Monthly Archives: November 2020

Brauchbarkeitsprüfungen: Prüfungsjahr 2020 abgeschlossen

Im Prüfungsjahr 2020 wurden landesweit 456 Hunde auf 73 Prüfungen vorgestellt. (Foto M. Migos)

Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich. Ob bei Stöberjagden, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild bei Verkehrsunfällen. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit „Beruf“. Damit die Hunde zur Jagd eingesetzt werden können, müssen Jagdhunde ihre jagdliche Brauchbarkeit in einer Prüfung unter Beweis stellen. Coronabedingt war dies im Jahr 2020 eine Herausforderung.

Das Jahr 2020 hat Jägerschaft vor Herausforderungen und Probleme gestellt. Hiervon betroffen waren auch die Brauchbarkeitsprüfungen in Schleswig-Holstein. Bis auf die Frühjahrsprüfungen konnte sichergestellt werden, dass die Jagdhunde die jagdliche Brauchbarkeit sowie die Zuchttauglichkeit erlangen konnten. Allen Beteiligten gilt ein besonderer Dank für ihren Einsatz und die Mühen für das Jagdgebrauchshundewesen in Schleswig-Holstein!

Im Prüfungsjahr 2020 wurden landesweit 456 Hunde auf 73 Prüfungen im Rahmen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung des Landes vorgestellt. Davon konnten 398 Gespanne die Prüfung bestehen. 58 haben das Ziel nicht erreicht. Die Anzahl der Prüfungen ist etwas geringer als in 2019, dafür ist die Anzahl der geprüften Hunde nahezu gleich geblieben. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung, da aus der Statistik zu erkennen ist, dass die Anzahl der Teilnehmer auf den Prüfungen höher ist, das heißt, dass die Prüfungen besser ausgelastet waren.“, so LJV-Geschäftsführer Marcus Börner.

Die Prüfungstermine für das kommende Jahr finden Sie zeitnah online unter www.bpo-sh.de

 

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Gesund, nachhaltig und lecker – auch an den Feiertagen!

Im vergangenen Jagdjahr 2019/2020 haben die Deutschen rund 34.000 Tonnen Wildbret verspeist. Das sind 24 Prozent mehr als im Vorjahr. Am begehrtesten sind Wildschwein, Reh, Rot- und Damhirsch. Auf der Internet-Plattform Wild-auf-Wild.de bieten über 4.000 Jägerinnen und Jäger Wild aus der Region an. Wildfleisch ist gesund, nachhaltig und lecker.

Wildfleisch ist beliebt: Mehr als 60 Prozent der Deutschen greifen mindestens einmal pro Jahr zu Hirsch, Wildschwein & Co. Das ist doppelt erfreulich, denn Wildbret ist gesund und nachhaltig – und passt damit perfekt zur bevorstehenden Weihnachtszeit! Wildbret ist cholesterin- und fettarm und zudem vitamin- und nährstoffreich. Heimisches Wildfleisch verbindet seine gesunden Qualitäten mit einer bewussten Küche, die voll im Trend liegt!

Heimisches Wildfleisch verbindet seine gesunden Qualitäten mit einer bewussten Küche (Bild LJV SH)

Im vergangenen Jagdjahr 2019/20 haben die Deutschen fast 34.000 Tonnen Wildbret von Hirsch, Wildschwein und Reh gegessen – knapp ein Viertel mehr (+24 Prozent) als im Jahr davor. Am begehrtesten: Wildschwein mit mehr als 20.000 Tonnen Wildbret. Auf zwei Platz ist das Reh mit fast 9.000 Tonnen Wildbret. Danach folgen Rothirsch mit 2.600 Tonnen und Damhirsch mit mehr als 1.300 Tonnen. Weil sich die Jägerinnen und Jäger um den Bestand des Wildes kümmern und nur so viele Tiere erlegen, wie es ökologisch sinnvoll und gesetzlich vorgeschrieben ist, ist Wildfleisch ein natürliches und nachhaltiges Nahrungsmittel.

Kurze Wege und Regionalität stehen bei Wildfleisch absolut im Vordergrund. Hierauf sollten Verbrauchende besonders achten! Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. empfiehlt, auf die Herkunft zu achten: Besonders in Discountern wird oft sogenanntes „Wildfleisch“ aus Osteuropa und Übersee verkauft. Es stammt größtenteils von Tieren aus Gatterhaltung und nicht aus nachhaltiger Jagd.

Deshalb haben die Jagdverbände die Initiative „Wild auf Wild“ gegründet. Auf der Internet-Plattform Wild-auf-Wild.de sind über 4.000 regionale Wildanbieter registriert. Die Postleitzahlensuche ermöglicht das schnelle Finden von Anbietern aus der Region. Auf der Plattform sind zudem mehr als 350 Wildgerichte zum einfachen Nachkochen kostenlos verfügbar. Aus diesem Grund weist der Landesjagdverband in seinem neuen Radio-Spot auf die Initiative hin, die für gesundes, nachhaltiges und leckeres Wildbret steht!

 

Mit der Kampagne „Wild auf Wild“ machen die Jagdverbände Appetit auf mehr (Bild DJV)

Mit der Kampagne „Wild auf Wild“ machen die Jagdverbände Appetit auf mehr (Bild DJV)

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Böhnhusener Weg 6

24220 Flintbek

Tel.: 04347-9087-0

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Über die Hälfte aller Bewegungsjagden abgesagt

Corona: Bewegungsjagden in Schleswig-Holstein erlaubt (Foto LJV SH)

Eine Online-Blitzumfrage ergibt: Etwa 60 Prozent der Bewegungsjagden fallen 2020 wegen der Corona-Pandemie aus. Der DJV fordert Nachbesserungen im Regelwerk der Länder und eine bessere Unterstützung der Wildbretvermarktung.

Auch auf Bewegungsjagden gilt: Mundschutz und Mindestabstand
Auch auf Bewegungsjagden gilt: Mundschutz und Mindestabstand (Quelle: DJV)

Mehr als die Hälfte aller Bewegungsjagden fällt in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie aus. Dies ergibt eine Online-Blitzumfrage des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Zudem werden die stattfindenden Jagden in zwei Drittel aller Fälle mit weniger Schützen durchgeführt. Als häufigste Gründe werden dafür eine „unsichere Informationslage der Landesregierungen“ (49 Prozent) sowie „fehlende Übernachtungsmöglichkeiten für Jägerinnen und Jäger durch das Beherbergungsverbot“ (42 Prozent) angegeben.

Jäger sind jedoch nach Ansicht des DJV vom Beherberungsverbot ausgenommen, da dieses nur für nicht notwendige Zwecke gilt, etwa Tourismus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Jagd bereits im April als „systemrelevant“ anerkannt, wofür sich der DJV zu Beginn des Jagdjahres vehement eingesetzt hatte. Innerhalb einer Woche hatten Anfang November 1.056 Personen an der Blitzumfrage teilgenommen, davon 84 Prozent Jäger und 16 Prozent Jägerinnen. Das Durchschnittsalter lag bei 43 Jahren.

Insbesondere für die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine weitere Reduktion der Wildschweinbestände notwendig. Bewegungsjagden im Winter sind hierzu wichtig. Der DJV fordert die Landesregierungen nun auf, am Regelwerk nachzubessern und die Wildbretvermarktung vor Ort zu unterstützen. Einen entsprechenden Forderungskatalog hat der DJV bereits im Spätsommer veröffentlicht.

Quelle: DJV 20.11.2020

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Fellwechsel: LJV unterstützt Projekt weiterhin

Die Fellwechsel GmbH hat ihr operatives Geschäft größtenteils an die neugegründete Fellwechsel Vertrieb GmbH übergeben. Die Fellwechsel Vertrieb GmbH wird unter dem altbekannten Logo weiterhin produzieren und vermarkten. In der aktuellen Sammelsaison ab November 2020 wird die Fellwechsel Vertrieb GmbH durch einige Landesjagdverbände bei Logistik und Organisation unterstützt.

Auch der Landesjagdverband Schleswig-Holstein unterstützt die Initiative Fellwechsel weiterhin, um im Sinne eines aktiven Prädatorenmanagements und nachhaltiger Bejagung das Niederwild und bedrohte Arten zu schützen und durch die Inwertsetzung der Bälge die Herstellung hochwertiger ökologischer Produkte zu ermöglichen. Hierdurch soll die Fangjagd als eine der ältesten Formen der menschlichen Jagdausübung durch Nutzung einer natürlichen Ressource erhalten werden.

Besonders ist an der neuen Situation, dass der jetzige Vertriebspartner seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat. Der LJV wird vorerst die logistischen Aufgaben wie etwa die Leerung der Truhen mit den gespendeten Kreaturen für Schleswig-Holstein übernehmen. Bitte unterstützen Sie unser Projekt weiter auf allen Ebenen. Helfen Sie auch weiterhin und kaufen Sie hochwertige Fellprodukte aus unserem Shop und zeigen Sie, dass nachhaltiger Pelz aus heimischer Jagd Zukunft hat! (www.ljv-shop.de)

In der LJV-Geschäftsstelle wird Herr Franzen (Telefon: 04347 – 9087-12; E-Mail: m.franzen@ljv-sh.de) künftig Ihr zentraler Ansprechpartner für Fellwechsel in Schleswig-Holstein sein.

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Totes Wildschwein gefunden – was tun?

Früherkennung ist das Wichtigste um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Die Jagdverbände haben ein Infoposter veröffentlicht, das richtiges Verhalten erklärt, wenn Pilzsammler oder andere Naherholungssuchende ein totes Wildschwein entdecken. Die Plakate gibt es als Druckdatei in unterschiedlichen Varianten und Formaten zum selbst Ausdrucken. Das Herunterladen ist kostenfrei. Jäger, Waldbesitzer oder Förster können die Poster in der Nähe von Waldwegen, Straßen oder Parkplätzen aufhängen. Gerne können Sie die Infoplakate nutzen, verteilen oder verbreiten.

Die Plakate enthalten drei Verhaltensregeln, Informationen zur ASP sowie QR-Codes, die Verbraucher zur Tierfund-Kataster-App weiterleiten. Die App übermittelt Daten erfasster Wildschweinkadaver sofort an das Friedlich-Loeffler-Institut und von dort an das zuständige Veterinäramt. So können Behörden im ASP-Ernstfall schnell reagieren.

Die Poster gibt es in drei verschiedenen Varianten und jeweils in drei Formaten: DIN-A4, -A3 und -A2. Kontaktdaten des zuständigen Veterinäramts und der Jägerschaft vor Ort können ergänzt werden. Alle Druckversionen gibt es hier. Der ASP-Virus ist für den Menschen ungefährlich, tötet aber die meisten infizierten Haus- und Wildschweine in kürzester Zeit. Die hochansteckende Seuche kann beispielsweise im Schlamm bis zu 100 Tage überleben. Wegen des hohen Verbreitungsrisikos sollen Menschen verdächtige Kadaver nicht anfassen und sofort den Behörden melden.

LJV Schleswig-Holstein: ASP-Infoposter DIN A4
LJV Schleswig-Holstein: ASP-Infoposter DIN A3
Quelle: DJV/LJV

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Jungjäger-Lehrgänge: Ausbildung weiterhin möglich

Jungjägerkurse Ausbildung weiterhin möglich (Foto R. Hartwig)

Die Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfungen können weiterhin durchgeführt werden. Die teilten die zuständigen Behörde auf Initiative des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV) mit. Der LJV hatte zuvor auf die Wichtigkeit der Lehrgänge mit einer entsprechenden Begründung hingewiesen. In der Bestätigung heißt es, dass die Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung unter § 12a Abs. 1 der Corona-BekämpfVO fallen, so dass neben den allgemeinen Beschränkungen (§ 2 und § 3) die Vorgaben für Veranstaltungen nach § 5 gelten.

Bei den Vorbereitungslehrgängen für die Jägerprüfung handelt sich nicht um eine außerschulische Bildungsveranstaltung, die überwiegend der Freizeitgestaltung der Teilnehmer/innen dient. Vielmehr liegt die Vorbereitung auf einen Jagdschein zumindest in gewissen Teilen im öffentlichen Interesse, da nur Jäger den jagdrechtlichen Pflichten, die auch dem öffentlichen Interesse dienen, nachkommen können, daher gilt § 12 a Abs. 1 und nicht Abs. 2.

Kann bei gewissen Ausbildungsteilen der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

 

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Corona: Bewegungsjagden auf Schalenwild in Schleswig-Holstein erlaubt

Corona: Bewegungsjagden in Schleswig-Holstein erlaubt (Foto LJV SH)

In Schleswig-Holstein sind Drück- und Bewegungsjagden auf Schalenwild trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen auch weiterhin erlaubt. Das hat die Landesregierung in der neuen Landesverordnung klar herausgestellt. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt diese Entscheidung und ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Durchführung der Jagden auf.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass Bewegungsjagden auf Schalenwild weiterhin durchgeführt werden dürfen. In der Begründung heißt es: „Zu den ausgenommenen Veranstaltungen zählen […] Gesellschafts- und Bewegungsjagden auf Schalenwild, einschließlich der An- und Abreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese Jagden dienen der Seuchenprävention (z.B. afrikanische Schweinepest) und dem Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.“

Bewegungsjagden, die der Reduzierung des Schalenwildes dienen, sind vom Versammlungsverbot ausgenommen. Innerhalb von namentlich dokumentierten Gruppen darf dabei auch der Mindestabstand notfalls unterschritten werden. Eine Teilnehmerhöchstgrenze liegt bei 100 Personen. Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer muss für vier Wochen sichergestellt werden. Für Bewegungsjagden ist ein Hyginekonzept zu erstellen.

Die Hinweise und Empfehlung für die Durchführung von Gesellschaftsjagden befinden sich derzeit in der Abstimmung mit den zuständigen Behörden und werden hiernach umgehend veröffentlicht.

Quelle: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

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Nordfriesland: Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen

Im Kreis Nordfriesland, ist bei mehreren verendet aufgefundenen Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Eine entsprechende Bestätigung hat das Landwirtschaftsministerium am30. Oktober 2020 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Geflügelpest, erhalten.

Im Kreis Nordfriesland wurden im Bereich der Küste bei drei verendet aufgefundenen Wildvögeln (Großer Brachvogel, Pfeifente, Wanderfalke), die im Rahmen des sogenannten passiven Wildvogelmonitorings beprobt wurden, Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Veterinäramt des Kreises ordnet nun die Aufstallung von Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten an. Hierzu stellt der Kreis Nordfriesland www.nordfriesland.de/amtsblatt entsprechende Informationen zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln.

Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, weist das Ministerium darauf hin, dies schnellstens nachzuholen.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan eine Serie von Geflügelpest-Ausbrüchen des Subtyps H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Die betroffenen Regionen liegen auf der Vogelzugroute von Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen. In den Jahren 2005/2006 und 2016/2017 waren ähnliche Ausbruchsserien in derselben Region einem dann folgenden umfangreichen Geschehen in Europa vorausgegangen. Das FLI hat in einer aktuell veröffentlichten Risikoeinschätzung das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest nach Europa und Deutschland als hoch eingestuft. Erste Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie in Hausgeflügelbetrieben in Europa meldeten jüngst die Behörden in den Niederlanden.

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung des FLI bereits Anfang Oktober nochmals verstärkt. Im Zuge dieses Monitorings wurden die aktuellen Nachweise im Kreis Nordfriesland geführt.

Im Jahr 2016/17 ereignete sich das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von welchem Schleswig-Holstein auch stark betroffen war. Der letzte Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein wurde im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung festgestellt.

 

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00033121/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-10-02.pdf

Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Informationen für Jägerinnen und Jäger:

Gemäß der „Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln vom 8. März 2016“ (WvGeflpestMonV) führen die Länder nach vorgegebenem Mindestprobenumfang jährlich ein Monitoring zur Untersuchung von Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren durch. Hierbei sollen erlegte Vögel, insbesondere von Arten aus der Ordnung Gänsevögel (Gänse, Enten) in den Monaten September bis Januar des Folgejahres, beprobt werden.

Auf Schleswig-Holstein entfällt ein Mindestprobenumfang von 450 Proben, von welchem fast die Hälfte über Kotproben abgedeckt wird. Mit Beginn der Jagdzeit auf Wildgänse- und Enten sollen je Kreis mindestens 25 und je kreisfreier Stadt mindestens 5 erlegte Vögel mittels kombinierter Rachen- und Kloakentupfer beprobt und am Landeslabor untersucht werden.

Die WvGeflpestMonV sieht vor, dass diese Proben von den Jagdausübungsberechtigten nach näherer Anweisung der Veterinärämter genommen werden. Das Verfahren (z.B. Ausgabe der Tupfer, Rücklauf der Proben, Probenbegleitscheine) ist jeweils mit dem zuständigen Veterinäramt des Kreises/der kreisfreien Stadt abzustimmen. Eine Liste der zuständigen Veterinärämter finden Sie hier:

Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.

Quellen: MELUND, FLI

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