Monthly Archives: März 2015

Gen-Untersuchungen zu auffälligem Wolf abgeschlossen: Tier stammt aus Rudel in Niedersachsen

wolfFür den Wolf, der im Februar im Kreis Herzogtum Lauenburg in eine Schafherde eingedrungen ist, liegt das Ergebnis der Genetikuntersuchung vor. Demnach handelt sich um einen jungen Rüden, der aus einem Rudel auf dem Munsteraner Truppenübungsplatz in Niedersachsen stammt.

Das Tier hatte sich bei dem Angriff auf die Schafherde im Februar im Vergleich zu anderen bisher beobachteten Artgenossen ungewöhnlich verhalten. Es zeigte kaum die für Wölfe typische Scheu vor Menschen und ließ sich erst nach längerer Zeit aus der Schafherde vertreiben, obwohl sich Wolfsbetreuer und Tierhalter bis auf wenige Meter näherten. Aggressiv gegenüber Menschen war der Wolf jedoch nicht.

Dieses Verhalten zeigt Parallelen zu dem Munsteraner Wolfsrudel, aus dem der Wolf stammt. Die Wölfe auf dem Truppenübungsplatz in Niedersachsen fallen bereits ebenfalls seit längerer Zeit auf, weil sie Berichten zufolge wenig Distanz zu Menschen zeigten. In Fachkreisen wird seit längerem diskutiert, ob sie von Menschen gefüttert werden und so ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben könnten.

Nach diesen Erkenntnissen scheint die fehlende Scheu also nicht auf eine generelle Entwicklung bei den Wölfen zurückzuführen zu sein, sondern es dürfte sich eher um ein lokales Phänomen handeln, das nach dem, was bislang bekannt ist ausschließlich das Munsteraner Rudel in Niedersachsen betrifft.

Wie diesem Problem entgegenzutreten ist, muss auf Bundesebene abgestimmt werden. Wölfe dürfen ihre angeborene Scheu vor Menschen nicht durch Füttern verlieren. Schleswig-Holstein wird dieses Thema in den zuständigen Bund-Länder-Gremien ansprechen und beraten.

MELUR SH

 

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Gen-Untersuchungen zu auffälligem Wolf abgeschlossen: Tier stammt aus Rudel in Niedersachsen

wolfFür den Wolf, der im Februar im Kreis Herzogtum Lauenburg in eine Schafherde eingedrungen ist, liegt das Ergebnis der Genetikuntersuchung vor. Demnach handelt sich um einen jungen Rüden, der aus einem Rudel auf dem Munsteraner Truppenübungsplatz in Niedersachsen stammt.

Das Tier hatte sich bei dem Angriff auf die Schafherde im Februar im Vergleich zu anderen bisher beobachteten Artgenossen ungewöhnlich verhalten. Es zeigte kaum die für Wölfe typische Scheu vor Menschen und ließ sich erst nach längerer Zeit aus der Schafherde vertreiben, obwohl sich Wolfsbetreuer und Tierhalter bis auf wenige Meter näherten. Aggressiv gegenüber Menschen war der Wolf jedoch nicht.

Dieses Verhalten zeigt Parallelen zu dem Munsteraner Wolfsrudel, aus dem der Wolf stammt. Die Wölfe auf dem Truppenübungsplatz in Niedersachsen fallen bereits ebenfalls seit längerer Zeit auf, weil sie Berichten zufolge wenig Distanz zu Menschen zeigten. In Fachkreisen wird seit längerem diskutiert, ob sie von Menschen gefüttert werden und so ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben könnten.

Nach diesen Erkenntnissen scheint die fehlende Scheu also nicht auf eine generelle Entwicklung bei den Wölfen zurückzuführen zu sein, sondern es dürfte sich eher um ein lokales Phänomen handeln, das nach dem, was bislang bekannt ist ausschließlich das Munsteraner Rudel in Niedersachsen betrifft.

Wie diesem Problem entgegenzutreten ist, muss auf Bundesebene abgestimmt werden. Wölfe dürfen ihre angeborene Scheu vor Menschen nicht durch Füttern verlieren. Schleswig-Holstein wird dieses Thema in den zuständigen Bund-Länder-Gremien ansprechen und beraten.

MELUR SH

 

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Normenkontrollverfahren gegen Jagd- und Schonzeitenverordnung eingeleitet

img 8076

Gegen Teile der seit 2014 für Schleswig-Holstein geltenden Jagd- und Schonzeitenverordnung haben nunmehr 14  Kläger, unterstützt durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein, den Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, den Bauernverband, den Waldbesitzerverband und der Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes,  sogenannte Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein eingereicht.

Unterstützt werden die Kläger ebenfalls  vom Verband der Binnenfischer und Teich-wirte sowie dem Landesfischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden und ein geschlossenes Vorgehen als Signal der sogenannten Nutzerverbände gegenüber Minister Dr. Habeck befürworten.

Ziel ist es, die angegriffenen Teile der Verordnung für unwirksam erklären zu lassen, da Sie nach Auffassung der Kläger gegen höherrangiges Recht verstoßen.

Insbesondere sei das Jagdrecht bzw. das Jagdausübungsrecht als  grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht der Kläger durch die Verordnung zu den jeweils beklagten Wildarten verletzt.

Diese Rechtssauffassung wird durch ein Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Michael Brenner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Jena, gestützt. Prof. Brenner wurde als Prozessbevollmächtigter aller Kläger benannt und wird die Kläger in den Verfahren vor dem OVG vertreten.

Seit April gelten in Schleswig-Holstein neue Jagd- und Schonzeiten. Nach Auffas-sung der Kläger sind die für die Verordnung notwendigen Begründungen fehlerhaft bzw. wurden überhaupt keine Begründungen gegeben. Insbesondere werden die  aufgehobenen bzw. verkürzten Jagdzeiten bei den  Schalenwildarten (Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild) als auch  bei Gänsearten, Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube, Rebhuhn und  Elster zur juristischen Überprüfung gestellt.

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Normenkontrollverfahren gegen Jagd- und Schonzeitenverordnung eingeleitet

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Gegen Teile der seit 2014 für Schleswig-Holstein geltenden Jagd- und Schonzeitenverordnung haben nunmehr 14  Kläger, unterstützt durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein, den Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, den Bauernverband, den Waldbesitzerverband und der Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes,  sogenannte Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein eingereicht.

Unterstützt werden die Kläger ebenfalls  vom Verband der Binnenfischer und Teich-wirte sowie dem Landesfischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden und ein geschlossenes Vorgehen als Signal der sogenannten Nutzerverbände gegenüber Minister Dr. Habeck befürworten.

Ziel ist es, die angegriffenen Teile der Verordnung für unwirksam erklären zu lassen, da Sie nach Auffassung der Kläger gegen höherrangiges Recht verstoßen.

Insbesondere sei das Jagdrecht bzw. das Jagdausübungsrecht als  grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht der Kläger durch die Verordnung zu den jeweils beklagten Wildarten verletzt.

Diese Rechtssauffassung wird durch ein Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Michael Brenner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Jena, gestützt. Prof. Brenner wurde als Prozessbevollmächtigter aller Kläger benannt und wird die Kläger in den Verfahren vor dem OVG vertreten.

Seit April gelten in Schleswig-Holstein neue Jagd- und Schonzeiten. Nach Auffas-sung der Kläger sind die für die Verordnung notwendigen Begründungen fehlerhaft bzw. wurden überhaupt keine Begründungen gegeben. Insbesondere werden die  aufgehobenen bzw. verkürzten Jagdzeiten bei den  Schalenwildarten (Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild) als auch  bei Gänsearten, Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube, Rebhuhn und  Elster zur juristischen Überprüfung gestellt.

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10 Jahre Bläserfortbildungsseminar in Rendsburg

1T-Gruppe-hell 2700

Hier zeigen die Bläser die Vielfalt der Hörner, die sie in dem Seminar benutzten – angefangen mit dem Alphorn, den großen Parforcehörnern in „B“ und “Es“, den kleinen Fürst-Plesshörnern mit und ohne Ventil und einer schwedischen Birkenholzlure.

Im Jahr des Hornes feiert das dreitägige Fortbildungsseminar für Jagdhornbläser in Rendsburg sein zehnjähriges Jubiläum. In den vergangenen Jahren war es immer voll besetzt. So auch im Jubiläumsjahr 2015 Jahr, wo lange vor Meldeschluss die Listen für die über 80 Bewerber geschlossen werden mussten, weil keine Übernachtungsmöglichkeiten mehr vorhanden waren und man schon in ein nahegelegenes Hotel ausweichen musste.

Damit nur in kleinen Gruppen gearbeitet wird, hatte die Landesbläserobfrau Wargenau-Hahn neun Übungsleiter eingeladen, darunter waren die Bundeswertungsrichter Günther Lunemann (NRW) und Olaf Hanspach (Sachsen), Therese Stoll (Sachsen) und Ludolf Ressmeyer (NDS). Sie trainierten die Pless- und Parfocehörner in „B“. Verantwortlich für den „Es“-Hornbereich waren Jan Haufe (Sachsen) und Ludger Holtmann (Hessen). Günther Raschke (NDS) hatte sich bei den „Es“-Hörnern besonders dem Bass verpflichtet, der einzige Ausbilder aus Schleswig-Holstein Dr. Gregor Steidle verfeinerte bei seinen Bläsern u.a. die Stopftechnik mit besonderem Feingefühl. In allen Gruppen wurde viel Wert auf die Basisarbeit gelegt. Denn ohne eine vernünftige Atemtechnik und Ansatzübungen nützt das Lernen der anspruchsvollsten Stücke nichts. Es klingt einfach nicht.

Uwe Bartels (NDS) hatte sich einem besonderen Instrument gewidmet – dem Alphorn. Für ihn ist das Alphorn die Königin der Blasinstrumente. In einem Schnupperkurs, für den sich sehr viele Bläser angemeldet hatten, brachte er es fertig, dass am Ende jeder ein paar schöne Töne dem Alphorn entlocken konnte, sodass die Lust auf „mehr“ gegeben war.

Die meisten Übungsleiter sind schon öfter beim Bläserseminar in der Jugendfeuerwehrschule am Nord-Ostsee-Kanal dabei gewesen, doch Uwe Bartels ist der Einzige, der bei allen zehn Seminaren beteiligt war. Von den teilnehmenden Bläsern kam Peter Kroll aus Hohenwestedt zum 10. Mal zum Seminar.

Die Teilnehmer reisten aus ganz Schleswig-Holstein an, aber auch aus Hamburg und Niedersachsen hatten sich Bläser angemeldet. Auffallend war, dass bei den „Es“ Hörnern zweidrittel der Teilnehmer aus nur drei Gruppen kamen, sodass zu hoffen ist, dass der Übungsgewinn direkt in die Gruppen zu Hause übertragen wird.

Neben nur bläserischem Training standen auch allgemeine Themen auf dem Programm. Die Corpsleiter trafen sich in einer Extragruppe, um sich Anregungen für ihre heimischen Ausbildungsabende zu holen und auch zu hören, welche Probleme es in anderen Gruppen gibt. Aufschlussreich war die Diskussion über die verschieden Aktionen, neue Mitglieder zu bekommen.   Prof. Bartels gab in seinem Seminar Anregungen zur Planung eines Konzertes – es muss spannend aufgebaut sein, die Zuschauer müssen auch ihnen schon bekannte Stücke zu hören bekommen – sein Motto: überlasse nichts dem Zufall!

Ein Instrumentenbauer war angereist, um Tipps zur Instrumentenpflege zu geben, wenn

z. B. ein Hornzug klemmt oder Ähnliches. Sehr gerne wurde eine Kurzmassage zur Entspannung angenommen, die den gesamten Sonnabend angeboten wurde und zu der die Bläser kurz aus ihrer Gruppe entschwinden durften. Am letzten Seminartag, dem Sonntag konnten die Bläser ihre Themen noch einmal frei wählen. Beliebt war das Angebot des Einzel- bzw. Duounterrichtes, bei dem der Referent sich natürlich ganz speziell den Problemen des einzelnen Bläsers widmen konnte. Neben dem erlernen neuer Stücke in „Es“ und „B“ wurde die Wettbewerbsvorbereitung – „Feinheiten“ der Jagdsignale angeboten, zu dem sich sehr viele entschieden. Das zeigt, dass die Basis und Gemeinsamkeit des jagdlichen Blasens nach wie vor die jagdlichen Signale sind, mit denen man sich in Wettbewerben messen kann.

Bei allem Lernen und Üben kam natürlich der Spaß nicht zu kurz. An dem „grünen Abend“ am Samstag brachten die Bläser in „B“ und „Es“ in vielen spontanen und launigen Kurzbeiträgen bläserisch und verbal ihre Dankbarkeit für den Einsatz und die Mühe zum Ausdruck, die Landesbläserobfrau Wargenau-Hahn und ihr Team in den letzten zehn Jahren in die Durchführung der Seminare gesteckt haben. Hier fand ein Vortrag der Übungsleiter auf ihren „Es“-Hörnern besonderen Beifall. Für die harmonische Stimmung sorgte nicht zuletzt das Team von Herrn Schlüter vom Jugendfeuerwehrzentrum mit der guten Verpflegung - wie in allen Jahren zuvor.

Auf zum 11. Fortbildungsseminar 2016 – vom 19. bis 21. Februar in Rendsburg!

Jörn Neupert

2T-Mundstückübung-600

 

3T-Stopfen-600

4T-ÜbungsleitermitDamen-580

5T-LunemannGrp-580

6T-Ausbilder-580

Alphornansatz-580

Aller Anfang ist schwer

Alphorn-naturText-580

Es-Einzeln

HanspachText-580

Parforce-B-Grp-580

Ressmeyer-Vortrag-580

Steidle-Meyer-580

Dr. Georg Steidle dankt den beiden Organisatorinnen

Mandi-Rose Wargenau-Hahn und Renate Meyer

für ihren 10 jährigen Einsatz beim das Fortbildungsseminar in Rendsburg

Gruppe-580

 

 

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10 Jahre Bläserfortbildungsseminar in Rendsburg

1T-Gruppe-hell 2700

Hier zeigen die Bläser die Vielfalt der Hörner, die sie in dem Seminar benutzten – angefangen mit dem Alphorn, den großen Parforcehörnern in „B“ und “Es“, den kleinen Fürst-Plesshörnern mit und ohne Ventil und einer schwedischen Birkenholzlure.

Im Jahr des Hornes feiert das dreitägige Fortbildungsseminar für Jagdhornbläser in Rendsburg sein zehnjähriges Jubiläum. In den vergangenen Jahren war es immer voll besetzt. So auch im Jubiläumsjahr 2015 Jahr, wo lange vor Meldeschluss die Listen für die über 80 Bewerber geschlossen werden mussten, weil keine Übernachtungsmöglichkeiten mehr vorhanden waren und man schon in ein nahegelegenes Hotel ausweichen musste.

Damit nur in kleinen Gruppen gearbeitet wird, hatte die Landesbläserobfrau Wargenau-Hahn neun Übungsleiter eingeladen, darunter waren die Bundeswertungsrichter Günther Lunemann (NRW) und Olaf Hanspach (Sachsen), Therese Stoll (Sachsen) und Ludolf Ressmeyer (NDS). Sie trainierten die Pless- und Parfocehörner in „B“. Verantwortlich für den „Es“-Hornbereich waren Jan Haufe (Sachsen) und Ludger Holtmann (Hessen). Günther Raschke (NDS) hatte sich bei den „Es“-Hörnern besonders dem Bass verpflichtet, der einzige Ausbilder aus Schleswig-Holstein Dr. Gregor Steidle verfeinerte bei seinen Bläsern u.a. die Stopftechnik mit besonderem Feingefühl. In allen Gruppen wurde viel Wert auf die Basisarbeit gelegt. Denn ohne eine vernünftige Atemtechnik und Ansatzübungen nützt das Lernen der anspruchsvollsten Stücke nichts. Es klingt einfach nicht.

Uwe Bartels (NDS) hatte sich einem besonderen Instrument gewidmet – dem Alphorn. Für ihn ist das Alphorn die Königin der Blasinstrumente. In einem Schnupperkurs, für den sich sehr viele Bläser angemeldet hatten, brachte er es fertig, dass am Ende jeder ein paar schöne Töne dem Alphorn entlocken konnte, sodass die Lust auf „mehr“ gegeben war.

Die meisten Übungsleiter sind schon öfter beim Bläserseminar in der Jugendfeuerwehrschule am Nord-Ostsee-Kanal dabei gewesen, doch Uwe Bartels ist der Einzige, der bei allen zehn Seminaren beteiligt war. Von den teilnehmenden Bläsern kam Peter Kroll aus Hohenwestedt zum 10. Mal zum Seminar.

Die Teilnehmer reisten aus ganz Schleswig-Holstein an, aber auch aus Hamburg und Niedersachsen hatten sich Bläser angemeldet. Auffallend war, dass bei den „Es“ Hörnern zweidrittel der Teilnehmer aus nur drei Gruppen kamen, sodass zu hoffen ist, dass der Übungsgewinn direkt in die Gruppen zu Hause übertragen wird.

Neben nur bläserischem Training standen auch allgemeine Themen auf dem Programm. Die Corpsleiter trafen sich in einer Extragruppe, um sich Anregungen für ihre heimischen Ausbildungsabende zu holen und auch zu hören, welche Probleme es in anderen Gruppen gibt. Aufschlussreich war die Diskussion über die verschieden Aktionen, neue Mitglieder zu bekommen.   Prof. Bartels gab in seinem Seminar Anregungen zur Planung eines Konzertes – es muss spannend aufgebaut sein, die Zuschauer müssen auch ihnen schon bekannte Stücke zu hören bekommen – sein Motto: überlasse nichts dem Zufall!

Ein Instrumentenbauer war angereist, um Tipps zur Instrumentenpflege zu geben, wenn

z. B. ein Hornzug klemmt oder Ähnliches. Sehr gerne wurde eine Kurzmassage zur Entspannung angenommen, die den gesamten Sonnabend angeboten wurde und zu der die Bläser kurz aus ihrer Gruppe entschwinden durften. Am letzten Seminartag, dem Sonntag konnten die Bläser ihre Themen noch einmal frei wählen. Beliebt war das Angebot des Einzel- bzw. Duounterrichtes, bei dem der Referent sich natürlich ganz speziell den Problemen des einzelnen Bläsers widmen konnte. Neben dem erlernen neuer Stücke in „Es“ und „B“ wurde die Wettbewerbsvorbereitung – „Feinheiten“ der Jagdsignale angeboten, zu dem sich sehr viele entschieden. Das zeigt, dass die Basis und Gemeinsamkeit des jagdlichen Blasens nach wie vor die jagdlichen Signale sind, mit denen man sich in Wettbewerben messen kann.

Bei allem Lernen und Üben kam natürlich der Spaß nicht zu kurz. An dem „grünen Abend“ am Samstag brachten die Bläser in „B“ und „Es“ in vielen spontanen und launigen Kurzbeiträgen bläserisch und verbal ihre Dankbarkeit für den Einsatz und die Mühe zum Ausdruck, die Landesbläserobfrau Wargenau-Hahn und ihr Team in den letzten zehn Jahren in die Durchführung der Seminare gesteckt haben. Hier fand ein Vortrag der Übungsleiter auf ihren „Es“-Hörnern besonderen Beifall. Für die harmonische Stimmung sorgte nicht zuletzt das Team von Herrn Schlüter vom Jugendfeuerwehrzentrum mit der guten Verpflegung - wie in allen Jahren zuvor.

Auf zum 11. Fortbildungsseminar 2016 – vom 19. bis 21. Februar in Rendsburg!

Jörn Neupert

2T-Mundstückübung-600

 

3T-Stopfen-600

4T-ÜbungsleitermitDamen-580

5T-LunemannGrp-580

6T-Ausbilder-580

Alphornansatz-580

Aller Anfang ist schwer

Alphorn-naturText-580

Es-Einzeln

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Parforce-B-Grp-580

Ressmeyer-Vortrag-580

Steidle-Meyer-580

Dr. Georg Steidle dankt den beiden Organisatorinnen

Mandi-Rose Wargenau-Hahn und Renate Meyer

für ihren 10 jährigen Einsatz beim das Fortbildungsseminar in Rendsburg

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JETZT ANMELDEN! Zum Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft

IMG 2110 580px

Qualifikationstermine: 23. Mai 2015 in Kassedorf (Langwaffe.- und Kurzwaffe) 04. Juli 2015 in Bilschau (Lang.- und Kurzwaffe) 20. Juni 2015 Landesmeisterschaft der Junioren in Heide bzw. 17.-18. Juli 2015 Landesmeisterschaft aller Klassen (außer Junioren) Wolfsberg Hasenmoor (dritte Qualifikation Kurzwaffe).

Achtung: Die Meldung für die Landesmeisterschaft hat gesondert zu erfolgen!

Anmeldungen unter: http://www.ljv-sh.de/index.php/veranstaltungen

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JETZT ANMELDEN! 7. Warming-up-Schießen: Das etwas andere Schießen – nur für Jägerinnen

Warming2011KonzentrationEs ist wieder soweit! Nach dem Motto: Jede schießt so gut sie kann, nur nicht auf den Nebenmann, doch wir nehmen`s ganz genau, auch nicht auf die Nebenfrau, laden wir recht herzlich zum 7. Warming-up-Schießen für Jägerinnen ein. Wie in den Vorjahren geht es bei dieser Veranstaltung nicht nur um das Schießen mit Flinte und Büchse, das auch die Schießstandungeübten begeistert, sondern gleichermaßen um Spaß, Geselligkeit und gegenseitiges Kennenlernen. Hierfür haben wir uns wieder einiges einfallen lassen. Deshalb bitten wir alle Jägerinnen, sich zum Warming-up-Schießen zu melden. Bitte für diese Veranstaltung den ganzen Tag einplanen. Es lohnt sich!

Jetzt hier anmelden! 

 

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Bleifrei – was gilt denn nun wirklich?

Bleifrei HSchleswig-Holstein: Jagd ab dem 1.4.2015 bleifrei“ oder „Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das ab 2015 ausschließlich bleifrei jagt“ – solche oder ähnliche Aussagen wurden in den letzten Wochen fälschlicherweise immer wieder in den Medien auch der Jagdpresse vorbereitet.

Doch was ist richtig? Welche Munition darf ab dem kommenden Jagdjahr in Schleswig-Holstein jagdlich noch genutzt werden? Diese Fragen von verunsicherten Jägerinnen und Jägern erreichen uns in der LJV-Geschäftsstelle regelmäßig.

Fakt ist, dass hier die Regelungen des § 29 des Landesjagdgesetzes zu beachten sind. Demnach ist schon seit mehreren Jahren die Jagd auf Wasserwild mit Bleischroten verboten. Mit der neuen Änderung des Landesjagdgesetztes wird nun ab dem 1.4.2015 zusätzlich verboten, bei der Jagd auf Wild Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden.

Damit ist die Jagd auf Niederwild und Flugwild (mit Ausnahme des Wasserwildes) weiterhin mit Bleischroten möglich. Darüber hinaus darf auch bei der Ausübung des Jagdschutzes (Erlegung von Nichtwild) weiterhin bleihaltige Büchsenmunition verwendet werden.

Verboten:

  • Bleihaltige Flintenlaufgeschosse bei der Jagd auf Wild
  • Bleihaltige Büchsengeschosse bei der Jagd auf Wild
  • Bleischrote bei der Jagd auf Wasserwild

Erlaubt:

  • Bleifreie Flintenlaufgeschosse bei der Jagd auf Wild
  • Bleifreie Büchsengeschosse bei der Jagd auf Wild
  • Bleihaltige Büchsengeschosse bei der Erlegung von Nichtwild im Rahmen des Jagdschutzes
  • Bleifreie Schrotpatronen bei der Jagd auf Wasserwild
  • Bleischrote bei der Jagd auf Nieder-, Raub- und Flugwild (mit Ausnahme des Wasserwildes)
  • Bleihaltige Kurzwaffenmunition

Verstöße gegen die Verbote können als Ordnungswidrigkeit mit eine Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden. Daneben kann die Einziehung des Jagdscheines für bestimmte Zeit angeordnet beziehungsweise der Jagdschein versagt werden.

 

Hier gib´s die Regelung zum Nachlesen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein (Seite 100)  http://lissh.lvn.parlanet.de/…/infot…/gvb/2014/XQQGVB146.pdf

 

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A 20-Elbquerung: LNV reicht Klage beim Bundesverwaltungsgericht ein

Nach intensivem Beratungsprozess hat der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV) als Dachverband der anerkannten Naturschutzverbände, dem auch der Landesjagdverband Schleswig-Holstein angehört, wegen der unzureichenden Beachtung des Natur- und Umweltschutzes Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung der A 20 auf schleswig-holsteinischer Seite beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BverwG) eingereicht.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte am 30.12.2014 den Beschluss für den A 20-Abschnitt der Elbquerung von der Landesgrenze Niedersachsen bis zur B 431 erteilt. Trotz umfangreicher Einwendungen, Anregungen und Hinweise seitens des LNV hat das Land die zentralen Umweltprobleme bei der Planung und die Folgerungen aus dem Urteil zur A20 bei Bad Segeberg unzureichend bearbeitet. Dies gilt umso mehr, als erst am 1.12.2014 Fristablauf für die letzten Einwendungen zu vielfältigen neuen naturschutzfachlichen Erkenntnissen war.

Der Bau der A20 soll in einem naturschutzfachlich hochsensiblen Gebiet stattfinden, das in der Abwägung des Genehmigungsverfahrens völlig unterbewertet wurde. In die betroffene Kollmarer Marsch wird in ein Vogelrastgebiet mit europäischer Schutzbedürftigkeit sowie in das jahrhundertealte Entwässerungssystem der Marschenlandschaft, in denen sich strenggeschützte Fischarten befinden, mit hoher Zerstörungskraft eingegriffen. Auch in diesem A20-Abschnitt wurden wiederum die Fledermausbestände fehlerhaft erfasst und unterbewertet.

Zudem wird im Planfeststellungsbeschluss die Bauphase überhaupt nicht geregelt und dies, obwohl der Bau mindestens 5 Jahre dauern soll. Während dieser Zeit werden gewaltige Mengen an Schwerlastverkehr die Umwelt und die betroffene Bevölkerung belasten.

Außerdem setzt die Planung einen Zwangspunkt für die Folgeabschnitte, die alle durch Räume mit außerordentlich hoher naturschutzfachlicher Empfindlichkeit führen. So wird die A 20 bspw. zwischen der A 23 und L 114 auf Flächen geplant, deren Schutz und Entwicklung Deutschland festgesetzt und der EU-Kommission zum Ausgleich für die DASA-Erweiterung in das EU-Vogelschutzgebiet im Mühlenberger Loch gemeldet hat.

Der LNV greift in seiner Klage den Planfeststellungsbeschluss umfassend an. Über den Naturschutz im engeren Sinne hinaus setzt sich der LNV auch mit Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Tunnelsicherheit auseinander. Hierbei handelt es sich nach Auffassung des LNV um originäre Fragen des Umweltschutzes, die nach europäischer Rechtsetzung zur Rolle von Umweltverbänden und deren Aufgabengebiet gehören.

Aus Sicht des LNV muss als Konsequenz des Segeberger-A20-Urteils die gesamte Planung der A 20 Nordwestumfahrung Hamburg ergebnisoffen neu betrachtet werden. Die Grundvorgaben der Planung, wie die Linienführung gerade im Raum Bad Segeberg und der Punkt der Elbquerung müssen auf den Prüfstand.  

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Termine der KJS

Hegering VIII
Wann: 06.03. 2015 um 19:00 Uhr
Wo: Gemeindezentrum Linau

Hegering X
Wann: 13.03.2015 um 18:30 Uhr
Wo: Alte Meierei Schwarzenbek

Hegeringe I, VI, VII
Wann: 18.03.2015 um 19:00 Uhr
Wo: Sportzentrum Berkenthin

Hegeringe XIa u. XIb
Wann: 18.03.2015 um 18:00 Uhr
Wo: Schröders Hotel Schwarzenbek

Hegeringe II und III
Wann: 20.03.2015 und 18:00 Uhr
Wo: Schmilauer Hof

Hegering IV
Wann: 21.03.2015 um 15:00 Uhr
Wo: Schmilauer Hof

Hegering V
Wann: 21.03.2015 um 15:00 Uhr
Wo: Pfarrscheune Gudow

Hegering IX
Wann: 21.03.2015 um 18:00 Uhr
Wo: Gothmann Breitenfelde

Jahreshauptversammlung
Wann: 27.03.2015 um 18:00 Uhr
Wo: Schröders Hotel Schwarzenbek

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Auf zur Jäger-Demo!

Demo-Aufruf zum 18 03 2015

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