Im Kreis Nordfriesland, ist bei mehreren verendet aufgefundenen Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Eine entsprechende Bestätigung hat das Landwirtschaftsministerium am30. Oktober 2020 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Geflügelpest, erhalten.
Im Kreis Nordfriesland wurden im Bereich der Küste bei drei verendet aufgefundenen Wildvögeln (Großer Brachvogel, Pfeifente, Wanderfalke), die im Rahmen des sogenannten passiven Wildvogelmonitorings beprobt wurden, Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Veterinäramt des Kreises ordnet nun die Aufstallung von Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten an. Hierzu stellt der Kreis Nordfriesland www.nordfriesland.de/amtsblatt entsprechende Informationen zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln.
Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, weist das Ministerium darauf hin, dies schnellstens nachzuholen.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan eine Serie von Geflügelpest-Ausbrüchen des Subtyps H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Die betroffenen Regionen liegen auf der Vogelzugroute von Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen. In den Jahren 2005/2006 und 2016/2017 waren ähnliche Ausbruchsserien in derselben Region einem dann folgenden umfangreichen Geschehen in Europa vorausgegangen. Das FLI hat in einer aktuell veröffentlichten Risikoeinschätzung das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest nach Europa und Deutschland als hoch eingestuft. Erste Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie in Hausgeflügelbetrieben in Europa meldeten jüngst die Behörden in den Niederlanden.
In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung des FLI bereits Anfang Oktober nochmals verstärkt. Im Zuge dieses Monitorings wurden die aktuellen Nachweise im Kreis Nordfriesland geführt.
Im Jahr 2016/17 ereignete sich das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von welchem Schleswig-Holstein auch stark betroffen war. Der letzte Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein wurde im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung festgestellt.
Weitere Informationen:
Die Risikoeinschätzung des FLI:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00033121/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-10-02.pdf
Informationen der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html
Informationen des FLI:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Informationen für Jägerinnen und Jäger:
Gemäß der „Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln vom 8. März 2016“ (WvGeflpestMonV) führen die Länder nach vorgegebenem Mindestprobenumfang jährlich ein Monitoring zur Untersuchung von Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren durch. Hierbei sollen erlegte Vögel, insbesondere von Arten aus der Ordnung Gänsevögel (Gänse, Enten) in den Monaten September bis Januar des Folgejahres, beprobt werden.
Auf Schleswig-Holstein entfällt ein Mindestprobenumfang von 450 Proben, von welchem fast die Hälfte über Kotproben abgedeckt wird. Mit Beginn der Jagdzeit auf Wildgänse- und Enten sollen je Kreis mindestens 25 und je kreisfreier Stadt mindestens 5 erlegte Vögel mittels kombinierter Rachen- und Kloakentupfer beprobt und am Landeslabor untersucht werden.
Die WvGeflpestMonV sieht vor, dass diese Proben von den Jagdausübungsberechtigten nach näherer Anweisung der Veterinärämter genommen werden. Das Verfahren (z.B. Ausgabe der Tupfer, Rücklauf der Proben, Probenbegleitscheine) ist jeweils mit dem zuständigen Veterinäramt des Kreises/der kreisfreien Stadt abzustimmen. Eine Liste der zuständigen Veterinärämter finden Sie hier:
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.
Quellen: MELUND, FLI
Der Beitrag Nordfriesland: Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..