Fachaustausch zur Jagd- und Agrarpolitik

img 4759 lkEnde November trafen sich (v.l.n.r.) der jagdpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion Hauke Göttsch, der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion Heiner Rickers, der Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein Wolfgang Heins, der Vizepräsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein Andreas-Peter Ehlers und der designierte Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein Marcus Börner (nicht im Bild) zu einem jagd- und agrarpolitischen Fachaustausch. Neben dem aktuellen Stand zur Umsetzung der jagdpolitischen Ziele des Koalitionsvertrages wurden Themen, wie der Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest, die Förderung des jagdlichen Schießens sowie das Thema Übungsnachweis und die Jagd- und Schonzeiten diskutiert.

LJV

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Wechsel in der Geschäftsführung der Landesjagdverbände Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein

Marcus BoernerAndreas Schober verlässt den Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV SH) und wird neuer Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz (LJV RLP).

 

Andreas Schober ist ab dem 1. Januar 2018 neuer Geschäftsführer des LJV RLP. Er tritt die Nachfolge des scheidenden LJV RLP-Geschäftsführers Erhard Bäder an, der nach mehr als 27 Dienstjahren im Mai 2018 in den Ruhestand geht. „Das Aufgabenfeld des LJV RLP ist durch die naturräumlichen Gegebenheiten und die Mischung aus Projekten in den Bereichen Nieder- und Schalenwild sehr reizvoll“, sagt Andreas Schober. „Ich freue mich auf die kommenden Herausforderungen.“

 

Die Leitung der Geschäftsstelle des LJV SH übernimmt Marcus Börner. Der 39-jährige Diplom Ingenieur ist seit 2008 u.a. als Pressereferent und Assistent der Geschäftsführung beim LJV SH tätig. „Mit dieser Entscheidung sorgen wir für Stabilität und Kontinuität in der Arbeit des LJV SH. Herr Börner ist seit fast 10 Jahren in der Geschäftsstelle tätig und kennt damit die vielen Facetten unserer Verbandsarbeit“, sagt Wolfgang Heins, Präsident des LJV SH.

 

Marcus Börner ist 1978 in Burg geboren. Nach seinem Universitätsstudium und dem Abschluss als Diplom Ingenieur für Landeskultur und Umweltschutz war er bei der Deutschen Wildtier Stiftung und beim Deutschen Verband für Landschaftspflege tätig. Seit 2008 ist Herr Börner Mitarbeiter des LJV SH. Er ist Jäger und führt einen Parson Russel Terrier. Auch im Ehrenamt engagiert er sich für die Jagd.

 

Andreas Schober ist 1967 in Saarlouis geboren. Er ist Volljurist und legte im Jahr 1984 die Jägerprüfung ab. In der Vereinigung der Jäger des Saarlandes engagierte er sich viele Jahre in verschiedenen ehrenamtlichen Funktionen. Seit April 2012 war er als Geschäftsführer des LJV SH tätig. Er ist Hundeführer – führt derzeit eine Alpenländische Dachsbracke – und aktiver Jagdhornbläser.

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Erreichbarkeit der LJV Geschäfstetelle

Auf Grund technischer Probleme seitens der Telekom bei der Umstellung der Telefonanlage in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes sind wir seite gestern Viormittag (14.11.) vorübergehend nicht telefonisch erreichbar.

Wir gehen davon aus, dass ab dem 16.11.2017 die Probleme komplett behoben sind. Wir bitten um ihr Verständnis.

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Einladung zum Seminar

BNUR12 2017Wissenschaftlich betreute Wildtierbeobachtung durch Ehrenamtler als Grundlage der Sicherung biologischer Vielfalt  

am Mittwoch,dem 29. November 2017 von 09:00 bis 17:00 Uhr im Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek

Darstellung der Methoden und Ergebnisse beispielhafter Wildtier-Monitoring- und Schutzprojekte z. B.: Totfundkataster Schleswig-Holstein, Wildtierkataster
Schleswig-Holstein, Wolfsbeobachtung, Amphibien, Fledermäuse und Vogelbeobachtung, unter anderem als nutzbare Grundlagen der Landesplanung für den Schutz prioritärer Arten,
die Agrarforschung, die Wildtierwegeplanung in Schleswig-Holstein.

Teilnahmekreis: Ehrenamtliche und hauptamtliche Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Naturschutz, Jagd und Landesplanung sowie alle Interessierten

Den detaillierten Programmablauf finden Sie im Anhang als Einladungsfaltblatt.

Teilnahmegebühr: 45 € zzgl. Verpflegungskosten

Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich!

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Mailmissbrauch –Wichtiger Hinweis

Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Mitglieder,

immer wieder sind in den letzten Wochen und Tagen E-Mails aufgetaucht, in denen der Absender vortäuscht, dass diese Mails vom LJV kommen. Oft sind diese Mails mit einem Link oder einem Anhang versehen und im Betreff steht bspw. „gescannte Dokumente, Rechnung 10/2017“ (vgl. Beispiel).

eeeeWenn Sie eine solche Mail bekommen und den Link oder Anhang anklicken WÜRDEN (BITTE NICHT TUN!!!), dann laden Sie sich einen Verschlüsselungsvirus runter, der Ihre Daten mit einem Passwort verschlüsselt, welches Ihnen der Absender gegen Zahlung von rund 3.000 Euro aber gerne wieder mitteilt.

Bitte schauen Sie sich Ihre Mails immer genau vorher an, bevor Sie einen Link oder Anhang öffnen.

Deutliche Hinweise auf solche betrügerischen Mails sind:

  1.     eine zweite Mailadresse, die offensichtlich nichts mit dem LJV zu tun hat (Bild rot umrandet)
  2.     Umlauten (rote Kreise im Bild) werden falsch dargestellt, was auf einen Absender bspw. aus Russland oder China vermuten lässt

Sollten Sie solche Mails erhalten, löschen Sie diese unverzüglich.

Im Anhang haben wir Ihnen noch eine PDF von einer Mitarbeiterschulung, die wir im Februar in der LJV Geschäftsstelle durchgeführt haben, beigefügt. Das Beispiel 1 ist genau der Fall, der aktuell aufgetreten ist.

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Landeshubertusmesse 2017

LHM 2017

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Ausstellung: WildtierKataster Schleswig-Holstein

Poster LLUR

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Stellenausschreibung: Sachbearbeiter/in Buchhaltung & Controlling

Kollege gesuchtDer Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) ist die Vereinigung der Jägerinnen und Jäger und weiterer naturinteressierter Menschen Schleswig-Holsteins.Er ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein mit 17.500 Mitgliedern. Der Verein gliedert sich in 20 Kreisjägerschaften und diese in Hegeringe. Er ist ein nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) staatlich anerkannter Naturschutzverein.
    
Ab sofort sucht der Verein einen Sachbearbeiter/in Buchhaltung & Controlling mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden in der Geschäftsstelle in Flintbek.

Aufgaben:
- Vereinsbuchhaltung, Kostenstellenrechnung
- Überwachung der Zahlungseingänge und -ausgänge
- Korrespondenz mit Zahlungsempfängern, Banken und Steuerberatung
- Mahnwesen und Liquiditätsmanagement
- Zuarbeiten für Lohnbuchhaltung und Personalmanagement
- Vorbereitung und Zuarbeit bei Abrechnungen öffentlicher Fördermittel
- Mitwirkung an der Erstellung des Jahresabschlusses (entsprechend Vereinsrecht)
- Finanzberichterstattung für z.B. den Vorstand
- sonstige Büro- und Verwaltungsaufgaben

Anforderungen:
- eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Schwerpunkt im Rechnungswesen/Buchhaltung oder vergleichbare Berufsausbildung
- einschlägige Berufserfahrungen in der Finanzbuchhaltung, Rechnungsprüfung, Kontierung, -Kostenstellenrechnung
- strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Bereitschaft sich in komplexe, vereinsspezifische Abläufe einzuarbeiten
- fundierten Kenntnisse in DATEV, MS-Office (v.a. Excel, Word)
- Kenntnisse in der Arbeit mit Profi-Cash von Vorteil
- Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und hohe Eigenmotivation
- Inhaltliche Identifizierung mit den satzungsgemäßen Zielen des LJV
- Jagdschein ist von Vorteil

Leistungen:
- Mitarbeit in einem kollegialen und engagierten Team von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen
- Vergütung nach EG 6 TV-L

Kontakt:
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung, tabellarischem Lebenslauf, Beurteilungen und Zeugnissen bis zum 30.09.2017 als zusammenhängende PDF Datei per E-Mail die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes: info@ljv-sh.de

Die Bewerbungsgespräche für ausgewählte Bewerber/innen finden zeitnah in Flintbek statt.

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek

Einen ersten Eindruck zur Arbeit des Verbandes finden Sie unter www.ljv-sh.de.de Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 04347-90870 oder per E-Mail an info@ljv-sh.de  zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Anwendung und Wirkungsweise von Vergrämungsmunition im Rahmen des Wolfsmanagements

DSC 0010Mit der steigenden Population der Wölfe in Deutschland, den Übergriffen auf Nutz- und Haustiere sind zunehmende Konflikte mit Menschen vorprogrammiert. Es gab und gibt immer wieder einzelne Individuen, die keine Scheu vor dem Menschen zeigen und sich nicht verscheuchen lassen. In solchen Fällen wird dann schnell der Ruf laut nach Vergrämung mit der Waffe.

In den Medien und von einzelnen Verbandsvertretern wird die Meinung verbreitet, dass Vergrämung problemlos möglich sei. Es gäbe bspw. Vergrämungsmunition, die für solche Zwecke genutzt werden könne.

Anders als bei der Jagdausübung auf Wild darf der Wolf auf gar keinen Fall bei der Anwendung von Vergrämungsmaßnahmen getötet oder verletzt werden. Bevor die Waffe auf ein Tier gerichtet wird, muss sich die Schützin oder der Schütze im Umgang mit seiner Waffe und der Wirkung der Munition vertraut machen.

Es hat sich allerdings herausgestellt, dass bislang keine Erfahrungen mit diesen Vergrämungsmunitionen in Deutschland vorhanden und dokumentiert sind.

Um diesen Umstand zu beheben, hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des Wolfsmanagements ein Belehrungs- und Übungsschießen am 18.07.2017 auf dem Schießstand Hasenmoor (Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein) organisiert.

Hierzu eingeladen wurden, neben den offiziellen Wolfsbetreuern des Landes Schleswig-Holstein, Vertreter aus Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. An der Veranstaltung nahmen ca. 40 Personen aus Ehrenamt und Verwaltung teil.

 

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Afrikanische Schweinepest: Seuche erreicht Tschechien – Das Ministerium für Energiewende, …

 

 

Am 27. Juni wurde erstmalig über den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei tot aufgefundenen Wildschweinen im Osten Tschechiens in der Region Zlin berichtet. Damit hat das ASP-Virus in der EU einen deutlichen Sprung nach Westen gemacht und ist bis auf 80 km an Österreich und ca. 300 km an die deutsche Grenze herangerückt, siehe auch Karte des FLI vom 07. Juli 2017.. Es ist bislang unklar, wie die Seuche über eine Entfernung von mehreren hundert Kilometern verschleppt wurde. Da der Fundort in Tschechien in der Nähe einer Ost-West-Fernverbindung liegt, wird derzeit eine Verschleppung durch Reisende oder Fernfahrer vermutet. Im Juli wurde eine weitere Ausbreitung der Seuche in der Wildschweinpopulation in der Region Zlin bestätigt.

In den von der ASP betroffenen -Regionen im Baltikum und in Ostpolen werden nach wie vor zahlreiche Nachweise bei Wildschweinen festgestellt. In Polen hat es im Restriktionsgebiet aktuell einen Ausbruch in einer großen Schweinehaltung gegeben und im Juni ca. 20 Ausbrüche in Hausschweine-Kleinhaltungen. Auch in Estland wurde das Virus in einer größeren Schweinehaltung nachgewiesen. Aus Russland und der Ukraine wird weiterhin über ASP-Nachweise beim Schwarzwild und in Schweinehaltungen berichtet.

Diese beunruhigende Entwicklung zeigt wie instabil die ASP-Situation derzeit insgesamt ist. Die Einschleppung der ASP nach Deutschland in die Wildschweinpopulation oder in die  Hausschweinebestände hätte schwerwiegende Folgen für Jäger und Schweinehalter. Daher muss alles getan werden, um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird dringend an die Einhaltung von Seuchen-Präventionsmaßnahmen appelliert:

  • Von Jagdreisen in die ASP-Regionen wird dringend abgeraten, sie sind mit einem verantwortungsbewussten jagdlichen Handeln nicht vereinbar. Wird die Seuche durch Jagdreisende nach Deutschland verschleppt, so hätte dies nicht nur dramatische Folgen für die Wildschweinpopulation, sondern insbesondere auch für den gesamten landwirtschaftlichen Schweinesektor.
  • Da das ASP-Virus in Blut, rohem Fleisch oder gepökelten oder geräucherten Fleischwaren über viele Monate haltbar ist, dürfen Fleisch und Fleischprodukte von dort nicht verbracht werden. Jagdtrophäen vom Schwarzwild aus betroffenen Ländern (Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine, Tschechische Republik und auch Sardinien) stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar. Auch ist eine Übertragung durch virusbehaftete Kleidung und Ausrüstung möglich. Daher ist eine Reinigung und Desinfektion bei voriger Anwesenheit in diesen Gebieten unbedingt notwendig.  
  • Eine wichtige Präventivmaßnahme ist eine wirksame Bejagung, die dazu dient, den Wildschweinbestand in Schleswig-Holstein deutlich zu reduzieren, wobei. Revierübergreifende Jagden verstärkt zum Einsatz kommen sollten. Insbesondere Frischlinge und Überläufer sollen erheblich stärker bejagt werden, denn die jährliche Überlebensrate der Frischlinge  hat einen beträchtlichen Einfluss auf die Wachstumsrate der Population. Ziel sollte es sein 80 % der Frischlinge zu erlegen.
  • Die Reviere sollten ganzjährig regelmäßig auf verendetes oder verhaltensauffälliges Schwarzwild kontrolliert werden. Proben von solchen Tieren, hierzu sind auch Tupferproben möglich, sollen unbedingt zur Untersuchung ins Landeslabor eingesandt werden.
  • Bei Auffälligkeiten (mehrere Stücke Fallwild, abgekommene Tiere, mangelnde Scheu, besondere Merkmale an erlegten Stücken usw.) sind unverzüglich die Jagdbehörde und das Veterinäramt zu informieren.                                      
  • Für das Wildschweine-Monitoring sollen wie in den Vorjahren weiterhin auch Proben (in der Regel Schweißproben) von gesund erlegten Wildschweinen an das Landeslabor eingesendet werden.
  • Um eine Einschleppung möglichst frühzeitig zu erkennen, werden Jäger mit Revieren, die benachbart zu Rastplätzen von Autobahnen und anderen Bundesfernstraßen liegen, gebeten möglichst von diesen Erlegungsorten Proben einzusenden.
  • Das Krankheitsbild der ASP ist sehr variabel und ist nicht von der Klassischen Schweinepest und zahlreichen anderen Erkrankungen der Schweine zu unterscheiden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor erfolgen.
  • Jagdlich aktive Schweinehalter müssen besondere Vorsicht walten lassen. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen muss vermieden werden. Das Betreten des Schweinestalls nach der Jagd ist erst nach Duschen, Händedesinfektion und komplettem Kleidungswechsel möglich. Es soll kein Wildschwein auf dem Betrieb aufgebrochen werden und Schwarzwild anderer Jäger ist auf keinen Fall in die eigene Wildkammer aufzunehmen.

Weitere Informationen und Merkblätter für Jäger, Landwirte und landwirtschaftliche Angestellte aus Osteuropa sind hier verfügbar.

Das Friedrich-Loeffler-Institut stellt hier aktuelle Informationen und Kartenmaterial zur Verfügung.

Aktuelle Pressemeldung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 12.07.2017

Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (Stand 12.07.2017)
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WildTierKataster – Aktueller Stand der Erfassung

WiK2017rev Beteiligung20160615

Die regelmäßige Erfassung von Daten zum Vorkommen und Bestand unseres Wildes wird seit Jahren in Schleswig-Holstein im Rahmen des WildTierKatasters SH durchgeführt. Hierzu werden zum Jahresanfang alle Hegeringleiter mit Erfassungsbögen für die Reviere ihres Hegerings ausgestattet. Diese stellen die Unterlagen dann den Revieren in ihrem Hegering zur Verfügung. Die Abgabe der ausgefüllten Erfassungsbögen erfolgt dann entweder gesammelt über den Hegeringleiter oder direkt an die Bearbeiter des WildTierKatasters. 

In 2017 werden in Schleswig-Holstein die Feldhasen und Wildkaninchen erfasst.

Sie können den Erfassungsbogen aber auch runterladen.

Seit einigen Jahren kann natürlich auch jedes Revier seine Daten direkt online unter www.wtk-sh.de eingeben. Das spart Arbeit und Papier und ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf bereits eingegeben Daten.

  1. haben 314 Reviere - nur knapp 10% aller Jagdrevier im Lande - an der diesjährigen Erfassung zum Wildkaninchen teilgenommen. Bis zum 15.7.2017 können die Revierinhaber und Hegeringleiter die zugesandten Erfassungsbögen noch zurück senden oder die Dateneingabe online über www.wtk-sh.de durchführen.

!!!Bitte vervollständigen Sie das Bild und liefern Sie uns Ihren ausgefüllten Erfassungsbogen bis zum 15.7.2017!!!

Sprechen Sie auch Ihren Hegeringleiter, Ihren Jagdherren und Ihre Nachbarreviere an. Nur mit einer umfassenden und regelmäßigen Beteiligung bei diesen Erhebungen, können wir die Nachhaltigkeit der Jagd belegen. Nur mit eigenen Daten haben die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein die Deutungshoheit und können wissenschaftlich belegt in politische Diskussionen einsteigen und für die Zukunft der Jagd kämpfen.

Bei Fragen und zur Abgabe des Erfassungsbogens wenden Sie sich an Ihren Hegeringleiter oder an das

WildTierKataster Schleswig-Holstein
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Tel.: 04347-9087-18
Fax: 04347-9087-25
melden@wtk-sh.de

 

 

 

 

 

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Jamaika beschließt Koalitionsvertrag

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zum Thema Jagd  zwischen CDU, FDP und Bündnis90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein.

„Auch wenn wir uns in manchen Punkten etwas mehr Mut zu Veränderungen gewünscht hätten, begrüßen wir dennoch das hohe Maß an Stabilität, Verlässlichkeit und das in die Jägerinnen und Jäger gesetzte Vertrauen, das uns der Koalitionsvertrag für die kommenden 5 Jahre verspricht“, resümiert Wolfgang Heins, Präsident der 17.500 organisierten Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein.

Konkret bedeute dies (Auszug aus dem Koalitionsvertrag):

Wir streben vitale und dem Standort angepasste Wildbestände in Schleswig-Holstein an. Ziel unserer Jagdpolitik ist, weiterhin dem Arten- und Naturschutz gerecht zu sein. Ebenso setzen wir auf das Vertrauen in die Sachkunde und das selbstbestimmte Handeln von Jägerinnen und Jägern.

Wir werden einen „Runden Tisch“ mit Jagdverbänden, Naturschutzverbänden und Tierschutzverbänden einrichten, um jagdfachliche Fragen wie u.a. Monitoringprogramme von wildlebenden Tieren zu diskutieren.

Der Schutz und die Hege der Niederwildbestände insbesondere von Rebhuhn, Hase und Fasan werden eng verzahnt mit dem Vertragsnaturschutz der Landwirtschaft.

Grundsätzlich planen wir keine substantiellen Änderungen im Jagdgesetz. Sollte es neue Bundesregelungen geben, die eine Anpassung des Landesjagdgesetzes in Bezug auf bleifreie Jagd notwendig machen, werden wir das Landesjagdgesetz im Sinne der jetzigen landesrechtlichen Regelung überarbeiten.

Die Regelung, dass juristische Personen Flächen von der Jagdausübung befreien lassen können, werden wir im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung kurzfristig ändern.

Die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd wird in Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Jägerinnen und Jäger und den Schutz der Jagdhunde (Tierschutz) zugelassen. Wir werden uns für eine bundesweit einheitliche Regelung hinsichtlich der Thematik der Schalldämpfer einsetzen.

Wir werden das Hundegesetz anpassen und bei der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes einen Ausnahmetatbestand für Jagd- und Hütehunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung schaffen.

Zudem werden wir den Erhalt und die Weiterentwicklung der Schießstätten in Schleswig-Holstein aus der Jagdabgabe finanziell unterstützen.

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Sozialwahl: Versand der Unterlagen läuft

Die Sozialversicherung teilt mit, dass erst 215.000 Wahlunterlagen verschickt wurden, der Versand aber noch läuft. Für eine Beteiligung ist es noch nicht zu spät.

(Berlin, 18. Mai 2017) Der Versand der Wahlunterlagen zur Sozialwahl läuft, ist aber noch nicht abgeschlossen, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) vorgestern mitgeteilt hat. Bislang sind nach SVLFG-Angaben lediglich rund 215.000 Wahlunterlagen versandt worden. Die Berufsgenossenschaft hat jetzt angekündigt, über die gesetzlich vorgesehene Frist hinaus (18. Mai) eingehende Anträge auf Wahlunterlagen zu bearbeiten und – soweit zeitlich noch möglich – Wahlunterlagen zu verschicken. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag am 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingegangen sein.

Die SVLFG weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bisher noch keinen Fragebogen für die Sozialwahl 2017 erhalten haben oder ihn nochmals benötigen, diesen über die Telefonhotline (030) 889 117 117 anfordern können. Nach Informationen, die dem Deutschen Jagdverband (DJV) vorliegen, ist die Erreichbarkeit der Hotline allerdings stark eingeschränkt. Insgesamt knapp 300 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl haben Revierpächter dem DJV in fünf Tagen gemeldet. Der Dachverband der Jäger bittet darum, auch weiterhin Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl unter www.jagdverband.de/sozialwahl zu melden und prüft Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Revierpächter und Eigenjagdbesitzer, die immer noch keine Unterlagen erhalten haben, sollten sich ungeachtet dessen dringend an die Hotline wenden.

Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber (jeweils alle Mitpächter) sowie deren Ehepartner. Angeschrieben mit einem Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung wurde aber meist nur derjenige (Mit-)Pächter, an den auch der jährliche Beitragsbescheid geschickt wird. Der vorliegende Fragebogen kann entweder für die anderen Mitpächter kopiert oder bei der Hotline erneut angefordert und jeweils separat ausgefüllt werden. Außerdem muss in diesen Fällen als Nachweis eine Kopie des Pachtvertrages mitgeschickt werden. Für Ehepartner wird kein eigener Fragebogen benötigt, sie müssen aber extra angegeben werden. Nähere Informationen hat der DJV im Internet veröffentlicht unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.

Der DJV hat gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband eine Liste zur Sozialwahl eingereicht, die aber nicht als „Liste Jagd“, sondern als „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“, Liste 11, zugelassen wurde.

Meldung als PDF herunterladen

Für eine Beteiligung an der Sozialwahl 2017 ist es noch nicht zu spät.

Foto: DJV

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Ergebnisse der Qualischießen

Ergebnisse der Qualischießen

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Neue BPO – Einladung zur Richterschulung

Die Prüfungsordnung für Brauchbarkeitsprüfungen des Landes Schleswig-Holstein wurde überarbeitet. Die Neufassung ist gültig ab dem 1. September 2017.

Wir laden alle Verbandsrichter zu einer Richterfortbildung am

13.06.2017 um 19:30 in 24647 Wasbek, Hauptstr. 41, Kühls Gasthof

Leitung: Hans Heinrich Jaacks, email: hansjaacks@gmx.de

oder am

 

20.06.2017 um 19:00 in 25855 Immenstedt, Olderuper Str. 1, Hotel Immenstedt-Bahnhof

Leitung: Margitta Albertsen, email: margittaalbertsen@hotmail.de

recht herzlich ein.

Es wird um Anmeldung mittels der entsprechenden Email Adresse gebeten.

Margitta Albertsen

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Ein echter Schleswig-Holsteiner – Der Osterhase

img 8140Er hat in diesen Tagen Hochkonjunktur, der „Osterhase“. Sein richtiger Name lautet Feldhase. Das sympathische Langohr ist in allen Teilen Schleswig-Holsteins in Feld und Flur zu Hause und mit etwas Glück, gut zu beobachten.


Die Anzahl unserer Feldhasen (Lepus europaeus) entwickelt sich in den letzten Jahren positiv, freut sich Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.. Dank der Zählungen, die im Frühjahr und Herbst landesweit von engagierten Jägerinnen und Jägern durchgeführt werden, kann das Wildtierkataster Schleswig-Holstein zuverlässige Aussagen über die Population des Feldhasen treffen.


Die Hasenzählung erfolgt mittels Scheinwerfertaxation. „Im Klartext heißt das, dass unsere Jägerinnen und Jäger eine Stunde nach Sonnenuntergang festgelegte Strecken in ihrem Revier abfahren und die angrenzenden Felder mit Scheinwerfern ableuchten, um eine Zählung vorzunehmen“, erläutert Projektbetreuerin Christin Nowok.
Auf einem Quadratkilometer in Schleswig-Holstein sind im Durchschnitt 18,8 Hasen zu Hause (Marsch 27,4, Geest 16,4, Hügelland 14,8). Die Besatzdichte ist in der Marsch deutliche höher als auf der Geest oder im östlichen Hügelland.


Um belastbare Zahlen zu erhalten ist es wichtig, dass Jahr für Jahr die gleichen Strecken zur Zählung abgefahren werden. Auch über weitere Freiwillige, die sich an der Hasenzählung beteiligen möchten, freut sich die Projektleiterin Nowok.


„Die Entwicklung der Bestände hängen von vielen Faktoren ab“, erklärt Wolfgang Heins. „Der Hase hat zahlreiche natürliche Feinde wie Fuchs, Greif- und Rabenvögel“. Außerdem macht der zunehmende Flächenverbrauch und steigender Straßenverkehr Meister Lampe zu schaffen. Eine kalte und nasse Witterung erschwert die Aufzucht der Junghasen und kann zu großen Verlusten führen. Umso erfreulicher sind die aktuellen Zahlen. Ostern kann kommen, der „Osterhase“ ist schon da.

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Katrin Fedrowitz, MdL, jagdpolitische Sprecherin der SPD : Lob für Jäger und Sportschützen

Katrin Fedrowitz: Lob für Jäger und Sportschützen

Zum Bericht der Landesregierung zur freiwilligen Waffenabgabe und den Kontrollmaßnahmen von legalen Waffenbesitzern sagt die jagdpolitische Sprecherin und Sportschützin der SPD-Landtagsfraktion, Katrin Fedrowitz:

„Der Bericht macht deutlich, dass die legalen Waffenbesitzer in Schleswig-Holstein, wie Sportschützen und Jäger, sich verantwortungsvoll im Umgang mit ihren Waffen verhalten.“

Der Bericht gibt über die Erfahrungen der Waffenbehörden bei den Kontrollen von Waffenbesitzern in den letzten 5 Jahren Auskunft geben. Für die Kontrollen von Sportschützen und Jägern, die legale Waffen besitzen, sind die Waffenbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Behörden kontrollieren und überwachen die Einhaltung der Vorschriften über die sichere Aufbewahrung nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung.

Seit 2009 sind alle Altbesitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und verbotener Waffen verpflichtet, unaufgefordert bei der Waffenbehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Vor 2009 handelte sich noch um eine „Holschuld“ der Behörde, was dazu führte, dass die Waffenbesitzer vor 2009 erst nach Aufforderung, die Nachweise zu erbringen hatten. „Werden die Nachweise nicht erbracht, wird die Waffenbesitzkarte eingezogen und das ist richtig so“, erklärt Fedrowitz. Mit diesem Verfahren konnte auch der Prozess zur Aufnahme der Daten für die Altbesitzer abgeschlossen werden. Die Ergebnisse sollen laut der Landesregierung voraussichtlich im laufenden Jahr 2017 evaluiert werden.

Katrin Fedrowitz weist ausdrücklich darauf hin, dass diejenigen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen, um eine neue Waffe zu erwerben, von sich aus die sichere Aufbewahrung schriftlich glaubhaft machen müssen. Erst dann erhalten sie die beantragte Erlaubnis. Sollten berechtigte Zweifel an der sicheren Aufbewahrung vorliegen, werden anlassbezogene Aufbewahrungskontrollen von den Behörden durchgeführt. Dies gilt auch für die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen und Munition z.B. in Schützenvereinen.

Die Verwaltungskosten dieser Kontrollen werden den Waffenbesitzern in Rechnung gestellt. Die Waffenbehörden berichten, dass die überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern sich bei den durchgeführten Aufbewahrungskontrollen kooperativ und einsichtig verhalten. Seit 2009 sind auch Kontrollen ohne Anlass oder Verdacht möglich. Die Waffenbehörden haben landesweit rund 3.300 Aufbewahrungskontrollen „vor Ort“ durchgeführt.

„Als positives Ergebnis der Arbeit der Kontrollbehörden ist festzustellen, dass eine große Zahl von Altbesitzern, ihren Waffenbesitz aufgegeben haben. Dies betrifft sowohl Erben als auch nicht mehr aktive Sportschützen und Jäger. Die Abfrage hat sich als ein effektives Instrument erwiesen, die Zahl der Waffenbesitzer und den Waffenbestand zu reduzieren“, sagte Fedrowitz. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Waffenbehörden eine intensive Kontrolle der legalen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer durchführen.

Katrin Fedrowitz weist in diesem Zusammenhang auf ein Problem des unerlaubten Waffenbesitzes hin. „Ich begrüße, dass auf Bundesebene ein Gesetz beschlossen werden soll, dass dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet wurde und eine erneute zeitlich befristete Strafverzichtsregelung („befristete Amnestie“) für die Dauer von einem Jahr vorsieht, für Personen, die eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition der zuständigen Behörde oder eine Polizeidienststelle übergibt.“

Hier würde dann auf eine Bestrafung wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Behörde verzichtet werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung bezieht sich diese Amnestie auch auf Munition. „Vielen Menschen, die sich auf dem Weg machen, die unerlaubt besessene Waffe oder die unerlaubte besessene Munition bei der Polizei abzugeben, dürften sich nicht im Klaren darüber sein, dass schon dieser Weg zur Polizei strafbar ist.“

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Die jungen Jäger kochen

kochkursVerführerische Düfte dringen aus der Lehrküche des Fachzentrums für Hauswirtschaft. Alle Kojen sind belegt, es wird geschnippelt, gebraten und gerührt. Am Werke sind die zwölf Teilnehmer des Kochkurses, der von jugendPROnatur angeboten wird. In diesem Kurs bereiten die jungen Jägerinnen und Jäger das Wildbret vom Reh, Wildschein und Damwild zu. Abseits der Ausgetretenen Pfade von klassischem Wildschweinbraten und Rehrücken, sind die Hobbyköche unterwegs zu neuen Kreationen. So brutzelt ein Gyros vom Wildschein in einer Pfanne vor sich hin, während es im Backofen nebenan mit Hack gefüllte „Wilde Blätterteigschnecken“ aufgehen. Konzentriert werden die Rezepte abgearbeitet, alle geben ihr Bestes, keiner will sich die Blöße geben und etwas anbrennen lassen. Nach knapp zwei Stunden tischen die Teilnehmer ein köstlich aussehendes Buffet im Speiseraum auf. Hagen Billerbeek und David Lorenz stehen mit ihren Frauen davor und freuen sich über den leckeren Anblick. Sie haben das Wildbret aus ihren Jagden beigesteuert und stoßen mit einem Glas Rotwein auf ihre gelungenen Gerichte an. Auch Kochlehrerin Anja Lage ist zufrieden. „Ich bin selbst Jägerin und freu mich immer, wenn ich zeigen kann, was für leckere Variationen aus unserem heimischen und hochwertigen Wildbret gezaubert werden können“, sie schmunzelt und fügt an: „Ich bin wild auf Wild!“

Iris Comdühr
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Wolf im Kreis Herzogtum Lauenburg überfahren

Ein Wolf ist heute früh (6. März 2017) Kreis Herzogtum Lauenburg bei einem Verkehrsunfall getötet worden Das Tier war nordwestlich von Ratzeburg unvermittelt auf die B 207 geraten, so dass ein herankommendes Auto nicht mehr bremsen konnte und das Tier erfasste.

Der auf Bitten der Polizei herbeigerufene zuständige Wolfsbetreuer des Landes stellte fest, dass es sich bei dem getöteten Tier um einen etwa 35 Kilogramm schweren männlichen Wolf handelte. Der für die Beurteilung entsprechender Funde in Schleswig-Holstein zuständige Sachverständige geht davon aus, dass es ein junger Wolf war – entweder ein Welpe aus dem Jahr 2016 oder ein sogenannter Jährling (also aus dem Jahr 2015). Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern hatte ein Wolfsrudel im Bereich der Lübtheener Heide im Jahr 2016 Welpen großgezogen. Dieses Gebiet liegt 30 bis 50 Kilometer vom Unfallort entfernt.

Das verunglückte Tier wird noch heute zur Untersuchung an das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht. Blutproben des verunglückten Tieres werden zur Klärung der Herkunft des Tieres an das Senckenberg-Institut nach Gelnhausen bei Frankfurt gegeben, dem nationalen Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf in Deutschland. Ebenfalls am heutigen Tage wurde bei Hagenow in Mecklenburg-Vorpommern ein weiterer Wolf von einem Auto überfahren.

Bei dem aktuellen Fall in Schleswig-Holstein handelt es sich seit 2007 um den fünften Fall eines tödlich verunglückten Wolfes seit dem ersten Auftreten eines wildlebenden Wolfes nach fast zweihundert Jahren im Jahr 2007. Auch in diesem Fall war das Tier einen Verkehrsunfall zum Opfer gefallen. Verkehrsunfälle stellen in Deutschland eine der Hauptmortalitätsursachen für Wölfe in Deutschland dar. Insbesondere junge Tiere, die sich von ihren Heimatrudeln getrennt haben und auf der Suche nach geeigneten eigenen Revieren und Partnern umherstreifen, sind hiervon in besonderem Maße betroffen.


www.melur.schleswig-holstein.de

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Fuchsbesenderung im Hegelehrrevier Grönwohld

eix-fuchs1 1Seit zwei Jahren läuft an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) ein Projekt, bei dem der Fuchs im Zentrum der Untersuchungen steht. Dazu werden Rotfüchse landesweit besendert. Als im Hegelehrrevier des Landesjagdverbandes eine junge Fähe in die Falle ging, zögerte Revieroberjäger Christopher von Dollen nicht lange und informierte die Biologen der TiHo: Kurze Zeit später waren Tierärzte und Biologen vor Ort, um das Tier mit einem Sender auszustatten.


Bei der morgendlichen Kontrolle der Fallen hatte von Dollen gesehen, dass ein Fuchs in der Lebendfalle saß. Unverzüglich informierte er die Biologen der TiHo am Standort in Büsum. Kurze Zeit später waren Steffen Mumme und Beate Zein sowie die Tierärzte Marco Roller und Jan Lakemeyer vor Ort im Grönwohlder Wald.


eix-fuchs2 1„Voraussetzung ist ein Mindestgewicht von vier Kilogramm“, erklärt Mumme während er eine Waage am Abfangkorb installiert. Es braucht etwas Geschick und viele helfenden Hände, um den Fuchs aus der abgedunkelten Falle in den Korb zu bugsieren. Von Dollen drückt quasi von hinten, vorne passen Mumme und Zein auf, dass das wendige Tier nicht doch noch ausbüxt. Doch dann geht alles ganz schnell, die Betäubung wird gesetzt und wirkt innerhalb von Minuten.


eix-fuchs3 1Während das Tier einschläft, geht die Arbeit der Biologen und Tierärzte los. „Die Narkose hält eigentlich 45 Minuten. In der Zeit sollten wir alles fertig bekommen“, sagt Roller, der seit knapp einem Jahr mitarbeitet. Ein kurzer Blick vom Fachmann: „Das ist eine junge Fähe, wahrscheinlich aus dem vergangenen Jahr“, ist von Dollen sicher. Doch das ist für die Tierärzte noch nicht wichtig, zuerst muss schnell und konzentriert gearbeitet werden. „Wir sind leise bei den Untersuchungen, da wir vermuten, dass die Tiere trotz der Narkose Lärm mitbekämen. Und den Stress wollen wir vermeiden.“
Während Roller mehrere Stellen an den Läufen rasiert, um besser Blutproben nehmen zu können, kümmert sich Lakemeyer um die Entnahme von Kot- und Haarproben. Später wird auch noch eine Urinprobe genommen. Mumme passt das Halsband an, Beate Zein hält die Arbeiten mit der Kamera fest.


Zu Dritt wird an der Fähe gearbeitet, die ruhig und gleichmäßig atmet. „Das ist der sechste Fuchs, der von uns mit einem Sender versehen wurde“, erklärt Mumme, während er mit dem Peilgerät den Sender am Hals aktiviert. „In den ersten Tagen komme ich ganz häufig, um das Tier zu orten. Danach meist ein Mal pro Woche.“ Dabei werden unter anderem die Lebensumstände, das Habitat, in dem der Fuchs sich aufhält oder auch, wie viel Zeit im Bau verbracht wird, recherchiert.


eix-fuchs4 1Nach 45 Minuten sind die Proben in kleine Röhrchen verpackt und die Gummihandschuhe werden beiseite gelegt. „Das Gegenmittel wird gespritzt, es dauert 15 bis 20 Minuten, bis das Tier wieder fit ist“, so Roller. Dabei wird die Fähe auf Handtücher gelegt, damit sie nicht zu sehr auskühlt. Langsam wird die Fähe wach, noch etwas benommen macht sie sich auf den Weg in den Wald – als neue Mitarbeiterin der TiHo.


Sorka Eixmann
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