Aktuell kann es in Schleswig-Holstein zu Problemen bei der Verlängerung des Jahresjagdscheines kommen. Vorliegenden Informationen zufolge, werden in einigen Kreisen und kreisfreien Städten keine Jagdscheine mehr verlängert und ausgestellt. Hintergrund sind die kürzlich in Kraft getretenen waffenrechtlichen Änderungen, die vorsehen, dass bei der Ausstellung eines gültigen Jahresjagdscheins nun eine Abfrage im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz nötig ist. Die Abfrage ist nach aktueller Rechtslage nach Angaben der Behörden notwendig.
Auf Anfrage vom 25. Februar wurde gegenüber dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein seitens der Behörden angegeben, dass es im Zuge der gesetzlichen Änderungen keine Probleme bei der Ausstellung der Jagdscheine geben wird. Wie seitens mehrerer Verbandsmitglieder am heutigen Tage mitgeteilt wurde, haben die Unteren Jagdbehörden mit heutigem Datum jedoch auf Bitten der Obersten Jagdbehörde in weiten Teilen des Landes reagiert und die Ausstellung der Jahresjagdscheine gestoppt.
Der Landesjagdverband bemängelt die deutlich verzögerte Mitteilung seitens der Behörden und des Ministeriums, die nun zu erheblicher Verunsicherung unter den Jägerinnen und Jägern Schleswig-Holsteins geführt hat. Der Landesjagdverband geht davon aus, dass die notwendigen Anfragen beim Verfassungsschutz gestellt werden. Der Landesjagdverband kritisiert, dass es aufgrund einer bürokratischen Fehlplanung zu einer solchen Situation gekommen ist. „Die aktuelle Situation ist nicht akzeptabel, wir fordern eine zeitnahe Lösung, sodass eine ordnungsgemäße Verlängerung bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres ermöglicht wird“, so LJV-Geschäftsführer Marcus Börner.
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