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Achtung, Zeitumstellung!

Eine Stunde entscheidet zwischen Leben und Tod
Am 27.03. werden die Uhren auf die Sommerzeit umgestellt und der Berufsverkehr fällt plötzlich wieder in die Dämmerung. Damit steigt die Wildunfall-Gefahr rapide an, weil Reh, Hirsch und Co. besonders in den frühen Morgenstunden aktiv sind. Hinzu kommt: Nach der winterlichen Fastenzeit sind die Pflanzenfresser verstärkt auf Nahrungssuche. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bittet Autofahrer, in den kommenden Wochen besonders vorsichtig zu fahren. Dies gilt insbesondere für Überlandstraßen im und am Wald.
"Wildtiere kennen keine Zeitumstellung oder Verkehrsregeln", erklärt Marcus Börner vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein. In den nächsten Wochen heißt es also gerade in der Dämmerungsphase: "Fuß vom Gas". Heimische Wildtiere benötigten im Frühjahr verstärkt Mineralien, insbesondere für den Fellwechsel, das Geweih-Wachstum und bevorstehende Geburten, so Börner. Wie ein Magnet wirkten deshalb Streusalzreste an Straßenrändern.Zudem seien junge, unerfahrene Rehböcke jetzt auf Reviersuche und überqueren dabei achtlos Straßen.
Die Wildunfallstatistik 2015 des Landes Schleswig-Holstein zeigt insgesamt einen Rückgang der Unfälle mit Paarhufern. 12.022 Rehe, Wildschweine und Hirsche ließen ihr Leben im Jagdjahr 2014/2015 auf schleswig-holsteinischen Straßen. Vor 10 Jahren waren es noch fast 16.000 Paarhufer.
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Osterhasen-Bestand seit 14 Jahren stabil
Im Frühjahr 2015 tummeln sich bundesweit etwa 11 Mümmelmänner pro Quadratkilometer. Trotz leichter Schwankungen sind die Bestände des Feldhasen seit Beginn der bundesweiten Erfassung im Jahr 2002 stabil geblieben. Zuwachsraten durchweg positiv
Um Entwicklungstrends besser einschätzen zu können, zählen Jäger und Wissenschaftler zwei mal jährlich auf denselben Flächen und ermitteln die Nettozuwachsrate. Erfreulich: Von Frühjahr bis Herbst 2015 lag diese im Bundesschnitt bei 16 Prozent und damit vergleichsweise hoch. Spitzenreiter waren das Südwestdeutsche Mittelgebirge und die Norddeutsche Tiefebene mit 21 Prozent Zuwachs. Auch die sonst eher mit geringen Feldhasenbesätzen ausgestatteten Mittelgebirgsregionen konnten Zuwächse von bis zu 15 Prozent erreichen. Die Auswertung der Herbst-Zählergebnisse ergibt eine Besiedlungsdichte von 12 Feldhasen pro Quadratkilometer Offenlandfläche.
Lebensraum verbessern
„Maßgeblich für den Feldhasen sind Lebensraum, Witterung und Fressfeinde“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Nasskaltes Wetter im Frühjahr setze den Junghasen ebenso zu wie viele Fressfeinde oder mangelhafte Habitate. Dazu gehören auch Lebensräume mit stark befahrenen Straßen: Nach aktuellen DJV-Erhebungen beträgt der Anteil der Verkehrsopfer an der Jagdstatistik bundesweit mehr als ein Viertel. In Brandenburg werden sogar drei von vier Tieren, die in der Jagdstatistik erscheinen, im Straßenverkehr getötet.
Arten- und strukturreiche Felder und Wiesen tragen zum Erhalt einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten bei. Leider ist der Anteil vielfältiger Brachflächen in den letzten Jahren stark zurückgegangen - unter anderem durch den Wegfall von Subventionen und den Boom nachwachsender Rohstoffe. Krautreiche Randstreifen fehlen zunehmend, da Felder zu größeren Flächen zusammengelegt werden. „Für Feldhase und Co. brauchen wir mehr produktionsintegrierte Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Fläche, etwa Blühstreifen mit Wildkräutern“, so Dr. Böhning. Solche ökologischen Trittsteine müssten wirtschaftlich wesentlich attraktiver gestaltet werden für Landwirte. Hier sei die Politik gefragt.
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Wildtier ohne Grenzen? – Rotwild in Schleswig-Holstein
Im Rahmen der diesjährigen Outdoormesse in den Holstenhallen Neumünster vom 8.-10. April. Hat der Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein eine Veranstaltung rund um das Thema Rotwild in Schleswig-Holstein geplant.
Das Rotwild ist unsere größte heimische Schalenwildart. Traditionelle Einstandsreviere sind in Schleswig-Holstein die größeren Waldgebiete im Lauenburgischen und in der Segeberger Heide. Aber es gibt auch in Nordfriesland und Dithmarschen Rotwildvorkommen entlang alter Fernwechsel, sogar bis nach Dänemark findet genetischer Austausch statt. Welche aktuelle Entwicklung gibt es und welche Bedeutung hat das Rotwild für unsere Landschaft? Dieses Seminar beschäftigt sich mit dem Rotwild in Schleswig-Holstein. Von der Verbreitung, der Populationsentwicklung, dem Wildtiermanagement bis hin zur Entwicklung in Dänemark.
Das Seminar findet am 8. April von 9-10 Uhr in den Holstenhallen Neumünster statt. Die Seminarleitung hat der Vorsitzendes des Schalenwildausschusses, Hans-Albrecht Hewicker übernommen.
Weitere Details zum Programm entnehmen sie bitte der angefügten Datei.
Anmelden können sie sich unter:
Bildungszentrum für Natur
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: 04347 704-787
Fax: 04347 704-790
E-Mail: anmeldung@bnur.landsh.de
Oder direkt online unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/BNUR/Service/Veranstaltungen/Anmeldung/anmeldung_node.html?cms_number=2016-09&cms_titel=2016-09%3A%20Wildtier%20ohne%20Grenzen%3F%20-%20Rotwild%20in%20Schleswig-Holstein&cms_date=08.04.2016
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Jäger unterstützen Wolfsmonitoring
„Den Wölfen auf der Spur“ – Wolfsbetreuer des Landes Schleswig-Holstein starten Fotofallenprojekt
Die Wolfsbetreuer in Schleswig-Holstein starten ein neues Fotofallenprojekt, um mehr Kenntnisse über Wölfe im Land zu gewinnen und besser informieren zu können. Dazu sollen in den kommenden Monaten 114 Wildkameras oder Fotofallen aufgestellt werden. Der Datenschutz wurde dabei berücksichtigt und mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) im Rahmen abgestimmt.
„Die Debatte über Wölfe in Schleswig-Holstein wurde und wird intensiv geführt. Wir wollen mit dem Projekt möglichst umfangreiche Informationen über Wölfe im Lande erhalten, um die Öffentlichkeit mit Hilfe der Daten breit informieren zu können. Mit Kameras in Wäldern ist aber aus Datenschutzgründen sehr sensibel umzugehen – in der Natur sollen sich die Menschen ja frei bewegen können. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem ULD Leitlinien erarbeitet, die vollumfänglich berücksichtigt werden“, sagte Staatssekretärin Silke Schneider. Sie bedankte sich zugleich bei den ehrenamtlichen Wolfsbetreuern für ihr großes Engagement: „Es ist vorbildlich, mit wie viel Herz und Sachverstand sie dabei sind.“
Die Idee für das Wildkamera-Projekt kommt von den rund 70 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern. Ziel ist es, dem gestiegenen Informationsbedürfnis gerecht zu werden. So äußerten vor allem die Halterinnen und Halter kleiner Nutztiere – insbesondere von Schafen – den Wunsch, zeitnah über das Auftreten von Wölfen in den verschiedenen Regionen des Landes informiert zu werden. Darüber hinaus sind auch die Berichtspflichten gegenüber der EU zur Entwicklung der Wolfsvorkommen im Lande gestiegen.
Um dem gerecht zu werden, entstand im Kreise der Wolfsbetreuer die Idee, nicht nur anhand eines sogenannten passiven Monitorings (z.B. Nachweise im Rahmen von Nutztierrissen, Kotproben usw.) Daten zur Besiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf zu erarbeiten, sondern auch aktiv entsprechende Informationen zu gewinnen. Aufgrund der besonderen Mobilität des Wolfes und seiner speziellen Lebensweise eignen sich hierzu vor allem Wildkameras oder Fotofallen, die automatisch Fotos machen, wenn Tiere in den Bereich eines Sensors der Kamera gelangen.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens stellten die Wolfsbetreuer bei „Bingo! – die Umweltlotterie“ einen Antrag zur Beschaffung von Fotofallen der neuesten Generation. Damit die angeschafften Fotofallen möglichst effizient eingesetzt werden können, wurden die teilnehmenden Wolfsbetreuer im Februar diesen Jahres im Rahmen einer speziellen Schulung mit dem Umgang und der Aufstellung der Geräte vertraut gemacht.
Gemeinsam mit dem ULD wurden zu den datenschutzrechtlichen Fragen Leitlinien entwickelt, die einen rechtskonformen Einsatz der Fotokameras ermöglichen und den Rechten der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Datenschutz umfänglich Rechnung tragen:
• Alle Fotofallen sollen so aufgehängt werden, dass eine Erfassung personenbezogener Daten vermieden wird. Fotofallen sollen bevorzugt in nicht-öffentlichen Bereichen aufgehängt werden, die nicht betreten werden dürfen (z.B. in Naturschutzgebieten oder an Querungshilfen wie Grünbrücken).
• Da Wölfe bevorzugt nachts unterwegs sind, sollen die Fotofallen so eingestellt werden, dass Fotos möglichst nur nachts aufgenommen werden.
• Im unmittelbaren Umfeld aller Fotofallen werden gut sichtbar Warnschilder angebracht, die vor den Kameras warnen. Alle Fotofallen und ihre Gehäuse sind mit dem Landeslogo, einer individueller Nummer, einer Kontakt-Telefonnummer und dem Einsatzzweck („Wildtiermonitoring“) beschriftet.
• Alle Fotofallenstandorte werden auf der für jedermann zugänglichen Website www.wildkamera-sh.de lagegenau bekannt gegeben.
• Die interessantesten Ergebnisse der Fotofallen und alle Wolfsbilder – soweit sie den Schutz des Wolfes nicht gefährden – werden zeitnah auf der oben genannten Website online gestellt.
• Bilder von Personen, die trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch noch erfasst werden, werden beim Auslesen der Speicherkarten sofort endgültig gelöscht.
Das ULD hat dem Projekt der Wolfsbetreuer mit dieser Verfahrensweise einen vorbildlichen Umgang mit Fotofallen bescheinigt. Es wurde mit dem ULD verabredet, regelmäßig über die gemachten Erfahrungen zu berichten und das oben genannte Prozedere gegebenenfalls anzupassen. Sollten einzelne Fotofallen trotz aller Bemühungen doch einmal als störend empfunden werden, wird gebeten, dies über die Wolfshotline des Landes (0151-40146585) mitzuteilen.
Jäger unterstützen das Wolfsmonitoring
Über 60% der anerkannten Wolfbetreuer in Schleswig-Holstein sind Jägerinnen und Jäger. Für ein möglichst umfassendes Monitoring sind sie aber auf die vielen Ohren und Augen der 22.000 Jagdscheininhaber im Lande angewiesen. Doch wie können wir die Wolfsbetreuer unterstützen?
- Alle Hinweise (Sichtbeobachtungen, Losung- und Rissfunde etc.) an Wolfsbetreuer weitergeben, aber bitte keine Gerüchte streuen!
- Meldewege bei Hinweisen einhalten – nicht nur an den Hegeringleiter melden, sondern immer auch an den Wolfsbetreuer (Wolfshotline 0151-40146585)!
- Unterstützen sie das Fotofallenprojekt: Jäger haben vor Ort den Verdacht, dass ein Wolf vor Ort sein könnte. Da der Einsatz von Fotofallen ja datenschutzrechtlich immer heikel ist, keiner etwas falsch machen möchte, zudem die zielgerichtete Wolfserfassung nicht einfach ist und letztlich gute Kameras auch nicht bei jedem vorhanden sind, machen die Jäger vor Ort und die Wolfsbetreuer am besten gemeinsame Sache. Jäger ruft Wolfsbetreuer bei Verdacht an, der kommt raus und beide gemeinsam suchen den bestgeeigneten Platz für die Fotofalle. Die Betreuung und auch das Auslesen können dann am besten auch mal gemeinsam erfolgen. Davon profitieren beide und es werden keine zusätzlichen privaten Kameras eingesetzt (das wird das ULD gerne hören).
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Frei-Wild: Jagdgatter nicht mehr zeitgemäß
Jagdgatter in unserer Landschaft sind nach Auffassung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein nicht mehr zeitgemäß.
Im Streit um Jagdgatter in Schleswig-Holstein schlagen die Wogen hoch. Aus Sicht der Jägerschaft des Landes ist die Nutzung von Jagdgattern nicht mehr zeitgemäß und ist mit den Grundsätzen einer naturnahen Jagd nicht vereinbar.
Aus diesem Grund habe der Landesjagdverband Schleswig-Holstein die Regelung zur Abschaffung der Jagdgatter mit einer 15-jährigen Übergangsfrist bei der Änderung des Landesjagdgesetzes im Jahre 1999 mit unterstützt.
„Für uns beinhaltet die Jagd immer frei lebende Wildtiere in freien Lebensräumen“, so Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Wildtiere sollen sich ihre Lebens- und Rückzugsräume in unserer Kulturlandschaft selber suchen können. Ihnen muss aber auch die Möglichkeit gegeben werden, dass sie in ihren Lebensräumen nicht unnötig gestört und vertrieben werden. Doch gerade in diesem Punkt beabsichtigt die Landesregierung mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes einen weiteren gravierenden Einschnitt.
Ebenso, wie es in den Wäldern bereits seit Jahren möglich ist, soll nun auch für die offene Landschaft das Freie Betreten eingeführt werden. Das heißt, dass nun Feldhase, Rebhuhn und Co. in ihren Lebensräumen auf Äckern und Weiden ständig von Querfeldeingehern gestört werden könnten. „Wir verurteilen diese geplante Gesetzesänderung aufs Schärfste und appellieren zum Schutz unserer Wildtiere an Politik und Gesellschaft, die bisherige gute Regelung des Wegegebotes zur respektieren und bei zu behalten“, so Heins.
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Hegeringleitertagungen 2016
Die Hegeringleitertagung für die Kreisjägerschaften nördlich des Nord-Ostsee-Kanals, sowie die Kreisjägerschaft Dithmarschen-Nord, findet am 06. Februar 2016 in Lürschau bei Schleswig statt.
Die Hegeringleitertagung der Kreisjägerschaften südlich des Nord-Ostsee-Kanals, außer der Kreisjägerschaft Dithmarschen-Nord, findet am 13. Februar 2016 im Holsteinischen Haus in Nortorf statt.
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Schleswig-Holstein hat gewählt!

Nach dem Rücktritt des gesamten LJV-Präsidiums wurde heute ein neues Präsidium gewählt. So haben 183 Delegierten aus 20 Kreisjägerschaften gewählt: v.l.n.r. Wolfgang Heins (Präsident), Andreas-Peter Ehlers (Vizepräsident), Axel Claußen (Vizepräsident), Peter Stodian (Schatzmeister), Jörg Sticken (Schriftführer), Henning Höper (Beisitzer), Herbert Häger (Beisitzer), Otto Witt (Beisitzer) und Hendrik Löffler (Beisitzer)
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Nachweis von Staupe bei Füchsen in Schleswig-Holstein: Auf Impfschutz bei Hunden achten
Anlässlich des Nachweises von Staupeinfektionen bei mehreren Füchsen in Schleswig-Holstein rät das Landwirtschaftsministerium Hundebesitzern, auf einen ausreichenden Impfschutz bei ihren Tieren zu achten. Der lückenlose Schutz wird gewährleistet, wenn Welpen und Jungtiere im impffähigen Alter eine Grundimmunisierung erhalten und regelmäßig nachgeimpft werden. Dies teilte das Ministerium heute (11. Januar 2016) mit. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.
Seit Ende November 2015 waren bei Untersuchungen im Landeslabor bei fünf Füchsen aus dem südlichen Landesteil Staupeinfektionen nachgewiesen worden. Es handelte sich um tot aufgefundene oder verhaltensauffällige Tiere. Es sind die ersten Staupe-Nachweise in Schleswig-Holstein bei Füchsen seit 2009. 2012 wurde zuletzt bei einem Steinmarder Staupe nachgewiesen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staupeinfektionen auch in anderen Landesteilen auftreten.
In den letzten Jahren wurde in anderen Regionen eine Zunahme von Staupefällen beobachtet. Hier spielen Wildtiere als Virusreservoir, die Impfmüdigkeit von Hundehaltern und auch der Ankauf von infizierten Hunden aus dem Ausland eine Rolle.
Füchse werden als sogenanntes Virusreservoir des Staupevirus angesehen, d.h. ein Teil der Füchse ist infiziert, erkrankt aber nicht. Füchse finden sich durch das reichhaltige Nahrungsangebot und der schnellen Lern- und Anpassungsfähigkeit immer häufiger in der Nähe menschlicher Siedlungen an. Daher können sich Hunde durch Füchse in ihrer näheren Umgebung oder auch beim Waldspaziergang infizieren. Insbesondere Jagdhunde tragen ein höheres Risiko der Ansteckung; für sie gilt die Impf-Empfehlung besonders.
Die klinischen Symptome (Verlust der natürlichen Scheu, Schläfrigkeit, Bewegungsstörungen oder auch Aggressivität) der zentralnervösen Form der Staupevirusinfektion können denen bei einer Tollwutinfektion ähneln. Auch wenn Deutschland frei von Wildtollwut ist, sollte insbesondere bei den beschriebenen Veränderungen des Verhaltens aber auch bei kranken oder tot aufgefundenen Füchsen eine diagnostische Abklärung durchgeführt werden.
Wer einen kranken oder toten Fuchs findet, sollte den Revierinhaber oder die örtlichen Jäger verständigen. Wie immer gilt für alle Laien: Weder lebende noch tote Wildtiere sollten angefasst werden.
Hintergrund
Die Staupe ist eine durch das Canine Staupevirus hervorgerufene hochansteckende Erkrankung bei Hunden, Füchsen, Waschbären, Marder, Wiesel, Frettchen, Dachsen und Wölfen. Das Virus ist eng mit dem Masernvirus des Menschen verwandt, aber für Menschen ungefährlich.
Übertragen wird das Virus durch Speichel, Nasen- und Augensekret, sowie Kot und Urin infizierter Tiere. Auf direktem Wege durch gegenseitiges Belecken oder Tröpfcheninfektion sowie indirekt über verunreinigtes Futter, Wasser oder die Umgebung.
Das Krankheitsbild der Staupe ist vielschichtig. Es können Erscheinungen einer Lungenentzündung (Husten, Atembeschwerden), einer Magen-Darmerkrankung (Durchfall, Erbrechen), zentralnervösen Ausfallserscheinungen (Verlust der Scheu, Krämpfe, Bewegungsstörungen) oder Hautveränderungen (Ausschläge, übermäßige Verhornung) auftreten. Diese können gleichzeitig oder zeitversetzt nacheinander vorkommen. Je nach Verlaufsform und Schwere des Krankheitsverlaufs liegt die Sterblichkeit zwischen 30 und 80 Prozent. Besonders gefährdet sind Jungtiere durch die Ansteckung an Alttieren, die das Virus in sich tragen und ausscheiden, aber nicht selbst erkrankt sind.
[MELUR]
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Jäger und Angler kaufen Westensee
Nach einer Vorbereitungszeit von zwei Jahren haben der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV), vertreten durch Herrn Hans-Werner Blöcker und Herrn Hans-Jürgen Langbehn sowie der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. (LSFV), vertreten durch Herrn Peter Heldt und Herrn Matthias Winkelmann am 10.12.2015 gemeinsam als „Naturerlebnis Westensee“ Ge-sellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine 278 ha große Teilfläche des Westensees gekauft.
Ein Schwerpunkt der künftigen gemeinsamen Nutzung wird in der Umweltbildung für Jugendliche und Erwachsene bestehen. Selbstverständlich wird die Seefläche, wie schon seit Jahrzehnten, auch weiterhin zum Angeln und zur Aus- und Fortbildung von Mitgliedern genutzt.
Die Verbände sehen Umweltbildung und Kenntnisse über die Naturkreisläufe als grundlegend an, um sachgerecht die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer zu sichern. Hingegen sind Ideologien schädlich, die naturwissenschaftlichen Tatsachen entgegenstehen. Sie verunsichern die Menschen und bringen Naturinteressierte gegeneinander auf, die mehr für die Natur erreichen könnten, wenn sie zusammenarbeiteten.
LJV und LSFV haben sich seit langer Zeit für eine Zusammenarbeit entschieden. Ihre Mitglieder wissen, wie man die Natur verträglich nutzt und wie man sie zu ihrer Erhaltung schützt. Die 39.000 Mitglieder des LSFV, davon 4.500 Kinder und Jugendliche, sowie die 16.000 Mitglieder des LJV, davon 2.000 Kinder und Jugendliche, bilden nun über die neue Gesellschaft eine noch festere Ein-heit. Sie können voneinander lernen und profitieren. Anglern und Jägern ist es besonders wichtig, Kindern und Jugendlichen die heimische Natur wieder näherzubringen und ihnen aufzuzeigen, wie man die Lebensmittel Fisch und Wild sinnvoll nutzen kann.
Der Westensee, der zentral in Schleswig-Holstein und in einer reizvollen Landschaft liegt, bildet für diese Kooperation ein bestmögliches Umfeld.
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Jagd- und Artenschutzbericht 2015
Jagd- und Artenschutzbericht 2015 des Landes Schleswig-Holstein in Kiel vorgestellt. Der Bericht ist seit 1997 eine Sammlung von Daten und Fakten rund um die Jagd, den Natur- und den Artenschutz.
Flintbek: Bereits seit 19 Jahren wird alljährlich der Jagd- und Artenschutzbericht des Landes Schleswig-Holstein vom zuständigen Ministerium (MELUR) unter Mitwirkung u.a. des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein erarbeitet und vorgestellt. Die diesjährige Bilanz zeigt nicht nur langfristige Trends und Entwicklungen bei den Wildtierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sondern stellt auch neben den jagdlichen Themen einzelne Artenschutzprojekte und Bestandsentwicklungen vor.
Die Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ist ein wesentlicher Bestandteil nationaler und internationaler Biodiversitätsstrategien und damit ein Grundbestandteil der Naturschutzpolitik. „Die aktuellen Jagdstrecken vor allem bei den Schalenwildarten, zeigen deutlich, wie nachhaltig und umsichtig die Jagd im Land zwischen den Meeren ausgeübt wird. Unsere Jägerinnen und Jäger zählen unsere Wildbestände und entnehmen der Natur nicht mehr, als dort von selber nachwachsen kann“, erläutert Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.
Leider finden wir im Niederwildbereich auch negative Bestandsentwicklungen wie z. B. beim Wildkaninchen und auch regional bei den Fasanen. „Hier muss der zuständige Minister mit gezielten Artenhilfsmaßnahmen bis hin zu Wiederansiedlungen die ehrenamtliche tätige Jägerschaft unterstützen“, fordert Baasch. Alleinige Maßnahmen wie eine Bejagungseinschränkung sind kontraproduktiv.
Neben vielen Erfolgen in der Jagd und beim Artenschutz offenbart der Bericht auch politische Fehlentwicklungen in der Landesregierung. Der Artikel zum Rotwild und die Ausbreitung dieser Art in den letzten 10 Jahren zeigen sehr deutlich, dass Wildtiere keine Grenzen kennen. „Die ministeriellen Vorgaben, wo Rotwild vorkommen darf und wo nicht, sind damit seit Jahren von der Realität überholt und gehören abgeschafft“, appelliert Baasch an Minister Habeck. Wild müsse sich in dieser enggewordenen Kulturlandschaft sein Lebensraum selbst suchen dürfen.
Bedauerlich ist, dass einzelne Tierarten nun aus der Statistik herausgenommen wurden, so dass das Ministerium bspw. keine Angaben mehr zur Bestandsentwicklung bei den Rebhühnern macht. Auch zu anderen jagdbaren Wildtierarten, die von den Jägerinnen und Jägern ganzjährig geschont und betreut werden, sucht man nach verlässlichen Zahlen im Jagd- und Artenschutzbericht vergebens.
Während die Verwendung der Jagdabgabemittel im Bericht transparent aufgeschlüsselt wird, hätten weitere Daten und Fakten zu den verwendeten Mitteln im Natur- und Artenschutz den Bericht sicherlich komplettiert und abgerundet.
Darüber hinaus werden im Bericht zahlreiche Artenschutzprojekte für bedrohte Tierarten vorgestellt. Zu nennen sind hier u.a. die Aktivitäten für den Rotmilan, die Seeadler und den Fischadler. Diese störungsempfindlichen Tierarten werden nun aber durch das geplante freie Betretungsrecht der Wildtierlebensräume erneut gefährdet. Mit der aktuell im Landtag diskutierten Novelle des Landessnaturschutzgesetzes soll diese Regelung eingeführt werden und damit bestünde die deutliche Gefahr der Verschlechterung der Lebensräume.
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Waffenrechtsverschärfung verhindert Terror nicht
DJV fordert Jäger auf, Kritik bei der EU-Kommission zu äußern
(Berlin, 01. Dezember 2015) Die Europäische Kommission bittet um Rückmeldung zu den Änderungsvorschlägen der Feuerwaffenrichtlinie. Diese sollen eine Antwort auf die furchtbaren Terroranschläge in Paris sein. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bedauert die Tragödie in Frankreich und drückt den Angehörigen der Opfer sein tiefes Mitgefühl aus. Der Verband betont aber auch, dass die geplante Verschärfung des Waffenrechtes nicht geeignet ist, weiteren Terror zu verhindern, sondern lediglich Einschränkungen für Legalwaffenbesitzer bedeutet. Aus diesem Grund fordert der DJV alle Jägerinnen und Jäger auf, ihre Rückmeldung direkt an die Kommission zu geben: bit.ly/1kTV7aO "Es ist wichtig, dass wir Jäger aufzeigen, wo die Vorschläge zu weit gehen und es ist wichtig, dass wir dies unverzüglich tun", sagt Helmut Dammann-Tamke, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für Waffenrecht. "Es verhindert weder Terrorismus noch organisierte Kriminalität, wenn zukünftig regelmäßig die Gesundheit von Sportschützen und Jägern überprüft wird." Der DJV weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Kommission formulierte Standardantworten nicht gewertet werden. Deshalb sollte jeder seine Kritik in eigene Worte fassen.
Der DJV hat bereits vergangene Woche den Bundesinnenminister angeschrieben und eine Stellungnahme zu den geplanten Verschärfungen der Feuerwaffenrichtlinie abgegeben. Darüber hinaus hat sich der DJV gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Jäger (FACE) sowie mit dem Forum Waffenrecht zu den geplanten Änderungen kritisch geäußert. Am kommenden Freitag werden in Brüssel die Außenminister der Länder zusammen kommen, um erneut Maßnahmen für den Kampf gegen den Terrorismus und die Verbesserung der Inneren Sicherheit zu diskutieren. Zwar ist die Feuerwaffenrichtlinie noch nicht Bestandteil der Tagesordnung, könnte aber auch zur Diskussion stehen.
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Was soll geändert werden? |
Warum lehnen wir das ab? |
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1. Regelmäßige medizinische Tests von Legalwaffenbesitzern |
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2. Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen (Kategorie B7) |
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3. Verbot des Online-Handels von Waffen und Waffenteilen |
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4. Zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis |
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EU-Waffenrecht soll nach Anschlägen verschärft werden
Nach den Anschlägen in Paris plant die EU eine Verschärfung des Waffenrechts. So wichtig auch konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sind, die geplanten Schritte treffen die Falschen. Eine Petition hat das Thema aufgegriffen.
In Folge der Terroranschläge in Paris plant die EU eine Verschärfung des Waffenrechts. Neben einigen sinnvollen Maßnahmen sollen jedoch auch der Online-Handel von legalen und registrierten Waffen verboten und weitere bürokratische Hürden für zuverlässige und legale Waffenbesitzer errichtet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert diese Vorhaben, da sie weder ein Mehr an Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bringen, noch den Terrorismus bekämpfen. „Es ist extrem wichtig, konkrete Maßnahmen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu ergreifen“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke, zuständig für Waffenrecht. „Diese dürfen jedoch nicht zuverlässige und gesetzestreue Jäger belasten. Bei jedem einzelnen Punkt sollte sich die Politik fragen: ‚Treffen wir damit Terroristen? Treffen wir damit organisierte Kriminalität?‘“
Seit Kurzem existiert eine Petition auf der Plattform change.org, die sich gegen unsinnige Verschärfungen des EU-Waffenrechts ausspricht und an den Rat der Europäischen Union richtet. Über Nacht hat die Petition bereits 16.000 Mitzeichner erreicht. Der DJV ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Unterstützung der Petition auf.
Weiterhin fordert der DJV die Europäische Kommission auf, den illegalen Waffenhandel innerhalb der EU zu bekämpfen und insbesondere die europäischen Außengrenzen schärfer zu kontrollieren. Dazu kann zum Beispiel auch eine Datenbank für gestohlene und illegal gehandelte Waffen gehören, wie sie etwa „iArms“ von InterPol vorsieht.
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Das erweiterte Präsidium beschließt Wahlen durchzuführen
Am 12.11.2015 hat das erweiterte Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. auf Antrag von 17 der 20 Kreisjägerschaften in Schleswig-Holstein beschlossen, Wahlen des Präsidiums durchzuführen. Alle acht Präsidiumsmitglieder haben erklärt, zu Beginn der Wahlen ihre Ämter im Präsidium niederzulegen. Die Wahlen sollen nun anlässlich einer außerordentlichen Delegiertenversammlung am 22.01.2016 erfolgen.
Für weitergehende Informationen oder Rückfragen stehen ihnen LJV-Präsident Dr. Klaus-Hinnerk Baasch und LJV-Vizepräsident Hans-Werner Blöcker zur Verfügung.
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Petition zum Schutz der Wildtiere in der Kulturlandschaft
Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende und noch einmal ist eure Stimme für den Erhalt der Lebensräume unserer heimischen Wildtiere gefordert.
Die Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost e.V. mit Unterstützung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. rufen zu einer Unterschriftensammlung auf.
Zur Sache:
Die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein will ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft abseits der Wege in den wichtigsten Lebensräumen unserer Wildtiere im Landesnaturschutzgesetz verankern. Doch eigentlich sind die Förderung von biologischer Vielfalt und der Schutz unserer Kulturlandschaft Ziele des Landesnaturschutzgesetzes.
Im September machten die Nutzerverbände, wie der Landesjagdverband Schleswig-Holstein, der Bauernverband aber auch Waldbesitzer, Grundeigentümer und viele mehr aus Schleswig-Holstein über die Folgen der freien Betretung von „ungenutzten Grundflächen“ aufmerksam. Gesetzlich wird hierbei nämlich nicht zwischen Stoppel und den artenreichen Stilllegungsflächen, Blühstreifen und Bundbrachen unterschieden. Auch ist unterschlagen worden, dass z. B. aufgescheuchte Rehe, die in den Wintermonaten auf Stoppelfeldern zusammenstehen, Verkehrsunfälle verursachen können und somit zu steigende Kosten für Autofahrer führen.
Mit Ihrer Unterschrift treten Sie für den Schutz der Rückzugsgebiete und gegen ständige Störungen von Wildtieren ein. In der nun freigeschalteten online Petition können Sie unkompliziert Ihre Stimme >>Hier geht´s zur Online-Petition<< hinterlassen.
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RSH-Kindertag mit der KJS Eckernförde und 50.000 Besuchern
Die Kreisjägerschaft Eckernförde e. V. beteiligte sich aktiv am R.SH Kindertag 2015
DANKE, DANKE, DANKE,
an alle Jägerinnen und Jägern, die sich am 06.09.2015 aktiv beim R.SH-Kindertag 2015 in Eckernförde eingebracht und unterstützt haben und diesen Tag dadurch zu einem gelungenen und wunderschönen Erlebnistag für alle Kinder gemacht haben - DANKELächelnd.
Das war GREEN-SCREEN – aber live. Wir Jägerinnen und Jäger brachten die Natur und die wildlebenden Tiere in das Herz von Eckernförde.
Mehr unter http://www.kjs-eckernfoerde.de/

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Die Landesjagdverbände Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz machen mobil.
Alle Smartphone- und Tabletnutzer haben nun alle Informationen der Landesjagdverbände Schleswig-Holstein (LJV SH) und Rheinland-Pfalz (LJV RLP) in einer jeweiligen App. Vorbei ist das Surfen von den LJV-Homepages zu den Social-Media-Kanälen oder weiter zu anderen Angeboten der LJV.
Über die neuen „LJV SH“ und „LJV RLP“ Apps können Interessierte Fachinformationen, Termine, Fotos und vieles mehr nun auch bequem von unterwegs abrufen. „Wir tragen damit dem generellen Trend Rechnung, nachdem das Internet immer stärker auch mobil genutzt wird“, erklären die Verbandssprecher Marcus Börner, LJV SH, und Günther D. Klein, LJV RLP, unisono. „Bereits jetzt werden unsere Homepage und die übrigen digitalen Angebote zu mehr als 15 Prozent von Besuchern mit mobilen Endgeräten besucht, Tendenz steigend“, fügt Börner hinzu.
Nutzer der App können die aktuellen Informationen zur Jagd in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz direkt mit dem Smartphone abrufen. Zudem finden sie dort Weiterbildungsangebote, Jagdzeiten, Gesetze und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer und Ansprechpartner in den jeweiligen Kreisjägerschaften. „Die Apps bieten aber viel mehr“, betont Klein. „Sie können via Facebook- oder Twitter-Button direkt mit dem jeweiligen Verband in Verbindung treten oder sich den Weg zu den LJV-Geschäftsstellen anzeigen lassen.“ „Bei uns haben die Nutzer noch die Möglichkeit, bequem von unterwegs auf unseren Shop zuzugreifen“, so Börner. „Mit den LJV-Apps sind die User stets aktuell informiert und können sich die Zeit auf dem Hochsitz kurzweilig vertreiben, wenn der Anlauf mal länger auf sich warten lässt.“
Die Apps sind kostenlos bei Google Play, Amazon und im iTunes Store (nur LJV SH App) erhältlich. Einfach entsprechende Plattform wählen, LJV SH oder LJV RLP in das Suchfeld eingeben, App installieren und fertig.
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.conduit.app_c58b2ae092684ac98c812e05c28ff2bc.app
https://itunes.apple.com/de/app/ljv-sh/id947299716?mt=8
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Naturschutz- und Nutzerverbände zeigen gemeinsam Flagge in Kiel – Herr Habeck, Mainstream …
Gut 1.000 Jäger, Bauern, Fischer, Imker, Waldbesitzer und Grundeigentümer aus ganz Schleswig-Holstein trafen sich am 1. September 2015 gemeinsam vor dem Landeshaus in Kiel. Zu Land, zu Wasser und aus der Luft demonstrierten sie lautstark für ein ideologiefreies Naturschutz-, Landesjagd- und Landeswaldgesetz. Zeitgleich tagte die Landesregierung und hatte unter anderem ein Paket mit Änderungswünschen des grünen Umweltministers zu diesen Gesetzen auf dem Tisch.
„Mit einer Novelle des Landesnaturschutzgesetzes will die Landesregierung Schleswig-Holsteins die biologische Vielfalt fördern und die Natur als Reichtum des Landes schützen“, heißt es in der Pressemitteilung des Landwirtschaftsministers.
Fakt ist aber, dass die Landesregierung mit den geplanten Änderungen zum Teil den Natur-, Tier- und Artenschutz aufweicht und damit die biologische Vielfalt in Schleswig-Holstein nicht fördert sondern gefährdet.
Freies Betretungsrecht!
Das Betretungsrecht soll dem bundesweiten Standard (ausgenommen Mecklenburg-Vorpommern) angepasst werden – damit folgt Minister Habeck dem Mainstream und opfert die letzen Wildtierlebensräume in unsere Kulturlandschaft.
Minister Habeck forderte die Demonstranten auf „Lesen Sie das Landesnaturschutzgesetz und nicht die Ausführungen dazu im Bauernblatt“. Das haben wir gemacht!
„Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet“ – so ist es für Schleswig-Holstein geplant.
Doch was ist eine ungenutzte Grundfläche? Auch wenn Minister Habeck in diesem Zusammenhang von Stoppelfeldern, abgeernteten Äckern und Grünlandflächen außerhalb ihrer Aufwuchszeit spricht, so vergisst er – bewusst oder unbewusst – die stillgelegten und artenreichen Ackerraine, die von Landwirten und Jäger angelegten Buntbrachen und Blühstreifen. Fakt ist, diese Kleinode sind wichtige Bausteine der biologischen Vielfalt in unserer Kulturlandschaft. Sie sind als Trittsteinbiotope wesentliche Elemente der Biotopvernetzung. Das alles soll nun zum Zweck der menschlichen Erholung geopfert werden, Herr Habeck?
In diesem Punkt erfolgt Rückschritt für den Natur- und Artenschutz und die Regierung folgt dem Mainstream anderer Bundesländer. Warum?



Auch wenn der Gesetzgeber festlegt „Bei der Ausübung des Rechts auf Betreten der freien Landschaft […] ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen.“ So traut der Gesetz- und Verordnungsgebeger an anderen Stellen den Bürgerinnen und Bürgern diesen umsichtigen und pfleglichen Umgang mit der heimischen Tier- und Pflanzenwelt offenbar nicht zu. Wie sonst lässt sich erklären, dass in 194 Naturschutzgebieten mit fast 60.000 ha Fläche zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, zur Minimierung der menschlichen Störungen ein striktes Betretungsverbot abseits von Wegen per Verordnungen aus dem selben Ministerium festgelegen werden, welches nun aber für die restlichen Wildtierlebensräume diese Regelung abschaffen will.
Auch die Argumentation im Wald sei das freie Betretungsrecht ja schon Gang und Gäbe und verursache keinerlei Probleme, ist eine Lüge. Auch hier hat der Gesetzgeber zum Schutz einzelner Tierarten die allgemeinen Betretungsrechte eingeschränkt z.B. im Rahmen des Horstschutzes. Wo bleibt da also das Vertrauen der Regierung in den mündigen Bürger, welcher mit Natur- und Landschaft immer pfleglich umgeht?
Klientelpolitik – Habeck will Jagdverbote auf Flächen von Stiftungen und Vereinen etc. ermöglichen
Jedoch gilt die Anpassung an bundesweite Standards nur für das Naturschutzrecht – die bundesweiten Standards im Jagdrecht, die in den 15 anderen Bundesländern anerkannt sind, gehen Habeck nicht weit genug. Hier will er eine Benchmark setzen! Mainstream gib es offensichtlich nur, wenn es grade in die Argumentation passt.
Was ist geplant? Minister Habeck plant die Befriedung von Flächen aus ethisch-moralischen Gründen, wie sie natürlichen Personen zugestanden wird, künftig auf juristische Personen also Verbände, Vereine, Stiftungen etc. auszuweiten.
Mit einer solchen Regelung würde der Minister die ordnungsgemäße, flächendeckende Jagdausübung und Hege, wie sie im Jagdgesetz verankert ist, gefährden und im schlimmsten Falle völlig zum Erliegen bringen.
Der Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig Holstein betonte, „Jagd ist nicht nur das Töten von Tieren sondern vor allem der verantwortungsvolle und nachhaltige Umgang mit der Natur und die Hege als älteste Form des Naturschutzes“. Diese Möglichkeit würde er den 17.000 staatlich anerkannten Naturschützern, den Jägerinnen und Jäger im Lande Schleswig-Holstein nehmen.
Wie geht es weiter?
Das Kabinett hat das Gesetz, wie zu erwarten war und trotz der Lippenbekenntnisse des Ministerpräsidenten Albig – „man würde das Gesetzespaket im Kabinett noch intensiv diskutieren“ – direkt nach der Demonstration durchgewunken. Nun wird sich der Landtag mit den geplanten Änderungen beschäftigen und es bleibt zu hoffen, dass die gewählten Volksvertreter nicht den Fraktionszwang folgen, sondern sich wirklich inhaltlich und intensiv mit der Materie beschäftigen und für den Schutz unserer Wildtierlebensräume entscheiden.
Wir, die Naturschutz- und Nutzerverbände stehen für sachliche Gespräche jederzeit zur Verfügung.
Was können Sie tun?
Als Jägerin und Jäger in Schleswig-Holstein nutzen Sie die nächsten Wochen, sprechen Sie mit den Landtagsabgeordneten vor Ort, äußern Sie ihre Bedenken per Mail oder Brief, nutzen Sie die öffentlichen Auftritte des Umweltministers und der Volksvertreter.
Zeigen Sie Flagge! – damit wir schützen, was uns als Heimat kostbar ist.
Hier gibts des Gesetztesentwurf!
Hier gibt es die Rede von Dr. Baasch anlässlich der DEMO vom 1.9.2016
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Könige im Liebesstress
Das Liebesgeflüster beim König der Wälder, dem Rothirsch, kann schon mal etwas lauter werden. Vor allem in kalten Nächten steigt der Hormonhaushalt des prächtigen Tieres dramatisch an.
In Schleswig-Holstein beginnt, etwas früher als in anderen Bundesländern, die Fortpflanzungszeit des westeuropäischen Rothirsches (Cervus elaphus elaphus). In dieser Zeit buhlen die Hirsche um die „Damen“. Dabei wird eine Gruppe weiblicher Tiere vom Platzhirsch gegenüber Rivalen verteidigt. Das sogenannte Röhren signalisiert Nebenbuhlern schon von weitem: „Das sind meine!“ In der Regel reichen das laute Brüllen und die Drohgebärden aus, um Kontrahenten auf Abstand zu halten. Doch bei gleichstarken Tieren kann es zu erbitterten Kämpfen kommen, die manchmal tödlich enden. Jäger können am Klang des Röhrens erkennen, ob es sich um einen jungen oder alten Hirsch handelt.
Rotwild kann bis zu 250 kg Gewicht auf die Waage bringen und in der Brunftzeit ¼ des eigenen Körpergewichtes verlieren. Ursprünglich bewohnte dieses imposante Tier offene und halboffene Landschaften, wie sie beispielsweise auf stillgelegten Truppenübungsplätzen noch zu finden sind. Dazu wandert es viele Kilometer zwischen dem Sommer- und Winterlebensraum und transportiert unbewusst Samen sowie Insekten und trägt somit zur biologischen Vielfalt bei. Oft sind jedoch seine uralten Wanderwege von Siedlungen oder Straßen unterbrochen. Damit dieses „Artentaxi“ trotzdem funktioniert, bedarf es störungsarmer Wanderkorridore und Grünbrücken zwischen den Schwerpunktlebensräumen. Erste positive Beispiele, wie die Grünbrücke bei Kiebitzholm (A21), zeigen, dass dies funktioniert.
Bis der Hirsch in der Brunft sein ausladendes Geweih zeigen kann, muss es unter einer flauschigen und mit Adern durchzogenen Haut heranwachsen. Denn zunächst wird das Geweih im Februar/März vollständig abgeworfen. Bis zum August/Oktober ist es dann wieder zu einem prächtigen Geweih herangewachsen und sogar noch ein kleinwenig größer geworden. Doch auch der prächtige Rothirsch wird mal alt. Dann schwinden die Verästelungen des Kopfschmucks jedes Jahr ein bisschen mehr.
Nach der Brunft stellt sich das Rotwild, wie alle anderen Wildarten auf den Winter um. Dabei wird der Stoffwechsel auf ein Minimum reduziert, um lebensnotwendige Fettreserven zu sparen. Früher nutzte Rotwild vor allem die Begleitvegetation der Flüsse als Winternahrung. Heute befinden sich hier oft die Siedlungen der Menschen. Durch die intensive Flächenzerschneidung und –versieglung werden vielerorts die notwendigen Lebensräume dieser interessanten Wildarten zerstört.
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Aufruf zur Demo
Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,
für den 1.9. hat der Bauernverband Schleswig-Holstein zu einer Demonstration vorm Kieler Landtag aufgerufen. An diesem Tag soll der Regierungsentwurf zum Landesnaturschutzgesetz, zum Landesjagdgesetz und zum Landeswaldgesetz vom Kabinett beschlossen werden.
Der Landesjagdverband hat ebenso, wie die anderen Verbände, die geplanten Änderungen zum Gesetzespaket mit einer Stellungnahme vom März 2015 kommentiert (Download unter: http://www.ljv-sh.de/downloads/func-startdown/183/). In den weiteren Gesprächen mit Politik, Verwaltung und Verbänden hat sich gezeigt, dass es bei den wesentlichen Kritikpunkten an den geplanten Änderungen des Landesjagdgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes keinerlei Entgegenkommen gibt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir nun alles Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Landwirten, Waldbesitzern etc. auf die Straße zu gehen und Flagge zu bekennen für unsere Jagd und unsere Wildtiere.
Wir freuen uns Sie alle gemeinsam am 1.9. um 9:30 beim Landeshaus in Kiel begrüßen zu dürfen. Bitte leiten sie diese Information an ihre Jagdkollegen weiter, teilen Sie den Flyer im Anhang auf ihren Facebookseiten und- gruppen, via WhatsApp, Twitter, Xing, LinkedIn usw. – Gegeben Sie der Jagd ein STIMME!!!
Euer Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
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