige Begrünung und schaffen zusätzlichen Lebensraum für Wildtiere und Insekten. Die Verminderung des Wildschadensrisikos ist ebenso ein positiver Effekt. Die mehrmonatige Blühphase schafft zudem Akzeptanz in der Bevölkerung.

Durch das Projekt sollen kleinstrukturierte und vielfältige Flächen in der Agrarlandschaft entstehen, die Hotspots der Biodiversität bilden. Durch seine Mehrjährigkeit bietet Bunte Biomasse vielen Bodenbrütern und Insekten im Frühjahr Nistmöglichkeiten und bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr ein vielfältiges Blütenangebot. Gleichzeitig produzieren die Wildpflanzenmischungen ordentlich Biomasse! Einige Betriebe konnten 2019 trotz schwieriger Bedingungen über 40 Tonnen Frischmasse ernten. Nach der Ernte bilden die Kulturen aus bis zu 25 verschiedenen Wildpflanzenarten einen Bewuchs, der für Erosionsschutz im Winter und Nahrungs- und Deckungshabitat für Wintergäste und Niederwild sorgt. Das hohe Potential der mehrjährigen Bestände, den Stickstoffaustrag ins Grundwasser zu vermindern, macht das Anbausystem nicht nur in Wasserschutzgebieten interessant.

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Niederwild Initiative: Saatgut jetzt bestellen

Die richtige Anlage eines Wildackers fördert nicht nur einzelne Wildarten, sondern kann das Ökosystem ganzheitlich stützen. Blüten- und nektarreiche Buntbrachen, Blühstreifen und Wildwiesen gestalten nicht nur attraktive Lebenräume für unser Niederwild, sondern auch für Spinnentiere, Wildbienen und andere Insekten. Ein gelungener Wildacker bietet dem Wild Rückzugsmöglichkeiten, gute Äsung und Schutz vor Beutegreifern.

Ab sofort kann wieder die bewährte Saatgutmischung der „Niederwild Initiative“ bestellt werden. Die spezielle Mischung wurde vom “Arbeitskreis Niederwild im LJV” entwickelt und im Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes (LJV) ausgiebig getestet. Zudem wurde die Saatgutmischung im letzten Jahr auf rund 400 ha landesweit erfolgreich eingesetzt. Mit dem Gutschein-Code erhalten alle Mitglieder einen attraktiven Rabatt.

Der Gutschein-Code lautet: WILD23 (Der Gutschein-Code ist im Rahmen der Bestellung online einzugeben)

Bitte beachten Sie das aufgeführte “Infoblatt Wildackermischung 2023 – Niederwild Initiative“. Bestellungen erfolgen direkt über den Online-Shop der Saaten Union/P.H. Petersen Lundsgaard: https://lundsgaard.de/NIEDERWILD-INITIATIVE/LU022.1

Bei Fragen zu einzelnen Bestellungen über den Onlineshop kann jeder einzelne Besteller sich direkt über das Kontaktformular oder direkt an service@lundsgaard.de melden.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Niederwildhege!

Infoblatt Wildackermischung 2023 – Niederwild Initiative
Online-Shop: Hier geht es zur Bestellung
Anbauempfehlung des AK Niederwild

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Jungwildrettung: Drohnenförderung 2023

Förderung zur Anschaffung von Drohnen für das Retten von Rehkitzen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte weiterhin mit der Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras die Rehkitzrettung unterstützen und den Tierschutz stärken. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies die mit Abstand effektivste Möglichkeit ist, um Rehkitze zu orten und zu retten. In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche etabliert. Derzeit werden Drohnen in Deutschland jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem, da sie in der Anschaffung relativ teuer sind.

Rehkitze besonders vom Mähtod bedroht

Der Einsatz von Drohnen bietet die Möglichkeit, zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abzusuchen und vor Verletzungen oder dem sogenannten Mähtod zu bewahren. Vegetations- und witterungsbedingt bleibt den Landwirtinnen und Landwirten nur ein kleines Zeitfenster, um ihre Wiesen zu mähen. Hierbei sind Wildtiere in dichten Grasbeständen aber meist für Landwirtinnen und Landwirte mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt, weil sie im hohen Gras gut vor Räubern geschützt sind. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze jedoch reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht. Schätzungen zufolge werden dadurch jedes Jahr tausende Rehkitze bei der Mahd verletzt oder sogar getötet. Doch nicht nur die betroffenen Wildtiere sind dadurch gefährdet, sondern auch die Nutztiere im Stall, welche später das durch den Kadaver mit Giftstoffen kontaminierte Futter aufnehmen. Diese durch Bakterien erzeugten Giftstoffe können z.B. bei Rindern bis zum Tode führen.

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (z.B. Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Um den Einsatz dieser Technik und dadurch auch den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, bringt das BMEL erneut eine Förderung in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro für das Jahr 2023 auf den Weg.

Förderbedingungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört. Es werden Drohnen gefördert, die mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten,
  • Home-Return-Funktion.

Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller*in werden in 2023 i.d.R. maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab 1. März 2023 bis zum 30. Juni 2023 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden, eine Webseite hierfür wird zum 1. März eingerichtet.

Hintergrund

Die Fördermaßnahme zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung des BMEL im Jahr 2021 verlief sehr erfolgreich – es zeigte sich ein großes Interesse an der Maßnahme. Dabei wurden 707 Drohnen im Jahr 2021 und 471 Drohnen im Jahr 2022 mit Mitteln des Bundes gefördert

 

Quelle: Pressemeldung des BMEL am im Format Artikel

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Bleischrotverbot in Feuchtgebieten ab dem 16. Februar 2023

Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt das EU-weite Bleischrotverbot in Feuchtgebieten seit dem 16. Februar 2023. Was hat es mit dem Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten auf sich? Was ist eigentlich ein “Feuchtgebiet”? Diese und weitere Fragen beantwortet der Deutsche Jagdverband in seinem “Frage-und-Antwort-Papier” zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten:

Was hat es mit dem Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten auf sich?
Die Verwendung des Schwermetalls Blei hat potentiell negative Auswirkungen auf die Umwelt. Die Minimierung des Bleieintrags durch Jagdmunition ist daher richtig. Der Ausstieg ist allerdings komplizierter als bei Büchsengeschossen, wo es inzwischen für die meisten Anwendungsfälle geeignete bleifreie Munition gibt. Die EU hat – nach einem umfangreichen Konsultationsverfahren, in dem sich auch der DJV und der europäische Interessenverband FACE intensiv eingebracht haben – die europäische Chemikalienverordnung (REACH-Verordnung) geändert und 2021 ein Verbot der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten (einschließlich einer Pufferzone) erlassen.

Ab wann gilt das Verbot?

Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt das Verbot ab dem 16. Februar 2023. Es ist keine weitere Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten erforderlich. Das Verbot gilt unmittelbar EU-weit.

Was wird verboten?

In Feuchtgebieten und im Umkreis von 100 m ist es verboten, Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1 % zu verschießen oder solche Munition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.
Es gilt eine Vermutung dahingehend, dass jemand auch in einem Feuchtgebiet oder der Pufferzone schießen wollte, wenn er Bleischrot bei der Jagd dort oder auf dem Weg dorthin mit sich führt.

Was ist eigentlich ein “Feuchtgebiet”?

Die Definition des Feuchtgebietes ist sehr weit: Feuchtgebiete sind danach “Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen”.
Der DJV und FACE hatten im Konsultations- und Gesetzgebungsverfahren diese im wahrsten Sinne des Wortes uferlose Definition kritisiert, weil dabei – nach strenger Auslegung am Wortlaut – auch eine vorübergehende Pfütze nach einem Regenguss darunter fallen würde. Nunmehr hat aber das Europäische Gericht erster Instanz in einem (Stand Januar 2023 noch nicht rechtskräftigen) Urteil festgehalten, dass davon Gebiete ausgenommen sind, die z. B. aufgrund ihrer Größe oder Instabilität nicht als Lebensraum für Wasservögel geeignet sind und insbesondere Pfützen davon nicht erfasst sind.
Diese Klarstellung ist sehr zu begrüßen. Trotzdem bleiben erhebliche Unsicherheiten in der Praxis. Dies ist insbesondere zu berücksichtigen, wenn es um eine Sanktionierung in einem Bußgeldverfahren geht (s.u.).

Was ist mit den bisherigen Verboten?

Ein bundesweit geltendes Verbot gibt es bisher nicht. Die bestehenden landesrechtlichen Verbote, die es in allen Bundesländern außer Hamburg gibt, bleiben in Kraft. Sie werden allerdings durch das europaweite Verbot aus der REACH-Verordnung überlagert. Diese genießt Vorrang. Dort, wo landesrechtliche Verbote weiter gehen (z.B. gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Pufferzone von 400 Metern), bleiben diese allerdings bestehen. Die landesrechtlichen Verbote haben auch noch Bedeutung für die Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Verbot?

Die REACH-Verordnung überlässt die Ahndung von Verstößen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit den Mitgliedsstaaten. Daher haben die bisherigen landesrechtlichen Verbote nach wie vor Bedeutung: Wer gegen diese Verbote verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Einen bundeseinheitlich geregelten Bußgeldtatbestand gibt es (bislang) nicht.

Warum kritisiert der DJV das Verbot?

Der DJV und FACE hatten das Verbotsverfahren aus verschiedenen Gründe kritisiert, u.a. wegen der unklaren Definition eines Feuchtgebietes, Zweifeln an der Anwendbarkeit der REACH-Verordnung auf “Endverbraucher”, einer teilweise unsachlichen Begründung, kurzer Übergangsfristen und derzeit noch nicht ausgereifter Munitionsalternativen. Einzelne Rechtsfragen müssen nach wie vor noch geklärt werden.

Stand: 01.02.2023, Kontakt: f.v.massow@jagdverband.de, Weitere Infos: www.jagdverband.de

PDF – Frage-und-Antwort-Papier: Bleischrotverbot in Feuchtgebieten

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Bleischrotverbot in Feuchtgebieten ab dem 16. Februar 2023

Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt das EU-weite Bleischrotverbot in Feuchtgebieten seit dem 16. Februar 2023. Was hat es mit dem Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten auf sich? Was ist eigentlich ein “Feuchtgebiet”? Diese und weitere Fragen beantwortet der Deutsche Jagdverband in seinem “Frage-und-Antwort-Papier” zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten:

Was hat es mit dem Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten auf sich?
Die Verwendung des Schwermetalls Blei hat potentiell negative Auswirkungen auf die Umwelt. Die Minimierung des Bleieintrags durch Jagdmunition ist daher richtig. Der Ausstieg ist allerdings komplizierter als bei Büchsengeschossen, wo es inzwischen für die meisten Anwendungsfälle geeignete bleifreie Munition gibt. Die EU hat – nach einem umfangreichen Konsultationsverfahren, in dem sich auch der DJV und der europäische Interessenverband FACE intensiv eingebracht haben – die europäische Chemikalienverordnung (REACH-Verordnung) geändert und 2021 ein Verbot der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten (einschließlich einer Pufferzone) erlassen.

Ab wann gilt das Verbot?

Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt das Verbot ab dem 16. Februar 2023. Es ist keine weitere Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten erforderlich. Das Verbot gilt unmittelbar EU-weit.

Was wird verboten?

In Feuchtgebieten und im Umkreis von 100 m ist es verboten, Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1 % zu verschießen oder solche Munition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.
Es gilt eine Vermutung dahingehend, dass jemand auch in einem Feuchtgebiet oder der Pufferzone schießen wollte, wenn er Bleischrot bei der Jagd dort oder auf dem Weg dorthin mit sich führt.

Was ist eigentlich ein “Feuchtgebiet”?

Die Definition des Feuchtgebietes ist sehr weit: Feuchtgebiete sind danach “Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen”.
Der DJV und FACE hatten im Konsultations- und Gesetzgebungsverfahren diese im wahrsten Sinne des Wortes uferlose Definition kritisiert, weil dabei – nach strenger Auslegung am Wortlaut – auch eine vorübergehende Pfütze nach einem Regenguss darunter fallen würde. Nunmehr hat aber das Europäische Gericht erster Instanz in einem (Stand Januar 2023 noch nicht rechtskräftigen) Urteil festgehalten, dass davon Gebiete ausgenommen sind, die z. B. aufgrund ihrer Größe oder Instabilität nicht als Lebensraum für Wasservögel geeignet sind und insbesondere Pfützen davon nicht erfasst sind.
Diese Klarstellung ist sehr zu begrüßen. Trotzdem bleiben erhebliche Unsicherheiten in der Praxis. Dies ist insbesondere zu berücksichtigen, wenn es um eine Sanktionierung in einem Bußgeldverfahren geht (s.u.).

Was ist mit den bisherigen Verboten?

Ein bundesweit geltendes Verbot gibt es bisher nicht. Die bestehenden landesrechtlichen Verbote, die es in allen Bundesländern außer Hamburg gibt, bleiben in Kraft. Sie werden allerdings durch das europaweite Verbot aus der REACH-Verordnung überlagert. Diese genießt Vorrang. Dort, wo landesrechtliche Verbote weiter gehen (z.B. gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Pufferzone von 400 Metern), bleiben diese allerdings bestehen. Die landesrechtlichen Verbote haben auch noch Bedeutung für die Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Verbot?

Die REACH-Verordnung überlässt die Ahndung von Verstößen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit den Mitgliedsstaaten. Daher haben die bisherigen landesrechtlichen Verbote nach wie vor Bedeutung: Wer gegen diese Verbote verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Einen bundeseinheitlich geregelten Bußgeldtatbestand gibt es (bislang) nicht.

Warum kritisiert der DJV das Verbot?

Der DJV und FACE hatten das Verbotsverfahren aus verschiedenen Gründe kritisiert, u.a. wegen der unklaren Definition eines Feuchtgebietes, Zweifeln an der Anwendbarkeit der REACH-Verordnung auf “Endverbraucher”, einer teilweise unsachlichen Begründung, kurzer Übergangsfristen und derzeit noch nicht ausgereifter Munitionsalternativen. Einzelne Rechtsfragen müssen nach wie vor noch geklärt werden.

Stand: 01.02.2023, Kontakt: f.v.massow@jagdverband.de, Weitere Infos: www.jagdverband.de

PDF – Frage-und-Antwort-Papier: Bleischrotverbot in Feuchtgebieten

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Jagd und Artenschutz: Jahresbericht 2022 zur biologischen Vielfalt veröffentlicht

Umweltminister Tobias Goldschmidt und Landwirtschaftsminister Werner Schwarz stellen gemeinsam den Jahresbericht 2022 zur biologischen Vielfalt vor. Umweltminister Goldschmidt: „Zwischen Klima- und Artenschutz gehört kein oder, sondern ein und“. Landwirtschaftsminister Schwarz: „Zum Schutz unserer Wälder und Kulturlandschaften und damit zum Erhalt unserer Artenvielfalt ist die Jagd unverzichtbar“

KIEL. Seit heute ist der Jahresbericht 2022 zur biologischen Vielfalt öffentlich. Die ehemals als Jagd- und Artenschutzbericht bekannte Publikation wird erstmals gemeinsam vom Ministerium für Klimaschutz, Energiewende, Umwelt und Natur sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz herausgegeben.

„Klima- und Artenkrise hängen untrennbar miteinander zusammen. Das ist der zentrale Befund dieses Berichts: Zwischen Klima- und Artenschutz gehört kein oder, sondern ein und. Der Jahresbericht legt schonungslos offen, wie in Folge von Hochwasserereignissen ganze Brutstätten von schützenwerten Vogelarten weggespült werden. Nahrungsketten junger Seeschwalben werden empfindlich gestört, da sie aufgrund klimatischer Veränderungen kaum noch Fische finden“, zeigte sich Goldschmidt besorgt.

Gleichzeitig zeige der Bericht, dass Schleswig-Holstein beim Artenschutz den richtigen Weg eingeschlagen habe: „Mit der Biodiversitätsstrategie haben wir uns als Land eine ambitionierte Agenda gesetzt, um die Artenschutzkrise einzudämmen. Die Digitalisierung ist auch im Naturschutz Trumpf: Wir verbessern fortlaufend die Kartierungen und Daten über den Zustand unserer Lebensräume und das Vorkommen bedrohter Arten. Das ermöglicht nicht nur gezielten Artenschutz vor Ort, sondern erlaubt auch, dass Planungen von Bau von Infrastruktur an den Bedürfnissen unserer Natur ausgerichtet werden können. Mit der „Artenkenner Offensive“ setzten wir als Land auf Informationen und Bildungsangebote für Jung und Alt – in Kitas, Schulen und auch für Lehrkräfte. Den Artenschutz fängt in den Köpfen an. Je mehr die Menschen in Schleswig-Holstein über verheerenden Auswirkungen der Artenkrise wissen, desto besser können wir sie als Gemeinschaft bekämpfen“, so Goldschmidt.

„Mit rund 22.000 Jagdscheininhaberinnen und Jagdinhabern gehören wir bundesweit zur Spitzengruppe. Als Forst- und Jagdminister begrüße ich es, dass sich auch immer mehr junge Menschen für diese anspruchsvolle Ausbildung begeistern können und somit einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes leisten. Zum Schutz der Wälder und unserer Kulturlandschaften und damit zum Erhalt unserer Artenvielfalt ist die Jagd unverzichtbar“, sagte Landwirtschaftsminister Schwarz. „Und die aktuellen Strecken zeigen, dass die Jägerinnen und Jäger im Land Ihre Aufgabe ernst nehmen und auch in besonderen Zeiten Ihrem Auftrag zur Regulierung der Bestände nachgekommen sind. Bei nahezu allen Schalenwildarten sei die Jagdstatistik konstant hoch geblieben“, so der Minister.

Neben der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stellt auch die Geflügelpest eine Gefährdung dar, die aktuell viel Aufmerksamkeit fordert und die Jagd beeinflusst. Beim Schwarzwild beispielsweise ist – aufgrund der verstärkten Bejagung im Rahmen der ASP-Prävention – ein starker Streckenrückgang von minus 26 Prozent zu verzeichnen. „Hier wird die Entwicklung in den kommenden Jahren zeigen, ob tatsächlich substantiell in die Population eingegriffen werden konnte“, sagte Schwarz.

Hintergrund

Der Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2022 enthält unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Das neue Lebensraumtypenprioritätenkonzept des Landes (Stichwort: „Schutzgebietsoffensive“) legt zusammen mit der Biotopkartierung, den Fokus auf die prioritär erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Biodiversitätsziele der Europäischen Union. Kern des Konzeptes sind Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumtypen. Die Prioritäten bei der Umsetzung der Maßnahmen im Wesentlichen aus dem bundesweiten Erhaltungszustand der jeweiligen Lebensraumtypen abgeleitet;
  • Mit der „Artenkenneroffensive“ als Teil der Biodiversitätsstrategie bietet das Land Schleswig-Holstein zahlreiche Bildungsangebote zum Erhalt der biologischen Vielfalt an. Das Angebot umfasst Maßnahmen wie den „Senior-Naturbotschafter“ für Kindertagesstätten, „Draußen-Tage“ für pädagogische Fachkräfte mit besonderem Schwerpunkt Biodiversität, Angebots-Module zur Biodiversitäts-Projektwoche in der Sekundarstufe I zusammen mit dem IQSH und den Aufbau einer Lernwerkstatt Biodiversität. Ziel ist, das Bewusstsein für die Auswirkungen der Biodiversitätskrise zu schärfen und Wissen über einen bewussten Umgang mit der Natur zu entwickeln;
  • Die Bemühungen der Landesregierung vorhandene Daten zu veröffentlichen und nutzbar zu machen sowie durch neue Wege bislang nicht zur Verfügung stehenden Daten zu ermitteln. Beispielhaft sei der in diesem Zusammenhang stehende Abschluss der landesweiten Biotopkartierung (2014 – 2020) sowie die Veröffentlichung der gewonnenen Daten genannt. Über das digitale Meldeportal im Projekt „Blütenbund-Insektenreich“ der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege und des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik im Bundesprogramm Biologische Vielfalt besteht für eine Reihe von Insektengruppen die Möglichkeit, Vorkommen auf digitalem Wege zu melden und auf diese Weise gesammelt verfügbar zu machen;
  • Viele weitere Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie werden im Bericht vorgestellt: Berichtet wird über den Eutiner Schlosspark, als Gartendenkmal und Hotspot der Pflanzenartenvielfalt. Ein Beitrag über die Sandlückenfauna des Wattenmeers gibt faszinierende Einblicke in eine sonst für den Betrachter kaum zugängliche Lebensgemeinschaft. Beiträge zum Brutvogelmonitoring, Bestandsentwicklungen von Gänsepopulationen, die Rote Liste der Brutvögel Schleswig-Holsteins, das Rotmilanprojekt und Einblicke in die Welt des Fischotters runden das Bild ab.
  • Neben den statistischen Erhebungen in dem Bericht gibt es in diesem Jahr auch zwei Fachbeiträge aus dem Jagdbereich: Ein Artikel befasst sich mit dem Wild-Wald-Konflikt und zeigt Lösungswege auf, wie diesem zwischen Waldbesitzern und der Jägerschaft dialogorientiert begegnet werden kann. Ein anderer Bericht befasst sich mit verschiedenen Fragestellungen rund um das Rotwild und zeigt, dass hier noch Handlungsbedarf besteht. Um einer genetischen Verarmung entgegenzuwirken, kommt der sinnvollen und realisierbaren Wiedervernetzung von Lebensräumen eine besondere Bedeutung zu. Die Weiterentwicklung des Wildwegeplanes ist dafür eine wichtige Grundlage.

PM MLLEV/MEKUN

DOWNLOAD: Jahresbericht zur biologischen Vielfalt 2022 – Jagd und Artenschutz

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Outdoor 2023: Alle Infos zur Landespflanzenbörse

Die Landespflanzenbörse findet auch in diesem Jahr auf der „OUTDOOR – jagd und natur“ (14. – 16.April 2023) auf dem Messegelände der Holstenhallen in Neumünster statt. Der Pflanzenabgabebereich wird während der Veranstaltungstage unmittelbar am Haupteingang sein, um das Beladen der Fahrzeuge mit diesem kurzen Weg so angenehm wie möglich zu gestalten. In der Auswahl stehen wieder zahlreiche Baum- und Straucharten, die für eine sinnvolle Lebensraumgestaltung geeignet und wertvoll sind. Die beigefügte „Bestell-Liste“ ist dafür bitte zu nutzen! Die Mindestabgabemenge liegt bei 25 Stück. Sofern nach Veranstaltungsende ein Überschuss erwirtschaftet wird, fließt dieser komplett in biotopbegleitende Maßnahmen, die wiederum ein Gewinn für die Reviere und die dort lebende Tier- und Pflanzenwelt sein wird. In der Vergangenheit konnten so viele Projekte für den Eisvogel-, Seeadler-, Schwarzstorch, Eulen- oder auch Fischotterschutz unterstützt werden. Das Bestellen von Pflanzen und das dafür eingesetzte Geld sind also doppelt wertvoll und ein Gewinn für die Landschaft.

Die Bestellungen sind ausschließlich als Vorbestellung mit Vorkasse möglich. Ihre Vorbestellung schicken Sie bitte an info@ljv-sh.de oder postalisch an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V., Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek. Sie erhalten dann eine Rechnung, die als Vorkasse zu bezahlen ist. Die Abholung findet während der Messe Fr. & Sa. von 10 – 17 Uhr und So. von 10 – 16 Uhr statt. Für die Bestellung nutzen Sie bitte entweder das angehängte PDF-Dokument oder die Excel-Tabelle.

Bestellformular – PDF
Bestellformular – Excel

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Hegeringleitertagung 2023: Hegeringleiter treffen sich in Neumünster

Die diesjährige Hegeringleitertagung fand am 04. Februar in Neumünster statt. Erstmals wurde die Tagung gemeinsam mit allen Hegeringen  an einem Termin in den Holstenhallen durchgeführt. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderem jagd- und verbandspolitische Themen sowie aktuelle Informationen seitens des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV). Auch das Wildtier Kataster Schleswig-Holstein (WTK SH) stellte aktuelle Daten und Ergebnisse vor.

Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein begrüßte die Hegeringleiterinnen und Hegeringleiter am 04. Februar das erste Mal seit der Corona-Pandemie zur Hegeringleitertagung. Das “Bläsercorps Neumünster” unter der Leitung von Dr. Dirk Jonathal umrahmte die Begrüßung musikalisch. LJV-Präsident Wolfgang Heins stellte während der Tagung die aktuellen Themen auf Landes- und Bundesebene vor. Besonders ging Heins hierbei auf die Öffentlichkeitsarbeit ein. Weiteren Handlungsbedarf sieht die Verbandsführung zukünftig beim Erhalt und Ausbau des Jagdgebrauchshundewesens aber auch bei den aktuellen Diskussionen zum Waffenrecht und dem Wolf in Schleswig-Holstein. Des Weiteren wies der Präsident auf die anstehenden Termine hin. Neben dem Landesjägertag 2023 und der Outdoor-Messe stehen viele weitere Termine auf dem Programm. Heins warb für die anstehende Sozialwahl und die Beteiligung der Jägerschaft an dieser Wahl.

Die Situation des heimischen Rotwildes sowie die Zerschneidung der Landschaft wurden ebenso thematisiert. Präsident Heins wies in diesem Zusammenhang auch auf die enorme Zunahme von Photovoltaikfreiflächenanlagen hin. Ein Rückblick auf die vergangenen Veranstaltungen beendete seine Ausführungen. Heins dankte den Hegeringleitern für ihr Engagement und den einzelnen Sparten für die geleistete Arbeit. Im Anschluss referierte Hans Wörmcke als Vorsitzender des Arbeitskreises Schießstätten zu den Themen REACH-Verordnung und der Neuregelung zur bleifreien Schrotmunition. Die Situation der Schießstätten wurde in diesem Zusammenhang ebenso angesprochen.

Zu den aktuellen Ergebnissen des WTK SH referierte Kyra Paulweber umfassend. Paulweber stellte die aktuellen Auswertungen und Beteiligungen der Hegeringe vor. Sie appellierte an die Hegeringleiter, die Monitoringmaßnahmen weiter zu intensivieren. Einen besonderen Schwerpunkt legte sie auf die Besatzentwicklung des Wildkaninchens. So seien den vorläufigen Ergebnissen zufolge, die Besätze gegenwärtig auf einem ähnlichen Niveau wie bei der letzten Erfassung. Die Besätze des Feldhasen stiegen zuletzt leicht an. In diesem Jahr stünde die nächste Erfassung an, so Paulweber. Im Anschluss referierte Heiko Schmüser über das Tierfundkataster. Besonders ging Schmüser in seinen Ausführungen auf die Wildunfallhäufungspunkte ein. Diese sollen zukünftig berücksichtigt werden, wenn es bspw. um die Beschilderung an gefährlichen Straßenabschnitten geht. Dabei seien die Meldemöglichkeiten über das Tierfundkataster nicht nur auf Wildunfälle im Straßenverkehr begrenzt. Zäune, Windkraftanlagen oder Wiesenmahd können ebenso in den Meldungen bei einem Tierfund angegeben werden. Zudem können Fotos zu den einzelnen Funden hochgeladen werden.

Henrik Schwedt ging als Vertreter der Obersten Forst- und Jagdbehörde auf die neue Organisation des Landwirtschaftsministeriums ein. Weiterhin lobte der Vertreter des Ministeriums die umfangreiche Beteiligung an den quartalsweisen Meldungen der Schwarzwildstrecken, die seit 2019 angeordnet sind. Hiernach stellte Schwedt die aktuelle Situation zur Afrikanischen Schweinepest vor und gab einen Ausblick auf die möglichen Änderungen im Landesjagdgesetz. Vor allem die gesetzliche Verankerung der Gruppenabschusspläne, die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz sowie die Änderungen in Bezug auf die Verwendung bleihaltiger Schrotmunition wurden besprochen.

LJV-Geschäftsführer Marcus Börner berichtete zum Thema Umweltbeobachtungen. In seinem Vortrag stellte er Monitoringmaßnahmen anderer Bundesländer vor und erklärte die Erfassungsmethodik des WTK SH. Die Relevanz der Erfassungen seien in der Vergangenheit enorm wichtig gewesen, um Argumentationen wissenschaftlich begründen zu können. Vor allem auch die Einbindung der Monitoringnaßnahmen in die Jungjägerausbildung sei ein wichtiger Schritt, um auch zukünftige Generationen in die Erfassungsabläufe zu integrieren.

Abschließend referierte Olaf Malmström als Vorsitzender des Arbeitskreises Schalenwild zu den Themen Schwarzwild- und Rehwildbejagung. Malmström äußerte sich kritisch zu den aktuellen Entwicklungen und gab Anregungen zur weidgerechten Jagd und Hege. Vizepräsident Stephan Gülck hielt das Schlusswort und schloss die Hegeringleitertagung. Gülck dankte besonders den Anwesenden für ihr Engagement. Als Bindeglied zwischen Präsidium und der Jägerschaft in den Revieren seien sie unersetzlich, so Gülck weiter. Ein Evaluierungsbogen sowie die wichtigsten Unterlagen werden allen Hegeringleiter und Hegeringleiterinnen im Nachgang digital zur Verfügung gestellt.

 

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Junge Jäger: Einladung zur Jugendversammlung

Die “Jungen Jäger Schleswig-Holstein” ist die Jugendorganisation des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Alle LJV-Mitglieder unter 27 Jahren und die in der Jugendarbeit engagierten älteren Mitglieder bilden die Jungen Jäger SH. Einmal im Jahr findet die Jugendversammlung der Jungen Jäger Schleswig-Holstein statt.

 

Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand der Jungen Jäger Schleswig-Holstein lädt zur Jugendversammlung ein.

Termin: Donnerstag, den 11. März 2023 um 20.30 Uhr,

Ort: via Webex (Link wird gesondert verschickt)

 

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Genehmigung Protokoll der letzten Versammlung

4. Bericht der Vorsitzenden

5. Stand und Entwicklung der Mitgliederzahl

6. Anstehende Veranstaltungen / Messestand auf der Messe „Outdoor“

7. Sonstiges

 

Um Anmeldung bis zum 28. Februar 2023 wird gebeten unter folgendem Link: HIER ANMELDEN

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Isabelle Tiede

(Vorsitzende)

 

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Die 7. „OUTDOOR jagd & natur” – das Highlight zum Start in die Saison!

(Neumünster) Vom 14. bis 16. April 2023 öffnen sich die Tore der Holstenhallen in Neumünster: Die 7. „OUTDOOR jagd & natur” lädt Jäger, Angler und Naturbegeisterte ein, sich über ihr Hobby und ihre Leidenschaft mit Gleichgesinnten auszutauschen, sich fachkundig bei Ausstellern über Neuheiten zu informieren und sich so perfekt auf die bevorstehende Saison einzustimmen. Die Veranstaltung wird seit jeher von den Mitinitiatoren – den Landesjagdverbänden Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, dem Landessportfischerverband Schleswig-Holstein und Danmarks Jægerforbund – partnerschaftlich unterstützt.

Neues und Wissenswertes für Jäger und Angler

Zahlreiche Jäger nutzen die „OUTDOOR jagd & natur”, um sich bei den Ausstellern über Trends und Entwicklungen in den Bereichen Waffen, Optiken und Zubehör zu informieren. Schließlich ist diese Messe die erste Publikumsveranstaltung, auf der Jahres-Neuheiten aus dem jagdlichen Bereich käuflich erworben werden können! Doch die Naturplattform bietet den Besuchern weitaus mehr: Die einmalige Gelegenheit für persönliche Treffen und den Austausch unter Gleichgesinnten – so zum Beispiel am Stand der dänischen Jäger von Danmarks Jægerforbund beim jagdlichen Bogenschießen! Die teilnehmenden Jagdverbände nutzen die „OUTDOOR jagd & natur”, um ihre Mitglieder und interessierte Besucher vor Ort über Hege und Pflege in den Revieren zu informieren. Auch der Landesjägertag des LJV Schleswig-Holstein findet am 15. April 2023 wieder in den Holstenhallen statt. An allen drei Tagen haben Besucher außerdem die Möglichkeit, unter fachkundiger Anleitung auf Deutsch und Dänisch die Trophäenschau des LJV Schleswig-Holsteins zu bestaunen und dabei zu erfahren, was Geweihe und Gehörne über die Lebensweise unserer Wildtiere im Norden aussagen. Und da Jäger und Hunde im Revier ein wichtiges Gespann bilden, dürfen die Vorführungen der zahlreichen jagdlichen Hunderassen in Halle 1 nicht fehlen. Sie sind ein echtes Messe-Highlight nicht nur für Jäger.
Wer sich lieber an Seen, Flüssen oder der Küste seine Zeit mit der Angel in der Hand vertreibt, findet auf der „OUTDOOR jagd & natur” nicht nur Aussteller für Angelgerät und Zubehör, sondern auch kompetente Ansprechpersonen des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein, die über Besatzprogramme, Artenschutzprojekte und unterschiedliche Landesverbandsgewässer informieren. Wer aktiv werden möchte, kann in Halle 4 sein Geschick beim Casting, dem Werfen auf eine spezielle Zielscheibe, unter Beweis stellen.

Von Profi-Grillern und Grillninjas

Norddeutschlands beste Grillteams treffen sich auf der NordGrill – der 4. Grillmeisterschaft Schleswig-Holsteins! Am 15. April 2023 wird im Rahmen der „OUTDOOR jagd & natur” um die Wette gegrillt, um sich die Teilnahme an den Deutschen Grillmeisterschaften der „German
Barbecue Association” (GBA) in Fulda zu sichern. Dafür müssen die Teilnehmer mehrere Gänge zubereiten, die von einer Jury bewertet werden. Für Besucher besteht die Chance, den Grillteams über die Schulter zu schauen und einige Tipps und neue Rezepte mit nach Hause zu nehmen. Noch sind nicht alle Startplätze vergeben. Wer Lust hat, mitzugrillen, meldet sich einfach über: www.nordgrill.sh
Auf der Showbühne kommen vom 14.-16. April auch die Grillninjas zum Einsatz. Zusammen mit der Grill-Ex-Vizeweltmeisterin Bettina Seitz grillen die Kids leckere Gerichte, entdecken gesunde Lebensmittel aus der Region und begeistern so Kinder und Zuschauer fürs Kochen und Grillen.

7. „OUTDOOR jagd & natur” – Natur aktiv erleben und genießen

Was wäre eine Outdoormesse ohne den Hauptdarsteller – die Natur? Immer mehr Menschen zieht es nach Draußen, um sich vom Alltag zu erholen und neue Energie zu tanken. Wie schön und faszinierend unsere Natur sein kann, zeigt die Green Screen-Tour auf einmalige Art und Weise: Am 14. April 2023 heißt es um 17 Uhr Licht aus, Film ab: Besucher dürfen sich auf die besten Naturfilme aus 2022 freuen. Beeindruckende Naturerlebnisse lassen sich aber auch direkt vor unser Haustür erleben. Event Nature zeigt eine Vielzahl an Outdoor-Programmen für verschiedene Altersgruppen, informiert über Exkursionen für Schulklassen und die Weiterbildung zum Erlebnis- und Wildnis-Pädagogen. Der Erlebniswald Trappenkamp, der Tierpark Neumünster und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald haben spannende Angebote für Familien und die Gebietsgemeinschaft Grünes Binnenland bietet Tipps für Touren zwischen den schleswig-holsteinischen Küsten. Erstmalig sind auch die Pfadfinder aus Neumünster mit von der Partie, bauen eine typische Jurte auf und informieren über Naturerlebnisse für Kinder und Jugendliche. Der Blumenmarkt des „Pfauenhofs der Lebenshilfe Neumünster” wird Besucher wieder mit farbenfrohen Blumen für Garten und Balkon erfreuen. Die Landespflanzenbörse des LJVs Schleswig-Holsteins bietet Sträucher und Bäume gegen eine Spende für Naturschutzprojekte an.

Spaß und Action für Groß und Klein

Eine Runde mit dem Kajak im Wasserbecken drehen, den Indoor-Kletterturm erklimmen, E-Bikes testen oder Bogenschießen ausprobieren – die „OUTDOOR jagd & natur” bietet zahlreiche Möglichkeiten für die ganze Familie, um zusammen aktiv zu sein. Auch das Sportmobil des Landessportverbandes Schleswig-Holstein mit Hüpfburg, Bungee Run und anderen Sportgeräten begeistert vor allem die kleinen Besucher.

Fakten und Daten

Die Messe findet vom 14. bis 16. April 2023 statt und ist täglich von 9.30 bis 17 Uhr geöffnet. Tageskarten kosten acht Euro, Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt. Mitglieder der Landesjagdverbände Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern sowie des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein, des dänischen Jagdverbandes und der GBA erhalten gegen Vorlage ihres Mitgliedsausweises eine Freikarte. Tickets für die Green Screen-Tour am 14. April 2023 sind bereits im Vorverkauf unter outdoor-ticket.net erhältlich oder an der Messekasse/Film-Abendkasse. Kombi-Ticket (Filmvorführung + Messebesuch): € 14,00 (Erw.), € 12,00 (Schüler, Studenten, Senioren), je zzgl. online-VVK-Gebühr € 1,90; nur Filmvorführung (Messekasse/Film-Abendkasse): € 12 (Erw.), € 10 (Schüler, Studenten, Senioren), € 6 Kinder/Jugendliche bis 14J.

Quelle: PM Holstenhallen

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Jetzt anmelden: 1. Zukunftsforum Rotwild

Die Zukunft des Rotwildes zum Guten zu wenden, das ist das Ziel des „Zukunftsforum Rotwild 2023“. Basierend auf dem Rotwildmanagementplan und auf Einladung des Landesjagdverbands Schleswig-Holstein sollen hierzu am 11. Mai 2023 all diejenigen versammelt werden, die in Schleswig-Holstein und seinen Anrainern mit der Bewirtschaftung des Rotwildes direkt oder indirekt befasst sind.

Nach eingehender Problemanalyse werden wir deshalb darüber diskutieren, was Jägerschaft, Land- und Forstwirtschaft, Politik, Landesplaner, Grundbesitzer und sonstige Beteiligte machen können, um die Lebensräume des Rotwildes zu sichern und die Populationen so zu vernetzten und zu bewirtschaften, dass sie genetisch saniert und langfristig gesund erhalten werden.

Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch die Staatssekretärin Frau Benett-Sturies und den LJV-Präsidenten Wolfgang Heins, werden zunächst die wildbiologischen Grundlagen sowie innovative Wege bei der Bewirtschaftung und der Bejagung des Rotwildes erörtert. Anschließend wird es um die Mitwirkungsmöglichkeiten der Jägerschaft gehen, die sich im Rahmen von Planungsverfahren und der wissenschaftlichen Forschung bieten, bevor es dann um die Hegegemeinschaft der Zukunft geht und das Forum mit einer Podiumsdiskussion und einem gemeinsamen Gruppenbild aller Teilnehmer beendet wird.

Zu den bereits bestätigten Referenten zählen, in alphabetischer Reihenfolge:

• Prof. Niko Balkenhol, Universität Göttingen, Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie, Wildtierwissenschaften

• Wildmeister Bernd Bahr, Bundesverband der Berufsjäger e.V.

• Christof Martin und Achim Peschken, Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V.

• Forstdirektor Ulrich Maushake, Bundesforstamt Grafenwöhr

• Marcus Meißner, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

• Hilmar von Münchhausen, Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC)

• Kyra Paulweber, Wildtier Kataster Schleswig-Holstein

• Burkhard Stöcker, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich für Wald und Umwelt

• Frank Zabel, Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Die Veranstaltung beginnt am 11. Mai 2023 um 09:00 Uhr, Einlass ist ab 08:00 Uhr. Veranstaltungsende ist um ca. 17:30 Uhr. In der Teilnahmegebühr ist die Mittagsverpflegung enthalten.

Veranstaltungsort ist das Holstenhallen Congress Center in Neumünster.

Begleitend zum Zukunftsforum wird es eine Ausstellung von Rotwildfotos aus Schleswig-Holstein geben. Die Bilder können im Rahmen des Forums erworben werden. Hierfür suchen wir noch einen Sponsor. Interessenten wenden sich bitte über die E-Mail-Adresse f.zabel@ljv-sh.de an Frank Zabel.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

Tagesordnung:

08:00 – 09:00 Einlass

09:00 – 09:20 Begrüßung

09:30 – 12:30 Wildbiologische Grundlagen und Rotwildmanagement

12:30 – 13:30 Mittagspause

13:30 – 14:30 Mitwirkungsmöglichkeiten der Jägerschaft zum Schutz des Wildes

14:30 – 15:30 Hegegemeinschaft der Zukunft

15:30 – 16:00 Kaffeepause

16:00 – 17:00 Podiumsdiskussion mit der Staatssekretärin, dem Präsidenten und den Referenten

17:00 Gruppenfoto der Teilnehmer und Ausgabe der Teilnahmebescheinigung

HIER ANMELDEN

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Vortrag: “Der Wolf in der Kulturlandschaft – Konflikte und Lösungen”

Die Kreisjägerschaft Nordfriesland lädt zum Vortrag:  Am 08.02.2023 um 19:00 Uhr hält Prof. Dr. Klaus Hackländer (Universität für Bodenkultur Wien) in der Koogshalle Reußenköge einen Vortrag über das Thema “Der Wolf in der Kulturlandschaft- Konflikte und Lösungen”, mit anschließender Diskussion.

In dem Vortrag wird ebenfalls auf die anstehenden Probleme mit dem stark nach Norddeutschland einwandernden Goldschakal eingegangen. Klaus Hackländer ist Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien. Die Veranstaltung ist öffentlich und wendet sich an alle Weidetierhalter, Jäger, Schäfer, Ornithologen und Naturinteressierte. Die Kreisjägerschaft Nordfriesland e.V. bittet um Anmeldung unter: geschaeftsstelle@kjs-nf.de

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Grüne Woche: Jagd und Jäger auf der Grünen Woche 2023

17. Januar 2023 (DJV) Berlin. Heimische Naturvielfalt erleben: Auf knapp 400 Quadratmetern präsentieren DFO, JGHV und DJV Greifvögel, Jagdhunde und wilde Leckereien. Für Kinder und Familien gibt es ein Quiz im naturnahen Biotop.

Nach 2-jähriger Corona-Pause ist der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) wieder mit einem Messestand auf der Internationalen Grünen Woche (20. bis 29. Januar 2023) vertreten – in Halle 27, Stand 312. Zusammen mit dem Deutschen Falkenorden e.V. (DFO) und dem Jagdgebrauchshundeverband e.V. (JGHV) zeigt der Dachverband der Jäger die Vielfalt der Jagd auf knapp 400 Quadratmetern. Echte Greifvögel, Jagdhunde und ein Quiz im naturnahen Biotop sind besonders beliebt bei Kindern und Familien. Für hungrige Gäste gibt es einen Imbiss mit Wild aus der Region.

Hundetrainerin Alexandra Baumgarten aus Brandenburg stellt mit ihrem Team vielfältige Jagdhunderassen hautnah vor – auch auf Hundeshows in Halle 26. Mit ihrem Team beantwortet sie auch allgemeine Fragen zur Hundeausbildung. Falknerinnen und Falkner vom Falkenhof Potsdam präsentieren ihre Beizvögel und erläutern die Jagdform, die seit 2016 zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe zählt. Der Brandenburger Jäger Ingo Noack und sein Team bereiten Wildgerichte laufend frisch zu. Das 150 Quadratmeter große naturnahe Biotop am Gemeinschaftsstand lädt ein, heimische Flora und Fauna zu entdecken.

In den sozialen Medien berichtet der DJV täglich über die Messe.

PM DJV

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Outdoor 2023: Wild- und Jagdschadensseminar

Wildschäden und gelegentlich auch Jagdschäden sind sowohl auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wie auch im Wald ein heikles und immer wieder streitig diskutiertes Thema. Das Seminar beleuchtet zum einen die rechtlichen Grundlagen für die Abwicklung von Wild- und Jagdschadensverfahren und gibt dadurch Hilfen sowohl für geschädigte Grundeigentümer/innen wie auch für die in der Regel schadenersatzpflichtigen Jäger/innen. Weiterhin werden Methodik und Praxis der Schadensaufnahme und -abschätzung für Wildschäden im Feld und im Wald dargestellt. Die Fortbildungsveranstaltung soll die rechtlichen Grundlagen beleuchten und Hilfestellungen bei der Anwendung für alle Beteiligten, insbesondere für Wildschadensschätzer und Mitarbeiter von Jagd- und Kommunalverwaltungen, geben.

Veranstaltungsdetails:

Beginn: Freitag, 14.04.2023 um 10:00 Uhr

Ende: Freitag, 14.04.2023 um 16:00 Uhr

Veranstaltungsort: Holstenhallen Neumünster, Outdoormesse 2023

Seminarleitung: Johann Böhling, Gastseminarleitung Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Flintbek

Zielgruppe: Untere Jagdbehörden, Wildschadensschätzer, Jäger, Forst,

Kosten: 60 € zzgl. 20 € Verpflegungskosten

Die Anmeldung erfolgt über die Seite des BNUR (Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein) unter dem Navigationspunkt “Veranstaltungen”

ANMELDUNG

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Chinesischer Muntjak: Allgemeinverfügung zur Bejagung verlängert

Die Allgemeinverfügung für den Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein wurde verlängert. Hintergrund ist die ungewollte Ausbreitung der invasiven Art. Eine Etablierung des nichtheimischen Zwerghirschs soll auf Grundlage der EU-Verordnung 1143/2014 und § 40a BNatSchG verhindert werden. Muntjaks leben in dichtem Unterholz in Wäldern. Ihre Invasivität beruht auf einer möglichen Nahrungskonkurrenz zu Rehwild bzw. auf selektivem Fraß von Jungpflanzen mit (negativer) Veränderung von Vegetationsstrukturen. Die Art unterliegt nicht dem Jagdrecht.

Der Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein ist im Rahmen einer erlassenen Allgemeinverfügung auch weiterhin erlaubt. Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Bei der Erlegung ist der Muttertierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) zu beachten. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich erlegte oder verendete Tiere aneignen.

Es dürfen nur solche Jagdlangwaffen zum Einsatz kommen, die nach den jagd- bzw. waffenrechtlichen Vorschriften für die Jagdausübung zulässig sind. Zudem ist Büchsenmunition zu verwenden, deren Auftreffenergie in analoger Anwendung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 a BJagdG auf 100 Meter (E 100) mindestens 1.000 Joule beträgt („rehwildtaugliches Kaliber“). Erlegte Tiere, die zu Lebensmittelzwecken verwendet werden sollen, sind einer Untersuchung auf Trichinen zu unterziehen. Kadaverfunde von verendeten Tieren sollen ebenso wie erlegte Tiere an das LLUR gemeldet werden unter invasive.arten@lfu.landsh.de. Die Allgemeinverfügung gilt bis 31. Dezember 2023.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Allgemeinverfügung für den Abschuss des Chinesischen Muntjaks

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DJV kritisiert Bleiverbot durch die Hintertür

Übergangsfrist endet am 16. Februar 2023: Künftig ist Bleischrot an und in Feuchtgebieten verboten. Kritisch ist die unklare Definition. Offene Rechtsfragen erschweren die Umsetzung.
(Berlin, 9. Januar 2023) Das vor zwei Jahren beschlossene Verbot der Verwendung von Bleischrot an und in Feuchtgebieten tritt nach Ablauf der Übergangszeit am 16. Februar 2023 in Kraft. Der Deutsche Jagdverband (DJV) setzt sich zwar seit Jahren für eine Minimierung von Blei in Munition nach dem jeweiligen Stand der Technik ein, fordert aber einen wissensbasierten sowie praxisorientierten Weg. Der Verband kritisiert an der neuen Regelung deshalb eine fehlende Praxistauglichkeit und zahlreiche rechtliche Unsicherheiten. Kernproblem ist die Definition von Feuchtgebieten: Auch eine Pfütze auf einem Acker kann ein solches sein – mit der Folge, dass im Umkreis von 100 Metern das Verbot greift. Nach der Verordnung sind Feuchtgebiete „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen“. Der DJV hat sich im gesamten Verfahren laufend für eine praktikable und verhältnismäßige Regelung eingesetzt und wird sich weiter für eine praxisgerechte Anwendung der Regelung und eine Klärung der offenen Rechtsfragen einsetzen. Die in der Verordnung festgelegte 100-Meter-Pufferzone bedeutet, dass nach einem Regenschauer faktisch die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd ausgeschlossen ist. Der DJV kritisiert dieses komplette Bleiverbot für Schrotmunition durch die Hintertür.

Politik muss Haushaltsmittel für Schießstandumbau bereitstellen

Das Verbot hat auch Auswirkungen auf Schießstände: Liegen diese in einer Pufferzone, ist die Verwendung von Bleischrot verboten. Der Umbau kostet pro Stand einen 7-stelligen Euro-Betrag und ist zeitaufwändig. Der DJV fordert die Politik auf, die notwendigen Mittel aus dem Haushalt zügig zur Verfügung zu stellen. Ohne ein flächendeckendes Netz funktionierender Schießstände ist regelmäßiges Training für eine tierschutzgerechte Jagd nicht möglich. Laut einer DJV-Umfrage kann nur jeder zweite Flintenschütze in Deutschland überhaupt mit bleifreier Schrotmunition üben. Die finanzielle Förderung des Umbaus der Schießstände ist daher auch im Interesse des Tierschutzes.

DJV hat rechtliche Bedenken

Als rechtlich problematisch erweist sich eine Beweislastumkehr zulasten des Jägers beim Mitführen von bleihaltiger Schrotmunition: Hat er diese bei einer Kontrolle in der Nähe von Feuchtgebieten dabei, soll die Unschuldsvermutung ausgehebelt werden. Der Jäger muss künftig nachweisen, dass er die Munition nicht zur Anwendung gebracht hat. Diese Beweislastumkehr verstößt laut DJV gegen rechtsstaatliche Grundsätze, wenn ein Verstoß gegen die Verordnung sanktioniert wird.

Verstöße sind schwer zu sanktionieren

Die unklare Definition eines Feuchtgebietes macht es außerdem unmöglich, einen Verstoß wirksam zu sanktionieren: Denn eine Sanktion darf nur verhängt werden, wenn klar ist, was erlaubt ist und was nicht. Der Anwendungsbereich gegenüber dem Endverbraucher (d.h. Jäger) geht zudem deutlich über das hinaus, wofür die REACH-Verordnung eigentlich gedacht ist – sie richtet sich gegen die Verwendung von Chemikalien durch industrielle Anwender.

Bleiverbot gilt unmittelbar

Das Verbot gilt unmittelbar in der gesamten EU, eine Umsetzung auf der Ebene der Mitgliedsstaaten ist nicht erforderlich. Die Ahndung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit bleibt aber den Mitgliedsstaaten überlassen. Bislang ist auf Bundesebene noch keine entsprechende Umsetzung erfolgt. Weitergehende landesrechtliche Verbote, etwa eine größere Pufferzone oder das Verbot, sämtliches Wasserwild, auch außerhalb von Feuchtgebieten mit Bleischrot zu bejagen, bleiben weiter in Kraft.

Der DJV wird in Kürze eine Videoreihe zum Umgang mit bleifreier Schrotmunition veröffentlichen.

Link zur Pressemitteilung

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