Anschuss-Seminar mit Chris Balke

Einladung zum Anschuss-Seminar der KJS Eckernförde e. V.

mit dem aus Funk und Fernsehen bekannten

beruflichen Nachsuchenführer Chris Balke

am Samstag, 13.August 2016 in Osterby

Liebe Jäger_innen im Landesjagdverband e. V.,

hiermit möchten wir Sie und Euch im Namen des Vorstandes der KJS Eckernförde e. V. herzlich zum Anschuss-Seminar mit Christ Balke von der Schweißhundstation Kreis Herzogtum Lauenburg einladen.

Das Anschuss-Seminar beginnt am Samstag, den 13. August 2016, um 09:30 Uhr, im Schinkenkrog, Dorfstraße 24 in 24367 Osterby, mit dem theoretischen Teil.

Nach einem reichhaltigen Mittagessen bestehend aus Schnitzel mit Salat und Bratkartoffeln, in der Mittagspause von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr, geht es dann hinaus in das Revier von Sören Claußen in Damendorf, wo die „Tatortarbeit“ stattfinden wird.

Das Anschusss-Seminar endet mit der „Arbeit nach dem Schuss“ auf Überläuferkeiler (bereits zur Strecke gekommen) gegen 16:00 Uhr.

Als Referenten für das Anschuss-Seminar konnten wir wieder den Berufsjäger und einzigen berufsmäßigen Nachsuchenführer Herrn Chris Balke von der Schweißhundstation Kreis Herzogtum Lauenburg gewinnen.

Es können leider nur maximal 35 Teilnehmer_innen an diesem besonderen Seminar teilnehmen. Seminar-Plätze sind zurzeit noch frei.

Verbindliche Anmeldungen sind bei Jan Eiben unter Telefon: Festnetz: 04354 – 9969758 – Mobil: 0160 - 96846033 oder E-Mail:  tarzaneiben@web.de ab sofort möglich.

Gäste aus anderen Kreisjägerschaften im Landesjagdverband Schleswig-Holstein sind zu diesem Anschuss-Seminar ebenfalls herzlich willkommen.

Mit dem Eingang der Seminargebühr in Höhe von 70,-- € pro Teilnehmer_in INCLUSIVE MITTAGESSEN! auf dem Konto:

                        Empfänger: Uwe Jacobi

                        Bank: Sparda-Bank Hamburg eG

                        IBAN: DE80206905000000657735

                        BIC: GENODEF1S11

                        Verwendungszweck: Anschuss-Seminar / Name des Teilnehmers

gilt die Anmeldung als bestätigt. Die Seminargebühr ist Reuegeld.

Anmeldeschluss für das Seminar ist Sonntag, der 07. Aug. 2016.

Es grüßt Sie und Euch aus der KJS Eckernförde mit Horrido und Waidmannsheil

- Uwe Jacobi –         - Doris Jacobi                     - Jan Eiben -

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Treffen norddeutscher Landesjagdverbände

16 07 PräsidienAm 07.07.2016 trafen sich die Präsidien der Landesjagdverbände aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu einer gemeinsamen Präsidiumssitzung. Kernziel war neben dem persönlichen Kennenlernen des neu gewählten Präsidiums des LJV Schleswig-Holstein auch das identifizieren möglicher gemeinsamer Schnittmengen bei jagdpolitisch relevanten Themen.

Bei einer Schifffahrt mit dem so genannten Tidenkieker auf der Elbe, war auch schnell der erste gemeinsame Anknüpfungspunkt gefunden: Die Elbe und die sie betreffenden natur- und umweltgesetzlichen Fragestellungen verbindet alle drei Bundesländer und folglich auch deren LJV: Ein Beispiel hierfür ist die Klage gegen die Elbvertiefung, die die Hamburger, Schleswig-Holsteiner und Niedersachsen bereits vor längerer Zeit gemeinsam angestrengt haben. Im gemeinsamen Gespräch wurde klar, dass die drei LJV sowohl aufgrund vergleichbarer naturräumlicher Gegebenheiten als auch der jagdpolitischen Konstellationen darüber hinaus, ähnliche Dinge ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben: Verbunden mit Schlagworten wie dem Schwund der Artenvielfalt der freilebenden Tierwelt, der Bedeutung lebensraumverbessernder Maßnahmen sowie der Wasservogelbejagung waren weitere gemeinsame und länderübergreifende Themenstellungen schnell identifiziert. Der Austausch hierüber sowie über die Möglichkeiten zukünftig noch stärker Synergieeffekte nutzen zu können wurde von allen Präsidien ausdrücklich begrüßt und soll im Rahmen weiterer Treffen konkretisiert werden.   

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Ergebnisse der Landesmeisterschaft 2016

Ergebnisse der Landesmeisterschaft 2016

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Landesparcourschießen erfolgreich auf dem Schießstand in Heide durchgeführt

11a Gruppenfoto - SiegerehrungAm 27. und 28. Mai 2016 fand auf dem Schießstand Heide das Landesparcoursschießen der Mannschaften statt. Gemeldet werden konnten Mannschaften mit mindestens vier und maximal sechs Jägerinnen oder Jäger. Die besten vier Schützen einer jeden Mannschaft wurden gewertet. Der Schwierigkeitsgrad darf sicher als sehr anspruchsvoll bewertet werden. Das Parcourschießen gilt auch als Königsdisziplin der Flintenschützen, denn diese Art des Schießens ist dem jagdlichen Schießen am ähnlichsten. Geschossen wurde bei hervorragenden Bedingungen auf 60 Parcoursscheiben verteilt auf 3 Stände. Der Landesobmann für das jagdliche Schießen, Frank Schmidt, und sein Stellvertreter Andreas Teiz bedankten sich bei der Kreisjägerschaft Dithmarschen Nord e.V. und hier insbesondere beim Vorsitzenden Axel Claußen der auch in der Funktion als Vizepräsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. Grußworte überbrachte und dem Schießstandbetreiber Olav Schreiner, der den Schießstand wieder einmal in hervorragender Weise präsentierte. Es haben 19 Mannschaften mit insgesamt über 109 Jägerinnen und Jäger teilgenommen. Zum Abschluss der zweitätigen Veranstaltung führten Frank Schmidt und Axel Claußen die Siegerehrung durch. Mannschaftssieger wurde TIRO mit den Schützen Thomas Pahl, Patrick Quast, Norbert Radtki, Hans Wörmcke, Kurt Fester und Detlef Overmann mit insgesamt 198 Tauben vor der Mannschaft der Kreisjägerschaft Dithmarschen Nord mit den Schützen Olav Schreiner, Carsten Schmielau, Wulf von Buch, Wilhelm Paulsen, Torben Geiger und Jens Dreessen mit insgesamt 196 Tauben und der Mannschaft der Kreisjägerschaft Schleswig mit den Schützen Jürgen Ehlers, Jürgen Stäcker, Heiner Paulsen, Manfred Clausen, Marc Windeggis und Marc Bothmann mit insgesamt 186 Tauben. Bester Einzelschütze wurde Thomas Pahl mit 54 Tauben. Bester Einzelschütze bei den Junioren war Johannes Lassen mit 48 Tauben. Die beste Einzelschützin wurde Steffi Buck mit 45 Tauben.    

Stefan Vergo
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Dinner in Green

Das „Dinner in Green“ soll ein Treffen für naturinteressierte Menschen sein, die sich spontan an einem schönen Ort in Schleswig-Holstein verabreden und dort in der Natur ihre mitgebrachten Leckereien und Getränke verzehren. Es geht aber auch um Informationen über die Natur, Kenntnis unserer Tierwelt und Pflanzenwelt und das Verständnis um die Zusammenhänge in der Natur. Alle Gäste erscheinen wenn möglich bei einem Dinner in Green in green (Tracht, Outdoor, Jagd oder nur in grün).

Das erste Dinner startet am 16.07.2016 ab 18:00. Weitere Infos unter www.dinner-in-green.de

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Neu im Netz: Schießstand Alt Bennebek

Schiesstand Alt BennebekDer Schießstand Alt Bennebek zeigt sich mit einem neuen Internetauftritt. Unter http://www.schiessstand-bennebek.de sind nun alle Informationen rund um den Schießstand, Termine u.v.m zu finden. Für alle Facebook-Freunde gibt es nun auch eine eigene Facebookseite. Werdet FAN unter www.facebook.com/schiessstandbennebek/

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Aktueller Stand zur Jungwildrettung mit Drohneneinsatz

DrohneDer Termin zur praktischen Vorführung einer Drohne im Hegelehrrevier Grönwohld am 15.04.2016 hatte eine sehr gute Resonanz. Den Teilnehmern wurde eine zur Rehkitzrettung konzipierte Drohne mit hochwertiger Wärmebildkamera vorgestellt. Bei der Präsentation konnten Fasanen und Hasen in einer Stilllegungsfläche sicher geortet werden. Es war möglich wichtige Eckdaten als Anforderung an ein solches Fluggerät festzulegen. Die wichtigsten Anforderungen sind: 

  •  automatisches Abfliegen der Flächen und Markierung eventueller Kitze über GPS Punkte um Zeit zu sparen,
  •           genügend Akkus bzw. Ladekapazitäten um mindestens 5 Stunden durchgehend fliegen zu können
  •           hohe Windstabilität
  •           hochwertige Kameratechnik um Jungwild wirklich sicher auch bei hohem Bewuchs finden zu können

Testflüge um in der Praxis Kitze in verschiedenen Regionen zu finden konnten auf Grund verschiedener technischer und organisatorischer Probleme bei den von uns angeschriebenen Anbietern noch nicht stattfinden. Eine endgültige Empfehlung kann man erst nach praktischen Tests mit mehrfach erfolgter Kitzrettung geben. Ich persönlich halte diese Technik zur Jungwildrettung langfristig für praxistauglich, insbesondere wenn Lohnunternehmer, welche die Flächen auch mähen, die Jungwildrettung als zusätzliche Dienstleistung anbieten. Die Entwicklung und Erprobung einer voll praxistauglichen Drohne wird leider noch dauern. Für mich persönlich ist die Jungwildrettung ein sehr wichtiges Thema und ich werde versuchen möglichst schnell belastbare Ergebnisse präsentieren zu können.

CvD

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Landesparcoursschießen Mannschaften

Wald

Bild (c) S tefan Vergo

Ergebnisse 2016

 

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Landesbläserwettbewerb 2016

Ergebnisse 2016

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Erster Heuler im Aufzuchtbereich

seehund mbDie Geburtenzeit der Seehunde in Schleswig-Holstein hat im Mai begonnen und die ersten Heuler wurden in die Seehundstation Friedrichskoog eingeliefert. Am 11. Mai wurde ein junger Seehund am Olanddamm gefunden und  der zuständige Seehundjäger Martin Sell gerufen. Bei dem Tier handelte es sich um eine wenige Tage alte Frühgeburt, die noch das lange weiße Embryonalfell trug. Nach einer gründlichen Begutachtung des Gesundheitszustandes durch den geschulten und erfahrenen Seehundjäger wurde der Heuler an die Mitarbeiter der Seehundstation Friedrichskoog zur Aufzucht übergeben.


Er brachte bei der Einlieferung 9,2 kg auf die Waage, war geschwächt aber ansonsten gesund  und wurde zunächst im Quarantänebereich versorgt. Inzwischen hat der auf den Namen „Piefke“ getaufte Heuler einen großen Teil des Embryonalfells verloren und ist sehr aktiv und munter. Am Wochenende konnte er daher in den Aufzuchtbereich umziehen, in dem sich außer ihm Kegelrobbenjungtiere aus dem Frühjahr und ältere Seehunde, die verletzt eingeliefert wurden, befinden. Er wird dort nicht lange allein bleiben, denn am Wochenende wurden mit „Heintje“ und „Smutje“ bereits weitere Heuler eingeliefert, die sich in der Quarantäne befinden.

Die Robben sind für die Besucher der Seehundstation aus dem Informationszentrum Seehund, vom Aussichtsturm und über eine Kamera zu sehen. Bitte beachten Sie die verschiedenen Fütterungszeiten der Tiere auf der Homepage. Mitarbeiter informieren die Gäste während der Fütterungen über die beiden heimischen Robbenarten, die Arbeit der Station und das richtige Verhalten gegenüber Seehunden und Kegelrobben im Wattenmeer. Die Hauptgeburtenzeit der Seehunde im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer hat gerade erst begonnen. Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Tieren ist daher ausgesprochen wichtig.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein, die Nationalparkverwaltung und die Seehundstation Friedrichskoog bitten, in der freien Wildbahn einen großen Abstand zu den Meeressäugern einzuhalten.

Beim Fund eines allein liegenden Seehundes sollte folgendes beachtet werden:
1.       Seehunde nicht anfassen.
2.       Hunde fernhalten und weiten Abstand einhalten.
3.       Seehundjäger, Seehundstation oder Polizei benachrichtigen.

Bei einem Heulerfund entscheidet der zuständige, speziell geschulte Seehundjäger vor Ort über die weitere Vorgehensweise. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Die Seehundstation Friedrichskoog ist gemäß internationalem Seehundabkommen die einzig berechtigte Aufnahmestelle für Robben in Schleswig-Holstein. Nur die vom Land Schleswig-Holstein bestellten Seehundjäger sind berechtigt, die Heuler zu bergen.

Ihr Ansprechpartner:
An der Seeschleuse 4
25718 Friedrichskoog
Tel.:      04854/1372
Fax:      04854/9231
info@seehundstation-friedrichskoog.de
www.seehundstation.de

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60 Jahre Bläserwettbewerbe in Schleswig-Holstein

Horntrichter klDie Landesbläserschaft des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein veranstaltet aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums der Landeswettbewerbe einen Jubiläumswettbewerb, zu dem sich 38 Gruppen mit über 650 Bläsern angemeldet haben. Die Veranstaltung findet am Sonntag, den 29. Mai 2016 ab 8.30 Uhr in Wilster am „Colosseum“ im Kreis Steinburg statt. Highlight wird u.a. das um 14.15 Uhr geplante Sonderkonzert Jubiläumsklasse und das Abschlusskonzert mit Siegerehrung um 15.30 Uhr sein.

Flintbek: Am 29. Mai 2016 findet in Wilster im Kreis Steinburg der diesjährige Landesbläserwettbewerb im Jagdhornblasen statt. Die Bläser blicken auf 60 Jahre Wettbewerbe im Jagdhornblasen in Schleswig-Holstein zurück. Für Wilster haben sich 38 Gruppen mit über 650 Bläsern aus Schleswig-Holstein aber auch aus Hamburg, Niedersachsen und Dänemark angesagt. Angefangen hat es in Bad Segeberg im Jahre 1956. Damals blies man in vier Kategorien von den Anfängern bis zu den Fortgeschrittenen. Inzwischen messen sich die Bläser in 10 verschiedenen Kategorien. Lassen Sie sich überraschen von der Vielfalt der Hörner und ihren Naturtönen. In den verschiedenen Klassen zeigen die Bläser ihr Können mit unterschiedlichen Hörnern. Da spielt das kleine Plesshorn gemeinsam im Corps oder auch jagdpraxisnah im Solo und Duo. In den gemischten Gruppen mit Plesshörnern und den großen Parforcehörnern werden Sie bekannte Volksweisen, Signale für die verschiedenen Wildarten und auch konzertante Stücke zu Gehör bekommen.

Zum 60-jährigen Jubiläum hat sich der Landesbläservorstand etwas Besonderes einfallen lassen. Es wird zusätzlich eine „Jubiläumsklasse“ eingerichtet. In dieser Kategorie wird vielfältiges Musizieren unter dem Thema Jagd zu Gehör gebracht. Alle Instrumente sind erlaubt, sogar zum Singen sind die Bläser aufgefordert! Neben jagdlicher Brauchtumsmusik werden Konzertstücke aus verschiedenen Regionen, festliche Rahmenmusiken, sowie Messestücke und vieles mehr zum Vortrag kommen. Dieses kleine Konzert wird im Großen Saal des „Colosseums“ um 14.15 Uhr zu hören sein, wenn alle anderen Beiträge von den Richtern, die bereits seit 8.30 Uhr im Einsatz sind, bewertet wurden. Das abschließende gemeinsame Blasen aller 650 Teilnehmer mit der Siegerehrung findet wieder draußen vor dem Colosseum ab 15.30 Uhr statt.


Jörn Neupert
Obmann für Öffentlichkeitsarbeit in der Landesbläserschaft
Mobil: 0174/8649342 Tel.: 04331/62309 E-Mail janc.neupert@t-online.de
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Ergebnisse der 1. Quali

Ergebnisse der 1. Quali

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Verunsicherung hält an

Halbautomatische Jagdwaffen (Quelle: DJV) Eine Expertenrunde für Waffenrecht hat sich kürzlich zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Eine Entscheidung darüber, wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit halbautomatischen Jagdwaffen umzugehen ist, gab es allerdings nicht.

Ende April trafen sich die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik zu einer Dringlichkeitssitzung: Beendet werden sollte die Hängepartie um den Einsatz halbautomatischer Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verursacht hat. Bedauerlicherweise sind bis heute keine greifbaren Ergebnisse veröffentlicht worden, legalen Waffenbesitzern droht weiter die Kriminalisierung. Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk, Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) halten diesen Zustand für untragbar.

Verbände fordern praktikable Zwischenlösung

„Bundesminister Christian Schmidt muss offiziell klarstellen, wie die juristische Unsicherheit rund um halbautomatische Jagdgewehre mit der geplanten Bundesjagdgesetz-Novelle konkret ausgeräumt wird. 2-Schuss-Wechselmagazine müssen für die Jagd erlaubt bleiben“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Nur so lasse sich verhindern, dass Behörden willkürlich Entscheidungen treffen, die sich auch noch innerhalb Deutschlands widersprächen. Da eine Verabschiedung der geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes frühestens Ende 2016 zu erwarten ist, fordern die Verbände eine praktikable Zwischenlösung. Wegen der Verunsicherung, die das BVerwG-Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Langwaffe besitzen, diese derzeit nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen.

Die Verbände-Allianz betont, dass Länderbehörden auch nach der Einzelfallentscheidung des BVerwG nicht verpflichtet sind, die waffenrechtliche Erlaubnis für halbautomatische Jagdgewehre mit Wechselmagazin zu entziehen. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 45, Absatz 3, des Waffengesetzes. „Sollten Behörden tatsächlich den Besitz legal erworbener Waffen widerrufen, werden wir uns juristisch wehren. Wir dulden keine weiteren Einschnitte und werden uns dann an den Kosten für Musterklagen beteiligen“, so Dammann-Tamke. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend benachrichtigt werden.

Potenzial für verbesserten Tierschutz

Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab. Dies sei völlig haltlos, so die Verbände-Allianz. Bereits Mitte April stellte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einer Pressemeldung klar: „Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist.“

Halbautomatische Jagdwaffen sind eine Fortentwicklung der gängigen Repetierbüchse, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Weiterentwicklungen in der Waffentechnik sowie in der Zieloptik bieten immer Potenzial für einen verbesserten Tierschutz. Dies dürfe nicht durch fragwürdige juristische Entscheidungen und Behördenwillkür abgewürgt werden, fordern die Verbände. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass eine Waffe, die legal für die Jagd erworben wurde, plötzlich illegal sein solle.

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Landesmeisterschft im jagdlichen Schießen

Ab sofort sind die Ausschreibungen zur Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für die Damen-, Alters-, Senioren- und Offene Klasse und zur Landesmeisterschaft der Junioren im jagdlichen Schießen online.

Hier geht´s zur Anmeldung:

Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für die Damen-, Alters-, Senioren- und Offene Klasse http://www.ljv-sh.de/component/seminar/?task=3&cid=321

Landesmeisterschaft der Junioren http://www.ljv-sh.de/veranstaltungen?task=3&cid=322

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Auktuelles aus dem Landtag – Änderungen des Landesjagd- und Landesnaturschutzgesetzes

Der Landtag hat in 2. Lesung die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes sowie des Landesjagdgesetzes und des Landeswaldgesetzes mehrheitlich beschlossen.

Beschlossen wurde die Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drucksache 18/4002) sowie der Antrag der Regierungsfraktionen (Drucksache 18/4128).

Dank des Engagements auf allen Ebenen – u.a. die mehrfachen schriftlichen Stellungnahmen des LJV SH, die gemeinsame Demonstration im September 2015 vor dem Landtag, die Petition gegen das allgemeine Betretungsrecht, die zahlreichen Gespräche mit Minister, Landtagsabgeordneten, die enge Kooperation mit den befreundeten Verbänden etc.  – konnten für uns Jägerinnen und Jäger einige tolle Erfolge erreicht werden.

So kommt es nicht zu dem, von Umweltminister Habeck vorgeschlagenen, allgemeinen Betretungsrechtder freien Landschaft. Kein Allgemeinenes Betretungsrecht der freien Landschaft!  – Ein toller Erfolg nicht nur für unser heimisches Wild sondern für die Natur insgesamt.

Es erfolgt keine Streichung von Tierarten aus dem Katalog der jagdbaren Arten. Mauswiesel und Hermelin verbleiben im Jagdrecht! Ein Erfolg unserer Arbeit auf allen Ebenen.

Für die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein sind aber weitere Regelungen getroffen worden:

  • Vorkaufsrecht für den Zweck des Naturschutzes wird für das Land SH eingeführt!
  • Befriedung von Eigentumsflächen aus ethisch-moralischen Gründen wird auf juristische Personen ausgeweitet!
  • Der Abschussplan für Rehwild wird abgeschafft!
  • Die Abschusspläne für alle Schalenwildarten außer Schwarz- und Rehwild werden von dreijährigen Jahresabschussplänen auf Dreijahrespläne umgestellt!
  • Ein Verbot der Ausübung der Jagd in Jagdgattern wird eingeführt!
  • Verbot von Ansitzeinrichtungen im Umkreis von 200m (ab Mitte Bauwerk) bei Querungsbauwerken, die vor Inkrafttreten des Gesetztes errichtet wurden.
  • Die Einführung eines Jagdverbotes an Querungsbauwerken im Umkreis von 250m kann im Rahmen von Planfeststellungsbeschlüssen erfolgen!

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein, in Kraft. Dies kann noch einige Wochen dauern … bis dahin gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen!

Weitere Informationen sowie die Reden der Abgeordneten und des Umweltministers unter  http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/42/debatten/03.html

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Chaos bei den Waffenbehörden untragbar

Übergangsregelung für den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist dringend notwendig. (Quelle: DJV)

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema Halbautomaten liegen die Nerven blank: Waffenbehören haben in Einzelfällen die Eintragung von Kurzwaffen verweigert - ein unhaltbarer Zustand. Die Verbände-Allianz fordert eine sofortige Übergangsregelung bis zur geplanten Novelle des BJagdG.
 Eine Übergangsregelung für den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist dringend notwendig, insbesondere für die effektive Bejagung von Wildschweinen. In den nächsten Tagen wird bereits die Maissaat ausgebracht, die Wildschadensabwehr hat dann im Feld bis in den Herbst höchste Priorität. Wildschweine können in Raps und Mais erhebliche Schäden verursachen, ihre Bejagung ist mit halbautomatischen Waffen besonders effektiv. „Waffen sind für uns Jäger ein Werkzeug und mehr nicht. Unsere Arbeit darf nicht darunter leiden, dass Behörden durch ein widersprüchliches Gerichtsurteil verunsichert werden“, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). „Wir fordern umgehend eine praktikable Übergangslösung, bis der Gesetzgeber Klarheit geschaffen hat.“ Getragen wird diese Forderung von insgesamt acht Verbänden, die mehr als zwei Millionen Bürger vertreten: Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB). 

Zeitnahe Übergangslösung notwendig

Die Verbände-Allianz richtet sich mit ihrer Forderung direkt an die für Waffenrecht zuständigen Experten aus Bund und Ländern, die sich Ende April zu Beratungen treffen wollen. Demnach muss der Schwebezustand möglichst schnell beendet werden, den das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verursacht hat. Hierzu braucht es zeitnah eine eindeutige Klarstellung im Bundesjagdgesetz zugunsten des Einsatzes halbautomatischer Langwaffen für die Jagd. Doch selbst wenn die Novelle des Bundesjagdgesetzes zügig verläuft, dauert sie mehrere Monate. Um Willkür und Chaos bei den Waffenbehörden schnell zu unterbinden und Rechtssicherheit herzustellen, müssen die Innenministerien der Länder deshalb umgehend konstruktive Lösungen für eine Übergangsregelung finden.

Klarstellung gefordert

Der Einsatz der bereits vorhandenen, legal erworbenen halbautomatischen Langwaffen muss für die Jagd kurzfristig gewährleistet sein, ebenso der Neuerwerb, fordert die Verbände-Allianz. Waffenbehörden sollten sich ausschließlich auf den tatsächlichen Inhalt des Rechtsstreits - die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte -  konzentrieren. Die Behörden sollten klarstellen, dass sie eine Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd weiterhin für zulässig halten. „Dass nur Magazine verwendet werden dürfen, in die 2 Patronen passen, steht schon im Bundesjagdgesetz“, betonte Dammann-Tamke. Daran müsse sich auch nichts ändern.

Behördenwillkür bei Pistolen beenden

Trotz der zwischenzeitlichen schriftlichen Klarstellung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dass Pistolen als halbautomatische Waffen von dem schwelenden Rechtsstreit nicht betroffen sind, lehnen einige Waffenbehörden deren Eintragung weiterhin ab. Ein unhaltbarer Zustand, urteilen die Verbände und fordern die Ministerien auf, die Behördenwillkür endlich zu beenden.

Verbände-Allianz unterstützt Klageweg 

An Jäger appelliert die Allianz: Sollten Waffenbehörden die Eintragung von halbautomatischen Waffen ablehnen oder sogar zurücknehmen, bitte umgehend die Verbände informieren. Gegenüber den vor dem BVerwG unterlegenen Klägern bekräftigten die acht Verbände ihre Zusage, die Kosten für den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu übernehmen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BVerwG-Urteils lag die Zusage für eine finanzielle Unterstützung gegenüber dem verantwortlichen Anwalt vor. Es wurden intensive Gespräche zwischen den Verbänden und den Klägern zum weiteren Vorgehen geführt. Auf Initiative der Kläger wurden zwischenzeitlich auch private Spendengelder gesammelt, um die Klage zu unterstützen. „Wir sind dankbar für die breite Unterstützung“, zeigte sich einer der beiden Kläger erfreut.

https://www.jagdverband.de/content/chaos-bei-den-waffenbeh%C3%B6rden-untragbar

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Kitzrettung aus der Luft

3OctocopterDollen Norman StollSeit längerem beschäftigt die Jägerschaft schon das Thema Flugroboter als Hilfsmittel zum absuchen von Wiesenflächen vor der Mahd. Im Mai, manchmal auch schon Ende April, wird der Nachwuchs beim Rehwild geboren. Die Jäger sagen dazu, die Kitze werden gesetzt. Der Begriff „gesetzt“ passt in dem Sinne sehr gut, da das Kitz an einer bestimmten Stelle mit guter Deckung im Feld von der Ricke(Muttertier) abgelegt wird. An diesem Ort verharrt das Kitz solange bis es die Ricke abholt. Das Verhalten dient dazu sich vor sämtlichen Beutegreifern zu verstecken. Das Kitz drückt sich bei Gefahr also und würde nicht vor der Erntemaschine flüchten. Was dann passiert kann sich jeder vorstellen, das Mähwerk kommt mit ca. 10km/h angefahren. Die Kitze haben keine Chance! 3Octocopter Norman StollGenau diese Bilder haben wir Jäger im Kopf und versuchen jedes Frühjahr alles Erdenkliche um dieses Leid zu verhindern. Wir stellen Scheuchen auf, wir versuchen mit Lärm die Kitze zu vertreiben, wir suchen mit Hunden und viel Personal die Felder ab, aber dies ist sehr zeitaufwendig und wir bekommen auch nicht immer rechtzeitig bescheid. Darum ist Christopher von Dollen, Leiter des Hegelehrreviers des Landesjagdverbandes SH, schon seit über einem Jahr dabei technische Lösungen zu prüfen. Es gab schon mehrere Versuche und Probeflüge, danach flossen die Verbesserungsvorschläge in die Entwicklung ein. „Jetzt sind wir an einem Punkt, wo wir die Testphase bei der anstehenden Wiesenmahd einläuten können.“ Mit einem Octocopter der Firma Height Tech der mit einer Wärmebildkamera ausgerüstet ist, werden die Felder systematisch abgeflogen. Jede Ortung wird über einen Server auf eine entsprechende App auf das Smartphone gesendet, nun kann das Rettungsteam losgeschickt werden um das Kitz außer Gefahr zu bringen. Mit einem Hochleistungsakku ist eine Flugzeit von 12 Minuten möglich, dies klingt erstmal nicht viel, aber das Gerät kann in dieser Zeit eine sehr große Fläche abfliegen und abscannen. Jan Paustian von Kreisjägerschaft Plön ist gerade dabei einen entsprechenden Förderverein für das Projekt zu gründen „Unser Antrieb sind die unschönen Erlebnisse, wenn wir trotz unseres Einsatzes nicht alle Kitze retten können. Wenn sie einmal ein Kitz gesehen haben, dass von einem Mähwerk erfasst wurde und vielleicht noch schwerverletzt am Leben ist, da haben sie Tränen in den Augen. Wir Jäger sind aktive Tierschützer, dass wird oft vergessen.“ Da der Octocopter mit ca. 12.000 Euro sicherlich nicht für jeden Revierinhaber erschwinglich ist, werden nun gemeinsame Anschaffungen bzw. Leih- und Leasingmodelle geprüft. Am vergangenen Freitag wurde nun zu einer großen Vorführung unter der Leitung von C. von Dollen in Osdorf eingeladen, die Firma Height Tech stellte ihren Inspector S als „Bambiretter“ kurz vor und lud dann zur Feldvorführung ein. 3OctocopterOstseeDas Gerät beeindruckte mit seiner Schnelligkeit und sehr scharfen Bildern per Wärmebild. „Das stimmt uns sehr positiv für die Testphase, wir hoffen auf gute Ergebnisse im Namen unseres Wildes“ sagte C.von Dollen abschließend.

Norman Stoll
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LJV Jagdleiterseminar: Noch wenige Plätze Frei

Gesellschaftsjagden stehen und fallen mit ihrer Organisation. Rechtzeitig vor Beginn der Jagdzeit bietet der LJV das passende Seminar: An Beispielen werden rechtliche Vorschriften und Unfallverhütung aus Sicht von Berufsgenossenschaft und Versicherung näher erläutert. Dazu geht’s um wichtige Punkte zur Planung und Durchführung von Drück- und Treibjagden. Abschließend werden praktische Jagdvorbereitungen einer Gesellschaftsjagd im Revier vorgestellt.


PROGRAMM

09.00 – 12.30 Uhr: Der Jagdleiter – seine Rechte und Pflichten im zivil-

und strafrechtlichen Bereich, Unfallprävention, allgemeine Anforderungen bei Gesellschaftsjagten

12.30 - 13.30 Uhr: Mittagessen

13.30 – 15.00 Uhr: Der Jagdleiter im Spannungsfeld zwischen effektiver Schalenwildbewirtschaftung und größtmöglicher Sicherheit

15.15 – 15.45 Uhr: Planung und Einsatz von Nachsuchengespannen

16.00 Praktische Beispiele – Jagdsicherheit

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 60 Personen (nur für LJV-Mitglieder) beschränkt. Die Anmeldung ist unter www.ljv-sh.Veranstaltungen zu finden.

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Landesjägertag 2016 – Die Reden des Präsidenten

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Welche Infektionskrankheiten haben Fuchs, Marderhund und Marder?

Wissenschaftler untersuchen heimische Raubtiere auf Infektionskrankheiten und die Ansteckungsgefahr für den Menschen

Menschen und Wildtiere kommen sich in Deutschland immer näher. Land- und Forstwirtschaft oder Sport- und Freizeitaktivitäten führen dazu, dass Menschen die natürlichen Lebensräume von Wildtieren verstärkt nutzen. Gleichzeitig halten sich Wildtiere immer häufiger in menschlichen Siedlungen auf. Die Kontaktflächen zwischen Menschen oder Haustieren einerseits und Wildtieren andererseits vergrößern sich. Damit steigt die Relevanz der Erreger, mit denen Wildtiere infiziert sein können. Im Sinne des „One-Health“-Konzepts sind besonders Krankheiten, die zwischen Menschen und Wildtieren übertragen werden können – sogenannte Zoonosen – interessant. Zu den möglichen Erregern zählen beispielsweise Viren, Bakterien oder Parasiten.

Um mehr über die Infektionen unserer heimischen Wildtiere zu erfahren, förderte die Oberste Jagdbehörde im schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Forschungsarbeiten an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Parasitologie, des Instituts für Pathologie und des Instituts für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung untersuchten 77 Füchse, 19 Steinmarder und 7 Marderhunde auf Infektionskrankheiten, die von Jägerinnen und Jägern des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt wurden. Die meisten der bisher untersuchten Raubsäuger kamen aus Nordfriesland und Dithmarschen, vereinzelt auch aus anderen Regionen. Das Augenmerk der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lag besonders auf mögliche Zoonoseerreger. Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes in Schleswig-Holstein sagt: „Leider wissen wir sehr wenig über den Gesundheitszustand und den Befall mit Parasiten bei Mardern, Füchsen und Marderhunden. Deshalb haben wir dieses Projekt mit unseren Jägerinnen und Jägern gern unterstützt.“

Jetzt liegen die Ergebnisse aus mehreren Untersuchungsjahren vor: Virale Erkrankungen wie Tollwut, Staupe und Pseudotollwut (Aujeszky-Virus) konnten die Wissenschaftler nicht finden. Dafür traten Parasiten in größerem Umfang auf. Bei Rotfüchsen fanden sie vor allem Endoparasiten, also Parasiten, die im Körperinnern eines Wirtes vorkommen. 45,5 Prozent der untersuchten Rotfüchse waren mit dem Hundespulwurm (Toxocara canis) infiziert, 36,4 Prozent mit Haarwürmern (Capillaria spp.), 27,3 Prozent mit dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis), 24,7 Prozent trugen den Saugwurm Alaria alata in sich und bei 23,4 Prozent der Rotfüchse fanden die Wissenschaftler den Hakenwurm Uncinaria stenocephala. Außerdem entdeckten sie verschiedene Bandwurmarten der Gattungen Taenia- und Mesocestoides sowie Kokzidien, den Peitschenwurm Trichuris vulpis und den Spulwurm Toxascaris leonina. In den untersuchten Marderhunden wiesen die Wissenschaftler die gleichen Parasiten nach.

Die bei Steinmardern bislang gefundenen Endoparasiten gehörten alle zur Gattung Capillaria. Die Fadenwürmer Trichinella spp. konnten bei keiner Tierart nachgewiesen werden. Auch einen Befall mit dem Erreger der Räude (Sarcoptes scabiei) fanden die Wissenschaftler nicht. Bei zwei Fuchsproben fanden die Wissenschaftler allerdings Milben der Gattung Demodex. Im Balg eines Fuchses befand sich zudem eine Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus), außerdem wurden verschiedene andere Zecken-Arten sowie Fuchs- und Igelflöhe entdeckt.

Nach bisherigen Auswertungen beherbergen zwei Drittel der Füchse und voraussichtlich auch der Marderhunde in Nordfriesland und Dithmarschen Parasiten mit zoonotischem Potential. Steinmarder hingegen scheinen nach den bisherigen Untersuchungen keine maßgebliche Rolle als Träger zoonotischer Parasiten zu spielen. Um einen größeren Überblick zu gewinnen, wäre es sinnvoll, die Untersuchungen auf andere Regionen Schleswig-Holsteins auszudehnen.

Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Professorin Dr. Ursula Siebert

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Tel.: +49 511 953-8158

 ursula.siebert@tiho-hannover.de

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