Im Zusammenhang mit den erfolgten Haushaltsberatungen am 21. Februar 2018 im Landtag wurde in einem Artikelgesetz mit den Stimmen der Jamaika-Koalition auch das Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein (LJagdG) geändert.
Was wird sich ändern:
- Die Befriedung von Flächen aus ethisch-moralischen Gründen für Juristische Personen wird gestrichen.
- Eine Öffnungsklausel zur Schutz des Wildes vor Wildseuchen wird neu eingeführt. Diese versetzt die Jagdbehörden in die Lage:
- Ausnahmen von den Verboten in § 19 Absatz 1 Bundesjagdgesetz und in § 29 Absatz 5 zulassen,
- abweichend von § 27 Bundesjagdgesetz Anordnungen nach dieser Bestimmung auch zur Vorbeugung und Bekämpfung von Wildseuchen erlassen,
- Schonzeiten abkürzen oder aufheben,
- die Jagdschutzberechtigten zur Mithilfe verpflichten.
- Eine Neuerung zur Mitwirkpflicht der Landbewirtschafter bei der Wildschadensverhütung auf Mais wird eingeführt. Will ein Landwirt hier in Zukunft Wildschäden angerechnet bekommen, wird er in die Pflicht genommen. Hierfür vorgesehen sind Jagdschneisen oder Zäune. Sind diese nicht angelegt, bekommt der Landwirt auch nur 50 % des Schadens ersetzt.
Neben der Änderung des LJagdG wurde auch der Haushalt verabschiedet. Mit Unterstützung der Regierungsfraktionen und dort vor allem den Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP), Hauke Göttsch (CDU) und Heiner Rickert (CDU) wurde die Forderung der Landesjägerschaft nach Finanzieller Unterstützung der Schwerpunktschießstände in Schleswig-Holstein umgesetzt. Die Koalition stellt 100.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen der Schießstände im Land bereit.