Monthly Archives: Februar 2020

Jagdschein: Schwierigkeiten bei Verlängerungen

Aktuell kann es in Schleswig-Holstein zu Problemen bei der Verlängerung des Jahresjagdscheines kommen. Vorliegenden Informationen zufolge, werden in einigen Kreisen und kreisfreien Städten keine Jagdscheine mehr verlängert und ausgestellt. Hintergrund sind die kürzlich in Kraft getretenen waffenrechtlichen Änderungen, die vorsehen, dass bei der Ausstellung eines gültigen Jahresjagdscheins nun eine Abfrage im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz nötig ist. Die Abfrage ist nach aktueller Rechtslage nach Angaben der Behörden notwendig.

Auf Anfrage vom 25. Februar wurde gegenüber dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein seitens der Behörden angegeben, dass es im Zuge der gesetzlichen Änderungen keine Probleme bei der Ausstellung der Jagdscheine geben wird. Wie seitens mehrerer Verbandsmitglieder am heutigen Tage mitgeteilt wurde, haben die Unteren Jagdbehörden mit heutigem Datum jedoch auf Bitten der Obersten Jagdbehörde in weiten Teilen des Landes reagiert und die Ausstellung der Jahresjagdscheine gestoppt.

Der Landesjagdverband bemängelt die deutlich verzögerte Mitteilung seitens der Behörden und des Ministeriums, die nun zu erheblicher Verunsicherung unter den Jägerinnen und Jägern Schleswig-Holsteins geführt hat. Der Landesjagdverband geht davon aus, dass die notwendigen Anfragen beim Verfassungsschutz gestellt werden. Der Landesjagdverband kritisiert, dass es aufgrund einer bürokratischen Fehlplanung zu einer solchen Situation gekommen ist. „Die aktuelle Situation ist nicht akzeptabel, wir fordern eine zeitnahe Lösung, sodass eine ordnungsgemäße Verlängerung bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres ermöglicht wird“, so LJV-Geschäftsführer Marcus Börner.

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OUTDOOR 2020: Wild- und Jagdschadensseminar

LJV, BNUR und Landwirtschaftskammer veranstalten am 03. April im Rahmen der Messe OUTDOOR ein Wild- und Jagdschadensseminar.

Wildschäden und gelegentlich auch Jagdschäden sind sowohl auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wie auch im Wald ein heikles und immer wieder streitig diskutiertes Thema. Das Seminar beleuchtet zum einen die rechtlichen Grundlagen für die Abwicklung von Wild- und Jagdschadensverfahren und gibt dadurch Hilfen sowohl für geschädigte Grundeigentümer/innen wie auch für die in der Regel schadenersatzpflichtigen Jäger/innen. Weiterhin werden Methodik und Praxis der Schadensaufnahme und -abschätzung für Wildschäden im Feld und im Wald dargestellt.
Jagdbezirke werden überwiegend durch Verpachtung genutzt. Die Pachtvertragsgestaltung ist nicht einfach und birgt viele rechtliche Fallstricke in sich. Es wird dargestellt, welche wichtigen Inhalte Jagdpachtverträge aufweisen müssen und welche Fehler beim Vertragsabschluss häufig begangen werden.
Der Ablauf des Seminars ist so gestaltet, dass Zeit für den Besuch der Outdoor-Messe in den Holstenhallen bleibt.

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Erlass aufgehoben: Erwerb & Besitz von Schalldämpfern landesweit geregelt

Büchse mit Schalldämpfer

Mit der Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften werden Erwerb und Besitz von Schalldämpfern landesweit einheitlich geregelt. Der Deutsche Jagdverband, die angeschlossenen Landesjagdverbände und weitere Partnerverbände haben seit Jahren auf eine bundeseinheitliche Lösung gedrängt. Der Landesjagdverband begrüßt die Vereinheitlichung, die für Jägerinnen und Jäger ebenso wie für die Behörden eine Minderung der Bürokratie bedeutet. Schalldämpfer werden in Erwerb und Besitz den Langwaffen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass der Erwerb für Jägerinnen und Jäger mit gültigem Jahresjagdschein nun ohne Voreintrag möglich ist und binnen einer Frist von 2 Wochen bei der zuständigen Ordnungsbehörde eingetragen werden muss.

Erlass zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern

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Tierärztliche Behandlungskosten steigen: Jägerschaft fordert Unterstützung

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde zum 14. Februar 2020 um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Tierhalter zahlen nun im Notfall eine pauschale „Notdienstgebühr“ von 50EUR. Hintergrund sind gestiegene Kosten für Geräte, Personal und übermäßige Beanspruchung des Notdienstes durch Fälle, die auch zu normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können. Entsprechende Versicherungen können bei der Kostensenkung helfen.

Im neuen Paragrafen 3a der GOT ist seit Anfang Februar die pauschale „Notdienstgebühr“ geregelt, wie die Bundetierärztekammer mitteilt. Wer den tierärztlichen Notdienst in Anspruch nimmt, muss eine Notdientspauschale von 50EUR bezahlen. Zusätzlich müssen Tierärzte mindestens den 2-fachen Satz im Notdienst berechnen. Anstatt wie bisher möglich, dürfen die Veterinäre nun bis maximal zum 4-fachen Satz berechnen, anstelle des vorher üblichen 3-fachen Satzes.

„Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend“, teilte die Bundestierärztekammer in einer Pressemitteilung mit.

Des Weiteren ist genau geregelt, zu welchen Zeiten die Gebühren für den Notdienst gelten: „Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!“, so die Bundestierärztekammer.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) empfiehlt den Haltern von Jagdgebrauchshunden daher den Abschluss sogenannter Hundekranken- oder OP-Versicherungen. „Es ist sinnvoll, dass diese Versicherungen bereits im Welpenalter abgeschlossen werden, da der Beitragssatz somit überschaubar bleibt“, rät LJV-Geschäftsführer Marcus Börner. Weiterhin wird empfohlen, dass Jagdleiter eine entsprechende Tagesversicherung für die eingesetzten Jagdhunde bei Gesellschaftsjagden abschließen.

Trotzdem fordert der Landesjagdverband Schleswig-Holstein von den Entscheidungsträgern auf allen Ebenen ein Umdenken bei Jagdgebrauchshunden. Gerade in Zeiten der Afrikanischen Schweinepest sind die Jägerinnen und Jäger von Gesellschaft und Politik beauftragt, eine intensive Bejagung der wehrhaften Wildschweine durchzuführen, bei der Jagdhunde auch schwer verletzt werden können. „Hier benötigt es Unterstützung unserer Hunde und Hundeführer – bspw. durch die Abschaffung der Hundssteuer für ausgebildete und geprüfte Jagdhunde. Ein entsprechender Antrag wird derzeit im Landtag beraten. Auch der schleswig-holsteinische Städte- und Gemeindetag könnte helfen, die allgemeinen Kosten für Jagdgebrauchshunde zu senken und eine Musterhundesteuersatzung mit Steuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde auf den Weg bringen“, so Börner.

Die Tierärztekammer hat eine Checkliste für den Versicherungsschutz und alle Änderungen zur Gebührenordnung erstellt, die abrufbar sind unter: www.bundestieraerztekammer.de

 

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Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

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Hegeringleitertagung Nord: Hegeringleiter treffen sich Lürschau

Die diesjährige Hegeringleitertagung der Hegeringe nördlich des Nord-Ostsee-Kanals fand am 15. Februar in Lürschau statt. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderem jagd- und verbandspolitische Themen sowie aktuelle Informationen seitens des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Auch das Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH) stellte aktuelle Daten und Ergebnisse vor.

Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein begrüßte die Hegeringleiter und Hegeringleiterinnen. Die „Bläsergruppe Hüttener Berge“ der Kreisjägerschaft Eckernförde umrahmte die Begrüßung traditionsgemäß. Hiernach stellte Henrik Schwedt als Vertreter der Obersten Forst- und Jagdbehörde die aktuelle Situation zur Afrikanischen Schweinepest vor und gab einen Ausblick auf die erwartbaren Änderungen im Jagd- und Waffenrecht. Schwedt ging auf den sogenannten „Rotwild-Erlass“ ein und unterstrich, dass es sich hierbei um keine zwingende Anordnung, sondern um eine anwendbare Möglichkeit handele. Weiterhin lobte der Vertreter des Ministeriums die umfangreiche Beteiligung an der unterjährigen, vierteljährlichen Meldung der Schwarzwildstrecken, die seit 2019 angeordnet sind.

LJV-Präsident Wolfgang Heins stellte während der Tagung weiterhin die aktuellen Themen auf Landes- und Bundesebene vor. Besonders ging Heins hierbei auf die internationale Zusammenarbeit zum Gänsemanagment ein. Weiteren Handlungsbedarf sieht die Verbandsführung bei der Unterstützung der Fellwechsel GmbH aber auch bei der Unterstützung des Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH). Heins dankte den anwesenden Funktionsträgern für die Mitarbeit, wies jedoch auf eine Intensivierung der Beteiligung hin. Des Weiteren wies der Präsident der Landesjägerschaft auf die anstehenden Termine hin. Neben dem Landesjägertag 2020 steht auch der Landesjägerball auf dem Programm, der in diesem Jahr aufgrund des 70-jährigen Bestehens des Landesjagdverbandes in Travemünde ausgerichtet wird.

Zu den aktuellen Ergebnissen des Wildtierkatasters referierte Kyra Paulweber (WTK SH) umfassend. Paulweber stellte die aktuellen Auswertungen und Beteiligungen der Hegeringe vor. Sie appelierte an die Hegeringleiter, die Monitoringmaßnahmen weiter zu intensivieren. Einen besonderen Schwerpunkt legte sie auf die Sommerzuwächse beim Niederwild. So seien den vorläufigen Ergebnissen zufolge, die Hasenbesätze gegenwärtig auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 1995. 2020 stünde die Erfassung von Marderartigen, Neozoen, Biber und Fangjagd an, so Paulweber. Das WTK SH liefert seit 25 Jahren wissenschaftliche Erkenntnisse rund um unsere Wildarten. Anlässlich dieses Jubiläums gab es einen kurzen Rückblick auf die Projekte der letzten Jahre.

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CDU-Waldgipfel: Wald und Wildtiere – Kein Wald ohne Reh

Wälder erfüllen zahlreiche wichtige Aufgaben: Sie binden CO2 und produzieren Sauerstoff. Sie sind Naherholungsräume der Bevölkerung und dienen der Forstwirtschaft zur Holzproduktion. Außerdem sind sie wichtiger Lebensraum für heimische Wildtiere und seltene Pflanzen. Nur eine Lebensgemeinschaft unter dem Motto „Wald mit Wild“ kann den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden.

Dürre, Waldbrände, Schädlinge und Stürme haben den deutschen Forst- und Waldflächen in den vergangenen Jahren zugesetzt. Als Lösung wird ein großflächiger Umbau hin zu klimastabilen Mischwäldern angesehen. Verschiedene Seiten fordern deshalb, dem Waldumbau Vorrang gegenüber Wildtieren einzuräumen und Rehe und Hirsche drastisch zu dezimieren. Die Jagd kann einen Beitrag zum Waldumbau leisten, aber die verstärkte Bejagung allein ist keine Lösung, sondern nur eines von vielen Instrumenten. „Waldumbau mit der Büchse“ ist zu kurz gedacht.

„Die rund 20.000 Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein nehmen ihre Verantwortung ernst. Dies zeigt die Streckenentwicklung der vergangenen Jagdjahre in Schleswig-Holstein deutlich“, stellt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein fest. In den Forsten der öffentlichen Hand läuft der Waldumbau seit über 30 Jahren. Ebenso lange wird dort von überhöhten Wildbeständen gesprochen. Diese Tatsache wirft die Fragen auf, warum die verantwortlichen Akteure die Situation nicht in den Griff bekommen oder ob es dieses Problem vielleicht gar nicht gibt. Wälder wachsen auch mit Wild – diese sehen dann vielleicht anders aus und bringen weniger Profit, entfalten dafür aber ihre volle Wirkung als Ökosystem.

„Es braucht für Wildtiere im Wald unter anderem verbesserten Lebensraum, Ruhezonen- vor allem im Winter, Waldwiesen als Nahrungsflächen und Konzepte für die Besucherlenkung. In diesem Zusammenhang muss auch über die Sinnhaftigkeit des allgemeinen Betretungsrechts in Schleswig-Holsteins Wäldern nachgedacht werden“, fordert Heins. Auch Jagdschneisen in großen Aufforstungsflächen müssen frühzeitig angelegt werden. Förster, Waldbesitzer und Jäger müssen vor Ort die Situation genau analysieren und zusammenarbeiten. In profitorientierten Wirtschaftswäldern kann das Schalenwild anders bejagt werden, als in ökologisch ausgerichteten Natur- und Wildniswäldern. Ebenso sind Maßnahmen wie die Einzäunung von Aufforstungen sinnvoll, da Aufforstungen ebenso wie die Zäunung finanziell gefördert werden können. Als waldärmstes Flächenland bildet Schleswig-Holstein nämlich einen Sonderfall: Hier sind Aufforstungen und Neuwaldbildung besonders wertvoll!

Politik und Gesellschaft sind gefordert gemeinsam mit allen Akteuren eine Lösung zu erarbeiten. Hier muss der Sinn von vorhandenen baumartenarmen Forstflächen, die finanzielle und personelle Ausstattung für klimastabile Waldbauprogramme ebenso hinterfragt werden, wie eine standortangepasste Schalenwilddichte. Dies jedoch verbunden mit der Frage, ob jeder Wald in Schleswig-Holstein nur als Summe seiner Bäume unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet und genutzt werden soll. „Für uns kann nur eine Lebensgemeinschaft unter dem Motto „Wald mit Wild“ diesen unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden“, so Heins.

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Hegeringleritertagung Süd: Hegeringleiter treffen sich in Bad Bramstedt

Die diesjährige Hegeringleitertagung der Hegeringe südlich des Nord-Ostsee-Kanals fand am 08. Februar in Bad Bramstedt statt. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderem aktuelle Informationen seitens des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) sowie verbands- und jagdpolitische Themen. Auch das Wildtierkataster Schleswig-Holstein (WTK SH) stellte aktuelle Daten und Ergebnisse vor.

Nach der Begrüßung durch LJV-Präsident Wolfgang Heins und die Bläser der Bläsergruppe „Hubertus Bad Bramstedt“, stellte Henrik Schwedt (MELUND) die aktuelle Situation zur Afrikanischen Schweinepest vor und gab einen Ausblick auf die erwartbaren Änderungen im Jagd- und Waffenrecht.

Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, nahm dies zum Anlass, um auf die Problematiken hinsichtlich kurzsichtiger und vorschneller Gesetzesänderungen hinzuweisen. Der Präsident dankte den Jägerinnen und Jägern seitens des Präsidiums für das außerordentliche Engagement bei der Bejagung des Schwarzwildes hinsichtlich der zunehmenden Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa.

Ein weiterer Diskussionspunkt war das bundesweite Projekt „Fellwechsel“. Nach wie vor stößt das Projekt auf großen Rückhalt aus der Jägerschaft. Dies bekräftigten die Teilnehmer noch einmal.

Zu den aktuellen Ergebnissen des Wildtierkatasters referierte Heiko Schmüser (WTK SH). Schmüser stellte die aktuellen Auswertungen und Beteiligungen der Hegeringe vor. Er appelierte an die Hegeringleiter, die Monitoringmaßnahmen weiter zu intensivieren. Das WTK SH liefert seit 25 Jahren wissenschaftliche Erkenntnisse rund um unsere Wildarten. Anlässlich dieses Jubiläums gab es einen kurzen Rückblick auf die Projekte der letzten Jahre.

 

 

 

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Steuerermäßigung für Jagdhunde – Stadt Bad Bramstedt geht den richtigen Weg

In Schleswig-Holstein leben rund 11.000 ausgebildete Jagdhunde in „Jäger-Haushalten“. Bis zur jagdlichen Brauchbarkeit werden pro Hund rund 2.000 Ausbildungsstunden investiert. Die mit der Ausbildung zusammenhängenden Kosten finanzieren die Jägerinnen und Jäger eigenständig. Dieser zeitliche und finanzielle Aufwand wird nicht nur zum Wohle des Wildes und aus Tierschutzgründen betrieben. Er dient vor allen Dingen der gesamten Gesellschaft – ob im Falle eines Wildunfalles oder zur Seuchenprävention. Daher plädiert der Landesjagdverband Schleswig-Holstein seit Jahren für eine Abschaffung der Hundesteuer.

Diese Auffassung hat nun auch die Stadt Bad Bramstedt geteilt und dem Antrag der FDP-Fraktion zugestimmt, die Hundesteuer für geprüfte, also ausgebildete Jagdgebrauchshunde, zu halbieren. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir als Verband sehr begrüßen“, sagt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Während sich Städte wie Lübeck und Bad Oldesloe mit einer Steuerermäßigung oder Befreiung für Jagdgebrauchshunde nach wie vor schwertun oder diese gar wieder gestrichen haben, gibt es auch Städte und Gemeinden wie Eutin und Plön, die die Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde ganz oder teilweise abgeschafft haben.

Die Gemeinde Osterrönfeld beispielsweise ist sogar noch einen Schritt weitergegangen und verzichtet mittlerweile gänzlich auf die Erhebung einer Hundesteuer für alle Hundehalter.

„Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein wünscht sich, dass vom Schleswig-Holsteinischen Städte- und Gemeindetag eine Muster-Hundesteuer-Satzung auf den Weg gebracht wird, die eine generelle Steuerbefreiung für alle Hundehalter vorsieht, die ihre Vierbeiner für das Gemeinwohl ausbilden und einsetzen. Gerade in Hinblick auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) wird der Schritt des Umdenkens seitens der Politik immer bedeutsamer“, sagt Wolfgang Heins.

Aus historischer Sicht ist die Hundesteuer ein längst überholtes Überbleibsel einer vor rund 200 Jahren eingeführten Luxussteuer, die ähnlich der Pferdesteuer zu den Akten gelegt werden muss. Jagdhunde sind Spezialisten und Familienmitglieder mit sozialer und gesellschaftlicher Funktion. Sie dienen dem Wohle des Wildes und nicht der Wertschöpfung der Gemeinden, die mit der Erhöhung der Hundesteuer ihre klammen Kassen auffüllen wollen“, so Heins.

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LJV-Seminar: Bogenjagd im 21. Jahrhundert

Die Bogenjagd gilt als eine der ältesten Formen der Jagd in der Menschheitsgeschichte. Bis heute üben Naturvölker die Jagd mit Pfeil und Bogen aus. Aber auch in Teilen Europas und Nordamerikas wird die Bogenjagd praktiziert. In Deutschland ist die Bogenjagd verboten. Doch zeigen die jüngsten Diskussionen über die Bejagung von Schwarzwild im urbanen Raum mittels Pfeil und Bogen in Deutschland die Aktualität des Themas. Aus diesem Grund veranstaltet der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. ein eintägiges Seminar, dass sich intensiv mit den theoretischen Aspekten auseinandersetzt. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und hochkarätige Referenten:

Dr. Carl Gremse (Lehrbeauftragter Jagdbetriebskunde und Jagdmanagement an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Forschungsschwerpunkt: Tötungswirkung von Jagdgeschossen)

Bjarke Juul Larsen (staatlich anerkannter Ausbilder bei der Foreningen af Danske Buejægere)

Jan Riedel (1. Vorsitzender Deutscher Bogenjagdverband e.V., zertifizierter IBEP-Instruktor und Vizepräsident European Bowhunter Federation) werden

Moderator Frank Zabel (Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.) wird Sie durch das eintägige Seminar führen.

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Neue Jagdaufseher für Schleswig-Holstein

Die letzten 3 Tage standen ganz im Zeichen unseres Jagd- und Naturschutz-Seminars für die Ausbildung zum Jagdaufseher. Tolle Lehrgangsteilnehmer, spannende Seminarthemen und Exkursionen haben den Lehrgang wieder zu einem Erfolg gemacht! Wir wünschen allen Lehrgangsteilnehmern viel Erfolg und Weidmannsheil! Das nächste Jagd- und Naturschutzseminar/Jagdaufseherlehrgang findet vom 7. – 9. Mai 2020 statt. Anmeldung unter folgendem Link: Jagd- und Naturschutzseminar

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