Normenkontrollverfahren gegen Jagd- und Schonzeitenverordnung eingeleitet

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Gegen Teile der seit 2014 für Schleswig-Holstein geltenden Jagd- und Schonzeitenverordnung haben nunmehr 14  Kläger, unterstützt durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein, den Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, den Bauernverband, den Waldbesitzerverband und der Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes,  sogenannte Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein eingereicht.

Unterstützt werden die Kläger ebenfalls  vom Verband der Binnenfischer und Teich-wirte sowie dem Landesfischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden und ein geschlossenes Vorgehen als Signal der sogenannten Nutzerverbände gegenüber Minister Dr. Habeck befürworten.

Ziel ist es, die angegriffenen Teile der Verordnung für unwirksam erklären zu lassen, da Sie nach Auffassung der Kläger gegen höherrangiges Recht verstoßen.

Insbesondere sei das Jagdrecht bzw. das Jagdausübungsrecht als  grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht der Kläger durch die Verordnung zu den jeweils beklagten Wildarten verletzt.

Diese Rechtssauffassung wird durch ein Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Michael Brenner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Jena, gestützt. Prof. Brenner wurde als Prozessbevollmächtigter aller Kläger benannt und wird die Kläger in den Verfahren vor dem OVG vertreten.

Seit April gelten in Schleswig-Holstein neue Jagd- und Schonzeiten. Nach Auffas-sung der Kläger sind die für die Verordnung notwendigen Begründungen fehlerhaft bzw. wurden überhaupt keine Begründungen gegeben. Insbesondere werden die  aufgehobenen bzw. verkürzten Jagdzeiten bei den  Schalenwildarten (Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild) als auch  bei Gänsearten, Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube, Rebhuhn und  Elster zur juristischen Überprüfung gestellt.

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Normenkontrollverfahren gegen Jagd- und Schonzeitenverordnung eingeleitet

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Gegen Teile der seit 2014 für Schleswig-Holstein geltenden Jagd- und Schonzeitenverordnung haben nunmehr 14  Kläger, unterstützt durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein, den Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, den Bauernverband, den Waldbesitzerverband und der Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes,  sogenannte Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein eingereicht.

Unterstützt werden die Kläger ebenfalls  vom Verband der Binnenfischer und Teich-wirte sowie dem Landesfischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden und ein geschlossenes Vorgehen als Signal der sogenannten Nutzerverbände gegenüber Minister Dr. Habeck befürworten.

Ziel ist es, die angegriffenen Teile der Verordnung für unwirksam erklären zu lassen, da Sie nach Auffassung der Kläger gegen höherrangiges Recht verstoßen.

Insbesondere sei das Jagdrecht bzw. das Jagdausübungsrecht als  grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht der Kläger durch die Verordnung zu den jeweils beklagten Wildarten verletzt.

Diese Rechtssauffassung wird durch ein Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Michael Brenner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Jena, gestützt. Prof. Brenner wurde als Prozessbevollmächtigter aller Kläger benannt und wird die Kläger in den Verfahren vor dem OVG vertreten.

Seit April gelten in Schleswig-Holstein neue Jagd- und Schonzeiten. Nach Auffas-sung der Kläger sind die für die Verordnung notwendigen Begründungen fehlerhaft bzw. wurden überhaupt keine Begründungen gegeben. Insbesondere werden die  aufgehobenen bzw. verkürzten Jagdzeiten bei den  Schalenwildarten (Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild) als auch  bei Gänsearten, Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube, Rebhuhn und  Elster zur juristischen Überprüfung gestellt.

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JETZT ANMELDEN! Zum Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft

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Qualifikationstermine: 23. Mai 2015 in Kassedorf (Langwaffe.- und Kurzwaffe) 04. Juli 2015 in Bilschau (Lang.- und Kurzwaffe) 20. Juni 2015 Landesmeisterschaft der Junioren in Heide bzw. 17.-18. Juli 2015 Landesmeisterschaft aller Klassen (außer Junioren) Wolfsberg Hasenmoor (dritte Qualifikation Kurzwaffe).

Achtung: Die Meldung für die Landesmeisterschaft hat gesondert zu erfolgen!

Anmeldungen unter: http://www.ljv-sh.de/index.php/veranstaltungen

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JETZT ANMELDEN! 7. Warming-up-Schießen: Das etwas andere Schießen – nur für Jägerinnen

Warming2011KonzentrationEs ist wieder soweit! Nach dem Motto: Jede schießt so gut sie kann, nur nicht auf den Nebenmann, doch wir nehmen`s ganz genau, auch nicht auf die Nebenfrau, laden wir recht herzlich zum 7. Warming-up-Schießen für Jägerinnen ein. Wie in den Vorjahren geht es bei dieser Veranstaltung nicht nur um das Schießen mit Flinte und Büchse, das auch die Schießstandungeübten begeistert, sondern gleichermaßen um Spaß, Geselligkeit und gegenseitiges Kennenlernen. Hierfür haben wir uns wieder einiges einfallen lassen. Deshalb bitten wir alle Jägerinnen, sich zum Warming-up-Schießen zu melden. Bitte für diese Veranstaltung den ganzen Tag einplanen. Es lohnt sich!

Jetzt hier anmelden! 

 

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Bleifrei – was gilt denn nun wirklich?

Bleifrei HSchleswig-Holstein: Jagd ab dem 1.4.2015 bleifrei“ oder „Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das ab 2015 ausschließlich bleifrei jagt“ – solche oder ähnliche Aussagen wurden in den letzten Wochen fälschlicherweise immer wieder in den Medien auch der Jagdpresse vorbereitet.

Doch was ist richtig? Welche Munition darf ab dem kommenden Jagdjahr in Schleswig-Holstein jagdlich noch genutzt werden? Diese Fragen von verunsicherten Jägerinnen und Jägern erreichen uns in der LJV-Geschäftsstelle regelmäßig.

Fakt ist, dass hier die Regelungen des § 29 des Landesjagdgesetzes zu beachten sind. Demnach ist schon seit mehreren Jahren die Jagd auf Wasserwild mit Bleischroten verboten. Mit der neuen Änderung des Landesjagdgesetztes wird nun ab dem 1.4.2015 zusätzlich verboten, bei der Jagd auf Wild Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden.

Damit ist die Jagd auf Niederwild und Flugwild (mit Ausnahme des Wasserwildes) weiterhin mit Bleischroten möglich. Darüber hinaus darf auch bei der Ausübung des Jagdschutzes (Erlegung von Nichtwild) weiterhin bleihaltige Büchsenmunition verwendet werden.

Verboten:

  • Bleihaltige Flintenlaufgeschosse bei der Jagd auf Wild
  • Bleihaltige Büchsengeschosse bei der Jagd auf Wild
  • Bleischrote bei der Jagd auf Wasserwild

Erlaubt:

  • Bleifreie Flintenlaufgeschosse bei der Jagd auf Wild
  • Bleifreie Büchsengeschosse bei der Jagd auf Wild
  • Bleihaltige Büchsengeschosse bei der Erlegung von Nichtwild im Rahmen des Jagdschutzes
  • Bleifreie Schrotpatronen bei der Jagd auf Wasserwild
  • Bleischrote bei der Jagd auf Nieder-, Raub- und Flugwild (mit Ausnahme des Wasserwildes)
  • Bleihaltige Kurzwaffenmunition

Verstöße gegen die Verbote können als Ordnungswidrigkeit mit eine Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden. Daneben kann die Einziehung des Jagdscheines für bestimmte Zeit angeordnet beziehungsweise der Jagdschein versagt werden.

 

Hier gib´s die Regelung zum Nachlesen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein (Seite 100)  http://lissh.lvn.parlanet.de/…/infot…/gvb/2014/XQQGVB146.pdf

 

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Auf zur Jäger-Demo!

Demo-Aufruf zum 18 03 2015

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OUTDOOR, jagd, fisch & natur – neue Messe mit Erlebniswelten

Die Träger der neuen Messe OUTDOOR jagd, fisch & natur in Neumünsters Holstenhallen: v.l.n.r Hans-Werner Blöcker (Vizepräsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein), Robert Vollborn (Geschäftsführer Landessportfischerverband S-H), Dirk Iwersen (Geschäftsführer Holstenhallen Neumünster).

 

Idee trifft Interessenten – so darf man die Premiere der OUTDOOR, jagd, fisch & natur  vom 17. – 19. April in Neumünsters Holstenhallen klassifizieren, denn der Ursprung des neuen Messeprojektes kommt aus den Fachverbänden in Schleswig-Holstein und Dänemark. Mehr als Ausstellung wünschten sich der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und der Landessportfischerverband, sowie auch der Dänische Jagdverband. Für die nördlichen Nachbarn Schleswig-Holsteins ist der Messestandort Neumünster ein gut erreichbares und attraktives Ziel.

 

Auf mehreren tausend Quadratmetern entsteht nun mit der OUTDOOR, jagd, fisch & natur eine Messe innerhalb und außerhalb der Holstenhallen, die zum Ausprobieren, Mitmachen, Schmecken, Fühlen und Schnuppern einlädt. Der klassische Ausstellungskomplex zu den Themen Jagd und Fischerei wird ergänzt durch Kochstudios für Wild + Fisch, Reisen und Naturerlebnis, einen elektronischen Schießstand, einen Geländewagen-Fahrparcours auf 2500 Quadratmetern, Castingsport, Hundevorführungen und sogar Bogenschießen.

 

Moderner Standort – klassisches Naturthema
Der Standort der OUTDOOR in den Holstenhallen Neumünster bietet für dieses ambitionierte Projekt den richtigen Rahmen. Mit 920 Veranstaltungen an zwei Standorten im Jahr zählen die Holstenhallen Neumünster zu den festen Größen im norddeutschen Messegeschehen.

 

Integriert in die OUTDOOR, jagd, fisch & natur sind zudem klassische Fortbildungsangebote und Veranstaltungen wie der Landesjägertag. Die Suche nach einem festen Veranstaltungsort dafür gab den Initialfunken für das neue Messeprojekt und entfaltete prompt auch Anziehungskraft für den dänischen Jagdverband und den Landessportfischerverband. Thematisch sind sich die Verbände sehr nah.

 

Die Themenschwerpunkte reichen von Bekleidung, Waffen, Zubehör, über Angeln und Ausrüstung bis zu Forst, Fahrzeugen, Reisen und einem umfangreichen Aktions- und Fortbildungsprogramm. Damit wird die OUTDOOR jagd, fisch & natur für erfahrene Jäger, Angler und Sportfischer genauso reizvoll wie für Besucher, die sich für die Themenkomplexe interessieren, aber zunächst mal stöbern, schauen und sich informieren wollen.

 

Die Fachverbände repräsentieren eine große Zahl von Mitgliedern: rund 18.000 jagdinteressierte Mitglieder zählt der Landesjagdverband, rund 17.000 Jäger zählt der Danmark Jaegerforbund allein in Südjütland an der Grenze zu Schleswig-Holstein und 39.000 Mitglieder gehören dem Landessportfischerverband an.

 

Tickets & Öffnungszeiten
Offen ist die OUTDOOR jagd, fisch & natur für alle interessierten Besucher von Freitag bis Sonntag (17. – 19. April) zwischen 09.00 und 18.00 Uhr. Eine Tageskarte für Erwachsene kostet sechs Euro, Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt. Mitglieder der beteiligten Verbände erhalten gegen Vorlage ihres Mitgliedsausweises eine Freikarte. Besucher, die eine Tageskarte gelöst haben, erhalten den Eintrittspreis zurück, wenn Sie nachweislich im Wert von mindestens 30 Euro bei einem Aussteller der OUTDOOR jagd, fisch & natur eingekauft haben.

 

Träger der OUTDOOR jagd, fisch & natur
Ideelle Träger: Landesjagdverband Schleswig-Holstein, Landessportfischerverband Schleswig-Holstein, Danmarks Jaegerforbund

 

Veranstalter: Holstenhallen Neumünster, Justus von Liebig-Straße 2-4, 24537 Neumünster

 

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Die Messe Angeln & Jagen lockt bereits zum zweiten Mal in die Elbmarschenhalle nach Horst

Bereits zum zweiten Mal gastiert die Informations- und Verkaufsausstellung „AnJa – Angeln & Jagen“ vom 13. bis 15. März in der Elbmarschenhalle in Horst bei Elmshorn im Hamburger Speckgürtel. Sie zählt damit zu den drei AnJa-Veranstaltungen, die in diesem Jahr bundesweit ihre Pforten öffnen; neben Horst lockt die Messe auch nach Saarbrücken und Pirmasens. Dass die AnJa Schleswig-Holstein seit 2013 im Zweijahresturnus in Horst stattfindet, wurde vom Publikum gut angenommen.


Zahlreiche Aussteller präsentieren auch in diesem Jahr auf rund 8.000 Quadratmetern die neuesten Trends sowie Altbewährtes aus den Bereichen Jagdbedarf, Jagdmode, Anglerzubehör, Spezialbekleidung, Waffen, Boote, Geländefahrzeuge, Lederwaren sowie themenbezogene Literatur. Als ideeller Träger fungiert weiterhin der Landesjagdverband Schleswig-Holstein.


Neben einem breiten Informationsangebot begeistern zahlreiche Sonderschauen der Jagdhornbläser oder der Jagdgebrauchshunde sowie Vorführungen am Wobbler-Pool oder Vorträge zum Bodden-Angeln.
Ausrichter der AnJa – Angeln & Jagen ist die AgenturHaus GmbH mit Hauptsitz in Lübeck. Aussteller, die sich für eine Teilnahme an der AnJa interessieren, sollten sich schnell anmelden, da die besten Standflächen erfahrungsgemäß rasch vergriffen sind. Für alle Anfragen steht Branchenprofi Michael Böttcher unter der Rufnummer 0451-89906-445 oder der E-Mail-Adresse mb@angelnundjagen.com  gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Geöffnet ist die AnJa Horst vom 13. bis 15. März täglich von 10 bis 18 Uhr. Der Eintritt beträgt 7 Euro, ermäßigt 5 Euro, Jugendliche von 13 bis einschließlich 17 Jahren zahlen 3 Euro, für Kinder bis 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen ist der Eintritt frei. Hunde benötigen einen gültigen Impfausweis gemäß den behördlichen Bestimmungen.
 
Weitere Informationen können im Internet unter www.angelnundjagen.com abgerufen werden.
Kontakt
Das AgenturHaus GmbH
Projektleitung: Michael Böttcher
Spenglerstraße 43 • 23556 Lübeck
Telefon: 0451 89906-445 • Telefax: 0451 89906-34
mb@angelnundjagen.com • www.angelnundjagen.com

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Umweltminister Robert Habeck: „Der Schutz der Biodiversität verlangt enorme Anstrengungen“ …

Wald MaiDer Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-Holstein ist eine zentrale Aufgabe. Das machte Umweltminister Robert Habeck heute (18. Dezember 2014) bei der Vorstellung des Jagd- und Artenschutzberichts 2014 in Kiel deutlich. „Man sieht oft nicht, was man verliert; die Gesellschaft hat sich an den schleichenden Verlust von Arten gewöhnt. Der Jagd- und Artenschutzbericht aber macht diesen Rückgang sichtbar. Er ist ein Kompendium des Niedergangs und zeigt eindrücklich, wie die Natur unter der Intensivierung der Landwirtschaft, unter dem Bau von Straßen und Gewerbegebieten leidet, wie Lebensräume verschwinden und viele Arten mit ihnen“, sagte Habeck. Dabei könne das Ende einer für uns unscheinbaren Art im ökologischen Beziehungsgeflecht unabsehbare Folgen haben.

„Die übergeordneten Probleme sind enorm; die Grundparameter stimmen nicht mehr. Es ist eine Mammutaufgabe, diesem Druck standzuhalten. Und umso wertvoller sind die kleinen, hart errungenen Erfolge im Artenschutz. Sie wären ohne die oft ehrenamtliche Arbeit von Jagd- und Naturschutzverbänden, ohne das haupt- wie ehrenamtliche Engagement vieler Menschen nicht möglich“, betonte der Minister.

Naturwald und Biotopverbünde schaffen Oasen für den Artenschutz

Genauso unternehme das Land auf der Grundlage der bundesweiten Biodiversitätsstrategie große Anstrengungen, um dem weiteren Verlust von Arten und Lebensräumen entgegenzuwirken, sagte Habeck. Diese ruhen im Wesentlichen auf drei Säulen: gesetzlicher Biotopschutz (etwa beim Erhalt wertvoller Grünlandflächen oder beim Knickschutz), Leistungen im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen des Landes (etwa bei der Ausweisung von Naturwaldflächen) und die Finanzierung von freiwilligen Maßnahmen (etwa Vertragsnaturschutz und verschiedenste Naturschutzprojekte).

Habeck erklärte: „Es geht darum, Oasen zu schaffen, in denen Tiere und Pflanzen Raum haben. Dafür haben wir beispielsweise den Naturwaldanteil den Zielen der Bundesregierung entsprechend erhöht und sind damit bundesweit Vorreiter. Solche Räume des Rückzugs gilt es, im Rahmen unseres landesweiten Biotopverbundsystems miteinander zu vernetzen.“

Artensterben bei den Wildbienen: Tiere verlieren Lebensraum

Paradigmatisch zeigt sich der Artenverlust bei der Wildbiene, Von den 296 in Schleswig-Holstein heimischen Arten stehen 163 auf der Roten Liste. 70 Arten davon sind verschollen oder ausgestorben. „Hier zeigt sich das Problem wie in einem Brennglas: Blütenreiche Lebensräume verschwinden; die Bienen verlieren ihr Nahrungsangebot“, sagte Habeck. Ziel müsse es sein, wieder mehr Blühvielfalt zu schaffen. Dabei griffen der gesetzliche Biotopschutz und freiwillige Maßnahmen wie der Vertragsnaturschutz ineinander. Auch der einzelne könne viel tun, indem er etwa im heimischen Garten eine blütenreiche Bienenweide pflanze.

Auch die Population der Mäusebussarde gibt Anlass zur Sorge: Sie ist auf begutachteten Probeflächen im Bereich Schleswig/Flensburg seit dem Jahr 2000 auf 31 Prozent des Ausgangsbestandes zurückgegangen. Im Auftrag des Umweltministeriums werden die Ursachen für den Rückgang in den kommenden Jahren untersucht und entsprechende Hilfsmaßnahmen entwickelt.

Die Bestände der Kaninchen sind ebenfalls rückläufig: Wurden in den siebziger Jahren noch 200.000 erlegt (sogenannte Kaninchenstrecke, die als mittelbarer Indikator für die Population gilt) sind es heute 9.400. In manchen Kreisen, etwa Plön und Lauenburg, kommen Wildkaninchen faktisch nicht mehr vor. Ursachen sind neben dem agrarstrukturellen Wandel und zunehmendem Druck durch Prädatoren auch Infektionskrankheiten. De facto wird in weiten Bereichen des Landes das Wildkaninchen aufgrund der Bestandsituation nicht mehr bejagt. Um dem besonderen Schutzbedürfnis des Kaninchens zu entsprechen, wurde mit der neuen Landesjagdverordnung die Jagdzeit auf diese Wildart zudem verkürzt.

Schutzmaßnahmen wirken: Erste Erfolge bei Weißstörchen und Lachseeschwalben

Erfreuliche Entwicklungen zeigten sich dagegen bei den Weißstörchen: Zwar ist der Bestand in den letzten rund 100 Jahren drastisch zurückgegangen (1907: knapp 2700 Storchenpaare), aber immerhin ist mit 270 Brutpaaren der höchste Stand seit 30 Jahren erreicht. „Das ist der intensiven Betreuung durch den Naturschutz zu verdanken. In einigen Gebieten des Landes ist es zudem gelungen, kleine Lebensräume zu sichern, insbesondere in der Eider-Treene-Sorge-Niederung“, sagte Habeck.

Beispiel für den Erfolg von Schutzmaßnahmen ist auch das Artenschutzprojekt für die Lachseeschwalbe in Dithmarschen, wo sich die einzige noch verbliebene Brutkolonie in Mitteleuropa befindet: Insgesamt wurden 34 Brutpaare festgestellt, 38 Küken wurden flügge. Damit zumindest theoretisch die Chance, dass die Population wächst. Grund für den Erfolg ist unter anderem ein besserer Schutz vor Prädatoren wie Füchsen durch bessere Zäune.

Schwerpunkt Seehunde: Höchster Bestand seit Beginn der Zählungen

Ein Schwerpunkt des Jagd- und Artenschutzberichtes ist die Situation des Seehundes im Nationalpark Wattenmeer. Seehunde unterliegen zwar dem Jagdrecht, dürfen aber seit 40 Jahren nicht mehr gejagt werden.

Der Seehundbestand hat mit etwa 13 000 Exemplaren einen Höchststand erreicht. „Seehunde sind wilde Tiere, die für den Nationalpark eine hohe Bedeutung haben. Ihr Leben und auch ihr Sterben gehört zu der Natur. Die ehrenamtlich bestellten Seehundjäger im Land kümmern sich mit großem Engagement um die Seehunde und treffen die oft schwere Entscheidung, ob sie im Falle von Krankheiten von ihrem Leiden erlösen müssen. Diese Arbeit verdient Respekt“, sagte Habeck auch mit Blick auf das Seehundsterben im November 2014.

Besonderes Augenmerk legt der Bericht auch auf den Tod der Tiere durch Müll im Meer. „Die von Menschen verursachte Vermüllung der Meere lässt Seehunde auf qualvolle Weise sterben – stranguliert durch Netzteile oder verhungert, weil der Magen voll Plastikmüll ist. Das ist unerträglich“, sagte Habeck.

Die Auswirkungen der Seehund-Influenza im Herbst konnten im Bericht noch nicht berücksichtigt werden. Angesichts des Gesamtbestandes im Bereich des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Erkrankung nachhaltig negative Auswirkungen auf die Seehundpopulation hat.

Weiter hohes Niveau an Bestand an Schalenwild, Niederwild rückläufig

Der Jagd- und Artenschutzbericht zeigt auch, dass die Schalenwildbestände (Rehe, Hirsche, Wildschweine) weiterhin auf einem für das waldarme Bundesland Schleswig-Holstein hohen Niveau sind. Zwar waren die Strecken im Jagdjahr 2013/2014 erstmals für alle Schalenwildarten leicht rückläufig, eine Trendwende kann daraus jedoch noch nicht abgeleitet werden. Die Regulierung der Bestände ist weiterhin eine jagdliche Daueraufgabe. Beim Niederwild (beispielsweise Hasen, Marder, Dachse) hat das Jagdjahr 2013/2014 bei fast allen Arten rückläufige Streckenergebnisse gebracht. Hierfür trägt auch der lange, schneereiche Winter 2012/2013 eine hohe Verantwortung.

Mittel für Artenschutz

In den Jahren 2013 und 2014 wurden jeweils rund 1,8 Millionen Euro (inklusive EU-Mittel) für Maßnahmen des Artenschutzes durch das Umweltministerium bewilligt. Auch im Rahmen der neuen EU-Förderperiode kann damit gerechnet werden, dass die großen Anstrengungen des Landes für den Artenschutz zumindest auf diesem Niveau gehalten werden können. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wurden 2013 rund 6,8 Millionen und im Jahr 2014 6,9 Millionen Euro durch Land und Europäische Union bereitgestellt. Hinzu kamen in beiden Jahren rund 300.000 Euro für das sogenannte Halligprogramm. Es ist geplant, im kommenden Jahr insgesamt etwa 7,9 Millionen Euro in den Vertragsnaturschutz zu investieren.

Der Jahresbericht 2014 – Jagd und Artenschutz kann telefonisch oder per e-Mail kostenlos angefordert werden (0431/988-7146 oder  Broschuere@melur.landsh.de) und ist im Internet zu finden unter:

  http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/09_Artenschutz/05_ArtenJagdschutzbericht/ein_node.html

 

[MELUR]

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Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Werftstr. 6

25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

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Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Werftstr. 6

25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

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Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Werftstr. 6

25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

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Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Werftstr. 6

25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

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Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Werftstr. 6

25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

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Tierärztekammer und Landesjagdverband informieren: Tiere sind kein Spielzeug!

weihnachtDes einen Freud, des anderen Leid: Tierische Weihnachtsgeschenke bringen Kinderaugen zum Leuchten. Doch nicht immer hält die Freude über das neue Familienmitglied lange an – und Hund, Katze und Kaninchen landen nach den Feiertagen im Tierheim oder auf der Straße.


Alle Jahre wieder stehen Haustiere in der Weihnachtszeit bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel. Laut einer Studie wünschen sich rund 12 Prozent aller Nicht-Tierhalter in Deutschland ein Heimtier, die meisten von ihnen hätten gerne einen Hund (60 Prozent) oder eine Katze (28 Prozent). Die Anschaffung eines Tieres sollte jedoch gut überlegt sein, denn sie bringt eine große Verantwortung mit sich. Ein Haustier, gleich ob Kaninchen, Katze oder Hund, beansprucht zudem Zeit und verursacht nicht unerhebliche Kosten. So rechnen Ratgeber für Haustierhaltung bei der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Hundes von 15 Jahren mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro für Futter, Behandlungen und Versorgung. Nicht selten werden viele Vierbeiner deshalb nach Weihnachten im Heim abgegeben oder ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund richten viele Tierheime ab Mitte Dezember einen Vermittlungsstopp ein, das heißt es werden keine Tiere herausgegeben. Sie wollen damit voreiligen Entscheidungen und Spontankäufen entgegenwirken.
Tiere sind keine Handelsware


Wer ein Haustier halten möchte, der sollte sich im Vorfeld gründlich über dessen Verhaltensweisen und Bedürfnisse sowie die speziellen Anforderungen an eine artgerechte Haltung informieren – und sich zudem vergewissern, dass die ganze Familie mit dem neuen Zuwachs einverstanden ist. Tiere sind Lebewesen und keine Handelsware, die wie ein Spielzeug nach Weihnachten einfach wieder umgetauscht werden können. So lautet die Empfehlung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. und der Tierärztekammer Schleswig-Holstein: Nicht unüberlegt und spontan ein Tier verschenken, sondern lieber ein Stofftier unter den Weihnachtsbaum legen. Ein Stofftier bereitet Freude, fühlt keinen Schmerz, muss nicht versorgt werden und leidet nicht, wenn es ungeliebt in der Ecke liegt.


Da gerade nach der Weihnachts- und vor der Urlaubszeit die Tierheime überfüllt sind, ist es ratsam, zuerst dort nach einem neuen Mitbewohner Ausschau zu halten. Mitleidskäufe sind jedoch absolut tabu. Voraussetzung ist – egal, ob Tierhilfe oder seriöser Züchter – die Bereitschaft, einem Lebewesen ein Zuhause auf Lebenszeit zu geben. Mit der Anschaffung eines Tieres geht man eine Verantwortung ein, die nicht nach den Feiertagen endet, sondern viel Zeit, Geduld, Umstellung und Liebe erfordert.

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Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Str. 5
24537 Neumünster

Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.

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Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Str. 5
24537 Neumünster

Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.

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Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

Landeslabor Schleswig-Holstein
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Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.

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Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

Landeslabor Schleswig-Holstein
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Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.

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Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

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Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.

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