Projekt gestartet!

Das Wildtierprojekt des Landesjagdverbandes ist gestartet. Die ersten beiden Kameras nahm Hermann Meyer, Lehrer am Eckhorst Gymnasium in Bargteheide, entgegen. Hermann Meyer ist selbst Jäger und wird noch vor den Herbstferien mit seinen Schülern ins Revier ziehen, um die Fotokästen aufzuhängen. Der Lehrer hofft Schwarz- und Rotwild ins Visier nehmen zu können. Geplant ist es, unter anderem herauszufinden in welchem Umkreis sich die gut fünfzig Rothirsche aufhalten. Eine weitere Fragestellung lautet: “Wie entwickelt sich die Schwarzwildpopulation?“

Bis zu den Sommerferien werden sich die Schüler der Oberstufe mit der Auswertung der Fotos beschäftigen. Eine Präsentation der Ergebnisse wird von den Teilnehmern zum Ende des Projekts erstellt. Auf die Ergebnisse dürfen wir gespannt sein.

Wildtierkameraprojekt Herr Meyer 030

Hermann Meyer nimmt die erste Wildtierkamera für das Gymnasium Bargteheide entgegen.

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uJ Schießen Ergebnisse

Ergebnisse

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Afrikanische Schweinepest: Weitere Fälle in Polen und im Baltikum, Schwarzwild-Monitoring in …

Im Osten Polens ist es im August 2016 zu weiteren Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen und zu mehreren Ausbrüchen in Hausschweinebeständen gekommen. Dadurch hat sich das ASP-Geschehen in Polen weiter nach Westen verlagert. Auch aus den baltischen Staaten wird weiterhin über eine große Anzahl von Nachweisen beim Schwarzwild berichtet. So gab es in Estland in 2016 bislang ca. 730, in Lettland ca. 500 und in Litauen ca. 200 Nachweise bei Wildschweinen und damit insgesamt schon mehr als im gesamten Vorjahr.

Daher muss alles getan werden, damit sich das hoch ansteckende Virus nicht noch weiter nach Westen verbreitet. Die Einschleppung der ASP nach Deutschland würde schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Hausschweinebestände sowie gravierende Folgen für das Schwarzwild bedeuten, denn es gibt keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. Von Jagdreisen in die genannten Länder wird daher dringend abgeraten, denn das Virus ist an Ausrüstungsgegenständen, Jagdtrophäen, in Fleisch oder Fleischprodukten monatelang haltbar und infektiös.

In der beginnenden Jagdsaison wird in Schleswig-Holstein wie bereits in den Vorjahren ein Schwarzwild-Monitoring auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest sowie die Aujeszkysche Krankheit durchgeführt. Dafür wird darum gebeten, vorrangig Schweißproben von erlegtem Schwarzwild der Untersuchung zuzuleiten. Blutprobenröhrchen werden durch die zuständigen Veterinärämter zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Untersuchung im Landeslabor trägt das Land. Auch sollen gefallene und erlegte verhaltensauffällige Stücke zur Untersuchung ins Landeslabor nach Neumünster gebracht werden.

Eine weitere wichtige Präventivmaßnahme zur Minderung des Seuchenrisikos besteht darin, den Schwarzwildbestand niedrig zu halten. Grundsätzlich müssen für eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes die Familienstrukturen berücksichtigt werden und Leitbachen sind zwingend zu schonen. Zudem ist streng darauf zu achten, dass zum Kirren weder Abfälle von Wildschweinen noch Speiseabfälle oder Schlachtreste von Haustieren verwendet werden dürfen.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume

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Bundesjagdgesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich, bedauern aber, dass mit der Novellierung die ursprünglich beabsichtigten bundeseinheitlichen Regelungen zur Jagdmunition, Jägerausbildung und Schießübungsnachweis nicht mit aufgenommen wurden.

„Mit dem gemeinsamen Vorgehen haben wir dafür gesorgt, dass die Rechtssicherheit für Jäger wieder hergestellt wurde“, sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Für uns Jäger werden viele Drückjagden und Erntejagden, die zur Reduzierung der Wildschweine unerlässlich sind, erleichtert“, so Fischer. Er bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten. „Nach jahrelangen Diskussionen und aufwendigen Studien hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen wissensbasierten und praxisorientierten Vorschlag vorgelegt, der dann in letzter Minute von einem einzelnen Ministerpräsidenten gestoppt wurde“, bedauerte Fischer.

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes war – neben der Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht im März die Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin bei der Jagd als verboten bezeichnet hatte. Das Urteil kam überraschend, da diese Meinung in der juristischen Literatur, von anderen Gerichten und auch von den Parteien des Verfahrens bislang nicht vertreten worden war. Die Verbände hatten sich vehement für eine rasche Klarstellung des Sachverhaltes eingesetzt. Es bestand – auch über die Regierungskoalition hinaus – Konsens, dass dies geschehen sollte. Politik und Verbände hatten insbesondere betont, dass die effektive Bejagung des Schwarzwildes entsprechende Mittel erfordere.

Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Neuregelung zu halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin, insbesondere zur Verwendung bei Ernte- und Drückjagden, hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass der Bundesrat der Regelung zustimmen muss. Der Bundestag hätte die Regelung auch ohne Zustimmung des Bundesrates beschließen können, allerdings hätte die Regelung dann erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten können.

https://www.jagdverband.de/content/bundesjagdgesetz-passiert-den-bundesrat

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Herbst, Häcksler und hektisches Wild

Sie hat begonnen, die Maisernte in Schleswig-Holstein. Land auf Land ab brummen die Häcksler über die Felder. Für das Wild beginnt eine hektische Zeit und die Unfallgefahr auf den Straßen steigt.

In den letzten Wochen waren die Maisbestände Nahrungsquelle und Deckung fürs Wild. Besonders die Wildschweine fühlen sich in den zahlreichen Maisfeldern sehr wohl.


Wenn die großen Häcksler sich durch die Maisschläge fressen, werden die Schwarzkittel aus der Deckung gescheucht und für die Jäger ergibt sich eine gute Möglichkeit sie zu bejagen. „Diese Bejagung ist wichtig, um den Bestand des Schwarzwildes konstant zu halten“, so Wolfgang Heins, der Präsident des Landejagdverbandes Schleswig-Holstein. „Die Wildschweine haben keine natürlichen Feinde und würden sich in kürzester Zeit so stark vermehren, dass sie zur Plage werden können“, warnt Heins weiter.


Mit der beginnenden Maisernte und den Aufscheuchen des Wildes steigt auch die Unfallgefahr im Straßenverkehr. Die großen Erntefahrzeuge sind bis in den späten Abend im Einsatz. Durch die früh einsetzende Dunkelheit kommt ein zusätzlicher Gefahrenfaktor dazu, das flüchtende Wild ist noch später für den Kraftfahrzeugfahrer zu erkennen. Unbedingt die Warnhinweise auf Ernte und Erntejagten beachten, das Wild ist beunruhigt durch die Erntefahrzeuge und verfällt in Hektik, es nimmt den Straßenverkehr nicht wahr. Wolfgang Heins appelliert: „Wir empfehlen allen, zu ihrer eigenen Sicherheit: Fuß vom Gas!“

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Jagdgenossenschaften: Neuregelung zur Umsatzsteuer bei Jagdverpachtung – Fristen müssen …

Bereits durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts – und damit auch von Jagdgenossenschaften – neu gefasst. Danach sind diese jetzt als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen. Die Änderungen sind bereits zu Beginn des Jahres in Kraft getreten. Nach einer Übergangsregelung unterliegen jedoch erst Umsätze, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden, der o. g. Neuregelung. Demnach besteht ab 2017 auch bei der Jagdverpachtung durch eine Jagdgenossenschaft grundsätzlich Umsatzsteuerpflicht sowie die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung!

Jagdgenossenschaften haben allerdings die Möglichkeit, für eine Übergangszeit weiterhin die Anwendung der bisherigen Steuerregeln zu wählen, nach denen die langfristige Verpachtung des Jagdrechts eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht umsatzsteuerpflichtig war. Sie können demnach gegenüber ihrem für die Umsatzsteuer zuständigen örtlichen Finanzamt einmalig und formlos erklären, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung, die am 31.12.2015 galt, für alle nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwenden wollen (sog. Optionserklärung).

Diese Optionserklärung ist durch die gesetzlichen Vertreter der Jagdgenossenschaft (i.d.R. durch drei Vorstandsmitglieder) gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Sie bedarf keiner speziellen Form, sollte jedoch schriftlich erfolgen.

Die Optionserklärung ist bis spätestens 31.12.2016 abzugeben! Es handelt sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.

Über die Frage, ob eine solche Optionserklärung abgegeben wird, ist von jeder Jagdgenossenschaft für sich für ihren konkreten Fall zu entscheiden. Wegen der dadurch zumindest für fünf Jahre hinausgezögerten Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung wird jedoch fast immer eine Ausübung des Optionsrechts zu empfehlen sein.

Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, wird ab 2017 und ansonsten ab 2021 die Jagdverpachtung für Jagdgenossenschaften umsatzsteuerpflichtig.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie sog. Kleinunternehmer gem. § 19 UStG sind. Hierauf können sich Unternehmer berufen, deren Umsätze 17.500 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht übersteigen und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen werden. Dabei sind die genannten Beträge Bruttobeträge, d.h., dass die Umsatzsteuer von derzeit 19 % darin enthalten ist. Im Gegenzug ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Kleinunternehmer können allerdings auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Abzugsmöglichkeit zu erhalten. Für Jagdgenossenschaften, die weniger als 17.500 EUR Pachteinnahmen haben, kann die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein, da dadurch der bürokratische Aufwand verringert wird. Eine Umsatzsteuer wird von ihnen durch die Finanzverwaltung dann nicht erhoben. Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sind jedoch auch sie verpflichtet.

Unabhängig von den Erklärungen gegenüber dem Finanzamt sollten die Jagdpachtverträge auf die neue Rechtslage angepasst werden. Soweit die Optionserklärung nicht erfolgt, sollte eine Ausweisung der Umsatzsteuer auf den Jagdpachtzins im Vertrag vorgenommen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es mit dem Jagdpächter zum Streit darüber kommt, wer die Umsatzsteuer zu tragen hat. Das gleiche gilt ab 2021 dann grundsätzlich für alle Jagdgenossenschaften, die dies allerdings bei einer möglicherweise inzwischen vorgenommenen Neuverpachtung im Vertragstext bereits berücksichtigen können. Auch bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung sollte die Formulierung im Vertrag überprüft werden. Voraussetzung ist dann nämlich, dass im Vertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Es sollte dort jedoch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden.

Dies könnte im Anschluss an die Vereinbarung zum Pachtzins wie folgt geschehen:

„Die Jagdgenossenschaft wendet gemäß § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung an. Sobald die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewandt wird, handelt es sich bei dem vereinbarten Pachtzins um einen Nettobetrag. Der Jagdpächter hat auf Verlangen der Jagdgenossenschaft die gesetzliche Umsatzsteuer zu tragen.“

Für die Verpachtung eines Eigenjagdbezirkes treten keine Änderungen ein, diese unterliegt ohnehin bereits im Regelfall der Umsatzbesteuerung.

Für eine umfassende Beratung zu diesem Thema steht die Geschäftsstelle des Arbeitskreises zur Verfügung. Dort werden auch Musterschreiben für die Optionserklärung sowie Empfehlungen für die Änderungen des Jagdpachtvertrages bereitgehalten.

Zusätzlich kann gegebenenfalls die Einholung einer Steuerberatung angezeigt sein.

Hans-Heinrich von Maydell
Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband Schleswig-Holstein e. V.
24768 Rendsburg
Grüner Kamp 19-21
Telefon: 04331/1277-23
Telefax: 04331/1277-77

 

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Ergebnislisten der Bundesmeisterschaft 2016

Hier gehts zu den Ergenislisten: https://www.jagdverband.de/content/bundesmeisterschaft-2016

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Jugendbläserfreizeit in Eekholt

PresseGruppeJugend kleinDer Herbst steht vor der Tür und die jugendlichen Jagdhornbläser des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein treffen sich zum gemeinsamen Musizieren und um die Natur zu erleben.

Es wird lebhaft am Wochenende vom 23. bis 25. September 2016  im Wildpark Eekholt. Dort treffen sich knapp vierzig junge Jagdhornbläser des Landesjagdverbands SH um gemeinsam zu üben. Je nach Können werden die Bläser in vier Gruppen eingeteilt und werden durch erfahrene Übungsleiter geschult. Das jagdliche Brauchtum steht an diesem Wochenende an erster Stelle, hier erfahren die Jugendlichen, dass das Fürst Plesshorn  auch heute noch ein wichtiges Hilfsmittel auf der Jagd ist. Es dient der Verständigung untereinander und erweist dem Wild durch eigene Wildsignale die letzte Ehre. Wichtige Anweisungen auf der Jagd und so auch am Wochenende der Jugend-Bläser-Freizeit, regelt das Horn, hier wird zum Beispiel zum Sammeln und zum Essen gerufen. Der wunderschöne Hörnerklang wird dann an diesem Wochenende durch den Wildpark zu hören sein, bis der letzte Teilnehmer/in mit dem Jagdhorn zur Ruhe gerufen wird.


Natürlich kann nicht den ganzen Tag unentwegt musiziert werden, die Jugendlichen erfahren  auf einer Rallye durch den Tierpark viel über die Natur und die Tiere. Auf einer Flugvorführung werden sie die Jagd der Greifvögel beobachten können. Abends geht es unter fachkundiger Führung  zur Hirschbrunft in den Wildpark.  Ratespiele und sportliche Aktivitäten lockern die Zeit zwischen den bläserischen Einheiten auf. An so einem Wochenende darf natürlich ein zünftiges Lagerfeuer nicht fehlen, an dem gegrillt wird.


Übernachtet wird in sogenannten „Nurdachhäusern“.Für die Versorgung der Kinder steht ein bewährtes Team zur Verfügung, die die Kinder vor Ort den ganzen Tag aus der eignen Küche verpflegt.


Am Sonntag um 12 Uhr wird ein kleines Abschlusskonzert für Eltern und Parkbesucher im Eingangsbereich des Wildparkes geboten. Dann klingt es vierzigfach durch den Wald -  Halali.

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Weniger Wildunfälle dank Wildwarnreflektoren

Wildunfälle gesDie Zahl der Wildtierunfälle in Schleswig-Holstein sinkt. Diese erfreuliche Bilanz zieht das Umweltministerium im Land zwischen den Meeren. Einen maßgeblichen Beitrag dazu leistet die Jägerschaft des Landes.

Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2005 gab es in Schleswig-Holstein 15.841 Wildunfälle mit Rothirsch, Reh, Wildschwein und Co. Bis 2015 verringerte sich die Zahl um ein Viertel auf 11.790 Unfälle. „Diesen enormen Rückgang kann sich die Jägerschaft des Landes auf die Fahnen schreiben“, freut sich Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Der engagierte Weidmann nennt dafür zwei Gründe: “Wir haben landesweit an unfallträchtigen Straßen Reflektoren an den Leitpfosten montiert und konsequent an Unfallschwerpunkten Rehwild bejagt.“


Werden die Reflektoren im Dunkeln durch das Scheinwerferlicht eines Autos angestrahlt, leuchte sie blau, dieses Licht verschreckt das Wild. Die blaue Farbe nehmen Wildtiere als Gefahr wahr und halten sich somit von der Straße fern. Ist es wieder dunkel, ziehen sie weiter. Die Wildwarnreflektoren werden von der Jägerschaft gekauft, montiert und gewartet – über 50.000 Stück in ganz Schleswig-Holstein. Ein enormer Einsatz für die Verkehrssicherheit, den die Jägerinnen und Jäger erbringen. Ein Reflektor kostet um die fünf Euro. Einen Effekt erzielen die Wildwarnlichter nur, wenn sie rechts und links der Straße über eine gewisse Länge montiert werden.

wildunfälle Reh
Welche Straßenabschnitte besonders durch Wildunfälle gefährdet sind, wird von der jeweilig ansässigen Jägerschaft ermittelt. Beim Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein laufen diese Meldungen auf und werden zusammengefasst. „Jeder kann bei der Erfassung mitmachen und so seinen Beitrag leisten, die Straßen sicherer zu machen“, berichtet Heiko Schmüser vom Wildtierkataster, „einfach unter www.totfund-kataster.de registrieren und über die Totfund-App Funde melden.“

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Naturerlebnistag in Mölln 11.9.16

Unter dem Motto „Land schafft Leben“ lädt das Naturparkzentrum Uhlenkolk insbesondere Familien zum Naturerlebnistag ein. Rund 80 verschiedene Aussteller bieten ein abwechslungsreiches und buntes Programm mit zahlreichen Mitmachaktionen für Jung und Alt. Und das Ganze ohne Eintritt.

Neben vielen andern Attraktionen gehören auch die Lernort-Natur-Mobile der Jägerschaft, eine Jagdhundevorführung und Jagdhornbläser zum Programm.

http://www.moelln-tourismus.de/e-naturerlebnistag

 

 

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Neue Mitglieder bei jugendPROnatur

MarleneDer Anteil an jungen Frauen steigt – Marlene ist eine von ihnen!

Marlene Höfs strahlt, sie hat es geschafft, sogar als Beste des Kurses. Die Prüfungen sind bestanden, den Jugendjagdschein hat sie in der Tasche. Marlene ist 16 Jahre alt und gehört zur wachsenden Gruppe von jungen Frauen, die den Jagdschein machen. Ihr Interesse hat Vater Stefan Höfs geweckt. Der hat seine Tochter schon als kleines Mädchen mit ins Revier genommen, wo Marlene lernte Bäume zu benennen und Tiere anzusprechen.

Als Marlene im Jäger vom Vorbereitungskurs der Jagdschule Husum in Kooperation mit der jugendPROnatur las, stand für sie fest, da bin ich in den nächsten Sommerferien mit dabei.  Fast vier Woche der Ferien haben Marlene und ihre Seminargefährten mit büffeln verbracht. Zur Belohnung halten sie das „Grüne Abitur“ in Händen.


Als Jungjägerin wird Marlene zuerst mit dem Vater ins Revier ziehen. Eine Ansitzjagd ist geplant. Außerdem nimmt Marlene sich vor, regelmäßig auf dem Schießstand zu üben. Sie will fit sein, wenn sie ihren ersten Bock frei hat und auf Pirsch gehen wird. Irgendwann wird Marlene vielleicht auch ein selbst ausgebildeter englischer Springerspaniel auf die Jagd begleiten, aber das ist noch Zukunftsmusik.

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Landesjägerschaft verurteilt Tötung eines Jagdhundes durch einen Jäger

Ermittlungsbehörden wird Zusammenarbeit angeboten – weitere Schritte werden von der Kreisjägerschaft geprüft

Kreis Pinneberg: Ein Jäger der Kreisjägerschaft Pinneberg, der sogar dem Vorstand angehört, hat seinen Jagdhund erschossen. Eine Strafanzeige gegen den Täter liegt vor. „Das Vorgehen des Jägers ist nicht akzeptabel. Wir verurteilen ein solches Handeln ausdrücklich und stehen den Ermittlungsbehörden für das weitere Verfahren zur Verfügung.“ Mit dieser eindeutigen Stellungnahme distanzieren sich Hans Wörmcke, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Pinneberg, und Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, von dem Verhalten des beschuldigten Jägers. „Er hat gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, da die Tötung nicht im Rahmen jagdlichen Handelns erfolgt ist. Achtung vor der Kreatur und ein respektvoller Umgang mit dem Tier hätten eine andere Lösung erfordert.“

Nach Erkenntnissen der Kreisjägerschaft hat der Täter seinen Hund getötet, nachdem dieser mehrfach nicht folgsam war und dadurch andere Tiere gerissen oder verletzt hatte. „Ein solches Verhalten kann natürlich niemals Grund sein, den Hund selbst zu töten. Aus unserer Sicht hätte es auch andere Möglichkeiten gegeben, das Problem zu lösen.“ erklärten die beiden weiter.

Damit lassen es Wörmcke und Heins aber nicht bewenden. Sofort nachdem man von dem Fall Kenntnis bekommen habe, sei klar gewesen, dass der Beschuldigte auch seine ehrenamtliche Arbeit im Vorstand der KJS nicht weiter ausüben könne. Allerdings seien auch Regularien einzuhalten und der Betroffene aus Fairnessgründen anzuhören. Abstimmungsgespräche über das weitere Vorgehen seien unmittelbar eingeleitet worden. „Alle Maßnahmen müssen jedoch gut überlegt und belastbar begründet sein, damit sie innerhalb der Kreisjägerschaft abgestimmt sind und von allen getragen werden können“, so der Vorsitzende der Kreisjägerschaft. Sobald eine Entscheidung getroffen worden sei, werde diese umgehend verkündet.

Die Kreisjägerschaft stellt in diesem Zusammenhang noch einmal klar heraus, wie wichtig die gründliche Ausbildung von Jagdhunden ist. Deshalb werden Seminare mit ausgewiesenen Fachleuten angeboten und allen Mitgliedern der Kreisjägerschaft nahegelegt, diese auch zu besuchen. Eine Teilnahme jedoch muss aus Einsicht des Jägers in die Grenzen der eigenen Ausbildungsfähigkeiten erfolgen.

www.kjs-pinneberg.de

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Achtung: Frist nicht verpassen – Jagdverpachtung bald Umsatzsteuerpflichtig?

Durch eine Änderung des Umsatzsteuerrechts müssen Körperschaften des öffentlichen Rechts – zu denen auch Jagdgenossenschaften zählen – ab dem 1.1.2017 für viele Geschäfte Umsatzsteuer abführen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Jagdverpachtung, da es sich dabei unter Umständen um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft handelt. Viele Fragen aus der Praxis sind juristisch noch ungeklärt oder lassen sich nicht pauschal beantworten, da es z.B. auf den Pachtvertrag ankommt.

Im Grundsatz ist die Jagdgenossenschaft umsatzsteuerpflichtig, d.h. sie kann die anfallende Umsatzsteuer nicht ohne weiteres auf den Pachtpreis aufschlagen. Je nach Gestaltung des Pachtvertrages (und ggf. auch abhängig von anderen Faktoren) kann unter Umständen der Pächter zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sein.

Wichtig ist, folgendes zu beachten:

-             Die Jagdgenossenschaft kann bis zum 31.12.2016 durch Mitteilung an das Finanzamt eine Option ausüben, so dass die Neuregelung erst ab dem 1.1.2021 gilt (Nutzen Sie hierfür die Optionserklärung). Die Jagdgenossenschaften können hierzu bei den Verbänden der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Näheres erfahren. Pächter von gemeinschaftlichen Jagdbezirken sollten den Vorstand der Jagdgenossenschaft auf diese Möglichkeit hinweisen. Dies gilt vor allem, wenn der Pächter laut Pachtvertrag verpflichtet ist, anfallende Umsatzsteuer zu zahlen!

-             In vielen Fällen dürfte eine Befreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) greifen, wonach keine Umsatzsteuer anfällt, wenn der Jahresumsatz (der Jagdgenossenschaft) unter 17.500 Euro liegt.

-             Bei neu abzuschließenden Pachtverträgen sollte darauf geachtet werden, dass der Bruttopachtpreis ausgewiesen wird, damit eine spätere Auseinandersetzung hierüber vermieden werden kann.

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Es röhrt wieder!

rotwild brunftrudel 003 k-h volkmar okt.2013Damit sind keine leistungsstarken Motoren gemeint, sondern die Rothirsche, die mittels Brunftlauten, dem sogenannten Röhren, die Damenwelt von sich überzeugen wollen


Flintbek: Im späten Sommer beginnt sie wieder, die Brunftzeit der Rothirsche (Cervus elaphus elaphus) in Schleswig-Holstein. Das Spiel ähnelt sich alljährlich. Zunächst zieht der Platzhirsch die Aufmerksamkeit auf sich, um den weiblichen Tieren zu imponieren. Dann erscheinen andere Hirsche auf der Bildfläche. Auch sie röhren und versuchen zu beeindrucken. Ein geschultes Ohr kann hören, ob es sich um einen jungen oder alten Hirsch handelt. In der Regel reichen das laute Brüllen und die Drohgebärden aus, um Kontrahenten auf Abstand zu halten. Es kann aber auch zu Auseinandersetzungen kommen, die blutig oder bisweilen gar tödlich ausgehen. Der stärkste Rothirsch zeugt dann die nächste Generation.


Naturfreunde, die dieses Naturschauspiel miterleben möchten, haben die Möglichkeit sich beispielsweise im Wildpark Eekholt einer geführten Tour anzuschließen und die Könige des Waldes in Aktion zu erleben. „Auf eigene Faust ist ein solches Unterfangen nicht ratsam“, warnt Marcus Börner vom Landesjagdverband Schleswig-Holsteins, denn die Tiere werden zum einen unnötig gestört und es kann auch gefährlich werden, wenn die Rothirsche im Liebesrausch sind.


Rothirsch Abb3 Status2014 plRotwild kann bis zu 250 kg Gewicht auf die Waage bringen und in der Brunftzeit ein Viertel des eigenen Körpergewichtes verlieren. Starke Hirsche tragen ein imposantes Geweih, sechzehn Enden und mehr können die Stangen aufweisen in seinen besten Jahren. Der Kopfputz wiegt bis zu zwölf Kilo, bei kapitalen Hirschen. Zwischen Februar und März werfen sie die Stangen ab. Sie wachsen dann erneut. In den ersten Monaten sind die Stangen von einem samtartigen Gewebe überzogen. Diese Haut, der Jäger spricht von Bast, sorgt dafür dass sich die Stangen entwickeln können und zur nächsten Brunft wieder in voller Pracht den stolzen Hirsch schmücken.

 

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Landesmeisterschaften der Junioren im jagdlichen Schießen in Heide

LM Junioren 2016Am 18. Juni 2016 fand auf dem Schießstand Heide die Landesmeisterschaft der Junioren im jagdlichen Schießen statt. Es wurden die Landesmeister der Junioren in der Mannschafts- und Einzelwertung im kombinierten Schießen sowie die Landesmeister im Büchsen- und Flintenschießen ermittelt. Teilnahmeberechtigt waren alle Jägerinnen und Jäger der Jahrgänge 1989 und jünger. Geschossen wurde in den Disziplinen Trap und Skeet jeweils 15 Tauben und mit der Büchse jeweils 5 Schüsse auf eine Entfernung von 100 m stehend angestrichen auf die Rehbockscheibe, auf 100 m stehend freihändig auf die Scheibe „stehender Überläufer“, auf 100 m Entfernung liegend freihändig auf die Fuchsscheibe und auf eine Entfernung von 50 m stehend freihändig auf die „flüchtige Überläuferscheibe“. Der Landesobmann für das jagdliche Schießen, Frank Schmidt, und sein Stellvertreter Andreas Teiz bedankten sich im Anschluss an das Schießen bei dem Schießstandbetreiber Olaf Schreiner der gemeinsam mit den Standaufsichten für einen reibungslosen Ablauf mit insgesamt 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sorgte. LM Junioren 2016 2Mannschaftssieger mit insgesamt 1.278 Punkten wurde die Mannschaft der Kreisjägerschaft Schleswig mit den Schützen Rene Radtke, Kim-Marvin Klopfer, Felix Haß, Dennis Plähn, Thies Mordhorst und Henrik Haupthoff vor der Mannschaft der Kreisjägerschaft Flensburg mit insgesamt 1.271 Punkten und den Schützen Jan-Ole Petersen, Lars Petersen, Nils Dieter Steinmann, Daniel Parzentny, Hauke Steinmann und Tim Bredenbek. Dritter wurde die Mannschaft der Kreisjägerschaft Segeberg mit insgesamt 1.241 Punkten mit den Schützinnen und Schützen Ludwig Isenberg, Ferdinand Führer, Hans Christian Gröhn, Dennis Schiller, Nadine Weers und Gregor Mikolai. Erster in der Disziplin Büchse wurde Rasmus Häger mit 195, in der Disziplin Flinte Jan-Ole Petersen mit 145 Tauben. Bei den Juniorinnen wurde erste mit der Büchse Isabelle Rupsch mit 189 und mit der Flinte Stefanie Zimmermann mit 120 Tauben. Die drei Präsidiumsmitglieder des Landesjagdverbandes Axel Claußen, Jörg Sticken und Herbert Häger bedankten sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und bei den Organisatoren der Landesmeisterschaft und lobten den hervorragenden Ablauf und die herausragenden Leistungen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Stefan Vergo
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Ich will Jäger werden!

Gruppenfoto-Kompaktkurs  OstenfeldDas haben sich 16 Jugendliche aus ganz Schleswig-Holstein vorgenommen und sich für den Kompaktvorbereitungskurs der jugendPROnatur und der Jagdschule Husum angemeldet.


Seit dem 30. Juli 2016 pauken die vier Deern und zwölf Jungs Wildtierkunde, Jagdrecht und Waffenkunde. Zwischendurch geht es für die Jugendlichen immer wieder auf den Schießstand, denn natürlich gehört zum „Grünen Abitur“ auch eine praktische Prüfung im Büchsen- und Flintenschießen. Ausbilder Hans Uwe Jacobi berichtet, dass am 25. August 2016 der letzte Prüfungstag ist. Dann haben das fleißige Lernen und die Aufregung vor der Prüfung hoffentlich für alle Teilnehmer ein gutes Ende gefunden. Ausbildungsleiter Christoph Rabeler verrät, dass der Abschluss mit einem Grillfest und Klotstockspringen gefeiert wird, ein Grund mehr um am Ende des Tages sagen zu können: Ich bin Jäger!                              

Iris Comdühr
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Jagdmesse in Süddänemark – Freier Eintritt für unsere Mitglieder!

presse gramslot05Vom 20. bis 21. August können Sie auf Schloss Gram, nur 50 Km nördlich der Grenze, Süddänemarks große Jagd- und Outdoor Messe besuchen.

Die Messe findet im Schlossgebäude und auf dem großen Freigelände statt.

Sie können dort z. B. Messerschmiede, Falkner und Trophäen aus aller Welt erleben oder bei den vielen Aussteller ein gutes Angebot erjagen …
Schiesstände für Bogen, Flinte und Büchse sind auch vorhanden und für die besten Schützen gibt es tolle Prämien.

Bei Vorlage des Mitgliedsausweises des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. gibt es freien Eintritt für 1 Person.


Adresse: Slotsvej 54, DK-6510 Gram

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Ringfunderfassung

RingfundLiebe Flugwildjäger, Wasserwildjäger, Gänsejäger & Jäger/innen!

In Kooperation mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. gibt es nun eine zentrale Sammelstelle für Ringfunde / Totfunde bei Gänsen / Kormoranen oder anderem Wasserwild.

Alle Ringfunde werden dort gesammelt und von uns als Totfunde an die Vogelwarte Helgoland geschickt.

So können wir zukünftig das Flug- & Zugverhalten der Gänse und anderer Wasserwildarten noch besser auswerten.

Ringfunde bitte an folgende Adresse mailen:

E-Mail:  ringfund@wtk-sh.de  

Bei der Meldung bitte folgende Daten mit angeben:

- Beringungszentrale (steht auf dem Ring)

- Ringnummer

- Fundort

- Funddatum

(Bei Wunsch) Adresse des Finders für die Zusendung des Lebenslaufes des Fundtieres.

Lasst uns zahlreich daran teilnehmen und diese neue Kooperation verbreiten!
Dies unterstützt die Forschungsarbeit rund um das Flug- / Zug- und Ausbreitungsverhalten immens.

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Jäger zur Durchführung unseres Wildkameraprojektes für Schüler oberer Klassen gesucht

DamhirschBekanntermaßen gehört die Forderung an die Schule nach ständig steigenden ökologischen Kenntnissen und ausreichender Umweltbildung der Schüler zum Standardprogramm von Vereinen, Verbänden, naturwissenschaftlichen Einrichtungen und nicht zuletzt der Politik.


Das Studium der Lehrpläne beweist jedoch, dass in diesem Zusammenhang der Betrachtung des Waldes und der darin lebenden Wildtiere nur unzureichend Beachtung geschenkt wird. Bezogen auf die Bundesrepublik insgesamt lohnt es sich schon, den Blick der Schülerinnen und Schüler auf den Wald zu lenken, um vor allem seine Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt und den Boden, den wirtschaftlichen Nutzen und seinen Erholungswert für die Menschen sowie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu begreifen. Das geschieht im Unterricht gegenwärtig -wenn überhaupt- fast ausschließlich in der Grundschule.


Für Schüler der Altersklassen 15 - 18 Jahre sollte die Beschäftigung mit Umweltthemen weitestgehend auf der Grundlage eigener Untersuchungen bzw. als Auswertung von Forschungsergebnissen geschehen. Dabei bieten sich Umgang mit und Nutzung von technischen Hilfs- und Arbeitsmitteln als notwendige Ergänzung zur Auswertung von Fachliteratur zwingend an. Die Lösung von Aufgaben im Team ist dabei neben individueller Arbeit möglich und sinnvoll, ebenso die Zusammenarbeit mit außerschulischen Personen und Institutionen.

Hier können wir Jäger einen großen Anteil leisten. Für das kommende Schuljahr suchen wir 10 interessierte Revierinhaber, die bereit sind, eine  einjährige Patenschaft mit einer Schulklasse für dieses Projekt zu übernehmen. Dazu bekommt jeder teilnehmende Revierinhaber 2 Wildkameras vom Landesjagdverband zur Verfügung gestellt. Die Datenträger mit den Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen an die Schüler übermittelt, um dann gemeinsam die Auswertung der Bilder unter Anleitung des Lehrers/Jägers/Projektkoordinators durchzuführen. Mit der  Art-, Alters- und Geschlechtsbestimmung der heimischen Wildtiere wird bereits an wissenschaftliche Arbeit herangeführt. Das gilt ebenfalls für die Erfassung nach Datum und Uhrzeit, wodurch  Betrachtungen nach mehreren, vorher festgelegten Gesichtspunkten möglich sind.


So können die Verbreitung von Wildtierarten und Kleinlebewesen an den verschiedenen Standorten, ihre Anzahl, das Alter und der  Zustand der Tiere  erfasst und sogar verallgemeinernde Aussagen getroffen werden.

Im Zusammenhang mit der gesamten Arbeit an diesem Projekt werden die Schüler mit den Aufgabenbereichen der Jäger vertraut gemacht. Sie arbeiten direkt mit ihnen zusammen, unterstützen sie, z. B. durch die Auswertung der Bilder. Sie können aktiv tätig werden, indem sie die Jäger zur Auswahl der Kamerastandorte beraten, ihre Vorschläge überprüfen und erforderlichenfalls verändern.

Revierinhaber, Schulklassen, Lehrer, die interessiert sind, an diesem Projekt mitzuwirken, wenden sich an Iris Comdühr i.comduehr@ljv-sh.de oder unter  04347 – 908716.

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Wenn die Rehe Hochzeit halten, steigt die Gefahr der Wildunfälle

Wildunfälle Rehe SH“Wenn die Rehe Hochzeit halten, steigt die Gefahr der Wildunfälle”, warnt der Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, Wolfgang Heins, die Autofahrer. Aktuell ist die Paarungszeit der Rehe im vollen Gang. Dann nehmen die Rehdamen selbst das Heft in die Hand. Durch Duftstoffe signalisieren sie den Rehböcken, dass sie zur Paarung bereit sind. “Daraufhin beginnen die Böcke ein ungestümes Liebeswerben”, berichtete Heins in einer Pressemitteilung. Weil die Rehfrauen oder Ricken, wie sie der Jäger nennt, gehörig umworben sein wollen, entziehen sie sich zunächst den Nachstellungen ihrer Liebhaber. Doch unermüdlich folgt der Bock der fliehenden Ricke. Vor Liebe buchstäblich blind, führt die wilde Jagd des Rehpaares oft auch am helllichten Tag über vielbefahrene Straßen. “Vor allem in Waldgebieten und im ländlichen Bereich sollten die Kraftfahrer bis Mitte August auch tagsüber besondere Vorsicht walten lassen”, lautet Heins Appell, in der Gluthitze der “Hundstage” erreichen die Flitterwochen der Rehe zumeist ihren Höhepunkt.


“über 10.000 Rehe fallen in Schleswig-Holstein jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer”, erklärt LJV-Präsident Heins. Bei diesen Wildunfällen würden die Rehe mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft könnten sie sich mit schweren Verletzungen noch ein Stück davon schleppen. Dann müsse der Jäger das verletzte Wild mit speziell ausgebildeten und geprüften Jagdhunden nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen.


“Tierschutz geht jeden von uns an”, unterstreicht der LJV-Präsident. Auch die Verkehrsteilnehmer könnten durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren wesentlich dazu beitragen, den Wildtieren unnötige Schmerzen zu ersparen.

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